DE29505952U1 - Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit Ultraviolett-Licht - Google Patents
Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit Ultraviolett-LichtInfo
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Description
Beschreibung
Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit Ultraviolett-Licht
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit
Ultraviolett-Licht.
Sie kann vorzugsweise zur Entkeimung von Schwimmbadwasser oder Aufbereitung von Trinkwasser
eingesetzt werden.
Zur Entkeimung von Wasser sind nach allgemeiner Kenntnis des Standes der Technik eine Vielzahl von Möglichkeiten
bekannt: z.B. Chlorzugaben, der Einsatz von Filtern, Hitzeeinwirkung oder Bestrahlung mit Ultraviolett-Licht.
In dem US-Patent 5290439 ist eine Vorrichtung beschrieben, die auf der Basis der Bestrahlung einer
strömenden Flüssigkeit mit Ultraviolett-Licht
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arbeitet. Sie besteht aus einem hohlzylinderförmigen
Gehäuse, durch welches über seitliche Ein- und Austritts-öffnungen an deren Enden z.B. Wasser strömt.
Im Innern dieses Gehäuses ist axial ein an beiden Enden offenes Schutzrohr aus Ultraviolett-Licht durchlässigem
Material angeordnet, es umschließt wiederum eine röhrenförmige Ultraviolett-Licht-Lampe. Die Flüssigkeit
durchströmt das Gehäuse zwischen dessen Innenwand und der Außenwand des Schutzrohres von der Ein1 zur
Austrittsöffnung. Dabei ist sie dem keimtötend wirkenden
Ultraviolett-Licht ausgesetzt, das von der elektrisch betätigbaren Ultraviolett-Lampe erzeugt wird. Die
elektrischen Anschlüsse sind an beiden Enden der rohrförmigen Ultraviolett-Licht-Lampe als Stecker
ausgebildet.
Im zusammengebauten Zustand stecken diese Stecker in jeweils einer elektrischen Sockel-Kupplung.
Das Gehäuse hat an jeder seiner Stirnflächen eine verschießbare öffnung, die das Bestücken mit einer
Ultraviolett-Licht-Lampe bzw. einem Schutzrohr gestattet. Die offenen Enden des Schutzrohres *
ermöglichen das Einführen bzw. Auswechseln der Lampe innerhalb des Schutzrohres. Das Schutzrohr ist an seinen
Enden gegenüber dem Gehäuse abgedichtet, so daß keine Flüssigkeit austreten und an die elektrischen
Lampenkontakte gelangen kann.
Die Sockelkupplungen sind über elektrische Leitungen mit einem externen Stromversorgungssteuergerät verbunden;
dieses erzeugt die für die Betätigung der Ultraviolett-Licht-Lampe erforderliche elektrische
Energie.
Das an beiden Enden offene Schutzrohr ist vorzugsweise aus Quarzglas hergestellt und an beiden Enden offen. Im
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eingebauten Zustand sind seine Enden in axial angeordneten Führungen an den Gehäuseenden geführt, die
ein seitliches Ausweichen des Schutzrohres verhindern.
Dieses Schutzrohr erfüllt eine doppelte Funktion: Es gestattet den Durchtritt des Ultraviolett-Lichtes in die
Flüssigkeit und bildet zum anderen einen mechanischen und elektrischen Schutzwall zwischen dem
Strömungsbereich der Flüssigkeit und der Ultraviolett-Licht-Lampe.
Die Gehäuseenden sind in vereinfachter Betrachtungsweise wie ein Flaschenhals ausgebildet . Die Führung des
Schutzrohres erfolgt in den Flaschenhälsen.Ein Dichtungsring dient der Abdichtung des Bereiches
zwischen Flaschenhals und Schutzrohrende. Auf diesem Dichtungsring liegt eine kreisringförmige Scheibe ,
deren innere Öffnung groß genug ist, die
Ultraviolett-Licht-Lampe hindurchführen zu können. Die Kontaktstecker an jedem Ende der Lampe sind lösbar mit
jeweils einer elektrischen Kupplung verbunden ,'die innerhalb der Gehäuseverschlüsse geführt sind.
