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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Innenleuchtenanordnung, wobei die Innenleuchtenanordnung über wenigstens eine zumindest eine Lampe aufweisende Leuchte verfügt. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Betreiben einer Innenleuchtenanordnung eines Kraftfahrzeugs.
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Aus dem Stand der Technik ist beispielsweise die Druckschrift
DE 20 2018 002 900 U1 bekannt. Diese betrifft eine Akkuleuchte für den Innenraum, insbesondere für Wohnmobile, Wohnwagen und Boote, die autonom betrieben werden kann und eine Ladevorrichtung aufweist. Dabei ist vorgesehen, dass eine Ausziehfunktion in der Leuchte das Umschalten der Spot-Funktion, in der das Licht einer Lichtquelle gebündelt über eine enge Lichtaustrittsöffnung in der Nähe der Lichtquelle über einen blendgeschützten Reflektor ähnlich einem Spot-Strahler in Form eines spitzen Kegels ausgestrahlt wird, durch Herausziehen des Leuchtschirms in die Candlelight-Funktion mit diffuser Lichtabstrahlung ermöglicht, in der das Licht einer Lichtquelle ungebündelt auf einen sie umgebenden transluzenten Lampenschirm abgestrahlt wird, der das Licht seinerseits diffus in den Raum abstrahlt, oder alternativ das Licht einer Lichtquelle ungebündelt auf einen sich umgebenden Lampenschirm abgestrahlt wird, der in bestimmten Bereichen aus einem lichtundurchlässigen reflektierenden Segment und einem zweiten transluzenten Bereich besteht, auf dem das Licht konzentriert wird und der das Licht seinerseits diffus in den Raum oder nach unten Richtung Sockel abstrahlt.
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Weiterhin ist aus der Druckschrift
DE 199 36 537 B4 eine Abschirmeinrichtung bekannt, die zum Abschirmen eines durchsichtigen Bereichs mit Abschirmmitteln geeignet ist, die zwischen einer Aktivstellung, in der die Abschirmmittel den durchsichtigen Bereich abschirmen, und einer Passivstellung verstellbar sind, in der die Abschirmmittel den durchsichtigen Bereich freigeben, und mit aktivierbaren elektrischen Leuchtmitteln, wobei eine Aufnahmekassette vorgesehen ist, welche die Abschirmmittel in deren Passivstellung aufnimmt, wobei diese Aufnahmekassette elektrische Anschlüsse für die Energieversorgung der Leuchtmittel aufweist. Dabei ist vorgesehen, dass die Leuchtmittel an oder in den Abschirmmitteln angeordnet sind, wobei die Abschirmmittel als Träger für die Leuchtmittel dienen.
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Zudem offenbart die Druckschrift
DE 10 2011 109 294 A1 ein Trennsystem, zumindest umfassend mindestens eine von mindestens einer Abrolleinrichtung ab- und aufrollbare Trenneinheit, zum Abtrennen eines Raums entlang einer Fahrzeuglängsrichtung in zwei benachbarte Bereiche, wobei die mindestens eine Abrolleinrichtung an einer Tragstruktur des Kraftfahrzeugs in Fahrzeuglängsrichtung ausgerichtet und integriert und/oder verdeckt ausgebildet ist.
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Aus der Druckschrift
DE 10 2017 124 210 A1 sind Fahrzeugbeleuchtungssysteme bekannt, die eine oder mehrere photolumineszierende Strukturen verwenden.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Innenleuchtenanordnung für ein Kraftfahrzeug vorzuschlagen, welche gegenüber bekannten Innenleuchtenanordnungen Vorteile aufweist, insbesondere einen besonders hohen Komfort des Kraftfahrzeugs für einen Benutzer bereitstellt, vor allem durch die Möglichkeit einer Raumtrennung und einer individuell einstellbaren Beleuchtung.
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Dies wird erfindungsgemäß mit einem Kraftfahrzeug mit einer Innenleuchtenanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 erreicht. Dabei ist vorgesehen, dass die Leuchte im Schnitt gesehen Längsseiten aufweist, die voneinander beabstandet vorliegen und über Querseiten miteinander verbunden sind, sowie über mehrere beabstandet an der Längsseite der Leuchte angreifende textile und/oder nichttextile Flächengebilde in wenigstens einer Stellrichtung verstellbar mit im Schnitt gesehen auf gegenüberliegenden Seiten der Leuchte ausgebildeten Aufrolleinrichtungen für die Flächengebilde verbunden ist.
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Die Innenleuchtenanordnung dient der zumindest zeitweisen Beleuchtung eines Innenraums des Kraftfahrzeugs. Die Innenleuchtenanordnung kann Bestandteil des Kraftfahrzeugs sein, jedoch auch separat von dem Kraftfahrzeug vorliegen, insbesondere vor einer Montage der Innenleuchtenanordnung an oder in dem Kraftfahrzeug. Die Innenleuchtenanordnung ist nach der Montage in dem Innenraum des Kraftfahrzeugs angeordnet und entsprechend zur Anordnung in dem Innenraum vorgesehen und ausgebildet.
