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DE3045253A1 - Verfahren und vorrichtung zum brennen von pellets - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum brennen von pellets

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DE3045253A1
DE3045253A1 DE19803045253 DE3045253A DE3045253A1 DE 3045253 A1 DE3045253 A1 DE 3045253A1 DE 19803045253 DE19803045253 DE 19803045253 DE 3045253 A DE3045253 A DE 3045253A DE 3045253 A1 DE3045253 A1 DE 3045253A1
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Germany
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combustion chamber
fired
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temperature
combustion
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DE19803045253
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English (en)
Inventor
Hanns Dipl.-Ing. 4020 Linz Feichtner
Johann Dipl.-Ing. 4040 Linz Haslmayr
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Voestalpine AG
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Voestalpine AG
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Publication date
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    • C22B1/20Sintering; Agglomerating in sintering machines with movable grates
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Description

Verfahren und Vorrichtung zum Brennen von Pellets
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Brennen von Pellets mit Hilfe von Heißgasen, die vorzugsweise aus der beim Kühlen des bereits gebrannten Brenngutes erwärmten Kühlluft gespeist und vor der Zuführung zum Brenngut in wenigstens einer Brennkammer durch Verbrennen von Brennstoff über die jeweilige Behandlungstemperatur des Brenngutes erhitzt und dann durch Zumischen kühlerer Gase auf die jeweilige Behandlungstemperatur abgekühlt werden.
Um eine für den Transport und die Verhüttung im Hochofen ausreichende Festigkeit für die bei der Eisenerzvorbereitung hergestellten Grünpellets, mit welchem Ausdruck die noch nicht gebrannten Pellets bezeichnet werden, zu erhalten, werden diese Pellets einer thermischen Härtung in einem Temperaturbereich von etwa 1250 bis 135O0C unterworfen. Bei dieser thermischen Härtung soll jedoch eine Überhitzung der Pellets vermieden werden, um Schmelzvorgängen vorbeugen zu können.
Damit nun einer Überhitzung der oberen Schicht der Pellets durch die Brennerflammen vermieden wird, wurden neben der den Wanderrost für das Brenngut abdeckenden Gashaube vertikale Brennkammern angeordnet (DE-OS 25 46 098), denen im Bereich des oberen Endes Brennstoff und vorgewärmte Abgase aus der Kühlzone für die bereits gebrannten Pellets zugeführt werden. Die so auf die Behandlungstemperatur des Brenngutes aufgeheizten Heißgase werden
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über eine Verbindungsleitung der Gashaube zugeleitet, wobei wegen der gewählten Größe der Brennkammer die Verbrennung des Brennstoffes vollkommen in der Brennkammer erfolgt, so daß nur die entsprechend erhitzten Heißgase, nicht aber Flammen aus der Brennkammer austreten. Zum gleichen Zweck ist es auch bekannt (DE-OS 20 55 846), zwischen den Brennern, die innerhalb der Gashaube angeordnet sind,und dem Brenngut eine entsprechende Abschirmung vorzusehen.
Nachteilig bei diesen bekannten Vorrichtungen ist vor allem, daß sich Schwierigkeiten bei der Abfuhr der insbesondere beim Verbrennen fester Brennstoffe anfallenden Asche einstellen, weil der Schmelzpunkt der Asche im Bereich der Brenntemperatur für die Pellets liegt. Um ein Abfließen der anfallenden, flüssigen Schlacke sicherzustellen, muß die geschmolzene Schlacke über den Schmelapunkt erwärmt werden, was aber wegen der Begrenzung der Heißgastemperatur innerhalb der Brennkammern kaum möglich ist. Für das Abführen der Schlacke werden daher zusätzliche Hilfsbrenner im Bereich des Schlackenabzuges notwendig, damit eine Verstopfung des Schlackenabzuges verhindert werden kann. Trotz dieser zusätzlichen Maßnahmen kommen jedoch nur Brennstoffe zum Einsatz, deren Asche-Schmelztemperatur unterhalb der Brenntemperatur für die Pellets liegt. Sollen die Heißgase auf eine niedrigere Behandlungstemperatur aufgewärmt werden, wie dies beispielsweise für die Vorbrennzone notwendig ist, so können die bekannten Brennkammern überhaupt nicht eingesetzt werden.
