DE2905688A1 - Verfahren und vorrichtung zur herstellung von bauwerken im erdboden mit vertikalen von einem unterirdischen kanal ausgehenden waenden - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur herstellung von bauwerken im erdboden mit vertikalen von einem unterirdischen kanal ausgehenden waendenInfo
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Description
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Bauwerken im Erdboden mit vertikalen von einem unterirdischen Kanal ausgehenden Wänden
Die Erfindung betrifft allgemein ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Tunneln oder dergleichen
im Erdboden mit vertikalen Wänden, die von einem unterirdischen Kanal ausgehen, sowie die so hergestellten
unterirdischen Bauwerke wie Tunnel usw.
Es ist bereits bekannt, vertikale unterirdische Wände herzustellen, indem zunächst ausgesteifte Gräben ausgehoben
werden, die anschließend mit Beton oder Steinoder Backsteinmauerwerk gefüllt werden. Diese Gräben wer
den im allgemeinen im Tagebau ausgehoben, wobei von der Erdoberfläche oder von einem offenen ausgebaggerten Raum
ausgegangen wird.
Wenn diese Wände an einem städtischen Ort, der oberfl
ächenbebaut ist, oder an einem Ort, der eine Installation
für Verkehrswege wie z.B. Straßen, Landstraßen,
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Q.
Schienenstränge, Flugplatzpisten usw. aufweist, gebaut werden müssen und wenn vermieden werden muß, daß der
Betrieb an der Oberfläche gestört wird, können diese Gräben von unterirdischen, horizontalen, ausgesteiften
Stollen aus, die mit Hilfe von bekannten Einrichtungen hergestellt werden, ausgehoben werden.
Diese horizontalen Stollen werden von einem Zugangschacht aus ausgehoben und dienen als Ausgangspunkt zum Ausheben
der Gräben, welche für die Herstellung der vertikalen Wände bestimmt sind. Diese Stollen dienen ebenfalls als
Kanäle zur Belüftung, zur Entfernung des Abraums und zur Beförderung der Stützen, Bewehrungen und des Betons.
Dieses bekannte Verfahren wird im allgemeinen zur Herstellung von Tunneln eingesetzt, die zur Aufnahme von
unterirdischen Transporteinrichtungen wie z.B. Untergrundbahnen in den großen städtischen Ballungsräumen
vorgesehen sind. Dieses Verfahren verursacht nur ein Minimum von Unzulänglichkeiten an der Oberfläche.
Ein Hauptnachteil dieses bekannten Verfahrens besteht *■** jedoch darin, daß es äußerst kostspielig ist aufgrund
der sehr umfangreichen und äußerst qualifizierten Handarbeit,
welche für die Herstellung der ausgekleideten Stollen erforderlich ist.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Unzulänglichkeiten des bekannten Verfahrens zu
vermeiden und ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Bauwerken mit unterirdischen Wänden zu
schaffen, die von unterirdischen horizontalen Kanälen
aus ausgehöhlt werden, die in einfacher, sicherer und schneller Weise ohne umfängliche Handarbeit herstellt
werden.
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ι . 40·
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einem Verfahren zur Herstellung von Bauwerken im Erdboden mit vertikalen
Wänden, die von unterirdischen Kanälen ausgehen, bei welchem, ausgehend von diesen Kanälen, vertikale,
unter diesen Kanälen gelegene Gräben ausgehoben und ausgesteift, Bewehrungen in diese Gräben eingebracht und
diese Gräben mit Beton oder Mauerwerk ausgefüllt werden, ,« dadurch gelöst, daß die Kanäle mit Hilfe von horizontal
in den Erdboden auf dem gewünschten Niveau eingelassenen Rohren ausgebildet und die Gräben anschließend ausgehend
von in der Unterseite der Rohre vorgesehenen Öffnungen ausgehoben werden.
Hierdurch wird jede Handarbeit vermieden, die zuvor zur Aushebung und Herstellung von ausgesteiften Stollen erforderlich
war.
Eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß von der Oberfläche bis zum gewünschten Niveau ein vertikaler Zugangschacht
ausgebildet wird, von dem aus die Rohre horizontal in den Erdboden eingerammt werden, indem die Rohre
ein Rohr nach dem anderen z.B. mit Hilfe von Hydraulikzylindern gestoßen werden, die sich auf einer Viand des
Zugangschachtes abstützen, und daß die im Innern der Rohre befindliche Erde während des Einramraens der
Rohre in den Erdboden entfernt und durch den Zugangschacht abgeführt wird.
Die vorliegende Erfindung schlägt ebenfalls eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens vor, welche
dadurch gekennzeichnet ist, daß Rohrabschnitte aus mechanisch widerstandsfähigem Material und Einrichtungen
vorgesehen sind, welche es ermöglichen, daß diese Rohrabschnitte nacheinander horizontal in den Erdboden gestoßen
und eingelassen werden, wie z.B. Hydraulikzylinder,
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.ήή.
die am Boden eines Zugangschachtes angeordnet sind und sich an einer Wand dieses Zugangschachtes abstützen.
Die Erfindung betrifft ebenfalls einen vollständigen Deckengewölbeaufbau eines unterirdischen Tunnels der
beschriebenen Art sowie das Verfahren zu seiner Herstellung.
Dieses Deckengewölbe oder diese Dacheindeckung ist zweckmäßig zur Herstellung von unterirdischen Bauwerken wie
Straßentunneln, Tunnelabschnitten oder U-Bahnstationen usw. Dieses Deckengewölbe kann unter Fahrbahnen eingebaut
werden bis zu einem Minimum von 1,20 m unter dem Niveau dieser Fahrbahnen, ohne diese zu beschädigen.
