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DE29900576U1 - Nasenspülkanne und Nasenspülset - Google Patents

Nasenspülkanne und Nasenspülset

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DE29900576U1
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SCHMIDT THOMAS PROF DR
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SCHMIDT THOMAS PROF DR
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Description

Dr. EIKENBERG
PATENTANWALTSKONTOR IN HANNOVER
Prof. Dr. Thomas Schmidt 712-001
Nasenspülkanne und Nasenspülset
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Nasenspülkanne und ein entsprechendes Nasenspülset, das neben der erfindungsgemäßen Nasenspülkanne noch einen Meßlöffel und eine Substanz umfaßt, die zumindest zu 40 Gew.-% aus Natriumchlorid besteht.
Nasenspülkannen sind aus der Volksmedizin seit langem bekannt und dienen dazu, die Nasenhöhlen mit vorzugsweise salzhaltigem Wasser zu spülen. Sie werden für gewöhnlich aus Ton, Keramik, Glas oder Metall hergestellt. Die bekannten Kannen weisen je nach Bauart bestimmte Nachteile auf. So sind Metallkannen oftmals anfällig für Korrosion und sind damit nach längerem Gebrauch unhygienisch. Kannen aus Ton, Keramik oder Glas sind vergleichsweise schwer und können insbesondere im Bereich der Tülle leicht zerbrechen. Bei glasierten Kannen (aus Ton oder Keramik) muß darüber hinaus Sorge getragen werden, daß die verwendete Glasur lebensmittelecht ist. Außerdem können leicht Teile der Glasur absplittern, was die Verletzungsgefahr beträchtlich erhöht. Die bekannten Kannen sind zudem in der Regel für die tägliche Anwendung zu unhandlich. Als besonders nachteilig wird empfunden, daß ein Nutzer herkömmlicher Nasenspülkannen nur ungenau abschätzen kann, wieviel Salz er in eine herkömmliche Nasenspülkanne füllen muß, um nach Zugabe von Wasser eine isotonische (und daher besonders gut verträgliche) Salzlösung herzustellen. Es ist daher in der Regel eine persönliche Anleitung durch eine erfahrene Person zum Erlernen der komplizierten Technik der Nasenspülung mit den bekannten Kannen erforderlich.
Eigene Forschungsarbeiten haben ergeben, daß mit einer regelmäßigen, täglichen Anwendung der Nasenspülung mit isotoner, lauwarmer Kochsalzlösung einer sehr angenehmen Methode zur effektiven Reinigung der Nasenschleimhäute - Erkältungen mit großer Wahrscheinlichkeit vorgebeugt und ihr Verlauf verkürzt werden kann. Außerdem kann die Nasenschleimhaut wirksam von schädigenden Staub- (z. B. Holz- und Metallstaub-) und Pollenablagerungen befreit werden. Eine Verbreitung dieser Reinigungsmethode in der Bevölkerung, ähnlich dem Zähneputzen, ist aufgrund dieser Forschungsarbeiten ein anzustrebendes Ziel.
Wenn ein großer Teil der Bevölkerung diese Methode regelmäßig anwendet, kann wahrscheinlich die Krankheitslast durch akute respirator!sehe Infektionen und auch deren chronische Folgewirkungen in der Bevölkerung erheblich verringert werden. Das hätte ein großes volkswirtschaftliches Einsparungspotential bei den finanziellen Verlusten durch die große Anzahl von Arbeitsunfähigkeitstagen, die diese häufigste akute Erkrankung des Menschen alljährlich verursacht.
Zum Erreichen dieses Ziels muß allerdings die Methode einer wirksamen Nasenspülung so einfach und effektiv gestaltet werden, daß jedermann sie leicht erlernen und täglich anwenden kann.
Es war daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, (erstens) eine preiswert herzustellende Nasenspülkanne und (zweitens) ein entsprechendes Nasenspülset anzugeben, die bzw. das auch von ungeübten Laien eingesetzt werden kann. Es sollte insbesondere Sorge getragen werden, daß auch ungeübte Personen ohne größeren Aufwand selbst eine isotonische Salzlösung zur Verwendung mit der erfindungsgemäßen Nasenspülkanne bzw. dem erfindungsgemäßen Nasenspülset herstellen können.