Beim Einbau bzw. Austausch von Ultraviolett-Licht-Lampen
in die im US-Patent 5290439 beschriebene Vorrichtung, treten folgende Nachteile (Probleme) auf:
Da die elektrischen Kontakte der Ultraviolett-Licht-Lampe an ihren beiden Enden
angeordnet sind ,weist das Gehäuse an jeder seiner beiden Stirnflächen eine Öffnung mit einem lösbaren
GehäuseverschlUjS und mit jeweils einer elektrischen
Kupplung auf.Beim Lampeneinbau bzw. -wechsel müssen beide Gehäuseverschlüsse gelöst und wieder verschlossen
werden. Hinzu kommt d&r Nachteil bzw. das Problem , daß
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bei einer festen Installation des Gehäusekörpers, z.B. an einer Wand, ein ausreichend freier Raum an beiden
Enden des Gehäusekörpers vorhanden sein mu/B, der es
gestattet, die Gehäuseverschliisse zu lösen und die röhrenförmige Lampe an jedem Ende des Gehäuses einsetzen
oder entfernen zu können.
Diese Nachteile, dieses Problem findet sich auch bei den neuesten, auf der ISH-Messe (Internationale
Sanitäi— und Heizungsmesse 27.3.1995-1.4.1995) in Frankfurt /Main, Deutschland, gezeigten mit
Ultraviolett-Licht arbeitenden Entkeimungsanlagen, bei denen die Bestrahlung des Wassers im Durchlaufverfahren
eines Bestrahlungsraumes erfolgt:
So weist eine Ultraviolett- Entkeimungsanlage der Firma Grünbeck, Wasseraufbereitung GmbH, Höchstädt/ Donau,
ein die röhrenförmige Ultraviolett-Licht-Lampe enthaltendes hohlzylinderförmiges Gehäuse als
Bestrahlungsraum auf. Die Ultraviolett-Licht-Lampe hat an beiden ihrer Enden ihre elektrischen Anschlüsse. Das
Gehäuse bietet schon deshalb an seinen beiden Stirnflächen eine Zugangsmöglichkeit .
Zur Vermeidung dieser Probleme ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung einfacherer (und somit auch
preisgünstigerer) Konstruktion anzugeben, die zudem eine leichtere und platzssparendere Art der Lampenbestückung
gestattet.
Diese Aufgabe der Erfindung wird in vorteilhafter Weise
durch die im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruches 1 oder 2 angegebenen Merkmale gelöst.
Danach weist die erfindungsgemäße Vorrichtung nur noch
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eine verschließbare Gehäuseöffnung zur Bestückung des
Gehäuses mit einer Ultraviolett-Licht-Lampe (oder mit
einem diese enthaltenden Bauteil) auf unter Verwendung von Ultraviolett-Licht-Lampen, die nur noch an einem
ihrer Enden elektrische Verbindungskontakte aufweisen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind In den
Schutzansprüchen 3-15 angegeben.
AusfCihrungsbeispiele sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
FIG.l Eine vereinfachte perspektivische
Explosionsdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem separaten Schutzrohr und
einer separaten Ultraviolett-Licht-Lampe;
FIG.2 eine Schnittdarstellung der in FIG.l dargestellten
Vorrichtung für eine durch deren Längsachse und die Zeichenebene verlaufende Schnittebene; '
FIG.3 eine vereinfachte auszugsweise perspektivische
Darstellung einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäjSen Vorrichtung mit einem die
Ultraviolett-Licht-Lampe und das Schutzrohr integrierenden Baueinheit.
Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung zur Entkeimung von durchströmenden Medien, Flüssigkeiten
oder auch Gasen, wird am Beispiel der Entkeimung von Schwimmbadwasser (kurz Wasser genannt) erörtert.