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Zur Beleuchtung des Innenraums verfügt die Innenleuchtenanordnung über die wenigstens eine Leuchte. Die Leuchte weist wiederum die zumindest eine Lampe auf. Die Leuchte kann über genau eine einzige Lampe oder mehrere Lampen verfügen. Die Lampe beziehungsweise jede der mehreren Lampen verfügt wiederum über wenigstens ein Leuchtmittel. Die Lampe beziehungsweise das Leuchtmittel kann grundsätzlich beliebig ausgestaltet sein, beispielsweise liegt sie als LED-Lampe beziehungsweise -Leuchtmittel oder als Halogenlampe beziehungsweise -leuchtmittel vor. Von Bedeutung ist hierbei lediglich, dass die Lampe zur Beleuchtung des Innenraums dienen kann und hierzu entsprechend an der Leuchte angeordnet ist.
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Um eine hohe Flexibilität der Innenleuchtenanordnung zu gewährleisten und damit einen hohen Komfort für den Benutzer des Kraftfahrzeugs bereitzustellen, ist die Leuchte verstellbar ausgebildet. Das Verstellen der Leuchte kann hierbei in der wenigstens einen Stellrichtung erfolgen, insbesondere in genau einer Stellrichtung oder in mehreren unterschiedlichen Stellrichtungen. Unter der Stellrichtung ist beispielsweise eine Vertikalrichtung beziehungsweise Hochrichtung des Kraftfahrzeugs zu verstehen, welche insoweit zwischen einem Boden und einem Himmel verläuft, die den Innenraum des Kraftfahrzeugs nach unten und nach oben begrenzen.
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Besonders bevorzugt ist die Leuchte in einer ersten Stellung, welche auch als Ausgangsstellung bezeichnet werden kann, im Bereich des Himmels angeordnet, sodass sie entsprechend von dem Himmel einen geringeren Abstand aufweist als von dem Boden. In einer zweiten Stellung, welche auch als Ausziehstellung bezeichnet werden kann, ist die Leuchte hingegen weiter von dem Himmel entfernt als in der ersten Stellung. Beispielsweise weist die Leuchte in der zweiten Stellung einen Abstand von dem Boden auf, welcher geringer ist als ihr Abstand von dem Himmel.
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Zum Verstellen der Leuchte dienen mehrere Aufrolleinrichtungen, mit welchen die Leuchte über textile und/oder nichttextile Flächengebilde verbunden ist. Jedem der Flächengebilde ist insoweit eine der Aufrolleinrichtungen zugeordnet beziehungsweise ist jedes der Flächengebilde mit der entsprechenden der Aufrolleinrichtungen aufrollbar. Hierzu verfügen die Aufrolleinrichtungen jeweils über eine Rolle oder Walze, auf der das jeweilige Flächengebilde aufgerollt werden kann. Insbesondere ist das Flächengebilde in der ersten Stellung der Leuchte weiter aufgerollt beziehungsweise aufgerollt als in der zweiten Stellung. Das bedeutet, dass in der ersten Stellung ein größerer Teil jedes der Flächengebilde mittels der jeweiligen Aufrolleinrichtung aufgerollt ist.
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Unter den textilen und/oder nichttextilen Flächengebilden sind Flächengebilde zu verstehen, welche flächig ausgestaltet sind, also in zwei senkrecht aufeinander stehenden Richtungen Abmessungen aufweist, die zumindest in derselben Größenordnung liegen. Beispielsweise weist also das Flächengebilde in einer ersten Richtung Abmessungen auf, welche mindestens den Abmessungen des Flächengebildes in einer senkrecht auf der ersten Richtung stehenden zweiten Richtung entsprechen und um einen Faktor von höchstens 1,5, 2,0, 2,5, 3,0, 4,0 oder 5,0 größer ist. Das Flächengebilde ist flexibel, sodass es mittels der jeweiligen Aufrolleinrichtung aufrollbar ist.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Flächengebilde Gewebe, Gewirke, Gestricke, Geflechte, Nähgewirke, Vliesstoffe oder Filze sind und/oder zumindest teilweise aus textilen und/oder nichttextilen Stoffen, insbesondere Fasern, bestehen. Besonders bevorzugt setzen sich die Flächengebilde insoweit aus einer Vielzahl von einzelnen Fasern zusammen, welche miteinander verbunden sind. Entsprechend kann das Flächengebilde auch als Textilgebilde bezeichnet werden. Die Flächengebilde können jedoch auch nichttextile Stoffe aufweisen, beispielsweise Leder, Folie, insbesondere Kunststofffolie, oder dergleichen. Auch bei einer solchen Ausgestaltung kann die Bezeichnung Textilgebilde - trotz der nichttextilen Stoffe - herangezogen werden.
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Die Flächengebilde dienen zum einen einer zuverlässigen Halterung beziehungsweise Aufhängung der Leuchte und zum anderen können sie zur Raumteilung herangezogen werden, also zur Aufteilung des Innenraums des Kraftfahrzeugs in mehrere Teilräume. Beispielsweise ist der Innenraum des Kraftfahrzeugs in der ersten Stellung der Leuchte nicht mittels der Innenleuchtenanordnung unterteilt, sodass er im Wesentlichen als durchgehender Innenraum vorliegt. In der zweiten Stellung ist hingegen der Innenraum zumindest bereichsweise von der Innenleuchtenanordnung in mehrere separate Teilräume unterteilt. Hierdurch wird ein hoher Komfort für den Benutzer des Kraftfahrzeugs sichergestellt, insbesondere falls er sich gemeinsam mit einer anderen Person in dem Innenraum des Kraftfahrzeugs befindet. Mittels der Raumteilung kann ein erhöhtes Bedürfnis nach Privatsphäre ohne weiteres erfüllt werden.
