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DE60213847T2 - Verpackungsdeckel, herstellungsverfahren dafür und mit dem deckel verschlossene verpackung - Google Patents

Verpackungsdeckel, herstellungsverfahren dafür und mit dem deckel verschlossene verpackung Download PDF

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DE60213847T2
DE60213847T2 DE60213847T DE60213847T DE60213847T2 DE 60213847 T2 DE60213847 T2 DE 60213847T2 DE 60213847 T DE60213847 T DE 60213847T DE 60213847 T DE60213847 T DE 60213847T DE 60213847 T2 DE60213847 T2 DE 60213847T2
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Germany
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Tapani Penttinen
Risto Salminen
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Stora Enso Oyj
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Stora Enso Oyj
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Description

  • Die Erfindung betrifft einen Deckel, der an der Öffnung einer Verpackung durch Heißsiegeln angebracht werden kann und abgezogen werden kann, wenn die Verpackung geöffnet wird, und der eine faserförmige Materialschicht, eine polymere Sauerstoff-undurchlässige Schicht und eine polymere Heißsiegelschicht umfasst. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung des Deckels, ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackung, die mit dem Deckel geschlossen wird, und die auf diese Weise erhaltene versiegelte Verpackung.
  • Durch Heißsiegeln angebrachte, abziehbare Deckel werden in unterschiedlichen Verkaufsverpackungen benutzt. Typische Verpackungen sind Einmal-Verkaufsverpackungen, die flüssige, wasserhaltige oder fette Nahrungsmittel enthalten. Die verpackten Produkte umfassen Milch, Sauermilch, Joghurt und andere Milchprodukte, Säfte, Wasser, Desserts, Lebensmittelfette wie Butter und Margarine sowie Fertignahrung. Trockene, pulvrige oder partikelförmige Produkte wie Arzneimittel werden ähnlich verpackt.
  • Ein Verpackungsbehälter oder ein Verpackungsgefäß mit einem heißversiegelten Deckel ist meistens aus Kunststoff hergestellt, wie zum Beispiel Polypropylen oder Polystyrol, Polymer-beschichteter Pappe oder Glas. Das Deckelmaterial ist Aluminium, wobei dabei jedoch das Problem besteht, das es dazu neigt, beim Öffnen der Verpackung zu reißen und, was ein größeres Problem darstellt, das nicht in Mülldeponien zersetzbar ist. Um diese Probleme zu vermeiden, wurde Polymer-beschichtetes Papier oder Pappe als mögliches Deckelmaterial verwendet. Die Polymerschichten im Deckel gewährleisten eine adäquate mechanische Festigkeit sowie die Sauerstoff- und Aromaversie gelung, die für das Produkt erforderlich sind, sie bieten auch Möglichkeiten, den Deckel durch Heißsiegeln anzubringen, wenn die Verpackung geschlossen ist, und den Deckel abzuziehen, wenn die Verpackung schließlich geöffnet wird.
  • Polymer-beschichtete Verpackungsdeckel wurden hergestellt, indem zuerst eine Polyethylenterephthalatfolie, die mit Heißsiegelharz laminiert ist, hergestellt wird, und diese anschließend auf das Papier oder die Pappe aufgeklebt wird. Ein solches Zweistufen-Verfahren zum Erhalt einer solchen Polymerfolie als Zwischenprodukt ist aber etwas umständlich.
