DE2903230A1 - Sicherheitsgurtverschluss - Google Patents
SicherheitsgurtverschlussInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A44—HABERDASHERY; JEWELLERY
- A44B—BUTTONS, PINS, BUCKLES, SLIDE FASTENERS, OR THE LIKE
- A44B11/00—Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts
- A44B11/25—Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts with two or more separable parts
- A44B11/2503—Safety buckles
- A44B11/2507—Safety buckles actuated by a push-button
- A44B11/2523—Safety buckles actuated by a push-button acting parallel to the main plane of the buckle and in the same direction as the fastening action
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Description
- Sicherheitsgurtverschluß
- Die Erfindung betrifft einen Sicherheitsgurtverschluß gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Es handelt sich hier um eine neue Gattung von Verschlüssen, die zur Reduzierung der Öffnungskräfte unter Last gegenüber den herkömmlichen Verschlüssen ein anderes Wirkungsprinzip aufweisen.
- Die OS 27 19 325, die OS 22 Ol 294, die AS 11 65 919 sowie die AS 15 57 463 beschäftigen sich mit diesen Verschlüssen.
- Das Verriegelungsorgan (4) zum Verriegeln des Halteelementes (2) hat eine ständige, insbesondere unter Last wirkende Neigung zum Öffnen. Dies wird durch ein federbeaufschlagtes, über die Betätigungstaste (3) verschieb- oder verdrehbares Sperrelement (7) verhindert.
- Die konstruktive Gestaltung dieser neuen Verschlußgattung ist so ausgeführt, daß die Kräfte zum Verschieben des Sperrelementes und der damit verbundenen Freigabe des Halteelementes durch das Verriegelungsorgan geringer sind, als das direkte Verschieben des Verriegelungsorganes bei den herkömmlichen Verschlüssen.
- Von diesen neuartigen Verschlüssen, für die sich der Begriff "Servoschlösser" einzubürgern seheint, sind mehrere Ausführungsformen bekannt.
- Ein gravierender Nachteil dieser Verschlüsse besteht darin, daß sich verhältnismäßig leicht l'Fehlverriegelungen" einstellen können. Fehl- oder Scheinverriegelungen, im internationalen Sprachgebrauch "Partiell Engagement" genannt, sind ein stark sicherheitsmindernder Faktor.
- Wird die Betätigungstaste nicht vollständig, sondern nur teilweise betätigt, was beim Hantieren im Kfz.
- vorkommen kann, so kann es in einer kritischen Stellung des Sperrelementes (7) zu einem Erraftegleichgewicht kommen zwischen den Federkräften, die das Sperrelement in Verriegelungsstellung drücken und den Federkräften, die das Verriegelungsorgan in Freigabestellung drücken.
- Diese kritische Stellung des Sperrelementes, die der Benutzer nicht feststellen kann, bedeutet, daß der Verschluß nicht in der Lage ist, Zugkräfte zu übertragen. Ein Zug am Gurt bevrirkt, daß der Gleichgevrichtszustand aufgehoben wird; das Sperrelement rutscht in Entriegelungsstellung, das Verriegelungsorgan schwenkt in Freigabestellung und das Ilalteelement wird ausgeworfen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Sicherheitsgurtverschlüsse der neuen Gattung dahingehend weiterzuentwickeln, daß der oben beschriebene Nachteil vermieden wird, d. h. einen Verschluß, dessen Sperrelement auch nach einer Teilbetätigung wieder sicher in die Verriegelungsstellung zurückgebracht wird.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Effekt des Gleichgewichtszustandes entscheiderd vermindert wird. Eine "kritische Stellung" des Sperrelementes ist praktisch nicht mehr möglich, da bei jeder Bewegung der Betzitigungstaste, zufällig oder bewußt, eine auf das Sperrelement wirkende Kraft eleminiert wird, und zwar die Kraft der in Längsrichtung wirkenden Verriegelungsfeder, Durch diese konstruktive Gegebenheit wird erreicht, daß das Sperrelement nur zwei stabile Positionen hat, nämlich die Verriegelungs- und die Entriegelungsstellung. Auf allen Positionen dazwischen, also während der Bewegung der Betätigungstaste (3), befindet sich das Sperrelement in einem weitgehend labilen Zustand, der die Voraussetzung dafür schafft, daß der Verschluß entweder eindeutig verriegelt oder geöffnet ist.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich aus dem kennzeichnenden Teil der Patentansprüche.