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Die Flächengebilde greifen beabstandet an der Leuchte an. Hierunter ist zu verstehen, dass die Flächengebilde an voneinander beabstandeten Stellen aus Richtung der Aufrolleinrichtungen gesehen erstmalig mit der Leuchte in Kontakt treten. Hierdurch wird eine hohe Kippstabilität der Leuchte erzielt. Es kann also kein ungewolltes Pendeln oder Verkippen der Leuchte auftreten. Es kann vorgesehen sein, dass die Flächengebilde separat voneinander ausgestaltet sind und auch beabstandet voneinander vorliegen. Das bedeutet, dass die Flächengebilde ausschließlich über die Leuchte miteinander verbunden beziehungsweise aneinander befestigt sind. Die Flächengebilde sind insoweit jeweils separat an der Leuchte befestigt.
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Alternativ kann es jedoch selbstverständlich auch vorgesehen sein, dass die Flächengebilde einstückig ausgebildet sind und insoweit Teil eines gemeinsamen Flächengebildes sind. Dieses gemeinsame Flächengebilde ist dabei derart an der Leuchte angeordnet, dass weiterhin die Flächengebilde für sich genommen beabstandet an der Leuchte angreifen. Beispielsweise ist es vorgesehen, dass das gemeinsame Flächengebilde die Leuchte durchgreift, nämlich aus Richtung einer der Aufrolleinrichtungen in Richtung einer anderen der Aufrolleinrichtungen. Hierdurch wird eine besonders hohe Dauerfestigkeit der Innenleuchtenanordnung erzielt, weil ein Lösen der Leuchte von den einzelnen Flächengebilden nahezu ausgeschlossen ist.
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Es kann vorgesehen sein, dass im Schnitt gesehen die Aufrolleinrichtungen einen Abstand voneinander aufweisen, der zumindest einer Breite der Leuchte entspricht. Unter dem Schnitt ist beispielsweise ein Querschnitt des Kraftfahrzeugs zu verstehen, welcher senkrecht zu einer Längsrichtung des Kraftfahrzeugs vorliegt. Im Schnitt gesehen sind die Aufrolleinrichtungen auf gegenüberliegenden Seiten der Leuchte angeordnet. Hingegen liegen sie bevorzugt im Schnitt gesehen nicht in Überdeckung mit der Leuchte vor. Hierdurch wird ein kippstabiles Aufhängen der Leuchte bezüglich der Aufrolleinrichtungen erzielt. Der Abstand zwischen den Aufrolleinrichtungen liegt dabei - wiederum im Schnitt gesehen - in derselben Richtung vor wie die Breite der Leuchte, beispielsweise in Querrichtung des Kraftfahrzeugs. Besonders bevorzugt ist der Abstand zwischen den Aufrolleinrichtungen um einen Faktor von mindestens 1,5, mindestens 2,0, mindestens 3,0, mindestens 4,0 oder mindestens 5,0 größer als die Breite der Leuchte.
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Vorzugsweise ist die Leuchte mithilfe von genau zwei Flächengebilden mit genau zwei Aufrolleinrichtungen verbunden. Selbstverständlich kann jedoch auch eine größere Anzahl an Flächengebilden und entsprechend eine größere Anzahl an Aufrolleinrichtungen vorliegen. So wäre es beispielsweise möglich, drei Flächengebilde, vier Flächengebilde oder eine noch höhere Anzahl an Flächengebilden zu verwenden. Bevorzugt liegt für jedes der Flächengebilde eine separate Aufrolleinrichtung vor. Die Anzahl der Aufrolleinrichtungen entspricht insoweit vorzugsweise genau der Anzahl der Flächengebilde. In wenigstens einer Stellung der Leuchte liegt das Flächengebilde zumindest teilweise, insbesondere zu mindestens 25 %, mindestens 50 % oder mindestens 75 %, in einer gedachten Ebene vor.
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Mit der beschriebenen Innenleuchtenanordnung wird ein besonders hoher Komfort des Kraftfahrzeugs erzielt. Hierbei ist es zum einen möglich, aufgrund der Verstellbarkeit der Leuchte individuell anpassbare Beleuchtungssituationen zu schaffen. Gleichzeitig kann mithilfe des textilen und/oder nichttextilen Flächengebildes eine Raumtrennung des Innenraums des Kraftfahrzeugs vorgenommen werden.
