DE2815551A1 - Vorrichtung zum absondern und abfuehren eines blattes von einem stapel solcher blaetter - Google Patents
Vorrichtung zum absondern und abfuehren eines blattes von einem stapel solcher blaetterInfo
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Description
Patentanwälte
Dipl.-Ing. Helmut Missling ~ «t " 6300 Giessen 10.4.1978
Dipl.-Ing. Richard Schlee Bismarckstrasse 43
-.. , , Λ ... .. Telefon: (0641) 71019
M/Hg 13.451
N.V. Optische Industrie "De Oude DeIft"
Delft, Niederlande.
Delft, Niederlande.
Vorrichtung zum Absondern und Abführen eines Blattes von einem Stapel
solcher Blätter.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Absondern und Abfuhren
eines Blattes von einem Stapel solcher Blätter, welcher Stapel an einer durch mindestens zwei im wesentlichen im Bereich seiner Längsränder vorgesehene
Stützorgane gebildeten Stützfläche abgestützt ist, welche Vorrichtung weiter mit Abtrennmittel versehen ist, die das unterste Blatt des Stapels anfassen
können und aus mindestens einem in der gewünschten Förderrichtung hin und her beweglichen Schuborgan bestehen, welches das Blatt mit hinter dem Stapel
angeordneten Fördermitteln zum Uebernehmen des vom Schuborgan in Gang gesetzten Blatttransports in Berührung bringen kann.
Eine solche Absondervorrichtung ist aus der NL-PA Jk.067^5 bekannt. Die
Absondermittel bei dieser bekannten Vorrichtung bestehen einerseits aus zwei Aufstauchorganen, die auf beiden Seiten des Blätterstapels hinter den Stützorganen
angeordnet sind und das unterste Blatt erfassen können, um es vom Stapel weg aufzubauschen, indem die Aufstauchorgane zueinander hin bewegt werden.
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Andererseits ist ein in der Förderrichtung hin und her "bewegliches hakenförmiges
Organ vorgesehen, das den hinteren Rand eines aufgebauschten Blattes
umgreift und es auf diese Weise in Richtung eines Satzes hinter dem Stapel angeordneter Walzen schiebt und mit diesen in Berührung "bringt, worauf die
Walzen für den Weitertransport des Blattes sorgen. Obgleich diese Absondervorrichtung
"befriedigende Resultate ergeben hat, hat es sich gezeigt , dass die Anzahl abzusondernder und abzuführender Filmblätter an ein Maximum von
zirka 12 Blättern je Sekunde gebunden ist.
Mit der Erfindung wird nun einerseits bezweckt, die maximale Anzahl je Sekunde
zu verarbeitender Blätter erheblich zu steigern und andererseits die Absondervorrichtung
zu vereinfachen.
Dies wird erfindungsgemäss bei einer Vorrichtung der eingangs erwähnten Art
dadurch erreicht, dass das Schuborgan versehen ist mit einer sich im wesentlichen
senkrecht zur Stützfläche erstreckenden Schiebefläche mit einem unteren Rand, der sich in der Arbeitslage des Schuborgans nahezu auf der Höhe der Stützfläche
befindet, wobei die Schiebefläche unmittelbar an dem hinteren Rand des untersten
Blattes des Stapels angreifend wirksam sein kann. Durch das Ergreifen dieser Massnahmen entfällt das Aufstauchen und entfallen auch die dafür erforderlichen
Vorkehrungen in der Absondervorrichtung. Es hat sich nämlich gezeigt, dass ein Blatt während des Aufstauchens sich nicht gleichmässig aufbauscht, sondern
sich wellend aufbauscht, worauf es gleichsam in die aufgestauchte Form springt. Das wellende Aufbauschen erweist sich als eine Folge einer Vakuumsaugung beim
Aufstauchen, wodurch das erwartete bogenförmige Aufbauschen eines Blattes gestört wird. Je höher die Aufstauchgeschwindigkeit, um so stärker maclfc sich
dieser entgegenwirkende Effekt geltend. Die Aufstauchgeschwindigkeit ist dadurch an ein Maximum gebunden. Wenn diese Geschwindigkeit zu gross wird, so
werden die bei der Vakuumsaugung auftretenden Kräfte so gross werden, dass das Blatt die Gefahr läuft, beschädigt zu werden. Bei der erfindungsgemässen
Absondervorrichtung wird nicht nur dieser entgegenwirkende Effekt vermieden, sondern wird dieser sogar in einen positiven Einfluss auf die Wirkung der
Absondervorrichtung umgesetzt. Beim unmittelbar am hinteren Blattrand Angreifen
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der Schiebefläche des Schuborgans ist es wesentlich, dass das Blatt -während
des Absonderns und Abführens flach "bleibt. Dies vird nun in vorteilhafter Weise
durch die Vakuumwirkung gefördert, die ja dem Aufbauschen entgegenwirkt. Die erfindungsgemassen Massnahmen haben daher nicht nur eine Vemnfachung der
Absondervorrichtung zur Folge, sondern bewirken in überraschender Weise das Umsetzen eines negativen Effektes in einen positiven. Die Zahl der zu verarbeitenden
Blätter je Zeiteiheit liegt bei Benutzung der erfindungsgemassen Absondervorrichtung dann auch erheblich höher als beim Stand der Technik.
