Die Erfindung betrifft den durch die Ansprüche gekennzeichneten
Gegenstand.
In der DE 29 43 427 A1 bzw. in der DE 30 06 777 A1 werden die 7-Aminocephalosporansäure
und in 7-Stellung acylierte Derivate derselben in der
3-Exomethylen-Position durch die nucleophilen Verbindungen
Pyridazin, 1,2,3-Triazol und N-alkyliertes 1,2,3-Triazol
in wäßrigen oder organischen Lösungsmitteln direkt substituiert,
wobei als Beschleuniger Jodid, Cyanat oder
Thiocyanat fungieren können.
In der DE 28 04 896 B2 der DE 29 26 664 A1, der JP-Kokai 55-139 387 und der JP-Kokai 55-153 790 werden 7-Aminocephalosporansäure und
spezielle, in 7-Stellung geschützte Derivate durch
N-heterocyclische Thiole (S-Nukleophile) besonders vorteilhaft
in Gegenwart von Lewis-Säuren, insbesondere von
BF₃, und Supersäuren inklusive wasserfreien Schwefelsäuren
ebenfalls in 3-Exomethylen-Position substituiert.
Vergleichsversuche zeigten jedoch, daß eine Übertragung
der für die Umsetzung von S-Nucleophilen prinzipiell
bekannten Bedingungen
auf die aus der DE 29 43 427 A1 prinzipiell bekannte
Umsetzung mit N-nucleophilen Triazol-Derivaten bzw. auf
die aus der US-PS 32 28 934 prinzipiell bekannte Umsetzung
mit N-nucleophilem Imidazol überraschenderweise nicht zu
dem gewünschten Ergebnis führt. Weder in Experiment 2 noch
in Experiment 3 kann eine Bildung des angestrebten Produkts
festgestellt werden (vgl. Versuchsbericht am Ende der
Beschreibung).
S-Nucleophile und N-Nucleophile weisen unter den erfindungsgemäßen
Reaktionsbedingungen offenbar starke Unterschiede
hinsichtlich ihrer Nucleophile auf. S-Nucleophile
und N-Nucleophile sind somit unter den erfindungsgemäßen
Reaktionsbedingungen nicht äquivalent. Noch überraschender
ist die Tatsache, daß sogar innerhalb der Klasse der N-Nucleophile
unter den erfindungsgemäßen Reaktionsbedingungen
die Reaktivitätsunterschiede derart groß sind, daß im
einen Falle (Imidazol und 1-Methyl-1,2,3-Triazol) die Reaktion
ausbleibt, während im anderen Falle (1,2,4-Triazol
und Tetrazole) das gewünschte Produkt in hoher Ausbeute
erhalten wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein neues
Verfahren zur Herstellung einer 7- (sbust.- oder unsubst.-
Amino)-3-(subst.-methyl)-Δ³-cephem-4-carbonsäure
der Formel I oder eines Salzes derselben zu schaffen,
welche brauchbare Zwischenprodukte von Cephalosporinen der DE 31 37 854 C2
darstellen, die ein breites antibakterielles Spektrum aufweisen,
eine ausgezeichnete antibakterielle Wirkung gegen
grampositive und gramnegative Bakterien zeigen, gegenüber
von Bakterien erzeugter β-Lactamase stabil sind,
eine geringe Toxizität haben, gleichzeitig sowohl bei
oraler als auch parenteraler Verabreichung gut absorbierbar
sind und bei der Bekämpfung von menschlichen und
tierischen Krankheiten eine ausgezeichnete therapeutische
Wirkung zeigen.
Die in der Beschreibung verwendeten, allgemeinen Bezeichnungen
haben, falls nicht anders angegeben, die folgende
Bedeutung: "Alkyl" bedeutet eine geradkettige oder verzweigtkettige
C1-14-Alkylgruppe, z. B. Methyl, Ethyl, n-Propyl,
Isopropyl, n-Butyl, Isobutyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl,
Pentyl, Hexyl, Heptyl, Octyl oder Dodecyl;
"Alkoxy" steht für -O-Alkyl mit einer Alkylgruppe gemäß
obiger Definition; der Ausdruck "nieder-Alkyl" steht für
eine geradkettige oder verzweigtkettige C1-15-Alkylgruppe,
z. B. Methyl, Ethyl, n-Propyl, Isopropyl, n-Butyl, Isobutyl,
sec.-Butyl, tert.-Butyl oder Pentyl; der Ausdruck
"nieder-Alkoxy" steht für -O-nieder-Alkyl mit einer
niederen Alkylgruppe gemäß obiger Definition; der Ausdruck
"Acyl" steht für C1-12-Acyl, z. B. Acetyl, Propionyl, Butyryl,
Benzoyl, Naphthoyl, Pentancarbonyl, Cyclohexancarbonyl,
Furoyl oder Thenoyl; der Ausdruck
"Acyloxy" steht für -O-Acyl mit einer Acylgruppe gemäß
obiger Definition; der Ausdruck "Alkylthio" steht für
-S-Alkyl mit einer Alkylgruppe gemäß obiger Definition;
der Ausdruck "Alkenyl" steht für C2-10-Alkenyl, z. B. Vinyl,
Allyl, Isopropenyl, 2-Pentenyl oder Butenyl;
der Ausdruck "Alkinyl" steht für C2-10-Alkinyl, z. B. Ethinyl
oder Propinyl; der Ausdruck "Cycloalkyl"
steht für C3-7-Cycloalkyl, z. B. Cyclopropyl, Cyclobutyl,
Cyclopentyl, Cyclohexyl oder Cycloheptyl; der
Ausdruck "Cycloalkenyl" steht für C5-7-Cycloalkenyl, z. B.
Cyclopentenyl oder Cyclohexenyl; der Ausdruck
"Aryl" steht für z. B. Phenyl, Napthyl oder Indanyl;
der Ausdruck "Aralkyl" steht für Ar-niederalkyl,
z. B. Benzyl, Phenethyl, 4-Methylbenzyl oder Naphthylmethyl;
der Ausdruck "heterozyklische
Gruppe" bedeutet eine heterozyklische Gruppe mit mindestens
einem Heteroatom, ausgewählt aus Sauerstoff, Stickstoff
und Schwefel, z. B. Furyl, Thienyl, Pyrrolyl, Pyrazolyl,
Imidazolyl, Thiazolyl, Isothiazolyl, Oxazolyl, Isoxazolyl,
Thiadiazolyl, Oxadiazolyl, Thiatriazolyl, Oxatriazolyl,
Triazolyl, Tetrazolyl, Pyridyl, 3-(2-Methyl-4-pyrrolinyl),
3-(4-Pyrrolinyl), N-(Methylpiperidinyl), Chinolyl,
Phenazinyl, 1,3-Benzodioxolanyl, Benzofuryl, Benzothienyl,
Benzoxazolyl, Benzothiazolyl oder Cumarinyl.
