DE2805876C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine elektrische Überwachungseinrichtung für
scheinwiderstandsbehaftete Verbraucher gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine entsprechende Überwachungseinrichtung für scheinwiderstandsbehaftete
Sensoren ist aus der DE-OS 23 16 759 bekannt. Dort wird ein Kraftstoffversorgungssystem
für einen Motor, mit einer Überwachungseinrichtung
für Sensoren beschrieben. Die Ausgangssignale der Sensoren werden
einer Schwellwertstufe zugeführt. Bei Überschreiten eines Schwellwertes
bei defektem Wandler unterbricht die Überwachungseinrichtung die Kraftstoffzufuhr,
oder die Kraftstoffzufuhr wird auf einen gefahrlosen Wert
begrenzt. Tritt ein Fehler in der Kraftstoffzufuhr derart auf, daß der
Brennkraftmaschine dauernd die maximale Kraftstoffmenge zugeführt wird,
so steigt die Drehzahl der Brennkraftmaschine an, und erst bei Erreichen
der höchst zulässigen Werte der Drehzahl wird die Kraftstoffzufuhr
unterbrochen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fehler in der Kraftstoffzumessung
frühzeitig zu erkennen, so daß kein Drehzahlanstieg erfolgt
um unerwünschte Betriebszustände zu vermeiden. Diese Aufgabe wird durch
die im Anspruch 1 gekennzeichneten Merkmale gelöst.
Die erfindungsgemäße elektrische Überwachungseinrichtung hat
den Vorteil, daß sie schnell und im Hinblick auf die Überwachung
der unmittelbaren Ansteuer- bzw. Empfangssignale umfassend
und damit optimal arbeitet.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Ausgestaltungen der im Hauptanspruch angegebenen
Überwachungseinrichtung möglich.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt
und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine prinzipielle Darstellung für eine elektromagnetische
Verstellung der Regelstange als mengenbestimmendes
Glied bei einer Brennkraftmaschine mit Selbstzündung,
Fig. 2
ein grobes Blockschaltbild einer elektrischen Überwachungseinrichtung
für einen Verbraucher,
Fig. 3 ein Strom-Zeit-Diagramm eines elektromagnetischen
Stellwerks,
Fig. 4 ein Impulsdiagramm zur Verdeutlichung des
Prinzips der erfindungsgemäßen Überwachungseinrichtung,
Fig. 5
ein Ausführungsbeispiel einer Überwachungseinrichtung bei einem
getakteten Stromregler,
und
schließlich
Fig. 6 eine Schaltungsanordnung zum Ausblenden
von nur kurzzeitigen Werten außerhalb des normalen Bereiches.
Bei elektronischen Reglern in Kraftstoffzumeßsystemen, insbesondere
bei Einspritzpumpen, stellt sich das Problem der Verhinderung
von gefährlichen Betriebszuständen wie zu hohe Drehzahl
und zu große Einspritzmengen infolge von Defekten einzelner
oder mehrerer Bauteile sowohl im Elektronikteil als auch
in der Stellwerksmechanik. Um die Ausfallraten in Richtung
gefährlicher Betriebe so klein wie möglich zu halten, ist es
notwendig, durch elektrische Überwachungseinrichtungen gefährliche
Betriebszustände zu erkennen und zu verhindern. Bei der
Auslegung dieser Überwachungseinrichtung ist zu beachten, daß
der Bauteileaufwand zur Bildung der Überwachungsfunktion sehr
klein gegenüber dem Aufwand der Gesamtschaltung gehalten wird,
da die Ausfallrate der Überwachungseinrichtung selbst die Verfügbarkeit
der Gesamtanlage verkleinert.
Bei erkanntem Fehlerfall, der einen gefährlichen Betriebszustand
nach sich zieht, soll beim vollelektronischen Regler
abgestellt und beim sogenannten Korrekturregler - einer Kombination
von mechanischem und elektrischem Regler - auf die
mechanische Grundfunktion umgeschaltet werden.
Fig. 1 zeigt einen grob schematischen Überblick über die
Schnittstelle von elektromagnetischem Stellwerk eines vollelektronischen
Reglers und der Regelstange als das kraftstoffmengenbestimmende
Stellglied einer Kraftstoffeinspritzpumpe
bei einer Brennkraftmaschine mit Selbstzündung.