Dies stellt keine Einschränkung der Erfindung dar;
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andere Flüssigkeiten oder auch Gase können ebenfalls in der beschriebenen Vorrichtung einer Entkeimung
unterzogen werden:
Trinkwasser, Abwasser, Kühlwasser, Prozeßwasser, Umluft
von Klima- oder Lüftungsanlagen.
Nach FIG.l weist die Vorrichtung eine langgestreckte
röhrenförmige Ultraviolett-Licht-Lampe 1 mit
elektrischen Anschlüssen 1-1 an nur einem ihrer Enden, ein röhrenförmiges die Lampe umgebendes Schutzrohr 3 aus
Ultraviolettstrahlung durchlässigem Material und ein hohlzylinderförmiges Gehäuse 2 mit einem Boden 2-4 und
einem Kopfteil 2-5 aus Ultraviolett-Strahlung nichtdurchlässigem Material auf. In diesem Gehäuse sind
die Ultraviolett-Licht-Lampe 1 und das Schutzrohr 3 axial angeordnet .
Das Kopfteil 2-5 hat eine Öffnung 2-1, die das Einsetzen
bzw. Auswechseln von Lampe bzw.Schutzrohr gestattet. Das Gehäuse 2 hat im Bereich seiner Enden eine
seitliche Ein 2-3- und Austritts 2-2-öffnung für das innerhalb des Gehäuses mit Ultraviolett-Strahlung zu
beaufschlagende Wasser.
Das Wasser durchströmt das Gehäuse von der Eintrittszur Austrittsöffnung im wesentlichen im Bereich
(kreisringförmigen Querschnittes) zwischen der Innenwand des Gehäuses 2 und Außenwandung des Schutzrohres 3.
Im Falle von Schwimmbadwasser wird dieses durch die ohnehin bei Umwälzanlagen vorhandene Pumpe unter Druck
in die Eintrittsöffnung 2-3 gepumpt. Von dort aus durchströmt es das Gehäuse 2 ,welches es an der
Austrittsöffnung 2-2 wieder verläßt. Seim Durchströmen
des Gehäuses 2 wird das Wasser von der Ultraviolett-Strahlung der Ultraviolett-Licht-Lampe 1
beaufschlagt. Die Ultraviolett-Strahlung tritt durch die
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vorzugsweise aus Quarzglas hergestellte Schutzröhre 3 hindurch und wirkt auf die in der Flüssigkeit
auftauchenden Mikroorganismen keimtötend. Am Kopfteil 2-5 des Gehäuses 2 ist ein
Gehäuseverschlußteil 8 mit einer elektrischen Kupplung zur Aufnahme der Steckerkontakte 1-1 der
Ultraviolett-Licht-Lampe 1 angeordnet. Diese Teile
sowie weitere Teile 7,11 sind aus Ultraviolett-Strahlung resistentem Material hergestellt.
Für Wartungszwecke kann die Ein2-3- bzw. die Ein2-3- und Austritts2-2-öffnung des Gehäuses 2 für das Wasser
gesperrt werden (nicht dargestellt); außerdem ist an einer je nach Installationslage vorteilhaften Stelle des
Gehäuses ein Ablaßhahn (aus Vereinfachungsgründen ebenfalls nicht dargestellt) für das im Gehäuse
enthaltene Wasser vorgesehen.
Das Gehäuse 2 besteht aus drei rotationssymmetrischen Teilen ( bei der rotationssymmetrischen Betrachtung
bleiben die Ein 2-3- und die Austritts 2-2-Offnung außer
ßetracht):
einem rohrförmiges Mittelteil 2-1, einem Bodenteil 2-4
und einem Kopfteil 2-5 mit einer Öffnung 2-1 zum Einführen bzw. Auswechseln der Ultraviolett-Licht-Lampe
1 und des Schutzrohres 3 .
Beim Zusammenfügen dieser Teile (s.auch FIG.2) werden
das Mittelteil 2-1 mit dem Bodenteil 2-4 und dem Kopfteil 2-5 verschweißt. Ebenso werden die die Ein 2-3-
und Austritts 2-2- Öffnungen bildenden Teile mit dem Mittelteil 2-1 verschweißt.Die Schweißnähte sind mit c
gekennzeichnet.