Der Ausdruck "Halogenatom" bedeutet Fluor, Chlor, Brom
oder Jod.
In den obigen Formeln steht R¹ für ein Wasserstoffatom
oder eine Carboxylschutzgruppe. Es eignen sich alle Carboxylschutzgruppen,
welche herkömmlicherweise auf dem Gebiet
der Penicilline und Cephalosporine angewendet werden. Diese
umfassen esterbildende Gruppen, welche entfernt werden
können durch katalytische Reaktion, chemische Reaktion
oder andere Behandlungen unter milden Bedingungen; esterbildende
Gruppen, welche leicht im lebenden Körper entfernt
werden können; andere bekannte esterbildende Gruppen,
welche leicht durch Behandlung mit Wasser oder einem Alkohol
entfernt werden können wie organische Silylgruppen,
organische phosphorhaltige Gruppen oder organische zinnhaltige
Gruppen.
Beispiele typischer Carboxylschutzgruppen werden im folgenden
ausgezählt
- (a) Alkylgruppen;
- (b) Substituierte niedere Alkylgruppen, wobei mindestens
einer der Substituenten aus der folgenden Gruppe von
Substituenten ausgewählt ist: Halogen, Nitro, Carboalkoxy,
Acyl, Alkoxy, Oxo, Cyano, Cycloalkyl, Aryl, Alkylthio,
Alkylsulfinyl, Alkylsulfonyl, Alkoxycarbonyl, 5-Alkyl-
2-oxo-1,3-dioxol-4-yl, 1-Indanyl, 2-Indanyl, Furyl,
Pyridyl, 4-Imidazolyl, Phthalimido, Succinimido, Acetidino,
Aziridino, Pyrrolidino, Piperidino, Morpholino,
Thiomorpholino, Pyrrolyl, Pyrazolyl, Thiazolyl, Isothiazolyl,
Oxazolyl, Isoxazolyl, Thiadiozolyl, Oxadiazolyl,
Thiatriazolyl, Oxatriazolyl, Triazolyl, Tetrazolyl, Pyridyl,
Chinolyl, Phenazinyl, Benzofuryl, Benzothienyl, Benzoxazolyl,
Benzothiazolyl, Cumarinyl, N-nieder-Alkylpiperazino,
2,5-Dimethylpyrrolidino, 1,4,5,6-Tetrahydropyrimidinyl,
4-Methylpiperidino, 2,6-Dimethylpiperidino, 3-(2-Methyl-
4-pyrrolinyl), 3-(4-Pyrrolinyl), N-(Methylpiperidinyl),
1,3-Benzodioxolanyl, Alkylamino, Dialkylamino, Acyloxy,
Acylamino, Acylthio, Dialkylaminocarbonyl, Alkoxycarbonylamino,
Alkenyloxy, Aryloxy, Aralkyloxy, Alicyclo-oxy,
Heterocyclo-oxy, Alkoxycarbonyloxy, Alkenyloxycarbonyloxy,
Aryloxycarbonyloxy, Aralkyloxycarbonyloxy, Alicyclo-oxy-
carbonyloxy, Heterocyclo-oxy-carbonyloxy, Alkenyloxy-
carbonyl, Aryloxycarbonyl, Aralkyloxycarbonyl, Alicyclo-
oxy-carbonyl, Heterocyclo-oxy-carbonyl, Alkylanilino, und
Alkylanilino, welches substituiert ist durch Halogen, nieder-
Alkyl oder nieder-Alkoxy;
- (c) Cycloalkylgruppen, nieder-Alkyl-substituierte Cycloalkylgruppen
oder [2,2-di(nieder-Alkyl)-1,3-dioxolan-4-yl]methylgruppen;
- (d) Alkenylgruppen;
- (e) Akinylgruppen;
- (f) Phenyl- oder substituierte Phenylgruppen, wobei mindestens
einer der Substituenten derselben ausgewählt ist
aus den oben unter (b) angegebenen Substituenten; oder
Arylgruppen der folgenden Formel
wobei -X- für eine Gruppe der folgenden Formeln steht-CH=CH-O-, -CH=CH-S-, -CH₂CH₂S-, -CH=N-CH=N-,
-CH=CH-CH=CH-, -CO-CH=CH-CO- oder -CO-CO-CH=CH-oder substituierte
Derivate derselben, wobei die Substituenten
ausgewählt sind aus der Gruppe der Substituenten, welche
in Abschnitt (b) angegeben wurden; oder der Formel
wobei -Y- für eine niedere Alkylengruppe steht wie -(CH₂)₃-
und -(CH₂)₄- oder substituierte Derivate derselben, wobei
die Substituenten ausgewählt sind aus den in Abschnitt (b)
angegebenen Substituenten;
- (g) Aralkylgruppen, welche substituiert sein können, wobei
mindestens einer der Substituenten ausgewählt ist aus
der Gruppe der Substituenten, welche in Abschnitt (b) angegeben
sind;
- (h) heterozyklische Gruppen, welche substituiert sein können,
wobei mindestens einer der Substituenten ausgewählt
ist aus der Gruppe der Substituenten, die in Abschnitt (b)
angegeben sind;
- (i) alicyclische Indanyl- oder Phthalidylgruppen oder
substituierte Derivate derselben, wobei es sich bei dem
Substituenten um Halogen oder Methyl handelt; alicyclische
Tetrahydronaphthylgruppen oder substituierte Derivate
derselben, wobei es sich bei den Substituenten um Halogen
oder Methyl handelt; Trityl Cholesteryl oder Bicyclo
[4,4,0]-decyl.
- (j) alicyclische Phthalidyliden-nieder-Alkylgruppen oder
substituierte Derivate derselben, wobei die Substituenten
ausgewählt sind aus Halogen oder nieder-Alkoxy.
Bei den oben aufgezählten Carboxylschutzgruppen handelt
es sich um typische Beispiele. Andere Schutzgruppen können
ausgewählt werden aus den Schutzgruppen, welche genannt sind
in den US-PS 34 99 909; 35 73 296 und 36 41 018, sowie
den DE-OS 23 01 014; 22 53 287 und 23 37 105.
