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Höhenverstellbare Abdeckung für Entwässerungseinrichtungen, insbesondere
Entwässerimgsrinnen Die Erfindung betrifft eine höhenverstellbare Abdeckung für
Entwässerungseinrichtungen, insbesondere Entwässerungsriemen, mit einem den Abdeckrost
od. dgl. tragenden Oberrahmen, der an einem Unterrahmen durch Kraftübertragung an
etwa lotrechten, aneinander anliegenden Berührungsflächen der beiden Rahmen höhenverstellbar
abgestützt ist. Derartige Abdeckungen werden beispielsweise dazu verwendet, um Abdeckung
gen für Entwässerungseinrichtungen in Straßendecken an deren.
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jeweiliger Höhe der Straßenoberfläche anzupassen. Dies ist beispielsweise
daiiii erforderlich, wenn ein Straßengefälle vorliegt
oder wenn
die mit Fließgefälle verlegten Rinnenabschnitte mit einer Abdeckung versehen werden
sollen, deren Gefälle anders ist als das Pließgefälle der darunter befindlichen
Rinnenabsohnitte. Eine Höhenverstellung der Abdeckung ist jedoch auch in den Fällen
erwünscht, in denen mit einer Abnutzung bzw. Erniedrigung der Straßenoberfläche
gerechnet werden muß, so daß nach einer längeren Benutzungsdauer die Abdeckung über
die StraBenoberfläche hinausragen würde. Durch eine höhenverstellbare Abdeckung
wird jedoch sowohl die gewünschte Anpassung der Abdeckfläche von Anfang an als auch
eine nacliträgli che Anpassung an die Umgebungsfläche möglich.
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Aus dem D2-Gm 7 210 825 ist eine höhenverstellbare Abdekkung der
eingangs beschriebenen Art bekannt, bei der die Eraftübertragung zwischen dem Ober-
und dem Unterrahmen über lotrecht verlaufende, plan aneinander anliegende BerUhrungsSlächen
erfolgt. Um die Kraftübertragung zwischen den beiden Rahmen an der BerUhrungefläche
der bekannten Abdeckung zu erhöhen, ist eine die beiden Rahmen gegeneinander verspannende
Spannvorrichtung vorgesehen. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß diese bekannte,
kraftschlüssige Verbindung zwischen den beiden Rahmen nicht geeignet ist, hohen
Belastungen der Abdeckung standzuhalten, so daß sich die beiden Rahmen gegeneinander
verschieben und die Höheneinstellung der Abdeckung verlorengeht.
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Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine höhenverstellbare
Abdeckung zu schaffen, die dauerhaft und wiederholt wechselnden Belastungen ausgesetzt
werden kann, ohne die Höheneinstellung zu verändern.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mindestens
Teile der BerUhrungsSlächen, in lotrechtem Profil gesehen, mit ineinandergreifenden
Profilierungen versehen sind.
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Dadurch wird in vorteilhafter Weise ein Formschluß zwischen Ober-
und Unterrahmen und damit eine von den begrenzten Reibungskräften an den Berührungsflächen
weitgehend unabhängige hohe Belastbarkeit der Abdeckung erreicht. Außerdem ist es
bei der erfindungsgemäßen Abdeckung in vorteilhafter Weise möglich, den OberrBhmen,
insbesondere bei langen Rinnen, nicht umlaufend auszubilden, sondern es sind lediglich
zwei Rahmenlängsteile erforderlich, in die nach Höheneinstellung relativ zu dem
Unterrahaen der eigentliche Rinnendeckel eingelegt werden kann. Dadurch wird ein
außerordentlich einfacher und rascher Zusamxenbau mit Höheneinstellung der Abdeckung
möglich. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Abdeckung ist darin zu sehen,
daß die Toleranzen der beiden Rahmen bei einstückigem Oberrabzen im Hinblick auf
die Profiltiefe der erfindungsgemaßen Profilierung unkritisch sind.
