DE2933677C2 - - Google Patents
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61C—DENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
- A61C19/00—Dental auxiliary appliances
- A61C19/02—Protective casings, e.g. boxes for instruments; Bags
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter für zahn
ärztliche Instrumente zur Wurzelbehandlung, das heißt
auf eine sog. Endodontiebox, gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Ein bekannter Behälter dieser Art ist in der US-PS
38 17 588 beschrieben und besteht aus einer auf einem
Sockel installierten Konsole, auf welcher in mehreren,
übereinanderliegenden Etagen modulare Einsätze unterge
bracht sind, deren Abmessungen und Profile den aufzu
nehmenden Instrumenten und Materialien angepaßt sind
und welche einzeln herausgenommen werden können. Diese
Einsätze sind schachtelförmig ausgebildet und weisen
Fächer auf, die entweder von der offenen Stirnseite her
oder von der offenen Oberseite her zum Einlegen und
Herausnehmen der Instrumente und Materialien zugänglich
sind. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß
größere Fächer als Aufbewahrungsort für einen Vorrat
an sterilisierten Instrumenten und getrennt davon
kleine Fächer zur Unterbringung und Bereitstellung nur
jeweils eines gerade benötigten, sterilisierten Instru
ments vorgesehen sind.
Obwohl die Einsätze einzeln herausgenommen werden
können, sind sie aufgrund ihrer schachtelförmigen Aus
bildung ohne Griffe oder andere, zum leichten Ergreifen
dienende Profile nicht dazu geeignet, rasch und bequem
aus der Konsole entfernt und damit als bereitzustellen
des Gebrauchstray verwendet zu werden. Hinsichtlich der
Sterilisierung benutzter Instrumente wird in der US-PS
38 17 588 lediglich bemerkt, daß die Instrumente nach
ihrer Verwendung auf einer Arbeitsfläche der Konsole
abgelegt und später bis zur erneuten Sterilisierung in
einem gemischten Fach verwahrt werden, um auf diese
Weise zu verhindern, daß die zur Aufbewahrung steriler
Instrumente bestimmten Fächer durch bereits benutzte
Instrumente kontaminiert werden.
Zum anderen sind bereits Behälter für Bohrer, Sonden,
Nervennadeln, Reibahlen und dergleichen in mannig
fachen anderen Ausführungsformen, zum Teil auch mit
Einsätzen, bekannt (DE-GM 72 31 256), jedoch bisher noch nicht so gestal
tet, daß sie allen Anforderungen des Zahnarztes im
Hinblick auf eine bequeme, übersichtliche und sichere
Handhabung genügen. Insbesondere läßt es sich auf
Grund der Ausbildung der bisherigen Behälter und der
Anordnung der Instrumente im allgemeinen nicht oder nur
bei entsprechender Aufmerksamkeit durch umständliches
Aussortieren von Instrumenten verhindern, daß die
feinen Instrumente mehrmals sterilisiert werden, zumal
bei den meisten Behältern immer der ganze Inhalt steri
lisiert werden muß. Durch die Erhitzung beim Sterili
sieren kommt es zu einer Aushärtung der feinen
Instrumente und damit, wenn sich diese Hitzebehandlung
mehrmals wiederholt, zu einer Bruchgefahr des
Materials. Wenn jedoch bei einer Behandlung ein Wurzel
instrument im Wurzelkanal abbricht, dann ist das für
den Zahnarzt außerordentlich peinlich, weil dann
häufig dieser Zahn gezogen werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Behälter in Form einer kompletten Behandlungseinheit zu
schaffen, in dem alle für die normale Wurzelbehandlung
erforderlichen Instrumente und Materialien in über
sichtlicherer Form als bisher untergebracht, aufbewahrt
und vom Zahnarzt von Fall zu Fall individuell plaziert
werden können und welcher ferner so unterteilt ist,
daß einerseits alle Einsätze, insbesondere die am
häufigsten benutzten, einzeln sterilisierter und anderer
seits alle nicht mehrmals sterilisierbaren Teile bequem und rasch
aus dem Behälter entfernt werden können.