Um einerseits minderwertigeren Brennstoff einsetzen zu können, der für eine gute Ausnutzung hohe Brenntemperaturen erfordert, und anderseits niedrigere Behandlungstemperaturen verwirklichen zu können, wurde bereits vorgeschlagen (US-PS 3 318 590), die entsprechend über die Behandlungs-
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temperatur des Brenngutes erhitzten Heißgase durch ein Zumischen kühlerer Gase auf die gewünschte Behandlungstemperatur abzukühlen. Damit sich die anfallende Asche bzw. Schlacke nicht an die Wände der Brennkammern anlegen kann, werden die kühleren Gase tangential in die Brennkammer eingeblasen, so daß sich entlang der Brennkammerwände ein Strömungsmantel ausbildet, der das Anlegen der Asche an den Wänden verhindern soll. Die Asche, die mit den Heißgasen auf die Behandlungstemperatur des Brenngutes abgekühlt wird, legt sich auf das zu behandelnde Brenngut, was durch die Erfindung vermieden werden soll.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, das die einwandfreie Abfuhr der beim Verbrennen insbesondere von festem Brennstoff in den Brennkammern anfallenden Asche in Form flüssiger Schlacke auch bei niedrigeren Behandlungstemperaturen des Brenngutes gewährleistet.
Ausgehend von einem Verfahren der eingangs geschilderten Art löst die Erfindung die gestellte Aufgabe dadurch, daß die kühleren Gase außerhalb der Brennkammer den in der Brennkammer über die Behandlungstemperatur des Brenngutes erhitzten Heißgasen zugemischt werden.
Da die kühleren Gase nicht in der Brennkammer, sondern außerhalb davon zugemischt werden, wird die Rauchgastemperatur in den Brennkammern nicht durch die vorgegebene Behandlungstemperatur des Brenngutes begrenzt, so daß in den Brennkammern auch im Bereich des Schlackenabzuges eine über der Schmelztemperatur der Asche liegende Temperatur eingehalten werden kann, die
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das unbehinderte Abfließen der Schlacke ohne Verstopfungsgefahr für den Schlackenabzug sicherstellt. Die Einstellung der Heißgastemperatur auf die Behandlungstemperatur des Brenngutes erfolgt in Abhängigkeit von der Temperatur des kühleren Gases durch eine entsprechende Mengenregelung.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich dadurch, daß wegen der Zuführung der kühleren Gase außerhalb der Brennkammer keine Gefahr besteht, daß durch diese kühleren Gase die Zündtemperatur in der Brennkammer unterschritten wird. Beim Anfahren der Anlage ist somit unmittelbar nach dem Erreichen der Zündtemperatur in der Brennkammer eine Umstellung auf eine Kohlenstaubfeuerung möglich.
Um nun die jeweilige Behandlungstemperatur des Brenngutes durch Zumischung kühlerer Gase zu den über die Behandlungstemperatur erhitzten Heißgasen einfach einstellen zu können, ist bei einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens mit einer zumindest in eine Trocknungs-, Brenn- und Kühlzone unterteilten Gashaube, die einen Wanderrost für das Brenngut abdeckt, und mit wenigstens einer an die Gashaube angeschlossenen, einen Schlackenabzug aufweisenden Brennkammer zur Erwärmung der Heißgase zwischen der Brennkammer und der Gashaube eine mit einer Zuleitung für kühlere Gase verbundene Mischkammer vorgesehen. Durch das Abstellen der Heißgasmenge mit erhöhter Temperatur aus der Brennkammer auf die Gasmenge niedrigerer Temperatur kann für das aus der Mischkammer austretende Gas jedes Temperaturniveau zwischen der Temperatur des kühlen Gases und des heißen Gases erreicht und beibehalten werden, wobei wegen der Unabhängigkeit der Rauchgastemperatur von der Behandlungstemperatur
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ein den einwandfreien Schlackenabzug gewährleistendes Temperaturniveau in der Brennkammer möglich ist.
Die Ausbildung der Brennkammer ist an sich keinen Beschränkungen unterworfen, wenn nur sichergestellt wird, daß die Brennkammertemperatur entsprechend über dem Asche-Schmelzpunkt der verwendeten Brennstoffe liegt. Günstig ist es selbstverständlich, wenn die Länge der Brennkammer durch die beim Verbrennen des Brennstoffes auftretenden Flammen ausgefüllt ist, damit die heißen Flammenenden noch auf den Schlackenabzug einwirken und einen guten Schlackenabfluß sicherstellen können. Die Größe der Brennkammern soll unter Berücksichtigung der Durchsatzmenge eine vollständige Verbrennung des Brennstoffes ermöglichen. Da jedoch nicht die gesamte für die Behandlung der Pellets erforderliche Gasmenge in den Brennkammern erhitzt werden muß, können die Brennkammern auch entsprechend klein ausgebildet werden, was den diesbezüglichen Aufwand gegenüber bekannten Vorrichtungen bedeutend vermindert. Die Schmelztemperatur der Asche des zum Einsatz kommenden Brennstoffes bestimmt selbstverständlich die feuerungstechnische Auslegung der Brennkammern.