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Um die Belastbarkeit der Abdeckung weiter zu erhöhen, greift in vorteilhafter
Weise ein auf beiden Seiten 3erührungsflächen
aufweisender Teil
des einen Rahmens zwischen zwei an den einander zugewandten Seiten Berührungsflächen
aufweisende Teile des anderen Rahmens ein. Außerdem wird dadurch die Führung der
beiden Rahmen zueinander verbessert. Eine weitere Erhöhung der Belastbarkeit der
Abdeckung wird dadurch erreicht, daß erfindungsgemäß die beiden Teile des anderen
Rahmens gegeneinander verspannbar sind.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abdeckung
sind der auf beiden Seiten Berührungsflächen aufweisende Teil als Schürze am Oberrahmen
und die zwei an den einander zugewandten Seiten Berührungsflächen aufweisenden Teile
als äußere und innere Wangen des Unterrahmens ausgebildet. Dadurch wird eine gewichtssparende
Ausbildung des zur Höhenverstellung der Abdeckung zu bewegenden Oberrahmens ermöglicht,
während der in der Regel im Boden fest verbleibende Unterrahmen die beiden Wangen
und gegebenenfalls eine Verspannvorrichtung aufweist.
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Um die Höheneinstellung, insbesondere vor einer eventuellen Verspannung
der beiden Wangen, zu erleichtern, ist in vorteilhafter Weise die innere Wange im
wesentlichen senkrecht zur Berührungsfläche und relativ zur äußeren Wange verschiebbar
und feststellbar ausgebildet.
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Um eine möglichst unbehinderte Rinnenöffnung zu erhalten, weisen
in vorteilhafter Weise die Wangen einen L-förmigen
Querschnitt auf,
wobei der horizontale Schenkel der inneren Wange um einen der Dicke der Schürze
entsprechenden Betrag kürzer ist als der horizontale Schenkel der äußeren Wange.
Dadurch schließen die beiden horizontalen Schenkel der beiden langen gemeinsam ab
und geben die gleiche Rinnenöffnung frei.
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Erfindungsgemäß sind die Profilierungen im lotrechten Profil gesehen
wellenförmig ausgebildet.
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Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform sind die Profilierungen
im lotrechten Profil gesehen sägezahnförmig ausgebildet. Diese erfindungsgemäße
Profilierung gestattet eine besonders hohe Belastbarkeit der Abdeckung, da Teile
der aneinander anliegenden Profilflächen senkrecht zur Krafteinleitungsrichtung,
d.h. zur Lotrechten, verlaufen.
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Um bespielsweise bei Straßenoberflächen mit Quergefälle den Oberrahmen
relativ zum Unterrahmen geneigt einzustellen, ist in vorteilhafter Weise die Profilierung
nur in Abschnitten an den Rahmenseiten, vorzugsweise nur an zwei Abschnitten vorgesehen.
Diese Abschnitte werden in bevorzugter Weise an den Endbereichen des Rahmens vorgesehen.
Um insbesondere auch starke Neigungen der beiden Rahmen gegeneinander zu ermöglichen,
weist erfindungsgemäß mindestens eine der beiden zusammenwirkenden Profilierungen
der Abschnitte zu den Enden hin in Vertikalrichtung enger werdende Profile auf.
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Erfindungsgemäß weisen die Profilierungen einen Abstand von ca. 10
mm auf, so daß eine ausreichende Anpassung an die gewünschte Höhenverstellung möglich
ist.
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In vorteilhafter Weise sind die Profilierungen durch Gießen einstückig
mit den Rahmen verbunden, so daß einerseits eine einfache Herstellung und andererseits
eine hohe Haltbarkeit erreicht wird.
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Die Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die anliegende Zeichnung
näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 einen lotrechten Querschnitt eines Teils einer
erfindungsgemäßen Abdeckung, Fig. 2 einen Querschnitt ähnlich Fig. 1 einer anderen
erfindungsgemäßen Abdeckung mit anderer Profilierung und Fig. 3 eine teilweise geschnittene
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Abdeckung mit zwei Profilierungsabschnitten.