Vorzugsweise stützt sich dieses Deckengewölbe auf Seitenwänden aus Mauerwerk, insbesondere Beton ab, welche im
wesentlichen vertikal angeordnet sind entlang der beiden seitlichen Begrenzungen des Deckengewölbes. Die Seitenwände
werden vorteilhafterweise durch Füllung von Gräben von horizontalen Rohren aus hergestellt, die den seitlichen
Rändern folgen. Diese Rohre sind hierfür an ihrer Unterseite mit Öffnungen versehen, wie weiter oben angedeutet
.
Das Deckengewölbe aus Mauerwerk gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Deckengewölbe aus einer
oberen Schicht, die von einer Anzahl von horizontalen, parallel und im Abstand zueinander angeordneten, mit
ihrer Wölbung nach oben gerichteten und nach unten offenen Halbrohren und von zwischen diesen Halbrohren angeordneten
Verbindungselementen gebildet wird, wobei diese Halbrohre ir.it Beton oder anderem Mauerwerksmaterial
gefüllt sir.5, und einer unteren selbsttragenden Schicht, vorzugsweise aus bewehrtem Beton oder Spannbeton, besteht,
die in Berührung einerseits mit der oberen Schicht
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und andererseits mit den oberen Endabschnitten der seitlichen Wände steht.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
sind die Verbindungselemente zwischen den Halbrohren Platten, welche eine dichte Verbindung zwischen den Halbrohren
herstellen.
Obwohl die Halbrohre und die Verbindungsplatten aus irgendeinem Material wie z.B. Metall, bewehrtem Beton,
Spannbeton, Asbestzement, Kunststoff usw. bestehen können, sind sie vorzugsweise aus Metall hergestellt, was
insbesondere die Befestigung dieser Platten an den Rohren mittels Schweißung ermöglicht.
Die vorliegende Erfindung schlägt ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung eines Deckengewölbes aus Mauerwerk
für einen unterirdischen Tunnel vor, bei welchem seitliche, im wesentlichen vertikale und den Tunnel
seitlich begrenzende Wände aus Mauerwerk, vorzugsweise aus Beton hergestellt werden, wobei diese seitlichen
Wände vorzugsweise durch Füllung von zwei Gräben von zwei horizontalen Endrohren aus hergestellt werden, die hierfür
an ihrer Unterseite mit Öffnungen versehen sind. Dieses Verfahren ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet,
daß ein System von horizontalen, parallel und im Abstand zueinander angeordneten Rohren, die entsprechend
dem gewünschten Profil des Deckengewölbes zwischen den beiden horizontalen Endrohren verteilt werden,
montiert wird, wobei diese Montage vorzugsweise durch horizontale aufeinanderfolgende Stöße auf verschiedene
die Rohre bildende Abschnitte erfolgt, daß Verbindungselemente zwischen den Rohren, vorzugsweise auf der
halben Höhe der Rohre, angeordnet werden, die obere Hälfte der Rohre mit Hilfe einer Betonpumpe mit Beton
gefüllt wird, die untere Hälfte der Rohre abgeschnitten
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und entfernt wird, indem die hierfür erforderlichen Planierungs- und Versteifungsarbeiten durchgeführt
werden, eine bleibene Schalung unter dem Niveau der oberen Halbrohre hergestellt wird und auf die Schalung in
Berührung einerseits mit einer oberen durch die oberen gefüllten Halbrohre und die Verbindungselemente gebildeten
Schicht und andererseits mit den oberen Teilen der seitlichen Wände eine untere selbsttragende Mauerwerksschicht,
vorzugsweise aus bewehrtem Beton oder Spannbeton, gegossen wird.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der
vorliegenden Erfindung sind die Verbindungselemente Verbindungsplatten, die ins Innere der Rohre eingeführt
und durch die Wand dieser Rohre gestoßen werden zwischen zwei aufeinanderfolgende Rohre, nach Herstellung
von Längsschlitzen in jedem dieser Rohre oder in bestimmten Rohren, bis sie gegen ein benachbartes Rohr
stoßen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß
im wesentlichen auf der Höhe der diametralen Ebene, welche den oberen Teil eines jeden Rohres vom unteren
Teil trennt, vor der Füllung des oberen Teils mit Beton eine Schalung hergestellt wird, und in diesen
oberen Teil vor der Füllung Bewehrungselemente wie Betoneisen eingeführt werden. Diese Schalung kann insbesondere
aus einem Holzbohlenbelag oder aus vorgefertigten Platten aus bewehrtem Beton hergestellt werden,
welche vorzugsweise metallische, von der Oberfläche der Platten vorspringende Bewehrungselemente aufweisen,
^5 die mit den oben erwähnten Bewehrungselementen verbunden
werden können.
