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Unsinkbares, kentersicheres Boot
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Die Erfindung betrifft ein unsinkbares und kentersicheres Boot mit
einem in den Bootsrumpf einziehbaren Schwert, mit im Rumpfboden angeordneten Gewichten,
einem manuell betätigten Ruder, einer Halterung für einen Mast, mit mindestens einem
manuellen oder Motorantrieb und mit mindestens einem Sitzteil.
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Im herkömmlichen Bootsbau wird im allgemeinen davon ausgegangen,
die einzelnen Bootstypen und Susführungen entsprechend ihren bevorzugten Einsatzgebieten
auszulegen und hinsichtlich ihrer Eigenschaften entsprechend den spezifischen Forderungen
dieses Einsatzgebietes'zu optimieren. Insbesondere gilt dies beispielsweise für
Segelboote,
schnelle Motorboote und sog. Freizeitboote.
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Während bei den beiden erstgenannten die gesamte Bootskonzeption streng
auf die jeweilige Antriebsart ausgerichtet ist, stehen bei den sog. Freizeitbooten
eine einfache Handhabungs- und Bedienungsmöglichkeit, ein geringes Gewicht und ggf.
eine hohe Sicherheit auch bei unsachgemäher Bedienung eindeutig im Vordergrund.
Gemeinsam ist allen diesen Bootstypen die nach oben offene Bauweise mit der Folge,
daß das Boot z.B. bei stürmischem Wetter oder durch Wellenschlag vollaufen kann.
Obgleich bei einer Reihe von BootsausfUhrungen eine nahezu vollständige Unsinkbarkeit
sowie auch eine hohe Sicherheit gegen Kentern vorhanden ist, kann doch das Vollaufen
des Bootsrumpfes mit allen seinen mitunter höchst gefährlichen und in jedem Falle
unangenehmen Folgen bei rauhen Einsatzbedingungen nicht vermieden werden.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein universell einsetzbares Boot der
eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem ein Vollaufen des Bootsrumpfes mit Wasser
auch unter schwierigsten Bedingungen sicher vermieden wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Rumpf
zigarrenförmig ausgebildet ist und aus einem zylindrischen Mittelteil sowie aus
zwei spitzzulaufenden geschlossenen Endteilen besteht, die gegenüber dem Mittelteil
durch Querwände wasserdicht abgetrennt sind, daß der Mittelteil eine durch eine
Haube wasserdicht verschließbare Luke, Luftzuführungen und zwischen zwei Positionen
durch Umlegen verstellbare Sitzteile enthält und daß die Steuer-und Antriebseinrichtungen
in nach unten offenen Kastenaufnahmen in dem Bootsrumpf einziehbar angeordnet sind.
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Ein derartig erfindungsgemäß ausgebildetes Boot ist ohne größere
Umrüstungsarbeiten für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke geeignet. Ein wesentliches
Merkmal ist der wasserdichte Abschluß des eigentlichen Passagierraumes im mittleren
Bootsteil in Verbindung mit der ausreichenden Luftzufuhr, die eine außerordentlich
hohe Sicherheit der Insassen begründet. So ist u.a. das erfindungsgemäße Boot auch
bei schwerer See als Rettungsboot besonders geeignet, da es aufgrund seiner schlanken
Form nur einen geringen Platz auf dem Schiff beansprucht, und ferner durch seine
hohe Längsstabilität auf einfachste Weise in geschlossenem Zustand und mit eingezogenen
Antriebsaggregaten über z.B. das Bordheck gekippt werden kann, wobei es im Wasser
selbsttätig seine normale Schwimmlage einnimmt.
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Weiterhin eignet sich das erfindungsgemäße Boot in hervorragender
Weise aufgrund seiner hohen Sicherheit und seiner außerordentlich einfachen Handhabung
als sog. Freizeitboot für Binnengewässer und küstennahe Seegebiete. Hierfür sind
in erster Linie seine außerordentlich einfache Handhabung und der hohe Sicherheitsgrad
verantwortlich . Wird beispielsweise ein von Ungeübten gesteuertes Boot auf der
Mitte eines Sees von starken Windstößen oder einem Unwetter überrascht, dann gewährleistet
allein das Schließen der wasserdichten Luke in Verbindung mit einem von bis zu fünf
verschiedenen Antrieben zumindest ein gefahrloses Erreichen der Ufer. Die Eignung
des erfindungsgemäßen Bootes als Freizeitgerät wird noch dadurch gesteigert1 daß
mehrere jeweils einfach zu bedienende Antriebe im Bootskörper untergebracht sind
oder mit nur wenigen Handgriffen angebaut werden können. Diese Möglichkeit ist beispielsweise
für den Bootsverleih wichtig, da ein Umrüsten des Bootes von z.B. manuellen auf
elektrischen
Antrieb oder auf Besegelung mit wenigen Handgriffen
vorgenommen werden kann.
