DE2713162A1 - Muffe fuer zur knochenstabilisierung dienende chirurgische naegel und deren verwendung - Google Patents
Muffe fuer zur knochenstabilisierung dienende chirurgische naegel und deren verwendungInfo
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Description
Merck Patent Gesellschaft 22. März 1977
mit beschränkter Haftung
Darmstadt
Muffe für zur Kncchenstabilisierung dienende chirurgische Nägel und deren Verwendung
Die Erfindung betrifft eine Muffe zur Umhüllung chirurgischer Nägel, die zur Knochenstabilisierung über äußere
Spanner dienen.
Für die Stabilisierung von Knochenbrüchen, Pseudarthrosen und für die Durchführung von Korrekturosteotomien gibt es
verschiedene Methoden: die Ruhigstellung durch Gipsverbände oder Kunstharzverbände, die Osteosynthese mittels
Nagel oder Platte und die Verwendung äußerer Spanner bzw. Fixateur externe.
Die äußeren Spanner gibt es in verschiedenen Ausführungen, die jedoch alle nach dem gleichen Prinzip funktionieren,
das darin besteht, daß quer zur Knochenlängsachse eingebohrte chirurgische Nägel oberhalb und unterhalb der
Bruchzone bzw. der Osteotomiestelle durch eine außerhalb
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der Haut gelegene Rahmenkonstruktion aus Metall- oder Kunststoffteilen miteinander so stark verbunden werden,
daß Bewegungen im Bruchhereich nicht mehr erfolge ι können.
Der Hauptvorteil dieses Verfahrens liegt darin, daß der Bruchbereich mit der Gefahr der postoperativen Wundinfektion
und Herauslösung von Bruchstücken aus dem Periostschlauch nicht eröffnet werden muß. Eine häufige aber
sehr schwerwiegende Komplikation ist jedoch die Infektion im Bereich der Austrittstelle der chirurgischen Hagel
durch die Haut, da in diesem Bereich ständig eine Verschiebung der Haut über den Nägeln erfolgt und der Fremdkörper
selbst die Ausbildung einer Infektion begünstigt. In manchen Fällen ist es sogar schwieriger, eine Bohrlochinfektion
zu beseitigen, als z.B. die infizierte Pseudarthrose, deretwegen die äußeren Spanner ursprünglich
angelegt wurden.
Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, ein Mittel zur Verfügung zu stellen, mit dem Infektionen (Bohrlochosteomyelitis)bel.der
Verwendung chirurgischer Nägel verhindert werden können.
Erfindungsgemäß wurde die Aufgabe dadurch gelöst, daß das Mittel aus einem einen antibakteriellen Wirkstoff
enthaltenden Kunststoff besteht und die Form einer Muffe hat.
Gegenstand der Erfindung sind somit Muffen für zur Knochenstabilisierung dienende chirurgische Nägel, bestehend
aus physiologisch unbedenklichen, zur protrahier- ten Freigabe von antibakteriellen Wirkstoffen befähigten
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Kunststoffen und mindestens einem antibakteriellen Wirkstoff.
Ferner umfaßt der Gegenstand die Vervendung der Muffen zum Überziehen chirurgischer Nägel.
Überraschenderweise hat sich gezeigt, daß die erfindungsgemäßen Muffen eine Infektion im Bereich der Austrittstelle
der chirurgischen Nägel durch die Haut wirksam vermeiden bzw. beseitigen. Als Folge der Unterdrückung
einer Infektion in diesem Bereich werden die Muffen vom Gewebe reizlos umscheidet und fixiert, so daß auch die
zur Infektion beitragende Verschiebung der Haut auf den chirurgischen Nägeln unterbunden und damit ein Übergreifen
der Infektion auf den Knochen verhindert wird. Die Entfernung der Muffen erfolgt zusammen mit den Nägeln und
bereitet keine Schwierigkeiten.
Die Muffen haben vorzugsweise die Form eines Hohlzylinders bzw. Schlauches von etwa 1 - 10 cm Länge, je nach
Stärke des Weichteilmantels und einer Wandstärke von etwa 1 - 3 mm bei einem äußeren Durchmesser von etwa 5-10 mm.
Es sind natürlich auch andere geeignete Formen denkbar, z.B. durchstechbare Kunststoffzylinder oder auch Formen
mit ungleichmäßigem Durchmesser.
Die Muffen bestehen im wesentlichen aus physiologisch unbedenklichen,
zur protcahierten Freigabe von antibakteriellen Wirkstoffen befähigten,antibakterielle Wirkstoffe enthaltenden
Kunststoffen. Geeignete Kunststoffe zur Herstellung der erfindungsgemäßen Muffen sind z.B. Polyurethan,
Xthylenvinylacetat, Acrylnitrilfasern, Kunststoff auf der Basis von Polyinethacrylaten und/oder Polyacrylaten.