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Die Füllung eines jeden Rohres erfolgt erfindungsgemäß
in vorteilhafter Weise mit Hilfe eines starren Rohres, c das in den oberen Teil des zu füllenden Rohres oder Rohrabschnittes
eingeführt wird und über eine flexible Leitung vorzugsweise gleichen Durchmessers mit der Betonpumpe
verbunden ist, welche einen Beton mit großer Fließfähigkeit liefert. Während das zu füllende Rohr an seinen
IQ beiden Enden verschlossen wird, verbleibt dieses Rohr
nach Füllung in seiner Stellung.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendunasmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichung. Darin zeigen:
Figur 1 schematisch eine Queransicht im Vertikalschnitt eines ausgekleideten Stollens und eines ausgesteiften
Grabens gemäß der bekannten Technik,
Figur 2 eine Längsansicht im Vertikalschnitt einer Ausführungsstufe
des erfindungsgemäßen Verfahrens, in welcher das Einrammen der Rohrabschnitte in den Erdboden
von einem Zugangschacht aus illustriert ist,
Figur 3 eine Queransicht im Vertikalschnitt eines Rohrabschnitts und eines Grabens gemäß der Erfindung,
Figur 4 eine Längsansicht im Vertikalschnitt entsprechend Figur 3,
Figur 5 eine Queransicht im Vertikalschnitt entsprechend Figur 3 nach Einbringung von Bewehrungen in den Graben,
Figur 6 eine der Figur 5 entsprechende Ansicht nach Betonierung des Grabens,
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. AS.
Figur 7 schematisch im vertikalen Querschnitt eine Dachkonstruktion
gemäß der Erfindung,
Figur 8 eine Querschnittsansicht eines unterirdischen Tunnels mit einem Deckengewölbe oder einer Dacheindeckung
gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,
Figur 9a bis 9c Detailansichten, welche, einem Querschnitt des Deckengewölbes der Figur 8 folgend, verschiedene
Herstellungsphasen des Deckengewölbes illustrieren,
Figur 10 eine Axialansicht im Längsschnitt der Gesamtheit des unterirdischen Tunnels der Figur 8 mit
seinem Deckengewölbe, wobei die verschiedenen Herstellungsstufen des Deckengewölbes gezeigt sind,
Figur 11 eine Querschnittsansicht längs der Linie XI-XI der Figur 10 des unterirdischen Tunnels,
Figur 12 eine Querschnittsansicht längs der Linie XII-XII der Figur 13 eines seitlichen Endabschnittes der oberen
Schicht eines Deckengewölbes gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung und
Figur 13 eine axiale horizontale Ansicht im Längsschnitt längs der Linie XIII-XIII der Figur 12 dieser Schicht.
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Unter Bezugnahme auf die Zeichnung wird zunächst die bekannte Technik beschrieben, um die vorliegende Erfindung
und ihre Vorteile, welche sie im Verhältnis zu dieser bekannten Technik mit sich bringt, besser verständlich
machen zu können.
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In Figur 1 wird mit dem Bezugszeichen 1 die Erdbodenoberfläche, z.B. in einem oberflächenbebauten städtischen
Bereich gekennzeichnet. Die rechts angedeutete Person gibt einen Hinweis auf den Maßstab.
Die frühere Technik besteht darin, von einem nicht dargestellten Zugangschacht aus einen horizontalen Stollen
2 vorzutreiben, der an den Stellen 3, 4 und 5 in bekannter Weise ausgekleidet bzw. ausgesteift ist. Vom
horizontalen Boden dieses Stollens aus wird ein Graben 6 ausgenommen, der in gleichem Maße mit Hilfe von Elementen
7, 8 bekannter Art ausgesteift ist. Die Elemente 7 sind feste Platten, welche gegen die vertikalen Wände
des Grabens gelegt werden und die untereinander von einer Wand zur anderen durch die Elemente 8 verbunden sind.
Der Stollen 2 hat selbstverständlich eine Größe, welche die Bewegung von Arbeitern und die Durchführung aller
erforderlichen Arbeiten ermöglicht: Ausnehmen des Grabens 6, Entfernung der Erde, Zuführung und Verlegung
der Bewehrungen des Grabens, Betonierung des Grabens usw.
Dieses bekannte Verfahren ist sicher, aber, wie bereits, erwähnt, ist sein Selbstkostenpreis äußerst groß aufgrund
der äußerst spezialisierten Arbeit, die für das Abstützen des Stollens 2 erforderlich ist.
Im nachfolgenden wird nunmehr unter Bezugnahme auf die folgenden Figuren ein Verfahren und eine Vorrichtung
gemäß der Erfindung beschrieben, welche diese Unzulänglichkeit der früheren Technik vermeiden.
Der ausgekleidete Stollen 2 wird durch einen rohrförmig
gen, im allgemeinen zylindrischen Kanal 10 ersetzt, der aus vorgefertigten Elementen 11 geeigneter Länge
gebildet wird, welche horizontal in den Erdboden einge-
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lassen werden. Hierfür und wie für die Herstellung eines ausgekleideten Stollens wird von der Erdbodenoberfläche
aus bis zum gewünschten Niveau ein Zugangschacht 12 ausgegraben. Am Boden des Zugangschachtes werden Einrichtungen,
wie z.B. Hydraulikzylinder 13 großer Leistung, angeordnet, welche sich an einem Ende auf einer Wand 14
des Zugangschachtes abstützen. Das andere Ende der Hydraulikzylinder,
welches durch das Ende der Kolbenstangen der Zylinder gebildet wird, weist eine vertikale
Platte 15 auf, welche sich am Ende eines Rohrabschnittes abstützt, um diesen zu stoßen und horizontal in den Erdboden
einzurammen. VJenn ein Rohrabschnitt 11 so vollständig oder nahezu vollständig horizontal in den Erdboden
eingerammt ist, wird der nachfolgende Abschnitt in dem Zugangschacht herabgelassen, mit dem bereits im
Erdboden eingerammten Abschnitt 11 ausgerichtet und in Folge des vorhergehenden Abschnitts mittels der Zylinder
13 gestoßen. Hierdurch wird der rohrförmige unterirdische Kanal 10, dargestellt in Figur 2, hergestellt.