Mit 10 ist ein Magnetstellwerk bezeichnet, das über eine Eingangsleitung
11 Ansteuerimpulse aus einem nicht dargestellten
Steuergerät für das Magnetstellwerk erhält. Der bewegliche Anker
12 des Magnetstellwerkes 10 ist über einen Stift 13 mit
einem Hebel 14 kraftschlüssig, jedoch auf diesem abrollbar
verbunden. Auf der dem Magnetstellwerk 10 gegenüberliegenden
Seite des Hebels 14 ist eine Rückstellfeder 15 angeordnet,
die als Druckfeder ausgebildet ist und den Hebel 14 bei nicht
erregtem Stellwerk in einer Ruhelage hält. An einem Kupplungspunkt
16 ist an den Hebel 14 eine Regelstange 17 angelenkt,
deren Stellung die Zumessung von Kraftstoff über eine nicht
dargestellte Kraftstoffpumpe bestimmt. Zur Kontrolle der Position
der Regelstange 17 dient ein Weggeber 18, dessen Ausgangssignal
über eine Leitung 19 als Istwert des Regelstangenweges
bzw. der Regelstangenposition vom elektrischen Mengenregler
verarbeitet werden kann.
Fig. 2 zeigt ein grobes Blockschaltbild eines Regelkreises
für ein Magnetstellwerk. Der eigentliche Regler ist mit 20
bezeichnet und er verarbeitet als Eingangsgröße einen Sollwert
von einer Leitung 21 und einen Istwert von einer Leitung 22.
Der Sollwert kommt aus einer Sollwertvorgabe-Einrichtung 23,
die z. B. durch das Fahrpedal realisiert werden kann. Zwischen
dem Regler 20 und dem Magnetstellwerk 10 ist noch eine Signalausblendschaltungsanordnung 25
vorgesehen. Mit ihr wird das
Vorliegen korrekter Ansteuerimpulse für das Magnetstellwerk
10 überwacht.
Eine zweite Signalausblendschaltungsanordnung 26 findet sich
in der Leitung 22 vom Weggeber 18 zum Istwerteingang des Reglers
20. Mit 28 ist ein Notsteuerorgan bezeichnet, dem Ausgangssignale
einer Notsteuerschaltungseinrichtung 29 zuführbar
sind. Gebildet wird dieses Ausgangssignal der Notsteuerschaltungseinrichtung
29 aus den Ausgangssignalen der Signalausblendschaltungsanordnungen
25 und 26.
Das Notsteuerorgan 28 hat die Aufgabe, bei nicht korrektem Ansteuersignal
des Magnetstellwerks 10 oder bei nicht korrektem
Arbeiten von Magnetstellwerk und Weggeber 18 die Regelstange
17 von Fig. 1 in einer solchen Richtung zu verschieben, daß
kein gefährlicher Betrieb für die Brennkraftmaschine auftreten
kann. Dies läßt sich im allgemeinen mit dem Ausklinken
von Federn erreichen, die in diesem erwähnten Notfall die
Regelstange in Richtung Stop verschieben und dort halten. Bei
Korrekturreglern wird nur das Mengenstellwerk 10 von der Regelstange
17 getrennt, damit der vorhandene mechanische Regler
eine Grobregelung auch weiterhin vornehmen kann.
Bei Stellregelkreisen mit Magnetstellwerken werden die Magnete
nun so ausgelegt, daß sie die sogenannte Startbedingung erfüllen,
d. h. die Nennleistung des Magneten wird bei halber Batteriespannung
erreicht. Das hat zur Folge, daß bei voller Batteriespannung
die Magneten überlastet würden. Deshalb wird die
Spannung am Magneten getaktet. Dieses Takten bei voller Batteriespannung
hat drei Vorteile:
- a) In der Endstufe und somit im Schaltgerät fällt eine kleine Verlustleistung an,
- b) die Regelbarkeit ist gut wegen der schnellen Stromanstiege, und
- c) es besteht volles Arbeitsvermögen des Magnetstellwerkes bei allen vorkommenden Batteriespannungen.
