DE3021303A1 - Verfahren und rundstrickmaschine zur herstellung eines aus einem grundgestrick und darin eingekaemmten fasern bestehenden gestrickschlauchs - Google Patents
Verfahren und rundstrickmaschine zur herstellung eines aus einem grundgestrick und darin eingekaemmten fasern bestehenden gestrickschlauchsInfo
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Description
Verfahren und Rundstrickmaschine zur Herstellung eines aus einem Grundgestrick und darin eingekämmten Fasern bestehenden Gestrlckschlauchs
Die Erfindung h«··trifft ein Verfahren und eine Rundstrickmaschine
der in den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 4 definierten
Gattungen.
Ein nach diesem Verfahren bzw. auf einer solchen Rundstrickmaschine
hergestellter Stoff wird beispieleweise zu Teppichen, Bettüberzügen, Tagesdecken, Bekleidungsstücken oder
Polsterbezügen verarbeitet. Dazu wird vorzugsweise von Warenbahnen mit Breiten von etwa 1,40 m bis 3,80 m
ausgegangen. Von den Strickereien wird daher gefordert, daß die von den Rundstrickmaschinen abgegebenen Gestrickschläuche
im aufgeschnittenen Zustand unmittelbar zu Warenbahnen mit den genannten Breiten führen, um einerseits die zum Zuschneiden
und/oder Zusammennähen von Warenbahnen mit größeren oder kleineren Breiten erforderlichen Arbeitszeiten und
Arbeitsmittel einzusparen und um andererseits wegen des im Verhältnis zum Grundgestrick hohen Kostenanteils für das
eingekämmte Fasermaterial Abfallprodukte möglichst zu vermeiden.
Da die Breite einer nach dem oben genannten Verfahren hergestellten
Warenbahn wie auf allen übrigen Gebieten der Rundstrickerei im wesentlichen vom Durchmesser des von der
Rundstrickmaschine produzierten Gestrickschlauchs und somit vom Durchmesser des Nadelzylinders der Rundstrickmaschine
abhängt, werden von der Rundstrickmaschinenindustrie zwecks Erfüllung dieser Forderung Rundstrickmaschinen mit unterschiedlichen
Nadelzylinderdurchmessern angeboten. Dies führt allerdings zu dem Nachteil, daß von den Strickereien ausreichende
Stückzahlen aller verfügbaren Rundstrickmaschinentypen zumindest auf Lager gehalten werden müssen, um entsprechend
den stets sehr schwankenden Bedürfnissen des Marktes ohne große Umrüstzeiten und erst im Bedarfsfall vorge-
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nommene Maschineneinkäufe jederzeit Warenbahnen aller gängigen Breiten produzieren und liefern zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Rundstrickmaschine zu schaffen, mittels derer Warenbahnen
variabler Breite, insbesondere Warenbahnen mit allen oben genannten Breiten hergestellt werden können, ohne daß
hierdurch Verluste an Fasermaterial in Kauf genommen werden müßten.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind die kennzeichnenden Merkmale der Patentansprüche 1 und 4 vorgesehen.
Die erfindungsgemäße Rundstrickmaschine kann je nachdem,
ob der Streifen während des kontinuierlichen Strickvorgangs
oder zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Grundgestrick herausgeschnitten werden soll, zusätzlich durch die Merkmale
des Anspruchs 5 gekennzeichnet sein.
Die Erfindung geht von dem Gedanken aus, einen aus dem Grundgestrick bestehenden Gestrickschlauch herzustellen,
dessen Durchmesser der größten Breite der üblicherweise zu verarbeitenden Warenbahnen entspricht, dabei jedoch
durch eine geeignete Steuerung dafür zu sorgen, daß das teure Fasermaterial nur auf einer solchen Breite in das
Grundgestrick eingekämmt bzw. eingebunden wird, die der im Einzelfall erwünschten Breite der Warenbahn entspricht.