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Op<f0 IT · ·· ··· * 9 *
Als Gehäusematerial eignet sich besonders Kunststoff, vorzugsweise Polyvinylchlorid oder Propylen.
Wird dieses Material in heller, möglichst weißer Farbe
gewählt, so ergibt sich für das Gehäuseinnere im Vergleich zur Verwendung dunkleren Materials eine gute
Ausnutzung der Ultraviolettstrahlung wegen des besseren Reflektionsvermögens der Gehäuseinnenwand . Eine weitere
Steigerung der Strahlungsausnutzung ist durch eine reflektlonssteigernde Metallisierung der Innenwandung
des Gehäuses möglich.
Bei Verwendung billigerer dunklerer Kunststoffe wird ein sehr gutes Reflektionsvermögen dadurch erreicht,daß das
Mittelteil 2-1 an seiner Innenwand mit Metallblech, z.B. V2A Edelstahl, ausgekleidet wird
Das Bodenteil 2-4 weist im Innern des Gehäuses in axialer Ausrichtung eine Aufnahmeführung 2-9 für das
geschlossene Ende 3-1 des Schutzrohres 3 auf. Das Kopfteil 2-5 weist in seinem vorderen Teil ein
Innengewinde 2-6 und eine Verengung 2-7 mit einer für Dichtungszwecke vorteilhaften Schräge 2-8
(FIG.2 )auf. Das offene Ende 3-4 des in das Gehäuse 2 eingeführten Schutzrohres 3 liegt in Höhe dieser
Schräge. Der äußere Durchmesser des Schutzrohres 3 ist geringfügig kleiner als die lichte Weite der Verengung
2-7. Der verbleibende Spalt zwischen Gehäusewand und Schutzrohr wird mit einem elastischen Dichtungsring 7
und einer Ringscheibe Ii dadurch abgedichtet, daß das Gehäuseverschlußteil 8 mit Außengewinde 8-1 in das
Innengewinde 2-6 des Kopfteiles 2-5 geschraubt wird, wobei die Ringscheibe 11 auf den Dichtungsring 7
gedruckt wird. Der Innendurchmesser der Ringscheibe 11 und des Dichtungsringes 7 sind groß genug, um das
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Hindurchführen der Ultraviolett-Licht-Lampe 3 zu
gestatten.
Durch die Ringscheibe 11 erfährt die Ultraviolett-Licht-Lampe auch eine seitliche Führung.
Die Lampe 3 hat ihre elektrischen -Steckei—Kontakte nur
an einem ihrer Enden-Dieses "Kontaktende" wird im Gehäuse 2 kopfteilseitig plaziert.
Die z.B. als Steckerstifte ausgebildeten elektrischen Kontakte. 1-1 der Lampe 1 werden in eine im
Gehäuseverschlu/3teil 8 geführte elektrische Kupplung 5
gesteckt. Neben der elektrischen Kontaktgabe erfährt dadurch die Lampe 1 auch eine Halterung. Von dieser
Kupplung führen elektrische Leitungen 10 zu einem Stromversorgungssteuergerät, das die für den Betrieb der
Ultraviolett-Licht-Lampe erforderliche elektrische Energie liefert .
Die Steckverbindung ist so ausgebildet, da<3 sich keine
unerwünschte Steckmöglichkeit mit falscher Kontaktgabe ergeben kann.
In den Ausführungsbeispielen sind vier Steckerstifte
gezeigt, jeweils zwei von ihnen sind einer Elektrode
(nicht dargestellt) am oberen und unterem Ende in der Lampe 1 zugeordnet.
Es gibt unterschiedliche bekannte konstruktive Möglichkeiten für verwechselungssichere
Steckverbindungen mit mehreren Steckerstiften: eine Führungsverbindung zwischen Stecker und Kupplung
oder Steckraster mit unterschiedlichen Abständen zwischen den Steckerstiften.