Hinsichtlich des ersten Aspekts der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch eine Nasenspülkanne aus einem transparenten Kunststoff, umfassend einen Kannenkorpus und eine mit diesem verbundene Tülle zum dichten Ansetzen der Kanne an ein Nasenloch, wobei der Kannenkorpus ein Markierungselement oder mehrere Markierungselemente zur optischen Bestimmung des Füllvolumens durch die Kannenwandung hindurch besitzt.
Hinsichtlich des zweiten Aspekts der Erfindung wird die Aufgabe gelöst durch ein Nasenspülset, umfassend
- eine erfindungsgemäße Nasenspülkanne,
- einen Meßlöffel mit einer Vertiefung und
- eine granulöse oder pulverförmige, zumindest zu 40 Gew.-% aus Natriumchlorid bestehende Substanz,
wobei das Volumen der Meßlöffel-Vertiefung so bemessen ist, daß eine diesem Volumen entsprechende Menge der Substanz nach (weitestmöglichem) Auflösen in einem Wasservolumen, das dem Füllvolumen bei dem Markierungselement oder einem der Markierungselemente der Nasenspülkanne entspricht, eine wässrige Lösung mit einer Konzentration an gelöster Substanz im Bereich von 0,8 bis 1,3 Gew.-% Substanz, vorzugsweise 0,9 bis 1,2 Gew.-% Substanz, ergibt.
Vorzugsweise handelt es sich bei der Substanz um eine Salzmischung wie handelsübliches Kochsalz oder um eine Salzmischung mit einem Natriumchloridgehalt von mehr als 90 Gew.-% (z.B. hochreines sogenanntes "Pharmasalz", wie man es für Infusionen verwendet).
Da die erfindungsgemäße Nasenspülkanne aus einem transparenten Kunststoff besteht, läßt sich der Füllstand einer in sie eingefüllten Flüssigkeit jederzeit beobachten. Ist beispielsweise nur ein Markierungselement vorhanden, ist es daher leicht möglich, eine Flüssigkeit wie Wasser oder eine wässrige Lösung in die Nasenspülkanne einzufüllen und den Füllstand mit dem am oder im Kannenkorpus vorgesehenen Markierungselement zu vergleichen, welches einem bestimmten Füllvolumen entspricht. Wenn der Flüssigkeitsspiegel die Position des Markierungselements erreicht hat, ist eine vorgesehene Flüssigkeitsmenge (Sollmenge) in die Nasenspülkanne eingefüllt und eine weitere Flüssigkeitszufuhr nicht mehr nötig. Wird versehentlich dennoch eine zu große Flüssigkeitsmenge eingefüllt, so kann diese durch die Tülle oder durch die Einfüllöffnung wieder abgegossen werden, bis Flüssigkeitsspiegel und Markierungselement wie vorgesehen auf gleicher Höhe liegen.
Entsprechendes gilt für Kannen mit mehreren Markierungselementen, die mehreren definierten Soll-Spülvolumina entsprechen.
Vorzugsweise besitzt die erfindungsgemäße Nasenspülkanne im Bereich des Markierungselements einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt und das
Markierungselement verläuft innerhalb der Querschnittsebene ebenfalls kreisförmig um die Nasenspülkanne herum. Auf diese Weise kann der Flüssigkeitsspiegel in der Querschnittsebene umlaufend auf eine Höhe mit dem Markierungselement gebracht werden.
Wird die Nasenspülkanne im Spritzguß- oder Blasverfahren aus dem transparenten Kunststoff hergestellt, so kann es sich bei der Markierung um einen geringfügig (etwa um 0,1 - 1,0 mm) gegenüber der benachbarten Kannenoberfläche vorspringenden Markierungsring handeln. Andere Markierungsarten sind jedoch ebenfalls geeignet.
Gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung wird die erfindungsgemäße Nasenspülkanne zusammen mit einem Meßlöffel und einer granulösen oder pulverförmigen, in der Regel im wesentlichen aus Natriumchlorid bestehenden Substanz in Form eines Sets eingesetzt. Das Volumen der Meßlöffel-Vertiefung ist dabei - wie bereits erwähnt - so bemessen, daß eine diesem Volumen entsprechende Menge der Substanz (z. B. handelsübliches Kochsalz oder Emser Salz) nach Auflösen in einem Wasservolumen, das dem Füllvolumen bei dem Markierungselement oder einem der Markierungselemente der Nasenspülkanne entspricht, eine wässrige Lösung mit einer Konzentration von 0,8 - 1,3 Gew.-% Substanz ergibt. Bei Verwendung handelsüblichen Kochsalzes als Substanz wird also eine zumindest nahezu isotone Kochsalzlösung erhalten, die bei der Spülung besonders gut verträglich ist.