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Die Erfindung sieht vor, dass die Leuchte im Schnitt gesehen Längsseiten aufweist, die voneinander beabstandet vorliegen und über Querseiten miteinander verbunden sind, wobei die Flächengebilde an den Längsseiten an der Leuchte angreifen. Vorzugsweise liegen genau zwei Längsseiten und zwei Querseiten vor, sodass die Leuchte im Schnitt gesehen viereckig, insbesondere rechteckig, ist. Es kann selbstverständlich auch vorgesehen sein, dass die Leuchte eine größere Anzahl an Längsseiten und/oder eine größere Anzahl an Querseiten aufweist. Von Bedeutung ist lediglich, dass voneinander beabstandet angeordnete Längsseiten über Querseiten miteinander verbunden sind. Die Längsseiten weisen in jedem Fall größere Erstreckungen auf als die Querseiten. Die Längsseiten sind insoweit in ihrer jeweiligen Erstreckungsrichtung länger als die Querseiten in ihrer jeweiligen Erstreckungsrichtung. Um eine besonders hohe Kippstabilität der Leuchte zu gewährleisten, greifen die Flächengebilde an den Längsseiten der Leuchte an. Hierunter ist insbesondere zu verstehen, dass die Flächengebilde unmittelbar an den Längsseiten oder zumindest parallel zu den Längsseiten an der Leuchte befestigt sind.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Leuchte in der Richtung ihrer größten Erstreckung Abmessungen aufweist, welche zumindest in derselben Größenordnung liegen, wie die Abmessungen der Flächengebilde in derselben Richtung. Unter der Richtung ist beispielsweise die Längsrichtung des Kraftfahrzeugs zu verstehen. Besonders bevorzugt sind die Abmessungen der Leuchte in dieser Richtung größer als die Abmessungen der Flächengebilde, beispielsweise um mindestens 5 %, mindestens 10 %, mindestens 15 %, mindestens 20 % oder mindestens 25 % und/oder um höchstens 50 %, höchstens 40 %, höchstens 30 %, höchstens 20 % oder höchstens 10 %. Beispielsweise sind die Abmessungen der Leuchte soweit um mindestens 1 % und höchstens 10 % größer als die Abmessungen der Flächengebilde in derselben Richtung. Entsprechend ragt die Leuchte auf wenigstens einer Seite, bevorzugt jedoch beidseitig, über die Flächengebilde hinaus.
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Alternativ kann es selbstverständlich jedoch auch vorgesehen sein, dass die Leuchte in der genannten Richtung kleinere Abmessungen aufweist als die Flächengebilde. Beispielsweise sind die Abmessungen der Flächengebilde in diesem Fall um mindestens 10 %, mindestens 20 %, mindestens 30 %, mindestens 40 % oder mindestens 50 % größer als die Abmessungen der Leuchte. In diesem Fall ist es besonders bevorzugt vorgesehen, dass die textilen und/oder nichttextilen Flächengebilde als gemeinsames Flächengebilde ausgestaltet sind oder - falls sie separat voneinander vorliegen - abseits der Leuchte miteinander verbunden beziehungsweise aneinander befestigt sind. In jedem Fall sind die Flächengebilde derart bemessen, dass eine effektive Raumtrennung des Innenraums erzielt werden kann.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Aufrolleinrichtungen jeweils einen Gewichtsausgleich zum Konstanthalten einer eingestellten Stellung der Leuchte aufweisen. Hierunter ist zu verstehen, dass die Leuchte nach dem Einstellen einer gewünschten Stellung, beispielsweise manuell oder automatisch beziehungsweise maschinell, von den Aufrolleinrichtungen in der eingestellten Stellung gehalten wird. Beispielsweise kann hierzu mittels der Aufrolleinrichtungen eine Regelung der Stellung durchgeführt werden. Alternativ kann es auch vorgesehen sein, dass die Aufrolleinrichtungen nach dem Einstellen der Stellung verriegelt werden, insbesondere mechanisch, um ein Verändern der Stellung zu unterbinden. Sind die Aufrolleinrichtungen verriegelt, lassen sie eine Veränderung der Stellung der Leuchte erst nach einem Entriegeln zu. Das Verriegeln erfolgt beispielsweise nach dem Erreichen der gewünschten Stellung der Leuchte. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der Benutzer die Aufrolleinrichtungen manuell verriegeln kann. Der Gewichtsausgleich kann grundsätzlich auch als Federzug oder als Balancer bezeichnet werden. Er ermöglicht eine besonders komfortable Bedienung der Innenleuchtenanordnung.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Leuchte zusätzlich zu der mindestens einen Lampe wenigstens eine weitere Lampe aufweist, die auf der der zumindest einen Lampe gegenüberliegenden Seite der Leuchte angeordnet ist. Die Leuchte weist insoweit einen Grundkörper auf, an welchem auf der einen Seite die Lampe und auf der anderen Seite die weitere Lampe vorliegt. Selbstverständlich können hierbei mehrere Lampen und mehrere weitere Lampen vorgesehen sein, wobei die Lampen und die weiteren Lampen jeweils auf derselben Seite der Leuchte beziehungsweise des Grundkörpers angeordnet sind. Sofern im Rahmen der Beschreibung von der Lampe die Rede ist, so ist stets die zumindest eine Lampe oder - im Falle mehrerer Lampen - jede dieser mehreren Lampen gemeint. Entsprechendes gilt für die weitere Lampe. In einer Einbausituation der Leuchte in dem Kraftfahrzeug liegt die Lampe beispielsweise auf einer Unterseite der Leuchte und die weitere Lampe auf einer Oberseite der Leuchte vor. Mithilfe der Lampe und der weiteren Lampe wird eine äußerst flexible Innenraumbeleuchtung erzielt.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht eine beabstandet von einer die Aufrolleinrichtungen durchgreifenden gedachten Ebene angeordnete Halteeinrichtung zur befestigenden Aufnahme der Leuchte vor. Die gedachte Ebene ist beispielsweise eine Horizontalebene und liegt daher in einer Einbausituation der Innenleuchtenanordnung in dem Kraftfahrzeug parallel zu einer von der Längsachse und der Querachse des Kraftfahrzeugs aufgespannten gedachten Ebene beziehungsweise parallel zu einem Untergrund des Kraftfahrzeugs. In jedem Fall verläuft die gedachte Ebene durch jede der Aufrolleinrichtungen. Insbesondere nimmt sie geometrische Schwerpunkte der Aufrolleinrichtungen in sich auf. Die Innenleuchtenanordnung ist beispielsweise derart ausgestaltet, dass die Leuchte in ihrer ersten Stellung zumindest näher an der gedachten Ebene liegt als in ihrer zweiten Stellung. Vorzugsweise wird die Leuchte in ihrer ersten Stellung von der gedachten Ebene durchgriffen.