Auf Grund der vergleichsweise geringen Anforderungen können selbstverständlich übliche, zylindrische Brennkammern zum Einsatz kommen, wobei die Lage dieser zylindrischen Brennkammern weitestgehend beliebig ist. Sowohl vertikale Brennkammern als auch geneigt angeordnete Brennkammern sind durchaus möglich.
Eine bezüglich des Raumbedarfes besonders vorteilhafte Ausbildung ergibt sich jedoch, wenn die Brennkammer aus einem die Verbindungsleitung zwischen der Mischkammer und der Gashaube umschließenden Ringraum be-
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steht, der wenigstens einen tangential angeordneten Brenner besitzt, oben in der Mischkammer mündet und einen zum Schlackenabzug geneigten Boden aufweist. Durch diese Anordnung entsteht eine zyklonartige Brennkammer mit einer vergleichsweise langen Ausbrandstrecke und einer starken Wirbelbildung, was die vollkommene Verbrennung auch nicht besonders fein ausgemahlener, fester Brennstoffteile sicherstellt. Das Rauchgas aus der Brennkammer tritt in die sich oberhalb der Brennkammer bildende Mischkammer ein, wo es durch Zumischung kühlerer Gase, vorzugsweise aus der Kühlzone, auf das gewünschte Temperaturniveau abgekühlt und zur Behandlung des Brenngutes über die Verbindungsleitung der Gashaube über dem Wanderrost mit dem Brenngut zugeführt wird.
Eine andere Möglichkeit der Brennkammerausbildung besteht darin, daß die Brennkammer innerhalb der Gashaube angeordnet ist und aus einer nach oben offenen Mulde zwischen Brennzone und Kühlzone besteht und daß von der Kühlzone eine Umgehungsleitung für einen Teilstrom der Abgase zu dem der Brennzone zugekehrten Ende der Mulde führt. Wegen der Ausnützung eines Teiles des durch die Gashaube abgedeckten Raumes als Brennkammer erübrigen sich eigene Zuleitungen für die aus den Abgasen der Kühlzone gespeisten Heißgase, weil die Brennkammer ja zwischen der Kühl- und Brennzone angeordnet ist. Für die kühleren Gase ist allerdings eine Umgehungsleitung notwendig, die einen Teilstrom der Abgase aus der Kühlzone zum Austrittsende der Brennkammer führt. Die die Brennkammer bildende Mulde erlaubt außerdem ein Sammeln der anfallenden Schlacke im tiefsten Muldenbereich und ein entsprechendes Abziehen der angesammelten Schlacke.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel vereinfacht dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 den grundsätzlichen Aufbau einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Brennen von Pellets im Blockschaltbild,
Fig. 2 einen Querschnitt durch die an einen Brenner angeschlossene, den Wanderrost mit dem Brenngut abdeckende Gashaube einer Vorrichtung zum Brennen von Pellets,
Fig. 3 eine gegenüber der Vorrichtung nach Fig. 2 abgewandelte Vorrichtung mit seitlich neben der Gas-, haube angeordneten, geneigten Brennkammern in teilweise geschnittener Seitenansicht, Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 3
in einem größeren Maßstab,
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine Vorrichtung zum Brennen
von Pellets mit einer ringförmigen Brennkammer und Fig. 6 einen Längsschnitt durch eine Brennkammer, die innerhalb der Gashaube angeordnet ist und aus einer nach oben offener Mulde zwischen Brennzone und Kühlzone besteht.
