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DE29505952U1 - Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit Ultraviolett-Licht - Google Patents

Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit Ultraviolett-Licht

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DE29505952U1
DE29505952U1 DE29505952U DE29505952U DE29505952U1 DE 29505952 U1 DE29505952 U1 DE 29505952U1 DE 29505952 U DE29505952 U DE 29505952U DE 29505952 U DE29505952 U DE 29505952U DE 29505952 U1 DE29505952 U1 DE 29505952U1
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    • A61LMETHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
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    • A61L2/02Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor using physical phenomena
    • A61L2/08Radiation
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
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    • C02F1/30Treatment of water, waste water, or sewage by irradiation
    • C02F1/32Treatment of water, waste water, or sewage by irradiation with ultraviolet light
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
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Description

Beschreibung
Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit Ultraviolett-Licht
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit Ultraviolett-Licht.
Sie kann vorzugsweise zur Entkeimung von Schwimmbadwasser oder Aufbereitung von Trinkwasser eingesetzt werden.
Zur Entkeimung von Wasser sind nach allgemeiner Kenntnis des Standes der Technik eine Vielzahl von Möglichkeiten bekannt: z.B. Chlorzugaben, der Einsatz von Filtern, Hitzeeinwirkung oder Bestrahlung mit Ultraviolett-Licht.
In dem US-Patent 5290439 ist eine Vorrichtung beschrieben, die auf der Basis der Bestrahlung einer strömenden Flüssigkeit mit Ultraviolett-Licht
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arbeitet. Sie besteht aus einem hohlzylinderförmigen Gehäuse, durch welches über seitliche Ein- und Austritts-öffnungen an deren Enden z.B. Wasser strömt. Im Innern dieses Gehäuses ist axial ein an beiden Enden offenes Schutzrohr aus Ultraviolett-Licht durchlässigem Material angeordnet, es umschließt wiederum eine röhrenförmige Ultraviolett-Licht-Lampe. Die Flüssigkeit durchströmt das Gehäuse zwischen dessen Innenwand und der Außenwand des Schutzrohres von der Ein1 zur Austrittsöffnung. Dabei ist sie dem keimtötend wirkenden Ultraviolett-Licht ausgesetzt, das von der elektrisch betätigbaren Ultraviolett-Lampe erzeugt wird. Die elektrischen Anschlüsse sind an beiden Enden der rohrförmigen Ultraviolett-Licht-Lampe als Stecker ausgebildet.
Im zusammengebauten Zustand stecken diese Stecker in jeweils einer elektrischen Sockel-Kupplung. Das Gehäuse hat an jeder seiner Stirnflächen eine verschießbare öffnung, die das Bestücken mit einer Ultraviolett-Licht-Lampe bzw. einem Schutzrohr gestattet. Die offenen Enden des Schutzrohres * ermöglichen das Einführen bzw. Auswechseln der Lampe innerhalb des Schutzrohres. Das Schutzrohr ist an seinen Enden gegenüber dem Gehäuse abgedichtet, so daß keine Flüssigkeit austreten und an die elektrischen Lampenkontakte gelangen kann.
Die Sockelkupplungen sind über elektrische Leitungen mit einem externen Stromversorgungssteuergerät verbunden; dieses erzeugt die für die Betätigung der Ultraviolett-Licht-Lampe erforderliche elektrische Energie.
Das an beiden Enden offene Schutzrohr ist vorzugsweise aus Quarzglas hergestellt und an beiden Enden offen. Im
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eingebauten Zustand sind seine Enden in axial angeordneten Führungen an den Gehäuseenden geführt, die ein seitliches Ausweichen des Schutzrohres verhindern.
Dieses Schutzrohr erfüllt eine doppelte Funktion: Es gestattet den Durchtritt des Ultraviolett-Lichtes in die Flüssigkeit und bildet zum anderen einen mechanischen und elektrischen Schutzwall zwischen dem Strömungsbereich der Flüssigkeit und der Ultraviolett-Licht-Lampe.
