DE29520789U1 - Chirurgischer Klammerapplikator - Google Patents
Chirurgischer KlammerapplikatorInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen chirurgischen Klammerapplikator
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Klammerapplikatoren werden beispielsweise für die laparoskopische Chirurgie verwendet, können aber auch für
die offene Chirurgie eingesetzt werden.
Bei der laparoskopischen bzw. endoskopischen Chirurgie wird der Klammerapplikator durch eine Trokarhülse z.B. in den
Abdominalbereich eingeführt.
Bei einem bekannten Klammerapplikator werden mehrere Metallklammern aus einem Klammermagazin einem zangenartigen
Applizierkopf zugeführt, der sich an dem Ende eines hohlen Rohres befindet. Der Applizierkopf wird von einer Betätigungseinrichtung
und einem in dem Rohr längsverschiebbaren Schubelement betätigt. Nach dem Einführen der vordersten
Klammer aus dem Magazin in das Schließelement und dem Schließen der Klammer wird die nächste Klammer federbetätigt
in Position gebracht.
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Es sind ferner vom menschlichen Körper resorbierbare Klammern bekannt, die mit einem Spezial-Klammerapplikator
nur einzeln applizierbar sind.
Der Nachteil der bekannten Klammerapplikatoren besteht darin, daß sie aufgrund der komplizierten inneren Struktur
nicht sterilisierbar sind, so daß sie nicht wiederholt einsetzbar sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen chirurgischen Klammerapplikator zu schaffen, der resterilisierbar
ist und der für Klammern aus Kunststoff geeignet ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung sieht in vorteilhafter Weise vor, daß ein Kopfteil des Schaftrohres, das das Klammermagazin und das
Schließelement enthält, lösbar mit dem proximalen Teil des Schaftrohrs gekoppelt ist. Auf diese Weise besteht der
Klammerapplikator nach Abnahme des distalen Kopfteils nur noch aus wenigen mechanischen Teilen, die problemlos
sterilisiert werden können. Das von Klammern entleerte Kopfteil kann entsorgt werden. Nach Sterilisation des
Klammerapplikators wird ein neues steriles Kopfteil aufgesetzt,
wodurch der Klammerapplikator erneut einsetzbar ist. Die Erfindung sieht demzufolge vor, daß die nicht zur
Sterilisation geeigneten Elemente in dem Wegwerf-Klammermagazin
im Kopfteil untergebracht sind. Da nur das Kopfteil des Schaftrohres und nicht der gesamte Klammerapplikator
entsorgt werden muß, ist eine erhebliche Kostensenkung hinsichtlich der Verwendung von Klammerapplikatoren
möglich.
In dem Klammermagazin sind mehrere hintereinander angeordnete Klammer in einem Klammerschacht geführt und miteinander
im Eingriff. Das Klammermagazin kann eine für eine Operation ausreichende Anzahl von Klammern aufnehmen.
Sollte die Anzahl der Klammern für eine Operation nicht genügen, besteht die Möglichkeit, ein geleertes Kopfteil
gegen ein neues während der Operation auszutauschen. Dadurch daß die Klammern in dem Klammerschacht miteinander
im Eingriff sind, können nur alle in dem Klammermagazin befindlichen Klammern gemeinsam transportiert werden.
Die Schubstange des proximalen Teils des Schaftrohres wirkt
auf ein federbelastetes Kolbenelement in dem Kopfteil ein, wobei das Kolbenelement mit einem Transportschieber für die
Klammern im Klammermagazin verbunden ist. Die Schubstange betätigt das Kolbenelement in dem Kopfteil, das federbelastet
ist und sich bei Bewegung der Schubstange in proximaler Richtung aufgrund der Federkraft selbsttätig zurückstellt
· Auf diese Weise ist es nur erforderlich, daß die Schubstange eine Kraft in distaler Richtung auf das
Kolbenelement ausübt.
Eine Sperrzunge hält die Klammern in dem Klammermagazin bei Bewegung des Transportschiebers in proximaler Richtung in
Position. Die Sperrzunge verhindert somit, daß bei der Rückstellbewegung des Kolbenelementes mit dem damit
verbundenen Transportschieber die in dem Klammermagazin
befindlichen Klammern in proximaler Richtung bewegt werden.