Hierdurch ergeben sich die wesentlichen Vorteile, daß an der Rundstrickmaschine selbst keine wesentlichen Änderungen
vorgenommen werden brauchen, wie es beispielsweise bei der Schaffung einer Rundstrickmaschine nach dem Offenend-Prinzip
der Fall wäre, und daß der durch Wegwerfen des herausgeschnittenen Streifens entstehende Abfall stets
nur aus dem verhältnismäßig preisgünstigen Grundgestrick, nicht aber/aus dem teuren Fasermaterial besteht.
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Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch die Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Rundstrickmaschine zur Herstellung eines aus einem
Grundgestrick und darin eingekämmten Fasern bestehenden Gestrickschlauchs;
Fig. 2 schematisch einen Ausschnitt der Schloßabwicklung der Rundstrickmaschine nach Anspruch 1;
Fig. 3 in schematischer und perspektivischer Ansicht einen
auf der Rundstrickmaschine nach Fig. 1 und 2 hergestellten Gestrickschlauch.
Fig. 4 schematisch die Vorderansicht der Rundstrickmaschine mit dem zum Aufschneiden des Gestrickschlauchs erforderlichen
Einrichtungen; und
Gemäß Fig. 1 und 2 besitzt eine Rundstrickmaschine zur Herstellung
eines Gestrickschlauchs 1 mit eingekämmten Fasern eine Grundplatte 2, in der ein mit Stricknadeln 3 besetzter
Nadelzylinder 5 und ein mit Platinen 7 besetzter Platinenring 9 drehbar gelagert sind. Stricknadeln 3 und Platinen 7
werden in üblicher Weise durch Schloßteile gesteuert. Am Umfang des Nadelzylinders 5 sind mehrere beabstandete Strickstellen
10 (Fig. 2) vorgesehen, an denen den Stricknadeln 3 ein Grundfaden zugeführt wird, um auf bekannte Weise ein
schlauchförmiges Grundgestrick herzustellen.
In Umfangsrichtung zwischen den Strickstellen 10 sind Einkämmstellen
11 vorgesehen, an denen in die mittels je einer zugeordneten Mustervorrichtung 12 ausgewählten Stricknadeln
3 Fasern eingelegt werden. Gemäß Fig. 1 ist an jeder Einkämmstelle 11 zu diesem Zweck eine Faserzuführvorrichtung
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vorgesehen, die an einem Gestell 14 befestigt ist und dazu dient, den zum Aufnehmen von Fasern ausgewählten Nadeln 3
Fasern einer bestimmten Eigenschaft, z.B. Farbe, zuzuführen. Jede Zuführvorrichtung 13 besteht beispielsweise aus einem
Tambour 15 mit einem Kratzenbeschlag 16, dem Fasern in Form einer Lunte 17 mit Hilfe eines Paars von Zuführwalzen 18
zugeführt werden, und aus einer Abnehmer- oder Einkämmwalze 19 mit einem Kratzenbeschlag 21, mittels deren die vom Tambour
15 abgenommenen Fasern den ausgewählten Nadeln 3 angeboten werden.
Der Antrieb der Zuführwalzen 18 wird mit Hilfe einer Steuereinrichtung
25, z.B. einer Kupplung, eines Schrittmotors oder einer anderen geeigneten Einrichtung, so gesteuert, daß die Fasern,
über relativ kurze Zeitspannen gemittelt, in einer solchen Menge vom Tambour 15 auf die Einkämmwalze 19 übertragen werden wie es
das Muster erfordert.
In Fig. 2 ist derjenige Teil der Schloßabwicklung einer erfindungsgemäßen
Rundstrickmaschine dargestellt, der eine Mustervorrichtung 12, eine Einkämmstelle 11 mit einer Einkämmwalze
19 und einer der Länge eines Einlege-Schloßteils 26 entsprechenden Breite und eine Strickstelle 10 mit einem
Strickschloßteil 27 umfaßt. Im übrigen sind in Fig. 2 nur diejenigen Teile der Rundstrickmaschine dargestellt, die
zum Verständnis der Erfindung erforderlich sind.