Die Gehäuseenden sind in vereinfachter Betrachtungsweise wie ein Flaschenhals ausgebildet . Die Führung des Schutzrohres erfolgt in den Flaschenhälsen.Ein Dichtungsring dient der Abdichtung des Bereiches zwischen Flaschenhals und Schutzrohrende. Auf diesem Dichtungsring liegt eine kreisringförmige Scheibe , deren innere Öffnung groß genug ist, die Ultraviolett-Licht-Lampe hindurchführen zu können. Die Kontaktstecker an jedem Ende der Lampe sind lösbar mit jeweils einer elektrischen Kupplung verbunden ,'die innerhalb der Gehäuseverschlüsse geführt sind.
Beim Einbau bzw. Austausch von Ultraviolett-Licht-Lampen in die im US-Patent 5290439 beschriebene Vorrichtung, treten folgende Nachteile (Probleme) auf: Da die elektrischen Kontakte der Ultraviolett-Licht-Lampe an ihren beiden Enden angeordnet sind ,weist das Gehäuse an jeder seiner beiden Stirnflächen eine Öffnung mit einem lösbaren GehäuseverschlUjS und mit jeweils einer elektrischen Kupplung auf.Beim Lampeneinbau bzw. -wechsel müssen beide Gehäuseverschlüsse gelöst und wieder verschlossen werden. Hinzu kommt d&r Nachteil bzw. das Problem , daß
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bei einer festen Installation des Gehäusekörpers, z.B. an einer Wand, ein ausreichend freier Raum an beiden Enden des Gehäusekörpers vorhanden sein mu/B, der es gestattet, die Gehäuseverschliisse zu lösen und die röhrenförmige Lampe an jedem Ende des Gehäuses einsetzen oder entfernen zu können.
Diese Nachteile, dieses Problem findet sich auch bei den neuesten, auf der ISH-Messe (Internationale Sanitäi— und Heizungsmesse 27.3.1995-1.4.1995) in Frankfurt /Main, Deutschland, gezeigten mit Ultraviolett-Licht arbeitenden Entkeimungsanlagen, bei denen die Bestrahlung des Wassers im Durchlaufverfahren eines Bestrahlungsraumes erfolgt:
So weist eine Ultraviolett- Entkeimungsanlage der Firma Grünbeck, Wasseraufbereitung GmbH, Höchstädt/ Donau, ein die röhrenförmige Ultraviolett-Licht-Lampe enthaltendes hohlzylinderförmiges Gehäuse als Bestrahlungsraum auf. Die Ultraviolett-Licht-Lampe hat an beiden ihrer Enden ihre elektrischen Anschlüsse. Das Gehäuse bietet schon deshalb an seinen beiden Stirnflächen eine Zugangsmöglichkeit .
Zur Vermeidung dieser Probleme ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung einfacherer (und somit auch preisgünstigerer) Konstruktion anzugeben, die zudem eine leichtere und platzssparendere Art der Lampenbestückung gestattet.
Diese Aufgabe der Erfindung wird in vorteilhafter Weise durch die im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruches 1 oder 2 angegebenen Merkmale gelöst.
Danach weist die erfindungsgemäße Vorrichtung nur noch
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eine verschließbare Gehäuseöffnung zur Bestückung des Gehäuses mit einer Ultraviolett-Licht-Lampe (oder mit einem diese enthaltenden Bauteil) auf unter Verwendung von Ultraviolett-Licht-Lampen, die nur noch an einem ihrer Enden elektrische Verbindungskontakte aufweisen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind In den Schutzansprüchen 3-15 angegeben.
AusfCihrungsbeispiele sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
FIG.l Eine vereinfachte perspektivische Explosionsdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem separaten Schutzrohr und einer separaten Ultraviolett-Licht-Lampe;
FIG.2 eine Schnittdarstellung der in FIG.l dargestellten
Vorrichtung für eine durch deren Längsachse und die Zeichenebene verlaufende Schnittebene; '
FIG.3 eine vereinfachte auszugsweise perspektivische Darstellung einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäjSen Vorrichtung mit einem die Ultraviolett-Licht-Lampe und das Schutzrohr integrierenden Baueinheit.
Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung zur Entkeimung von durchströmenden Medien, Flüssigkeiten oder auch Gasen, wird am Beispiel der Entkeimung von Schwimmbadwasser (kurz Wasser genannt) erörtert. Dies stellt keine Einschränkung der Erfindung dar;
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andere Flüssigkeiten oder auch Gase können ebenfalls in der beschriebenen Vorrichtung einer Entkeimung unterzogen werden:
Trinkwasser, Abwasser, Kühlwasser, Prozeßwasser, Umluft von Klima- oder Lüftungsanlagen.
Nach FIG.l weist die Vorrichtung eine langgestreckte röhrenförmige Ultraviolett-Licht-Lampe 1 mit elektrischen Anschlüssen 1-1 an nur einem ihrer Enden, ein röhrenförmiges die Lampe umgebendes Schutzrohr 3 aus Ultraviolettstrahlung durchlässigem Material und ein hohlzylinderförmiges Gehäuse 2 mit einem Boden 2-4 und einem Kopfteil 2-5 aus Ultraviolett-Strahlung nichtdurchlässigem Material auf. In diesem Gehäuse sind die Ultraviolett-Licht-Lampe 1 und das Schutzrohr 3 axial angeordnet .
Das Kopfteil 2-5 hat eine Öffnung 2-1, die das Einsetzen bzw. Auswechseln von Lampe bzw.Schutzrohr gestattet. Das Gehäuse 2 hat im Bereich seiner Enden eine seitliche Ein 2-3- und Austritts 2-2-öffnung für das innerhalb des Gehäuses mit Ultraviolett-Strahlung zu beaufschlagende Wasser.
Das Wasser durchströmt das Gehäuse von der Eintrittszur Austrittsöffnung im wesentlichen im Bereich (kreisringförmigen Querschnittes) zwischen der Innenwand des Gehäuses 2 und Außenwandung des Schutzrohres 3. Im Falle von Schwimmbadwasser wird dieses durch die ohnehin bei Umwälzanlagen vorhandene Pumpe unter Druck in die Eintrittsöffnung 2-3 gepumpt. Von dort aus durchströmt es das Gehäuse 2 ,welches es an der Austrittsöffnung 2-2 wieder verläßt. Seim Durchströmen des Gehäuses 2 wird das Wasser von der Ultraviolett-Strahlung der Ultraviolett-Licht-Lampe 1 beaufschlagt. Die Ultraviolett-Strahlung tritt durch die
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vorzugsweise aus Quarzglas hergestellte Schutzröhre 3 hindurch und wirkt auf die in der Flüssigkeit auftauchenden Mikroorganismen keimtötend. Am Kopfteil 2-5 des Gehäuses 2 ist ein Gehäuseverschlußteil 8 mit einer elektrischen Kupplung zur Aufnahme der Steckerkontakte 1-1 der Ultraviolett-Licht-Lampe 1 angeordnet. Diese Teile sowie weitere Teile 7,11 sind aus Ultraviolett-Strahlung resistentem Material hergestellt.
Für Wartungszwecke kann die Ein2-3- bzw. die Ein2-3- und Austritts2-2-öffnung des Gehäuses 2 für das Wasser gesperrt werden (nicht dargestellt); außerdem ist an einer je nach Installationslage vorteilhaften Stelle des Gehäuses ein Ablaßhahn (aus Vereinfachungsgründen ebenfalls nicht dargestellt) für das im Gehäuse enthaltene Wasser vorgesehen.