Es ist vorgesehen, daß die Sperr zunge beim Transport einer Klammer in distaler Richtung in eine Nut des Kopfteils
einfedert. Die Sperrzunge kann somit eine in distaler
Richtung transportierte Klammer passieren lassen und sperrt lediglich die Bewegung der Klammer in proximaler Richtung.
Der Transportschieber weist einen Schiebekopf auf, der mit einer distalen Stirnfläche gegen ein proximales Ende einer
Klammer drückt.
Der Transportschieber ist bei Bewegung in proximaler Richtung während des überfahrens einer im Klammermagazin
befindlichen Klammer in eine Nut des Kopfteils auslenkbar.
Auf diese Weise kann der Transportschieber nach dem Auswurf der vordersten Klammer die in dem Klammermagazin nachfolgende
Klammer hintergreifen, während die Sperrzunge diese in Position hält.
Die Klammern weisen an den Außenseiten der Schenkel angeordnete Vorsprünge auf, die in den Vorsprüngen angepaßte
Aussparungen an den Innenseiten der Schenkel einer anderen, proximal angeordneten Klammer eingreifen. Der
Transportschieber drückt bei Auslösung der Betätigungseinrichtung die vorderste Klammer in distaler Richtung. Alle
nachfolgenden Klammern sind über die Vorsprünge und Aussparungen miteinander gekoppelt und werden infolge der
Betätigung des Transportschiebers um eine Position in distaler Richtung vorgeschoben.
Dabei wird die zweite, in proximaler Richtung im Klammermagazin befindliche Klammer von der Sperrzunge gehalten,
wodurch auch alle nachfolgenden Klammern in ihrer Position gehalten werden.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß das Kopfteil mit dem proximalen Teil des Schaftrohres verschraubt ist. Alterna-
tiv kann das Kopfteil mit dem proximalen Teil des Schaftrohres
mit einer Rastverbindung gekoppelt sein.
Der Klammerschacht ist im distalen Bereich des Kopfteils gegenüber der Längsachse des Schaftrohres um ca. 10° bis
20°, vorzugsweise 12°, geneigt. Die Neigung des Klammerschachtes erleichtert die Handhabung des Klammerapplikators
während eines Eingriffs.
Das Schließelement besteht aus einer Verengung des Klammerschachtes
an dem distalen Ende, in der sich die Schenkel der vordersten Klammer beim Vorschub schließen. Ein
derartiges Schließelement benötigt außer dem Transportschieber keine beweglichen Teile und eignet sich insbesondere
für Klammern aus Kunststoff.
Anstelle der letzten Klammer ist im Klammermagazin ein Sperrteil eingesetzt. Das Sperrteil weist zumindest
teilweise die gleiche Außenkontur wie die Klammern auf und verhindert eine Fehlbetätigung des Klammerapplikators
dadurch, daß es sich in dem Schließelement nicht zusammendrücken läßt. Der Operateur erhält somit einen Hinweis, daß
keine Klammern mehr in dem Klammermagazin enthalten sind.
Das Schaftrohr ist vorzugsweise drehbar in dem Handgriff gelagert und ermöglicht damit während der Applikation ein
Verschwenken des Schaftrohrs einschließlich des Kopfteils um 360°.
Zumindest im Bereich des Klammermagazins kann das Kopfteil ein Sichtfenster aufweisen, das während der Operation die
Peststellung erlaubt, daß noch genügend Klammern im Klammermagazin vorhanden sind.
-G-
Die Betätigungseinrichtung besteht aus einem an dem Handgriff gelagerten Auslösehebel, der auf die Schubstange
einwirkt. Der Auslösehebel ist Bestandteil des Schubstangenantriebs, mit dem das Kolbenelement in distaler
Richtung bewegt werden kann.