  • Die Druckschrift WO 92/04187 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines durch Heißsiegeln angebrachten und abziehbaren Verpackungsdeckels, indem die Polymerschichten, die eine auf der anderen die Polymerbeschichtung bilden, in einem einzigen Coextrusionsschritt auf das Papier aufgebracht werden. Die Beschichtung besteht aus einer Bindemittelschicht, einer Sauerstoff-undurchlässigen Schicht, einer zweiten Bindemittelschicht und einer Heißsiegelschicht, wobei diese Schichten in dieser Reihenfolge auf der Unterseite des Papiers angebracht werden, um so schließlich die innere Oberfläche des Deckels zu bilden. Als Material für die Sauerstoffundurchlässige Schicht nennt die Druckschrift Polyethylenterephthalat (PET), Ethylenvinylalkoholpolymer (EVOH) und Polyamid (PA). Die Heißsiegelschicht ist als ein Gemisch definiert, das mit Methacrylsäure und Ethylenvinylacetat modifiziertes Polyethylen als haftenden Bestandteil und Ethylenmethacrylsäure-Copolymer als dehäsiv ausgerüsteten Bestandteil enthält. Die Patentschrift FI 104 887 beschreibt außerdem einen Polymer-beschichteten Verpackungsdeckel, wobei das Problem des Verwerfens des Deckels der Druckschrift WO 92/04187 gelöst wird, indem kristallines und amorphes Polymer zur Sauerstoffundurchlässigen Schicht hinzugegeben wird. Die innere Papierober fläche der in dem Literaturhinweis beschriebenen dreilagigen Beschichtung umfasst eine Sauerstoff-undurchdringliche Schicht, eine Bindemittelschicht und eine Heißsiegelschicht, und zwar in dieser Reihenfolge.
  • Die Aufgabe dieser Erfindung ist es, einen aus Polymer-beschichtetem Papier oder Polymer-beschichteter Pappe hergestellten Verpackungsdeckel bereit zu stellen, der durch Heißsiegeln angebracht und der abgezogen werden kann, der durch Coextrusion der Polymerschichten in einem einzigen Schritt hergestellt werden kann, und der es ermöglicht, die Zahl der übereinander liegenden Polymerschichten zu verringern. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Heißsiegelschicht ein Gemisch aus Ethylenmethylacrylat-Copolymer (EMA), Ethylenvinylacetat-Copolymer (EVA) und Polyamidwachs enthält, und dadurch, dass die Heißsiegelschicht ohne dazwischen liegendes Bindemittel direkt auf die Sauerstoffundurchlässige Schicht aufgebracht werden kann, die einen höheren Schmelzpunkt aufweist.
  • Gemäß der Erfindung wurde überraschenderweise festgestellt, dass das Polymermaterial in der Heißsiegelschicht durch Coextrusion an den am häufigsten verwendeten Sauerstoff-undurchlässigen Polymeren haften kann, d. h. auf Polyethylenterephthalat, Ethylvinylalkohol-Copolymer oder Polyamid, trotz des großen Unterschieds zwischen den Schmelzpunkten der Polymere. Folglich muss kein Polymerbindemittel des Standes der Technik zwischen der Sauerstoffundurchlässigen Schicht und der Heißsiegelschicht verwendet werden.
  • Es hat sich herausgestellt, dass sich das erfindungsgemäße Gemisch aus EMA, EVA und Polyamidwachs auf Materialien unterschiedlichster Art, wie Kunststoff, Polymer-beschichtetem oder unbeschichtetem Papier oder Polymer-beschichteter oder unbeschichteter Pappe und auch auf Glas durch Heißsiegeln anbringen lässt.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung umfasst ein dauerhaftes Verschließen einer Gefrierbox aus Pappe, einer Form oder eines Trinkbechers, die mit PET beschichtet sind, mit Hilfe eines Heißsiegeldeckels, was mit den Heißsiegelmaterialien des Standes der Technik schwierig war.
  • Das Heißsiegeln kann bei Temperaturen ausgeführt werden, bei denen die Sauerstoff-undurchlässige Schicht unversehrt bleibt, also ohne Undichtigkeit am Heißsiegel, was die Gefahr in sich bergen würde, dass die Konservierung des Produkts schlechter wäre. Es wurde festgestellt, dass die versiegelte Verpackung eingefroren werden kann, ohne dass sich der Deckel löst oder sich ein Leck im Heißsiegel zeigt.
