DE29906120U1 - Verpackungsbeutel - Google Patents
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Description
Verpackungsbeutel
Die Erfindung betrifft einen neuartigen Verpackungsbeutel für die Aufnahme von Nahrungsmittel-Halbfertigprodukten, bei dem in zwei getrennten Kammern unterschiedliche Produkte innerhalb einer einzigen Beutel-Verkaufspackung verpackt sind und getrennt entnommen werden können.
Es ist bekannt, Nahrungsmittel, und zwar insbesondere Nahrungsmittel-Halbfertigprodukte, die durch einen nachfolgenden Garschritt oder die Zugabe zu anderen Lebensmitteln für die Zubereitung eines verzehrfertigen Nahrungsmittels verwendet werden, in Beutelform verpackt in den Handel zu bringen. Typische Beispiele für derartige Nahrungsmittel-Halbfertigprodukte sind Trockensuppen, Trockenhülsenfrüchte, Puddings, Soßen, Soßenkonzentrate und andere ähnliche Produkte. Bei verschiedenen Gerichten weisen einzelne Zutaten unterschiedliche Garzeiten auf bzw. werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten zur Herstellung des fertig verzehrfähigen Gerichts benötigt. So erfordern beispielsweise bei Hülsenfruchtgerichten die Hülsenfrüchte relativ lange Garzeiten, während die als Suppengrundlage dienende Brühmasse nach einfachem Einrühren in eine heiße Flüssigkeit direkt zu einem fertigen Gericht führt. Um unnötig lange Kochzeiten in Gegenwart der Bestandteile der Brühmasse zu vermeiden, ist es somit wünschenswert, die beiden unterschiedlichen Komponenten zu unterschiedlichen Zeitpunkten zusammenzugeben und bis dahin getrennt zu halten. Ähnliche Situationen können sich auch bei anderen
Nahrungsmittel-Halbfertigprodukten ergeben, die ganz anderen Nahrungsmitteltypen, z.B. dem Desserttyp, angehören können. Als Beispiel sei eine Kombination von pulverförmiger Puddinggrundlage und zugehöriger Soße oder Soßengrundlage genannt.
Eine Möglichkeit für die Verpackung zweier Komponenten besteht selbstverständlich darin, die beiden Komponenten in zwei getrennten Beuteln, gegebenenfalls in einer gemeinsamen Karton-Umverpackung, bereitzustellen. Es erscheint jedoch wünschenswert, eine möglichst einheitliche, geschlossene Verkaufspackung vom Beuteltyp, mit dem die Verbraucher bereits vertraut sind, zur Verfügung zu haben.
Es ist keine Verpackung vom Beuteltyp bekannt, die es ermöglicht, zwei unterschiedliche Nahrungsmittel-Halbfertigprodukte innerhalb eines Verpackungsbeutels zu verpacken und so zu vertreiben.
Es ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen neuartigen Verpackungsbeutel zu schaffen, in dem zwei unterschiedliche oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten benötigte Nahrungsmittel-Halbfertigprodukte gleichzeitig verpackt und vertrieben werden können.
Diese Aufgabe wird durch einen Verpackungsbeutel gemäß Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen eines derartigen Verpackungsbeutels sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Weitere Einzelheiten eines erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels ergeben sich für den Fachmann aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Figuren.
Ein erfindungsgemäßer Verpackungsbeutel für die Aufnahme von Nahrungsmittel-Halbfertigprodukten weist wie ein herkömmlicher derartiger Verpackungsbeutel eine Außenhülle aus Verpackungs-
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folien auf, die entlang der Beutelkanten durch Randnähte, üblicherweise in Form eines Siegelrands, miteinander verbunden sind. Für seine Befüllung wird der Beutel entlang einer seiner Kanten offen einer Befüllungsstation zugeführt und nach der Befüllung mit dem eingefüllten Inhalt durch Versiegeln dieser offenen Kante geschlossen.