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Die Halteeinrichtung dient zur Befestigung der Leuchte. Beispielsweise weist sie eine Auflagefläche zur Auflage der Leuchte und/oder eine Ausnehmung zur zumindest bereichsweisen Aufnahme der Leuchte auf. Von Bedeutung ist jedoch zunächst lediglich, dass die Haltevorrichtung dazu vorgesehen und ausgebildet ist, die Leuchte festzusetzen, nämlich in einer bestimmten Stellung festzusetzen, beispielsweise in der zweiten Stellung beziehungsweise Ausziehstellung. Das bedeutet, dass die Leuchte nach oder bei dem Erreichen der zweiten Stellung von der Haltevorrichtung gehalten wird, wobei die Haltevorrichtung eine Verlagerung der Leuchte in Richtung der ersten Stellung unterbindet. Bevorzugt ist es hierbei vorgesehen, dass die Haltevorrichtung und die Leuchte eine Magnethalteeinrichtung aufweisen, sodass die Leuchte durch Magnetkraft an der Haltevorrichtung befestigbar ist, insbesondere in der zweiten Stellung an ihr befestigt ist.
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Die Haltevorrichtung liegt beispielsweise im Schnitt gesehen mittig zwischen den Aufrolleinrichtungen vor, sodass nach dem Befestigen der Leuchte an der Haltevorrichtung die Flächengebilde gleichmäßig von den Aufrolleinrichtungen abgerollt sind. Hierdurch wird ein hervorragender optischer Eindruck erzielt. Beispielsweise ist die Haltevorrichtung zwischen zwei Sitzen des Kraftfahrzeugs angeordnet, insbesondere zwischen zwei in Querrichtung des Kraftfahrzeugs nebeneinander angeordneten Sitzen. Insoweit liegt die Haltevorrichtung beispielsweise an einer Mittelkonsole des Kraftfahrzeugs vor. Hierdurch wird auf besonders effektive Art und Weise der Komfortgewinn durch die Raumtrennung erzielt.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Flächengebilde aus einem lichtreflektierenden Material bestehen, ein lichtreflektierendes Material aufweisen oder über eine lichtreflektierende Beschichtung verfügen. Um die mittels der Leuchte erzielte Beleuchtungswirkung weiter zu verbessern, sollen die Flächengebilde zum Reflektieren des von der Leuchte erzeugten Lichts vorgesehen und ausgebildet sein. Hierzu dienen insbesondere das lichtreflektierende Material oder die lichtreflektierende Beschichtung. Die Flächengebilde sind mittels diesem derart ausgestaltet, dass in jeder Stellung der Leuchte eine hervorragende Ausleuchtung des Innenraums des Kraftfahrzeugs erzielt wird.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Aufrolleinrichtungen in einer von der wenigstens einen Stellrichtung verschiedenen Verlagerungsrichtung verlagerbar an Führungsschienen gelagert sind. Insoweit ist zum einen die Leuchte über die Flächengebilde verstellbar an den Aufrolleinrichtungen angeordnet, sodass also die Leuchte relativ zu den Aufrolleinrichtungen verlagerbar ist. Zum anderen sind die Aufrolleinrichtungen selbst ebenso verlagerbar, nämlich bezüglich der Führungsschienen. Beispielsweise sind die Führungsschienen starr mit dem Kraftfahrzeug, insbesondere mit einer Karosserie des Kraftfahrzeugs, verbunden. Aufgrund der Verlagerbarkeit der Aufrolleinrichtungen bezüglich der Führungsschienen und der Verstellbarkeit der Leuchte bezüglich der Aufrolleinrichtungen kann insoweit die Leuchte äußerst flexibel in dem Innenraum des Kraftfahrzeugs angeordnet werden.
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Beispielsweise erlaubt die Lagerung der Aufrolleinrichtungen an den Führungsschienen eine Verlagerung der Aufrolleinrichtungen im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung, wohingegen die Flächengebilde eine Verlagerung der Leuchte bezüglich der Aufrolleinrichtungen im Wesentlichen in Hochrichtung des Kraftfahrzeugs zulassen. Das Verlagern der Aufrolleinrichtungen bezüglich der Führungsschienen kann wiederum manuell oder automatisch beziehungsweise maschinell erfolgen. In letzterem Fall ist bevorzugt eine Stelleinrichtung mit einem Motor vorgesehen.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Betreiben einer Innenleuchtenanordnung eines Kraftfahrzeug, insbesondere einer Innenleuchtenanordnung gemäß den Ausführungen im Rahmen dieser Beschreibung, mit wenigstens einer zumindest eine Lampe aufweisenden Leuchte. Dabei ist vorgesehen, dass die Leuchte im Schnitt gesehen Längsseiten aufweist, die voneinander beabstandet vorliegen und über Querseiten miteinander verbunden sind, sowie über mehrere beabstandet an ihr angreifende textile und/oder nichttextile Flächengebilde in wenigstens einer Stellrichtung verstellbar mit im Schnitt gesehen auf gegenüberliegenden Seiten der Leuchte angeordneten Aufrolleinrichtungen für die Flächengebilde verbunden ist, wobei aus mehreren unterschiedlichen Einstellungen der Innenleuchtenanordnung eine ausgewählt und eingestellt wird.