  • In dem Heißsiegelgemisch hat EMA also die Aufgabe, das Ablösen des Deckels zu ermöglichen, was jedoch für die Erfindung nicht einschränkend verstanden werden soll. Durch EVA haftet die Heißsiegelschicht auf der Sauerstoff-undurchlässigen Schicht und das Siegel auf der gegenüberliegenden Oberfläche des Deckels, von der der Deckel abgezogen werden kann. Versuche haben gezeigt, dass der Deckel unbrauchbar wird, wenn weder EMA oder EVA als Bestandteil vorliegen, anders ausgedrückt, die Anwesenheit von sowohl EMA als auch EVA ist unentbehrlich. Für die Verarbeitbarkeit des Gemisches ist Polyamidwachs notwendig, wobei es entsprechenden Tests zufolge 0,8% des Gemisches ausmacht. Wenn es in geringeren Mengen verwendet wird, haftet das Gemisch an Werkzeugen und hält Materialien, mit denen es beschichtet ist, vom Rollen ab. Das Polyamidwachs trägt auch dazu bei, dass der Deckel leicht abgezogen werden kann. Als ein günstiger Füllstoff wird ein Polyolefin zum Gemisch hinzuge fügt. Erfindungsgemäß kann der Anteil an Polyamidwachs im Polymergemisch der Polymersiegelschicht im Bereich von 0,8 bis 5%, der Anteil an EVA im Bereich von 20 bis 50%, und der Anteil von EMA im Bereich von 10 bis 30% liegen. Der Rest des Gemisches kann aus einem Polyolefin, wie Polyethylen oder Polypropylen bestehen.
  • Die Polymerbeschichtung des erfindungsgemäßen Deckels kann vorzugsweise ausschließlich aus einer zweilagigen Beschichtung bestehen, nämlich der Sauerstoff-undurchlässigen Schicht und der Heißsiegelschicht. Falls notwendig, kann die Sauerstoff-undurchlässige Schicht jedoch aus mehreren Schichten bestehen, die verschiedene undurchlässige Polymere umfassen, wie aneinander haftende EVOH- und PA-Schichten.
  • Mit PET oder PA als Material der Sauerstoff-undurchlässigen Schicht kann das Gewicht dieser Schicht im Bereich von 10 bis 70 g/m2 liegen, besonders bevorzugt im Bereich von 20 bis 40 g/m2. Mit EVOH als Verpackungsmaterial kann das Gewicht der Schicht im Bereich von 5 bis 25 g/m2 liegen und besonders bevorzugt im Bereich von 10 bis 20 g/m2. Die Heißsiegelschicht wiederum kann ein Gewicht von 5 bis 30 g/m2 und besonders bevorzugt 10 bis 20 g/m2 haben.
  • Erfindungsgemäß kann die faserförmige Materialschicht aus Papier bestehen, das ein Gewicht von 30 bis 120 g/m2 aufweist, vorzugsweise von 40 bis 80 g/m2, oder aus Pappe, die ein Gewicht von 130 bis 600 g/m2, vorzugsweise von 220 bis 300 g/m2 aufweist. Ein Deckel auf Papierbasis ist zum Versiegeln von relativ kleinen Bechern oder Kelchen geeignet, wobei ein Deckel auf Pappbasis besonders als innerer Deckel einer boxartigen Verpackung geeignet ist.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung des vorher beschriebenen Deckels, der durch Heißsiegeln angebracht werden kann und der abgezogen werden kann, ist dadurch gekennzeichnet, dass das Fasermaterial durch Coextrusion in einem einzigen Schritt mit zwei Polymerschichten beschichtet wird, die an den Fasern und aneinander haften, wobei eine dieser Schichten die Sauerstoffundurchlässige Schicht und die andere die Heißsiegelschicht bildet, die das Abziehen des Deckels gewährleisten, wobei letztere ein Gemisch aus EMA, EVA und Polyamidwachs umfasst. Die Polymerschichten können als kontinuierlicher Film auf einem faserförmigen Materialnetz extrudiert werden, wobei schließlich einzelne Deckel durch Schneiden oder Ausstanzen des Netzes hergestellt werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer versiegelten Verpackung umfasst im Wesentlichen das Heißsiegeln eines Deckels auf die Öffnung der Verpackung, wobei der Deckel eine faserförmige Materialschicht, eine polymere Sauerstoff-undurchlässige Schicht und eine Heißsiegelschicht umfasst, die ohne dazwischen liegendes Bindemittel direkt an der Sauerstoff-undurchlässigen Schicht haftet, wobei die Heißsiegelschicht EMA, EVA und auch Polyamidwachs beinhaltet und so gewährleistet, dass der Deckel abgezogen werden kann, wenn die Verpackung geöffnet wird. Die Temperatur beim Heißsiegeln kann im Bereich von 150 bis 190 °C liegen. Bei diesen Temperaturen verursacht das Heißsiegeln keine Löcher in der Sauerstoffundurchlässigen Schicht, die aus PET, EVOH oder PA hergestellt ist, die Schmelzpunkte über 160 °C haben.