Der Auslösehebel kann gegen die Rückstellkraft der Schubstangen mit der Kraft einer Blattfeder beaufschlagt sein,
die einen verschiebbaren Anschlag für den Auslösehebel bildet. Bei Bewegung des Auslösehebels entgegen der
üblichen Betätigungsrichtung kann der von der Blattfeder gebildete Anschlag zurückgeschoben werden, bis die Schubstange
freigegeben ist. Die Schubstange kann dann aus dem Schaf trohr und der Betätigungseinrichtung entnommen werden,
wodurch sich der Klammerapplikator zur Sterilisation in einfacher Weise zerlegen läßt.
Im folgenden werden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Klammerapplikator in Seitenansicht,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des Kopf teils im Querschnitt,
Fig. 3 ein weiterer Querschnitt durch das Kopfteil in einer gegenüber Fig. 2 um 90° versetzten Ebene,
und
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel für die Verbindung des Kopf teils mit dem Schaftrohr.
Der in Fig. 1 gezeigte Klammerapplikator 1 weist einen
Handgriff 2 auf, in dem eine im wesentlichen aus einem Auslösehebel 18 und einer Schubstange 8 bestehende Betätigungseinrichtung
4 gelagert ist. Mit dem Auslösehebel 18 kann die Schubstange 8 in Richtung auf das distale Ende 16
des Klammerapplikators 1 geschoben werden. Nach Abschluß des Betätigungsvorgangs wird die Schubstange 8 mit Hilfe
einer Rückstellfeder 5 wieder in die Ausgangsposition zurückgedrückt. Dabei liegt die Schubstange 8 mit einem
Stößel 9 an dem Hebelarm 21 des Auslösehebels 18 an, wobei von einer Blattfeder 15 ein Gegendrehmoment auf den
Hebelarm 21 ausgeübt wird. Die Blattfeder 15 bildet einen Anschlag. Die Blattfeder 15 kann entgegen der üblichen
Betätigungsrichtung gedreht werden, wodurch der Hebelarm 21 in der Zeichnung weiter nach rechts verlagert wird,
wodurch die Schubstange 8 aus dem Schaftrohr 6 zur Sterilisation entnommen werden kann.
Das Schaftrohr 6 ist drehbar in dem Gehäuse 3 des Handgriffs 2 gelagert und kann mit Hilfe eines Griffrings 7
verdreht werden. Mit dem Schaftrohr kann auch die Schubstange 8 verdreht werden, die an ihrem proximalen und
distalen Ende rotationssymmetrisch gestaltet ist. Das Schaftrohr 6 nimmt in seinem distalen Bereich 16 in einem
Kopfteil 17 ein Klammermagazin 12 auf, das im wesentlichen aus einem Klammerschacht 26 und einem Transportschieber 24
besteht. Das Schaftrohr 6 nimmt das Kopfteil 17 als auswechselbare Einheit auf, das lösbar mit einem proximalen
Teil 20 des Schaftrohres 6 verbunden ist.
Das Schaftrohr 6 ist mit dem Griffring 7 drehfest verbunden und über den Griff ring 7 mit dem Gehäuse 3 gekoppelt.
Die Schubstange 8 verläuft mit kreisförmigem Querschnitt durch den Griff ring 7 hindurch bis in das Gehäuse 3, wobei
die Schubstange 8 an ihrem proximalen Ende einen Stößel 9 aufweist, der gegen den in dem Gehäuse 3 befindlichen
Hebelarm 21 stößt. Die Rückstellfeder 5 besteht aus einer Schraubenfeder, die das proximale Ende der Schubstange 8
umgibt und die mit ihrem einen Ende gegen die dem Hebelarm 21 gegenüberliegende Stirnfläche des Stößels 9 anliegt und
mit dem anderen Ende sich gegen einen auf der Schubstange 8 verschiebbaren Scheibenring 29 abstützt, der seinerseits
an dem Schaftrohr 6 befestigt ist. Der Stößel 9 ist beispielsweise auf das proximale Ende der Schubstange 8 aufgeschraubt
.