Das auf einen Wanderrost 1 aufgeschüttete Brenngut wird mit Hilfe des Wanderrostes nacheinander verschiedenen Behandlungszonen zugeführt, wobei sich die einzelnen Behandlungszonen durch eine entsprechend unterteilte Gashaube 2 ergeben, die den Wanderrost 1 mit dem Brenngut abdeckt. In diesen einzelnen Behandlungszonen wird das Brenngut einer thermischen Behandlung mit Hilfe von entsprechend erwärmten Gasen mit dem Ziel ausgesetzt, eine höhere Festigkeit der Pellets durch eine thermische Härtung zu erreichen. Um die Grünpellets, die bei der Erz-
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vorbereitung hergestellt werden, Temperaturen im Bereich von etwa 1250 - 135O0C aussetzen zu können, in welchem Temperaturbereich die gewünschte Härtung vor sich geht,müssen die Grünpellets zunächst getrocknet werden, was in zwei Stufen erfolgt. In der Drucktrocknungszone 3 wird über ein Gebläse 4 ein vorgewärmter Gasstrom von unten durch die Pelletschüttung gedrückt, wobei dieser Gasstrom durch einen unterhalb des Rostes angeordneten Windkeeben 5 zur entsprechenden Verteilung geleitet wird. In der anschließenden Saugtrocknungszone 6 wird in umgekehrter Richtung über ein Gebläse 7 vorgewärmtes Gas von oben durch die Pelletschüttung angesaugt, so daß bei der Drucktrocknung im Bereich der oberen Schicht der Brenngutschüttung auf Grund der niedrigeren Temperatur dieser Schicht kondensierte Feuchtigkeit getrocknet wird. Diese in Dampfform von oben nach unten durch die Brenngutschüttung in der Saugtrocknungszone durchgesaugte Feuchtigkeit kann aber in den unteren Schichten der Schüttung nicht mehr kondensieren, weil diese unteren Schichten zufolge der Gasströmung in der Drucktrocknungszone eine höhere Temperatur aufweisen.
Der Trocknungsvorgang muß bei vergleichsweise niedrigen Temperaturen vor sich gehen, um zu verhindern, daß durch ein zu rasches Verdampfen der Feuchtigkeit des Brenngutes die Pellets auseinanderbrechen. Die getrockneten Pellets müssen daher vor dem Brennen weiter erwärmt werden, was in einer Vorheizzone 8 durchgeführt wird. Durch dieses zusätzliche Vorwärmen des Brenngutes wird der thermische Schock beim Eintritt des Brenngutes in die anschließende Brennzone 9 verringert. Nach der thermischen Härtung in der Brennzone 9 bei einer Temperatur von etwa 1250 135O°C werden die gebrannten Pellets in einer Kühlzone 10
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abgekühlt, wobei sich diese Kühlzone wiederum in eine Nachbrennzone 10a und drei Kühlzonenabschnitte 10b, 10c und 1Od mit verschiedenen Temperaturniveaus teilt. Die Abgase aus dem letzten Kühlzonenabschnitt 10d mit dem niedrigsten Temperaturniveau von etwa 100 - 200°C werden über eine Leitung 11 ins Freie abgeblasen.
Zur Kühlung des Brenngutes wird über ein Gebläse 12 und einen Windkasten 12a Kühlluft von unten durch die Brenngutschüttung hindurchgedrückt. Die dabei erwärmte Kühlluft wird zum Teil aus dem Kühlzonenabschnitt 10c über ein Gebläse 13 abgesaugt und als Verbrennungsluft Brennern
14 mit einer Temperatur von etwa 35O°C zugeführt. Mit Hilfe dieser Brenner 14 wird in anschließenden Brennkammern
15 zugeführter Brennstoff verbrannt, wobei eine Rauchgastemperatur angestrebt wird, die über der Schmelztemperatur der beim Verbrennen des Brenngutes anfallenden Asche liegt, so daß die Asche in Form flüssiger Schlacke einfach abgezogen werden kann. Die aus den Brennkammern 15 austretenden Heißgase weisen jedoch eine für die jeweilige Behandlung des Brenngutes zu hohe Temperatur auf. Zwischen den Brennkammern 15 und der Gashaube 2 sind daher Mischkammern 16 vorgesehen, die mit Zuleitungen 17 und 18 für kühlere Gase verbunden sind. Da für die Brennzone 9 eine hohe Behandlungstemperatur verlangt wird, wird dem dieser Brennzone 9 vorgeschalteten Mischkammern 16 die Abluft aus der Kühlzone 10b mit einer Temperatur von etwa 9000G zugeleitet. In der Vorheizzone 8 wird ein niedrigeres Temperaturniveau von etwa 9000C angestrebt, so daß bei etwa gleichen Brennkammertemperaturen von beispielsweise 15000C kühlere Gase zugeführt werden müssen. Um die Abwärme der Vorrichtung ausnützen zu können, werden folglich die über einen Windkasten 19 und ein Gebläse 20 angesaugten Abgase aus der Brennzone 9 über die Zuleitung 18 zu der der Vorheizzone 8 vorgeordneten Mischkammer 16 geleitet.
