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DE2933677C2 - - Google Patents

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DE2933677C2
DE2933677C2 DE2933677A DE2933677A DE2933677C2 DE 2933677 C2 DE2933677 C2 DE 2933677C2 DE 2933677 A DE2933677 A DE 2933677A DE 2933677 A DE2933677 A DE 2933677A DE 2933677 C2 DE2933677 C2 DE 2933677C2
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Germany
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mini
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Horst Dr. 2000 Hamburg De Behring
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C19/00Dental auxiliary appliances
    • A61C19/02Protective casings, e.g. boxes for instruments; Bags

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  • Dentistry (AREA)
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  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)
  • Farming Of Fish And Shellfish (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter für zahn­ ärztliche Instrumente zur Wurzelbehandlung, das heißt auf eine sog. Endodontiebox, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein bekannter Behälter dieser Art ist in der US-PS 38 17 588 beschrieben und besteht aus einer auf einem Sockel installierten Konsole, auf welcher in mehreren, übereinanderliegenden Etagen modulare Einsätze unterge­ bracht sind, deren Abmessungen und Profile den aufzu­ nehmenden Instrumenten und Materialien angepaßt sind und welche einzeln herausgenommen werden können. Diese Einsätze sind schachtelförmig ausgebildet und weisen Fächer auf, die entweder von der offenen Stirnseite her oder von der offenen Oberseite her zum Einlegen und Herausnehmen der Instrumente und Materialien zugänglich sind. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß größere Fächer als Aufbewahrungsort für einen Vorrat an sterilisierten Instrumenten und getrennt davon kleine Fächer zur Unterbringung und Bereitstellung nur jeweils eines gerade benötigten, sterilisierten Instru­ ments vorgesehen sind.
Obwohl die Einsätze einzeln herausgenommen werden können, sind sie aufgrund ihrer schachtelförmigen Aus­ bildung ohne Griffe oder andere, zum leichten Ergreifen dienende Profile nicht dazu geeignet, rasch und bequem aus der Konsole entfernt und damit als bereitzustellen­ des Gebrauchstray verwendet zu werden. Hinsichtlich der Sterilisierung benutzter Instrumente wird in der US-PS 38 17 588 lediglich bemerkt, daß die Instrumente nach ihrer Verwendung auf einer Arbeitsfläche der Konsole abgelegt und später bis zur erneuten Sterilisierung in einem gemischten Fach verwahrt werden, um auf diese Weise zu verhindern, daß die zur Aufbewahrung steriler Instrumente bestimmten Fächer durch bereits benutzte Instrumente kontaminiert werden.
Zum anderen sind bereits Behälter für Bohrer, Sonden, Nervennadeln, Reibahlen und dergleichen in mannig­ fachen anderen Ausführungsformen, zum Teil auch mit Einsätzen, bekannt (DE-GM 72 31 256), jedoch bisher noch nicht so gestal­ tet, daß sie allen Anforderungen des Zahnarztes im Hinblick auf eine bequeme, übersichtliche und sichere Handhabung genügen. Insbesondere läßt es sich auf Grund der Ausbildung der bisherigen Behälter und der Anordnung der Instrumente im allgemeinen nicht oder nur bei entsprechender Aufmerksamkeit durch umständliches Aussortieren von Instrumenten verhindern, daß die feinen Instrumente mehrmals sterilisiert werden, zumal bei den meisten Behältern immer der ganze Inhalt steri­ lisiert werden muß. Durch die Erhitzung beim Sterili­ sieren kommt es zu einer Aushärtung der feinen Instrumente und damit, wenn sich diese Hitzebehandlung mehrmals wiederholt, zu einer Bruchgefahr des Materials. Wenn jedoch bei einer Behandlung ein Wurzel­ instrument im Wurzelkanal abbricht, dann ist das für den Zahnarzt außerordentlich peinlich, weil dann häufig dieser Zahn gezogen werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälter in Form einer kompletten Behandlungseinheit zu schaffen, in dem alle für die normale Wurzelbehandlung erforderlichen Instrumente und Materialien in über­ sichtlicherer Form als bisher untergebracht, aufbewahrt und vom Zahnarzt von Fall zu Fall individuell plaziert werden können und welcher ferner so unterteilt ist, daß einerseits alle Einsätze, insbesondere die am häufigsten benutzten, einzeln sterilisierter und anderer­ seits alle nicht mehrmals sterilisierbaren Teile bequem und rasch aus dem Behälter entfernt werden können.
