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Befestigungselement
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Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement zur Befestigung von
Armierungsmatten, -netzen, Leitungen, Drähten oder dergleichen an Bauwerken, z.B.
Wänden oder Decken, welches Element über einen Befestigungsbolzen bzw. -nagel oder
über einen Anker am Bauwerk zu befestigen ist. Unter Armierungsmatten bzw.-netzen
sind dabei in erster Linie solche zu verstehen, die zur Armierung des auf eine Wand
oder eine Decke aufzubringenden Putzes bzw. zur flaftungserhöhung des Putzes an
der Wand oder der Decke dienen.
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Elemente zur Befestigung von Installationsleitungen, Armierungsmatten
oder dergleichen sind in verschiedener Ausführung auf dem Markt. Sie sind in der
Regel so ausgebildet, daß sie mit einem laschenartigen Teil die zu befestigende
Leitung bzw. den Mattendraht der Armierungsmatte übergreifen, so daß sie erst nach
Plazierung der Leitung bzw. Armierungsmatte an dem Bauwerk befestigt werden können.
Dies erfordert häufig ein relativ umständliches provisorisches Plazieren der zu
befestigenden Leitung oder Matte am Bauwerk, bevor diese mit dem Befestigungselement
endgültig am Bauwerk befestigt werden kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Befestigungselement
der eingangs genannten Gattung derart auszubilden, daß ein provisorisches Plazieren
der zu befestigenden Matte oder Leitung überflüssig ist, daß das Befestigungselement
also bereits vorher am Bauwerk endgiltigbefestigt und anschliessend die zu befestigende
Matte oder Leitung leicht und rasch an dem Element verankert werden kann. Dies wird
erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das Befestigungselement eine Platte oder einen
plattenartigen Kopf hat, an deren bzw. dessen Oberseite mindestens ein von dieser
hochragender Zahn angeordnet ist, an welchem der Mattendraht der Armierungsmatte,
die Leitung oder dergleichen anleg- bzw. anhängbar ist.
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Für die Befestigung von relativ leichteu Armierungsnetzen kann ein
einziger Zahn mit mindestens einer seitlich vorspringenden Nase oder einem verbreiterten
Kopf ausreichen, über welche bzw. welchen hinweg das Armierungsnetz mit einer Netzmasche,
gegebenenfalls unter geringfügiger elastischer Maschenausweitung aufgesteckt werden
kann. Für die Befestigung von Leitungen, schwerenmetallenenArmierungsmatten oder
dergleichen ist es jedoch zweckmäßig, wenn an der Oberseite der Platte mehrere im
Abstand nebeneinander angeordnete Zähne vorgesehen sind, zwischen welche die Armierungsmatte
mit einem Mattendraht, die zu befestigende Leitung oder dergleichen einhängbar bzw.
einsetzbar ist. Auch in diesem Falle können die Zähne an mindestens einer Seite
eine zum benachbarten Zahn hin vorspringende Nase haben, die zum Verhaken der zwischen
die Zähne eingesetzten Leitung, des Mattendrahtes oder dergleichen dient. Dabei
kann der freie Abstand zwischen der Stirnfläche dieser Nase und der gegenüberliegenden
Fläche des benachbarten Zahnes, beispielsweise ebenfalls einer entsprechend vorspringenden
Nase, kleiner sein als der Durchmesser des zu befestigenden Mattendrahtes bzw. der
zu befestigenden Leitung, wenn die Zähne bzw. ihre vorspringenden Nasen aus nachgiebigem
oder biegsamem Material wie Kunststoff
oder dergleichen bestehen,
so daß beim Einsetzen der Leitung zwischen die beiden vorgenannten Zähne eine Aufweitung
des vorgenannten Abstandes erfolgen kann.
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Die den oder die Zahnplatte des efesti -g u n g se 1 e m e n t e s
kann lösbar an einem Stirnende eines Ankerschaftes befestigt sein, mit welchem das
Befestigungselement in dem Bauwerk, z.B. der Wand oder der Decke verankert werden
kann. Es ist aber auch möglich, daß diese Zahnplatte auf einer sie an mindestens
einem Seitenrand überragenden gesonderten Tragplatte befestigt ist, die in ihrem
über die Zahnplatte hinausragenden Bereich mit einem Loch zur Aufnahme eines Befestigungsbolzens,
-nagels oder dergleichen ausgestattet ist.