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Die in den Bootsrumpf einziehbare Anordnung der Steuer-und Antriebsaggregate
führt zu einem extrem niedrigen Tiefgang des Bootes und zu einer besonderen Eignung
für den Einsatz bei z.B. überschwemmungen.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind mindestens
in einer Querwand abgedichtete Hohlräume vorgesehen, die über gesonderte Luftöffnungen
einerseits mit der Atmosphäre sowie mit dem Passagierraum im Mittelteil des Bootskörpers
oberhalb des äußeren Wasserspiegels verbunden sind und die in einem mittleren Bereich
seitliche Ablauföffnungen für eventuell zusammen mit der Luft eingedrungenes Wasser
aufweisen. Diese Ausgestaltung verhindert sicher das Eindringen von Wasser in den
eigentlichen Passagierraum über die notwendigerweise vorzusehenden LuSteinströmöffnungen
und stellt gleichzeitig eine ausreichende Belüftung des Passagierraumes auch bei
geschlossener Luke sicher.
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In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Bootes können fünf
unterschiedliche Antriebsaggregate im bzw. am Bootskörper vorgesehen sein, die von
den Bootsinsassen wahlweise betätigt werden. In einem nach unten offenen, gegenüber
dem Innenraum jedoch wasserdicht abgeschlossenen Kasten kann ein Elektromotor mit
Schraube absenkbar angeordnet sein. Durch Betätigen von Zugstangen und Verriegelungen
wird dieser Elektroantrieb entweder in seine inaktive eingezogene Stellung oder
aber in seine Betriebsstellung unterhalb des Rumpfbodens gebracht und durch Verriegelungen
gesichert. Der Elektroantrieb kann um seine
Hochachse schwenkbar
im Bootskörper gehalten sein und als Lenk- bzw. Steuerorgan dienen. Zwei an der
Außenseite des Bootsrumpfes befestigte Bügel dienen als Auflage stützen für Ruder,
so daß bei geöffneter Luke und hochgestelltem Sitz auch ein Ruderbetrieb möglichi
.ne andere vom Insassen über z.B. Ketten- oder Bandtriebe betätigbare Antriebseinrichtung
besteht aus zwei seitlich neben dem Rumpf angeordneten Schaufelrädern, die über
Fußpedale oder Handriemen bei geschlossener Luke betätigt werden können und für
einen ausreichenden Vortrieb sorgen. Darüber hinaus weist das Boot in der hinteren
Trennwand eine Halterung für den Mast eines Segels auf. Vorzugsweise hinter der
rückwärtigen Trennwand kann ferner eine von außen zugängliche Ausnehmung in dem
hinteren zulaufenden Kegelteil vorgesehen sein, in welcher ein kompaktes Brennkraftmaschinen-Antriebsaggregat
eingesetzt und durch eine geeignete Halterung befestigt werden kann.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
von Unteransprüchen.
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Im folgenden wird das erfindungsgemäße Boot anhand der Zeichnung
im einzelnen beschrieben.
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Es zeigent Fig. 1 einen vertikalen Längsschnitt durch das Boot in
seiner Mittelebene; Fig. 2 eine Seitenansicht des Bootes nach Fig. 1; Fig. 3 einen
Querschnitt des Bootes längs der Schnittlinie 3-3 in Fig. 1;
Fig.
4 einen Querschnitt 4-4 des Bootes nach Fig. 1.
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Wie aus den Figuren 1 und 2 ersichtlich, besteht das dargestellte
Boot aus einem dreiteiligen Bootsrumpf 1, nämlich aus einem zylinderförmigen Mittelteil
2, einem vorderen kegelförmigen Bugteil 3 und einem hinteren kegelförmigen Heckteil4.