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Auf die Vorteile einer derartigen Vorgehensweise beziehungsweise einer derartigen Ausgestaltung der Innenleuchtenanordnung wurde bereits hingewiesen. Sowohl die Innenleuchtenanordnung als auch das Verfahren zu ihrem Betreiben können gemäß den Ausführungen im Rahmen dieser Beschreibung weitergebildet sein, sodass insoweit auf diese verwiesen wird.
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Die Innenleuchtenanordnung verfügt über mehrere unterschiedliche Einstellungen. Im Rahmen des beschriebenen Verfahrens wird aus diesen Einstellungen eine Einstellung ausgewählt und diese ausgewählte Einstellung an der Innenleuchtenanordnung eingestellt. Entsprechend wird die Innenleuchtenanordnung mit der ausgewählten Einstellung betrieben.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Einstellungen wenigstens einen der folgenden Parameter umfassen: Stellung der Leuchte und zumindest ein Lampenparameter der zumindest einen Lampe und/oder ein Lampenparameter einer weiteren Lampe, insbesondere Helligkeit und/oder Farbe und/oder Farbtemperatur und/oder Leuchtwinkel und/oder Abstrahlwinkel. Ganz allgemein ausgedrückt liegen also als mögliche Parameter die Stellung der Leuchte, der Lampenparameter der Lampe und der Lampenparameter der weiteren Lampe vor. Die Einstellungen der Innenleuchtenanordnung können nun einen oder mehrere dieser Parameter umfassen.
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Beispielsweise liegt eine Einstellung vor, in welcher die Leuchte eine erste Stellung aufweist und die Lampe mit einem ersten Lampenparameter betrieben wird. Optional wird die weitere Lampe mit einem weiteren Lampenparameter betrieben. In einer zweiten Einstellung hingegen liegt eine zweite Stellung der Leuchte vor und die Lampe wird mit einem zweiten Lampenparameter betrieben. Auch hier kann es optional vorgesehen sein, dass die weitere Lampe mit einem zweiten weiteren Lampenparameter betrieben wird. Vorzugsweise sind die erste Stellung und die zweite Stellung von einander verschieden und ebenso der erste Lampenparameter und der zweite Lampenparameter.
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Der Lampenparameter (und optional der weitere Lampenparameter) umfasst zumindest einen der folgenden Werte: Helligkeit, Farbe, Farbtemperatur, Leuchtwinkel und Abstrahlwinkel. Selbstverständlich kann er auch mehrere der genannten Werte umfassen. Die Helligkeit, die Farbe und die Farbtemperatur der Lampe beziehungsweise der weiteren Lampe sind selbsterklärend.
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Unter dem Leuchtwinkel ist derjenige Winkel zu verstehen, unter welchem das von der Lampe beziehungsweise der weiteren Lampe erzeugte Licht von der Leuchte ausgestrahlt wird. Der Leuchtwinkel beschreibt beispielsweise den Winkel zwischen einer Mittelebene der Leuchte und einer Längsmittelachse des von der Lampe erzeugten Lichtkegels. Unter der Mittelebene ist insbesondere diejenige Ebene zu verstehen, welche von denjenigen Richtungen aufgespannt wird, in welche die Leuchte ihre größten Erstreckungen aufweist. Vorzugsweise ist die Ebene in Einbaulage der Innenleuchtenanordnung eine Horizontalebene.
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Der Abstrahlwinkel hingegen ist der Öffnungswinkel des von der Lampe erzeugten Lichtkegels. Je größer der Abstrahlwinkel ist, umso stärker fächert sich der Lichtkegel mit zunehmendem Abstand zu der Lampe auf. Vorzugsweise ist zumindest der Leuchtwinkel einstellbar. Zusätzlich oder alternativ kann dies auch für den Abstrahlwinkel gelten. Hierdurch wird eine besonders hohe Flexibilität bei einer Beleuchtung des Innenraums mittels der Innenleuchtenanordnung umgesetzt.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Stellung der Leuchte manuell einstellbar ist und/oder mittels einer einen Motor aufweisenden Stellvorrichtung eingestellt wird. Hierauf wurde vorstehend bereits hingewiesen. Der Benutzer kann insoweit die Leuchte manuell verlagern. Alternativ kann er hierzu die Stellvorrichtung heranziehen, welche die Leuchte automatisch beziehungsweise maschinell verlagert. Dies ermöglicht einen besonders hohen Bedienkomfort der Innenleuchtenanordnung.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der wenigstens eine Lampenparameter der Leuchte und/oder der wenigstens eine Lampenparameter der weiteren Leuchte in Abhängigkeit von der Stellung der Leuchte und/oder einem Umgebungslicht eingestellt wird. Die Kopplung des Lampenparameters an die Stellung ermöglicht beispielsweise eine Innenleuchtenanordnung, bei welcher die Lampe unabhängig von der Stellung der Leuchte stets dieselbe Stelle anleuchtet. Hierzu wird beispielsweise der Leuchtwinkel in Abhängigkeit von der Stellung der Leuchte angepasst. Zusätzlich oder alternativ gilt dies für den Abstrahlwinkel. Die zusätzliche oder alternative Abhängigkeit des Lampenparameters von dem Umgebungslicht ermöglicht beispielsweise ein Anpassen des Lampenparameters an die Helligkeit, die Farbe oder die Farbtemperatur des Umgebungslichts. Beispielsweise wird die Helligkeit der Lampe umso niedriger eingestellt, je geringer die Helligkeit des Umgebungslichts ist. Auch die umgekehrte Vorgehensweise ist selbstverständlich realisierbar. Die beschriebene Ausgestaltung ermöglicht wiederum einen besonders hohen Komfort.