Um diese Vorteile auszunutzen, wird eine stromgeregelte Endstufe
für das Magnetstellwerk 10 verwendet. Ein entsprechendes
Schaltbild findet sich in Fig. 5.
Der Magnet des Magnetstellwerkes 10 von Fig. 1 arbeitet
gegen die Kraft der Feder 15. Entsprechend der Stellung des
Magneten bildet sich ein Kräftegleichgewicht zwischen Federkraft
und Magnetkraft aus. Dabei hat der Magnetstrom einen
stationären Wert, der der statischen Magnet-Weg-Kraft-Kennlinie
entspricht.
Der Strom durch den Magneten des Magnetstellwerkes 10 hat ein
durch die Induktivität und den ohmschen Widerstand bestimmtes
Zeitverhalten. Bei bewegtem Magnetanker 12 bildet die
Gegeninduktion eine Gegenspannung, die den Stromanstieg hemmt,
d. h. der Magnetstrom strebt bei Verstellung des Ankers zwar
auf den Nennstrom - das ist der Strom im stationären Fall -
zu, erreicht diesen aber nicht, solange sich der Anker bewegt.
Dieses Zeitverhalten zeigen die Diagramme von Fig. 3, in
denen der Strom durch den Magneten des Magnetstellwerks 10
über der Zeit aufgetragen ist, wenn schlagartig Betriebsspannung
an den Magneten gelegt wird. Die Kurve mit dem stetigen,
wenn auch stetig abnehmenden, Stromanstieg zeigt den Stromfluß
durch den Magneten bei stillstehendem oder festgehaltenem
Anker. Die Kurve mit dem Knick zeigt den Stromverlauf
mit bewegtem Anker, wobei der eigentliche Knickpunkt das Anschlagen
des Ankers am Ende seines Verstellbereiches kennzeichnet.
Dieses aus den Diagrammen von Fig. 3 ersichtliche
Verhalten des Magnetstroms wird nun insoweit ausgewertet, als
der Magnetstrom beim Erreichen der neuen Sollposition des
Ankers vom Regler wieder zurückgenommen wird. Das bedeutet,
daß bei einwandfrei arbeitendem Stellregelkreis der Magnetstrom
nie auf seinen Nennstrom ansteigen kann. Mittels eines
statischen Schwellenwerts beim Magnetstrom kann somit die ordnungsgemäße
Funktion des Stellregelkreises überwacht werden.
Mit der Überwachung des Magnetstromes können folgende Störungsfälle
festgestellt werden:
- a) Klemmen des Magnetankers oder von ihm bewegter mechanischen Teile, weil dann der Strom durch den Magneten infolge fehlender Gegenspannung schneller und höher ansteigen kann.
- b) Windungsschluß in der Magnetspule, da auch dann der Strom den normal im Regelfall erreichbaren Wert überschreitet.
- c) Fortlaufend durchgeschalteter Leistungstransistor infolge einer Fehlfunktion der Stellregelschaltungsanordnung oder einem Defekt im Transistor selbst. Dies bedeutet fehlende Impulspausen und damit Übergang in einen stationären Betriebszustand mit einem hohen Endstrom.
- d) Längere Abweichung des Soll-Ist-Vergleichswertes.
Es werden demnach alle Fehler erkannt, bei denen größere stationäre
und instationäre Ströme durch den Magneten fließen, als
bei ordnungsgemäßem Regelvorgang vorkommen können. Dabei wird
das Zeitverhalten des Magneten ausgenutzt, d. h. es sind keine
weiteren integrierenden Zeitglieder erforderlich.
Mit Hilfe der vorstehend skizzierten Magnetstromüberwachung
wird der Stellregelkreis mit dem Magnetstellwerk 10 nur bei
Ausfällen in Richtung zu viel Strom außer Betrieb genommen.
Das bedeutet, daß Fehler im Sinne eines ungünstigen, jedoch
auch ungefährlichen Betriebsverhaltens nicht erfaßt werden.
Da es sich bei der vorgeschlagenen Überwachungseinrichtung
jedoch um eine Notfallsteuerung handelt, ist die Erkennung
ungefährlicher Fehler auch nicht so bedeutsam.
