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DE2333893A1 - Verfahren zum herstellen eines supraleiters mit einer aus wenigstens zwei elementen bestehenden supraleitenden intermetallischen verbindung - Google Patents

Verfahren zum herstellen eines supraleiters mit einer aus wenigstens zwei elementen bestehenden supraleitenden intermetallischen verbindung

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DE2333893A1
DE2333893A1 DE19732333893 DE2333893A DE2333893A1 DE 2333893 A1 DE2333893 A1 DE 2333893A1 DE 19732333893 DE19732333893 DE 19732333893 DE 2333893 A DE2333893 A DE 2333893A DE 2333893 A1 DE2333893 A1 DE 2333893A1
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Geb Warmuth Sigrun Frohmader
Peter Lanig
Erwin Schmidt
Guenther Dr Ziegler
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Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
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Description

SIEMENS AKTIENGESELLSCHAFT Erlangen, den 2.7.1973» Berlin und München Werner-von-3iemens-Str.50
Unser Zei
.VPA 73/7575 Kb/Koe
Verfahren zum Herstellen eines Supraleiters mit einer aus wenigstens zwei Elementen bestehenden supraleitenden intermetallischen Verbindung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Supraleiters mit einer aus wenigstens zwei Elementen bestehenden supraleitenden intermetallischen Verbindung, bei welchem wenigstens ein Kern aus wenigstens einem duktilen Element der Verbindung mit einer Hülle aus einem duktilen Matrixmaterial umgeben, dann der so gewonnene Aufbau einer querschnittsverringernden Bearbeitung unterzogen wird, anschließend auf die Hülle aus dem Matrixmaterial die restlichen Elemente der Verbindung aufgebracht werden und schließlich eine Wärmebehandlung derart durchgeführt wird, daß die Verbindung durch Reaktion ihrer durch das Matrixmaterial hindurchdiffundierenden restlichen Elemente mit dem Kern gebildet wird.
Aus zwei Elementen bestehende intermetallische supraleitende Verbindungen des Typs A,B, beispielsweise Nb,Sn oder V,Ga, die A 15-Kristallstruktur besitzen, haben sehr gute Supraleitungseigenschaften und zeichnen sich insbesondere durch ein hohes kritisches Magnetfeld, eine hohe Sprungtemperatur und eine hohe kritische Stromdichte aus. Sie eignen sich daher besonders als Supraleiter für Supraleitungsspulen zum Erzeugen starker Magnetfelder, wie sie beispielsweise für Forschungszwecke benötigt werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten bestehen beispielsweise bei Supraleitungsmagneten für die Schwebeführung von Magnetschwebebahnen oder in Wicklungen elektrischer Maschinen. Neuerdings sind ferner auch Ternärverbindungen, wie beispielsweise das Niob-Aluminium-Germanium (Nb,AlQ a^eQ 2^* von besonderem Interesse. Da diese Verbindungen sehr spröde sind, bereitet jedoch ihre Herstellung in einer beispielsweise für Magnetspulen geeigneten Form erhebliche Schwierigkeiten.