Unter diesen Carboxylschutzgruppen sind diejenigen bevorzugt,
welche leicht im lebenden Körper entfernt werden können
wie 5-nieder-Alkyl-2-oxy-1,3-dioxol-4-yl-gruppen,
Acyloxyalkylgruppen, Acylthioalkylgruppen, Phthalidylgruppen,
Indanyl-, Phenyl-, substituierte oder unsubstituierte
Phthalidyliden-nieder-alkylgruppen oder Gruppen der Formel
wobei R¹³ eine geradkettige oder verzweigtkettigkettige
substituierte oder unsubstituierte Alkyl-, Alkenyl-, Aryl-,
Aralkyl-, alicyclische oder heterocyclische Gruppe bedeutet
und wobei R¹⁴ ein Wasserstoffatom oder eine Alkylgruppe bedeutet
und wobei R¹⁵ ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom
oder eine substituierte oder unsubstituierte Alkyl-,
Cycloalkyl-, Aryl- oder heterozyklische Gruppe bedeutet,
oder - eine Gruppe der Formel -(CH₂) n -COOR¹³, wobei
R¹³ die oben angegebene Bedeutung hat und wobei n für 0,
1 oder 2 steht und m für 0,1 oder 2.
Die oben erwähnten bevorzugten Carboxylschutzgruppen umfassen
insbesondere
5-nieder-Alkyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl-
gruppen wie 5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl, 5-Ethyl-2-
oxo-1,3-dioxol-4-yl oder 5-Propyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl;
Acyloxyalkylgruppen wie Acetoxymethyl, Pivaloyloxymethyl,
Propionyloxymethyl, Butyryloxymethyl, Isobutyryloxymethyl,
Valeryoxymethyl, 1-Acetoxy-ethyl, 1-Acetoxy-
n-propyl, 1-Pivaloyloxy-ethyl oder 1-Pivaloyloxy-n-propyl;
Acylthioalkylgruppen wie Acetylthiomethyl,
Pivaloylthiomethyl, Benzoylthiomethyl, p-Chlorbenzoylthiomethyl,
1-Acetylthio-ethyl, 1-Pivaloylthio-ethyl,
1-Benzoylthio-ethyl oder 1-(p-Chlorbenzoylthio)-ethyl;
Alkoxymethylgruppen wie Methoxymethyl, Ethoxymethyl,
Propoxymethyl, Isopropoxymethyl oder Butyloxymethyl;
Alkoxycarbonyloxymethylgruppen wie Methoxycarbonyloxymethyl,
Ethoxycarbonyloxymethyl, Propoxycarbonyloxymethyl,
Isopropoxycarbonyloxymethyl, n-Butyloxycarbonyloxymethyl,
tert.-Butyloxycarbonyloxymethyl, 1-Methoxycarbonyloxy-
ethyl, 1-Ethoxycarbonyloxy-ethyl, 1-Propoxycarbonyloxy-
ethyl, 1-Isoporopoxycarbonyloxy-ethyl oder 1-Butyloxycarbonyloxy-
ethyl; Alkoxycarbonylalkylgruppen
wie Methoxycarbonylmethyl oder Ethoxycarbonylmethyl;
Phthalidyl; Indanyl; Phenyl; Phthalidyliden-alkylgruppen
wie 2-(Phthalidyliden)-ethyl, 2-(5-Fluorphthalidyliden)-
ethyl, 2-(6-Chlorphthalidyliden)-ethyl oder 2-(6-Methoxyphthalidyliden)-
ethyl.
R² bedeutet eine am Ringkohlenstoff substituierte oder eine unsubstituierte Triazolyl-
oder Tetrazolylgruppe, wobei die Triazolyl-
oder Tetrazolylgruppe an die Exomethylengruppe in 3-
Position des Cephemrings über eine Kohlenstoff-Stickstoff-
Bindung angeknüpft ist. Die Triazolylgruppe oder
die Tetrazolylgruppe umfaßt 1,2,3-Triazolyl, 1,2,4-Triazolyl
und 1,2,3,4-Tetrazolyl. Es kommen alle Isomeren
der Triazolylgruppen und Tetrazolylgruppen in Frage. Sie
können mit jedem Stickstoffatom in ihrem Ring mit der
Exomethylengruppe in 3-Position des Cephemrings verbunden sein.
Spezielle Beispiele sind 1-(1,2,3-Triazolyl), 2-(1,2,3-
Triazolyl), 1-(1,2,4-Triazolyl), 2-(1,2,4-Triazolyl),
4-(1,2,4-Triazolyl), 1-(1,2,3,4-Tetrazolyl) und
2-(1,2,3,4-Tetrazolyl).
Die Triazolyl- und die Tetrazolylgruppe, die für R² steht, kann
jeweils am Ringkohlenstoffatom substituiert
sein durch mindestens einen Substituenten wie Halogen,
Alkyl, Aralkyl, Aryl, Alkenyl, Hydroxyl, Oxa, Alkoxy, Alkylthio,
Nitro, Cyano, Amino, Alkylamino, Dialkylamino,
Acylamino, Acyl, Acyloxy, Acylalkyl, Carboxyl, Alkoxycarbonyl,
Carbamoyl, Aminoalkyl, N-Alkylaminoalkyl, N,N-Dialkylaminoalkyl,
Hydroxyalkyl, Hydroxyiminoalkyl, Alkoxyalkyl,
Carboxyalkyl, Alkoxycarbonylalkyl, Aralkoxycarbonylalkyl,
Sulfoalkyl, Sulfo, Sulfamoylalkyl, Sulfamoyl, Carbamoylalkyl,
Carbamoylalkenyl oder N-Hydroxycarbamoylalkyl.
Unter diesen Substituenten können Hydroxy-,
Amino- und Carboxylgruppen geschützt sein durch geeignete
Schutzgruppen, welche auf diesem Gebiet üblich sind. Als
Schutzgruppen für die Hydroxylgruppe kommen alle Gruppen
in Frage, welche üblicherweise zum Schutz von Hydroxylgruppen
verwendet werden, und zwar spezielle leicht entfernbare
Acylgruppen wie
Benzyloxycarbonyl, 4-Nitrobenzyloxycarbonyl,
4-Brombenzyloxycarbonyl, 4-Methoxybenzyloxycarbonyl, 3,4-Dimethoxybenzyloxycarbonyl,
4-(Phenylazo)benzyloxycarbonyl,
4-(4-Methoxyphenylazo)benzyloxycarbonyl, tert.-Butoxycarbonyl,
1,1-Dimethylpropoxycarbonyl, Isopropoxycarbonyl,
Diphenylmethoxycarbonyl, 2,2,2-Trichlorethoxycarbonyl,
2,2,2-Tribromethoxycarbonyl, 2-Furfuryloxycarbonyl, 1-Adamantyloxycarbonyl,
1-Cyclopropylethoxycarbonyl, 8-Chinolyloxycarbonyl,
Acetyl oder Trifluoracetyl, sowie
Benzyl, Trityl, Methoxymethyl, 2-Nitrophenylthio oder 2,4-Dinitrophenylthio.