Diese Aufgabe wird bei einem Behälter nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die technischen Vorteile eines solchen Behälters bestehen darin, daß jeder nachfolgend Minitray genannte Einsatz entsprechend einer ihm zugeordneten spezifischen Funktion individuell mit Instrumenten und/oder Behandlungsmaterialien ausgerüstet werden und sowohl als Instrumentendepot als auch als Gebrauchstray, welches außerhalb des Behälters auf dem Arbeits­ tisch abstellbar ist, fungieren kann und daß vor allem jedes Mini­ tray für sich sterilisierbar ist, so daß nicht benutzte Instrumente und Minitrays geschont werden; andererseits können nicht zweimal sterilisierbare Teile mit einem Griff bequem herausgenommen werden.
Die drei erwähnten Minitray-Typen dienen zur Aufnahme der für drei Hauptphasen einer Wurzelbehandlung jeweils erforderlichen Teile, nämlich erstens für das Instrumentarium zum Auffinden eines Wurzel­ kanals, zur Extirpation des Zahnnervs und zur Längenmessung des Wurzel­ kanals, zweitens für die Instrumente zum Erweitern und Ausschaben des Wurzelkanals und drittens für die zum Trocknen und zum Füllen des Kanals erforderlichen Materialien. Während vom ersten Typ in der Regel nur ein Minitray erforderlich ist, sind vom zweiten Typ vorzugsweise drei Minitrays im Behälter vorhanden, und vom dritten Typ werden zweckmäßigerweise zwei Minitrays vorgesehen, da ein Teil der zu diesen Minitray gehörenden Behandlungsmaterialien, nämlich insbesondere Guttaperchastifte, nicht zweimal sterilisiert werden können. Vorzugsweise können alle Minitrays des ersten und des zweiten Typs gleiche Abmessungen haben, nämlich zweckmäßiger­ weise etwa 10 cm lang und 4 cm breit sein, während die beiden Mini­ trays des dritten Typs jeweils die halbe Breite der anderen Minitrays haben, so daß die Minitrays austauschbar und individuell plazierbar sind und gegebenenfalls auch Reservetrays entsprechender Ab­ messung zum Auswechseln eines nicht mehr vollständigen Minitrays oder aber für Sonderfälle bereitgehalten werden können.
Ein Behälter zur Aufnahme der oben erwähnten sechs Minitrays hat dann bequemerweise eine Abmessung von etwa 20 cm mal 10 cm, was dem Schubladennormraster entspricht, und eine Höhe, einschließ­ lich Decke, von etwa 52 mm.
Weitere Erfindungsmerkmale sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen an einem Ausführungs­ beispiel näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen geöffneten Behälter mit den darin eingesetzten Minitrays,
Fig. 2, 3, 4 u. 5 Schnitte durch die Minitrays längs der Linien II-II, III-III, IV-IV bzw. V-V nach Fig. 1,
Fig. 6 eine Seitenansicht auf die Längsseite eines Mini­ trays,
Fig. 7 die Draufsicht auf ein Reservetray für Sonder­ fälle, und
Fig. 8 und 9 Schnitte längs der Linien VIII-VIII bzw. IX-IX nach Fig. 7.
Der Behälter 1 nach Fig. 1 hat ein mit abgerundeten Ecken ver­ sehenes, rechteckiges Gehäuse aus rostfreiem Edelstahl mit Außen­ abmessungen, welche dem Schubladennormraster entsprechen, d. h., es ist 20 cm lang und 10 cm breit und hat einschließlich des nicht gezeigten Deckels eine Höhe von 5,2 cm. Der Gehäuseinnenraum wird von sechs einzeln herausnehmbaren Minitrays 2-7 aus eloxiertem Aluminium ausgefüllt, von denen die Minitrays 2-5 alle die gleichen Abmessungen mit einer Breite von je etwa 39 mm haben, während die Minitrays 6 und 7 je halb so breit wie die anderen Minitrays sind. Die an den beiden Behälterschmalseiten liegenden Minitrays 2 und 7 haben einen den abgerundeten Behälterecken angepaßten Rand.