Die Nadeln 3 der Rundstrickmaschine sind, wie im rechten Teil der Fig. 2 schematisch angedeutet ist, unabhängig voneinander
auswählbar, mit Füßen 29 versehen und in Nuten des Nadelzylinders geführt. In denselben Nuten sind unterhalb
der Stricknadeln 3 verschwenkbare Stößer 31 mit Füßen 33 angeordnet. Die Nadelfüße 29 sind normalerweise in einer
Fangspur 35, die Stößerfüße 33 aufgrund der Wirkung einer im Nutengrund abgestützten Feder 37 in einer Stößerspur 39
angeordnet. Jedem Stößer ist eine am Nadelzylinder befestigte Steuerfeder 41 zugeordnet, die beim Vorbeigang an der
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Mustereinichtung 12 derart beeinflußtwird, daß der Stößerfuß
33 des zugehörigen Stößers entweder in der Stößerspur verbleibt und dann von einem Hebeteil 43 angehoben wird oder
durch Verschwenkung des Stößers aus der Stößerspur 39 entfernt wird und dann hinter dem Hebeteil 43 entlanggleitet. Derartige
Muster- und Auswähleinrichtungen sind in der DE-AS 15 211 (D 3039) bzw. in der DE-OS 21 02 719 (D 3999) ausführlich
beschrieben, auf die hiermit zur Vermeidung weiterer Einzelheiten ausdrücklich Bezug genommen wird.
Die Füße 29 derjenigen Stricknadeln 3, die einem durch das Hebeteil 43 angehobenen Stößer 31 zugeordnet sind, werden
von diesem auf das Einlege-Schloßteil 26 gehoben. Dieses Einlege-Schloßteil 26 ist in einer derartigen Höhe angeordnet,
daß in die Haken der auf ihm gleitenden Stricknadeln 3 die mit der Einkämmwalze 19 zugeführten Fasern eingelegt
werden. Einzelheiten dieses Vorgangs sind aus den weiter oben genannten Schutzrechten bekannt.
An das Einlege-Schloßteil 26 schließt sich zunächst eine Abzugskante an, die an einem Führungsschloßteil 47 angebracht
ist, um die Stricknadeln auf eine Höhe abzusenken, in der sie an der Strickstelle 10 den Grundfaden aufnehmen.
Die Gegenführung wird hierbei durch ein Schloßteil 51 bewirkt, das auch die unterhalb des Einlege-Schloßteils 26
gleitenden Nadelfüße 29 Inder Spur 35 hält.
In Drehrichtung des Nadelzylinders (Pfeil P) ist hinter dem Führungsschloßteil 47 das Strickschloßteil 27 und hinter
dem Schloßteil 51 ein Führungsschloßteil 55 vorgesehen.
Durch das Strickschloßteil 27 werden die Stricknadeln in die Abschlagstellung gesenkt, so daß der in ihre Haken eingelegte
Grundfaden zu Maschen verarbeitet wird und gleichzeitig die Fasern in die Maschen des Grundfadens eingebunden
werden. Nach der Maschenbildung werden die Stricknadeln durch eine Erhöhung am Führungsschloßteil 55 wieder in die
der Spur 35 entsprechende Höhe angehoben, so daß ein neuer
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Auswählvorgang erfolgen kann.
Rundstrickmaschinen der beschriebenen Art sind beispielsweise
aus der DE-PS 1 201 509 und aus den DE-OS'en 21 15 721,
23 43 886 und 25 24 491 bekannt, auf die hiermit ausrücklich
Bezug genommen wird. Auch der oben beschriebene Vorgang der
Maschenbildung ist bekannt. Das Einlegen der Fasern kann dabei auf alle bekannten Arten erfolgen (z.B. DE-AS'en
15 85 051 oder 19 43 345).