Als Schutzgruppen für die
Aminogruppe kommen alle Gruppen in Frage, welche üblicherweise
zum Schutz von Aminogruppen eingesetzt werden, und zwar
spezielle leicht entfernbare Acylgruppen wie
Trichlorethoxycarbonyl,
Tribromethoxycarbonyl, Benzyloxycarbonyl, p-Toluolsulfonyl,
p-Nitrobenzyloxycarbonyl, o-Brombenzyloxycarbonyl,
o-Nitrophenylsulfenyl, (mono-, di- oder tri-)Chloracetyl,
Trifluoracetyl, Formyl, tert.-Amyloxycarbonyl,
tert.-Butoxycarbonyl, p-Methoxybenzyloxycarbonyl, 3,4-Dimethoxybenzyloxycarbonyl,
4-(Phenylazo)benzyloxycarbonyl,
4-(4-Methoxyphenylazo)benzyloxycarbonyl, Pyridin-1-oxid-2-
yl-methoxycarbonyl, 2-Furyloxycarbonyl, Diphenylmethoxycarbonyl,
1,1-di-Methylpropoxycarbonyl, Isopropoxycarbonyl,
1-Cyclopropylethoxycarbonyl, Phthaloyl, Succinyl, 1-Adamantyloxycarbonyl
oder 8-Chinolyloxycarbonyl;
sowie leicht entfernbare Gruppen wie
Trityl, 2-Nitrophenylthio,
2,4-Dinitrophenylthio, 2-Hydroxybenzyliden, 2-Hydroxy-
5-chlorbenzyliden, 2-Hydroxy-1-naphthylmethylen, 3-Hydroxy-
4-pyridylmethylen, 1-Methoxycarbonyl-2-propyliden,
1-Ethoxycarbonyl-2-propyliden, 3-Ethoxycarbonyl-2-butyliden,
1-Acetyl-2-propyliden, 1-Benzoyl-2-propyliden, 1-[N-(2-Methoxyphenyl)
carbamoyl]-2-propyliden, 1-[N-(4-methoxyphenyl)carbamoyl)-
2-propyliden, 2-Ethoxycarbonylcyclohexyliden, 2-Ethoxycarbonylcyclopentyliden,
2-Acetylcyclohexyliden oder 3,3-Dimethyl-
5-oxocyclohexyliden
sowie andere
Schutzgruppen für die Aminogruppe wie di- oder tri-Alkylsilyl.
Als Schutzgruppe für die Carboxylgruppe
kommen alle Gruppen in Frage, welche üblicherweise für den
Schutz von Carboxylgruppen verwendet werden, und zwar speziell
Gruppen wie
Methyl, Ethyl, n-Propyl, Isopropyl, tert.-
Butyl, n-Butyl, Benzyl, Diphenylmethyl, Trityl, p-Nitrobenzyl,
p-Methoxybenzyl, Benzoylmethyl, Acetylmethyl, p-Nitrobenzoylmethyl,
p-Brombenzoylmethyl, p-Methansulfonylbenzoylmethyl,
Phthalimidomethyl, Trichlorethyl, 1,1-Dimethyl-2-propenyl,
1,2-Dimethylpropyl, Acetoxymethyl, Propionyloxymethyl, Pivaloyloxymethyl,
3-Methyl-3-butinyl, Succinimidomethyl, 1-Cyclopropylethyl,
Methylsulfenylmethyl, Phenylthiomethyl, Dimethylaminomethyl,
Chinolin-1-oxid-2-yl-methyl, Pyridin-1-
oxid-2-yl-methyl oder Bis-(p-methoxyphenyl)-methyl;
nicht-metallische Verbindungen wie Titantetrachlorid;
Silylverbindungen wie Dimethylchlorsilan gemäß der japanischen
Offenlegungsschrift 7073/71 und der holländischen Offenlegungsschrift
71/05 259.
R⁶ bezeichnet eine Aminogruppe oder eine Gruppe
der Formel
in der R⁷, R⁸ und R⁹ gleich oder verschieden sein können
und für Wasserstoffatome oder organische Reste, welche
nicht an der Reaktion teilhaben, stehen. Alternativ
steht R⁶ für eine Gruppe der Formel
in der R¹⁰ und R¹¹ gleich oder verschieden sein können und
Wasserstoffatome oder organische Reste bedeuten, welche an
der Reaktion nicht teilhaben. R¹² bezeichnet eine substituierte
oder unsubstituierte Acyloxy- oder Carbamoyloxygruppe.
Bei den Verbindungen der Formel I und II und deren
Salzen kann R⁶ für eine Aminogruppe stehen oder für eine
Gruppe der Formel
oder eine Gruppe der Formel
Die Gruppe der Formel
umschließt auch das Isomere derselben, nämlich die Gruppe
der Formel
Die Reste R⁷, R⁸, R⁹, R¹⁰ und R¹¹ können organische
Reste sein, welche nicht an der Reaktion teilnehmen. Dabei
kann es sich um substituierte oder unsubstituierte
aliphatische, alicyclische, aromatische, araliphatische,
heterozyklische Reste oder Acylreste handeln und von diesen
seien insbesondere die folgenden Gruppen speziell erwähnt:
- (1) Aliphatische Reste: z. B. Alkylgruppen und Alkenylgruppen;
- (2) alicyclische Reste: z. B. Cycloalkylgruppen und Cycloalkenylgruppen;
- (3) aromatische Reste: z. B. Arylgruppen;
- (4) araliphatische Reste: z. B. Aralkylgruppen;
- (5) heterozyklische Reste: z. B. heterozyklische Gruppen;
- (6) Acylgruppen: Acylgruppen, welche von organischen Carbonsäuren
abgeleitet werden können, z. B. von aliphatischen
Carbonsäuren; alicyclischen Carbonsäuren;
alicycloaliphatischen Carbonsäuren; aromatisch-
substituierten aliphatischen Carbonsäuren; aromato-
oxy-aliphatischen Carbonsäuren; aromato-thio-aliphatischen
Carbonsäuren; heterozyklisch-substituierten
aliphatischen Carbonsäuren; heterozyklisch-oxyaliphatischen
Carbonsäuren; organischen Carbonsäuren:
in denen ein aromatischer Ring, eine aliphatische
Gruppe oder eine alicyclische Gruppe mit der Carbonylgruppe
über ein Sauerstoffatom, ein Stickstoffatom
oder ein Schwefelatom verbunden ist; aromatische Carbonsäuren
oder heterozyklische Carbonsäuren.