Das Gehäuse 2 besteht aus drei rotationssymmetrischen Teilen ( bei der rotationssymmetrischen Betrachtung bleiben die Ein 2-3- und die Austritts 2-2-Offnung außer ßetracht):
einem rohrförmiges Mittelteil 2-1, einem Bodenteil 2-4 und einem Kopfteil 2-5 mit einer Öffnung 2-1 zum Einführen bzw. Auswechseln der Ultraviolett-Licht-Lampe 1 und des Schutzrohres 3 .
Beim Zusammenfügen dieser Teile (s.auch FIG.2) werden das Mittelteil 2-1 mit dem Bodenteil 2-4 und dem Kopfteil 2-5 verschweißt. Ebenso werden die die Ein 2-3- und Austritts 2-2- Öffnungen bildenden Teile mit dem Mittelteil 2-1 verschweißt.Die Schweißnähte sind mit c gekennzeichnet.
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Op<f0 IT · ·· ··· * 9 *
Als Gehäusematerial eignet sich besonders Kunststoff, vorzugsweise Polyvinylchlorid oder Propylen.
Wird dieses Material in heller, möglichst weißer Farbe gewählt, so ergibt sich für das Gehäuseinnere im Vergleich zur Verwendung dunkleren Materials eine gute Ausnutzung der Ultraviolettstrahlung wegen des besseren Reflektionsvermögens der Gehäuseinnenwand . Eine weitere Steigerung der Strahlungsausnutzung ist durch eine reflektlonssteigernde Metallisierung der Innenwandung des Gehäuses möglich.
Bei Verwendung billigerer dunklerer Kunststoffe wird ein sehr gutes Reflektionsvermögen dadurch erreicht,daß das Mittelteil 2-1 an seiner Innenwand mit Metallblech, z.B. V2A Edelstahl, ausgekleidet wird
Das Bodenteil 2-4 weist im Innern des Gehäuses in axialer Ausrichtung eine Aufnahmeführung 2-9 für das geschlossene Ende 3-1 des Schutzrohres 3 auf. Das Kopfteil 2-5 weist in seinem vorderen Teil ein
Innengewinde 2-6 und eine Verengung 2-7 mit einer für Dichtungszwecke vorteilhaften Schräge 2-8 (FIG.2 )auf. Das offene Ende 3-4 des in das Gehäuse 2 eingeführten Schutzrohres 3 liegt in Höhe dieser Schräge. Der äußere Durchmesser des Schutzrohres 3 ist geringfügig kleiner als die lichte Weite der Verengung 2-7. Der verbleibende Spalt zwischen Gehäusewand und Schutzrohr wird mit einem elastischen Dichtungsring 7 und einer Ringscheibe Ii dadurch abgedichtet, daß das Gehäuseverschlußteil 8 mit Außengewinde 8-1 in das Innengewinde 2-6 des Kopfteiles 2-5 geschraubt wird, wobei die Ringscheibe 11 auf den Dichtungsring 7 gedruckt wird. Der Innendurchmesser der Ringscheibe 11 und des Dichtungsringes 7 sind groß genug, um das
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Hindurchführen der Ultraviolett-Licht-Lampe 3 zu gestatten.
Durch die Ringscheibe 11 erfährt die Ultraviolett-Licht-Lampe auch eine seitliche Führung.
Die Lampe 3 hat ihre elektrischen -Steckei&mdash;Kontakte nur an einem ihrer Enden-Dieses "Kontaktende" wird im Gehäuse 2 kopfteilseitig plaziert.
Die z.B. als Steckerstifte ausgebildeten elektrischen Kontakte. 1-1 der Lampe 1 werden in eine im Gehäuseverschlu/3teil 8 geführte elektrische Kupplung 5 gesteckt. Neben der elektrischen Kontaktgabe erfährt dadurch die Lampe 1 auch eine Halterung. Von dieser Kupplung führen elektrische Leitungen 10 zu einem Stromversorgungssteuergerät, das die für den Betrieb der Ultraviolett-Licht-Lampe erforderliche elektrische Energie liefert .
Die Steckverbindung ist so ausgebildet, da<3 sich keine unerwünschte Steckmöglichkeit mit falscher Kontaktgabe ergeben kann.
