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Die Erfindung betrifft ein Abdeckelement für Öffnungen, beispielsweise für Durchbrüche oder Nischen in einem Mauerwerk od. dgl., mit einem die Öffnung umgebenden Rahmen mit vier Eckteilen, welche durch Verbindungsstücke verschiebbar miteinander verbunden sind und eine in das Rahmeninnere hineinragende Auflage für einen Verschlussteil aufweisen, der von einem plattenförmigen Grundkörper gebildet ist, auf welchem wenigstens eine die Sichtfläche bildende Fliese od. Platte des Formats der Fliesen oder Platten der die Öffnung umgrenzenden Flächen befestigt ist, wobei die Grösse des Rahmens entsprechend den verschiedenen Fliesen- od. Plattenformaten veränderbar ist.
Ein solches Abdeckelement weist den Vorteil auf, dass durch Verschiebung der jeweils eine Rahmenecke bildenden Teile gegenüber den Verbindungsstücken die Abmessungen eines vorgefertigten Rahmens verändert werden können, ohne dass hiebei Teile desselben auf eine bestimmte Länge abgeschnitten werden müssen, so dass der Rahmen so gross gemacht werden kann, dass er gerade in eine Fuge zwischen zwei Fliesen oder in einen nicht mit Ornamenten versehenen Teil einer Dekorplatte zu liegen kommt. Bei Verwendung von Fliesen kann der Rahmen beispielsweise so ausgebildet werden, dass die Vorderkante des Rahmens eine Stärke aufweist, die dem Abstand zwischen zwei benachbarten Fliesen, also der Fugenbreite entspricht und eine der Fugenfüllmasse entsprechende Farbe besitzt.
In einem solchen Fall ist das Abdeckelement von der die Öffnung umgrenzenden Fläche überhaupt nicht zu unterscheiden.
Die Grösse des plattenförmigen Grundkörpers, auf welchem die die Sichtfläche bildenden Fliesen od.
Platten befestigt werden, ist nun entsprechend der eingestellten Rahmengrösse zu wählen. Dieser Grundkörper muss zwar nicht genau der Rahmengrösse angepasst sein, da ja die Sichtfläche von den am Grundkörper befestigten Fliesen oder Platten gebildet wird, er muss jedoch so gross sein, dass er noch auf den in das Rahmeninnere hineinragenden Auflagen für den vom Grundkörper und den darauf befestigten Fliesen oder Platten gebildeten Verschlussteil aufliegt. Um eine weite Verstellbarkeit des Rahmens zwecks Anpassung an alle im Handel befindlichen Fliesenformate zu ermöglichen, war es daher bisher nötig, jedem Rahmen zumindest drei Grundkörper verschiedener Grösse beizugeben. Dies verteuert jedoch die Kosten und stellt einen unnützen Materialaufwand dar, da ja immer nur ein Grundkörper verwendet wird und die andern Grundkörper in der Regel vernichtet werden.
Es wäre zwar auch möglich, lediglich einen einzigen, nämlich den grösseren Grundkörper dem Rahmen beizufügen und von diesem Grundkörper an der Einbaustelle des Abdeckelemente Teile entsprechend der gewählten Rahmengrösse abzuschneiden. Da der Grundkörper in der Regel aus Metall besteht, um eine Verankerung im Rahmen mittels Magneten vornehmen zu können, sind für dieses Abschneiden metallbearbeitende Werkzeuge, wie Metallsägen, Blechscheren od. dgl. erforderlich, die dem Fliesen- oder Plattenleger, der ja das Abdeckelement einbaut, in der Regel nicht zur Verfügung stehen. Ein solches Abschneiden von Teilen des Grundkörpers durch den das Abdeckelement einbauenden Arbeiter kann somit in der Praxis nicht gefordert werden.
Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, diese Nachteile zu vermeiden und ein Abdeckelement der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, bei welchem mit lediglich einem Grundkörper das Auslangen gefunden werden kann, wobei dieser Grundkörper leicht den verschiedenen Rahmengrössen angepasst werden kann. Die Erfindung geht hiebei aus von einem Abdeckelement der eingangs beschriebenen Art und besteht im wesentlichen darin, dass der plattenförmige Grundkörper mit an sich bekannten linear verlaufenden, insbesondere durch eine Nut oder eine Perforation gebildeten Sollbruchstellen versehen ist, von welchen wenigstens eine parallel zu einer Seitenbegrenzung des Grundkörpers und eine weitere senkrecht hiezu verläuft, so dass ein Teil des plattenförmigen Grundkörpers abgebrochen werden kann und dadurch dessen Grösse der Rahmengrösse angepasst wird.