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Gemäß Fig. 1 ist die erfindungsgemäße Abdeckung in einem Fahrbahnbett
4 mit Fahrbahndecke 5 eingelassen. Die erfindungegemäße Abdeckung besteht im wesentlichen
aus einem Unterrahmen 1, einem gegenüber diesem höhenverstellbaren Oberrahmen 2
und einem in dem Oberrahmen 2 eingesetzten eigentlichen Rinnendeckel 3. Dabei genügt
es, daß sowohl Ober- als auch Unterrahmen
2 bzw. 1 lediglich an
zwei einander gegenüberliegenden Seiten der im wesentlichen rechteckigen Abdeckung
angeordnet sind. Vorzugsweise sind bei einer rechteckigen Abdeckung diese Rahmen
an den Längsseiten der Abdeckung angeordnet.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Unterrahmen 1
zwei L-förmige Wangen 15 und 16 auf, deren vertikale Schenkel 20 bzw. 21 im parallelen
Abstand zueinander angeordnet sind. Die äußere Wange 15 steht mit dem Fahrbahnbett
4 in Verbindung, während die innere Wange 16 gegenüber der äußeren Wange 15 horizontal
verschiebbar angeordnet ist. Die innere Wange 16 weist an ihrem horizontalen Schenkel
19 ein Langloch 12 auf, so daß sie mit der äußeren Wange 15 mittels einer Schraube
13 in verschiedenen Horizontalverschiebungsstellungen verschraubbar ist.
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Zwischen die beiden im Abstand angeordneten vertikalen Schenkel 20
und 21 der beiden Wangen 15 bzw. 16 kann eine sich am Oberrahmen 2 nach unten erstreckende
Schürze 17 eingeschoben werden, die über äußere Berührungsflächen 8, 9 mit den inneren
Berührungsflächen 6, 7 der Wangen 15 bzw. 16 in Verbindung steht. Die Berührungsflächen
weisen ineinandergreifende Profilierungen auf, die in Fig. 1 und 2 im Querschnitt
dargestellt sind, d.h. die Profilerhöhungen und -vertiefungen verlaufen parallel
zueinander und im wesentlichen senkrecht zur Bildebene.
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Während in Fig. 1 die Profilierung im wesentlichen wellen-oder dreieckförmig
ist, ist die Profilierung gemäß Fig. 2 im wesentlichen sägezahnförmig. Bei der dreieckförmigen
Profilierung gemäß Fig. 1 erfolgt die Kraftübertragung bei lotrechter Krafteinleitung
im wesentlichen unter Keilwirkung zwischen der Profilierung des Oberrahmens und
der des Unterrahmens, d.h. es tritt gleichzeitig eine horizontale Kraftkomponente
auf. Um jedoch eine Auseinanderbewegung der beiden vertikalen Schenkel 20 und 21
zu verhindern, können diese in vorteilhafter Weise mittels einer Schraube 11 gegeneinander
verspannt werden, die sich durch ein Langloch 10 in der Schürze 17 erstreckt.
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Mit der Profilierung gemäß Fig. 1 ist nicht nur ein stufenweises
Höhenverstellen der Abdeckung bei jeweils vollständigem Einrasten der einander entsprechenden
Profilierungen möglich, sondern auch Zwischenstellungen, wenn beispielsweise die
Schraube 11 teilweise gelöst wird und sich die Schürze 17 unter Krafteinwirkung
nach unten bewegt, wobei gleichzeitig auf Grund der oben beschriebenen Keilwirkung
dieser Profilierung die beiden Wangen auseinanderbewegt werden, bis die innere Wange
an dem Schraubenkopf der Schraube 11 anliegt. Falls die äußere Wange 15 feststehend
in dem Fahrbahnbett 4 ausgebildet ist, muß der Oberrahmen 2 lediglich geringfügig
nach links in Fig. 1 bewegt werden, um die beschriebene stufenlose Einstellung zu
ermöglichen. Zu diesem Zweck kann in vorteilhafter Weise zwischen dem Oberrahmen
2 und dem Rinnendeckel 3 ein geringfügiges horizontales Spiel vorgesehen sein.