  • Die versiegelte Verpackung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Behälter, ein in dem Behälter enthaltenes verpacktes Produkt, sowie einen Deckel aufweist, der an der Öffnung des Behälters durch Heißsiegeln angebracht ist, wobei der Deckel aufgebaut ist aus einer faserförmigen Materialschicht, einer darunter liegenden polymeren Sauerstoff-undurchlässigen Schicht und einer Heißsiegelschicht, die die innere Oberfläche des Deckels bildet und ohne dazwischen liegendes Bindemittel direkt an der Sauerstoffundurchlässigen Schicht haftet, wobei die Heißsiegelschicht ein Gemisch aus EMA, EVA und auch Polyamidwachs enthält, die es ermöglicht, den Deckel abzuziehen, wenn die Verpackung geöffnet wird. Bei den erfindungsgemäßen Lebensmittelverpackungen, wie Verpackungen für Getränke, Milchprodukte, Lebensmittelfette oder Fertignahrung, handelt es sich typischerweise um eine Box oder einen Becher, der aus Kunststoff oder Pappe hergestellt ist und mit einem Polymer an der Innenseite und/oder Außenseite beschichtet ist. Für boxähnliche Verpackungen und auch für Verpackungen, die einen Verpackungsbehälter aus Glas haben, liegt der Heißsiegeldeckel typischerweise als abziehbarer innerer Deckel in der äußeren Abdeckung vor, die aufgeschraubt oder durch Einrasten befestigt ist.
  • Die Erfindung ist genauer zunächst in Bezug auf die beigefügte Abbildung beschrieben, in der
  • 1 einen Trinkbecher mit einem erfindungsgemäßen Deckel zeigt,
  • 2 das Öffnen des Bechers der Figur in größer dargestelltem Querschnitt zeigt, wobei die Heißsiegelnaht zwischen der Öffnung und dem Deckel gezeigt wird,
  • 3 und 4 die Schichtstrukturen des Deckels in zwei unterschiedlichen Materialkombinationen zeigen, und
  • 5 die Coextrusion und das Anhaften der Polymerschichten an das faserförmige Materialnetz im Herstellungsverfahren des Deckels zeigt.
  • 1 veranschaulicht eine erfindungsgemäße Produktverpackung, die aus einem Trinkbecher 2 besteht, der mit einem Deckel 1 ausgestattet ist. Der Inhalt 3 einer solchen Verpackung ist typischerweise Wasser, Saft, Milch oder ein Milchprodukt wie Joghurt. Der Deckel 1 in 2 ist durch Heißsiegeln dicht auf die Randkante 4 des Bechers 2, der eine Lasche 5 aufweist, angebracht, an der gezogen werden kann, um den Deckel zu entfernen und die Verpackung zu öffnen.