- In den anliegenden Zeichnungen sind Ausführungsbei spiele der Erfindung wiedergegeben.
- Es zeigen: Fig. 1 eine explosionsartige, perspektivische Darstellung der Teile eines Sicherheitsgurtverschlusses Fig. 2 den Sicherheitsgurtverschluß in unbetätigter, verriegelter Stellung Fig. 3 den Beginn des Öffnungsvorganges. Der Anschlag (19) der Betätigungstaste (3) berührt den korrespondierenden Anschlag (15) des Druckstückes (6) Fig. 4 der funktionell mit der Betätigungstaste verbundene Anschlag (18b) des Druckstüzkes (6) berührt das Sperrelement (7) Fig. 5 die Verschiebung des Sperrelementes (7) in die Entriegelungsstellung, d. h. in eine Position, die ein Verschwenken des Verriegelungsorganes (4) in die Freigabestellung ermöglicht.
- Fig. 6 die Entriegelungsstellung des Sperrelementes (7) mit der einsetzenden Verschwenkung des Ver riegelungsorganes (4) in die Freigabestellung Fig. 7 die Freigabestellung des Verriegelungsorganes (4) und der Beginn des Auswerfens des Halteelementes (2) Fig. 8 den Sicherheitsgurtverschluß in unbetätigter, geöffneter Stellung Fig. 9 den Sicherheitsgurtverschluß während des Einführens des flalteelementes (2) und den Beginn des Einschwenkens des Verriegelungsorganes (4) Fig. 10 den Gleichgewichtszustand bei einer kritischen, indifferenten Stellung des Sperrelementes (7) bei einem herkömmlichen Servoschloß ohne die erfindungsgemäße Neuerung Fig. 11 den Sicherheitsgurtverschluß nach Fig. 1 im zusammengebauten Zustand Der Sicherheitsgurtverschluß gemäß Fig. 1 besteht aus einem u-förmigen Rahmen (1) mit einem einstückig ange- -formten Befestigungsstück (38) und einer Düsenbohrung (37) zur Aufnahme der Befestigungsschraube. Im Rahmen (1) sind zwei Bohrungen (27) vorhanden, durch die der Stift (il) geführt wird. Die Schlitze (30) dienen in Zusammenhang mit den Zapfen (29) der Führung der Betätigungstaste (3).
- Die beiden Schlitze (26) dienen zur Führung und Abstützung des Sperrelementes (7). Die Prägungen (31) dienen zur Führung des Halteelementes (2). Der von der Feder (10) beaufschlagte Auswerfer (9) hat die Aufgabe, das nicht verriegelte Halte element auszuwerfen. Wenn beim Einstecken des Halteelementes eine vorgesehene Endposition erreicht wird, berühren die Anschlagflächen (34) die korrespondierenden Flächen (33) des Schwenklagers (5) und bewirken ein Einschwenken des Verriegelungsorganes (4) in die Haltestellung (siehe auch Fig. 9). Das Schwenklager (5) wird von dem Stift (11) durchdrungen und ist über die Nut- und Federverbindung (32, 24) auf dem Verriegelungsorgan (4) fixiert. Das Verriegelungsorgan (4) ist in den Bohrungen (28) ebenfalls auf dem Stift (11) gelagert und um die Schwenkachse (23) drehbar, so daß es in eine Haltestellung (z.B. Fig. 2).oder eine Freigabestellung (z.B. Fig.7) schwenken kann. In der Haltestellung greifen die Anschlag flächen (21) hinter die Flächen (20) des Halteelementes und halten Letzteres fest. Die Sperrflächen (22) des Verriegelungsorganes stützen sich gegen das Sperrelement (7) ab, welches sich wiederum in dem Schlitz (26) abstützt (Fig. 2). Durch Verschieben in der Nut (26) kann das.
- Sperrelement (7) in eine Verriegelungs- oder eine Entriegelungsstellung gebracht erden. In der Entriegelungs stellung können sich die Sperrflächen (22) nicht mehr abstützen und das Verriegelungsorgan schwenkt in Freigabestellung (Fig. 6 und 7) Während dieses Verschiebevorganges gleitet das Sperrelement über die Kante (35). Hierbei ergibt sich ein indifferenter Zustand des Sperrelementes (7) - siehe Fig. 10 - . Wenn der Winkel 'g" ca. 300 - 450 beträgt, ergibt sich ein Gleichgewichtssustand aus den Komponenten der Kraft "FA", die das Verriegelungsorgan (4) in Freigabestellung zu schwenken versuchen (erzeugt durch die -Kräfte der Federn (10, 12) ) und den Komponenten der Kraft "FB", die das durch die Feder (12) beaufschlagte Sperrelement auf das Verriegelungsorgan (4) ausübt und die Letzteres in Halte stellung zu schwenken versuchen.