Vor einer Nasenspülung füllt man die Vertiefung des Meßlöffels mit der granulösen oder pulverförmigen, beispielsweise im wesentlichen (zu mehr als 50 Gew.-%) aus Natriumchlorid bestehenden Substanz und gibt diese Menge in die leere Nasenspülkanne. Anschliessend füllt man die Nasenspülkanne bis zu dem Markierungselement (falls nur einer vorgesehen ist) oder bis zu einem ausgewählten Markierungselement mit vorzugsweise lauwarmem Leitungswasser (oder einer sonstigen aus medizinischer Sicht der Gesundheit förderlichen wässrigen Lösung) auf.
Man rührt oder schüttelt, bis das Salz vollständig aufgelöst ist. Beträgt das Füllvolumen der Nasenspülkanne bis zum (einzigen oder ausgewählten) Markierungsstrich beispielsweise 425 ml, so umfaßt das erfindungsgemäße Nasenspülset vorzugsweise einen Meßlöffel mit einer Vertiefung, die etwa 3,8 g bis
3,9 g handelsübliches Kochsalz aufnehmen kann. Nach Auflösen einer solchen Menge Salzes in der Nasenspülkanne enthält diese dann 425 ml einer zumindest nahezu isotonen Kochsalzlösung.
Das Volumen der Meßlöffelvertiefung und die zugehörige Substanz (z. B. reines Pharmasalz) des erfindungsgemäßen Nasenspülsets sind erfindungsgemäß aufeinander abgestimmt. Diese Abstimmung ist notwendig, da unterschiedliche Substanzen (z. B. unterschiedliche Salzmischungen) unterschiedliche Schüttdichten besitzen. Handelt es sich bei der erfindungsgemäßen Substanz beispielsweise um Meersalz, wird für gewöhnlich ein größeres Volumen für die gleiche Menge Salz benötigt als bei Verwendung handelsüblichen Kochsalzes.
Der Fachmann, der 1m Rahmen der Erfindung beispielsweise eine bestimmte Salzmischung einsetzen will, wird demgemäß ihre Schüttdichte bestimmen; in Kenntnis dieser Schüttdichte kann er dann errechnen, welches Volumen die Meßlöffelvertiefung besitzen muß, um eine bestimmte Masse Salz aufnehmen zu können. Außerdem legt der Fachmann fest, welches Füllvolumen der Kanne durch ein Markierungselement gekennzeichnet werden soll und definiert so ein SoIl-Spülvolumen für eine Nasenspülung. Hierbei wird er sich an den Wünschen der Anwender orientieren; typische Spülvolumina liegen zwischen 200 und 500 ml. Da mit dem Nasenspülset regelmäßig eine (zumindest nahezu) isotone Salzlösung hergestellt werden soll, entspricht einem definierten Soll-Spülvolumen (= Füllvolumen bei einem Markierungselement) ein bestimmtes Meßlöffel-Vertiefungsvolumen, das der Fachmann in Kenntnis der Salzkonzentration einer isotonen wässrigen Lösung (ca. 8,5 - 9 g Kochsalz pro kg Wasser), der Salz-Schüttdichte und des definierten Spülvolumens berechnet.
Besitzt die erfindungsgemäße Nasenspülkanne mehrere Markierungselemente, so ist jedem Markierungselement ein bestimmtes Soll-Spülvolumen und damit auch eine bestimmte Soll-Substanzmenge (z. B. Soll-Salzmenge) zugeordnet. Gemäß einer ersten beispielhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Spülsets umfaßt das Nasenspülset dann mehrere Meßlöffel mit an die Spülvolumina angepaßten Vertiefungsvolumina zur Aufnahme der zugehörigen Soll-Substanzmengen. Gemäß einer zweiten beispielhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Spülsets differieren die markierten Soll-Spülvolumina um Beträge, die dem kleinsten durch eine Markierung gekennzeichneten Spülvolumen entsprechen oder ein ganzzahliges Vielfaches dieses kleinsten markierten Spülvolumens dar-
stellen. Auf diese Weise kann mittels eines einzigen, gegebenenfalls mehrfach zu befüllenden Meßlöffels, dessen Vertiefungsvolumen dem kleinsten markierten Spülvolumen angepaßt ist, eine Soll-Salzmenge abgemessen werden, die einem markierten Sol1-Spülvolumen entspricht. Es steht daher im Belieben des Anwenders, eine Nasenspülung mit mehr oder weniger großen Mengen an Salzlösung durchzuführen.