Als aliphatische Carbonsäuren kommen in Frage: Ameisensäure,
Essigsäure, Propionsäure, Butansäure, Isobutansäure,
Pentansäure, Methoxyessigsäure, Methylthioessigsäure,
Acrylsäure oder Crotonsäure; als alicyclische
Carbonsäuren kommt in Frage: Cyclohexansäure;
als alicycloaliphatische Carbonsäuren kommt in
Frage: Cyclopentanessigsäure, Cyclohexanessigsäure, Cyclohexanpropionsäure
oder Cyclohexadienessigsäure.
Als aromatischer Rest in der oben erwähnten organischen
Carbonsäure kommt eine der Arylgruppen in Frage, welche
vorstehend beispielhaft erwähnt wurde; und als heterozyklischer
Ring kommt einer derjenigen in Frage, welcher vorstehend
beispielhaft erwähnt wurde.
Ferner können die einzelnen Gruppen, welche für die organischen
Carbonsäuren erwähnt wurden, zusätzlich substituiert
sein mit einem der folgenden Substituenten:
Halogen, Hydroxyl, geschütztes Hydroxyl, Alkyl, Alkoxy,
Acyl, Nitro, Amino, geschütztes Amino, Carboxyl oder geschütztes
Carboxyl.
Als Schutzgruppe für die Aminogruppe, die Hydroxyl-
oder die Carbonylgruppe kommen die in Verbindung mit R²
erwähnten Schutzgruppen in Frage.
Es kommen folgende Derivate der Verbindung der Formel
II an deren Carboxylgruppe in Frage:
- (a) Ester: Ester, welche üblicherweise auf dem Gebiet
der Penicilline und Cephalosporine hergestellt werden,
und zwar insbesondere die in bezug auf R¹ erwähnten Ester.
- (b) Anhydride der Carboxylgruppe mit N-Hydroxysuccinimid,
N-Hydroxyphthalimid, Dimethylhydroxylamin, Diethylhydroxylamin,
1-Hydroxypiperidin oder Oxim.
- (c) Amide: Säureamide, N-substituierte Säureamide und
N,N-disubstituierte Säureamide sind alle mitumfaßt. Besonders
erwähnt seien N-Alkylsäureamide wie N-Methylsäureamid
oder N-Ethylsäureamid; N-Arylsäureamid
wie N-Phenylsäureamid; N,N-Dialkylsäureamide
wie N,N-Dimethylsäureamid, N,N-Diethylsäureamid
oder N-Ethyl-N-methylsäureamid; Säureamide
mit Imidazol, 4-substituiertem Imidazol oder Triazolopyridon.
Als Acyloxy- und Carbamoyloxygruppen für R¹² kommen speziell
Alkanoyloxygruppen in Frage wie Acetoxy, Propionyloxy
oder Butyryloxy; Alkenoyloxygruppen wie
Acryloyloxy; Aroyloxygruppen wie Benzoyloxy
oder Naphthoxyloxy; und die Carbamoyloxygruppe.
Sie können durch einen oder mehrere Substituenten
substituiert sein, z. B. durch Halogen, Nitro,
Alkyl, Alkoxy, Alkylthio, Acyloxy, Acylamino, Hydroxyl,
Carboxyl, Sulfamoyl, Carbamoyl, Carboalkoxycarbamoyl,
Aroylcarbamoyl, Carboalkoxysulfamoyl, Aryl oder Carbamoyloxy.
In den oben erwähnten Substituenten für R¹² können
die Hydroxyl-, Amino-, und Carboxylgruppen geschützt
sein durch herkömmliche Schutzgruppen. Als Schutzgruppen
können die in bezug auf R² für Hydroxyl, Amino und
Carboxyl genannten Schutzgruppen verwendet werden.
Als Salze der Verbindung der Formeln I oder II kommen sowohl
Salze der basischen Gruppe als auch Salze der sauren Gruppe
in Frage, welche üblicherweise auf dem Gebiet der Penicilline
und Cephalosporine hergestellt werden. Speziell geeignet
sind Salze mit Mineralsäuren wie
Salzsäure, Salpetersäure
oder Schwefelsäure; Salze organischer
Carbonsäuren wie Oxalsäure, Bernsteinsäure, Ameisensäure,
Trichloressigsäure oder Trifluoressigsäure,
Salze von Sulfonsäuren wie Methansulfonsäure,
Ethansulfonsäure, Benzolsulfonsäure, Toluol-2-sulfonsäure,
Toluol-4-sulfonsäure, Mesitylensulfonsäure (2,4,6-Trimethylbenzolsulfonsäure),
Naphthalin-1-sulfonsäure, Naphthalin-
2-sulfonsäure, Phenylmethansulfonsäure, Benzol-1,3-
disulfonsäure, Toluol-3,5-disulfonsäure, Naphthalin-1,5-
disulfonsäure, Naphthalin-2,6-disulfonsäure, Naphthalin-
2,7-disulfonsäure, Benzol-1,3,5-trisulfonsäure, Benzol-
1,2,4-trisulfonsäure oder Naphthalin-1,3,5-trisulfonsäure.
Mit diesen Säuren werden Salze der basischen
Gruppe erhalten. Ferner kommen in Frage Salze mit Alkalimetallen
wie Natrium oder Kalium; Salze mit
Erdalkalimetallen wie Calcium oder Magnesium;
Ammoniumsalze; Salze mit stickstoffhaltigen organischen Basen,
wie Procain, Dibenzylamin, N-Benzyl-b-phenethylamin,
1-Ephenamin, N,N-Dibenzylethylendiamin, Triethylamin,
Trimethylamin, Tributylamin, Pyridin, Dimethylanilin,
N-Methylpiperidin, N-Methylmorpholin, Diethylamin oder Dicyclohexylamin.
Dabei handelt es sich um Salze
der sauren Gruppen.
Im folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren erläutert.