- Normalerweise wird diese kritische Stelle durch das weitere Niederdrücken der Betätigungstaste (3) schnell überwunden, das Sperrelement (7) wird in die Entriegelungsstellung gebracht und das Verriegelungsorgan (4) schwenkt in Freigabestellung Das anfangs kritisierte Sicherheitsrisiko ergibt sich meistens dann, wenn die Betätigungstaste (3) - versehentlich - teilweise niedergedrückt und wieder losgelassen wird. Das Sperrelement bleibt danach in der besagten indifferenten Stellung stehen.
- Das Verriegelungsorgan (4) verharrt ebenfalls noch in Halte stellung, aber schon ein verhältnismäßig geringer Zug am Halteelement (2) bewirkt eine Verschiebung des Kräftegleichgewichts dahingehend, daß die Kräfte, die das Verriegelungsorgan (4) in Freigabestellung schwenken möchten, überhand gewinnen und somit das Halteelement (2) freigegeben wird. Welche Folgen dieses bei einem Unfall haben kann, bedarf keiner näheren Erläuterung.
- Dieser Nachteil wird durch die erfindungsgemäße Ausführung beseitigt. Eine mögliche Ausführung zeigen auch die Prinzipskizzen in den Fig. 2 - 9.
- Fig. 2 zeigt einen anfangs beschriebenen Sicherheitsgurtverschluß mit der erfindungsgemäßen Neuerung.
- Das Verriegelungsorgan (4) befindet sich in Haltestellung und hält das Halteelement (2) im Sicherheitsgurtverschluß fest. Das Sperrelement (7) befindet sich in Verriegelungsstellung, die Betätigungstaste (3) in Ruheposition.
- In Fig. 3 wurde die Betätigungstaste (3) um die Strecke "X" niedergedrückt. Die Anschlagfläche (19) berührt die korrespondierende Anschlagfläche (15). Da die Feder (8) schwächer ist als die Feder (12), hat sich das Druckstück (6) bisher nicht bewegt.
- In Fig. 4 wurde die Betätigungstaste weiter betätigt.
- Das Druckstück (6) wurde etwas verschoben. Die Anschlagfläche (14) hat keinen Kontakt mehr mit dem Sperrelement (7) und somit kann die Feder (12) keine Kraft mehr auf das Sperrelement ausüben. Die Druckfläche (18b) berührt das Sperrelement (7). Die Druckfläche (18b) ist in der gezeigten Ausführungsform einstückig an dem Druckstück (6) angeformt. Das Sperrelement (7) befindet sich in Fig. 4 noch in Verriegelungsstellung.
- In Fig. 5 wurde die Betätigungstaste (3) weiter betätigt, jetzt ist auch das Sperrelement (7) aus seiner Verriegelungsstellung heraus bewegt worden. In der gezeigten Position befindet sich das Sperrelement im Bereich der Kante (35),und zwar ebenfalls in einer indifferenten Stellung. Obwohl das Sperrelement (7) frei von Kräften der Feder (12) ist, ist eine indifferente Stellung auf Grund der Reibung zwischen dem Sperrelement (7), den Sperrflächen (22) und den entsprechenden Flächen der Schlitze (26) möglich. Würde man allerdings in Fig. 5 wie in Fig. 10 die Kräfte eintragen und einen Winkel '" bestimmen, so surde dieser Winkel 'b2' nur 5° - 100 betragen. Der Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführung liegt darin, daß, wenn nach einer Teilbetätigung.
- die Betätigungstaste (3) wieder losgelassen wird, diese in die Ruheposition zurückkehrt und das Druckstück (6) auf Grund der Wirkung der Feder (12) der Betätigungstaste folgen möchte . Da das Sperrelement (7) in der indifferenten Stellung verharrt, entfernt sich die Druckfläche (18b) von dem Sperrelement und die Anschlagfläche (14) berührt dieses.
- Sobald die Feder (12) über das Druckstück Kräfte auf das Sperrelement ausüben kann, verschiebt sich das Kräftegleichgevricht am Sperrelement derart, daß das Sperrelement wieder in seine Verriegelungsstellung zurückkehrt.