Fig. 4 verdeutlicht das Prinzip der Stromüberwachung. Gezeichnet
sind im Diagramm von Fig. 4 zwei asymptotische Kurvenverläufe
K 1 und K 2, wobei die Asymptoten den Ruhestrom des Magneten
bei 14 V und 6 V Betriebsspannung kennzeichnen. Schraffiert
ist der zu überwachende Strombereich gezeichnet, der bei fehlerfreiem
Betrieb des Magnetstellwerks nicht erreicht werden
soll. Dabei liegt die untere Grenze dieses schraffierten Bereiches
unterhalb der Asymptote für den Magnetstellwerksstrom
bei einer Betriebsspannung von 6 V. Das bedeutet, daß der
Strom durch das Magnetstellwerk auch im schlechtest angenommenen
Fall, d. h. halber Betriebsspannung, bei normalem Betrieb
nicht in den Sättigungsbereich kommen soll.
Die maximalen Stromhübe des Magnetstellwerks sind in Fig. 4
als waagerechte gestrichelte und strichpunktierte Linien eingezeichnet.
Im stationären Arbeitsbetrieb weist der Stellwerksstrom
naturgemäß nur einen kleinen möglichen Stromhub auf, der
gestrichelt dargestellt ist. Im dynamischen Arbeitsbereich erreicht
der Stellwerksstrom vom Wert Null bis zu einer Höhe, die
zwischen dem des stationären Arbeitsbereichs und der Überwachungsschwelle
liegt. Es kann somit beim Betrieb von Magnetstellwerken
wünschenswert sein, wenn zwei unterschiedliche Überwachungsschwellen,
eine für den stationären und eine für den dynamischen
Arbeitsbetrieb vorgesehen werden. Bei einer zeitlichen
Staffelung dieser Arbeitsbetriebe empfiehlt sich daher eine
Umschaltung von Schwellenwerten, die durch unterschiedliche
Ansteuerung oder Rückkopplung des Schwellwertschalters realisierbar
ist.
Nach den Impulsdiagrammen von Fig. 4 ist nur eine Überwachungsschwelle
und die bei relativ hohen Stromwerten vorgesehen. Das
bedeutet, daß ein Eingriff in die Magnetstellwerk-Steuerung nur
beim Überschreiten von vorgegebenen Stromwerten vorgesehen ist,
jedoch keine Maßnahmen beim Unterschreiten wählbarer Stromwerte
vorgenommen werden. Dieser "Mangel" ist jedoch deshalb unbeachtlich,
weil nach dem Verwendungszweck der Magnetstellwerke
ein zu geringer Strom nicht zur Gefahr für die Brennkraftmaschine
wird und deshalb auf eine untere Stromschwellenüberwachung
im Hinblick auf ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnisses
verzichtet wird.
Fig. 5 zeigt ein Beispiel für eine Überwachungseinrichtung
für den Strom durch ein Magnetstellwerk. Dieses Magnetstellwerk
ist entsprechend dem Übersichtsschaubild von Fig. 1 mit
10 bezeichnet und liegt in Reihe zu einem Meßwiderstand 30
und der Kollektor-Emitter-Strecke eines Transistors 31 zwischen
zwei Anschlüssen 32 und 33 einer nicht dargestellten Betriebsspannungsquelle.
Widerstand 30 und der Magnet des Magnetstellwerks
10 sind von einer Reihenschaltung aus Freilaufdiode 34
und Widerstand 35 überbrückt. Seine Ansteuerung erhält der
Transistor 33 von einem Stromregler 36 bekannter Bauart, der
an seinem Ausgang 37 ein pulslängenmoduliertes Signal abgibt.
Ein Eingang 38 des Stromreglers 36 empfängt betriebskenngrößenabhängige
Reglersignale. Ein zweiter Eingang 39 des
Stromreglers 36 ist mit beiden Seiten des Widerstandes 30
gekoppelt und dient der Verarbeitung des Strommeßsignales
von diesem Widerstand 30.