Die beiden Endteile 3 und 4 sind als in sich geschlossene Hohlkörper ausgebildet
und können ebenso wie das zylindrische Mittelteil 2 aus Blech oder einem ausreichend
widerstandsfähigen Kunststoff, wie z.B. faserverstärktes Kunstharz, bestehen. Diese
abgeschlossenen kegelförmigen Enden stellen somit Auftriebskörper dar, die den jederzeit
schwimmfähigen Zustand des Bootes garantieren.
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Um die Auftriebswirkung z.B. auch bei einem Riß oder einem Loch in
der Außenwand aufrechtzuerhalten, können die Innenräume der Endteile 3, 4 mit einem
leichten, von Wasser nicht benetzbaren Schaummaterial ausgefüllt sein.
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Die Stirnwände 5, 6 der beiden Endteile 3, 4 begrenzen mit der jeweiligen
Stirnwand 7, 8 des Mittelteils 2 je einen Hohlraum 9, 10. Jeder dieser HQhlräume
ist durch eine und einen kurzen Hhäume oberste Öffnung 11 von geringem Durchmesser
ständig mit der Außenluft sowie über mindestens eine weitere Bohrung 12 in der entsprechenden
Stirnwand 7 bzw. 8 des Mittelteils mit dem Passagierraum 13 verbunden. Wie aus Fig.
4 ersichtlicht kann der jeweilige Hohlraum 9, 10 durch geringfügig gegeneinander
geneigte Querstreben abgeschlossen sein, die unmittelbar unterhalb von mindestens
einer seitlichen Abflußöffnung 17, 18 in der Bootswand enden und die die Aufgabe
haben, das ggf. bei ungünstigen Witterungsverhältnissen durch die Luftöffnungen
11 mit eingedrungene Wasser aus dem jeweiligen Hohlraum 9 abzuführen und ein allmähliches
Füllen dieses Hohlraumes bis zu der mittels eines einfachen Schiebers 19 verschließbaren
Öffnung 12 zu verhindern.
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Der Mittelteil des Bootes weist eine obere Luke 20 auf, die seitlich
von zwei nach innen abgerundeten Führungsstangen 21 begrenzt wird. In diesen Führungsstangen
sind die beiden Teile 22, 23 einer Haube aus vorzugsweise einem durchsichtigen Kunststoff
längsverschiebbar geführt.
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Die beiden Haubenteile können in dem in Fig. 2 dargestellten Zustand
von innen oder außen gegeneinander verriegelt werden und schließen den Passagierraum
13 wasserdicht gegen außen ab.
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Innerhalb des Passagierraumes 13 sind im Bodenbereich zwei seitliche
Längsholme 25, 26 befestigt, die als Auflage stützen für mindestens ein Sitzteil
24 dienen. Dieses Sitzteil 24 ist U-förmig ausgebildet und kann auf einfachste Weise
lediglich durch Umdrehen in zwei Sitzpositionen eingestellt werden. Die in den Fig.
1 und 3 dargestellte erhöhte Lage dient zur Fahrt bei offener Luke 20, wobei der
Kopf und die Schulterpartie zur Bedienung der Ruder aus dem Bootsrumpf hervorragen.Dtuh
einfaches Umdrehen des Sitzteils 24 stützen sich die beiden in Fig. 3 dargestellten
Rundkerben 27, 28 auf den Längsholmen 25, 26 ab, wobei dann die Fläche 29 als Sitzfläche
dient und die beiden Schenkel des Sitzteils 24 frei nach oben ragen.
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Im Passagierraum 13 des Mittelteils 2 ist als Leitelement ein Schwert
30 in einem nach unten offenen wasserdichten Kasten 31 angeordnet. Ein am Schwertblatt
befestigter Arm 32 durchragt abgedichtet die obere Deckwand des Kastens 31 und dient
zum Absenken oder Einziehen des Schwertes 30 mittels z.B. einer Querstange 33. Die
jeweiligen Lagen des Schwertes können durch eine Klemm- oder Bolzenverriegelung
34 festgelegt werden. Wie aus Fig. 3 ersichtlich, ist in ausgefahrener Stellung
das Schwert 30 gegen Verdrehungen um den Arm 32 durch die Ausgestaltung des Kastens
31 -oder auch durch eine andere Verriegelung - gesichert.