Ein erfindungsgemäßer Beutel weist im Unterschied zu bekannten Beuteln eine innere Trennfolie auf, deren Ränder beim Versiegeln der Beutelkanten hermetisch in die Beutel-Randnähte eingebunden sind und die eine freie Kante aufweist, so daß das Beutelinnere vor der Befüllung mit dem vorgesehenen Inhalt in zwei offene Kammern unterteilt ist. Die beiden Kammern können nacheinander mit unterschiedlichen zu verpackenden Produkten befüllt werden und werden, wie nachfolgend noch etwas genauer erläutert wird, in zwei Siegelschritten separat verschlossen. Und zwar wird eine erste Kammer dadurch verschlossen, daß die Trennfolie mit der Innenwand der einen der die Außenhülle des Beutels bildenden Verpackungsfolien verbunden wird, und daß danach die zweite Kammer wie ein üblicher Einkammer-Verpackungsbeutel am Beutelkopf verschlossen wird.
Das Befüllen und Verschließen kann so erfolgen, daß man zuerst beide Kammern mit den jeweiligen Produkten füllt und dann nacheinander die erste und die zweite Kammer versiegelt, man kann jedoch auch so vorgehen, daß man zuerst die erste Kammer befüllt, dann versiegelt, dann die zweite Kammer füllt und abschließend versiegelt.
Aus der Schilderung des erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels ergibt sich, daß die zu seiner Herstellung verwendete Verpackungsfolie für die Außenhülle mindestens an ihrer dem Beutelinneren zugewandten Fläche einen heißsiegelfähigen Belag, z.B. aus Polyethylen, aufweisen sollte. Ansonsten kann das Material beliebig sein, und es kann außer einem homogenen Kunststoffmaterial auch ein kaschiertes Kunststoffmaterial oder ein kunststoffbeschichtetes Papier oder eine kunststoff beschichte
Metallfolie mit den für das jeweilige Produkt erforderlichen Sperrschichteigenschaften sein. Die Beutelform entspricht üblicherweise der eines herkömmlichen rechteckigen Beutels, es bestehen jedoch bezüglich der Beutelform keinerlei Einschränkungen, und wenn es beispielsweise aus Marketinggründen erwünscht sein sollte, kann der erfindungsgemäße Zweikammerbeutel auch vieleckig oder sogar rund sein.
Nachfolgend wird ein erfindungsgemäßer Verpackungsbeutel und das Verfahren, nach dem zwei unterschiedliche Produkte in seine beiden Kammern abgefüllt und in dem Beutel dicht verschlossen werden, anhand von vier Figuren noch näher erläutert.
In den Figuren zeigen die
Figuren 1 bis 4 die Schritte zur schrittweisen Befüllung
eines erfindungsgemäßen Zweikammer-Verpakkungsbeutels sowie das schrittweise Verschließen der beiden Kammern des Beutels.
Nunmehr Bezug nehmend auf Figur 1 weist ein erfindungsgemäßer Verpackungsbeutel in der Form, in der er vom Hersteller der Verpackung geliefert und für die Befüllung bereitgestellt wird, eine übliche Beutel-Außenhülle auf, die von zwei Verpackungsfolien 2 und 3 gebildet werden, die durch eine Randnaht 4, üblicherweise in Form eines Siegelrands, zu einem Beutel miteinander verbunden sind. Der gezeigte Beutel ist ein sogenannter Bodenfaltbeutel, er kann jedoch auch ein einfacher rechteckiger Beutel sein, der gegebenenfalls auch aus einer einzigen gefalteten und längs der Ränder versiegelten Folie bestehen kann. Wie in den Figuren zu erkennen ist, ist der Siegelrand 4 nicht ganz bis zur offenen Beutelkante 5 geschlossen.
Der erfindungsgemäße Verpackungsbeutel unterscheidet sich von einem herkömmlichen Beutel dadurch, daß sein Innenraum durch eine Trennfolie 6 in zwei offene Kammern 7 und 8 unterteilt wird, wie in den Figuren 1 und 2 gezeigt ist, bei denen durch die Form der
gebogenen freien Trennfolienkante 9 die Art der Öffnung der jeweiligen Kammer 7 bzw. 8 angedeutet ist. In den Figuren 1 und
2 sind Teile der die Beutelvorderseite bildenden Verpackungsfolie
3 weggebrochen, und die punktierte Linie deutet den an sich vorhandenen Rand 5 der Beutelvorderseite an. Indem die beiden Kammern in geeigneter Weise abwechselnd offengehalten werden, werden sie, wie in den Figuren 1 und 2 schematisch dargestellt, durch Einfüllen der Produkte in Richtung der Pfeile mit unterschiedlichen Produkten gefüllt.
