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Rundstrickmaschine zur Herstellung von gemusterter Strickware mit
eingekämmten Fasern Die Erfindung betrifft eine Rundstrickmaschine zur Herstellung
von gemusterter Strickware mit eingekämmten Fasern, die mindestens zwei im Abstand
voneinander angeordnete Krempeln aufweist, die den Nadeln Fasern mit unterschiedlichen
Eigenschaften zuführen, welche insbesondere zur Herstellung sogenannter hochfloriger
Ware dient.
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Als hochflorige Ware bezeichnet man bekanntlich eine solche, deren
Grundgestrick durch Fasern ergänzt ist, die bei jeder Maschenbildung als zumindest
auf einer Seite des Grundgestricks herausragende Noppe eingebunden sind. Der so
geschaffene Flor ist bedeutend höher als der, der durch Auskämmen, Ausfasern sowie
durch geschlossene oder offene Plüschschleifen erzielt werden kann. Der Flor wird
üblicherweise geschoren und so weiterbehandelt, daß sein Aussehen verbessert und
seine Ähnlichkeit mit verschiedenen natürlichen Materialien wesentlich vergrößert
wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rundstrickmaschine
zur Herstellung der eingangs genannten Strickware zu schaffen, bei welcher der Flor
aus zwei verschiedenen, sich bezüglich Material, Farbe oder sonstiger Merkmale oder
Eigenschaften unterscheidenden Fasersorten besteht, die den Nadeln an getrennten
Krempeln mittels verschiedener Abnehmerwalzen zugeführt werden, bei welcher ferner
die auswählbaren Nadeln so angehoben werden, daß einige Nadeln an der einen Krempel
von der einen Abnehmerwalze Fasern abnehmen, während andere an der anderen Krempel
von einer anderen Abnehmerwalze Fasern abnehmen und bei welcher überschüssige Fasern
ihrer Wiederverwendung zugeführt werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß vor jeder Krempel
eine Nadelwählvorrichtung vorgesehen ist und daß an jeder Krempel Säuberungswalzen
angeordnet sind.
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Es ist zwar eine Rundstrickmaschine zur Herstellung von Gestricken
mit einer pelzartigen Oberfläche bekannt, bei der die überschüssigen Fasern infolge
zu großer Vliesdicke von der Abnehmerwalze mittels einer Bürstenwalze abgenommen
und der Krempel wieder zugeführt werden. Bei dieser Vorrichtung werden nur Fasern
mit einer einzigen Farbe verwendet, und es ist nur ein einziges System vorgesehen,
an dem mit allen Nadeln in gewünschter Auswahl gestrickt wird. Bei dieser Maschine
tritt also die Aufgabe, verschiedenfarbige Fasern von verschiedenen Krempeln bestimmten
Nadeln und alle überschüssigen Fasern ihrer Wiederverwendung zuzuführen, nicht auf.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Rundstrickmaschine unterscheidet sich hinsichtlich
Aufbau und Wirkungsweise auch grundsätzlich von einer anderen bekannten Rundstrickmaschine
zur Herstellung von gemusterter Strickware mit eingekämmten Fasern, bei der alle
Nadeln Fasern von der einen oder anderen von zwei benachbarten Abnehmerwalzen abnehmen,
je nachdem welche der Abnehmerwalzen nacheinander in den Bereich der Nadeln abgesenkt
wird; Säuberungswalzen sind daher nicht nötig. Bei dieser Maschine werden also die
Fasern nicht wie beim Erfindungsgegenstand nur von begrenzten Bereichen einer Abnehmerwalze
abgenommen, so daß überhaupt nicht die Aufgabe auftritt, einen Teil der Nadeln so
auszuwählen, daß sie nur an der einen Krempel oder an der anderen Krempel stricken,
und die überschüssigen Fasern wieder verwendbar zumachen. Auch ist es bekannt, gewünschte
Nadeln durch Musterräder auszuwählen, auch beim Herstellen von Plüschware.
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Bei der erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung befinden sich die
Abnehmerwalzen an jeder Zuführstelle in einer festen Stellung, während die Nadeln
ausgewählt werden, wodurch die Bauweise vereinfacht ist. Der überschuß an Fasern
an einigen Bereichen der Abnehmerwalzen, der dadurch entsteht, daß nur ein Teil
der Nadeln bis in den Bereich der Walzen angehoben wird, wird erfindungsgemäß
mit
Hilfe von Säuberungswalzen entfernt. Die Fasern werden also mittels Walzen einer
teilweisen Wiederverwendung zugeführt.
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Die Erfindung sei nunmehr im einzelnen unter Bezugnahme auf eine in
den Zeichnungen dargestellte spezielle Ausführungsform beschrieben. Es zeigt F i
g.1 eine Teilansicht einer Rundstrickmaschine mit den Merkmalen der Erfindung, F
i g. 2 eine Vorderansicht der Abnehmerwalze, von der ausgewählte Nadeln Fasern abnehmen,
und F i g. 3 eine Vorderansicht eines Musterrads für die gewünschte Nadelauswahl.
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Die in F i g. 1 dargestellte, erfindungsgemäß ausgestaltete Rundstrickmaschine
besitzt einen Nadelzylinder 10, einen runden Ständer 11, einen Platinenring
12, Nadeln 13 und Platinen 14. Diese Platinen werden in üblicher Weise durch im
Platinenschloßring 16 angeordnete Schloßteile betätigt.