Der Klammerapplikator 1 kann mit wenigen Handgriffen vollständig zerlegt werden. Wie bereits erwähnt, kann das
Kopfteil 17 mit dem Schließelement 14 und dem Klammermagazin 12 entfernt werden. Nach dem Lösen von Schrauben kann
das Schaftrohr 6 von dem Gehäuse 3 getrennt werden.
Das Kopfteil 17 besteht vorzugsweise aus Kunststoff und ist ein Wegwerf-Artikel, der nicht resterilisierbar ist. Die
übrigen Elemente des Klammerappl ikator s 1 sind dagegen zerlegbar und von einfacher Struktur, so daß eine Resterilisation
ohne Probleme möglich ist. Der Klammerapplikator 1 besteht daher abgesehen von dem Kopfteil 17 vorzugsweise
aus Metall.
In dem Kopfteil 17 kann sich seitlich im Klammermagazin 12 ein Sichtfenster befinden, das eine Sichtkontrolle über die
noch im Klammermagazin 12 befindlichen Klammern 10 erlaubt.
Das Schaftrohr weist im Querschnitt eine kreisförmige Form
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mit einem Durchmesser von maximal ca. 10 bis 15 mm, vorzugsweise 12 mm, auf. Es ist ein wesentlicher Vorteil
der Konstruktion, daß ein solcher geringer Querschnittsdurchmesser
erzielbar ist.
Anstelle der letzten Klammer 10 in dem Klammermagazin 12 kann ein Sperrteil 11 vorgesehen sein, das in seiner
Außenkontur im wesentlichen der Klammer 10 entspricht, das aber im Unterschied zu der Klammer 10 von dem Schließelement
14 nicht zugedrückt werden kann. Das Sperrteil 11 dient demzufolge dazu, zu verhindern, daß eine Leerbetätigung
des Klammerapplikators 1 ohne Klammer 10 ausgeführt wird. Mit dem Sperrteil 11 ist eine Betätigung des Schließelementes
14 ausgeschlossen.
Fig. 2 zeigt das auswechselbare Kopfteil 17, das mit dem proximalen Teil 20 des Schaftrohres 6 über ein Gewinde 38
verbunden ist. Die Schubstange 8 ragt aus dem proximalen Teil 20 hervor und greift in ein Hülsenteil 34 des Kopfteils
17 ein, an dessen freiem Ende das Gewinde 38 vorgesehen ist. Am distalen Ende des Hülsenteils 34, das mit
dem Gehäuse des Kopf teils 17 fest verbunden ist, bildet die distale Stirnfläche 40 der Gewindehülse 34 einen Anschlag
für ein Kolbenelement 25, das in proximaler Richtung federbelastet ist. Das Kolbenelement 25 wird von einer
Druckfeder 23 gegen die Stirnfläche 40 gedrückt, wobei sich die Druckfeder 23 an ihrem distalen Ende an dem Klammermagazin
12 abstützt. An dem Kolbenelement 25 ist ein Transportschieber 24 befestigt, der zum Transport der Klammern
10 in dem Klammermagazin 12 dient.
Bei Bewegung der Schubstange 8 in distaler Richtung wird das Kolbenelement 25 mit dem Transportschieber 24 in
- 10 -
gleicher Weise in distaler Richtung bewegt. Das Kolbenelement ist dabei verdrehsicher mit Hilfe einer von der
Gewindehülse 34 distal abstehenden Führungsstange 32
geführt, die in eine entsprechende Nut 37 des Kolbenelementes 25 eingreift. Der Hub des Kolbenelementes 25 und
damit der Schubstange 8 ist dabei auf dem Transportweg der Klammern 10 um eine Position beschränkt. Das Klammermagazin
kann aus zwei Hälften, nämlich einem unterteil 35 und einem Oberteil 36 bestehen. Zwischen dem Oberteil und dem Unterteil
35,36 des Klammermagazins 12 ist ein Klammerschacht 26 freigehalten, in dem sich mehrere hintereinander
angeordnete und miteinander im Eingriff befindliche Klammern 10 angeordnet sind.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich befindet sich der Transportschieber
24 mit einem Schiebekopf 27 an seinem distalen Ende in Anlage mit dem proximalen Ende der vordersten
Klammer 10 im Klammermagazin 12. Eine an dem Unterteil 35 des Klammermagazins 12 befestigte Sperrzunge 19 steht in
Fig. 2 nach oben in den Klammerschacht 26 vor. Das distale
Ende der Sperrzunge 19 liegt an dem proximalen Ende der zweiten Klammer in dem Klammermagazin 12 an und verhindert
ein Zurückgleiten aller in dem Klammermagazin befindlichen Klammern während der Bewegung des Transportschiebers 24 in
proximaler Richtung. Wird der Transportschieber 24 infolge
der Betätigung der Schubstange 8 in distaler Richtung bewegt, schließen sich die Schenkel 10a und 10b der Klammer
10 infolge des Schließelementes 14, das an dem distalen Ende des Klammermagazins 12 eine Verengung 42 vorsieht.
