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ABDECKE LEME NT
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(Zusatz zu Patentanmeldung P 24 54 906.2 - 25) Die Zusatzerfindung
betrifft ein Abdeckelement für Öffnungen, beispielsweise für Durchbrüche oder Nischen
in Mauerwerk od. dgl., bestehend aus einem die Öffnung umgebenden Rahmen mit vier
Eckteilen. welche durch Verbindungsstücke verschiebbar miteinander verbunden sind
und welche eine in das Rahmeninnere hineinragende Auflagefläche für ein Verschlußteil
aufweisen, dessen Sichtfläche von mindestens einer Fliese bzw. Platte desselben
Formats gebildet ist, wie es für die Verkleidung der die abzudeckende Öffnung umgrenzenden
Fläche verwendet wird, wobei die Eckteile und die Verbindungsstücke derart gegeneinander
verschiebbar sind, daß die Größe des Rahmens entsprechend den verschiedenen Fliesen-
oder Plattenformaten veränderbar ist, und wobei der Verschlußteil aus einem am Rahmen
festlegbaren, plattenförmigen Grundkörper besteht, der die Fliesen oder Platten
tragt, nach Patentanmeldung P 2454906.2 - 25.
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Ein solches Abdeckelement weist den Vorteil auf, daß durch Verschiebung
der jeweils
eine Rahmenecke bildenden Teile gegenuber den Verbindungsstücken
die Abmessungen eines vorgefertigten Rahmens verändert werden können, ohne daß hierbei
Teile desselben auf eine bestimmte Lände abgeschnitten werden müssen, so daß der
Rahmen so groß gemacht werden kann, daß er gerade in eine Fuge zwischen zwei Fliesen
einer Dekorplatte zu liegen kommt. Bei Verwendung von Fliesen kann der Rahmen beispielsweise
so ausgebildet werden, daß die Vorderkante des Rahmens eine Stärke aufweist, die
dem Abstand zwischen zwei benachbarten Fliesen also der Fugenbreite entspricht und
eine der Fugenfüllmasse entsprechende Farbe besitzt. In einem solchen Fall ist das
Abdeckelement von der die Öffnung umgrenzenden Fläche überhaupt nicht zu unterscheiden.
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Die Größe des plattenförmigen Grundkörpers, auf welchem die die Sichtfläche
bildenden Fliesen oder Platten befestigt werden, ist nun entsprechend der eingestellten
Rahmengröße zu wählen. Dieser Grundkörper muß zwar nicht genau der Rahmengröße angepaßt
sein, da ja die Sichtflöche von den am Grundkörper befestigten Fliesen oder Platten
gebildet wird, er muß jedoch so groß sein, daß er noch auf den in das Rahmeninnere
hineinragenden Auflageflächen für den vom Grundkörper und den darauf befestigten
Fliesen oder Platten gebildeten Verschlußteil aufliegt. Um eine weite Verstellbarkeit
des Rahmens zwecks Anpassung an alle im Handel befindlichen Fliesenformate zu ermöglichen,
war es daher bisher nötig, jedem Rahmen zumindest drei Grundkörper verschiedener
Größe beizugeben. Dies verteuert jedoch die Kosten und stellt einen unnbtzen Materialaufwand
dar, da ja immer nur ein Grundkörper verwendet wird und die anderen Grundkörper
in der Regel vernichtet werden.
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Es wäre zwar auch möglich, lediglich einen einzigen, nämlich den größeren
Grundkörper dem Rahmen beizufugen und von diesem Grundkörper an der Einbaustelle
des Abdeckelementes Teile entsprechend der gewählten Rahmengröße abzuschneiden.
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Da der Grundkörper in der Regel aus Metall besteht, um eine Verankerung
im Rahmen mittels Magneten vornehmen zu können sind für dieses Abschneiden metallbearbeitende
Werkzeuge, wie Metallsügen, Blechscheren od. dgl. erforderlich, die dem Fliesen-oder
Plattenleger, der ja dos Abdeckelement einbaut, in der Regel nicht zur Verfügung
stehen. Ein solches Abschneiden von Teilen des Grundkörpers durch den das Abdeckelement
einbauenden Arbeiter ist aber in der Praxis umständlich und kann nicht gefordert
werden.
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Der durch das Abdeckelement nach der deutschen Patentanmeldung P 24
54 906.2- 25 angestrebte Erfolg, nämlich daß eine optisch einwandfreie Verkleidung
auch im ereich der Abdeckung möglich sein soll, ohne daß zur Anpassung des Abdeckelements
an das fUr die Verkleidung der betreffenden Bauwerksfläche verwendete Fliesen- bzw.
Plattenformat Werkzeuge verwendet werden müssen, wird also durch dieses Abdeckelement
nur hinsichtlich der Anpassung des Rahmens an das Fliesen- bzw. Plattenfornat, nicht
aber auch hinsichtlich der Anpassung des Formats des Grundkörpers an das sich ergebende
Rahmenformat erreicht.
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Daher liegt der vorliegenden Zusatzerfindung die Aufgabe zugrunde,
diesen Nachteil zu vermeiden und ein Abdeckelement der eingangs genannten Art dahingehend
zu verbessern, daß auch mit nur einem einzigen Grundkörper die Anpassung des Abdeckelements
an
das Fliesen- bzw. Plattenformat auf einfache Weise, d. h ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen
möglich ist.