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Zur lösbaren Befestigung der Zahnplatte am Anker schaft kann an der
Unterseite der Platte ein Stift befestigt sein, mit dem diese in ein Aufnahmeloch,
z.B. ein Sackloch, im Ankerschaft lösbar einsteckbar bzw. eingesteckt ist. Zweckmäßig
ist dabei der Stift in seiner Längsrichtung im Aufnahmeloch hin- und herschiebbar
gelagert und in zwei verschiedenen Längsstellungen arretierbar, so daß er in eine
am Stirnende des Ankerschaftes befindliche Ausnehmung hinein-und aus dieser in eine
Funktionsstellung herausschiebbar ist, in welcher die Befestigung der Armierungsmatte,
Leitung oder dergleichen erfolgen kann.
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Die lösbare Befestigung des Befestigungselements an dem Stirnende
eines Ankerschaftes hat den Zweck, daß der Ankerschaft problemlos bereits bei der
Herstellung eines bestehenden Bauwerkes aus Beton in das Bauwerk einbetoniert werden
kann, da der Ankerschaft bei abgenommenem Befestigungselement nicht über die Außenfläche
des Betonbauwerkes herausragen muß und damit keine Ausnehmung in der Bctonschalung
für das Befestigungselement erfordert. Zum gleichen Zwecke dient
auch
die vorerwähnte Einschiebbarkeit des Befestigungselementes in eine Ausnehmung an
dem das Befestigungselement aufnehmenden Stirnende des Ankerschaftes. Bei dieser
Ausführung kann also das Befestigungselement soweit in den Ankerschaft eingeschoben
werden, daß es über dessen Stirnende nicht hinaus ragt und somit keine Schwierigkeiten
beim Einbetonieren des Ankerschaftes in das Bauwerk bzw. bei dessen Einschalung
verursacht.
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In der Zeichnung sind besonders zweckmäßige Ausführungsbeispiele des
erfindungsgemäßen Befestigungselements sowie Anwendungsweisen dargestellt, welche
im folgenden näher beschrieben werden. Die dabei besonders erläuterten Teile und
Merkmale sollen unter Schutz gestellt sein, auch wenn sie nicht in den vorstehenden
Schutzansprüchen gekennzeichnet sind.
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Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsform des Befestigungselements
mit Ankerschaft von der Seite gesehen, Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf das Befestigungselement
nach Fig. 1; Fig. 3 veranschaulicht die Anwendung dieser Ausführungsform an einer
Betonwand, an die eine Mehrschichtenplatte angesetzt ist; Fig. 4 zeigt eine zweite
Ausführungsform mit Ankerschaft teils von der Seite, teils im Axialschnitt, wobei
das Befestigungselement in den Ankerschaft eingeschoben ist; Fig. 5 zeigt eine Draufsicht
auf diese Ausführungsform in der in Fig. 4 gezeigten Stellung des Befestigungselements;
Fig.
6 zeigt die Ausführungsform gemäß Fig. 4 in glei cher Darstellungsweise bei aus
dem Ankerschaft herausgezogenem Befestigungselement; Fig. 7 zeigt eine Draufsicht
auf diese Ausführungsform in der in Fig. 6 gezeigten Stellung des Befestigunselements.
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Fig. 8 veranschaulicht eine dritte Ausführungsform des Befestigungselements
mit in ein Bauwerk mit angehängtem Armierungsnetz eingesetztem Ankerschaft; Fig.
9 veranschaulicht eine vierte Ausführungsform des Befestigungselements von der Seite
gesehen; Fig. 10 zeigt die in Fig. 9 dargestellte Ausführungsform von oben gesehen.
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Bei dem in Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel be--sitzt
das Befestigungselement eine Platte 1, von'deren Oberseite fünf im Abstand nebeneinander
angeordnete Zähne 2 hochragen, die an ihren beiden einander gegenüberliegenden Seiten
je eine zum benachbarten Zahn hin vorspringende Nase 3 haben.
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Die Abstände zwischen den Zähnen unterhalb der Nasen sind so bemessen,
daß in den dadurch gebildeten Zwischenraum die Drähte oder Schnüre von Armierungsmatten,
-netzen oder -geflechten, Leitungen oder dergleichen mit Spiel eingesetzt bzw. eingehängt
werden können.