Durch die Vorwärtsbewegung der vordersten Klammer 10 schließt sich diese automatisch, wobei von den Schenkeln
10a,10b vorstehende Vorsprünge 44 sich mit entsprechenden Vorsprüngen 44 des gegenüberliegenden Schenkels 10a,10b
- &igr;&igr; -
verriegeln, womit die Klammer geschlossen und gleichzeitig aus dem Klammerschacht 26 ausgestoßen wird. Dabei lösen
sich auch die an der Außenseite der Schenkel 10a, 10b angeordneten Vorsprünge 13 aus den Aussparungen 30 der
jeweils in proximaler Richtung dahinterliegenden Klammer
10. Nach dem Ausstoß der vordersten Klammer 10 kann sich der Transportschieber 24 bei Bewegung der Schubstange 8 in
proximaler Richtung infolge der Wirkung der Druckfeder 23 zurückbewegen. Der Schiebekopf 27 kann aufgrund einer
Schräge auf seiner proximalen Seite und einer Nut 22 im Oberteil 36 des Klammermagazins 12 nach oben ausgelenkt
werden, wenn er über die nunmehr vorderste Klammer 10 im Klammermagazin 12 gleitet. Die Sperrzunge 19 hält dabei
alle im Klammermagazin 12 befindlichen Klammern 10 in ihrer Position. Dabei ist bei der Abgabe der vordersten Klammer
10 die nachfolgende Klammer bereits soweit in distaler Richtung vorgezogen, daß die Sperrklinke 19 hinter der
zweiten Klammer in proximaler Richtung des Klammermagazins 12 einrastet.
Die letzte Klammer 10 im Klammermagazin 12 ist mit einem Sperrteil 11 im Eingriff, das in seiner Außenkontur
zumindest teilweise einer Klammer entspricht, und das die Aufgabe hat, den Auslösevorgang zu blockieren, um dem
Operateur anzuzeigen, daß das Klammermagazin 12 leer ist und gegen ein neues ausgetauscht werden muß.
Fig. 4 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel für die Kopplung des Kopfteils 17 mit dem proximalen Teil 20 des
Schaftrohrs 6. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist anstelle
eines Gewindes eine Rastverbindung 31 vorgesehen, bei der
zwei Federhebel 46 in das proximale Teil 20 des Schaftrohrs 6 eingeführt werden und dort mit nach außen gerichteten
- 12 -
Vorsprüngen 48 in entsprechender Aussparung 50 des Schaftrohrs 6 einrasten.
Claims (19)
1. Chirurgischer Klammerapplikator (1) mit
einem Handgriff (2) mit einer Betätigungseinrichtung (4) ,
einem an dem Handgriff (2) befestigten Schaftrohr (6) , in dem eine von der Betätigungseinrichtung
(4) längsverschxebbare und mit Federkraft rückstellbare Schubstange (8) angeordnet
ist,
einem in dem Schaftrohr (6) angeordneten, mehrere Klammern (10) aufnehmenden Klammermagazin
(12), und
einem Schließelement (14) für die Klammern (10) am distalen Ende (16) des Schaftrohres (6) ,
dadurch gekennzeichnet ,
daß ein distaler Kopfteil (17) des Schaftrohres (6) , der das Klammermagazin (12) und das Schließelement (14) enthält, mit dem proximalen Teil (20) des Schaftrohres (6) lösbar gekoppelt ist.
dadurch gekennzeichnet ,
daß ein distaler Kopfteil (17) des Schaftrohres (6) , der das Klammermagazin (12) und das Schließelement (14) enthält, mit dem proximalen Teil (20) des Schaftrohres (6) lösbar gekoppelt ist.
2. Klammerapplikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Klammermagazin (12) mehrere
hintereinander angeordnete Klammern (10) in einem Klammerschacht (26) geführt sind und miteinander im
Eingriff sind.
3. Klammerapplikator nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubstange (8) im proximalen
Teil (20) des Schaftrohres (6) auf ein im Kopfteil (17) angeordnetes, federbelastetes Kolbenelement
(25) einwirkt, das mit einem Transportschxeber
(24) für die Klammern (10) im Klammermagazin (12) verbunden ist.
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- 14 -
4. Klamraerapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Sperrzunge (19) bei Bewegung des TransportSchiebers (24) in proximaler
Richtung die Klammern (10) in Position hält.
5. Klammerapplikator nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrzunge (19) beim Transport
einer Klammer (10) in distaler Richtung in eine Nut (22) des Kopfteils (17) einfedert.
6. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportschieber
(24) einen Schiebekopf (27) aufweist, der mit einer distalen Stirnfläche (28) gegen ein proximales Ende
einer Klammer (10) drückt.
7. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportschieber
(24) bei Bewegung in proximaler Richtung während des Überfahrens einer Klammer (10) in eine Nut (29)
des Kopfteils (17) auslenkbar ist.
8. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammern (10) an
den Außenseiten der Schenkel (10A,10B) angeordnete Vorsprünge (13) aufweisen, die in den Vorsprüngen
angepaßte Aussparungen (3 0) an den Innenseiten der Schenkel (1OA,10B) einer anderen proximal angeordneten
Klammer (10) eingreifen.
9. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportschieber
(24) auf die vorderste im Klammermagazin (12) befindliche Klammer (10) einwirkt.
lÜ. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 4 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite in proximaler Richtung im Klammermagazin (12) befindliche
Klammer (10) sich mit dem proximalen Ende an der Sperrzunge (19) abstützt.
11. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfteil (17)
mit dem proximalen Teil (20) des Schaftrohres (6) verschraubt ist.
12. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfteil (17) mit dem proximalen Teil (20) des Schaftrohres (6)
mit einer Rastverbindung (31) gekoppelt ist.
13. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 2 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß der Klammerschacht
(26) im distalen Bereich des Kopfteils (17) gegenüber der Längsachse des Schaftrohres (6) in ca. 15°
bis 20°, vorzugsweise 18°, geneigt ist.
14. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 2 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließelement (14) aus einer Verengung des Klammerschachtes (26)
an dem distalen Ende besteht, in der sich die Schenkel (10a,10b) der vordersten Klammer (10) sich
beim Vorschub schließen.
15. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß anstelle der letzten Klammer (10) im Klammermagazin (12) ein Sperrteil
(11) eingesetzt ist.
1 X :M« ·: &Ggr;::.'
- 16 -
16. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfteil (17) zumindest im Bereich des distalen Endes des Klammermagazins
(12) ein Sichtfenster aufweist.
17. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaftrohr (6) drehbar in dem Handgriff (2) gelagert ist.
18. Klammerapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung (4) aus einem an dem Handgriff (2) gelagerten
Auslösehebel (18) besteht, der auf die Schubstange (8) einwirkt.
19. Klammerapplikator nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslösehebel (18) gegen die Rückstellkraft
der Schubstange (8) mit einer Blattfeder (15) beaufschlagt ist, die einen verschiebbaren
Anschlag für den Auslösehebel (18) bildet.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29520789U DE29520789U1 (de) | 1995-02-08 | 1995-02-08 | Chirurgischer Klammerapplikator |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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Legal Events
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R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19980505 |
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R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20030401 |
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R071 | Expiry of right |