Die horizontal in den Erdboden gestoßenen Abschnitte 11 sind offen und werden daher im Verlaufe ihres Einrammens
mit Erde gefüllt. Diese Abschnitte 11 haben einen erheblichen Durchmesser, z.B. in der Größenordnung
von 2 m . Die im Inneren des rohrförmigen Kanals 10 befindliche Erde kann vom Inneren des Kanals aus ausgeschachtet
und schließlich durch den Schacht 12 abgeführt werden.
Die Rohrabschnitte 11 bestehen aus einem geeigneten,
mechanisch widerstandsfähigem Material, das ohne Beschädigung die Beanspruchungen aushalten kann, welche
durch die Erddrücke und die Einrammungskräfte, welche
von den Hydraulikzylindern 13 ausgeübt werden, verursacht werden. Diese Rohrabschnitte sind vorgefertigte
Elemente, welche z.B. aus Stahl, bewehrtem Beton,
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Spannbeton, Asbestzement, Kunststoffmaterial usw. bestehen
.
Die Rohrabschnitte weisen darüber hinaus an ihrer Unterseite Öffnungen 16 auf, durch welche ein ausgesteifter
Graben 61 hergestellt werden kann, der zur Herstellung
der gewünschten vertikalen Wand dient. Die Rohrelemente 11 sind an den durch die Öffnungen geschwächten Stellen
durch Bögen 17 verstärkt, die aus einem geeigneten Material bestehen und z.B. beiderseits der Öffnungen 16
angeordnet sind. Wie bereits erwähnt, ist die Innenabmessung der Rohrabschnitte 11 ausreichend, um den Durchgang
von Arbeitern und die Durchführung der erforderlichen Arbeiten von den Öffnungen 16 aus zu ermöglichen:
Ausheben der Gräben 6', Verlegung der Aussteifungselemente
71 und 8', Zuführung und Verlegung der Bewehrungen
18 in den Gräben 61, Betonierung oder Mauern der Gräben
61 .
In Figur 5 ist z.B.ein Graben 61 dargestellt, in welchen
Bewehrungen 18 eingebracht worden sind. In Figur 6 ist die vertikale Wand 19 dargestellt, welche man nach Betonierung
des Grabens 61 erhält.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann ebenfalls eingesetzt
werden zur Herstellung des Daches eines unterirdischen Bauwerks, z.B. eines U-Bahntunnels, wie in Figur 7 dargestellt
ist.
In dieser Figur bilden die beiden rohrförmigen Kanäle 10, die jeweils mit einer vertikalen Wand 19 verbunden
sind, ebenfalls einen Teil einer Gesamtheit 20 von Rohrabschnitten 21, die horizontal in den Erdboden, parallel
untereinander und parallel zu den rohrförmigen Kanälen 10 eingelassen und zur Ausbildung des provisorischen oder
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endgültigen Daches z.B. eines Tunnels bestimmt sind. Die Rohrabschnitte 21 sind untereinander und mit den rohrförmigen
Kanälen 10 durch Systeme von Metallplatten 22 oder Einspritzungen derart verbunden, daß der Gesamtheit
ein Einheitsaufbau gegeben wird. Die Rohre 21 sind horizontal in den Erdboden in der gleichen Weise wie die
rohrförmigen Kanäle 10 eingelassen. Die Rohre 21 sind untereinander und mit den rohrförmigen Kanälen 10 durch
Systeme von Metallplatten 22 oder Einspritzungen verbunden und die Rohre 21 werden anschließend betoniert oder
mit Mauerwerk ausgefüllt, um das Dach des unterirdischen Bauwerks zu bilden.
Die mit den vertikalen Wänden 19 verbundenen rohrförmigen Kanäle 10 bilden zwei parallele Strecken von Rohrabschnitten
und die Rohrabschnitte 21 bilden zwischenliegende Strecken, die untereinander parallel sind und mit
den seitlichen, von den rohrförmigen Kanälen 10 gebildeten Strecken verbunden sind.
Der Querschnitt der Rohrabschnitte 11 oder 21 kann kreisförmig
oder polygonal oder auch teilweise kreisförmig und teilweise polygonal sein.
Das Verfahren und die Vorrichtung gemäß der Erfindung weisen im Verhältnis zur bekannten Technik folgende Vorteile
auf:
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- Es ist nicht erforderlich, vorab Betoneinspritzungen
in den Erdboden vorzunehmen, da die Kombination der Rohre 1O und 21 mit den vertikalen Wänden ein vollständig
dichtes Ganzes bildet.
- Das erfindungsgemäße Verfahren verringert die Senkungen
über Tage und die durch die Herstellung der unterirdischen Bauwerke verursachten Schäden.
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- Das erfindungsgemäße Verfahren ist erheblich sicherer
für das Personal, das unter dem Schutz eines fortlauft fenden Rohres aus Stahl, Beton, Kunststoffmaterial
usw. arbeitet.
- Aufgrund der Verringerung der Senkungen über Tage ist es möglich, näher an der Erdbodenoberfläche zu arbeiten·
In Figur 8 ist ein unterirdischer Tunnel 101 dargestellt, der in dem Erdboden 102 unterhalb der Oberfläche 103
ausgehöhlt ist, die z.B. die Oberfläche der Fahrbahn eines Straßenverkehrsweges ist. Das Tunnelbauwerk weist
seitliche Wände 104a und 104b, eine Gründung 105 und ein Deckengewölbe oder eine Dacheindeckung 106 auf, wobei
die verschiedenen Bauelemente vorzugsweise aus Stahlbeton oder Spannbeton bestehen. Es sind zwei horizontale
Endkanäle 107a und 107b vorgesehen, die der Aushebung und Füllung der jeweils von den seitlichen Wänden
104a und 104b eingenommenen Gräben gedient haben.