Vorzugsweise besitzt der Korpus der erfindungsgemäßen Nasenspülkanne eine Standfläche, die es ermöglicht, die Nasenspülkanne auf einer horizontalen Fläche abzustellen. Wenn die erfindungsgemäße Nasenspülkanne eine solche Standfläche besitzt, ist es vorteilhaft, die Tülle so auszubilden, daß sie an ihrem korpusfernen Ende eine Ausgußöffnung besitzt, die höher liegt als das Markierungselement (falls nur eines vorhanden ist) oder jedes der Markierungselemente (falls mehrere vorhanden sind). Auf diese Weise wird nämlich verhindert, daß Wasser oder Salzlösung aus der Kanne herausläuft, wenn die Kanne im bis zur Markierung befüllten Zustand auf einer horizontalen Fläche abgestellt ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das korpusferne Ende der Tülle bei fixiertem Kannenkorpus relativ zu seiner Ruheposition vorzugsweise um zumindest mm elastisch ausgelenkt werden kann, und zwar horizontal und/oder vertikal. Diese elastische Auslenkbarkeit des Tüllenendes, die der Fachmann beispielsweise durch Wahl eines elastischen Kunststoffmaterials erreichen kann, ist für den Anwender angenehm und verhindert, daß bei kleineren Ungenauigkeiten in der Handhabung ein Druck entsteht, der die Nase unangenehm reizen oder gar verletzen kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Tülle an ihrem freien, d.h. korpusfernen Ende oliven- oder düsenartig ausgestaltet ist oder sich an diesem Ende trichterartig zur Ausgußöffnung hin verjüngt: Im Bereich der Ausgußöffnung sollte die Tülle hierbei einen Querschnitt besitzen, der dem Innenquerschnitt eines vergleichsweise kleinen Nasenloches entspricht; der Querschnitts-Außendurchmesser sollte also nicht mehr als etwa 1 cm betragen.
In Richtung auf den Kannenkorpus zu verbreitert sich das korpusferne Ende der Tülle dann vorteilhafterweise bis auf einen Außendurchmesser von nicht weniger als 2 cm.
Die Distanz zwischen der Ausgußöffnung und der Ebene des maximalen Querschnitts-Außendurchmessers sollte nicht mehr als 2,5 cm betragen.
Durch diese Ausgestaltung des korpusfernen Endes der Tülle (oliven-, düsen- oder trichterartig) ist gewährleistet, daß es dicht in die Nasenlöcher der meisten Anwender eingesteckt werden kann. Für besonders große Nasenlöcher sind Sonderanfertigungen vorgesehen, mit einem maximalen Durchmesser des Tüllenendes von bis zu 3 cm.
Der Kunststoff der erfindungsgemäßen Nasenspülkanne sollte zumindest bis zu einer Temperatur von 100 "C hitzebeständig sein, damit eine Desinfektionsbehandlung mit kochendem Wasser möglich ist. Vorteilhafterweise ist der Kunststoff jedoch bis 125 0C hitzebeständig, und zwar auch noch bei einem Druck von 2 bar; unter diesen Bedingungen werden nämlich im technischen Bereich üblicherweise Desinfektionen vorgenommen.
Der Kannenkorpus besitzt vorzugsweise einen gegenüber dem übrigen Kannenkorpus verjüngten zylindrischen Kannenhals mit einem Außendurchmesser zwischen 4,5 cm und 7 cm und einem Innendurchmesser von mindestens 4 cm. Ein solcher Kannenhals kann im Betrieb das Ausschwappen von Spül lösung verhindern und als Griffstück dienen. Der Innendurchmesser des Kannenhalses ist vorzugweise größer als die maximale Breite des Meßlöffels im Bereich seiner Vertiefung (im Bereich seiner Laffe), damit der Meßlöffel mit diesem Bereich in die Kanne eingesteckt und als RUhrhilfe fungieren kann.