Mit der erfindungsgemassen Absondervorrichtung sind Anzahlen von 27 Blättern
je Sekunde schon erreicht, was daher mehr als eine Verdoppelung gegenüber dem Stand der Technik bedeutet.
Wenn gemäss einer weiteren Ausführungsform der Erfindung das Schuborgan senkrecht
zur Stützfläche federnd in ein gesteuert hin und her bewegliches Organ aufgenommen
ist, wird darüber hinaus bewirkt, dass die Toleranzen der verschiedenen
Elemente nicht mehr so grosse Genauigkeit erfordern. Dabei kann an die Toleranzen
zwischen den Stützorganen einerseits und dem Schuborgan mit damit zusammenwirkenden
Teilen andererseits gedacht werden. Bei Benutzung eines in eine Kassette aufgenommenen Blätterstapels ist auch die Massführung zwischen Kassette
und Absondervorrichtung nicht mehr an sehr genaue Toleranzgrenzen gebunden. Das ist um so mehr wesentlich, wenn bedacht wird, dass es im genannten Fall
möglich sein muss, dass eine Absondervorrichtung mit sehr vielen Kassetten zusammenwirkt
.
Eine weitere Verbesserung der Zusammenwirkung zwischen Schuborgan und dem
untersten Blatt eines Stapels kann noch erhalten werden, wenn das Schuborgan mit
wenigstens einem sich senkrecht zur Stützfläche erstreckenden Stift versehen ist,
der in eine entsprechende Führung im gesteuert hin und her beweglichen Organ hineinragt und durch Federkraft in bezug auf das hin und her bewegliche Organ
hochgeschoben wird, welche Verschiebung durch eine Sicherung begrenzt wird.
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Eine besonders einfache, jedoch äusserst zweckmässige Ausbildung des Schuborgans
wird erreicht, wenn dieses entsprechend einer weiteren Vorzugsausführungsform
der Erfindung aus einem blockförmigen Element besteht, von dem ein Teil der oberen Fläche in der Förderrichtung nach unten geneigt ist, welcher Teil durch
einen quer zur Förderrichtung in der oberen Fläche des Elementes angeordneten Schlitz begrenzt wird, wobei zwischen dem vorderen und dem hinteren Rand des
Schlitzes ein Höhenunterschied vorhanden ist, der die Höhe der Schiebefläche angibt. Dabei kann der Schlitz in besonders vorteilhafter Weise auch als bei
der Herstellung der geneigten Fläche angeordnete Werkzeugauslaufnut dienen.
Unter Hinweis auf eine in der Zeichnung wiedergegebene Ausführungsform wird die
erfindungsgemässe Absondervorrichtung jetzt näher verdeutlicht. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematisierten Querschnitt der erfindungsgemässen Absondervorrichtung;
und
Fig. 2 einen Schnitt über die Linie II-II in Fig. 1, wobei aus Erwägungen der
Deutlichkeit einige Teile weggelassen sind.
In der Zeichnung ist eine Kassette 1 wiedergegeben, in der ein Stapel Blätter,
z.B. Filmblätter 2, untergebracht werden kann. Die Kassette besteht im allgemeinen aus einem geschlossenen Kasten, in dem eine durch einen Schieber 3
abschliessbare Oeffnung k vorgesehen ist. Weiter ist die Kassette noch versehen
mit einem Abfuhrschlitz 5, der durch eine Schieberklappe 6 abschliessbar ist,
und mit zwei Stützen 7 für den Blätterstapel.