Nachdem die beiden Kammern gefüllt sind, werden sie durch Versiegeln verschlossen. Und zwar wird, wie in Figur 3 gezeigt ist, zuerst die erste Kammer 7 dadurch verschlossen, daß die Oberkante 9 der Trennfolie unter Bildung eines Siegelrands 10 mit der Innenfläche der die Hinterseite des Beutels bildenden Verpackungsfolie 2 verbunden wird. Zu diesem Zwecke ist es vorteilhaft, die Verpackungsfolie 2, die die Beutelvorderseite bildet, als Rand 12 nach unten zu biegen, damit das Siegelwerkzeug freien Zugang zum freien Rand 9 der Trennfolie 6 hat. Da die Trennfolie 6, insbesondere wegen ihrer Einbindung in den Siegelrand 4 des Beutels, beidseitig siegelfähig sein sollte, muß sichergestellt werden, daß das Siegelwerkzeug bei Schließen der ersten Kammer 7 nicht mit der Trennfolie verklebt, was beispielsweise durch eine geeignete Beschichtung der Siegelbacke, beispielsweise mit einem Fluorkohlenstoff- oder Siliconpolymer, erreichbar ist. Nach Ausbildung der Siegelnaht 10 ist die Öffnung der ersten Beutelkammer verschlossen, und nach dem Zurückklappen des Rands 12 kann durch einen üblichen Siegelvorgang der Beutelkopf mit einer weiteren Siegelnaht 11 ausgebildet werden. Dabei wird die zweite Kammer 8 verschlossen, und gleichzeitig kann bei einer geeigneten flächigen Siegelung der Ecken eine zusätzliche sichere seitliche Abdichtung auch der ersten Kammer 7 erreicht werden.
In dem fertig versiegelten Beutel sind somit zwei unterschiedliche Produkte getrennt voneinander in hermetisch verschlossenen Kammern enthalten. Es ist selbstverständlich auch möglich, in
einem Beutel der erfindungsgemäßen Art zwei Portionen eines gleichen Produkts zu verpacken.
Zur Entnahme der jeweiligen Produkte aus den beiden Kammern kann der Beutel durch Abschneiden der Beutelränder geöffnet werden. Die richtige Öffnung wird dabei durch auf das Beuteläußere aufgedruckte Schnittlinien gezeigt. Ein Schnitt entlang einer dieser Schnittlinien 13 führt dazu, daß die Siegelnaht 11 von dem geschlossenen Beutel 1 abgeschnitten wird und damit die zuletzt verschlossene zweite Kammer 8 geöffnet wird. Da die Schnittlinie 13 zwischen dem Siegelrand 11 und dem Siegelrand 10 verläuft, bleibt die erste Kammer 7 zu diesem Zeitpunkt noch geschlossen. Durch einen weiteren Schnitt kann auch diese geöffnet werden, wobei dieser Schnitt in einem größeren Abstand von der ursprünglichen Beutelkante parallel zum ersten Schnitt erfolgen kann, vorzugsweise erfolgt der Schnitt jedoch als schräger Schnitt entlang der in Figur 4 gezeigten Schnittlinie 14.
Bei üblichen erfindungsgemäßen Verpackungsbeuteln ist die Innenfolie etwa 10 bis 3 0 mm, vorzugsweise ca. 15 mm, kürzer als die die Außenhülle bildenden Verpackungsfolien. Beim Siegeln ihres freien Rands an die Rückwand des Beutels wird somit eine Siegelnaht gebildet, die einen Abstand von etwa 10 bis 35 mm von der Beutelkante aufweist. Die zweite Siegelnaht 11 bildet die Verschlußnaht.
Das Verfahren zur schrittweisen Herstellung eines gefüllten Verpackungsbeutels kann wie folgt beschrieben werden:
1. Es wird ein Verpackungsbeutel mit einer offenen Kante bereitgestellt, der durch eine Trennfolie, deren Ränder in die Beutel-Randnaht eingebunden sind, in zwei offene Kammern unterteilt ist.