Beim üblichen Stricken auf einer Rundstrickmaschine der beschriebenen
Art ist die Breite der durch Aufschlitzen des Gestrickschlauchs 1 erhaltenen Warenbahn vom Durchmesser
des Gestrickschlauchs 1 bzw. vom Durchmesser des Nadelzylinders 5 der Rundstrickmaschine abhängig. Sind kleinere oder
größere Warenbreiten erwünscht, muß entweder ein Nadelzylinder mit einem kleineren oder größeren Durchmesser oder die
erwünschte Breite durch Zuschneiden und/oder Zusammennähen der erhaltenen Warenbahnen vorgesehen werden. Beide Möglichkeiten
sind mit verschiedenen Nachteilen behaftet.
Erfindungsgemäß wird daher vorgeschlagen, auf der beschriebenen Rundstrickmaschine Warenbahnen vorwählbarer (variabler)
Breite dadurch zu erzeugen, daß einer Gruppe von Stricknadeln 3» die eine ausgewählte Anzahl von benachbarten Stricknadeln
umfaßt, an keiner Einkämmstelle 11 Fasern zugeführt werden, so daß der Gestrickschlauch 1 (Fig. 3) über seine
ganze Länge einen Streifen 56 erhält, der nur aus dem mittels der Strickstellen 10 hergestellten Grundgestrick 57
besteht. Dabei entspricht die Breite diesös Streifens 56 der Zahl der Nadeln in der ausgewählten Nadelgruppe, und
die Seitenkanten dieses Streifens 56 verlaufen parallel zu den Maschenstäbchen. Um zu erreichen, daß die Nadeln der
ausgewählten Nadelgruppe an keiner Einkämmstelle 11 Fasern aufnehmen, werden die Mustervorrichtungen 12 so gesteuert,
daß die Füße 29 der Nadeln der ausgewählten Nadelgruppe an allen Einkämmstellen 11 unter den Einlegeschloßteilen 26
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entlanggleiten. Dadurch nehmen diese ausgewählten Nadeln 3 jeweils nur den Grundfaden auf, der den Streifen 56 bildet.
Während derjenigen Zeitspannen, zu denen die Nadeln der ausgewählten
Nadelgruppe unter den Einlegeschloßteilen 26 entlanggleiten, werden normalerweise weiterhin Fasern zu den
Einkämmstellen 11 transportiert. Hierdurch entsteht in diesem Bereich, z.B. auf der Oberfläche der Einkämmwalze 19,
ein Überschuß an Fasern, der sich ungünstig auf einen gleichmäßigen Fasereintrag in diejenige Nadeln auswirkt,
die den Nadeln der ausgewählten Nadelgruppe folgen. Um einen derartigen Faserüberschuß zu verhindern, werden die
Steuereinrichtungen 25 so gesteuert, daß den zugeordneten Einkämmstellen 11 zu denjenigen Zeitpunkten, zu denen die
Nadeln der ausgewählten Nadelgruppe die Einkämmstelle 11 passieren, keine Fasern zugeführt werden. Dabei muß diese
Steuerung mit einer gewissen zeitlichen Voreilung erfolgen, um den Weg zu berücksichtigen, den die Fasern von den Zuführwalzen
18 über den Tambour 15 und die Einkämmwalze 19 bis zur Einkämmstelle 11 zurückzulegen haben.
Aufgrund der beschriebenen Steuerung besteht der Streifen
nur aus dem Grundgestrick und kann daher ohne kostspielige Faserverluste aus dem fertigen Gestrickschlauch 1 herausgeschnitten
werden. Nach dem Herausschneiden des Streifens 56 längs der aufgrund der Nadel- und Fasersteuerung scharf abgegrenzten
Schnittkanten 58 (Fig. 3) weist die verbleibende, aus einem Grundgestrick mit eingekämmten Fasern bestehende
Warenbahn die erwünschte Breite auf.