Diese Aufgabe wird bei einem Behälter nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs
1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die technischen Vorteile eines solchen Behälters bestehen darin, daß
jeder nachfolgend Minitray genannte Einsatz entsprechend einer ihm zugeordneten spezifischen
Funktion individuell mit Instrumenten und/oder Behandlungsmaterialien
ausgerüstet werden und sowohl als Instrumentendepot als auch als
Gebrauchstray, welches außerhalb des Behälters auf dem Arbeits
tisch abstellbar ist, fungieren kann und daß vor allem jedes Mini
tray für sich sterilisierbar ist, so daß nicht benutzte Instrumente
und Minitrays geschont werden; andererseits können nicht zweimal
sterilisierbare Teile mit einem Griff bequem herausgenommen werden.
Die drei erwähnten Minitray-Typen dienen zur Aufnahme der für drei
Hauptphasen einer Wurzelbehandlung jeweils erforderlichen Teile,
nämlich erstens für das Instrumentarium zum Auffinden eines Wurzel
kanals, zur Extirpation des Zahnnervs und zur Längenmessung des Wurzel
kanals, zweitens für die Instrumente zum Erweitern und Ausschaben
des Wurzelkanals und drittens für die zum Trocknen und zum Füllen
des Kanals erforderlichen Materialien. Während vom ersten Typ in
der Regel nur ein Minitray erforderlich ist, sind vom zweiten Typ
vorzugsweise drei Minitrays im Behälter vorhanden, und vom dritten
Typ werden zweckmäßigerweise zwei Minitrays vorgesehen, da ein
Teil der zu diesen Minitray gehörenden Behandlungsmaterialien,
nämlich insbesondere Guttaperchastifte, nicht zweimal sterilisiert
werden können. Vorzugsweise können alle Minitrays des ersten und
des zweiten Typs gleiche Abmessungen haben, nämlich zweckmäßiger
weise etwa 10 cm lang und 4 cm breit sein, während die beiden Mini
trays des dritten Typs jeweils die halbe Breite der anderen Minitrays
haben, so daß die Minitrays austauschbar und individuell plazierbar
sind und gegebenenfalls auch Reservetrays entsprechender Ab
messung zum Auswechseln eines nicht mehr vollständigen Minitrays
oder aber für Sonderfälle bereitgehalten werden können.
Ein Behälter zur Aufnahme der oben erwähnten sechs Minitrays hat
dann bequemerweise eine Abmessung von etwa 20 cm mal 10 cm,
was dem Schubladennormraster entspricht, und eine Höhe, einschließ
lich Decke, von etwa 52 mm.
Weitere Erfindungsmerkmale sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen an einem Ausführungs
beispiel näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen geöffneten Behälter
mit den darin eingesetzten Minitrays,
Fig. 2, 3, 4 u. 5 Schnitte durch die Minitrays längs der Linien
II-II, III-III, IV-IV bzw. V-V nach Fig. 1,
Fig. 6 eine Seitenansicht auf die Längsseite eines Mini
trays,
Fig. 7 die Draufsicht auf ein Reservetray für Sonder
fälle, und
Fig. 8 und 9 Schnitte längs der Linien VIII-VIII bzw. IX-IX
nach Fig. 7.
Der Behälter 1 nach Fig. 1 hat ein mit abgerundeten Ecken ver
sehenes, rechteckiges Gehäuse aus rostfreiem Edelstahl mit Außen
abmessungen, welche dem Schubladennormraster entsprechen, d. h.,
es ist 20 cm lang und 10 cm breit und hat einschließlich des nicht
gezeigten Deckels eine Höhe von 5,2 cm. Der Gehäuseinnenraum wird
von sechs einzeln herausnehmbaren Minitrays 2-7 aus eloxiertem
Aluminium ausgefüllt, von denen die Minitrays 2-5 alle die gleichen
Abmessungen mit einer Breite von je etwa 39 mm haben, während
die Minitrays 6 und 7 je halb so breit wie die anderen Minitrays sind.
Die an den beiden Behälterschmalseiten liegenden Minitrays 2 und 7
haben einen den abgerundeten Behälterecken angepaßten Rand.
Wie in den Fig. 2 bis 6 gezeigt, hat jedes Minitray auf seiner Ober
seite in der Mitte ein Griffstück 8, mit dem es leicht und bequem
aus dem Behälter entnommen werden kann, und an der Unterseite,
an den vier Ecken, je vier Beine 9, mit denen es bequem außerhalb
des Behälters, insbesondere auf dem Arbeitstisch, abgestellt werden
kann. Zur Erleichterung des Einsetzens in den Behälter 1 sind die
Ränder aller Minitrays an ihren Längsseiten, mit denen sie im Be
hälter aneinanderliegen, mit einer Abschrägung 10 versehen. Die
Höhe der Minitrayplatte beträgt beispielsweise 10 mm, die der Beine
9 etwa 24 mm und die des Griffstücks 8 etwa 15 mm, so daß die Ge
samthöhe eines Minitrays etwa 4,9 cm beträgt.