In den Ausführungsbeispielen sind vier Steckerstifte gezeigt, jeweils zwei von ihnen sind einer Elektrode
(nicht dargestellt) am oberen und unterem Ende in der Lampe 1 zugeordnet.
Es gibt unterschiedliche bekannte konstruktive Möglichkeiten für verwechselungssichere Steckverbindungen mit mehreren Steckerstiften: eine Führungsverbindung zwischen Stecker und Kupplung oder Steckraster mit unterschiedlichen Abständen zwischen den Steckerstiften.
Die Ringscheibe 11 ist vorzugsweise aus Teflon hergestellt, sie dient dem Andrücken des Dichtungsrings
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7 und gestattet beim Lösen und Schließen des GehäuseverschlUiSteiles 8 ein Verdrehen der gehäuseseitigen Fläche der Kupplung 5 auf ihrer gehäuseabgewandten Seite.
Von der Kupplung 5 führen elektrische Leitungen 10 aus dem Gehäuseverschlußteil 8 hinaus zu einem nicht dargestellten Stromversorgungssteuergerät- Dieses erzeugt zusammen mit den üblicherweise für Ultraviolett-Licht-Lampen erforderlichen Vorschaltgerät die Zünd- und Arbeitsspannunmg für diese Lampe; ein Fehlerstrom-Schutzschalter dient aus Sichergründen dem Abschalten der Spannung, sobald ein unzulässiges Ansteigen des Stromes, z.B. durch einen Kurzschluß bewirkt, auftritt.
Außerdem erfolgt ein Abschalten der Lampe, wenn die Wasserströmung durch das Gehäuse unterbrochen wird, z.8. durch Ausfall der Pumpe in der Umwälzanlage für das Schwimmbadwasser.
Am Gehäuseverschlußteil 8 ist eine lösbare (und abdichtende) Kabelverschraubung 9 angeordnet, sie verhindert beim Lösen und Fixieren dieses Teils 8 ein Verdrehen der elektrischen Leitungen. Die Kupplung 5 wird in der Aussparung 8-2 des Gehäuseverschlußteiles 8 geführt.
FIG.2 zeigt eine Schnittdarstellung der in FIG. 1 dargestellten Vorrichtung für eine durch deren Längsachse und die Zeichnungsebene verlaufende Schnittebene. Alle Teile sind mit den gleichen Bezugszahlen wie in FIG. 1 bezeichnet. Die Beschreibung der der in FIG.l dargestellten Vorrichtung ist gleichermaßen auch auf FIG.2 anzuwenden. In Abweichung zu FIG.l sind in FIG.2 die Ultraviolett-Licht-Lampe 1
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und das Schutzrohr 3 in vollends in das Gehäuse 2 eingeführter Position gezeigt ;
die elektrischen Leitungen sind in FIG.2 nicht dargestellt, wohl aber die Schweißnähte c, die in FIG.l aus Übersichtsgründen fehlen.
Eine Darstellung des Innenaufbaues der Lampe 1 erfolgt nicht, da dieser nicht erfindungswesentlich ist.
Es ist bekannt, sogenannte elektronische Kalksteinlöser (z.B. der Firma Siemens AG ,ASI, Erlangen; Typen :HS-18, C-30) einzusetzen, um unerwünschte Kalkablagerungen in kalkhaltigem Wasser zu verhindern oder zu verringern.
Diese Kalksteinlöser erzeugen bestimmte hochfreqente im Wasser auf die Kalkpartikel einwirkenden Signale.
Aus diesem Grunde können in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung an der Ein-und/oder Austrittsöffnung des Gehäuses solche Kalksteinlöser angebracht werden, um dadurch einer Kalkablagerung entgegenzuwirken.