Bei der Umwandlungsreaktion in 3-Position gemäß der Erfindung
können die in 7-Stellung substituierten oder unsubstituierten
Amino-3-subst.-methyl-Δ³-cephem-4-carbonsäuren
der Formel I sowie deren Salze hergestellt werden
durch Umsetzung der Cephalosporansäure der Formel II oder
eines Derivats der Carboxylgruppe derselben oder eines
Salzes derselben mit einer Triazol- oder Tetrazol-Verbindung,
die an dem Kohlenstoffatom im Ring Substituenten
tragen kann, in einem organischen Lösungsmittel in Anwesenheit
einer Säure oder einer Säurekomplexverbindung,
wobei - falls erwünscht, nachfolgend die Schutzgruppe
entfernt werden kann oder die Carboxylgruppe geschützt
werden kann oder die Carboxylgruppe in ein Salz umgewandelt
werden kann. Ferner kann - falls erforderlich - der
Substituent der 7-Aminogruppe nach einem herkömmlichen
Verfahren entfernt werden, wobei die in 7-Position unsubstituierte
Aminoverbindung erhalten wird.
Bei diesem Herstellungsverfahren kann die Verbindung der
Formel II oder ihr Derivat an der Carboxylgruppe oder
ihr Salz umgesetzt werden mit Triazol oder Tetrazol, die
an den Ring-Kohlenstoffatomen Substituenten tragen können,
und zwar unter Gewinnung einer Verbindung der Formel I
oder eines Salzes derselben, wobei R² für die entsprechende
substituierte oder unsubstituierte Triazolyl- oder
Tetrazolylgruppe steht. In allen diesen Fällen wird die
Umsetzung auf industriell einfache Weise durchgeführt,
und man erhält stets ein Produkt hoher Reinheit
in hoher Ausbeute. Als Triazol
oder Tetrazol, welche an den Ring-Kohlenstoffatomen substituiert
sein können, kommen in ähnlicher Weise ein Triazol
oder ein Tetrazol in Frage, welche der substituierten oder
unsubstituierten Triazolyl- oder Tetrazolylgruppe für
R² entspricht, nämlich ein Triazol oder Tetrazol der Formel
R²H, wobei R² für die substituierte oder unsubstituierte
Triazolylgruppe oder Tetrazolylgruppe steht, welche bei
der allgemeinen Erläuterungen von R² erwähnt wurde.
Bei diesen Triazolen und Tetrazolen existieren die folgenden
Tautomeren. Bei der Reaktion kann jedes dieser Isomeren
und jedes Gemisch derselben eingesetzt werden.
Dabei steht R für ein Wasserstoffatom oder einen der unter
R² erwähnten Substituenten und die beiden Reste R
können gleich oder verschieden sein.
Die Triazole und Tetrazole, welche gegebenenfalls an den
Ring-Kohlenstoffatomen Substituenten tragen, können -
falls erforderlich - in Form eines Salzes mit einer Base
oder eines Salzes mit einer Säure bei der Reaktion eingesetzt
werden. Als Basensalz oder als Säurensalz kommen die
gleichen Salze in Frage, wie sie im Zusammenhang mit den Salzen
der Verbindungen der Formeln I und II erwähnt wurden.
Das Salz der Verbindung der Formel II kann zuvor
isoliert werden und danach erst eingesetzt werden oder in
situ bereitet werden.
Die erfindungsgemäße Reaktion wird in Gegenwart einer Schwefelsäure,
Sulfonsäure, Supersäure oder des Bortrifluorids oder einer
Komplexverbindung des Bortrifluorids durchgeführt. Der Ausdruck
"Supersäure" bezeichnet Säuren, welche stärker sind als 100%ige
Schwefelsäure. Zu diesen Supersäuren gehören einige Vertreter der
Klasse der Schwefelsäuren und der Sulfonsäuren. Speziell kann man
Schwefelsäure verwenden oder Chlorschwefelsäure oder Fluorschwefelsäure
(als Schwefelsäuren); oder Alkyl-(mono- oder di-)-sulfonsäuren
wie Methansulfonsäure, Trifluormethansulfonsäure;
oder Aryl-(mono-, di- oder tri-)-sulfonsäuren wie p-Toluolsulfonsäure
(als Sulfonsäuren); oder Perchlorsäure, magische Säure
(FSO₃H-SbF₅), FSO₃H-AsF₅, CF₃SO₃H-SbF₅, HF-BF₃ oder H₂SO₄-SO₃ (als
Supersäure). Als Komplexverbindung des Bortrifluorids kann man
Komplexsalze von Bortrifluorid mit Dialkylethern verwenden wie
Diethylether, di-n-Propylether oder di-n-Butylether; Komplexverbindungen
von Bortrifluorid mit Aminen, i. e. Ethylamin, n-Propylamin,
n-Butylamin oder Triethanolamin; Komplexverbindungen von
Bortrifluorid mit Carbonsäureestern wie Ethylformiat oder Ethylacetat;
Komplexsalze von Bortrifluorid mit aliphatischen Säuren
wie Essigsäure oder Propionsäure; Komplexsalze von Bortrifluorid
mit Nitrilen wie Acetonitril oder Propionitril.
Als organisches Lösungsmittel kann man bei diesen Umsetzungen
alle organischen Lösungsmittel einsetzen, welche die
Reaktion nicht nachteilig beeinflussen. Spezielle kann man
Nitroalkane verwenden wie Nitromethan, Nitroethan oder Nitropropan;
organische Carbonsäuren wie Ameisensäure,
Essigsäure, Trifluoressigsäure, Dichloressigsäure oder
Propionsäure; Ketone wie Aceton, Methylethylketon
oder Methylisobutylketon; Ether
wie Diethylether, Diisopropylether, Dioxan, Tetrahydrofuran,
Ethylenglycoldimethylether oder Anisol;
Ester wie Ethylformiat, Diethylcarbonat, Methylacetat,
Ethylacetat, Ethylchloracetat oder Butylacetat;
Nitrile wie Acetonitril oder Butyronitril,
Sulfolane wie Sufolan. Diese Lösungsmittel können jeweils
einzeln oder im Gemisch von zwei oder mehreren Lösungsmitteln
eingesetzt werden. Ferner können Komplexverbindungen
zwischen diesen organischen Lösungsmitteln und BF₃
als Lösungsmittel eingesetzt werden. Die Menge
der Säure oder der Komplexverbindung der Säure beträgt 1 Mol
oder mehr pro Mol der Verbindung der Formel II oder des
Derivats der Carboxylgruppe derselben oder des Salzes derselben.
Die Menge kann je nach den Bedingungen variiert werden.
Es ist besonders bevorzugt, die Säure oder die Komplexverbindung
der Säure in einer Menge von 2-10 Mol pro
Mol der letzteren Verbindung einzusetzen. Wenn man eine
Komplexverbindung der Säure verwendet, so kann diese per
se als Lösungsmittel verwendet werden, oder es kann ein
Gemisch von zwei oder mehreren Komplexverbindungen verwendet
werden.