Durch die Oeffnung k, die zum Beladen der Kassette 1 benutzt werden kann, d.h.
das darin Unterbringen eines Filmblätterstapels 2, ragt ein Schuborgan 8,
bestehend aus einem blockförmigen Element 9, an dem eine Anzahl Führungsstifte
10 befes"t%t sind, die in Führungen 11 eines Führungsblocks 12, der starrmit
einem Schiebeblock 13 verbunden ist, ragen.
Das blockförmige Element 9 ist mit einer geneigten Fläche 1^ versehen, die in
eine Nut 15 endet, welche derart vorgesehen ist, dass der sich an die geneigte Fläche 1U anschliessende obere Rand niedriger liegt als der andere obere Rand,
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dessen sich daran anschliessende Hutflache 16 als Schiebefläche dient, wie
weiter näher erläutert wird.
Das blockförmige Element 9 wird mittels einer oder mehrerer Federn 1T5 die in
den Führungen 11 unter den sich unter der geneigten Fläche 1^ "befindenden
Stiften 10 untergebracht sind, in Richtung des Filmblätterstapels 2 geschoben.
Um ein ungewolltes Sichlösen des blockförmigen Elements 9 und des Führungsblocks 12 zu vermeiden, sind diese mit Hilfe eines oder mehrerer auf den
nicht-federbelasteten Stiften 10 angeordneten Sicherungsringe 13 relativ zueinander
gesichert.
Der Schiebeblock 13 ist auf einer horizontalen Führung 19 gelagert, die nur
äusserst schematisch wiedergegeben ist und durch Befestigungen 20 mit dem
nicht-wiedergegebenen Gehäuse der Absondervorrichtung verbunden ist. Der
Schiebeblock 13 ist weiter mit einem Wockenstift 21 versehen, der zusammenwirken
kann mit einer Nockennut 22, die in einem zylindrischen Körper 23 vorgesehen ist. Ein nicht-wiedergegebener Motor sorgt über eine in Lagern 2k
gelagerte Welle 25 für den Antrieb des zylindrischen Körpers 23. Dieser Motor kann auch zum Antrieb eines Satzes hinter dem Abfuhrschlitz angeordneter Förderwalzen
26 dienen.
Der Filmblätterstapel 2 ist auf einer Seite gegen die Stützen 7 abgestützt,
während die andere Seite mit einer Platte 27 in Berührung ist, die durch
Federn 28 in ständigem Kontakt mit dem Stapel gehalten wird. Dadurch können die Kassette und die Absondervorrichtung in allen möglichen Stellungen relativ
zur Horizontalen angeordnet werden.
Die Wirkung der Vorrichtung ist wie folgt:
Nachdem eine Kassette 1, in der sich ein Filmblätterstapel 2 befindet, in der
in Fig. 1 wiedergegebenen Stellung in der Absondervorrichtung angeordnet ist, kann der Motor der Absondervorrichtung eingeschaltet werden, um die Blätter
stückweise daraus abzuführen.
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v.
Der Motor wird die Welle 25 - und dementsprechend den zylindrischen Körper 23 in
Drehung versetzen. Das wird zurIblge haben, dass durch Zusammenwirkung des
Nockenstiftes 21 und der Nockennut 22 der Schiebeblock 13 über die Führung 19»
in Fig. 1 gesehen, nach rechts bewegt. Zusammen mit dem Schiebeblock 13 bewegt
sich auch das damit verbundene Schuborgan 8 nach rechts, wodurch infolge des Angreifens der Schiebefläche 16 an dem hinteren Rand des untersten FiImblattes
des Filmblätterstapels 2 in der Kassette 1 dieses Filmblatt über die Stützen T ebenfalls nach rechts geschoben wird. Dieses Filmblatt wird dann durch
den Abfuhrspalt 5 die Kassette 1 verlassen und mit den kontinuierlich von dem Motor der Absondervorrichtung angetriebenen Förderwalzen 26 in Berührung kommen,
welche Walzen den Weitertransport des Filmblattes aus der Kassette vom Schuborgan
8 übernehmen.
Nachdem auf diese Weise der Transport des Filmblattes von den Walzen 26 übernommen
worden ist, wird wiederum durch Zusammenwirkung des Nockenstiftes 21 und der Nockennut 22 beim Weiterdrehen der Welle 25 der Schiebeblock 13 und
dementsprechend das Schuborgan 8 wieder in die in Fig. 1 gezeigte Ausgangsstellung
zurückgebracht. Das bedeutet, dass bei einer Umdrehung der Welle 25 ein Filmblatt
abgeführt wird und auch die Absondervorrichtung wieder in ihre Ausgangsstellung zum Absondern des nächsten Filmblattes fertiggestellt wird.