Der besondere Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, daß allein durch Festlegung der Zahl der zur ausgewählten Nadelgruppe
gehörenden Nadeln jede beliebige Warenbreite bis hin zu der durch den Zylinderdurchmesser vorgegebenen maximalen
Warenbreite realisiert werden kann. Wird daher beispielsweise von einer Rundstrickmaschine mit einem Nadelzylinderdurchmesser
von achtundvierzig Zoll (entsprechend 1,22 m)
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ausgegangen, können sowohl Warenbahnen mit Breiten von etwa 3,80 m, die für die Teppichproduktion geeignet sind, als
auch Warenbreiten von etwa 3,0 m, die für die Produktion von Bettüberzügen oder Tagesdecken geeignet sind, als auch
Warenbreiten von etwa 1,90 m, die für die Produktion von Bekleidungsstücken und Polsterbezügen geeignet sind, hergestellt
werden, ohne den Maschinentyp wechseln zu müssen. Bisher sind für denselben Zweck Rundstrickmaschinen mit
Zylinderdurchmessern von vierundzwanzig bzw. achtunddreißig bzw. achtundvierzig Zoll erforderlich, wenn kostspielige
Faserverluste vermieden werden sollen.
Das Grundgestrick 58 innerhalb des Streifens 56 kann beispielsweise
in einem 1:1 - bis 1:4 - Muster gestrickt oder durch flott liegende Fäden hergestellt werden, um zusätzlich den Verbrauch
an Grundfaden in diesem Bereich gegenüber einem mit allen Nadeln hergestellten Grundgestrick zu reduzieren.
Eine Rundstrickmaschine zur Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorzugsweise durch eine Schneidvorrichtung
(Fig. 4) gekennzeichnet, die zwei auf die Breite des Streifens 56 einstellbare Schneidelemente 61, z.B„ Aufschlitzklingen
entsprechend DE-OS 26 33 912, aufweist. Hierdurch ergibt sich der zusätzliche Vorteil, daß die der Maschine
entnommene Warenbahn bereits die erwünschte Breite aufweist und ein zusätzlicher Arbeitsgang eingespart wird. Dabei
kann vorgesehen sein, daß der Streifen 56 auf derselben Walze wie die übrige Warenbahn aufgewickelt wird, es ist
jedoch auch möglich, für den Streifen 56 eine besondere Aufwickelvorrichtung vorzusehen. Die beiden Schneidelemente
61 werden jeweils auf die der Zahl der Nadeln der Nadelgruppe entsprechende Breite eingestellt.
Anstelle von nur einem Streifen 56 können auch zwei oder mehrere Streifen erzeugt werden, indem die Mustervorrichtungen
12 und die Steuereinrichtung 25 in geeigneter Weise gesteuert werden. Ist beispielsweise eine Warenbahn erwünscht,
die der Hälfte der Breite des aufgeschlitzten
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Gestrickschlauchs 1 entspricht, werden zwei Streifen 56 vorgesehen,
so daß zwei Warenbahnen der erwünschten Breite erhalten werden.
Ist eine Rundstrickmaschine mit einer Vielzahl von Strickstellen 10 und Einkämmwalzen 11 vorgesehen, wird die ausgewählte
Nadelgruppe an allen Strick- und Einkämmstellen in
der beschriebenen Weise gesteuert. Entsprechendes gilt für die Steuerung der Steuereinrichtungen 25.
der beschriebenen Weise gesteuert. Entsprechendes gilt für die Steuerung der Steuereinrichtungen 25.