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Die Platte wird von einem Stift 4 mit rundem Querschnitt getragen,
der in ein Sackloch 5 an dem einen Stirnende eines Ankerschaftes 6 lösbar eingesteckt
werden kann. Dieser Ankerschaft besitzt im Querschnitt etwa kreuzförmiq angeordnete
Rippen 7 und istan seinem anderen Stirnende mit Widerhaken 8 ausgestattet. An seinem
das Befestigungselement mit dem Stift 4 aufnehmenden Stirnende ist er mit einem
Kopfflansch 9 versehen, auf dessen Oberseite Stege 10 zur Abstützung gelangen, die
an der Unterseite der Platte 1 des Befestigungselementes angeordnet sind. Diese
Abstützstege 10 dienen dazu, bei in das Bauwerk mit seinem Kopfflansch 9 bündig
zu dessen Oberfläche eingesetzen Ankerschaft 6 die Zahnplatte 1 in dem erforderlichen
Abstand von der Bauwerksoberfläche zu halten, um die zwischen die Zähne 2 einzusetzende
Armierungsmatte oder dergleichen im Abstand von der Bauwerksoberfläche festlegen
zu können, was z.B. bei einer Putzarmierung notwendig ist. Dabei dienen die auf
der Oberseite des Kopfflansches 9 aufstehenden Abstützstege gleichzeitig dazu, ein
Verbiegen der Platte zu vermeiden, welches dann entstehen könnte, wenn die zu befestigende
Armierungsmatte mit einem Maschendraht unter relativ hoher auf das Befestigungselement
seitlich einwirkender Zugspannung in das Befestigungselement eingehängt wird.
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Zur Arretierung des Stiftes 4 des Befestigungselementes im Sacklock
5 des Ankerschaftes 6 besitzt der Stift eine Ringwulst 11, die in eine Ringnut 12
im Sackloch einrasten kann, In Fig. 3 der Zeichnung ist die Zusammenfügung der in
Fig. 1 getrennt gezeigten Teile dieses Ausführungsbeispiels an einer Betonwand 13mit
einer anbetonierten Mehrschichtenplatte 14 dargestellt. Dabei dient der Ankerschaft
nicht nur zur Befestigung einer Armierungsmatte 15, beispielsweise einer Putzarmierung,
sondern auch gleichzeitig zur Befestigung der Mehrschichtenplatte
14
mit der Betonwand 13, welche Mehrschichtenplatte aus zwei Außenschichten z.B. aus
Holzwolle-Zement und einer dazwischen befindlichen Isolierschicht, z.B. aus Kunstschaumstoff
besteht.
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Das Anbringen des Ankerschaftes 6 in der Mehrschichtenplatte 14 sowie
in der Betonwand 13 erfolgt dabei vor dem Anbringen der Armierungsmatte 15, und
zwar dadurch, daß der Ankerschaft 6 bei abgenommenem Befestigungselement in die
Betonwand 13 einbetoniert oder nachträglich zur Befestigung der Mehrschichtenplatte
14 in diese und in die Betonwand eingeschlagen wird, und zwar so, daß er im wesentlichen
nicht über die Außenfläche der Mehrschichtenplatte hinausragt und damit das Einschalen
der zu betonierenden Wand nicht beeinträchtigt. Anschließend wird das Befestigungselement
auf den Ankerschaft 6 aufgesetzt, und zwar durch Einführen des Stiftes 4 des Befestigungselements
in das Sackloch 5 des Ankerschaftes. Nach dem Aufsetzen des Befestigungselements
auf den Ankerschaft 6 wird die Armierungsmatte 15 mit einem Mattendraht 16 zwischen
zwei Zähne 2 des Befestigungselements eingesetzt, wobei diejenigen der fünf Zähne
des Befestigungselements gewählt werden, die sicherstellen, daß die Matte eine ausreichende
Spannung erhält.
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Bei dem in Fig. 4 bis 6 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das das
Befestigungselement aufnehmende Stirnende des Ankerschaftes 6 mit einer Ausnehmung
17 versehen, in welche die Zahnplatte 1 durch entsprechende Axialverschiebung ihres
Stiftes 4 im Sackloch 5 eingeschoben werden kann. Fig. 4 zeigt die eingeschobene
Stellung, in welcher der Ringwulst 11 am Stift 4 in eine untere Ringnut 18 in der
Wandung des Sackloches 5 eingerastet ist. Durch entsprechende Axialverschiebung
des Befestigungselements mit seinem Stift im Sackloch kann das Befestigungselement
aus der Ausnehmung 17 des Ankerschaftes herausgezogen werden, bis der Ringwulst
11 in eine obere Ringnut 19 in der
Wandung des Sackloches 5 einrastet.