- Wird die Betätigungstaste, wie es normalerweise geschieht, nicht losgelassen, sondern weiterbetätigt, so springt das Sperrelement (7) in seine Entriegelungsstellung (Fig. 6) und das Verriegelungsorgan (4) schwenkt aus der Haltestellung in die Freigabestellung. (Fig. 7) Der Auswerfer (9) wirft das freigegebene Halteelement (2) aus. Die Betätigungstaste kann, sobald der Benutzer sie losläßt, wieder in ihre Ruheposition zurückkehren.
- In Fig. 9 wird das Halteelement (2) wieder eingeführt.
- Im weiteren Funktionsablauf würde nun Fig. 2 folgen.
- In Fig. 1 + 11 ist im Gegensatz zu Fig. 2 - 9 die Druckfläche der Betätigungstaste (18a) einstückig mit der Betätigungstaste verbunden.
- Leerseite
Claims (10)
- Patentansprüche öl Sicherheitsgurtverschluß für einen Sicherheitsgurt mit einem u-förmigen oder durch zwei Platten gebildeten Rahmen, mindestens einem an dem Rahmen schwenkbar gelagerten und mit einer Anschlagfläche für ein in den Sicherheitsverschluß einführbares Halteelement versehenes Verriegelungsorgan, wobei die Lagerung eine Anordnung besitzt, durch welche eine auf die Anschlagfläche ausgeübte Kraft das Verriegelungselement aus einer Haltestellung in eine Freigabestellung zu schwenken sucht, das Verriegelungsorgan eine Sperrfläche für dessen Sicherung in Haltestellung besitzt, in dem Rahmen ein Sperrelement beweglich abgestützt ist, dem Sperrelement ein dasselbe in Verriegelungsstellung haltendes Druckstück zugeordnet und gegenüber dem Verriegelungsorgan durch eine Feder abgestützt ist und eine Betätigungstaste für die Einwirkung auf das Sperrelement angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungstaste (3) oder das Druckstück (6) eine Ausgestaltung besitzen, durch welche die Freigabe des Sperrelementes (7) durch das Druckstück (6) erfolgt, bevor das Sperrelement (7) durch die Betätigungstaste (3) aus seiner das Verriegelungsorgan (4) sperrenden Stellung bewegt wird.
- 2. Sicherheitsgurtverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungstaste (3) und das Druckstück (6) zu einem Element vereinigt sind.
- 3. Sicherheitsgurtverschluß nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Betätigungstaste (3) und dem Druckstück (6) ein Federelement (8) angeordnet ist.
- 4. Sicherheitsgurtverschluß nach den Ansprechen 1 und 3 dadurch gekennzeichnet, daß das Druckstück (6) eine Anschlagfläche (14) für die Halterung des Sperrelementes (7) in Verriegelungsstellung und eine Druckfläche (18b) für die Bewegung des Sperrelementes (7) aus der das Verriegelungsorgan (4) sperrenden Stellung besitzt und der Zwischenraum zwischen der Anschlagfläche (14) und der Druckfläche (18b) größer ist, als die entsprechende Längenerstreckung des Sperrelementes (7)
- 5. Sicherheitsgurtverschluß nach den Ansprüchen 1 - 3 dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungstaste (3) mit mindestens einer das Sperrelement (7) aus der das Verriegelungsorgan (4) sperrenden Stellung bewegenden Anschlagfläche (18a) versehen ist.
- 6. Sicherheitsgurtverschluß nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungstaste (3) oder das Druckstück (6) mit den Weg des Federelementes (8) begrenzenden Mitteln (19) versehen ist.
- 7. Sicherheitsgurtverschluß nach den Ansprüchen 1 - 6 dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (4) eine Stützfläche (39) für die Druckfeder (12) in einer Anordnung besitzt, durch welche auf dasselbe ein es aus seiner Halte stellung bewegendes Moment erzeugt wird.
- 8. Sicherheitsgurtverschluß nach Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet, daß die Stützfläche (39) an einem mit dem Verriegelungsorgan (4) schwenkbar gekuppelten Schwenklager (5) angeordnet ist.
- 9. Sicherheitsgurtverschluß nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (5) mit dem Verriegelungsorgan (4) durch eine Nut- und Federverbindung (24, 32) verbunden ist.
- 10. Sicherheitsgurtverschluß nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, daß die Nut- und Federverbindung (24, 32) mit Spiel ausgeführt ist.
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Owner name: AUTOFLUG GMBH, 2084 RELLINGEN, DE |
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