Vorteilhafterweise kann der Meßlöffel durch die Einfüllöffnung des Kannenkorpus oder Kannenhalses hindurch manuell zumindest so weit in die Kanne eingeführt werden, daß die Höhe des Markierungselements oder des der Einfüllöffnung am nächsten liegenden Markierungselements erreicht wird.
Die Gesamtlänge des Meßlöffels übersteigt vorzugsweise die Gesamthöhe des Kannenkorpus.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Nasenspülkanne und eines zugehörigen Meßlöffels werden nachfolgend anhand der beigefügten Figuren näher erläutert. Es stellen dar:
Figur 1 eine Schnittzeichnung einer erfindungsgemäßen Nasenspülkanne,
Figur 2 eine Schnittzeichnung der Nasenspülkanne aus Fig. 1 mit Bemessungsangaben, aber ohne Bezugszeichen,
Figur 3 eine Schnittzeichnung eines zugehörigen Meßlöffels mit Bemessungsangaben,
Figur 4 eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Meßlöffels aus Fig. 3 mit Bemessungsangaben, und
Figur 5 einen Schnitt durch den in den Figuren 3 und 4 dargestellten Meßlöffel entlang der Linie A-A in Fig. 4.
Die in den Figuren 1 und 2 stehend im Querschnitt dargestellte erfindungsgemäße Nasenspülkanne (1) umfaßt einen Kannenkorpus (2) und eine an diesen angesetzte Tülle (3). Die Kanne besteht vollständig aus einem transparenten, milchig-weißen Kunststoff (Polypropylen), ist lebensmittelecht und recyclebar.
Der Kannenkorpus (2) umfaßt einen im wesentlichen zylindrischen Kannenhals (4), der an seinem oberen Ende in eine Ringwulst (14) übergeht, die eine Kannenöffnung (5) begrenzt. Der Durchmesser des Kannenhalses beträgt gemäß Fig. 2 etwa 52 mm und ist daher besonders gut greifbar. Die Ringwulst (14) verhindert zusätzlich ein Abrutschen der Griffhand auch bei Nässe.
Nach unten hin steht der Kannenhals (4) in Verbindung mit einem sich konisch aufweitenden Übergangsbereich (15), welcher wiederum in einen Kannenbauch (16) von im wesentlichen zylindrischer Gestalt übergeht. Dieser Kannenbauch ist nach unten durch eine Standfläche (17) begrenzt. Diese Standfläche ist zum Kanneninneren hin leicht gewölbt und ermöglicht es dem Anwender, die Nasenspülkanne (1) auf einer horizontalen Fläche abzustellen.
Dort, wo der im wesentlichen zylindrische Kannenhals (4) in den sich konisch aufweitenden Übergangsbereich (15) übergeht, befindet sich eine ringförmig ausgebildete Markierung (6) auf der Außenseite der Kanne. Diese definiert einen Soll-Füllstand (Soll-Spülvolumen) und ermöglicht nach Art eines gläsernen Meßzylinders eine optische Bestimmung des Ist-FüllVolumens durch die nur etwa 1 mm dicke Kannenwandung hindurch. Soll- und Ist-Volumen stimmen überein, wenn sich der Spiegel einer eingefüllten Nasenspül-Flüssigkeit in der auf horizontaler Ebene stehenden Kanne auf Höhe der Markierung (6) befindet.
In der Darstellung gemäß den Figuren 1 und 2 ist auf der rechten Seite des im wesentlichen zylindrischen Kannenbauches eine im wesentlichen rotationssymmetrische, mehr als 17 cm lange Tülle (3) an diesen angesetzt, die sich von dort aus in einem Winkel von etwa 30° bis 35" relativ zur Horizontalen auswärts erstreckt. Kannenbauch (16) und Tülle (3) stehen miteinander in offener Verbindung.
Die Tülle (3) besitzt an ihrem freien, d.h. korpusfernen Ende, eine Ausgußöffnung (9), die höher liegt als die besagte ringförmige Markierung (6). So wird verhindert, daß Wasser oder Spüllösung aus der Kanne (1) herausläuft, wenn die Kanne im bis zur Markierung befüllten Zustand auf einer horizontalen Fläche steht.