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Es sind mehrere Verfahren bekanntgeworden, die eine Herstellung von Supraleitern mit insbesondere zweikomponentigen intermetallischen Verbindungen in Form langer Drähte oder Bänder ermöglichen. Bei diesen Verfahren, die insbesondere zur Herstellung von sogenannten Vielkernleitern mit in einer nonnalleitenden Matrix angeordneten Drähten, insbesondere aus Nb,Sn und V,Ga dienen, wird ein drahtförmiges duktiles Element der herzustellenden Verbindung, beispielsweise ein Niob- oder ein Vanadiumdraht, mit einer Hülle aus einer ein duktiles Trägermetall und die übrigen Elemente der Verbindung enthaltenden Legierung, beispielsweise einer Kupfer-Zinn-Legierung oder einer Kupfer-Gallium-Legierung, umgeben. Insbesondere können auch eine Vielzahl solcher Drähte in eine Matrix aus der Legierung eingelagert werden. Der so gewonnene Aufbau wird dann einer querschnittsverringernden Bearbeitung unterzogen. Dadurch wird einmal ein langer Draht erhalten, wie er für Spulen benötigt wird. Zum anderen wird bei dieser Bearbeitung der Durchmesser der beispielsweise aus Niob oder Vanadium bestehenden Drähte auf einen niedrigen Wert in der Größenordnung von etwa 30 bis 50 /um oder roch weniger reduziert, was im Hinblick auf die äupraleitungseigenschaften des Leiters wünschenswert ist. Ferner wird durch die querschnittsverringernde Bearbeitung noch angestrebt, eine möglichst gute metallurgische Verbindung zwischen dem Draht und dem umgebenden Matrixmaterial aus der Legierung zu erhalten, ohne daß jedoch Reaktionen auftreten, die zu einer Versprödung des Leiters führen. Nach der querschnittsverringernden Bearbeitung wird dann der aus einem oder mehreren Drähten und dem umgebenden Matrixmaterial bestehende Leiter einer Wärmebehandlung derart unterzogen, daß die gewünschte Verbindung durch Reaktion des Drahtmaterials, also beispielsweise des Niobs oder Vanadiums, mit dem in der umgebenden Matrix enthaltenen weiteren Element der Verbindung, beispielsweise Zinn oder Gallium, gebildet wird. Das in der Matrix enthaltene Element diffundiert dabei in das aus dem anderen Element der Verbindung bestehende Drahtmaterial ein
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und reagiert mit diesem unter Bildung einer aus der gewünschten Verbindung bestehenden Schicht (DT-03 2 044 660, DT-OS 2 052 323, DT-OS 2 105 828).
Bei diesen bekannten Verfahren sind also die|aus dem einen Element der herzustellenden Verbindung, beispielsweise Niob oder Vanadium, bestehenden Drähte in das Matrixmaterial aus einer ein duktiles Trägermetall und die übrigen Elemente der Verbindung enthaltenden Legierung, beispielsweise aus einer Kupfer-Zinn-Legierung oder einer Kupfer-Gallium-Legierung, eingelagert und werden zusammen mit dem Matrixmaterial verformt. Diese Matrixmaterialien haben aber nun die Eigenschaft, daß sie bei einer querschnittsverringernden Kaltbearbeitung sehr rasch aushärten und sich dann nur sehr schwer weiterverformen lassen. Bei den erwähnten Verfahren ist es daher erforderlich, den aus den Drähten und dem Matrixmaterial bestehenden Leiteraufbau während der querschnittsverringernden Bearbeitung verhältnismäßig häufig zu glühen, um die im Matrixmaterial entstandenen Gitterstörungen auszuheilen. Obwohl diese Glühbehandlungen bei Temperaturen und Glühzeiten durchgeführt werden können, bei denen sich in der Regel die herzustellende supraleitende Verbindung noch nicht bildet, sind sie Jedoch insbesondere wegen der erforderlichen häufigen Wiederholung sehr zeitraubend. Es sind daher bereits Vorschläge für Verfahren bekanntgeworden, bei denen diese wiederholten Glühbehandlungen vermieden werden sollen. Bei diesen Verfahren werden zunächst ein oder mehrere Kerne aus einem duktilen Element der herzustellenden Verbindung, insbesondere Niob oder Vanadium, in e-in duktiles Matrixmaterial, beispielsweise Kupfer, Silber oder Nickel, eingelagert, das selbet kein Element der herzustellenden Verbindung enthält. Der aus den Kernen und diesem Matrixmaterial bestehende Aufbau kann dann ohne jede Zwischenglühung durch eine querschnittsverringernde Bearbeitung, beispielsweise durch Kaltziehen, zu einem dünnen Draht verarbeitet werden, der sehr
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dünne Kerne aus Vanadium oder Niob enthält. Nach dem letzten querschnittsverringernden Bearbeitungsschritt werden bei diesen bekannten Verfahren dann auf das Matrixmaterial die restlichen Elemente der herzustellenden Verbindung, im Falle von Nb,Sn also Zinn, aufgebracht. Dies geschieht dadurch, daß man den Draht kurz in eine Zinnschmelze taucht, so daß auf dem Matrixmaterial eine dünne Zinnschicht gebildet wird, oder daß man eine Zinnschicht auf das Matrixmaterial aufdampft. Anschließend wird dann eine Wärmebehandlung durchgeführt, bei der die auf das Matrixmaterial aufgebrachten Elemente der herzustellenden Verbindung in das Matrixmaterial ein- und durch dieses hindurchdiffundieren und durch Reaktion mit den Kernen die gewünschte supraleitende Verbildung bilden. Die Wärmebehandlung kann dabei in einem oder in mehreren Schritten durchgeführt werden, wobei beispielsweise in einem ersten Schritt das auf die Kupfermatrix aufgebrachte Zinn in diese eindiffundiert und in einem zweiten Schritt durch Reaktion des eindiffundierten Zinns mit dem Niobkern die Verbindung Nb,Sn gebildet wird ("Applied Physics Letters" 20 (1972), Seiten 443 bis 445; DT-OS 2 205 308).