In dieser herausgezogenen 0 Stellung kann die Zahnplatte 1 nach Drehung um 90 mit
an ihrer Unterseite angeordneten stegförmigen Vorsprungen 20 auf die obere Stirnfläche
21 des Ankerschaftes 6 zur Abstützung gebracht werden, in welcher sie den geeigneten
Mattendraht der zu befestigenden Armierungsmatte bzw. die zu befestigende Leitung
aufnehmen kann. Durch Einrasten des Stiftwulstes 11 in der Ringnut 19 kann das Befestigungselement
aber auch ohne Abstützung der Stege 20 auf der Stirnfläche 21 des Ankerschaftes
in seiner herausgezogenen Lage gehalten werden, wobei lediglich bei relativ starkem
seitlichen Druck auf einen der Zähne 2 ein Verbiegen des beaufschlagten Zahnes bzw.
des ihn tragenden Bereiches der Zahnplatte 1 eintreten kann.
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Ankerschafte mit Befestigungselement in der in Fig. 4 bis 7 gezeigten
Ausführungsform können ohne Schalungsprobleme in das Bauwerk einbetoniert werden,
wobei der Ankerschaft 6 mit seiner äußeren Stirnfläche 21 an der Innenseite der
Schalung anliegen kann. Nach dem Entfernen der Schalung von dem Bauwerk kann das
Befestigungselement aus seiner in Fig. 4 gezeigten eingeschobenen Lage in die in
Fig. 6 gezeigte Funktionslage herausgezogen und zur Befestigung der Armierungsmatte
oder Leitung verwendet werden.
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Fig. 8 zeigt die Verankerung eines weiteren Ausführungsbeispiels des
Befestigungselements mit einem in eine Betonwand 13 mit anbetonierter Mehrschichtenplatte
14 eingesetzem Ankerschaft. Bei dieser Ausführungsform besitzt die Befestigungseinrichtung
eine scheibenförmige Zahnplatte 22, welche lediglich einen einzigen Zahn 23 mit
einem pilzförmig verdickten Kopf 24 trägt. Auch bei dieser Ausführungsform ist das
Befestigungselement mit einem an-der Unterseite der Zahnplatte 22 befindlichen Stift
4 ausgestattet, der in einem Sackloch des Ankerschaftes sitzt und dort mit einer
Arretierung festgehalten ist, wie sie auch
bei dem in Fig. 1 bis
3 gezeigten Ausführungsbeispiel vorhandne ist. Diese Ausführungsform ist besonders
für die Befestigung von leichten Armierungsmatten oder- netzen 25 aus Kunststoff,
Textilmaterial oder dergleichen geeignet, deren Maschen durch Druck aufweitbar sind.
Zur Befestigung eines derartigen Netzes oder einer derartigen Matte sollte der Außendurchmesser
des Pilzkopfes 24 etwas größer als die Maschenweite des Netzes oder der Matte sein,
so daß das Netz mit einer Masche unter deren Aufweitung über den Pilzkopf 24 hinweg
auf den stiftförmigen Zahn 23 aufgeschoben werden kann, um sich nach Rückformung
der Masche hinter dem Pilzkopf zu verhaken.
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Bei dem in Fig. 9 und 10 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Zahnplatte
weitgehend gleich ausgebildet wie diejenige bei den beiden Ausführungsformen gemäß
Fig. 1 bis 7. Diese Zahnplatte sitzt mit zwei Stegen 26 auf einer eigenen Tragplatte
27, die seitlich über die Zahnplatte 1 hinausragt und in diesem hinausragenden Bereich
ein Loch 28 für die Aufnahme eines Befestigungsstiftes bzw. -nagels hat. Mit diesem
Befestigungsstift bzw. -nagel kann das Befestigungselement an der Außenfläche bzw.
-seite des Bauwerks befestigt werden, wobei der Befestigungsstift bzw. -nagel ohne
Beschädigung der Zahnplatte 1 in das Bauwerk eingeschlagen werden kann. Bei dieser
Ausführungsform entfällt der bei den anderen dargestellten Ausführungsbeispielen
vorgesehene Ankerschaft 6.
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Wie sich bereits aus vorstehenden Ausführungen ergibt, ist diese Ausführungsform
insbesondere für die nachträgliche Befestigung an einer bereits fertig betonierten
Wand gedacht, während die in den Fig. 1 bis 8 gezeigten Ausführungsformen für ein
Einbetonieren des Ankerschaftes bei der Herstellung des Bauwerkes aus Beton vorteilhaft
sind, nachdem dort das Befestigungselement von dem Ankerschaft -abgenommen bzw.
völlig
in den Ankerschaft hineinversenkt werden kann, um das Einschalen
des herzustellenden Bauwerks mit dem Ankerschaft nicht zu behindern bzw. zu komplizieren.