Die Menge an Triazol oder Tetrazol (Reaktant der obigen
Reaktion) beträgt 1 Mol oder mehr pro Mol der Verbindung
der Formel II oder des Derivats der Carboxylgruppe desselben
oder des Salzes derselben. Es ist insbesondere bevorzugt,
eine Menge von 1,0-5,0 Molen pro Mol der letzteren
Verbindung einzusetzen.
Die Umsetzung wird gewöhnlich bei einer Temperatur von
0 bis 80°C durchgeführt und die Reaktionsdauer beträgt
mehrere Minuten bis mehrere zehn Stunden. Wenn im Reaktionssystem
Wasser vorliegt, so besteht die Gefahr einer
unerwünschten Nebenreaktion, z. B. einer Lactonisierung
der Ausgangsverbindung oder des Produkts oder einer Spaltung
des β-Lactamrings. Daher sollte das Reaktionssystem
vorzugsweise wasserfrei gehalten werden. Zur Erfüllung
dieses Erfordernisses kann man dem Reaktionssystem ein
zweckentsprechendes Dehydratisierungsmittel zusetzen, z. B.
eine Phosphorverbindung wie Phosphorpentoxid, Polyphosphorsäure,
Phosphorpentachlorid, Phosphortrichlorid oder Phosphoroxychlorid;
oder ein organisches Silylierungsmittel
wie N,O-Bis(trimethylsilyl)acetamid, Trimethylsilylacetamid,
Trimethylchlorsilan oder Dimethyldichlorsilan;
oder ein organisches Säurechlorid wie
Acetylchlorid oder p-Toluolsulfonylchlorid;
oder ein Säureanhydrid wie Essigsäureanhydrid oder Trifluoressigsäureanhydrid;
oder ein anorganisches
Trocknungsmittel wie wasserfreies Magnesiumsulfat,
wasserfreies Calciumchlorid, Molekularsieb oder Calciumcarbid.
Wenn man als Ausgangsmaterial bei obiger Reaktion ein Derivat
der Carboxylgruppe der Verbindung der Formel II einsetzt,
so kann man in einigen Fällen je nach der Behandlung
nach der Reaktion die entsprechende Verbindung der
Formel I mit einer freien Carboxylgruppe in 4-Position
des Cephemrings erhalten. Jedoch kann die entsprechende
Verbindung der Formel I mit der freien Carboxylgruppe
in 4-Position auch erhalten werden durch eine Gruppenentfernungsreaktion,
welche in üblicher Weise durchgeführt wird.
Wenn eine Verbindung der Formel I, bei der R¹ für ein
Wasserstoffatom steht, nach dieser Reaktion erhalten wird,
so kann diese in herkömmlicher Weise verestert werden oder
in ein Salz umgewandelt werden. Wenn eine Verbindung nach
der Formel I, bei der R¹ für eine Estergruppe steht,
erhalten wird, so kann diese einer Estergruppenentfernungsreaktion
in üblicher Weise unterworfen werden, wobei die
Verbindung der Formel I erhalten wird, bei der R¹ für
ein Wasserstoffatom steht. Letztere Verbindung kann nachfolgend
in ein Salz oder in einen anderen Ester umgewandelt
werden. Wenn eine Verbindung der Formel I hergestellt
wird, bei der R¹ für eine salzbildende Gruppe steht, so kann
diese Verbindung einer Entsalzungsreaktion in üblicher Weise
unterworfen werden, wobei man die Verbindung der Formel
I erhält, bei der R¹ für ein Wasserstoffatom steht und
letztere Verbindung kann gegebenenfalls wieder in eine Verbindung
umgewandelt werden, bei der R¹ für eine Estergruppe
steht.
Wenn der Substituent am Ring-Kohlenstoffatom des Triazols
oder Tetrazols (die als Reaktanten bei obiger Reaktion eingesetzt
werden) durch Hydroxyl, Amino oder Carboxyl substituiert
ist, so kann die erwünschte Verbindung erhalten werden,
indem man zunächst diese Gruppen mit den vorerwähnten
Schutzgruppen schützt, und zwar vor Durchführung der Reaktion.
Nachfolgend kann man beendeter Umsetzung die herkömmlichen
Schutzgruppen entfernen, indem man die Schutzgruppenentfernungsreaktion
durchführt.
Wenn man eine Verbindung der Formel I herstellt, bei
der B für ein Wasserstoffatom steht, so kann diese in ein
Cephalosporin umgewandelt werden, in welchem B
für eine niedere-Alkoxygruppe steht, und zwar durch nieder-
Alkoxylierung der 7 α-Position der Verbindung der Formel
I in bekannter Weise (Journal of Synthetic Organic Chemistry,
Japan, Band 35, 568-574 (1977).
Unter den nach dem oben erwähnten Verfahren erhaltenen
Verbindungen stellt eine 7-(subst.- oder unsubst.-Amino)-
3-(subst.-methyl)-Δ³-cephem-4-carbonsäure gemäß der Formel
(IV) oder ein Salz derselben
wobei R¹, R⁶ und B die oben angegebene Bedeutung haben
und R2b eine substituierte oder unsubstituierte
1,2,4-Triazolyl- oder 2-(1,2,3,4-Tetrazolyl)-Gruppe bedeutet,
welche an die Exomethylengruppe in der 3-Position
des Cephem-Rings über eine Kohlenstoff-Stickstoffbindung
angeknüpft ist, ein neues Zwischenprodukt von
Cephalosporinen dar.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Beispielen
näher erläutert.
Beispiel 1
(1) In 13 ml Sulfolan werden 2,72 g 7-ACA suspendiert und
14,2 g Bortrifluorid-Diethylether-Komplex und 1,0 g 5-Methyl-
1,2,3,4-tetrazol werden zu der erhaltenen Suspension
gegeben, worauf das gebildete Gemisch während 17 Stunden
bei Zimmertemperatur umgesetzt wird. Nach beendeter Reaktion
wird die Reaktionsmischung in 15 ml Eiswasser gegossen.
Der pH des Gemisches wird mit 28 Gew.-% wäßrigem Ammoniak
unter Eiskühlung auf 3,5 eingestellt. Die ausgeschiedenen
Kristalle werden abfiltriert und nacheinander mit 5 ml Wasser
und 5 ml Aceton gewaschen und getrocknet. Man erhält
1,76 g eines Gemisches von 7-Amino-3-[2-(5-methyl-1,2,3,4-
tetrazolyl)methyl]-Δ³-cephem-4-carbonsäure und 7-Amino-3-
[1-(5-methyl-1,2,3,4-tetrazolyl)methyl]-Δ³-cephem-4-carbonsäure
in Form von Kristallen.