Auch diese Verfahren können jedoch noch nicht voll befriedigen. Sie haben nämlich unter anderem den Nachteil, daß man jeweils nur verhältnismäßig geringe Mengen beispielsweise von Zinn auf die beispielsweise aus Kupfer bestehende Matrix aufbringen kann. Bringt man nämlich größere Mengen von Zinn auf die Kupfermatrix auf, so bilden sich bei der zum Eindiffundieren des Zinns erforderlichen Temperatur leicht unerwünschte, spröde Zwischenphasen aus Kupfer und Zinn oder die Leiteroberfläche wird durch das Zinn angefressen. Für die Bildung der intermetallischen Verbindung Nb5Sn steht daher nur eine sehr begrenzte Zinnmenge zur Verfügung. Ferner schmilzt bei den zum Eindiffundieren des Zinns in die Kupfermatrix erforderlichen Temperaturen das auf die Matrixoberfläche aufgebrachte Zinn und kann daher leicht von der
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Matrixoberfläche abtropfen oder ablaufen oder sich zumindest ungleichmäßig an der Matrixoberfläche verteilen, was zu starken Ungleichmäßigkeiten bei der Diffusion und der anschließenden Bildung der Nb,3n-Schichten führen kann. Ferner muß bei der Wärmebehandlung wegen des zunächst schmelzenden Zinns darauf geachtet werden, den herzustellenden Leiter wenigstens bei Beginn der Wärmebehandlung möglichst frei zu lagern, so daß die schmelzende Zinnschicht nach Möglichkeit andere Materialien nicht berührt. Entsprechendes gilt auch bei der Herstellung von Leitern mit anderen supraleitenden intermetallischen Verbindungen, beispielsweise
Aufgabe der Erfindung ist es, die Herstellung eines Supraleiters mit einer aus wenigstens zwei Elementen bestehenden supraleitenden intermetallischen Verbindung weiter zu verbessern. Insbesondere geht es darum, einerseits eine querschnittsverringernde Bearbeitung ohne Zwischenschaltung von Glühbehandlungen zu ermöglichen, andererseits aber die Bildung von Schmelzen während der abschließenden Wärmebehandlung zu vermeiden und dadurch unter anderem die Wärmebehandlung technisch zu vereinfachen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird beim eingangs erwähnten Verfahren erfindungsgemäß nach dem letzten querschnittsverringernden Bearbeitungsschritt auf der Hülle aus dem Matrixmaterial ein Mantel aus einer die restlichen Elemente der herzustellenden Verbindung und ein Trägeraetall enthaltenden Legierung abgeschieden und dann die Wärmebehandlung zur Bildung der Verbindung vorgenommen.
