DE2705264A1 - Vorrichtung zur hoehenverstellbaren aufhaengung eines bestrahlungsgeraetes - Google Patents
Vorrichtung zur hoehenverstellbaren aufhaengung eines bestrahlungsgeraetesInfo
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Description
- Vorrichtung zur höhenverstellbaren
- Aufhängung eines Bestrahlungsgerätes Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur höhenverstellbaren Aufhängung eines Bestrahlungsgerätes zur medizinischen oder kosmetischen Körperbestrahlung.
- Es sind Bestrahlungsgeräte für die medizinische oder kosmetische Ganz- oder Teilkörperbestrahlung bekannt, die über einer liegenden Person angeordnet sind und diese bestrahlen. Als Strahlungsquellen werden dabei beispielsweise Quarz lampen verwendet, also im wesentlichen punktförmige Strahler, deren Strahlung durch geeignete optische Mittel annähernd parallel gerichtet werden kann. Dementsprechend kann der Abstand des Bestrahlungsgerätes von der zu bestrahlenden Person relativ groß sein.
- Man hat nun auch Bestrahlungsgeräte entwickelt, die Leuchtstoffröhren als Strahlungsquellen benutzen, also diffuses Licht abstrahlende Lichtquellen. Bei diesen Bestrahlungsgeräten kann das abgestrahlte Licht nicht parallel gerichtet werden, so daß die Strahlungsdichte am Ort der zu bestrahlenden Person von der Entfernung zwischen dem Bestrahlungsgerät und der Person abhängt. Die Strahlungsdichte nimmt dabei etwa mit dem Quadrat der Entfernung ab.
- Um einerseits eine möglichst intensive Bestrahlung zu erreichen und um andererseits ein bequemes Plazieren der Person unter dem Bestrahlungsgerät zu ermöglichen, hängt man daher derartige Bestrahlungsgeräte höhenverstellbar auf.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur höhenverstellbaren Aufhängung eines Bestrahlungsgerätes vorzuschlagen, die in einfacher Weise die Höhenverstellung des Bestrahlungsgerätes erlaubt und gleichzeitig den sicheren Betrieb desselben ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß das Bestrahlungsgerät an mindestens zwei flexiblen Halteorganen aufgehängt ist, welche auf einer ortsfest gelagerten, drehbaren Welle aufwickelbar sind.
- Es kann dabei weiter vorgesehen sein, daß die Welle in Abwikkelrichtung gegen die Wirkung von mindestens zwei einseitig ortsfest gehaltenen, mit ihren freien Enden an der Welle angreifenden Federn verdrehbar ist. Dadurch wird einerseits erreicht, daß das Gewicht des Bestrahlungsgerätes durch die Federkraft im wesentlichen kompensiert ist, daß also das Anheben und Absenken des Bestrahlungsgerätes sehr leicht vonstatten geht, und daß andererseits auch beim Versagen einer Feder mindestens eine weitere Feder vorhanden ist, die ein unbeabsichtigt schnelles Absenken des Bestrahlungsgerätes verhindert.
- Günstig ist es, wenn eine lösbare Arretierung für die Welle vorgesehen ist, die vorzugsweise durch eine drehfest mit der Welle verbundene Rasterscheibe gebildet wird, in welche ein federbelasteter, ausrückbarer Rasterstift eingreift.
- Es kann ferner vorgesehen sein, daß die Welle durch einen Elektromotor verdrehbar ist. Dabei ist es vorteilhaft, wenn der Elektromotor ein im Innern der hohl ausgebildeten Welle angeordneter Rohrgetriebemotor ist.
- Zur Erhöhung der Sicherheit kann vorgesehen sein, daß eine beim Versagen des Motors das Abwickeln der Welle verhindernde Sicherung vorgesehen ist. Diese kann als eine auf die Welle oder eine fest mit ihr verbundene Scheibe wirkende Bandbremse ausgebildet sein.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche und in diesen niedergelegt.
- Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen: Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Bestrahlungsanlage mit einer Vorrichtung zur höhenverstellbaren Aufhängung gemäß der Erfindung; Fig. 2 eine Schnittansicht einer an einer Decke befestigten Vorrichtung zum höhenverstellbaren Aufhängen eines Bestrahlungsgerätes gemäß der Erfindung; Fig. 3 eine Ansicht ähnlich Fig. 2 eines weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung; Fig. 4 eine schematische Seitenansicht einer Rasterscheibe und eines magnetbetätigten Rasterstiftes und Fig. 5 eine schematische Seitenansicht einer magnetbetätigten Bandbremse.
- In Fig. 1 ist schematisch eine Seitenansicht einer Bestrahlungsanordnung dargestellt. Über einer Liege 1, auf welcher eine zu bestrahlende Person 2 liegt, sind in einem Gehäuse 3 die die gewünschte Strahlung erzeugenden Strahlungsquellen angeordnet. Das Gehäuse 3 wird mittels zweier Gurtbänder 4, 5 gehalten, die auf Gurtbandrollen 6, 7 aufgewickelt sind. Die Rollen 6 und 7 sind drehfest mit einer gemeinsamen, ortsfest, beispielsweise an der Decke 9, gelagerten Welle 8 verbunden.
- Die Lagerung der Welle 8 erfolgt über an der Decke 9 befestigte, L-förmige Halter 11, 12 und Kugellager 13, 14 (Fig. 2).
- An ihrem über den Halter 12 hervorstehenden Ende 15 ist die Welle 8 von mehreren, im dargestellten Beispiel 4, Spiralfedern 16, 17, 18, 19 umgeben, die mit ihrem äußeren Ende an einer das Ende 15 überfangenden, am Halter 12 ortsfest befestigten Haube 21 und an ihrem inneren Ende an der Welle 8 derart befestigt sind, daß sie beim Verdrehen der Welle 8 in Abwickelrichtung, also beim Absenken des Gehäuses 3, gespannt werden und damit dieser Abwickelbewegung entgegenwirken. Die Stärke der Federn ist derart gewählt, daß sie zusammen etwa das Gewicht des Gehäuses 3 kompensieren.
- An dem gegenüberliegenden, über den Halter 11 hervorstehenden Ende 22 trägt die Welle 8 in drehfester Verbindung eine Rasterscheibe 23, die über ihren Umfang rasterförmige Ausnehmungen 24 aufweist (vgl. Figur 4). Mit dieser Rasterscheibe wirkt ein formschlüssig in die Ausnehmungen 24 eingreifender Rasterstift 26 zusammen, der an einem einseitig am Gehäuse gelenkig gelagerten Hebel 25 angeordnet ist. Der Hebel 25 wird mittels einer Feder 27, die einerseits am Hebel 25 und andererseits am Gehäuse angreift, derart verschwenkt, daß der Rasterstift 26 in eine Ausnehmung 24 der Rasterscheibe 23 eingreift und diese und damit die Welle 8gegen Drehung blockiert.
- Zur Lösung der Arretierung ist ein gehäusefest gelagerter Hubmagnet 28 vorgesehen, der den Hebel 25 bei Erregung entgegen der Kraft der Zugfeder 27 in Richtung des Pfeiles A in Fig. 4 derart verschwenkt, daß der Rasterstift 26 aus der Ausnehmung 24 ausgefahren wird.
- Auf diese Weise ist die Welle 8 normalerweise gegen Drehung arretiert; wenn man die Höhe des Bestrahlungsgerätes verändern will, kann man diese Arretierung durch Erregung des Hubmagneten 28 aufheben.
- Die Welle 8 kann mittels eines Gehäuses 29 abgedeckt sein, welches an den L-förmigen Schenkeln der Halter 11 und 12 befestigt werden kann, so daß von der gesamten höhenverstellbaren Aufhängevorrichtung nur die beiden Gurtbänder 4 und 5 und der Seilzug 28 sichtbar sind.
- Es ist ein Vorteil der hier beschriebenen Aufhängevorrichtung, daß sie durch das Vorsehen einer Vielzahl von an der Welle angreifenden Federn für ein Höchstmaß an Sicherheit sorgt. Sollte eine der Federn 16 bis 19, beispielsweise durch Bruch, ausfallen, dann verhindern die übrigen drei Federn mit Sicherheit, daß das schwere Gehäuse auf die darunterliegende Person fällt und diese verletzt.
- In Fig. 3 ist ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung dargestellt, die ähnlich aufgebaut ist, wie die oben beschriebene. Entsprechende Teile tragen daher dieselben Bezugszeichen.