2. Anschließend werden die beiden Kammern nacheinander mit den vorgesehenen Produkten befüllt.
3 . Danach wird die freie Kante der Trennfolie unter Verschließen der ersten Kammer mit der Innenwand der Beutelrückseite verbunden.
4. Danach wird der Beutelkopf auf übliche Weise ausgebildet, indem die die Verpackungshülle bildenden äußeren Verpakkungsfolien dicht miteinander verbunden werden.
Die Durchführung des beschriebenen Verfahrens wird dabei vorzugsweise dadurch erleichtert, daß vor dem Versiegeln der ersten Kammer 7 ein Randbereich der die Beutelvorderseite bildenden Verpackungsfolie nach vorn-unten gebogen bzw. geknickt wird, so daß das Siegelwerkzeug freien Zugang zur Trennfolie 6 hat.
Das beschriebene Verfahren kann ferner dahingehend abgewandelt werden, daß man zuerst die erste Kammer befüllt und versiegelt und danach die zweite Kammer befüllt und versiegelt. Welche Verfahrensvariante im Einzelfalle bevorzugt ist, wird durch die zur Verfügung stehende Verpackungsanlage und/oder den Charakter der zu verpackenden Produkte bestimmt.
Claims (8)
1. Verpackungsbeutel (1) für die Aufnahme von Nahrungsmittel- Halbfertigprodukten mit einer Außenhülle aus Verpackungsfolien (2, 3), die entlang der Beutel-Kanten durch Randnähte (4) miteinander verbunden sind, wobei der Beutel (1) für die Befüllung entlang wenigstens einer seiner Kanten (5) offen und nach der Befüllung durch Versiegeln dieser offenen Kante (5) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (1) eine innere Trennfolie (6) mit einer freien Kante (9) und im wesentlichen in die Beutel-Randnähte (4) eingebundenen weiteren Kanten aufweist, die vor der Befüllung das Beutelinnere in zwei offene Kammern (7, 8) teilt, und die innere Trennfolie (6) im Bereich ihrer freien Kante (9) mit einer ersten Siegelnaht (10) unter Bildung einer ersten geschlossenen Kammer (7) mit der Innenwand einer der beiden Verpackungsfolien (2) verbindbar ist, und danach die offene Kante (5) des Beutels (1) unter Bildung einer zweiten geschlossenen Kammer (8) durch eine separate zweite Siegelnaht (11) verschließbar ist.
2. Verpackungsbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Siegelnaht (10) in einem Abstand zwischen 5 mm und 35 mm von der offenen Kante (5) des Beutels entfernt ausgebildet wird.
3. Verpackungsbeutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Siegelnaht (10) im wesentlichen parallel zu der offenen Kante (5) des Beutels ausgebildet wird.
4. Verpackungsbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kammern (7, 8) nacheinander mit pulverförmigen, körnigen, pastösen und/oder fließfähigen Nahrungsmittel-Halbfertigprodukten befüllbar sind.
5. Verpackungsbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Befüllung des Beutels (1) die Randnähte (4) im Bereich der offenen Beutelkante (5) nicht bis zum Ende der zu verbindenden Verpackungsfolien (2, 3) ausgebildet sind, so daß ein Randbereich (12) der einen der Verpackungsfolien (3) zurückgeschlagen werden kann und ein unbehindertes Verbinden der freien Kante (9) der inneren Trennfolie (6) mit der Innenseite der anderen Verpackungsfolie (2) möglich ist.
6. Verpackungsbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kammern (7, 8) des Verpackungsbeutels getrennt voneinander geöffnet werden können, indem man zuerst die von den Verpackungsfolien (2, 3) gebildete zweite Kammer (8) durch Öffnen oder Entfernen der zweiten Siegelnaht (11) öffnet, und danach die von der Trennfolie (6) und einer der Verpackungsfolien (2) gebildete erste Kammer (7) öffnet.
7. Verpackungsbeutel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß man die erste Kammer (7) durch Abschneiden einer ihrer Ecken öffnet.
8. Verpackungsbeutel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf seiner Außenseite zwei Schnittlinien für das Abschneiden von Beutelteilen gezeigt sind, wobei ein Schnitt entlang der ersten Schnittlinie die zweite Kammer (8) öffnet und ein Schnitt entlang der zweiten Schnittlinie die erste Kammer (7) öffnet.
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