Der der Ausgußöffnung benachbarte (End-)Bereich der Tülle (3) ist im wesentlichen olivenartig ausgebildet, damit man ihn dicht (abdichtend) an ein Nasenloch ansetzen kann. Von der Ausgußöffnung ausgehend vergrößert sich der äußere Querschnittsdurchmesser der Olive zunächst, erreicht bei (10) seinen größten Wert und verringert sich dann wieder. Die Olive geht schließlich in ein Tüllen-Rohrelement über, das sich in Richtung auf den Kannenkorpus (2) nur ganz geringfügig aufweitet.
Das korpusferne Ende der Tülle (3) kann bei fixiertem Kannenkorpus (2) relativ zu seiner Ruheposition um mehr als 10 mm elastisch ausgelenkt werden, und zwar sowohl horizontal als auch vertikal. Dies ist auf die Materialeigenschaften des gewählten Kunststoffs und die Konstruktion der Nasenspülkanne zurückzuführen. Die Elastizität der Tülle (3) relativ zum Kannenkorpus ist für den Anwender angenehm und verhindert, daß bei kleineren Ungenauigkeiten in der Handhabung ein Druck entsteht, der die Nase unangenehm reizen oder gar verletzen kann. Sie bewirkt überdies eine hohe Bruchfestigkeit der Kanne.
In Fig. 2, in der die Nasenspülkanne aus Fig. 1 mit Bemessungsangaben aber ohne Bezugszeichen wiedergegeben ist, finden sich nähere Angaben zur Gestaltung der dargestellten Nasenspülkanne. Der Fachmann kann diese Angaben leicht auf erfindungsgemäße Nasenspülkannen anderer Größe übertragen.
In den Figuren 3-5 ist ein an die Nasenspülkanne gemäß den Figuren 1 und 2
angepaßter Meßlöffel (20) dargestellt. Der Meßlöffel besteht aus modifiziertem Polystyrol SAN und umfaßt eine Vertiefung (21) zur Aufnahme von ca. 4 g Kochsalz (nicht dargestellt). Der Meßlöffel umfaßt ferner ein mit der Vertiefung (21) in starrer Verbindung stehendes Griffstück (22).
Die Gesamtlänge des Meßlöffels beträgt gemäß Figur 4 etwa 200 mm, die maximale Breite des Meßlöffels etwa 20 mm. Der Meßlöffel (20) läßt sich daher durch die Kannenöffnung (5) der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Nasenspülkanne hindurch in den Kannenhals (4) und weiter in den Kannenbauch (16) einführen; er kann beim Auflösen von Salz in Wasser als Rührhilfe dienen.
Die Nasenspülkanne gemäß den Figuren 1 und 2 bildet mit dem Meßlöffel gemäß den Figuren 3-5 und einer nicht dargestellten Salzmischung ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel für ein erfindungsgemäßes Nasenspülset. Die Benutzung des dieses Nasenspülsets wird nun noch detaillierter beschrieben:
Zur Vorbereitung einer Nasenspülung wird vorteilhafterweise zunächst die Vertiefung (21) des Meßlöffels gestrichen mit Kochsalz (beispielsweise ca. 3,8 g bis 4 g normales jodiertes Kochsalz für den Gebrauch in der Küche) gefüllt. Diese Menge wird dann durch die Kannenöffnung (5) hindurch in die leere Nasenspülkanne (1) gegeben. Anschließend füllt man unter Umrühren mit dem Meßlöffel die Nasenspülkanne (1) bis zur Markierung (6) mit lauwarmem Leitungswasser auf. Das Salz löst sich hierbei im Wasser auf. Nach vollständiger Auflösung enthält die Nasenspülkanne dann ca. 425 ml einer isotonen Kochsalzlösung. Es ist nicht vorteilhaft, umgekehrt zuerst Wasser in die leere Nasenspülkanne einzufüllen und dann das Salz hinzuzugeben. Auch bei gutem Rühren ist dann nämlich nicht immer gewährleistet, daß auch genügend Salz in der Flüssigkeit gelöst wird, die sich innerhalb der Tülle (3) befindet, so daß zu Beginn einer nachfolgenden Nasenspülung mit einer Irritation der Nasenschleimhäute zu rechnen ist.