- Die die Rollen 6 und 7 tragende Welle 8 ist dabei als Hohlwelle ausgebildet, die mittels an ihren Innenwänden anliegenden, gegen axiale Verschiebung gesicherten Lagerscheiben 31, 32, 33, 34 auf zwei Wellenstücken 35 und 36 drehbar gelagert ist. Die Wellenstücke 35 und 36 ihrerseits sind über Endstücke 37 bzw.
- 38 drehfest in mit der Decke verbundenen Haltern 39 bzw. 41 befestigt. Beide Wellenstücke 35 und 36 werden von je einer Schraubenfeder 42 bzw.43 umgeben, deren eines Ende an dem ortsfest und nicht verdrehbar gelagerten Wellenstück 35 bzw. 36 und deren anderes Ende an der drehfest mit der Hohlwelle 8 verbundenen Lagerscheibe 31 bzw. 34 befestigt ist. Dadurch ergibt sich beim Verdrehen der Hohlwelle 8 auch eine Verdrehung der Schraubenfedern 42 und 43, und zwar derart, daß die Schraubenfedern 42 und 43 dem Abwickeln der Gurtbänder 4 und 5 entgegenwirken. Ähnlich wie bei den Spiralfedern 16 bis 19 der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform ist die Rückstellkraft der Schraubenfedern 42 und 43 derart bemessen, daß das Gewicht des Gehäuses 3 im wesentlichen kompensiert wird. Auch hier bietet das Vorsehen von zwei unabhängig voneinander funktionierenden Federn die geforderte Sicherheit.
- Obwohl in Fig. 3 nicht dargestellt, kann auch die Ausführungsform der Fig. 3 mit einer das Verdrehen der Hohlwelle 8 verhindernden Rasterarretierung mit einer Rasterscheibe 23 und einem Rasterstift 26 versehen sein. Diesbezüglich wird auf die entsprechenden Ausführungen bei der Beschreibung des in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiels verwiesen.
- Bei einem weiteren, in der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, im Inneren der in ähnlicher Weise wie bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel hohl ausgebildeten Welle 8 einen Rohrgetriebemotor anzuordnen, der als Antrieb für die Welle 8 dient. In diesem Falle ist es nicht notwendig, den Spiralfedern 16 bis 19 oder den Schraubenfedern 42 und 43 entsprechende Federmittel vorzusehen. Es ist jedoch dafür Sorge zu tragen, daß das Gehäuse 3 bei einem Fehlverhalten des Motors oder des Getriebes nicht auf die darunterliegende Person absinken kann. Zu diesem Zweck sind geeignete Bremsmittel vorgesehen, die beim Überschreiten einer bestimmten Absenkgeschwindigkeit oder einer bestimmten Beschleunigung beim Absenken die Welle 8 bremsen.
- Es ist auch möglich, die Welle 8 mittels der in Fig. 5 schematisch dargestellten Bandbremse zu sichern. Diese umfaßt eine drehfest mit der Welle 8 verbundene Bremsscheibe 50, um die ein einseitig an einem ortsfesten Haltepunkt 51 befestigtes Bremsband 52 geführt ist, dessen anderes Ende über eine Zugfeder 53 ebenfalls ortsfest gehalten ist. Unter dem Zug der Feder 53 legt sich das Bremsband 52 fest an die Bremsscheibe 50 an und verhindert deren Umdrehung, wodurch auch die Welle 8 arretiert wird. Zum Lösen der Bandbremse ist das Bremsband 52 an seiner Verbindungsstelle mit der Feder 53 über eine Befestigungsplatte 54 und einen Drehhebel 55 über eine Welle 56 drehfest mit einem Drehmagneten 57 verbunden, der durch Erregung in Richtung des Pfeiles B in Fig. 5 verdrehbar ist. Dabei wird die Spannung des Bremsbandes 52 entgegen der Wirkung der Feder 53 derart gelockert, daß die Scheibe 50 und damit die Welle 8 sich drehen können.
- Der Drehmagnet 57 ist normalerweise nicht erregt, so daß die Welle 8 gegen Drehung gesichert ist. Wünscht man, das Bestrahlungsgehäuse abzusenken oder anzuheben, wird der Drehmagnet 57 erregt, der dann die Bandbremse freigibt und die Höhenverstellung des Strahlungsgehäuses ermöglicht.