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Diese Abgase aus der Brennzone 9 besitzen eine Temperatur von etwa 350 C, so daß diese Abgase auch für die Trocknung der Pellets geeignet sind. Die Abgase aus der Brennzone 9 werden daher über das Gebläse 4 der Drucktrocknungszone 3 und über eine Zweigleitung 21 der Saugtrocknungszone 6 zugeführt. Über einen Windkasten 22 werden die Gase aus der Saugtrocknungszone 6 und der Vorheizzone 8 nach ihrer Wärmeabgabe an das Brenngut gesammelt und durch das Gebläse 7 ins Freie geleitet, da diese Abgase nur mehr eine Temperatur bis zu 200°C aufweisen.
Im Gegensatz zu den bekannten Vorrichtungen zum Brennen von Pellets kann durch die nachträgliche Zumlschung kühlerer Gase zu den Heißgasen aus den Brennkammern 15 nicht nur der einwandfreie Schlackenabzug aus den Brennkammern 15 sichergestellt, sondern auch für jede Behandlungszone die gewünschte Behandlungstemperatur gewährleistet werden, so daß eine allen Verhältnissen Rechnung tragende Anpassung möglich wird.
Gemäß Fig. 2 wird eine zylindrische Brennkammer 15 verwendet, die seitlich neben der Gashaube 2 angeordnet ist. Die Heißgase, die in der Brennkammer 15 mit Hilfe von Brennstoff auf eine Temperatur aufgeheizt werden, die über der Schmelztemperatur der anfallenden Asche liegt, so da3 die Asche als flüssige Schlacke über einen Schlackenabzug 23 im Bodenbereich der Brennkammer 15 sicher abfließen kann, werden über eine Mischkammer 16 der Gashaube zugeführt. Diese Mischkammer 16 ist über eine Zuleitung 24 mit der Abgasleitung 25 aus der Kühlzone 10 verbunden. Durch Zumischung der kühleren Abgase aus der Abgasleitung 25 werden demnach die Heißgase aus der Brennkammer 15 auf eine Temperatur abgekühlt, die der gewünschten Behandlungstemperatur des Brenngutes 26 im jeweiligen Behandlungsabschnitt entspricht. Durch eine nicht dargestellte
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Mengenregelung der zugeführten kühleren Gase kann dabei Jede gewünschte Temperatur eingestellt werden.
Wie Fig. 3 deutlich zeigt, können die Brennkammern 15 auch geneigt angeordnet werden. Der Schlackenabzug 23 befindet sich dabei im tiefsten Bereich der Brennkammer 15. Um nicht nur die Temperatur der in die Gashaube 2 einströmenden Gase, sondern auch die Temperatur in den Brennkammern
15 steuern zu können, sind gemäß den Fig. 3 und 4 die Brennkammern 15 zusätzlich über eine Speiseleitung 27 mit der Abgasleitung 25 verbunden, so daß über die Zumischung von Abgasen aus der Abgasleitung auch die Temperatur in der Brennkammer beeinflußt werden kann. Je nachdem, ob mehr oder weniger Abgase in die Brennkammer geleitet werden, wird die Temperatur der Heißgase in den Brennkammern niedriger oder höher sein. In den Brennkammern 15 kann daher eine Anpassung an die jeweilige Schmelztemperatur der anfallenden Asche vorgenommen werden. Die Brennluft zum Verbrennen der Brennstoffe wird in üblicher Weise über die Brenner 14 zugeleitet. Die Temperatur in den Brennkammern soll nämlich gerade so hoch sein, daß die Schlacke in flüssiger Form leicht abgezogen werden kann, sie soll aber nicht zu hoch sein, um nicht ein zu hochwertiges Feuerfestmauerwerk in den Brennkammern verwenden zu müssen.