Beispiel 2
In 19 ml Trifluoressigsäure werden 2,72 g 7-ACA aufgelöst
und 7,1 g Bortrifluorid-diethyletherkomplexe und 0,75 g
1,2,4-Triazol werden zu der erhaltenen Lösung gegeben. Das
erhaltene Gemisch wird während 7 Stunden bei Zimmertemperatur
umgesetzt. Nach beendeter Reaktion wird das Lösungsmittel
unter vermindertem Druck abdestilliert und 15 ml Wasser
werden zu dem erhaltenen Rückstand gegeben. Der pH des gebildeten
Gemisches wird unter Eiskühlung mit einer wäßrigen
Lösung von 28 Gew.-% Ammoniak auf 3,5 eingestellt. Die ausgeschiedenen
Kristalle werden abfiltriert und aufeinanderfolgend
mit 5 ml Wasser und 5 ml Aceton gewaschen und getrocknet.
Man erhält 2,5 g 7-Amino-3-[1-(1,2,4-triazolyl)methyl]-
Δ³-cephem-4-carbonsäure mit einem Schmelzpunkt von 149°C
(Zers.).
Beispiel 3
Unter Einsatz der nachfolgenden Tetrazole werden die
Reaktionen und Behandlungen in gleicher Weise wie in
Beispiel 1 oder Beispiel 2 durchgeführt, wobei Ergebnisse
gemäß Tabelle 1 erhalten werden.
Beispiel 4
Unter Verwendung der nachstehenden Triazole werden die
Reaktionen und Behandlungen in gleicher Weise durchgeführt
wie in Beispiel 1 oder Beispiel 2 unter Gewinnung
von Verbindungen der Tabelle 2. 2,72 g 7-ACA werden
als Ausgangsmaterial eingesetzt.
Beispiel 5
Die Umsetzung des Beispiels wird unter den Bedingungen
der Tabelle 3 durchgeführt, wobei man die in Tabelle 3
angegebenen Ergebnisse erhält.
Beispiel 6
Die Umsetzung des Beispiels 2 wird unter den Bedingungen
der Tabelle 4 durchgeführt, wobei die in Tabelle 4 angegebenen
Ergebnisse erhalten werden.
Beispiel 7
Die Umsetzung des Beispiels 2 wird wiederholt, wobei jedoch
7-ACA ersetzt wird durch die Ausgangsverbindungen
der Tabelle 5. Man erhält die in Tabelle 5 angegebenen
Produkte.
Versuchsbericht
Versuch 1 (erfindungsgemäßes Verfahren)
In 19 ml Trifluoressigsäure löst man 2,72 g 7-ACA. Zu der
resultierenden Lösung werden 7,1 g Bortrifluorid-diethylether-
Komplex und 0,75 g 1,2,4-Triazol gegeben. Das resultierende
Gemisch wird bei Zimmertemperatur 7 h umgesetzt.
Nach Beendigung der Reaktion wird das Lösungsmittel durch
Destillation unter vermindertem Druck entfernt, und dem
resultierenden Rückstand werden 15 ml Wasser zugesetzt.
Der pH des resultierenden Gemisches wird auf 3,5 eingestellt
mit 28 Gew.-%igem wäßrigem Ammoniak unter Eiskühlung.
Die ausgefallenen Kristalle werden durch Filtration
gesammelt, nacheinander mit 5 ml Wasser und 5 ml Aceton
gewaschen und dann getrocknet. Man erhält 2,5 g 7-Amino-3-
[1-(1,2,4-triazolyl)methyl]-Δ³-cephem-4-carbonsäure mit
einem Schmelzpunkt von 149°C (Zers.).
Versuch 2 (Umsetzung von 7-Aminocephalosporansäure mit 1-
Methyl-1,2,3-triazol in Gegenwart eines Bortrifluorid-
Diethylether-Komplexes)
In 9,5 ml Trifluoressigsäure löst man 1,36 g 7-Aminocephalosporansäure.
Zu der Lösung werden 3,55 g eines Bortrifluorid-
diethylether-Komplexes und 460 mg 1-Methyl-1,2,3-
triazol gegeben. Daraufhin wird das resultierende Gemisch
bei Zimmertemperatur 7 h umgesetzt. Nach Beendigung der
Reaktion wird das Lösungsmittel durch Destillation unter
vermindertem Druck entfernt. Der resultierende Rückstand
wird mit 7,5 ml Wasser versetzt. Anschließend wird der pH
auf 3,5 eingestellt mit 28%igem Ammoniakwasser unter Eiskühlung.
Die ausgefallenen Kristalle (7-Amino-3-hydroxy-
methyl-Δ³-cephem-4-carbonsäure) werden durch Filtration
entfernt. Das Dünnschichtchromatogramm des resultierenden
Filtrats wird aufgenommen. Aus dem Dünnschichtchromatogramm ergibt
sich, daß die Bildung des angestrebten 7-Amino-3-[(methyl-
1,2,3-triazolium)methyl]-Δ³-cephem-4-carboxylats nicht
festgestellt werden kann.
Versuch 3 (Umsetzung von 7-Aminocephalosporansäure mit
Imidazol in Gegenwart von Bortrifluorid-diethylether-
Komplex)
In 9,5 ml Trifluoressigsäure löst man 1,36 g 7-Aminocephalosporansäure.
Zu der Lösung werden 3,55 g eines Bortrifluorid-
diethylether-Komplexes und 374 g Imidazol gegeben.
Das resultierende Gemisch wird anschließend bei
Zimmertemperatur 7 h umgesetzt. Nach Beendigung der Reaktion
wird das Lösungsmittel durch Destillation unter vermindertem
Druck entfernt, und dem resultierenden Rückstand
werden 7,5 ml Wasser zugesetzt. Anschließend wird der pH
auf 3,5 eingestellt mit 28%igem Ammoniakwasser unter Eiskühlung.
Die ausgefallenen Kristalle (7-Amino-3-hydroxy-
methyl-Δ³-cephem-4-Carbonsäure) werden durch Filtration
entfernt. Das Dünnschichtchromatogramm des resultierenden
Filtrats wird aufgenommen. Aus dem Dünnschichtchromatogramm geht
hervor, daß die Bildung der angestrebten 7-Amino-3-[1-
imidazolyl)methyl]-Δ³-cephem-4-carbonsäure nicht festgestellt
werden kann.