Die Ringscheibe 11 ist vorzugsweise aus Teflon hergestellt, sie dient dem Andrücken des Dichtungsrings
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7 und gestattet beim Lösen und Schließen des GehäuseverschlUiSteiles 8 ein Verdrehen der
gehäuseseitigen Fläche der Kupplung 5 auf ihrer gehäuseabgewandten Seite.
Von der Kupplung 5 führen elektrische Leitungen 10 aus dem Gehäuseverschlußteil 8 hinaus zu einem nicht
dargestellten Stromversorgungssteuergerät- Dieses erzeugt zusammen mit den üblicherweise für
Ultraviolett-Licht-Lampen erforderlichen Vorschaltgerät
die Zünd- und Arbeitsspannunmg für diese Lampe; ein Fehlerstrom-Schutzschalter dient aus Sichergründen dem
Abschalten der Spannung, sobald ein unzulässiges Ansteigen des Stromes, z.B. durch einen Kurzschluß
bewirkt, auftritt.
Außerdem erfolgt ein Abschalten der Lampe, wenn die Wasserströmung durch das Gehäuse unterbrochen wird, z.8.
durch Ausfall der Pumpe in der Umwälzanlage für das Schwimmbadwasser.
Am Gehäuseverschlußteil 8 ist eine lösbare (und abdichtende) Kabelverschraubung 9 angeordnet, sie
verhindert beim Lösen und Fixieren dieses Teils 8 ein Verdrehen der elektrischen Leitungen.
Die Kupplung 5 wird in der Aussparung 8-2 des Gehäuseverschlußteiles 8 geführt.
FIG.2 zeigt eine Schnittdarstellung der in FIG. 1 dargestellten Vorrichtung für eine durch deren
Längsachse und die Zeichnungsebene verlaufende Schnittebene. Alle Teile sind mit den gleichen
Bezugszahlen wie in FIG. 1 bezeichnet. Die Beschreibung der der in FIG.l dargestellten Vorrichtung ist
gleichermaßen auch auf FIG.2 anzuwenden. In Abweichung zu FIG.l sind in FIG.2 die Ultraviolett-Licht-Lampe 1
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und das Schutzrohr 3 in vollends in das Gehäuse 2 eingeführter Position gezeigt ;
die elektrischen Leitungen sind in FIG.2 nicht dargestellt, wohl aber die Schweißnähte c, die in FIG.l
aus Übersichtsgründen fehlen.
Eine Darstellung des Innenaufbaues der Lampe 1 erfolgt nicht, da dieser nicht erfindungswesentlich ist.
Es ist bekannt, sogenannte elektronische Kalksteinlöser (z.B. der Firma Siemens AG ,ASI, Erlangen; Typen :HS-18,
C-30) einzusetzen, um unerwünschte Kalkablagerungen in kalkhaltigem Wasser zu verhindern oder zu verringern.
Diese Kalksteinlöser erzeugen bestimmte hochfreqente im Wasser auf die Kalkpartikel einwirkenden Signale.
Aus diesem Grunde können in einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung an der Ein-und/oder Austrittsöffnung des Gehäuses solche Kalksteinlöser
angebracht werden, um dadurch einer Kalkablagerung entgegenzuwirken.
Während in der Vorrichtung nach FIG.l und 2 eine separate Ultraviolett-Licht-Lampe 1 und ein separates
Schutzrohr 3 verwendet wird, ist in FIG.3 eine diese beiden Teile integrierende Saueinheit 11 gezeigt
Diese Baueinheit 11 hat einen Sockel 11-1. Auf der einen Seite des Sockels, fest mit ihm verbunden, sind die
Ultraviolett-Licht-Lampe 11-2 und das sie umgebende Schutzrohr 11-3 angebracht; auf der anderen Seite
des Sockels 11-1 sind die elektrischen Kontakte 11-4 der Ultraviolett-Licht-Lampe, z.B. als Steckerstifte
ausgebildet,angeordnet. Der Sockel ist zu einen
ringförmig ausgebildeten Flansch 11-5 erweitert, der Befestigungs- und Abdichtungszwecken dient. Zur Aufnahme
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des Flansches ist das Kopfteil 12 gehäuseseitig hinter
dem Innengewinde 12-1 mit einem entsprechenden Vorsprung 12-2 für die Auflage eines Dichtungsringes 13 und des
Flansches 11-5 versehen.