Während in der Vorrichtung nach FIG.l und 2 eine separate Ultraviolett-Licht-Lampe 1 und ein separates Schutzrohr 3 verwendet wird, ist in FIG.3 eine diese beiden Teile integrierende Saueinheit 11 gezeigt Diese Baueinheit 11 hat einen Sockel 11-1. Auf der einen Seite des Sockels, fest mit ihm verbunden, sind die Ultraviolett-Licht-Lampe 11-2 und das sie umgebende Schutzrohr 11-3 angebracht; auf der anderen Seite des Sockels 11-1 sind die elektrischen Kontakte 11-4 der Ultraviolett-Licht-Lampe, z.B. als Steckerstifte ausgebildet,angeordnet. Der Sockel ist zu einen ringförmig ausgebildeten Flansch 11-5 erweitert, der Befestigungs- und Abdichtungszwecken dient. Zur Aufnahme
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des Flansches ist das Kopfteil 12 gehäuseseitig hinter dem Innengewinde 12-1 mit einem entsprechenden Vorsprung 12-2 für die Auflage eines Dichtungsringes 13 und des Flansches 11-5 versehen.
Auf diesen Vorsprung 12-2 wird der Flansch 11-5 und der Dichtungsring 13 gedrückt, indem ein (nicht dargestelltes Gehäuseverschlußteil gemä<3 FIG.l und FIG.2 ) in das Innengewinde 12-1 des Kopfteils geschraubt wird. Dabei drückt das Gehäuseverschlußteil gegen die Ringfläche des Sockels 11-1 und fixiert dabei die Baueinheit in ihrer Lage unter gleichzeitiger Abdichtung gegen das Gehäuse.
Der übrige Aufbau des Gehäuses , von dem FIG.3 nur äusschnlttsweise das Kopfteil zeigt, entspricht der Darstellung in FIG.l und 2.
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Claims (15)

Sohutzansprüche
1. Vorrichtung zur Entkeimung eines diese durchströmenden Mediums mit Ultraviolett-Licht, bestehend aus einem hohlzylinderähnlichem Gehäuse mit einer Ein- und Ausstrittsöffnung für das Medium und einem axial im Gehäuse angeordneten ultraviolett-Licht durchlässigem Schutzrohr ,welches eine elektrisch betätigbare rohrförmlge Ultraviolett-Licht-Lampe umgibt,
wobei das Medium das Gehäuse zwisohen dessen Innenwand und der Außenwand des Schutzrohres durchströmt und dabei von dem Ultraviolett-Licht keimtötend beaufschlagt wird
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrischen Anschlüsse (1-1) der rohrförmigen Ultraviolett-Licht-Lampe (1) nur an einem ihrer Enden angeordnet sind,
daß das Gehäuse (2) an einer seiner Stirnseiten eine mit einem lösbaren Gehäuseverschlußteil (8) verschließbare Öffnung (2-1) zum Bestücken mit der Ultraviolett-Licht-Lampe (1) bzw. dem Schutzrohr (3) und an seiner anderen Stirnseite einen Boden (2-4) aufweist, daß das Schutzrohr (3) ein geschlossenes (3-1) und im Bereich der Öffnung (2-1) des Gehäuses (2) ein offenes Ende (3-4) zum Einführen oder Auswechseln der Ultraviolett-Licht-Lampe (1) aufweist, daß das Schutzrohr (3) im Bereich seines offenen Endes gegen das Gehäuse(2) abgedichtet ist und daß die elektrischen Anschlüsse (1-1) der Ultraviolett-Licht-Lampe (1) außerhalb des abgedichteten Gehäuses mit einer Anordnung (5) zur elektrischen
Kontaktverbindung und zur Halterung der Ultraviolett-Licht-Lampe (1) verbindbar sind.