Das Deckengewölbe 106 besteht aus einer oberen Schicht 106a und einer unteren selbsttragenden Schicht 106b, wobei
die letztere einerseits in Berührung mit der oberen Schicht 106a und andererseits in Berührung mit den
oberen Endabschnitten der seitlichen Wände 104a und 104b steht. Die obere Schicht 106a besteht aus einer
Reihe von horizontalen Halbrohren 108 bis 115, die parallel und im Abstand zueinander angeordnet sind, mit ihrer
Wölbung nach oben zeigen und nach unten offen sind, und aus Verbindungselementen 116 bis 124 zwischen diesen
Halbrohren 108 bis 115, welche mit einer Füllung 125 aus Beton oder einem anderen Mauerwerksmaterial versehen
sind.
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In den Figuren 9a bis 9c sind wesentliche Phasen des Herstellungsverfahrens
des Deckengewölbes 106 illustriert. Jedes der Halbrohre 108 bis 115 der Figur 8 ergibt sich
aus dem Wegfall der unteren Hälfte einer Reihe von horizontalen, den Rohren 111a und 112a entsprechenden Rohren,
die in Figur 9a dargestellt sind. Diese Rohre sind durch geeignete Einrichtungen montiert worden,vorzugsweise
wie dies in Figur 7 angezeigt ist.
In Figur 9a sind zwei Rohre 111A und 112A dargestellt,
welche in diesem Stadium des Herstellungsverfahrens in den Umgebungsboden 102 versenkt sind, wobei diese Rohre Querabmessungen aufweisen, welche den Durchgang des
welche in diesem Stadium des Herstellungsverfahrens in den Umgebungsboden 102 versenkt sind, wobei diese Rohre Querabmessungen aufweisen, welche den Durchgang des
Personals ermöglichen. Bei der dargestellten Ausführungsform bestehen alle Rohre aus Metall. Ebenso die Verbindungselemente
119, 120 und 121, welche von Metallplatten gebildet werden. Diese Platten bilden eine dichte Ver-
bindung zwischen den einzelnen Rohrer , wie dies aus den Figuren 8 und 9a bis 9c ersichtlich ist. Um die Verbindungsplatten
120 und 121 einzubauen, stellt man jeweils einen Längsschlitz 126 und 127 im wesentlichen auf halber
Höhe einer Seite der Rohre 11IA und 112A her und
führt die Metallplatten 120 und 121 jeweils in die
Schlitze 126 und 127 ein, indem sie mit Hilfe von geeigneten Einrichtungen vom Inneren der Rohre 111A und 112A
aus gestoßen werden, bis sie gegen die äußere Oberfläche benachbarter Rohre anstoßen, d.h. gegen die äussere
Oberfläche des Rohres 112A für die Metallplatte 120,
die ins Innere des Rohres 111A eingeführt und vom Inneren dieses Rohres aus durch den Schlitz 126 gestoßen worden
ist. Die Platten 120 und 121 sind mit den Metallrohren, von derem Inneren aus sie montiert worden sind,
jeweils längs einer inneren Längsschweißnaht 128 und
129 für die Rohre 111A und 112A verschweißt.
129 für die Rohre 111A und 112A verschweißt.
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Wenn eine Wasserdichtigkeit zwischen den aufeinanderfolgenden Rohren des Deckengewölbes erzielt werden soll,
können Kunststoffprofile, z.B. aus Polyvinylchlorid,
eingeführt werden zwischen die nacheinander in Längsrichtung des Rohres zwischen zwei benachbarten Rohren
angeordneten Verbindungsplatten.
In Figur 9b ist der Zustand des betrachteten Abschnitts des Deckengewölbes nach Füllung der oberen Hälfte der
Rohre mit Beton gezeigt. Dieses Stadium wird in folgender Weise, ausgehend vom dem in Figur 9a dargestellten
Stadium, erreicht. Es wird eine schematisch illustrierte Schalung 130 hergestellt, um die obere Hälfte eines
jeden Rohres 111A und 112A zu begrenzen. Anschließend
werden Bewehrungselemente wie Betoneisen 131 eingeführt, woraufhin die Füllung der oberen Hälften der Rohre mit
Beton vorgenommen wird. Hierfür wird eine Betonpumpe verwendet, welche einen Beton mit großem Fließvermögen liefert
derart, daß eine einzige außerhalb des Bauwerks angeordnete Betonpumpe die Füllung einer ausreichenden
Rohrlänge in einem einzigen Vorgang vornehmen kann. Hierfür wird der Rohrabschnitt, dessen oberer Teil mit Beton
gefüllt werden soll, an seinen beiden Enden verschlossen und über ein Rohr mit Beton beliefert, das sich praktisch
über die gesamte Länge des Abschnittes erstreckt und starr bzw. fest ist derart, daß der Rohrabschnitt
über seine gesamte Länge mit Beton versorgt wird. Dieses Rohr ist mit der Betonpumpe vorzugsweise über eine flexible
Leitung gleichen Durchmessers verbunden.