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Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 ist die Irofilierung an den
Berührungsflächen 6, 7, 8 und 9 sägezahnförmig ausgebildet, und zwar so, daß eine
horizontale Auflagefläche bei jeder Profilstufe vorgesehen ist. Dadurch kann sich
der Oberrahmen mit seiner Schürze 17 auf dem Unterrahmen 1 vollständig in vertikaler
Richtung abstützen, ohne daß horizontale Kraftkomponenten auftreten. Dadurch wird
die Belastung einer eventuell vorgesehenen Verspannvorrichtung mit Schraube 11 verringert.
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Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, lediglich eine der beiden
in den Fig. 1 und 2 dargestellten Wangen, beispielsweise lediglich die äußere Wange
15, vorzusehen, wobei dann der horizontale Andruck des Oberrahmens 2 an die äußere
ange 15 durch den nachträglich eingesetzten Rinnendeckel 3 erfolgt.
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Dabei muß das Horizontalspiel zwischen dem ObenShmen 2 und dem Rinnendeckel
3 kleiner sein als die Profilamplitude an den Berührungsflächen 6 und 8.
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Um eine maximale Rinnenöffnung zu erhalten, werden bei Verwendung
zweier Wangen 15 und 16 deren horizontale Schenkel 18 und 19 so bemessen, daß sie
im endgültig montierten Zustand in vertikaler Richtung im wesentlichen fluchten,
d.h. der horizontale Schenkel 19 der inneren Wange 16 ist um einen der Dicke der
Schürze 17 entsprechenden Betrag kürzer al der horizontale Schenkel 18 der äußeren
Wange 15.
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Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Abdeckung in teilweise geschnittener
Seitenansicht, wobei lediglich zwei Abschnitte 14 mit Profilierungen versehen sind.
Diese Ausführungsform wird in vorteilhafter Weise dann verwendet, wenn der Oberrahmen
2 gegenüber der Rinne, d.h. gegenüber dem fest eingebauten Unterrahmen 1 geneigt
eingestellt werden muß, beispielsweise wenn einer Straße nachträglich ein Quergefälle
gegeben wird oder wenn die Rinnenkörper mit Gefälle verlegt sind und mit einer ebenen
Straßenoberfläche einen Winkel bilden. Wenn die Profilierungen über die ganze Länge
der Rahmen ausgebildet sind, so ist eine derartige Schrägstellung des Oberrahmens
mit dem Rinnendeckel nicht möglich. Wenn jedoch die Profilierungen gemäß fig. 3
nur in bestimmten Abschnitten 14 vorgesehen sind, vorzugsweise in den zwei Endbereichen,
so kann dann dadurch eine Schrägstellung erreicht werden, daß beispielsweise an
der einen Seite der Oberrahmen 2 eine Stufe höher eingerastet und dann verschraubt
wird als die andere Seite. Eine vorteilhafte Verbesserung bei Schrägstellung der
beiden Rahmen gegeneinander kann dadurch erreicht werden, daß die Profilierungen
in diesen Abschnitten gemäß Fig. 9 ballig ausgeführt werden.
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Die zwischen den Abschnitten 14 liegenden Teile der Rahmen, die ohne
Profil sind, nehmen an der Kraftübertragung nicht oder nur in geringem Maße, beispielsweise
durch Reibschluß, teil.
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Eine Erhöhung der Kraftübertragung in diesem Zwischenbereich kann
durch zusätzliche Schrauben ähnlich den Schrauben 11 erreicht werden.
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In bevorzugter Weise werden die erfindungsgemäßen Abdeckungen aus
Gußeisen hergestellt, wobei die Profilierungen beim Gießen gleichzeitig mit angeformt
werden und unbearbeitet bleiben.