Das Minitray 2, welches zum ersten Typ gehört und von dem in der
Regel nur ein einziges erforderlich ist, dient zur Aufnahme des
Instrumentariums zum Auffinden eines Wurzelkanals, zur Extirpa
tion des Zahnnervs und zur Längenmessung des Wurzelkanals und
hat daher längliche Vertiefungen a-f zum Hineinlegen der Instrumente.
So können z. B. die Vertiefungen a und b Rosenbohrer, die Vertiefungen
c kantige Sonden und Meßsonden, die Vertiefungen d Gummistops, die
Vertiefungen e Nervnadeln und Vertiefung f ein Meßlineal auf
nehmen.
Die Minitrays 3, 4 und 5, welche zum zweiten Typ gehören und von
denen, wie im betrachteten Beispiel, vorzugsweise drei vorgesehen
sind, nehmen die Instrumente zum Erweitern und Ausschaben des
Wurzelkanals auf und sind zu diesem Zwecke mit Bohrungen g von
1,5 mm Durchmesser versehen, deren oberer Rand eine Versenkung
hat. Alle drei Minitrays 3, 4 und 5, von denen jedes im betrachteten
Beispiel 12 Bohrlochreihen mit je 6 Bohrlöchern g hat, sind mit Aus
nahme der die Instrumente in den Bohrungen spezifizierenden Zahlen
gravuren am einen Rand jedes Minitrays völlig gleich aufgebaut. Mini
tray 3 nimmt beispielsweise Nervnadeln und Maschineninstrumente
in Form von Reibahlen, Minitray 4 Hedströmfeilen und Maschinen
instrumente in Form von Feilen und Minitray 5 Wurzelkanalbohrer
auf.
Die Minitrays 6 und 7 gehören zum dritten Typ und dienen zur Auf
nahme von Utensilien zur Trocknung des Nervkanals und zum Füllen
des Kanals. Im betrachteten Beispiel ist das Minitray 6 mit sechs
Bohrungen h von je 12 mm Durchmesser, die zum Einstecken von
Glaskolben oder Glasröhrchen für die Aufnahme von isogenormten
Papierspitzen bestimmt sind, und mit zwölf Bohrlöchern von 1,5 mm
Durchmesser zur Aufnahme von Wurzelfüllern versehen. Das Mini
tray 7 weist ebenfalls 6 Bohrungen k mit Durchmessern von 12 mm
auf, die zum Einstecken von Glasröhrchen bzw. Glaskolben für die Auf
nahme von isogenormten Guttaperchastiften dienen, die nicht
zweimal sterilisiert werden können und daher auf einen getrennten
eigenen Minitray untergebracht sind.
Gegebenenfalls kann zur beschriebenen Ausrüstung auch noch ein
Reservetray 11 für Sonderfälle gehören, wie es beispielsweise in den
Fig. 7-9 dargestellt ist. Ein solches Reservetray 11 hat die gleichen
Abmessungen wie eines der Minitrays 3, 4 und 5, ist wiederum auf
seiner Oberseite mit einem Griffstück 8 und an seiner Unterseite mit
vier Beinen 9 versehen und hat im betrachteten Beispiel drei längliche
Vertiefungen m bzw. n, ein Feld von dreimal sechs Bohrungen o von
1,8 mm Durchmesser, ferner vier größere Bohrungen p von 12 mm
Durchmesser und schließlich drei Bohrungen q von je 1,5 mm Durch
messer. Ein derartiges Reservetray kann mit Vorteil in einem eigenen
Gehäuse in der Praxis bereitgehalten werden.