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Solche Kunststoffmaterialien für chirurgische Zwecke sind im Prinzip bekannt. Sehr gebräuchlich ist zum Beispiel
ein Knochenzement, der in einer Normalpackung zwei Beutel mit je etwa 40 g Pulver und 2 Ampullen mit je 20
ml Flüssigkeit enthält. Das Pulver ist ein feines Perlpolymerisat
(Teilchendurchmesser OO μ) aus Methacrylsäuremethylester
mit einem Copolymeranteil von Methacrylat. Als Katalysator sind dem Pulver etwa 0,5 $ Dibenzoylperoxid
zugesetzt. Zur Kennzeichnung des Materials sind bei der Herstellung Spuren von Chlorophyll miteinpolymerisiert.
Als Röntgenkontrastmittel kann das Pulver zusätzlich zum Beispiel Zirkondioxid enthalten. Die zugehörige Flüssigkeit
besteht aus monomeren Methacrylsäuremethylester, dem als Beschleuniger etwa 0,7 f<
> Dimethyl-p-toluidin sowie al3 Stabilisator Spuren von Hydrochinon zugesetzt
sind. Auch diese Flüssigkeit ist in der Regel zur Kennzeichnung mit Spuren von Chlorophyll eingefärbt. Das in
Polyäthylenbeuteln abgepackte Pulver ist mit Äthylenoxid sterilisiert. Die Flüssigkeit ist steril filtriert und
in Glasampullen abgefüllt.
Beim Zusammenmischen von 2 Gew.-Teilen Pulver mit 1 Gew.-Teil
Flüssigkeit reagiert das Dibenzoylperoxid mit dem Dimethyl-p-toluidin in der Flüssigkeit, wodurch die
radikalische Polymerisation angeregt wird. Die Mischung ist so abgestimmt, daß sie schon nach etwa 1 Minute als
Teig verwendet werden kann. Dieser Teig bleibt für etwa 4 Minuten knetbar und beginnt dann unter Wärmeentwicklung
auszuhärten. Nach 6 Minuten ist die Polymerisation im wesentlichen abgeschlossen. Während der elastischen
Phase erfolgt die Formgebung.
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Der für die vorliegende Erfindung verwendbare Kunststoff steht jedoch auch in bereits auspolymerisierter Form zur
Verfugung. Er wird vorzugsweise in Form eines Perlpolymerisats zur Herstellung der erfindungsgemäßen Mittel eingesetzt.
Erfindungsgemäß enthält das Kunststoffoaterial mindestens
einen antibakteriellen Wirkstoff, gegebenenfalls zusammen mit einem geeigneten Träger. Als Träger kommt z.B. das
oben beschriebene Perlpolymerisat infrage, das z.B. in
Polyurethan oder Äthylvinylacetat eingearbeitet v/erden
kann. Geeignete antibakterielle Wirkstoffe sind grundsätzlich alle Antibiotica und chemotherapeutischen Hemmstoffe,
die durch die bei der Inkorporierung, der Aushärtung bzw. Sinterung des Kunststoffs auftretenden
chemischen Beeinflussung oder Temperaturen nicht geschädigt und die in der erwünschten V/eise aus dem Kunststoff
freigesetzt werden. Darüber hinaus sollen die antibakteriellen Wirkstoffe chemische Stabilität gegenüber
den verwendeten Kunststoffen besitzen. Ihr Wirkungsspektrum soll grampositive oder gramnegative Erreger
oder vorzugsweise beide Gruppen umfassen. Möglichst sollen die Erreger im Hinblick auf die verwendeten antibakteriellen Wirkstoffe eine verzögerte Resistenzentwicklung
aufweisen. Aus der Vielzahl der in Frage kommenden Antibiotica seien z.B. die folgenden genannt:
Erythromycin, Lincomycin, Clindamycin, Novobiocin, Vancomycin, Bacitracin, Fusidinsäure, Rifampicin, Polymyxine,
Neomycin, Kanamycin, Tobramycin, Sisomycin, Amikacin und insbesondere Gentamycin. Auch Penicilline
und Cephalosporine kommen in Betracht. Die Aminoglycosid-Antibiotica, wie Gentamycin, sind dabei wegen ihres breiten
antibakteriellen Spektrums und ihrer Wärmestabilität besonders geeignet.
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Die Menge des zuzusetzenden Wirkstoffs kann in weiten Bereichen variiert werden und hängt im wesentlichen von
seiner Aktivität ab. Im allgemeinen liegen dia Zusätze
bei etwa 0,2 bis 15 Gew.-$ an antibakteriellen Wirkstoffen, bezogen auf den Kunststoff. Für Gentamycin haben
eich z.B. Zusätze zwischen 1 und 4 Gew.-$ als besonders
günstig erwiesen (berechnet auf Gentamycinbase). Die übrigen antibakteriellen Wirkstoffe werden vorzugsweise
ebenfalls in ihrer antimikrobiellen Aktivität adäquaten Mengen beigemischt, wobei auch Gemische gewählt werden
könnten.