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Eine Nadelwählvorrichtung in Form eines Musterrades 17 mit zueinander
versetzten Platinen 18 bewirkt eine vorbestimmte Nadelauswahl, indem sie auf die
Nadelfüße 19 einwirkt und sie so weit anhebt, daß sie von dem Schloßteil 20 angehoben
werden.
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Auf einer auf dem Ständer 11 oder einem sonstigen stationären Maschinenteil
befestigten Grundplatte 21 ist eine allgemein mit 22 bezeichnete Krempel zum Gleichrichten
und Abliefern von Fasern an die Nadeln 13 angeordnet, die unter anderem einen gemäß
Pfeil im Uhrzeigersinn umlaufenden Tambour 23, eine übertragungswalze 24 und ein
Walzenpaar, bestehend aus Arbeitern 25, 26 aufweist. Von einem weiteren Walzenpaar
27, 28 steht die Walze 28 so weit vom Krempelzylinder entfernt, daß sie nicht als
Arbeiter wirkt, sondern nur zur Rückübertragung überschüssiger Fasern auf den Arbeiter
27 in noch zu beschreibender Weise dient. Schließlich nimmt eine Abnehmerwalze 29
die Fasern vom Tambour 23 ab, und die Haken der Nadeln 13 nehmen zunächst beim Eintritt
in die Kardendecke eine Fasernoppe und späterhin das Grundgarn auf, welches sie
verstricken, wobei die Fasern als Flor auf der Strickwarenrückseite ausgebildet
werden. Hierbei wirken eine Anzahl von Luftdüsen 30 und 31 unterstützend, indem
ihre Luftströme die Fasern sauber auf nur einer Strickwarenseite erscheinen lassen.
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Ein Vorrat von Fasern von Stapellänge oder sonstwie geeigneter Form
wird als ganz loses Kardenband 32 eingegeben und nach dem Einführungszylinder 24
hin vorgeschoben.
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Es werden mehrere solcher Krempelzylinder verwendet, die Kardenbänder
untereinander unterschiedlicher Eigenschaften anliefern. Wenn beispielsweise zweifarbig
gestreifte Strickware hergestellt werden soll, dann werden zwei Krempeln benutzt
und je mit einer Farbe gespeist. Ein Musterrad wird auf Auswahl eines solchen vorbestimmten
Nadelmusters eingestellt, daß einige Nadeln Fasern von der Abnehmerwalze 29 der
einen Krempel abnehmen. Nach Faseraufnahme werden diese Nadeln ungefähr auf Preßstellung
abgesenkt, stricken aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Ein zweites, neben einer
zweiten Krempel angeordnetes Musterrad - beide nicht dargestellt -ist so eingestellt,
daß sie nunmehr die vorher nicht gewählten Nadeln auswählt und Fasern von dieser
zweiten Krempel aufnehmen läßt, und zu diesem Zeitpunkt nehmen alle Nadeln von einer
benachbarten Einrichtung ein Grundgarn auf. Die Fasern dieser zweiten Krempel können
sich von denen der ersten durch Farbe oder sonstige Eigenschaften unterscheiden.
Anschließend läßt man alle Nadeln beider Gruppen nach Aufnahme ihrer Fasern und
des Grundgarns in üblicher Weise stricken. So entsteht an jeder zweiten Krempel
eine Maschenreihe.
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Es ist aber auch möglich, das Grundgarn den einzelnen Systemen dann
zuzuführen, wenn die an einer bestimmten Krempel Fasern aufnehmenden Nadeln an ihr
auch stricken. Bei dieser Arbeitsweise bleibt auf den dann nicht strickenden Nadeln
flottierendes Grundgarn zurück. Natürlich muß das Entgegengesetzte an den dazwischenliegenden
Systemen auftreten. Infolge dieser begrenzten Auswahl der Nadeln neben jeder Abnehmerwalze
werden gewisse Bereiche der Abnehmerwalzen niemals faserfrei; daher würden sich
die Fasern an diesen Stellen übermäßig anhäufen, wenn nicht Mittel zu ihrer Abnahme
vorgesehen wären. Diese bestehen aus einer neben der Walze 28 angeordneten Säuberungswalze
33, die etwa doppelt so schnell wie der Arbeiter 27 umläuft, weil ihre Antriebskette
34 auf dem Arbeiter 27 um ein 20zahniges Kettenrad und auf ihm selbst aber um ein
nur lOzahniges Kettenrad umläuft. Beide Walzen 28 und 33 tragen vorzugsweise geradgesteckte
Abnehmerdrähte. Infolgedessen nimmt die Säuberungswalze 33 die überschüssigen Fasern
von der Abnehmerwalze 29 ab und überträgt sie auf die Walze 28, welche sie zwecks
Wiederverwertung an den Arbeiter 27 abgibt.
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Mit Hilfe dieser vorbestimmten Nadelauswahl läßt sich also eine Strickware
erzeugen, die horizontal gestreift oder schachbrettartig gemustert ist. Man kann
auch verschieden gefärbte Fasern miteinander vermischen und dadurch natürliche Pelzarten
nachahmen.
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Die Faseraufgabe auf die Krempel muß den Musterbedürfnissen entsprechend
angeglichen werden. Anstatt die überschüssigen Fasern in die Krempel direkt zurückzugeben,
können sie auch zunächst entfernt und anschließend in irgend gewünschter Weise wieder
in den Prozeß eingegeben werden, indem sie beispielsweise zurück- und in das Ausgangsmaterial
eingeführt werden, aus dem die Kardenbänder hergestellt werden.