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In einem in Fig. 1 unmittelbar hinter dem Sitzteil 24 angeordneten
weiteren Kasten 35, der zum Bootsinnenraum hin wasserdicht abgeschlossen ist, befindet
sich ein elektrischer Antrieb 36, der über ein geeignetes Gestänge 37 aus der dargestellten
eingezogenen Position bis unter den Rumpfboden ausgefahren werden kann. Um bei Nichtbenutzung
dieses Elektroantriebes 36 den Strömungswiderstand des Bootes möglichst gering zu
halten, ist an der Unterseite des Antriebes 36 eine entsprechend der Rumpfform gebogene
Platte 38 befestigt, welche die durch den Kasten 35 gebildete Öffnung verschlieBt.
Unmittelbar hinter der kastenförmigen Aufnahme 35 ist bei der Ausführung nach Fig.
lim Bootsrumpf ferner in einem schmalen Kasten 40 ein Steuerruder 41 höhenverstellbar
angeordnet, das ebenfalls bis unter den Rumpfboden abgesenkt durch z.B. Pedale und
Seilzüge über ein Hebelarmgestänge 42 verdreht werden kann.
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In oder an der Stirnwand 8 des mittleren Rumpfteiles 2 ist ferner
eine Steckhalterung für einen Mast 43 angeordnet.
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Bei der dargestellten Ausführung sind die beiden Endteile 3, 4 demontierbar
am Mittelteil durch geeignete Schnapp-Verschlüsse 45, 46 lösbar befestigt, die die
Möglichkeit zum Austausch einzelner Endteile ergeben. So kann beispielsweise an
den mittleren Rumpfteil das in Fig. 1 im einzelnen dargestellte Endteil auf einfachste
Weise angeschlossen werden, indem in einer durchgehenden Ausnehmung 47 mit oberer
und unterer Öffnung 48, 49 ein üblicher Motorantrieb 50 mit abgewinkelter Schraube
51 eingesetzt und an geeigneten Haltern 52 befestigt werden kann.
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Zum Einsetzen von Rudern sind am Außenmantel des mittleren Rumpfteiles
2 beidseitig je eine Stütze 55, 56 befestigt,
in deren obere gabelförmige
Enden nicht dargestellte Ruder eingelegt werden können. Ferner sind an jeder Seite
des Rumpfmittelteiles jeweils zwei Handgriffe 57, 58 befestigt, die das Einsetzen
und Herausheben eines Bootes in bzw. aus dem Wasser erleichtern und gleichzeitig
als Halter für nicht dargestellte Schwimmkörper dienen können, welche z.B. in Form
von Gummischläuchen bei hohem Wellengang außen an den Bootsrumpf angebracht werden,
um die Sicherheit und Schwimmfähigkeit des Bootes weiter zu steigern.
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Als weiteres Antriebsaggregat sind jeweils zwei seitlich über den
Bootsrumpf hinausstehende Schaufelräder BO, 61 drehbar gelagert, die z.B. über einen
fahrradähnlichen Kettenantrieb oder aber durch einen jeweils nur in einer Richtung
wirksamen Bandantrieb mit Freilauf vom Bootsinsassen bei wasserdicht abgeschlossener
Luke 20 betrieben werden können.
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Die Kentersicherheit des dargestellten Bootes wird durch am Bootsboden
angeordnete Gewichte 62 gewährleistet. Ebenfalls am Bootsboden können auch geeignete
Halterungen für Batterien bzw. Akkumulatoren zur Speisung des Elektroantriebs 36
vorgesehen sein.
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Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt. Insbesondere kann die Anordnung der Steuer- und Antriebsaggregate beliebig
und je nach spezifischen Einsatzbedingungen geändert werden. Ferner können auch
die Endteile 3, 4 starr mit dem Mittelteil verbunden werden und insbesondere das
heckseitige Endteil kann eine von der dargestellten Kegelform anderer Gestalt aufweisen.
Zur Steigerung der Gesamtstabilität ist der
Bereich des Rumpfes
verstärkt. Ferner können an den Langsholmen neben den Sitzen auch die anderen Bauteile,
wie z.B.
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Steuer- und Antriebsmittel befestigt werden. Als zusätzlicher Sicherheitsfaktor
sind im Bootsrumpf Luftschläuche vorhanden, die z.B. bei Sturmwarnung aufgepumpt
werden und als zusätzliche Auftriebskörper einen großen Teil des Passagierraumes
einnehmen. Das erfindungsgemäße Boot bietet dem Wasser nur geringe Aufschlagsflächen.