Wie in den Fig. 2 bis 6 gezeigt, hat jedes Minitray auf seiner Ober­ seite in der Mitte ein Griffstück 8, mit dem es leicht und bequem aus dem Behälter entnommen werden kann, und an der Unterseite, an den vier Ecken, je vier Beine 9, mit denen es bequem außerhalb des Behälters, insbesondere auf dem Arbeitstisch, abgestellt werden kann. Zur Erleichterung des Einsetzens in den Behälter 1 sind die Ränder aller Minitrays an ihren Längsseiten, mit denen sie im Be­ hälter aneinanderliegen, mit einer Abschrägung 10 versehen. Die Höhe der Minitrayplatte beträgt beispielsweise 10 mm, die der Beine 9 etwa 24 mm und die des Griffstücks 8 etwa 15 mm, so daß die Ge­ samthöhe eines Minitrays etwa 4,9 cm beträgt.
Das Minitray 2, welches zum ersten Typ gehört und von dem in der Regel nur ein einziges erforderlich ist, dient zur Aufnahme des Instrumentariums zum Auffinden eines Wurzelkanals, zur Extirpa­ tion des Zahnnervs und zur Längenmessung des Wurzelkanals und hat daher längliche Vertiefungen a-f zum Hineinlegen der Instrumente. So können z. B. die Vertiefungen a und b Rosenbohrer, die Vertiefungen c kantige Sonden und Meßsonden, die Vertiefungen d Gummistops, die Vertiefungen e Nervnadeln und Vertiefung f ein Meßlineal auf­ nehmen.
Die Minitrays 3, 4 und 5, welche zum zweiten Typ gehören und von denen, wie im betrachteten Beispiel, vorzugsweise drei vorgesehen sind, nehmen die Instrumente zum Erweitern und Ausschaben des Wurzelkanals auf und sind zu diesem Zwecke mit Bohrungen g von 1,5 mm Durchmesser versehen, deren oberer Rand eine Versenkung hat. Alle drei Minitrays 3, 4 und 5, von denen jedes im betrachteten Beispiel 12 Bohrlochreihen mit je 6 Bohrlöchern g hat, sind mit Aus­ nahme der die Instrumente in den Bohrungen spezifizierenden Zahlen­ gravuren am einen Rand jedes Minitrays völlig gleich aufgebaut. Mini­ tray 3 nimmt beispielsweise Nervnadeln und Maschineninstrumente in Form von Reibahlen, Minitray 4 Hedströmfeilen und Maschinen­ instrumente in Form von Feilen und Minitray 5 Wurzelkanalbohrer auf.
Die Minitrays 6 und 7 gehören zum dritten Typ und dienen zur Auf­ nahme von Utensilien zur Trocknung des Nervkanals und zum Füllen des Kanals. Im betrachteten Beispiel ist das Minitray 6 mit sechs Bohrungen h von je 12 mm Durchmesser, die zum Einstecken von Glaskolben oder Glasröhrchen für die Aufnahme von isogenormten Papierspitzen bestimmt sind, und mit zwölf Bohrlöchern von 1,5 mm Durchmesser zur Aufnahme von Wurzelfüllern versehen. Das Mini­ tray 7 weist ebenfalls 6 Bohrungen k mit Durchmessern von 12 mm auf, die zum Einstecken von Glasröhrchen bzw. Glaskolben für die Auf­ nahme von isogenormten Guttaperchastiften dienen, die nicht zweimal sterilisiert werden können und daher auf einen getrennten eigenen Minitray untergebracht sind.
Gegebenenfalls kann zur beschriebenen Ausrüstung auch noch ein Reservetray 11 für Sonderfälle gehören, wie es beispielsweise in den Fig. 7-9 dargestellt ist. Ein solches Reservetray 11 hat die gleichen Abmessungen wie eines der Minitrays 3, 4 und 5, ist wiederum auf seiner Oberseite mit einem Griffstück 8 und an seiner Unterseite mit vier Beinen 9 versehen und hat im betrachteten Beispiel drei längliche Vertiefungen m bzw. n, ein Feld von dreimal sechs Bohrungen o von 1,8 mm Durchmesser, ferner vier größere Bohrungen p von 12 mm Durchmesser und schließlich drei Bohrungen q von je 1,5 mm Durch­ messer. Ein derartiges Reservetray kann mit Vorteil in einem eigenen Gehäuse in der Praxis bereitgehalten werden.