- Sowohl die Wellenarretierung mit Hilfe einer Rasterscheibe (Fig. 4) als auch die Arretierung mittels einer Bandbremse (Fig. 5) können bei den verschieden aufgebauten, oben beschriebenen Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung verwendet werden.
- Mit den beschriebenen Aufhängevorrichtungen ist eine einfache und gefahrlose Bedienung des Bestrahlungsgerätes möglich. Bei den Ausführungsbeispielen der Fig. 2 und 3 läßt sich das Gehäuse, gegebenenfalls nach dem Zurückziehen des Rasterstiftes 26, leicht auf- und abbewegen, wobei die Gewichtskompensation durch die Federmittel von Vorteil ist. Insbesondere wird durch diese Federn das Anheben des Gehäuses unterstützt, da die Rückstellkraft der Federn beim Absenken des Gehäuses ansteigt.
- Bei dem Ausführungsbeispiel mit einem Elektrorohrgetriebemotor ist zum Anheben und Absenken nur ein Schalter zu betätigen, wodurch der Motor in Gang gesetzt und die Drehsicherung gelöst werden.
- Bei allen Ausführungsformen ist also dafür Sorge getragen, daß das Gehäuse nicht unbeabsichtigt abgesenkt werden kann.
- l e e r s e i t e
Claims (18)
- Patentansprüche: 3 Vorrichtung zur höhenverstellbaren Aufhängung eines Bestrahlungsgerätes zur medizinischen oder kosmetischen Körperbestrahlung, dadurch gekennzeichnet, daß das Bestrahlungsgerät (3) an mindestens zwei flexiblen Halteorganen (4,5) aufgehängt ist, welche auf einer ortsfest gelagerten, drehbaren Welle (8) in einem Abstand aufwickelbar sind, der dem Abstand der Befestigung der Halteorgane an dem Bestrahlungsgerät entspricht.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (8) in Abwickelrichtung gegen die Wirkung von mindestens zwei einseitig ortsfest gehaltenen, mit ihren freien Enden an der Welle (8) angreifenden Federn (16,17, 18,19; 42,43) verdrehbar ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn die Welle (8) umgebende Spiralfedern (16,17,18, 19) sind.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn in Wellenlängsrichtung angeordnete Schraubenfedern (42,43) sind.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (42,43) im Innern der hohl ausgebildeten Welle (8) angeordnet sind.
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückholkraft der Federn (16,17,18, 19; 42,43) beim Abwickeln der Halteorgane (4,5) zunimmt.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Federkraft der Federn (16,17,18,19; 42,43) derart gewählt ist, daß sie das Gewicht des Bestrahlungsgerätes (3) weitgehend kompensieren.
- 8. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine lösbare Arretierung für die Welle (8) vorgesehen ist.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Arretierung eine drehfest mit der Welle (8) verbundene Rasterscheibe (23) mit mindestens einer Ausnehmung (24) dient, in welche ein federbelasteter, ausrückbarer Rasterstift (26) eingreift.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Rasterstift (26) mit Hilfe eines elektrisch betätigbaren Hubmagneten (28) aus der Ausnehmung (24) der Rasterscheibe (23) ausrückbar ist.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (8) durch einen Elektromotor verdrehbar ist.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor ein im Innern der hohl ausgebildeten Welle (8) angeordneter Rohrgetriebemotor ist.
- 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine beim Versagen des Motors das Abwickeln der Welle verhindernde Sicherung vorgesehen ist.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherung bei Überschreiten einer bestimmten Abwickelgeschwindigkeit wirksam wird.
- 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8,13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherung eine auf die Welle oder eine fest mit ihr verbundene Scheibe wirkende Bandbremse ist.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Bremsband (52) der Bandbremse federbelastet ist und gegen die Wirkung einer Feder (53) mittels eines Elektromagneten (57) entlastbar ist.
- 17. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteorgane (4,5) jeweils auf eine mit der Welle (8) drehfest verbundene Rolle (6,7) aufwickelbar sind.
- 18. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteorgane Gurtbänder (4,5) sind.
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