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Diese Aufgabe wird durch die Zusotzerfindung dadurch gelöst, daß der
plattenförmige Grundkörper mit Sollbruchstellen versehen ist, von welchen wenigstens
eine parallel zu einer Seitenbegrenzung des Grundkörpers und wenigstens eine weitere
senkrecht hierzu verläuft. Auf diese Weise können die Abmessungen des Grundkörpers
in zwei zueinander senkrechten Richtungen einfach dadurch verringert werden, daß
ein Stück des Grundkörpers an den Sollbruchstellen abgebrochen wird Hierbei ist
es lediglich nötig, den Grundkörper auf einem Tisch od. dgl. derart aufzulegen,
daß die zu durchtrennende Sollbruchstelle oberhalb und etwas außerhalb der Tischkante
verläuft, dann mit einer Hand den Grundkörper auf demTisch festzuhalten und mit
der anderen Hand den abzutrennenden Teil nach unten zu drücken, wodurch eine klare,
saubere Trennung entlang der Sollbruchstelle erfolgt. Die gegebenenfalls vom Grundkörper
abzutrennenden Teile, die dann vernichtet werden sind nur ein Bruchteil des Materials,
das für einen zweiten Grundkörper erforderlich ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist parallel
zu jeder der vier Seitenbegrenzungen des plattenförmigen Grundkörpers wenigstens
eine Sollbruchstelle vorgesehen, wobei vorzugsweise parallel zu jeder der vier Seitenbegrenzungen
des plattenförmigen Grundkörpers zwei Sollbruchstellen vorgesehen sind. Dadurch
läßt sich die Größe des Grundkörpers in weiten Grenzen variieren und praktisch jedem
auf dem Markt befindlichen l:ltesenformat oder einem Vielfachen hiervon anpassen.
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Die Sollbruchstellen können beispielsweise aus einer in die Oberfläche
des plattenförmigen Grundkörpers eingearbeiteten Nut bestehen. Es ist aber auch
möglich, die Sollbruchstellen von einer Perforation des plattenförmigen Grundkörpers
zu bilden.
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In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
schematisch veranschaulicht. Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf den Rahmen des Abdeckelements
und Fig. 2 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Ausbildung des in den Rahmen
einsetzbaren plattenförmigen Grundkörpers.
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Der in Fig. 1 dargestellte Rahmen besteht aus vier gleich großen,
jeweils eine Rahmenecke bildenden Teilen 1 sowie aus diese Teile miteinander verbindenden
Verbindungsstücken 2. Zur Befestigung des Rahmens im Mauerwerk sind die Teile 1
mit abstehenden Laschen 3 versehen. Es ist aber auch möglich, die Teile 1 im Querschnitt
L-förmig auszubilden, wobei dann die von der Rahmenaußenseite abstehenden Schenkel
des L für die Verankerung des Rahmens im Mauerwerk herangezogen werden können. Die
Verbindungsstücke 2 sind in die die Rahmenecke bildenden Teile 1 verschiebbar eingesetzt,
sodaß die Größe des Rahmens beliebig verändert werden kann. Damit können die Abmessungen
des Rahmens so groß gemacht werden, daß sie der Länge und Breite einer Fliese oder
Platte bzw. dem Vielfachen der Länge und Breite einer Fliese oder Platte entsprechen.
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An den Rahmenteilen 1 sind nach innen rogende Vorsprünge 4 befestigt,
die beim dargestellten Ausführungsbeispiel die Form von Zungen aufweisen. Diese
Vorsprünge
können aber auch die beiden Schenkel der Rahmenteile
1 diagonal verbinden, wodurch sie auch eine Versteifung der Rahmenteile 1 bilden.
Auf den Vorsprüngen 4 sind Permanentmagnete 5 vorgesehen, die mit dem in Fig. 2
dargestellten, aus einem magnetischen Material bestehenden Grundkörper 6 zusammenwirken.
Auf dem Grundkörper 6 werden die Fliesen oder Platten aufgeklebt, die dann zusammen
mit dem Grundkörper 6 den Verschlußteil bilden, der in den Rahmen 1, 2 eingesetzt
wird Der Gr-undkörper 6 muß hierbei den Rahmen nicht zur Gänze ausfüllen, sondern
lediglich so groß bemessen sein, daß noch eine Abstutzung und Befestigung des Grundkörpers
auf den Vorsprüngen 4 möglich ist.
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Um den Grundkörper 6 nun an verschiedene Rahmengrößen anpassen zu
können, ist dieser Grundkörper 6 mit parallel zu den Seitenbegrenzungen 7, 8, 9,
10 des Grundkörpers verlaufenden Sollbruchstellen 11 versehen. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel sind parallel zu jeder der vier Seitenbegrenzungen 7 8 9 10
je zwei Sollbruchstellen 11 vorgesehen. Diese Sollbruchstellen 11 bestehen aus einer
in die Oberfläche des Grundkörpers 6 eingearbeiteten Nut. Es ist aber auch möglich,
diese Sollbruchstellen von einer Perforation des Grundkörpers 6 zu bilden, also
im Grundkörper parallel zu den Seitenbegrenzungen verlaufende Lochreihen vorzusehen.
In jedem Fall können die Abmessungen des Grundkörpers 6 dadurch verändert werden,
daß ein Stück des Grundkörpers entlang einer Sollbruchstelle 11 abgebrochen wird.
Hierbei genügt es, den Grundkörper auf eine ebene Unterlage derart aufzulegen daß
der abzubrechende Teil uber diese Unterlage vorsteht, und auf der Unterlage festzuhalten,
während der abzubrechende Teil nach oben oder nach unten gedrückt wird. Die Erfindung
ermöglicht
somit eine Veränderung der Abmessungen des Grundkörpers 6 in weiten Grenzen und
damit eine Anpassung an verschiedene eingestellte Rahmengrößen, ohne daß hierfür
ein Werkzeug erforderlich ist.
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