Es können auch Reservetrays, die hinsichtlich Ausbildung und Aus­ rüstung den beschriebenen Minitrays 2-7 entsprechen, zwecks Aus­ wechslung eines nicht mehr vollständigen Minitrays vorgesehen sein, so daß der Behälter 1 stets wieder vervollständigt werden kann.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebene Ausbildung der Mini­ trays im einzelnen und natürlich auch nicht auf die beschriebene Aus­ rüstung der einzelnen Minitrays beschränkt, vielmehr hat der Zahn­ arzt die Möglichkeit, jedes Minitray individuell nach seinen besonderen Wünschen auszurüsten und zu plazieren, da die einzelnen Minitrays austauschbar sind. Alle vor einer Behandlung zu sterilisierenden Instrumente und Materialien können, unter Ausschluß aller nicht mehrmals zu sterilisierenden Teile, auf einem oder mehreren Mini­ trays zusammengefaßt werden, welche dann dem Sterilisations­ prozeß unterworfen werden. Umgekehrt können diejenigen Teile, die nicht mehrmals sterilisiert werden sollen, auf einem besonderen Minitray untergebracht und dieses Minitray einfach aus dem Behälter herausgenommen werden, bevor der gesamte Behälter mit den übrigen Minitrays sterilisiert wird. Durch diese Möglichkeit der bequemen Einzelsterilisation werden die Instrumente geschont und daher, was außerordentlich wichtig ist, eine Bruchgefahr der feinen Wurzel­ kanalinstrumente weitgehend verringert.

Claims (6)

1. Behälter für zahnärztliche Instrumente zur Wurzel­ behandlung, mit wenigstens drei unterschiedlichen Typen von einzeln herausnehmbaren, modularen Einsätzen (2 bis 7, 11) zur Aufnahme von Instrumenten und Behandlungsmaterial, wobei der erste Typ (2) längliche Vertiefungen (a bis f) zum Hinein­ legen von Instrumenten aufweist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einsätze als einzeln sterilisierbare und gleichzeitig als Gebrauchstrays dienende Einsätze (2 bis 7; 11) ausgebildet sind und zu diesem Zwecke auf ihrer Oberseite ein Griffstück (8) und auf ihrer Unter­ seite Beine (9) aufweisen, daß der zweite Typ (3, 4, 5) Bohrungen (g) mit Durchmessern in der Größenordnung von 1 bis 12 mm zum Hineinstecken von Instrumenten und der dritte Typ (6, 7) Bohrungen (h, k) mit Durchmessern in der Größenordnung von 5 bis 20 mm zum Einstecken von Röhrchen für die Aufnahme des Be­ handlungsmaterials aufweisen und daß sämtliche Einsätze die gleiche, der Behälterbreite angepaßte Längenab­ messung und die gleiche Höhenabmessung haben und alle nebeneinander im Behälter einsetzbar sind.
2. Behälter nach Anspruch 1, der im wesentlichen Rech­ eckform aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß er einen Einsatz (2) vom ersten Typ, drei Einsätze (3, 4, 5) vom zweiten Typ und zwei Einsätze (6, 7) vom dritten Typ enthält, wobei einer (6) der beiden Einsätze des dritten Typs außerdem noch kleine Bohrungen (i) zur Aufnahme von Wurzelfüllern hat, und daß alle Einsätze, mit Ausnahme der beiden Einsätze (6, 7) des dritten Typs, die gleiche Breitenabmessung aufweisen, während die Summe der Breiten der beiden Einsätze (6, 7) des dritten Typs gleich der Breite der übrigen Einsätze ist, wobei vorzugsweise jeder Einsatz des dritten Typs halb so breit wie die anderen Einsätze ist.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (2) des ersten Typs an der einen Behälterseite, die drei Einsätze (3, 4, 5) des zweiten Typs im mittleren Behälterbereich und die beiden Einsätze (6, 7) des dritten Typs nebeneinander angeordnet an der anderen Behälterseite liegen und die äußeren Berandungen der seitlich liegenden Einsätze den gegebenenfalls abgerundeten Ecken der Behälterseitenwände angepaßt sind.
4. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Behälterausrüstung außerdem noch ein weiterer Einsatz (11) dazugehört, welcher die gleichen Abmessungen wie ein Einsatz des zweiten Typs hat und gegen einen dieser Einsätze austauschbar ist und sowohl längliche Vertiefungen (m, n) als auch kleine Bohrungen (o, q) zum Hineinstecken von Instrumenten und größere Bohrungen (p) zur Aufnahme von Röhrchen oder dergleichen aufweist.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder der Einsätze wenigstens an den Seiten, mit denen sie im Behälter aneinander liegen, Abschrägungen (10) aufweisen.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die kleinen Bohrungen am oberen Rand mit Versenkungen ver­ sehen sind.
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