Die Anwendung d?s erfindungsgemäßen Verfahrens ist nicht
auf die beschriebene Rundstrickmaschine beschränkt, sondern läßt sich auf allen Rundstrickmaschinen realisieren, die
eine individuelle Nadelauswahl ermöglichen und eine Steuereinrichtung zur Steuerung der Faserzufuhr zur Einkämmstelle aufweisen. Auf welche Weise dabei die Nadeln ausgewählt und die Fasern in die Nadelhaken eingetragen werden, ist
grundsätzlich gleichgültig. Die Mustervorrichtungen 12 sollten allerdings eine beliebige Auswahl aller vorhandenen
Nadeln 3 ermöglichen, um bei der Wahl der Streifenbreite
keinen Einschränkungen durch etwa erforderliche Rapportwiederholungen zu unterliegen.
auf die beschriebene Rundstrickmaschine beschränkt, sondern läßt sich auf allen Rundstrickmaschinen realisieren, die
eine individuelle Nadelauswahl ermöglichen und eine Steuereinrichtung zur Steuerung der Faserzufuhr zur Einkämmstelle aufweisen. Auf welche Weise dabei die Nadeln ausgewählt und die Fasern in die Nadelhaken eingetragen werden, ist
grundsätzlich gleichgültig. Die Mustervorrichtungen 12 sollten allerdings eine beliebige Auswahl aller vorhandenen
Nadeln 3 ermöglichen, um bei der Wahl der Streifenbreite
keinen Einschränkungen durch etwa erforderliche Rapportwiederholungen zu unterliegen.
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Claims (5)
1) Verfahren auf einer Rundstrickmaschine zur Herstellung eines aus einem Grundgestrick und darin eingekämmten Fasern
bestehenden Gestrickschlauchs, wobei den Strickmaschinennadeln an längs des Zylinderumfangs beabstandeten Strickstellen
jeweils ein Grundfaden und an längs des Zylinderumfangs beabstandeten Einkämmstellen jeweils Fasern zugeführt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Erzeugung von Warenbahnen vorgewählter Breite wenigstens einer aus einer vorgewählten
Anzahl von benachbarten Nadeln bestehenden Nadelgruppe an keiner Einkämmstelle Fasern zugeführt werden, so daß der
Gestrickschlauch wenigstens einen nur aus dem Grundgestrick bestehenden, parallel zur Maschenstäbchenrichtung verlaufenden
Streifen enthält, dessen Breite der Anzahl der Nadeln der Nadelgruppe entspricht, daß die Faserzufuhr zu den
Einkämmstellen während der den Vorbeigängen der Nadelgruppe an den Einkämmstellen entsprechenden Zeitintervalle unterbrochen
wird und daß die Warenbahn vorgewählter Breite durch Herausschneiden des nur aus dem Grundgestrick bestehenden
Streifens aus dem Gestrickschlauch erhalten wird.
2) Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundgestrick innerhalb des Streifens in einem 1:1-,
1:2, 1:3 oder 1:4-Muster gestrickt wird oder aus flott gelegten
Fäden besteht.
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3) Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Streifen während des kontinuierlichen Strickvorgangs herausgeschnitten wird.
4) Rundstrickmaschine zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Nadelzylinder (5),
dessen Durchmesser der größten erwünschten Breite der Warenbahn entspricht, durch wenigstens eine Mustervorrichtung (1.2)
zur Auswahl der Nadelgruppe, wobei die mit der Mustervorrichtung (12) erreichbare Musterbreite im wesentlichen der vorhandenen
Anzahl an Nadeln entspricht,und durch eine Steuervorrichtung
(25) zur Steuerung der Paserzufuhr zu den Einkämmstellen (11) in Abhängigkeit von der Zahl der Nadeln pro
Nadelgruppe.
5) Rundstrickmaschine nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Schneidvorrichtung (60) mit zwei auf die Breite des
Streifens (56) einstellbaren Schneidelementen (61) zum Ausschneiden des Streifens (56) während des kontinuierlichen
Strickvorgangs.
130052/0033
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DE19803021303 Withdrawn DE3021303A1 (de) | 1980-06-06 | 1980-06-06 | Verfahren und rundstrickmaschine zur herstellung eines aus einem grundgestrick und darin eingekaemmten fasern bestehenden gestrickschlauchs |
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