Als Matrixmaterialien und Trägermetalle eignen sich dabei Metalle, die bei der Wärmebehandlung nicht störend mit den Elementen der herzustellenden Verbindung reagieren und deren sich bei der Abscheidung und der Wärmebehandlung bildende
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Legierungen mit den im abgeschiedenen Mantel enthaltenen restlichen Elementen der Verbindung einen Schmelzpunkt besitzen, der höher liegt als die Temperaturen, bei denen die Wärmebehandlung durchgeführt wird. Die Matrixmaterialien sollen außerdem möglichst duktil sein, so daß sie sich mit den aus wenigstens einem duktilen Element der herzustellenden Verbindung bestehenden Kernen möglichst gut querschnittsverringernd verformen lassen.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat den großen Vorteil, daß sich das Matrixmaterial mit dem eingelagerten Kern oder den eingelagerten Kernen ohne Zwischenglühung gut querschnittsverringernd verformen läßt, so daß zunächst beispielsweise ein langer dünner Draht mit sehr dünnen, beispielsweise Durchmesser von etwa 5 bis 20 /um aufweisenden Kernen hergestellt werden kann. Wenn keine querschnittsverringernde Verformung mehr erforderlich ist, können dann aus dem abgeschiedenen Legierungsmantel die restlichen Elemente der Verbindung in das Matrixmaterial und durch dieses hindurch zu den Kernen mit allen Vorteilen einer Feststoffdiffusion diffundieren. Da s'ich während der Wärmebehandlung an der Leiteroberfläche keine Schmelze bildet, kann die Leiteroberfläche ohne weiteres mit anderen Materialien in Berührung gebracht, beispielsweise der Berührung von Führungsrollen ausgesetzt werden. Ferner können in der abgeschiedenen Legierung ausreichende Mengen der restlichen Elemente der herzustellenden Verbindung in gleichmäßiger Verteilung für die Reaktion mit den Kernen zur Verfugung gestellt werden.
Das Matrixmaterial wird außerdem bei der Abscheidung des Mantels aus der die restlichen Elemente der herzustellenden Verbindung und das Trägermetall enthaltenden Legierung, die vorzugsweise galvanisch erfolgen kann, in keiner V/eise beeinträchtigt.
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Die abschließende Wärmebehandlung kann vorteilhaft ia zwei Stufen vorgenommen werden, wobei in der ersten Stufe bei niedrigerer Temperatur die restlichen Elemente der Verbindung aus dem Matel in das Matrixmaterial eindiffundiert werden und in der zweiten Stufe bei höherer Temperatur die Verbindung gebildet wird. Da in der Regel die im Mantel enthaltenen Elemente der Verbindung mit zunehmender Konzentration den Schmelzpunkt der den Mantel bildenden Legierung herabsetzen, wird in der ersten Stufe der Wärmebehandlung eine Erhöhung des Schmelzpunktes des Mantelmaterials bewirkt, da wegen der Eindiffusion der Elemente in das Matrixmaterial die Konzentration dieser Elemente im Mantel abnimmt.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich insbesondere zum Herstellen eines Supraleiters mit einer aus zwei Elementen bestehenden supraleitenden intermetallischen Verbindung des Typs A,B mit A 15-Kristallstruktur. Bei der Herstellung solcher Verbindungen besteht der vom Matrixmaterial umhüllte Kern vorteilhaft aus dem höher schmelzenden Element der Verbindung, während der auf dem Matrixmaterial abzuscheidende Mantel neben dem Trägermetall das niedriger schmelzende Element der Verbindung enthält.
Als Matrixmaterial sind insbesondere die Metale Kupfer, Silber und Nickel oder eine duktile Legierung aus wenigstens zweien dieser Metalle geeignet. Ebenso kann die als Mantel abzuscheidende Legierung als Trägermetall vorzugsweise eines der Metalle Kupfer, Silber und Nickel oder eine Legierung aus wenigstens zweien dieser Metalle enthalten. Eine besonders homogene Quelle für die mit dem aus wenigstens einem Element der Verbindung bestehenden Kern zur Reaktion zu bringenden anderen Elemente kann beispielsweise während der ersten Stufe der Wärmebehandlung erhalten werden, wenn das Matrixmaterial aus dem gleichen Element besteht, das in der den Mantel bildenden Legierung als Trägermetall enthalten ist.