Es können auch Reservetrays, die hinsichtlich Ausbildung und Aus
rüstung den beschriebenen Minitrays 2-7 entsprechen, zwecks Aus
wechslung eines nicht mehr vollständigen Minitrays vorgesehen sein,
so daß der Behälter 1 stets wieder vervollständigt werden kann.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebene Ausbildung der Mini
trays im einzelnen und natürlich auch nicht auf die beschriebene Aus
rüstung der einzelnen Minitrays beschränkt, vielmehr hat der Zahn
arzt die Möglichkeit, jedes Minitray individuell nach seinen besonderen
Wünschen auszurüsten und zu plazieren, da die einzelnen Minitrays
austauschbar sind. Alle vor einer Behandlung zu sterilisierenden
Instrumente und Materialien können, unter Ausschluß aller nicht
mehrmals zu sterilisierenden Teile, auf einem oder mehreren Mini
trays zusammengefaßt werden, welche dann dem Sterilisations
prozeß unterworfen werden. Umgekehrt können diejenigen Teile, die
nicht mehrmals sterilisiert werden sollen, auf einem besonderen
Minitray untergebracht und dieses Minitray einfach aus dem Behälter
herausgenommen werden, bevor der gesamte Behälter mit den übrigen
Minitrays sterilisiert wird. Durch diese Möglichkeit der bequemen
Einzelsterilisation werden die Instrumente geschont und daher, was
außerordentlich wichtig ist, eine Bruchgefahr der feinen Wurzel
kanalinstrumente weitgehend verringert.
Claims (6)
1. Behälter für zahnärztliche Instrumente zur Wurzel
behandlung, mit wenigstens drei unterschiedlichen Typen
von einzeln herausnehmbaren, modularen Einsätzen (2 bis
7, 11) zur Aufnahme von Instrumenten und Behandlungsmaterial, wobei der erste
Typ (2) längliche Vertiefungen (a bis f) zum Hinein
legen von Instrumenten aufweist, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Einsätze als einzeln sterilisierbare
und gleichzeitig als Gebrauchstrays dienende Einsätze
(2 bis 7; 11) ausgebildet sind und zu diesem Zwecke auf
ihrer Oberseite ein Griffstück (8) und auf ihrer Unter
seite Beine (9) aufweisen, daß der zweite Typ (3, 4,
5) Bohrungen (g) mit Durchmessern in der Größenordnung
von 1 bis 12 mm zum Hineinstecken von Instrumenten und
der dritte Typ (6, 7) Bohrungen (h, k) mit Durchmessern
in der Größenordnung von 5 bis 20 mm zum Einstecken
von Röhrchen für die Aufnahme des Be
handlungsmaterials aufweisen und daß sämtliche Einsätze
die gleiche, der Behälterbreite angepaßte Längenab
messung und die gleiche Höhenabmessung haben und alle
nebeneinander im Behälter einsetzbar sind.
2. Behälter nach Anspruch 1, der im wesentlichen Rech
eckform aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß er einen
Einsatz (2) vom ersten Typ, drei Einsätze (3, 4, 5)
vom zweiten Typ und zwei Einsätze (6, 7) vom dritten
Typ enthält, wobei einer (6) der beiden Einsätze des
dritten Typs außerdem noch kleine Bohrungen (i) zur
Aufnahme von Wurzelfüllern hat, und daß alle
Einsätze, mit Ausnahme der beiden Einsätze (6, 7) des
dritten Typs, die gleiche Breitenabmessung aufweisen,
während die Summe der Breiten der beiden Einsätze (6,
7) des dritten Typs gleich der Breite der übrigen
Einsätze ist, wobei vorzugsweise jeder Einsatz des
dritten Typs halb so breit wie die anderen Einsätze
ist.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Einsatz (2) des ersten Typs an der einen Behälterseite, die drei
Einsätze (3, 4, 5) des zweiten Typs im mittleren Behälterbereich und
die beiden Einsätze (6, 7) des dritten Typs nebeneinander angeordnet
an der anderen Behälterseite liegen und die äußeren Berandungen
der seitlich liegenden Einsätze den gegebenenfalls abgerundeten
Ecken der Behälterseitenwände angepaßt sind.
4. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Behälterausrüstung außerdem noch ein weiterer Einsatz (11)
dazugehört, welcher die gleichen Abmessungen wie ein Einsatz des
zweiten Typs hat und gegen einen dieser Einsätze austauschbar ist
und sowohl längliche Vertiefungen (m, n) als auch kleine Bohrungen
(o, q) zum Hineinstecken von Instrumenten und größere Bohrungen
(p) zur Aufnahme von Röhrchen oder dergleichen aufweist.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ränder der Einsätze wenigstens an den Seiten, mit denen
sie im Behälter aneinander liegen, Abschrägungen (10) aufweisen.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die kleinen Bohrungen am oberen Rand mit Versenkungen ver
sehen sind.
Applications Claiming Priority (1)
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