Die Überwachungsschaltung für den Strom durch das Magnetstellwerk
10 enthält einen mitgekoppelten Schwellwertverstärker 40,
der als Schwellwertschalter dient, dessen beide Eingänge mit Spannungsteilern
aus den gegebenenfalls betriebskenngrößenabhängig gesteuerten Widerständen
41 bis 44 gekoppelt sind, und die wiederum beiderseitig
des Strommeßwiderstandes 30 angeschlossen sind. Der Ausgang
45 der Überwachungsschaltung wird zu einem nicht dargestellten
Notsteuerorgan geführt, wie er im Zusammenhang mit der Beschreibung
des Blockschaltbildes von Fig. 2 umrissen worden
ist.
Es kann zweckmäßig sein, wenn das Ausgangssignal des Schwellwertschalters
nicht bei jedem auch nur kurzzeitigen Impuls ansteigt
und somit eine bestimmte Reaktion bei der Kraftstoffzumessung
auslöst. Fig. 6 zeigt ein Blockschaltbild, dessen
Gegenstand nur Schwellwertausgangssignale ab einer bestimmten
Länge zur Steuerung eines Notsteuerorganes 28 (Fig. 2) weiterleitet.
Mit 70 ist ein Schwellwertschalter bezeichnet,
wie er z. B. beim Gegenstand von Fig. 5 als Schwellwertschalter
40 verwendet wird. 71 kennzeichnet ein UND-Gatter mit
einem negierenden Eingang. Der Schwellwertschalter 70 ist
nur einmal unmittelbar mit dem nichtnegierenden Eingang des
UND-Gatters 71 gekoppelt und einmal über ein Zeitglied 72 mit
dem negierenden Eingang dieses UND-Gatters 71.
Gibt der Schwellwertschalter 70 ein positives Ausgangssignal
ab, dann wird das Zeitglied 72, das z. B. durch einen monostabilen
Multivibrator gebildet werden kann, getriggert. Das
Ausgangspotential des Zeitgliedes 72 steigt dann ebenfalls,
und das UND-Gatter 71 gibt wegen der Potentialgleichheit an
seinen Eingängen kein positives Ausgangssignal ab. Ein positives
Ausgangssignal erscheint am Ausgang des UND-Gatters 71
erst dann, wenn nach Ablauf der Schaltzeit des Zeitgliedes
72 das Ausgangssignal des Schwellwertschalters 70 immer noch
auf einem hohen Potential liegt. Es ist dann nur dafür zu
sorgen, daß die Triggerung des Zeitgliedes nur mit einer positiven
Anstiegsflanke des Schwellwertschalterausgangssignals
erfolgt.
Eine weitere Möglichkeit zum Unterdrücken kurzzeitiger hoher
Spannungspegel besteht darin, einem Schwellwertschalter einen
Tiefpaß vorzuschalten.
Claims (6)
1. Elektrische Überwachungseinrichtung für scheinwiderstandsbehaftete
Verbraucher sowie deren Ansteuersignale,
im Bereich der Kraftstoffzumessung bei Brennkraftmaschinen,
dadurch gekennzeichnet, daß die die Verbraucher
(10) durchfließenden elektrischen Ströme einer Schwellwertstufe
(40, 70) zugeführt werden, mit deren Ausgangssignal
wenigstens eine Fehlerreaktionsschaltungsanordnung (28, 29) schaltbar
ist.
2. Elektrische Überwachungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß bei taktweise angesteuerten
Verbrauchern mit beweglichen (Anker-)Teilen wenigstens
eine Schaltschwelle der Schwellwertstufe (40, 70) zwischen Anzugs-
und Nennstrom liegt.
3. Elektrische Überwachungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachung der die Verbraucher (10) durchfließenden elektrischen Ströme
wenigstens in Richtung einer gefahrvollen Größe
erfolgt.
4. Elektrische Überwachungseinrichtung nach wenigstens
einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaltschwelle der Schwellwertstufe (40, 70) steuerbar
sind.
5. Elektrische Überwachungseinrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung der Schaltschwelle
betriebskenngrößenabhängig ist.
6. Elektrische Überwachungseinrichtung nach wenigstens
einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
dem Schwellwertschalter (70) ein Zeitglied (72)
zugeordnet ist.
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