Nach Fig. 5 wird eine Brennkammer in Form eines Zyklon verwendet. Die Brennkammer 15 besteht nämlich aus einem die Verbindungsleitung 28 zwischen der Mischkammer
16 und der Gashaube 2 umschließenden Ringraum 29» der oben in der Mischkammer 16 mündet und einen zum Schlackenabzug 23 geneigten Boden 30 aufweist. Durch die tangenitale Anordnung des Brenners 14 - selbstverständlich können auch mehrere Brenner zum Einsatz kommen - wird eine die Verbindungsleitung 28 umschließende Strömung der Heißgase erreicht, was den Vorteil einer guten Durchmischung der Heißgase mit den Brennstoffteilchen mit dem Vorteil einer langen Aus-
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brandstrecke verbindet, so daß auch Kohlenstaub gröberer Körnung zum Einsatz kommen kann. Die erwärmten Rauchgase treten nach oben aus dem Ringraum 29 aus und mischen sich mit den kühleren Gasen aus der Abgasleitung 25. Aus der Mischkammer 16 strömen daher wiederum Heißgase mit der entsprechenden Behandlungstemperatur für das Brenngut 26 in die Gashaube 2.
Wie Fig. 6 zeigt, kann die Brennkammer auch innerhalb der Gashaube 2 angeordnet werden. Die Brennkammer 15 besteht in einem solchen Fall aus einer nach oben offenen Mulde 31 zwischen der Brennzone 9 und der Kühlzone 10, so daß die erwärmte Abluft aus der Kühlzone 10 unmittelbar in die Brennkammer 15 strömen und dort mittels des Brenners 14 entsprechend erhitzt werden kann. Die Mulde verhindert dabei, daß die über die Brenntemperatur des Brenngutes erwärmten Heißgase auf das Brenngut einwirken können* Wegen der entsprechend hohen Temperatur in der Brennkammer 15 kann die anfallende Schlacke in flüssiger Form durch den im tiefsten Bereich der Mulde 31 vorgesehenen Schlackenabzug abfließen.
Um die Heißgase aus der Brennkammer 15 auf die Brenntemperatur für das Brenngut abkühlen zu können, ist eine Umgehungsleitung 32 vorgesehen, die von der Kühlzone 10 zu dem der Brennzone 9 zugekehrten Ende der Mulde 31 führt. Im Bereich dieses Muldenendes ergibt sich somit eine Mischkammer 16, in der durch Zumischung kühlerer Gase die Heißgase aus der Brennkammer auf die gewünschte Behandlungstemperatur des Brenngutes abgekühlt werden können. Die Durchflußmenge der Abgase aus der Kühlzone 10 durch die Umgehungsleitung 32 bestimmt die Endtemperatur der Heißgase, so daß diese Endtemperatur durch eine entsprechende Mengenregelung gewählt werden kann. Eine solche Mengenregelung läßt sich im einfachsten Fall mit einer Drosselklappe in der Umgehungsleitung 32 verwirklichen.
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Claims (4)

Patentansprüche
1. Verfahren zum Brennen von Pellets mit Hilfe von Heißgasen, die vorzugsweise aus der beim Kühlen des bereits gebrannten Brenngutes erwärmten Kühlluft gespeist und vor der Zuführung zum Brenngut in wenigstens einer Brennkammer durch Verbrennen von Brennstoff über die jeweilige Behandlungstemperatur des Brenngutes erhitzt und dann durch Zumischen kühlerer Gase auf die jeweilige Behandlungstemperatur abgekühlt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die kühleren Gase außerhalb der Brennkammer den in der Brennkammer über die Behandlungstemperatur des Brenngutes erhitzten Heißgasen zugemischt werden.
2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit einer zumindest in eine Trocknungs-, Brenn- und Kühlzone unterteilten Gashaube, die einen Wanderrost für das Brenngut abdeckt, und mit wenigstens einer an die Gashaube angeschlossenen, einen Schlackenabzug aufweisenden Brennkammer zur Erwärmung der Heißgase, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Brennkammer (15) und der Gashaube (2) eine mit einer Zuleitung (17, 18, 24) für kühlere Gase verbundene Mischkammer (16) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Brennkammer (15) aus einem die Verbindungsleitung (28) zwischen der Mischkammer (16) und der
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Gashaube (2) umschließenden Ringraum (29) besteht, der wenigstens einen tangential angeordneten Brenner (14) besitzt, oben in die Mischkammer (16) mündet und einen zum Schlackenabzug (23) geneigten Boden (30) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Brennkammer (15) innerhalb der Gashaube (2) angeordnet ist und aus einer nach oben offenen Mulde (31) zwischen Brennzone (9) und Kühlzone (10) besteht und daß von der Kühlzone (10) eine Umgehungsleitung (32) für einen Teilstrom der Abgase zu dem der Brennzone (9) zugekehrten Ende der Mulde (31) führt.
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