Durch die federnde Befestigung des blockförmigen Elements 9 im Führungsblock
wird einerseits bewirkt, dass bei der Rückbewegung des Schuborgans 8 das dann unterste Filmblatt des Filmblatterstapels 2 nicht beschädigt oder bekratzt wird.
Andererseits wird dadurch sichergestellt, dass der Kontakt zwischen dem hinteren
Rand des untersten Filmblattes und der Schiebefläche 16 immer möglichst optimal
sein wird. Die Absondervorrichtung und die in dieser anzubringenden Kassetten sind dadurch ziemlich unempfindlich gegen Herstellungstoleranzen geworden.
Dazu ist noch zu bemerken, dass, wenn die Anpassungsmöglichkeit des blockförmigen
Elements 9 nicht vorhanden wäre, sowohl die Führungen zwischen dem Absondervorrichtungsgehäuse
und der Kassette bzw. den Kassetten als auch die Stelle der Stützen T in der Kassette unter sich an ganz genaue Toleranzen gebunden wären.
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Es ist selbstverständlich, dass sehr viele Aenderungen und Abwandlungen im
Rahmen der Erfindung möglich sind. So könnten die Walzen 26 durch eine Klemme
ersetzt werden, die am vorderen Rand des Filmblattes angreift und dieses weitertransportiert.
Ebenfalls könnte das blockförmige Element mit einem in Höhenrichtung
verstellbaren messerförmigen Organ versehen werden, dessen am blockförmigen
Element vorstehender Rand als Schiebefläche statt der Fläche 16 der
Nut 15 dienen könnte. Weiter könnte die Verbindung zwischen dem blockförmigen
Element 9 und dem Führungsblock 12 statt durch Stifte 10 und Schraubenfedern 11
durch Blattfedern gebildet werden. Auch könnte diese Verbindung herbeigeführt werden mittels eines einzigen Stiftes, der dann neben einer durch eine Feder
beeinflussten, begrenzten Bewegungsmöglichkeit auch eine Sicherung gegen Verdrehung um die Stiftachse haben müsste. Diese wäre in einfacher Weise dadurch
zu verwirklichen, dass man den Stiftquerschnitt von einer Kreisform abweichen lässt.
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Claims (3)
- AnsprücheVorrichtung zum Absondern und Abführen eines Blattes von einem Stapel solcher Blätter, welcher Stapel an einer durch mindestens zwei im wesentlichen im Bereich seiner Längsränder vorgesehene Stützorgane gebildeten Stützfläche abgestützt ist, welche Vorrichtung weiter mit Abtrennmittel versehen ist, die das unterste Blatt des Stapels anfassen können und aus mindestens einem in der gewünschten Förderrichtung hindas und her beweglichen Sch±>organ bestehen, welches "Blatt mit hinter dem Stapel angeordneten Fördermitteln zum Uebernehmen des vom Schuborgan in Gang gesetzten Blatttransports in Berührung bringen kann, dadurch gekennzeichnet, dass das Schuborgan versehen ist mit einer sich im wesentlichen senkrecht zur Stützfläche erstreckenden Schiebefläche mit einem unteren Rand, der sich in der Arbeitslage des Schuborgans nahezu auf der Höhe der Stützfläche befindet, wobei die Schiebefläche unmittelbar an dem hinteren Rand des untersten Blattes des Stapels angreifend wirksam sein kann.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schuborgan senkrecht zur Stützfläche in ein gesteuert hin und her bewegliches Organ federnd aufgenommen ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schuborgan mit wenigstens einem sich senkrecht zur Stützfläche erstreckenden Stift versehen ist, der in eine entsprechende Führung im gesteuert hin und her beweglichen Organ hineinragt und durch Federkraft in bezug auf das hin und her bewegliche Organ hochgeschoben wird, welche Verschiebung durch eine Sicherung begrenzt wird.h. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schuborgan aus einem blockförmigen Element besteht, von dem ein Teil der oberen Fläche in der Förderrichtung nach unten geneigt ist, welcher Teil durch einen quer zur Förderrichtung in der oberen Fläche des Elementes angeordneten Schlitz begrenzt wird, wobei zwischen dem vorderen und dem hinteren Rand des Schlitzes ein Höhenunterschied vorhanden ist, der die Höhe der Schiebefläche angibt.809844/0694
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