  • Die 3 und 4 veranschaulichen die dreilagige Struktur 6-8 des Deckels der 2. Der Deckel umfasst eine Papierschicht 6, die ein Gewicht von beispielsweise 40-80 g/m2 hat und die äußere Oberfläche des Deckels 1 bildet. In 3 besteht die innere polymere Beschichtung des Deckels aus einer PET-Schicht 7 mit einem Gewicht von beispielsweise 20-40 g/m2, sowie aus einer Heißsiegelschicht 8, die die innere Oberfläche des Deckels 1 auf der Verpackung bildet und deren Gewicht zum Beispiel im Bereich von 10-20 g/m2 liegt. Die Heißsiegelschicht 8 des Beispiels kann beispielsweise zumindest Polyamidwachs, etwa 20% EMA und etwa 40% EVA, enthalten, wobei der Füllstoff ein Polyolefin ist. Ein als Heißsiegelschicht 8 geeignetes Material ist das Produkt Mormelt 84, das von Rohm & Haas im Handel erhältlich ist, das eine Dichte von 0,955 g/cm2, einen Schmelzpunkt von 74 °C und einen Schmelzindex von 45 bis 55 g/10 min aufweist.
  • Die Kombination der Schichten des Deckels 1 in 4 unterscheidet sich von der in 3 gezeigten Kombination nur darin, dass das Material der Sauerstoff-undurchlässigen Schicht 7 EVOH statt PET ist, wobei die Schicht ein Gewicht von beispielsweise 10 bis 20 g/m2 hat.
  • Abgesehen von Bechern oder Kelchen aus Kunststoff oder beschichteter Pappe sind die Deckelmaterialien, die in den 3 und 4 dargestellt sind, ebenso für die aus Kunststoff oder Pappe hergestellten, boxähnlichen Verpackungen geeignet, und zwar spezieller als innerer ablösbarer Deckel der Verpackung oder als in ähnlicher Weise ablösbare innere Deckel für Glasbehälterverpackungen. Statt Papier 6 wird in den inneren Deckeln der Boxen vorzugsweise Pappe verwendet, die zum Beispiel ein Gewicht von 220 bis 300 g/m2 hat.
  • Wie in 5 zu sehen ist, wird das Material des Deckels in einem kontinuierlichen Verfahren hergestellt, in dem die polymere Sauerstoffundurchlässige Schicht 7 und die polymere Heißsiegelschicht 8 auf ein sich kontinuierlich bewegendes Papier oder Pappnetz 6 extrudiert werden. Das Netz 6 wird einer vorausgehenden Corona-Behandlung 9 unterzogen. Die polymeren Schichten 7 und 8 kommen im Extruder 10 zusammen und werden aus dem Ende der Düse 11 als ein gleichförmiger Film 12 zu einem Spalt zwischen den Rollen 13 und 14 geführt, die sich mit dem Papier oder Pappnetz 6 drehen, wobei mit den Rollen die Schichten zusammengepresst werden, während die Netze weiter in Bewegung bleiben. So ergibt das Verfahren ein Deckelmaterial in Form eines kontinuierlichen Netzes 15, aus dem die Deckel einzelner Verpackungen durch Ausschneiden oder Ausstanzen entnommen werden.
  • Beispiel 1
  • Eine PET-Schicht mit einem Gewicht von 20 g/m2 wurde auf ein Packpapier mit einem Gewicht von 90 g/m2 aufgebracht, wobei zuoberst eine Heißsiegelschicht (Mormelt 804) mit einem Gewicht von 15 g/m2 aufgebracht wurde. Es wurde ein Stück aus dem so erhaltenen Polymer-beschichteten Papier ausgeschnitten, das den Deckel einer Lebensmittelbox aus Polystyrol bildet. Der Deckel wurde durch Heißsiegeln für 2 Sekunden bei einer Siegeltemperatur von 175 °C an der Boxöffnung festgemacht. Es wurde ein dichter Verschluss zwischen dem Polystyrol und der Mormelt-Heißsiegelschicht erhalten, wobei der Deckel unversehrt von der Boxöffnung entfernt werden konnte, um die Box zu öffnen.
  • Der Test wurde mit dem gleichen Ergebnis wiederholt, wobei Verpackungsboxen aus Polyethylen und Polypropylen verwendet wurden.