Ist die Nasenspülkanne mit Salzwasser gefüllt, wird sie zur Durchführung der Nasenspülung beispielsweise in die rechte Hand genommen und mit dem olivenartig ausgestalteten freien Ende der Tülle an das rechte Nasenloch angesetzt, so daß sie dicht mit diesem abschließt. Der Anwender atmet nun und während der nachfolgenden Nasenspülung immer durch den offenen Mund ein und aus. Er beugt sich nach vorne und hält den Kopf dabei gleichzeitig nach links, so daß
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sich das linke Ohr der linken Schulter nähert. Dann hebt er die Nasenspülkanne noch ein wenig an, damit die Salzlösung nun zum rechten Nasenloch hineinfließen und durch das linke Nasenloch hinausfließen kann.
Entsprechendes gilt für die Spülung der Nase durch das linke Nasenloch.

Claims (10)

Prof. Dr. Thomas Schmidt 712-001 Schutzansprüche:
1. Nasenspülkanne (1) aus einem transparenten Kunststoff, umfassend einen Kannenkorpus (2) und eine mit diesem verbundene Tülle (3) zum dichten Ansetzen der Kanne an ein Nasenloch, wobei der Kannenkorpus ein Markierungselement oder mehrere Markierungselemente (6) zur optischen Bestimmung des Füllvolumens durch die Kannenwandung hindurch besitzt.
2. Nasenspülkanne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kannenkorpus eine Standfläche (17) besitzt.
3. Nasenspülkanne nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das korpusferne Ende der Tülle (3) bei fixiertem Kannenkorpus (2) relativ zu seiner Ruheposition um zumindest 10 mm elastisch ausgelenkt werden kann, horizontal und/oder vertikal.
4. Nasenspülkanne nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tülle (3) an ihrem korpusfernen Ende eine Ausgußöffnung (9) besitzt, die höher liegt als das Markierungselement (6) oder jedes der Markierungselemente, wenn die Kanne (1) mit ihrer Standfläche (17) auf einer horizontalen Fläche steht.
5. Nasenspülkanne nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tülle (3) an ihrem korpusfernen Ende oliven- oder düsenartig ausgestaltet ist oder sich trichterartig zur Ausgußöffnung (9) hin verjüngt.
6. Nasenspülkanne nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff zumindest bis zu einer Temperatur von 100 0C hitzebeständig ist.
7. Nasenspülkanne nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kannenkorpus einen Kannenhals (4) mit einem Außendurchmesser zwischen 4,5 cm und 7 cm und einem Innendurchmesser von mindestens 4 cm besitzt.
8. Nasenspülset, umfassend
eine Nasenspülkanne (1) nach einem der Ansprüche 1-7, einen Meßlöffel (20) mit einer Vertiefung (21) und eine granulöse oder pulverförmige, zumindest zu 40 Gew.-% aus Natriumchlorid bestehende Substanz,
wobei das Volumen der Meßlöffel-Vertiefung (21) so bemessen ist, daß eine diesem Volumen entsprechende Menge der Substanz nach Auflösen in einem Wasservolumen, das dem Füllvolumen bei dem Markierungselement (6) oder einem der Markierungselemente der Nasenspülkanne (1) entspricht, eine wässrige Lösung mit einer Konzentration an gelöster Substanz im Bereich von 0,8 - 1,3 Gew.-% ergibt.
9. Nasenspülset nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßlöffel (20) durch eine Einfüllöffnung (5) des Kannenkorpus (2) hindurch manuell zumindest so weit in die Kanne (1) eingeführt werden kann, daß die Höhe des Markierungselements (6) oder des der Einfüllöffnung am nächsten liegenden Markierungselements erreicht wird.
10. Nasenspülset nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtlänge des Meßlöffels (20) die Gesamthöhe des Kannenkorpus (2) übersteigt.
DE29900576U 1998-01-19 1999-01-15 Nasenspülkanne und Nasenspülset Expired - Lifetime DE29900576U1 (de)

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DE29900576U DE29900576U1 (de) 1998-01-19 1999-01-15 Nasenspülkanne und Nasenspülset

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DE29800680U DE29800680U1 (de) 1998-01-19 1998-01-19 Nasenspülkanne
DE29900576U DE29900576U1 (de) 1998-01-19 1999-01-15 Nasenspülkanne und Nasenspülset

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DE29900576U1 true DE29900576U1 (de) 1999-05-12

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