2. Vorrichtung zur Entkeimung von einem diese durchströmenden Medium mit Ultraviolett-Licht, bestehend aus einem hohlzylinderähnlichem Gehäuse mit einer Ein- und Ausstrittsöffnung für das Medium und einem axial im Gehäuse angeordneten Ultraviolett-Licht durchlässigem Schutzrohr ,welches eine elektrisch betätigbare rohrförmige Ultraviolett-Licht-Lampe umgibt,
wobei das Medium das Gehäuse zwischen dessen Innenwand und der Außenwand des Schutzrohres durchströmt und dabei von dem Ultraviolett-Licht keimtötend beaufschlagt wird
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ultraviolett-Licht-Lampe (11-2) und das sie umgebende Schutzrohr (11-3) auf einem gemeinsamen Sockel (11-1) mit den elektrischen Anschlüssen (11-4) für die Ultraviolett-Licht-Lampe (11-2) angeordnet sind, wobei die Ultraviolett-Licht-Lampe(ll-2) ,das Schutzrohr (11-3) und der Sockel (11-4) ein diese Teile integrierendes Bauteil (11) bilden, daß das Gehäuse (12) an einer seiner Stirnseiten eine mit einem lösbaren Gehäuseverschlußteil verschließbare öffnung zum Bestücken des Gehäuses mit diesem Bauteil
(11) und an seiner anderen Stirnseite einen Boden aufweist,
daß das Schutzrohr am sockelfernen Ende des Bauteils
geschlossen ist,
daß der Sockel (11) an der Gehäuseöffnung gegen das Gehäuse abgedichtet ist und
daß die elektrischen Anschlüsse (11-4) der
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Ultraviolett-Licht-Lampe (11-2) außerhalb des abgedichteten Gehäuses mit einer Anordnung zur elektrischen Kontaktverbindung und zur Halterung des Bauteils (11) verbindbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, da#
die elektrischen Anschlüsse (1-1 oder 11-4) der Ultraviolett-Licht-Lampe (1) oder des Bauteils (11) Steckerkontakte sind, die von einer elektrischen Kupplung (5) aufnehmbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, da<3 das geschlossene Ende (3-1) des Schutzrohres (3;11-3) in einer Aufnahmeführung (2-9) des Gehäusebodens (2-4) angeordnet ist."
5. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Abdichtung des Schutzrohres (3) gegen das Gehäuse (2) ein Dichtungsring (7) und ein auf diesen wirkendes an der Gehäuseöffnung (2-1) anbringbares GehäuseverschlUiSteil (8) vorgesehen ist.
6. Anordnung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Abdichtung des Bauteils (11) gegen das Gehäuse der Sockel eine ringartige Erweiterung aufweist, die von einem an der Gehäuseöffnung anbringbaren Gehäuseverschlußteil auf einen Dichtungsring (13) gedrückt wird.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2 ,
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dadurch gekennzeichnet, daß
die Ein(2-3)- oder die Ein(2-3)-und Austritts(2-2)-öffnung des Gehäuses(2) für das Medium versperrbar ist und
da/3 das Gehäuse (2) mit einem Ablaßhahn für das Medium versehen ist.
8.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Medium zu entkeimendes Schwimmbadwasser , Trinkwasser, Abwasser, Kühlwasser, Prozeßwasser oder Umluft von Klima- oder Lüftungsanlagen ist.
9.Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 und 3, daduroh gekennzeichnet,daß
die elektrische Kupplung (5) im Gehäuseverschlußteil (8) angeordnet ist.
10.Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
daß Gehäuseverschlußteil (8) mit einer lösbaren Kabelverschraubung (9) versehen ist zur Durchführung elektrischer Leitungen (10) von einem Stromversorgungs-Steuergerät zur elektrischen Kupplung
(5). ■ -
11.Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet,
daß an der Ein(2-3)- und/oder der Austritts(2-2)-0ffnung ein elektronischer Kalksteinlöser angeordnet ist zur kalkablagerungsverringernden Einwirkung auf kalkhaltiges Wasser als Medium.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
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dadurch gekennzeichnet, da/3 das Gehäuse mit einem die Ultraviolett-Strahlung reflektierendem Material ausgekleidet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, da/3 das Material Edelstahlblech ist
14. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) aus Kunststoff hergestellt ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, da0 der Kunststoff Polyvinylchlorid oder Polypropylen ist,
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