Vorzugsweise enthält das Kunststoffmaterial zusätzlich noch mindestens eine Aminosäure. Es hat sich nämlich
gezeigt, daß die Freisetzung der antibakteriellen Wirkstoffe aus dem Kunststoffmaterial in Gegenwart von
Aminosäuren wesentlich verbessert wird, d.h. unabhängig von der jeweils hergestellten Charge erfolgt eine stetige,
langsam abnehmende Abgabe der Wirkstoffe über einen längeren Zeitraum. Schon eine geringe Konzentration
dieser physiologisch unbedenklichen Zusatzstoffe hat diesen Effekt. Außerdem können, sofern eine Herstellung
der erfindungsgemäßen Mittel im Spritzgußverfahren erfolgt, die dabei erforderlichen Verarbeitungstemperaturen
erheblich gesenkt werden, wodurch eine im Hinblick auf den Wirkstoff erwünschte, schonende Verarbeitung
möglich wird.
Als Aminosäuren eignen sich grundsätzlich all'e natürlich
vorkommenden und physiologisch verträglichen Aminosäuren, die mindestens eine Wasserlöslichkeit von etwa
1 g/100 ml haben. Bevorzugt sind aliphatische Monoaminomonocarbonsäuren
mit bis zu 5 C-Atomen, wie z.B. Glycin,
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Alanin, Threonin, Valin, Serin, Hydroxyprolin, Prolin, vorzugsweise Glycin und Alanin, insbesondere Glycin. Das
Kunststoffmaterial kann cine Aminosäure oder ein Gemisch mehrerer Aminosäuren enthalten.
Die Menge der zuzusetzenden Aminosäuren kann in weiten Bereichen variiert werden und hängt mindestens teilweise
von der Löslichkeit der verwendeten Aminosäure ab. Im allgemeinen liegen die Zusätze bei etwa 0,3 bis 5 Gew.-^
an Aminosäuren, bezogen aus das Polymere. Pur Glycin hat
sich z.B. ein Zusatz von etwa 1 Gew.-$ als besonders günstig erwiesen.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Muffe wird in den
Kunststoff z.B. ein Antibioticum und vorzugsweise mindestens eine Aminosäure inkorporiert. Das kann in der
Weise erfolgen, daß man beide Komponenten vor der Aushärtung in den Kunststoff einbringt oder ein fertig auspolymerisiertes
Produkt, z.B. ein Perlpolymerisat, das ggf. eine der Komponenten bereits enthält, mit dem oder
den noch fehlenden Bestandteilen intensiv mischt und anschließend die gwünschte Formgebung vornimmt.
Die erhaltenen Muffen bzw. Schläuche können gegebenenfalls anschließend einer Sterilisation unterworfen werden. Sie
können dann entweder als solche oder bereits auf chirurgische Nägel aufgezogen, eingesiegelt werden. Im Falle
eines dicken Weichteilmantels werden vorzugsweise schlauchförmige Muffen verwendet, die die gesamte Länge
des Nagels überziehen können. Vor der Verwendung können die Schläuche in geeignete Längen zerschnitten warden.
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40 g eines sterilen, feinen Perlpolymerisats (Teilchendurchmesser <
30 μ ), bestehend aus einem Copolymerisat von Methacrylsäuremethylester und Methylacrylat, das ca.
15 i° Zirkondioxid als Röntgenkontrastmittel enthält, werden mit 0,5 g Gentamycinsulfat und 0,4 g Glycin gut
vermischt. Das erhaltene Pulver wird in einer geeigneten Apparatur zum Sintern gebracht und in entsprechenden
Formen ausgeformt (vorzugsweise im Spritzgußverfahren).
Die entstehende Muffe hat die Form eines Hohlzylinders von etwa 1 - 10 cm Länge und einer Wandstärke von etwa
1 - 3 mm bei einem äußeren Durchmesser von etwa 5-10 mm. Gegebenenfalls kann eine Sterilisation, z.B. durch
Begasung mit Athylenoxid, angeschlossen werden. Die Muffen können sodann zur Infektionsprophylaxe im Bereich
der Austrittstelle von chirurgischen Nägeln durch die Haut auf die Nägel geschoben werden.
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Claims (7)
1./Muffe für zur Knochenstabilisierung dienende chirurgische
Nägel, bestehend aus physiologisch unbedenklichen, zur protrahierten Freigabe von antibakteriellen
Wirkstoffen befähigten Kunststoffen und mindestens einem antibakteriellen Wirkstoff.
2. Muffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie die Form eines Hohlzylinders bzw. Schlauches von
etwa 1 - 10 cm Länge und einer Wandstärke von etwa 1 - 3 π™ bei einem äußeren Durchmesser von etwa
5 - 10 mm hat.
3. Muffe nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Kunststoff auf der Basis
von Polyurethan, Äthylenvinylacetat, Acrylnitrilfasern bzw. Polymethacrylaten und/oder Polyacrylaten
besteht.
4. Muffe nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Antibioticum Gentamycin enthält.
5. Muffe nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß sie zusätzlich mindestens eine Aminosäure enthält.
6. Muffe nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Aminosäure Glycin enthält.
7. Verwendung der Muffe nach den Ansprüchen 1 bis 6 zum überziehen chirurgischer Nägel.
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1978
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