Besonders vorteilhaft ist das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Supraleiters mit der intermetallischen
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Verbindung Nb^Sn. Zur Herstellung eines Supraleiters mit dieser Verbindung kann vorteilhaft wenigstens ein Niobkern mit einer Kupferhülle umgeben und nach dem letzten querschnittsverringernden Bearbeitungsschritt auf dieser ein Mantel aus einer Kupfer-Zinn-Legierung galvanisch abgeschieden werden. Gerade Kupfer-Zinn-Legierungen eignen sich besonders für eine galvanische Abscheidung. Vorzugsweise wird dabei auf der Kupferhülle ein Mantel abgeschieden, der aus einer Kupfer-Zinn-Legierung mit 3 bis 15 Atom-#, vorzugsweise etwa 12 Atom-# Zinn, Rest Kupfer, besteht. Bei Kupfer-Zinn-Legierungen mit weniger als 3 Atom-# Zinn würde nämlich das Zinn in der Regel nicht mehr zur Bildung befriedigender Nb,3n-Schichten ausreichen. Kupfer-Zinn-Legierungen mit mehr als 15 Atom-# Zinn können zwar, solang ihr Schmelzpunkt noch ausreichend hoch ist, grundsätzlich verwendet werden. Bei Legierungen mit so hohem Zinngehalt besteht jedoch die Gefahr, daß sich bei der Wärmebehandlung unerwünschte, spröde Kupfer-Zinn-Phasen bilden.
Bei den erwähnten Kupfer-Zinn-Legierungen mit 3 bis 15 Atom-^ Zinn kann die erste Stufe der abschließenden Wärmebehandlung vorteilhaft bei einer Temperatur von etwa 6000C durchgeführt werden und mehrere, beispielsweise sechs Stunden dauern, während die zweite Stufe der Wärmebehandlung vorzugsweise bei einer Temperatur zwischen 650 und 8500C durchgeführt werden und bis zu mehr als 100 Stunden dauern kann.
Besonders vorteilhaft zur Herstellung eines sehr viele supraleitende Kerne enthaltenden Vielkernleiters ist es, wenn man zunächst mehrere Kerne aus wenigstens einem duktilen Element der Verbindung in das duktile Matrixmaterial einbettet und zusammen mit diesem querschnittsverringernd bearbeitet. Nach dem letzten querschnittsverringernden Bearbeitungsschritt wird dann auf der die Kerne enthaltende Matrix der Legierungsmantel abgeschieden.
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Wie bereits erwähnt, kann beim erfindungsgemäßen Verfahren die einen Kern oder mehrere Kerne enthaltende Matrix zu einem sehr dünnen Draht ausgezogen werden, der auch nach der Abscheidung des Legierungsmantels auf der Matrix noch einen sehr geringen Querschnitt aufweist. Dieser Draht kann nun vorteilhaft zur Bildung eines Leiters mit größerem Querschnitt verwendet werden. Dazu wird vorteilhaft derart vorgegangen, daß zunächst durch die querschnittaverringernde Bearbeitung ein drahtförmiger Leiter hergestellt wird, nach der Abscheidung des das Trägernetall und die restlichen Elemente enthaltenden Legierungsmantels mehrere solche Drähte zu einem Leiter größeren Querschnitts verflochten werden und anschließend dieser Leiter wärmebehandelt wird. Die Wärmebehandlung und die Bildung der verhältnismäßig spröden intermetallischen Verbindung erfolgt dabei also erst nach dem Verflechten, so daß beim Flechten selbst noch vehältnismäßig kleine Biegeradien angewandt werden können, ohne daß die supraleitende Verbindung beschädigt werden kann. Im fertigen Zustand ist ein solcher geflochtener Leiter trotz der Sprödigkeit der intermetallischen Verbindung noch ausreichend gut biegbar und hat gleichzeitig einen hohen Gesamtetrom.
Um die Biegbarkeit der einielnen Drähte für das Verflechten zu erhöhen, kann vorteilhaft nach der Abscheidung des Legierungsmantels after vor dem Te rf leak Wm eiM aefcrminütige Glühbehandlung sur Entspannung des Legierung*- mantels vorgenommen werden, bei der sich dl· hereustslleede Verbindung natürlich noch nioht bilden Aarf.
Die nach dem erfindunfsgemäieB Verfahres hergestellten Supraleiter eignen sich besonders für lsi lnsi sti »■■—■■ inmii oder für Anwendungen mit langsam Tsräattrliea·» 3trö*#n, beispielsweise für mit StroeUepulsen betrieb·** Jtafmete. Die nach der Wärme behandlung verbleiben«1·, am· 4«· Matrix-
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material bzw. dem Trägermetall und den im ursprünglichen Legierungsmantel enthaltenen restlichen Elementen bestehende Legierung, welche die Kerne mit der gebildeten supraleitenden Verbindung umgibt, hat nämlich bei der Betriebstemperatur der Supraleiter von beispielsweise 4 K einen verhältnismäßig hohen elektrischen Widerstand, so daß im Supraleiter bei Feldänderungen entstehende Wirbelströme rasch gedämpft werden.