Auf diesen Vorsprung 12-2 wird der Flansch 11-5 und der
Dichtungsring 13 gedrückt, indem ein (nicht dargestelltes Gehäuseverschlußteil gemä<3 FIG.l und FIG.2
) in das Innengewinde 12-1 des Kopfteils geschraubt wird. Dabei drückt das Gehäuseverschlußteil gegen die
Ringfläche des Sockels 11-1 und fixiert dabei die Baueinheit in ihrer Lage unter gleichzeitiger Abdichtung
gegen das Gehäuse.
Der übrige Aufbau des Gehäuses , von dem FIG.3 nur
äusschnlttsweise das Kopfteil zeigt, entspricht der Darstellung in FIG.l und 2.
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Claims (15)
1. Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit Ultraviolett-Licht,
bestehend aus einem hohlzylinderähnlichem Gehäuse mit
einer Ein- und Ausstrittsöffnung für das Medium und einem axial im Gehäuse angeordneten
ultraviolett-Licht durchlässigem Schutzrohr ,welches
eine elektrisch betätigbare rohrförmlge Ultraviolett-Licht-Lampe umgibt,
wobei das Medium das Gehäuse zwisohen dessen Innenwand
und der Außenwand des Schutzrohres durchströmt und dabei von dem Ultraviolett-Licht keimtötend beaufschlagt wird
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrischen Anschlüsse (1-1) der rohrförmigen
Ultraviolett-Licht-Lampe (1) nur an einem ihrer Enden angeordnet sind,
daß das Gehäuse (2) an einer seiner Stirnseiten eine mit einem lösbaren Gehäuseverschlußteil (8)
verschließbare Öffnung (2-1) zum Bestücken mit der Ultraviolett-Licht-Lampe (1) bzw. dem Schutzrohr (3) und
an seiner anderen Stirnseite einen Boden (2-4) aufweist,
daß das Schutzrohr (3) ein geschlossenes (3-1) und im Bereich der Öffnung (2-1) des Gehäuses (2) ein offenes
Ende (3-4) zum Einführen oder Auswechseln der Ultraviolett-Licht-Lampe (1) aufweist,
daß das Schutzrohr (3) im Bereich seines offenen Endes
gegen das Gehäuse(2) abgedichtet ist und daß die elektrischen Anschlüsse (1-1) der
Ultraviolett-Licht-Lampe (1) außerhalb des abgedichteten Gehäuses mit einer Anordnung (5) zur elektrischen
Kontaktverbindung und zur Halterung der Ultraviolett-Licht-Lampe (1) verbindbar sind.