Wenn der Einsatz dieser Einrichtungen keine ausreichend vollständige Füllung der oberen Hälfe der Rohre ermöglicht,
erfolgt eine Einspritzung von Zusatzmörtel vorzugsweise mit Hilfe von kleinen,vertikal angeordneten
Röhrchen in den zu betonierenden Teil. Diese kleinen Röhrchen werden von ihrem unteren Teil versorgt, der in
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den unteren Teil der horizontalen Rohre mündet. Aus Figur 9b geht ebenfalls hervor, daß die unterhalb des mittc
leren Niveaus der Rohre vorhandene Erde entfernt worden ist und daß provisorische Rahmenstützen 132 montiert worden
sind, um die Last auf den Boden (vgl. ebenfalls Figur 10) zu übertragen. Solche Rahmenstützen weisen
insbesondere horizontale obere Balken bzw. Träger 132a
IQ und vertikale Träger 132b auf. In diesem Stadium kann
gegebenenfalls die Verbindung zwischen den horizontalen Rohren und den Verbindungsplatten 119 und "20 verfestigt
werden, indem die Platten mit den Rohren, gegen welche sie anstoßen, außerhalb dieser Rohre längs äußerer
Längsschweißnähte 133 und 134 jeweils für die Verbindungsplatten 119 und 120 am Anschlag gegen die Rohre
111A und 112A verschweißt werden.
In Figur 9c ist ein späteres Stadium des Herstellungs-Verfahrens des Deckengewölbes dargestellt, in welchem
die unteren Hälften der Rohre 111A und 112A abgeschnitten und entfernt worden sind, derart, daß nur die
oberen Halbrohre 111 und 112, welche durch die Verbindungsplatten
120 verbunden sind und für die Betonfüllung 125 vorgesehen sind, in ihrer Stellung verbleiben.
In diesem Stadium übertragen Rahmenstützen 135, welche insbesondere obere horizontale Träger 135a und vertikale
Träger 135b aufweisen, die Last der so hergestellten provisorischen Dacheindeckung auf den Boden des Tunnels.
Gemäß einer abgewandelten Variante der Erfindung können die Planierungen und Versteifungen ausgeführt werden,
indem entsprechend einer anderen sog. "Berliner Methode" Aussteifungen anstelle von Rahmen verwendet
werden (die ein Abstrossen mit Hilfe des Planierungsmaterials ermöglichen).
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Qk-
In der Figur 10 und/oder 11 findet man die seitlichen vertikalen V7ände 104a und 104b, die horizontalen Endrohre
107a und 107b und die zwischenliegenden Halbrohre, die hier mit der gemeinsamen Bezugsziffer 136 versehen
sind, wieder, wobei der Boden des Tunnels mit dem Bezugszeichen 137 gekennzeichnet ist. Im rechten Teil der
Figur 10 erkennt man, daß die Rahmenstützen 132, welche aus Trägern 132a, 132b und 132c gebildet werden, unter
die vollständigen Rohre 136A montiert worden sind. Dieser Teil der Figur 10 entspricht dem in Figur 9b illustrierten
Stadium. Im folgenden Tunnelabschnitt sind die unteren Hälften der Rohre 136A abgeschnitten (diese
unteren Hälften sind in Figur 10 strichpunktiert dargestellt) und entfernt worden, derart, daß nunmehr die
Rahmenstützen 135, welche die Träger 135a, 135b und 135c umfassen, die Last des Bauwerks auf das Niveau
des Bodens 137 des Tunnels übertragen. Der Zustand dieses Tunnelabschnitts entspricht dem in Figur 9c illustrierten
Stadium. In dem linken Abschnitt der Figur 10 illustriert der dargestellte Tunnelabschnitt den
Herstellungsabschnitt der unteren selbsttragenden Schicht 106b des Deckengewölbes, wobei hierfür vorab
eine Schalung montiert worden ist, die aus einem Bohlenbelag 138 besteht, der von horizontalen Trägern 139a und
vertikalen Trägern 139b getragen wird. Darüber hinaus beteiligen sich die Rahmenstützen 150, welche von Trägern
150a, 150b und 150c gebildet werden, an der Unter-Stützung
der Betonschicht 106b.
Bei der in den Figuren 12 und 13 gezeigten Ausführungsformen sind der allgemeine Aufbau des Deckengewölbes
des Tunnels und sein Herstellungsverfahren die gleichen wie bei der in den Figuren 8 bis 14 dargestellten Ausführungsform.
Die Herstellung der Schalungen im Inneren der Rohre ist jedoch unterschiedlich. Darüber hinaus
erkennt man deutlich, daß die Verbindungsplatten 140,
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ι . as-
141 und 142, welche vom Inneren eines Rohres 146 montiert und mit diesem längs innerer Schweißnähte 14Oa
und 141a verschweißt sind, abwechseln mit den Verbindungsplatten 143, 144 und 145, welche vom Inneren des
benachbarten Rohres 147 montiert und mit diesem längs innerer Schweißnähte 143a verschweißt sind.