  • Beispiel 2
  • Es wurde ein Stück aus dem erhaltenen Polymer-beschichteten Packpapier aus Beispiel 1 ausgeschnitten und dieses Stück durch Heißsiegeln an der Öffnung eines Glasbehälters angebracht, um einen Deckel zu bilden. Die Dauer des Heißsiegels betrug 2 Sekunden bei einer Temperatur von 175 °C. Während des Siegelns haftete die Mormelt-Schicht des Deckels dicht an der Glasoberfläche der Öffnung des Behältnisses, und der Deckel konnte zum Öffnen des Behälters unversehrt von der Behältnisöffnung entfernt werden.
  • Beispiel 3
  • Es wurde ein Verpackungskarton mit einem Gewicht von 255 g/m2 mit einer PET-Schicht mit einem Gewicht von 40 g/m2 beschichtet, eine Box für Lebensmittelfett aus diesem beschichteten Karton durch Schneiden hergestellt, und zwar mit der PET-Schicht als innere Oberfläche der Box. Der gleiche Verpackungskarton wurde ebenfalls beschichtet, indem eine PET-Schicht mit einem Gewicht von 20 g/m2 mittels Coextrusion aufgebracht wurde, mit einer zuoberst liegenden Heißsiegelschicht (Mormelt 804) von 15 g/m2. Aus diesem mit zwei Lagen beschichteten Karton wurde ein Stück ausgeschnitten und durch Heißsiegeln mit einer Siegeldauer von 2 Sekunden bei einer Temperatur von 175 °C ein Deckel an der Öffnung der Box für Lebensmittelfett gebildet. Während des Siegelns haftete die Mormelt-Heißsiegelschicht dicht an der PET-Beschichtung am Randsteg der Box, und der Deckel konnte unversehrt von der Öffnung der Box abgezogen werden, um die Box zu öffnen.
  • Der Test wurde mit gleichem Ergebnis an einer Box aus unbeschichtetem Verpackungskarton wiederholt.
  • Für den Fachmann ist klar ersichtlich, dass die Anwendungen der Erfindung nicht auf die oben angeführten Beispiele beschränkt sind, sondern im Rahmen der beiliegenden Ansprüche variieren können.

Claims (17)

  1. Deckel (1), der auf der Öffnung einer Verpackung (2) durch Heißsiegeln angebracht und abgezogen werden kann, wenn die Verpackung geöffnet wird, umfassend eine Fasermaterialschicht (6), eine polymere Sauerstoffbarriereschicht (7) und eine polymere Heißsiegelschicht (8), dadurch gekennzeichnet, dass die Heißsiegelschicht (8) Ethylenmethylacrylat-Copolymer (EMA), Ethylenvinylacetat-Copolymer (EVA) und Polyamid-Wachs umfasst, und dadurch, dass die Heißsiegelschicht direkt, ohne irgendeinen zwischengeschalteten Binder, an der Sauerstoffbarriereschicht (7), die einen höheren Schmelzpunkt besitzt, angeheftet wird.
  2. Deckel, wie definiert in Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerbeschichtung auf dem Fasermaterial (6) nur aus der Sauerstoffbarriereschicht und der Heißsiegelschicht (7, 8) besteht.
  3. Deckel, wie definiert in Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Polymer in der Sauerstoffbarriereschicht (7) Polyethylenterephthalat (PET), Ethylenvinylalkohol-Copolymer (EVOH) und/oder Polyamid (PA) ist.
  4. Deckel, wie definiert in Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die PET- oder PA-Sauerstoffbarriereschicht ein Gewicht im Bereich von 10 bis 70 g/m2, bevorzugt von 20 bis 40 g/m2, besitzt.
  5. Deckel, wie definiert in Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die EVOH-Sauerstoffbarriereschicht ein Gewicht im Bereich von 5 bis 25 g/m2, bevorzugt von 10 bis 20 g/m2, besitzt.
  6. Deckel, wie definiert in einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Heißsiegelschicht (8) ein Gewicht im Bereich von 5 bis 30 g/m2, bevorzugt von 10 bis 20 g/m2, besitzt.