2. Vorrichtung zur Entkeimung von einem diese durchströmenden Medium mit Ultraviolett-Licht,
bestehend aus einem hohlzylinderähnlichem Gehäuse mit einer Ein- und Ausstrittsöffnung für das Medium und
einem axial im Gehäuse angeordneten Ultraviolett-Licht durchlässigem Schutzrohr ,welches
eine elektrisch betätigbare rohrförmige Ultraviolett-Licht-Lampe umgibt,
wobei das Medium das Gehäuse zwischen dessen Innenwand
und der Außenwand des Schutzrohres durchströmt und dabei von dem Ultraviolett-Licht keimtötend beaufschlagt wird
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ultraviolett-Licht-Lampe (11-2) und das sie umgebende Schutzrohr (11-3) auf einem gemeinsamen Sockel
(11-1) mit den elektrischen Anschlüssen (11-4) für die Ultraviolett-Licht-Lampe (11-2) angeordnet sind,
wobei die Ultraviolett-Licht-Lampe(ll-2) ,das Schutzrohr (11-3) und der Sockel (11-4) ein diese Teile
integrierendes Bauteil (11) bilden, daß das Gehäuse (12) an einer seiner Stirnseiten eine
mit einem lösbaren Gehäuseverschlußteil verschließbare öffnung zum Bestücken des Gehäuses mit diesem Bauteil
(11) und an seiner anderen Stirnseite einen Boden aufweist,
daß das Schutzrohr am sockelfernen Ende des Bauteils
geschlossen ist,
daß der Sockel (11) an der Gehäuseöffnung gegen das
Gehäuse abgedichtet ist und
daß die elektrischen Anschlüsse (11-4) der
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Ultraviolett-Licht-Lampe (11-2) außerhalb des
abgedichteten Gehäuses mit einer Anordnung zur elektrischen Kontaktverbindung und zur Halterung des
Bauteils (11) verbindbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, da#
die elektrischen Anschlüsse (1-1 oder 11-4) der Ultraviolett-Licht-Lampe (1) oder des Bauteils (11)
Steckerkontakte sind, die von einer elektrischen Kupplung (5) aufnehmbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, da<3 das geschlossene Ende (3-1)
des Schutzrohres (3;11-3) in einer Aufnahmeführung (2-9) des Gehäusebodens (2-4) angeordnet ist."
5. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Abdichtung des Schutzrohres (3) gegen das Gehäuse (2) ein Dichtungsring
(7) und ein auf diesen wirkendes an der Gehäuseöffnung (2-1) anbringbares GehäuseverschlUiSteil (8) vorgesehen
ist.
6. Anordnung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Abdichtung des Bauteils (11) gegen das Gehäuse der Sockel eine ringartige
Erweiterung aufweist, die von einem an der Gehäuseöffnung anbringbaren Gehäuseverschlußteil auf
einen Dichtungsring (13) gedrückt wird.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2 ,
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dadurch gekennzeichnet, daß
die Ein(2-3)- oder die Ein(2-3)-und Austritts(2-2)-öffnung des Gehäuses(2) für das Medium
versperrbar ist und
da/3 das Gehäuse (2) mit einem Ablaßhahn für das Medium
versehen ist.
8.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Medium zu entkeimendes Schwimmbadwasser , Trinkwasser, Abwasser, Kühlwasser, Prozeßwasser oder
Umluft von Klima- oder Lüftungsanlagen ist.
9.Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 und 3,
daduroh gekennzeichnet,daß
die elektrische Kupplung (5) im Gehäuseverschlußteil (8) angeordnet ist.
10.Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
daß Gehäuseverschlußteil (8) mit einer lösbaren Kabelverschraubung (9) versehen ist zur Durchführung
elektrischer Leitungen (10) von einem Stromversorgungs-Steuergerät zur elektrischen Kupplung
(5). ■ -
11.Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 ,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Ein(2-3)- und/oder der Austritts(2-2)-0ffnung ein elektronischer Kalksteinlöser angeordnet ist zur
kalkablagerungsverringernden Einwirkung auf kalkhaltiges
Wasser als Medium.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
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dadurch gekennzeichnet, da/3 das Gehäuse mit einem die Ultraviolett-Strahlung
reflektierendem Material ausgekleidet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, da/3 das Material Edelstahlblech ist
14. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (2) aus Kunststoff hergestellt ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, da0
der Kunststoff Polyvinylchlorid oder Polypropylen ist,
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29505952U DE29505952U1 (de) | 1995-04-06 | 1995-04-06 | Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit Ultraviolett-Licht |
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DE29505952U DE29505952U1 (de) | 1995-04-06 | 1995-04-06 | Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit Ultraviolett-Licht |
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ID=8006533
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DE29505952U Expired - Lifetime DE29505952U1 (de) | 1995-04-06 | 1995-04-06 | Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit Ultraviolett-Licht |
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Effective date: 19980424 |
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R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20020201 |