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Hinsichtlich der Vorteile und möglicher Weiterbildungen der Innenleuchtenanordnung sowie des entsprechenden Verfahrens wird erneut auf die weiteren Ausführungen im Rahmen dieser Beschreibung verwiesen.
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Beispielsweise ist es vorgesehen, dass die Aufrolleinrichtungen an einem Dachhimmel des Kraftfahrzeugs angeordnet sind. Unter dem Dachhimmel ist eine den Innenraum des Kraftfahrzeugs nach oben begrenzende Decke zu verstehen. Der Dachhimmel begrenzt insoweit den Innenraum nach oben, wohingegen der Innenraum nach unten von dem Boden begrenzt ist. Vorzugsweise sind die Aufrolleinrichtungen unmittelbar oder über die Führungsschienen an dem Dachhimmel befestigt. Insbesondere sind die Führungsschienen Bestandteil des Dachhimmels oder zumindest in diesen integriert. Durch eine derartige Ausgestaltung des Kraftfahrzeugs wird eine äußerst umfangreiche Funktionalität der Innenleuchtenanordnung erzielt.
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Besonders bevorzugt weist zudem der Dachhimmel ein Glasdach auf. Die Leuchte und die Flächengebilde sind in diesem Fall vorzugsweise derart anordenbar, dass sie das Glasdach zumindest teilweise, insbesondere größtenteils oder sogar vollständig in wenigstens einer Stellung abdecken. Die Leuchte und die Flächengebilde dienen insoweit als eine Art Sonnensegel. Vorzugsweise sind sie jedoch auch derart anordenbar, dass das Glasdach zumindest teilweise, vorzugsweise größtenteils oder sogar vollständig freigegeben ist.
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Zusätzlich oder alternativ kann es vorgesehen sein, dass die Leuchte im Schnitt gesehen zwischen zwei nebeneinander vorliegenden Sitzen des Kraftfahrzeugs, insbesondere über einer Mittelkonsole des Kraftfahrzeugs, angeordnet ist. Die Sitze sind vorzugsweise in Querrichtung nebeneinander angeordnet, also auf gegenüberliegenden Seiten einer die Längsmittelachse aufnehmenden oder parallel zu ihr verlaufenden gedachten Ebene angeordnet. Beispielsweise ist einer der Sitze ein Fahrersitz und ein anderer der Sitze ein Beifahrersitz. In wenigstens einer Stellung, insbesondere der Ausgangsstellung, ist die Leuchte im Schnitt gesehen zwischen den Sitzen angeordnet, insbesondere mittig zwischen den Sitzen. Beispielsweise liegt die Leuchte in dieser Stellung über der Mittelkonsole des Kraftfahrzeugs vor, vorzugsweise zentral über der Mittelkonsole.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann es vorgesehen sein, dass die Aufrolleinrichtungen an Längsholmen befestigt sind, die einen Innenraum des Kraftfahrzeugs zu mindestens 50 % durchgreifen. Die Aufrolleinrichtungen sind entweder unmittelbar und starr an den Längsholmen befestigt, oder lediglich mittelbar über die Führungsschienen. In ersterem Fall sind die Aufrolleinrichtungen nicht in der Verlagerungsrichtung verlagerbar, sondern vielmehr in dieser festgesetzt. Die Längsholme durchgreifen den Innenraum des Kraftfahrzeugs größtenteils, also zu mindestens 50 % oder mehr. Bevorzugt gilt dies ebenso für die Führungsschienen, falls vorhanden. Die Anordnung der Aufrolleinrichtungen an oder in den Längsholmen ermöglicht eine besonders kompakte Ausgestaltung und Anordnung.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert, ohne dass eine Beschränkung der Erfindung erfolgt. Dabei zeigt:
- 1 eine schematische Schnittdarstellung eines Kraftfahrzeugs, wobei eine Leuchte einer Innenleuchtenanordnung in einer ersten Stellung angeordnet ist, sowie
- 2 eine schematische Schnittdarstellung des Kraftfahrzeugs, wobei die Leuchte in einer von der ersten Stellung verschiedenen zweiten Stellung vorliegt.