In Figur 12 dienen die horizontalen Rohre 160 der Zuführung des Betons in die oberen Teile der Rohre 146,
147 und 148 von der Betonpumpe aus. Die kleinen vertikalen Röhrchen 161 dienen dem Einspritzen von Zusatzmörtel
zur Vervollständigung der Füllung der oberen Teile. Die Schalung wird hier von einem Holzbohlenbelag
162, wie für das Endrohr 146 des Deckengewölbes dargestellt, oder von kleinen vorgefertigten Stahlbetonplatten
163a bis 163g für das Rohr 147 gebildet. Diese Platten werden von geeigneten Unterstützungseinrichtungen
„~ getragen wie z.B. den Holzlängsträgern 164, welche von
Pfosten 165 unterstützt sind, und den Teilen der Verbindungsplatten, die ins Innere der Rohre vorspringen,
im Verband mit den Holzträgerabschnitten 166, welche mit diesen Teilen in Längsrichtung der Rohre abwechseln
OI- und mit Hilfe von Bolzen 167, an der Wand der Rohre angeschweißt,
befestigt sind. Der Holzbohlenbelag 162 ist im Gegensatz ausschließlich in der Kitte durch den
Träger 164, auf seiner rechten Seite durch die vorspringenden Teile der Verbindungsplatten und auf seiner lin-
2Q ken Seite durch einen Holzlängsträger 166a, der an dem
Rohr 146 durch Bolzen 167a befestigt ist, unterstützt.
Mit 168 ist die Bewehrung der Betonmasse (nicht dargestellt) gekennzeichnet, welche in den oberen Teil der
Rohre 146, 147 oder 148 eingeführt wird.
Es wird angemerkt, daß jede vorgefertigte Stahlbetonplatte
163a von der Oberseite der Platten vorspringende
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.
Metallbewehrungselemente 169 aufweisen kann, die mit der Bewehrung 168 verbindbar sind.
Der Aufbau und die Herstellung der unteren selbsttragenden Schicht sind Funktion der besonderen Eigenschaften
der Gesamtheit des herzustellenden Bauwerks und die im vorhergehenden gegebene Beschreibung stellt lediglich
ein Ausführungsbeispiel dar.
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L e e r s e i t e
Claims (24)
- PatentansprücheVerfahren zur Herstellung von Bauwerken im Erdboden mit vertikalen Wänden, die von unterirdischen Kanälen ausgehen, bei welchem, ausgehend von diesen Kanälen, vertikale, unter diesen Kanälen gelegene Gräben ausgehoben und ausgesteift, Bewehrungen in diese Gräben eingebracht und diese Gräben nit Eeton oder Mauerwerk ausgefüllt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle mit Hilfe von horizontal in den Erdboden auf dem gewünschten Niveau eingelassenen Rohren ausgebildet und die Gräben anschließend ausgehend von in der Unterseite der Rohre vorgesehenen Öffnungen ausgehoben werden.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der Oberfläche bis zum gewünschten Niveau ein vertikaler Zugangschacht ausgebildet wird, von dem aus die Rohre horizontal in den Erdboden eingerammt werden, indem die Rohre ein Rohr nach dem anderen, z.B. mit Hilfe909835/063329üb688von Hydraulikzylindern gestoßen werden, die sich auf einer Wand des Zugangschachtes abstützen, und daß die im Innern der Rohre befindliche Erde während des Einrainmens der Rohre in den Erdboden entfernt und durch den Zugangschacht abgeführt wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß horizontal in den Erdboden zwei paralleleRohrstrecken, die einen vorbestimmten Abstand voneinander aufweisen, eingelassen, unter jeder Rohrstrecke entsprechende vertikale Wände hergestellt und die beiden Rohrstrecken untereinander durch eine bestimmte Anzahl von zwischenliegenden, horizontal in den Erdboden eingelassenen Rohrstrecken verbunden werden, wobei die Rohre fest mit den benachbarten parallelen Rohren derart verbunden werden, daß die beiden parallelen Rohrstrecken und die zwischenliegenden Rohrstrecken das Dach eines unterirdischen Bauwerks, z.B. eines Tunnels, bilden, das zwischen den vertikalen Wänden gebildet wird.
- 4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3 zur Herstellung eines Mauerwerk-Deckengewölbes eines unterirdischen Tunnels, dadurch gekennzeichnet, daß ein System von horizontalen, parallel und im Abstand zueinander angeordneten Rohren, die entsprechenddem gewünschten Profil des Deckengewölbes zwischen den „0 beiden horizontalen Endrohren verteilt werden, montiert wird, Verbindungselemente zwischen den Rohren vorzugsweise auf der halben Höhe der Rohre angeordnet werden, die obere Hälfte der Rohre mit Hilfe eine: Betonpumpe mit Beton gefüllt wird, die untere Hälfte oc der Rohre abgeschnitten und entfernt wird, indem die hierfür erforderlichen Planierungs- und Versteifungsarbeiten durchgeführt werden, eine bleibende Schalung909835/0633unter dem Niveau der oberen Halbrohre hergestellt wird und auf die Schalung in Berührung einerseits mit ein ner oberen, durch die oberen gefüllten Halbrohre und die Verbindungselemente gebildeten Schicht und andererseits mit den oberen Teilen der seitlichen Wände eine untere selbsttragende Mauerwerksschicht, vorzugsweise aus bewehrtem Beton oder Spannbeton, gegossen wird.
- 5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente Verbindungsplatten sind, die ins Innere der Rohre eingeführt und durch die Wand dieser Rohre gestoßen werden zwischen zwei aufeinanderfolgende Rohre, nach Her stellung von Längsschnitten in jedem oder einem der Rohre, bis sie gegen ein benachbartes Rohr stoßen.
- 6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohre und Verbindungsplatten aus Metall sind, daß jede Platte mit dem Rohr, von dem aus sie vom Inneren des Rohres aus montiert worden ist, entlang einer inneren Längsschweißnaht vor Füllung der oberen Hälfte der Rohre ver- schweißt wird.