Für diese Vorgangsweise ist es lediglich nötig, den Grundkörper auf einen Tisch od. dgl. derart aufzulegen, dass die zu durchtrennende Sollbruchstelle oberhalb und etwas ausserhalb der Tischkante verläuft, dann mit einer Hand den Grundkörper auf dem Tisch festzuhalten und mit der andern Hand den abzutrennenden Teil nach unten zu drücken, wodurch eine klare, saubere Trennung entlang der Sollbruchstelle erfolgt. Die gegebenenfalls vom Grundkörper abzutrennenden Teile, die dann vernichtet werden, sind nur ein Bruchteil des Materials, das für einen zweiten Grundkörper erforderlich ist.
Von Einkerbungen gebildete Sollbruchstellen sind bei Formsteinen bereits bekannt. Diese bekannten Formsteine legen es jedoch nicht nahe, den plattenförmigen Grundkörper des Abdeckelemente mit solchen Sollbruchstellen zu versehen.
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In den Zeichnungen ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispieles schematisch veranschaulicht. Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf den Rahmen des Abdeckelementes und Fig. 2 eine Draufsicht auf die erfindungsgemässe Ausbildung des in den Rahmen einsetzbaren plattenförmigen Grundkörpers.
Der in Fig. 1 dargestellte Rahmen besteht aus vier gleich grossen, jeweils eine Rahmenecke bildenden Teilen --1-- sowie aus diese Teile miteinander verbindenden Verbindungsstücken --2--. Zur Befestigung des Rahmens im Mauerwerk sind die Teile --1-- mit abstehenden Laschen --3-- versehen. Es ist aber auch möglich, die Teile-l-im Querschnitt L-förmig auszubilden, wobei dann die von der Rahmenaussenseite abstehenden Schenkel des L für die Verankerung des Rahmens im Mauerwerk herangezogen werden können. Die Verbindungsstücke --2-- sind in die die Rahmenecke bildenden Teile --1-- verschiebbar eingesetzt, so dass die Grösse des Rahmens beliebig verändert werden kann.
Damit können die Abmessungen des Rahmens so gross gemacht werden, dass sie der Länge und Breite einer Fliese oder Platte bzw. dem Vielfachen der Länge und Breite einer Fliese oder Platte entsprechen.
An den Rahmenteilen-l--sind nach innen ragende Vorsprünge --4-- befestigt, die beim dargestellten Ausführungsbeispiel die Form von Zungen aufweisen. Diese Vorsprünge können aber auch die beiden Schenkel der Rahmenteile-l-diagonal verbinden, wodurch sie auch eine Versteifung der Rahmenteile-l--bilden. Auf den Vorsprüngen --4-- sind Permanentmagnete --5-- vorgesehen, die mit
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dem Grundkörper --6-- den Verschlussteil bilden, der in den Rahmen eingesetzt wird. Der Grundkörper - -6-- muss hiebei den Rahmen nicht zur Gänze ausfüllen, sondern lediglich so gross bemessen sein, dass noch eine Abstützung und Befestigung des Grundkörpers auf den Vorsprüngen --4-- möglich ist.
Um den Grundkörper --6-- nun an verschiedene Rahmengrössen anpassen zu können, ist dieser Grundkörper --6-- mit parallel zu den Seitenbegrenzungen --7, 8,9, 10-- des Grundkörpers verlaufenden Sollbruchstellen --11-- versehen. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind parallel zu jeder der vier Seitenbegrenzungen --7, 8,9, 10-- je zwei Sollbruchstellen --11-- vorgesehen. Diese Sollbruchstellen - bestehen aus einer in die Oberfläche des Grundkörpers --6-- eingearbeiteten Nut. Es ist aber auch möglich, diese Sollbruchstellen von einer Perforation des Grundkörpers --6-- zu bilden, also im Grundkörper parallel zu den Seitenbegrenzungen verlaufende Lochreihen vorzusehen.
In jedem Fall können die Abmessungen des Grundkörpers --6-- dadurch verändert werden, dass ein Stück des Grundkörpers entlang einer Sollbruchstelle --11-- abgebrochen wird. Hiebei genügt es, den Grundkörper auf eine ebene Unterlage derart aufzulegen, dass der abzubrechende Teil über diese Unterlage vorsteht, und auf der Unterlage festzuhalten, während der abzubrechende Teil nach oben oder nach unten gedrückt wird. Die Erfindung ermöglicht somit eine Veränderung der Abmessungen des Grundkörpers --6-- in weiten Grenzen und damit eine Anpassung an verschiedene eingestellte Rahmengrössen, ohne dass hiefür ein Werkzeug erforderlich ist.