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Die 1 zeigt eine schematische Schnittdarstellung durch ein Kraftfahrzeug 1, wobei ein Innenraum 2 des Kraftfahrzeugs 1 nach unten von einem Boden 3 und nach oben von einem Dachhimmel 4 begrenzt ist. In dem Innenraum 2 sind zwei Sitze 5 und 6 angeordnet, wobei einer der Sitze 5 und 6 beispielsweise als Fahrersitz und ein anderer der Sitze 5 und 6 als Beifahrersitz vorliegt. Zwischen den Sitzen 5 und 6, insbesondere mittig, ist eine Mittelkonsole 7 angeordnet, die sich ausgehend von dem Boden 3 in Richtung des Dachhimmels 4 erstreckt.
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Das Kraftfahrzeug 1 weist eine Innenleuchtenanordnung 8 auf, die eine Leuchte 9 aufweist, die über textile und/oder nichttextile Flächengebilde 10 verstellbar mit Aufrolleinrichtungen 11 verbunden ist. Die Aufrolleinrichtungen 11 sind in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel in Längsholmen 12 des Kraftfahrzeugs angeordnet. Beispielsweise sind die Aufrolleinrichtungen 11 über Führungsschienen 13 an den Längsholmen 12 befestigt, wobei die Aufrolleinrichtungen 11 verlagerbar an den Führungsschienen 13 gelagert sind. Mittels der Führungsschienen 13 sind insoweit die Aufrolleinrichtungen 11 in einer Fahrzeuglängsrichtung bezüglich der Längsholme 12 verlagerbar.
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Die Leuchte 9 verfügt über eine Lampe 14, welche insbesondere an einer Unterseite der Leuchte 9 vorliegt. Die Lampe 14 ist insoweit in Richtung des Bodens 3 ausgerichtet, sodass ein von der Lampe 14 erzeugter Lichtstrahl ausgehend von der Lampe 14 in Richtung des Bodens 3 verläuft. Zusätzlich zu der Lampe 14 verfügt die Leuchte 9 optional über eine weitere Lampe 15, die in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel auf einer Oberseite der Leuchte 9 vorliegt. Entsprechend verläuft ein von der Lampe 15 erzeugter Lichtstrahl ausgehend von der Lampe 15 in Richtung des Dachhimmels 4.
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Mittels der Flächengebilde 10 und der Aufrolleinrichtungen 11 ist die Leuchte 9 bezüglich der Führungsschienen 13 und folglich bezüglich der Längsholme 12 verlagerbar, nämlich insbesondere in vertikaler Richtung, also in Hochrichtung des Kraftfahrzeugs 1. Die Leuchte 9 ist also in unterschiedlichen Stellungen anordenbar. Rein beispielhaft ist die Leuchte 9 hier in einer ersten Stellung angedeutet, welche auch als Ausgangsstellung bezeichnet werden kann. In dieser ersten Stellung liegt sie beispielsweise zwischen den Aufrolleinrichtungen 11 vor. Insbesondere verläuft eine gedachte Ebene sowohl durch die Leuchte 9 als auch durch die Aufrolleinrichtungen 11. Die Innenleuchtenanordnung 8 verfügt über einen Gewichtsausgleich, welcher die Leuchte 9 in einer eingestellten Stellung hält, also beispielsweise in der ersten Stellung oder einer von der ersten Stellung verschiedenen zweiten Stellung.
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Um die Leuchte 9 in der von der ersten Stellung verschiedenen zweiten Stellung zu halten, verfügt die Innenleuchtenanordnung 8 über eine Haltevorrichtung 16, die in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel an beziehungsweise auf der Mittelkonsole 7 angeordnet ist. Die Haltevorrichtung 16 und die Leuchte 9 verfügen beispielsweise über eine Magnethalteeinrichtung, mittels welcher die Leuchte 9 magnetisch an der Haltevorrichtung 16 festsetzbar ist.
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Die 2 zeigt eine schematische Schnittdarstellung des Kraftfahrzeugs 1, wobei die Leuchte 9 nunmehr in ihrer zweiten Stellung vorliegt und hierzu an der Haltevorrichtung 16 festgesetzt ist. Es ist erkennbar, dass die Lampe 14 und die Lampe 15 in Abhängigkeit von der Stellung der Leuchte 9 angesteuert werden. Während in der ersten Stellung der Leuchte 9 die Lampe 14 zur Beleuchtung des Innenraums 2 betrieben wird, gilt dies in der zweiten Stellung für die Lampe 15. Hierbei strahlt die Lampe 15 in einen Zwischenraum 17 ab, welcher als Teilraum des Innenraums 2 vorliegt. Der Zwischenraum 17 ist von den Flächengebilden 10 von weiteren Teilräumen 18 und 19 separiert, in welchem die Sitze 5 und 6 angeordnet sind. Entsprechend teilt die Innenleuchtenanordnung 8 bei der zweiten Stellung der Leuchte 9 den Innenraum 2 in mehrere Teilräume 17, 18 und 19 auf, sodass ein hoher Bedarf an Privatsphäre für Benutzer des Kraftfahrzeugs 1 erfüllbar ist.
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BEZUGSZEICHENLISTE:
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Innenraum
- 3
- Boden
- 4
- Dachhimmel
- 5
- Sitz
- 6
- Sitz
- 7
- Mittelkonsole
- 8
- Innenleuchtenanordnung
- 9
- Leuchte
- 10
- Flächengebilde
- 11
- Aufrolleinrichtung
- 12
- Längsholm
- 13
- Führungsschiene
- 14
- Lampe
- 15
- Lampe
- 16
- Haltevorrichtung
- 17
- Zwischenraum
- 18
- Teilraum
- 19
- Teilraum