- 7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen die nacheinander angeordneten Platten in Längsrichtung der Rohre zwischen zwei benachbarte Rohre Kunststoffprofile eingefügt werien, um eine Wasserdichtigkeit zu erzielen.
- 8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis7, dadiirc" gekennzeichnet, daß die Rohre und die Verbindungsp" r:ttcn aus Metall sind und daß jede Platte mit dem F.: r, gegen das sie von außen anstößt, nach Füllung der oberen Hälfte der Rohre und vorzugsweiseP9835/0R33vor dem Abschneiden und Entfernen der unteren Hälfte der Rohre entlang einer äußeren Längsschweißnaht verc schweißt wird.
- 9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen auf der Höhe der diametralen Ebene, welche den oberen Teil ei-IQ nes jeden Rohres vom unteren Teil trennt, vor der Füllung des oberen Teils mit Beton eine Schalung hergestellt wird und in diesem oberen Teil Bewehrungselemente wie Betoneisen eingeführt werden.
- 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalung aus einem sachgemäß gestützten Holzbohlenbelag hergestellt wird.
- 11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalung aus vorgefertigten Platten aus bewehrtem Beton hergestellt wird, welche metallische, von der Oberfläche der Platten vorspringende Bewehrungselemente aufweisen, die mit in dem oberen Teil der Rohre angeordneten Bewehrungselementen verbunden werden können.
- 12. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllung eines jeden Rohres mit Hilfe eines starren Rohres erfolgt, das in den oberen Teil des zu füllenden Rohrquerschnitts eingeführt wird und vorzugsweise über eine flexible Leitung gleichen Durchmessers mit der Betonpumpe verbunden ist, welche einen Beton mit großer Fließfähigkeit liefert, und daß, während der mit Beton zu füllende Rohrquerschnitt an seinen beiden Enden verschlossen wird, dieses Rohr nach Füllung in seiner Stellung verbleibt.909835/0633_ 5 1
- 13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllung, wenn sie durch das Rohr nicht inr ausreichendem Maße verwirklicht worden ist, durch eine Zusatzmörteleinspritzung vorzugsweise mit Hilfe kleiner Röhrchen vollendet wird.
- 14. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 IQ bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Planierung und Versteifung in an sich bekannter Weise unter Verwendung von Aussteifungen entsprechend der sog. "Berliner Methode" oder unter Verwendung von Rahmenstützen bewirkt wird, die eine Übertragung der Last auf das Bodenniveau des Tunnels und ein Abstrossen mit Hilfe des Planierungsmaterials ermöglichen.
- 15. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Rohrabschnitte (11) aus mechanisch widerstandsfähigem Material und Einrichtungen vorgesehen sind, welche es ermöglichen, daß diese Rohrabschnitte nacheinander horizontal in den Erdboden gestoßen und eingelassen werden, wie z.B.Hydraulikzylinder (13), die am Boden eines Zugangschachtes (12) angeordnet sind und sich an einer Wand (14) dieses Zugangschachtes abstützen.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrabschnitte (11) an ihrer Unterseite Öffnungen (16) aufweisen.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrabschnitte (11) im Innern beiderseits der Bodenöffnungen durch Bögen (17) verstärkt sind.909835/06332305688
- 18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Röhrte abschnitte einen kreisförmigen, polygonalen oder teils kreisförmigen,teils polygonalen Querschnitt aufweisen.
- 19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche in 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrabschnitt (11) vorgefertigte Elemente mit vorbestimmtem Durchmesser und vorbestimmter Länge sind, die z.B. aus Stahl, bewehrtem Beton oder Spannbeton, Asbestzement, Kunststoff oder dergleichen bestehen.
- 20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrabschnitte (108 bis 115) das Dach (106) eines unterirdischen Bauwerks, z.B. eines Tunnels (101) bilden und durch ein System von Metallplatten oder Einspritzungen mit benachbarten parallelen Rohrabschnitten verbunden sind.
- 21. Unterirdisches Bauwerk wie z.B. ein Tunnel, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauwerk mit Hilfe des in einem der Ansprüche 1 bis 14 beschriebenen Verfahrens oder der in einem der Ansprüche 15 bis 20 beschriebenen Vorrichtung errichtet ist.
- 22. Bauwerk nach Anspruch 21 mit einem Deckengewölbe aus Mauerwerk, das sich auf Seitenwänden aus Mauerwerk abstützt, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckengewölbe (106) aus einer oberen Schicht, die von einer Anzahl von horizontalen, parallel und im Abstand zueinander angeordneten, mit ihrer Wölbung nach oben gerichteten und nach unten offenen Kalbrohren (108 bis 115) und von zwischen diesen Halbrohren angeordneten Verbindungselementen (116 bis 124) gebildet909835/063329056ΘΘwird, wobei die Halbrohre mit Beton oder anderem Mauerwerksmaterial gefüllt sind, und einer unteren selbsttragenden Schicht, vorzugsweise aus bewehrtem Beton oder Spannbeton besteht, die in Berührung einerseits mit der oberen Schicht und andererseits mit den oberen Endabschnitten der seitlichen Wände (104a, 104b) steht.
10 - 23. Bauwerk nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (116 bis 124) zwischen den Halbrohren (107a, 108 bis 115, 107b) Platten sind, welche eine dichte Verbindung zwischen den Halbrohren herstellen.
- 24. Bauwerk nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbrohre (107a, 108 bis 115, 107b) und die Platten (116 bis 124) aus Metall bestehen und die Platten mit den Rohren verschweißt sind.909835/0633
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