  7. Deckel, wie definiert in einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasermaterialschicht (6) aus einem Papier hergestellt ist, das ein Gewicht im Bereich von 30 bis 120 g/m2, bevorzugt von 40 bis 80 g/m2, besitzt.
  8. Deckel, wie definiert in einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasermaterialschicht aus einer Pappe hergestellt ist, die ein Gewicht im Bereich von 130 bis 600 g/m2, bevorzugt von 220 bis 300 g/m2, besitzt.
  9. Verfahren zur Herstellung eines durch Heißsiegeln fixierbaren Deckels (1), wie in einem der vorigen Ansprüche definiert, dadurch gekennzeichnet, dass das Fasermaterial (6) durch Coextrusion in einem einzigen Schritt mit zwei Polymerschichten (7, 8) beschichtet wird, die an den Fasern und aneinander anhaften, wobei eine der Schichten die Sauerstoffbarriereschicht (7) ausbildet, und die andere die Heißsiegelschicht (8) ausbildet, die es dem Deckel ermöglicht, abgezogen zu werden, wobei letztere ein Gemisch aus Ethylenmethylacrylat-Copolymer (EMA), Ethylenvinylacetat-Copolymer (EVA) und Polyamid-Wachs enthält.
  10. Verfahren, wie definiert in Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerschichten (7, 8) als kontinuierliche Filme auf einem sich bewegenden Fasermaterial-Geflecht (6) extrudiert wer den und dass einzelne Deckel (1) aus dem so erhaltenen Geflecht (15) durch Schneiden oder Stanzen abgetrennt werden.
  11. Verfahren zum Herstellen einer versiegelten Verpackung, dadurch gekennzeichnet, dass ein Deckel (1) auf die Öffnung der Verpackung (2) heißgesiegelt wird, wobei der Deckel eine Fasermaterialschicht (6), eine polymere Sauerstoffbarriereschicht (7) und eine Heißsiegelschicht (8), die ohne zwischengeschalteten Binder direkt an der Sauerstoffbarriereschicht angeheftet ist, umfasst, wobei die Heißsiegelschicht ein Gemisch aus Ethylenmethylacrylat-Copolymer (EMA), Ethylenvinylacetat-Copolymer (EVA) und Polyamid-Wachs beinhaltet und es dem Deckel erlaubt, abgezogen zu werden, wenn die Verpackung geöffnet wird.
  12. Verfahren, wie definiert in Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Heißsiegeltemperatur im Bereich von 150 bis 190°C liegt.
  13. Versiegelte Verpackung, hergestellt mittels des Verfahrens nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung einen Behälter, ein verpacktes Produkt (3), das in dem Behälter (2) enthalten ist, und einen Deckel (1), der an der Öffnung des Behälters durch Heißsiegeln angebracht ist, umfasst, wobei der Deckel aufgebaut ist aus einer Fasermaterialschicht, einer darunter liegenden polymeren Sauerstoffbarriereschicht (7) und einer Heißsiegelschicht (8), die die Innenoberfläche des Deckels ausbildet und direkt, ohne zwischengeschalteten Binder, an der Sauerstoffbarriereschicht angeheftet ist, wobei die Heißsiegelschicht Ethylenmethylacrylat-Copolymer (EMA), Ethylenvinylacetat-Copolymer (EVA) und Polyamid-Wachs beinhaltet und es dem Deckel erlaubt, abgezogen zu werden, wenn die Verpackung geöffnet wird.
  14. Verpackung, wie definiert in Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter eine Papp-Box, ein -Becher, bzw. eine -Tasse oder ein -Kelch ist, der/die an der Innenseite und/oder der Außenseite mit Polymer beschichtet ist.
  15. Verpackung, wie definiert in Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter eine Kunststoff-Box, ein -Becher bzw. eine -Tasse oder ein -Kelch ist.
  16. Verpackung, wie definiert in Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter aus Glas herstellt ist.
  17. Verpackung, wie definiert in einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine versiegelte Lebensmittel-Verpackung ist.
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