Zur elektrischen Stabilisierung des Supraleiters kann nach der Wärmebehandlung auf der Leiteroberfläche zusätzlich ein Überzug aus elektrisch und thermisch gut leitendem, bei der Betriebstemperatur des Supraleiters elektrisch normalleitendem Metall, insbesondere Kupfer, Silber oder Aluminium, vorzugsweise galvanisch, abgeschieden werden.
Falls der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Supraleiter für Gleichstromanwendungen eingesetzt werden soll oder aus anderen Gründen im Leiter weniger Material mit höherem elektrischen Widerstand und mehr Material mit niedrigem elektrischen Widerstand erwünscht ist, kann die nach der abschließenden Wärmebehandlung verbliebene, den Kern oder die Kerne mit der gebildeten supraleitenden intermetallischen Verbindung umgebende Legierung wenigstens teilweise abgelöst und auf der dann verbleibenden Leiteroberfläche ein Überzug aus elektrisch und thermisch gut leitendem, bei der Betriebstemperatur des Supraleiters elektrisch normalleitendem Metall abgeschieden werden. Die Ablösung der Legierung kann beispielsweise auf chemischem oder elektrochemischem Wege erfolgen. Als Metalle für den vorzugsweise galvanisch abzuscheidenden Überzug eignen 3ich wiederum insbesondere Kupfer, Silber und Aluminium.
Anhand von Figuren und AusführungsbeispieLen soll die Erfindung noch näher erläutert werden.
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Pig. 1 zeigt schematisch im Querschnitt einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten, einen einzigen Kern enthaltenden Leiteraufbau vor der abschließenden Wärmebehandlung .
Fig. 2 zeigt den Leiteraufbau nach Fig. 1 nach der abschließenden Wärmebehandlung zur Bildung der intermetallischen Verbindung.
Fig. 3 zeigt schematisch im Querschnitt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß hergestellten Vielkernleitera vor der abschließenden Wärmebehandlung Fig. 4 zeigt den Vielkernleiter gemäß Fig. 3 nach der abschließenden Wärmebehandlung zur Bildung der intermetallischen Verbindung und dem Aufbringen einer zusätzlichen Stabilisierungsschicht.
Fig. 5 zeigt schematisch ein.Ausführungsbeispiel eines aus mehreren drahtförmigen Leitern geflochtenen Leiters größeren Querschnitts.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Aufbau, aus dem ein Supraleiter mit der intermetallischen Verbindung Nb~Sn hergestellt werden soll, ist ein drahtförmiger Kern 1 aus Niob von einer rohrförmigen Kupferhülle 2 umgeben. Diese Hülle 2 wird wiederum von einem Mantel 3 umschlossen, der aus einer Kupfer-Zinn-Legierung mit etwa 12 Atom-# Zinn, Rest Kupfer, besteht. Zur Herstellung des in Fig. 1 dargestellten Aufbaue kann beispielsweise der drahtförmige Niobkern 1 in ein Kupferrohr 2 hineingesteckt werden. Der so gewonnene Körper wird dann durch geeignete Zieh- oder Walzschritte ohne Zwischengxiihung zu einem im Querschnitt verringerten langen Draht verarbeitet. Nach dem letzten Kaltverformungsschritt wird dann auf der Hülle 2 galvanisch der Mantel 3 aus der Kupfer-Zinn-Legierung abgeschieden. Zu diesem Zweck wird zunächst die Oberfläche der Hülle 2 beispielsweise mit warmer Salzsäure gereinigt und dann der aus dem Kern 1 und der Hülle 2 bestehende Draht in ein zur Abscheidung der
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gewünschten Kupfer-Zinn-Legierung geeignetes Galvanisierungsbad eingebracht. Als vorteilhaft hat sich zu diesem Zweck ein Bad erwiesen, das aus einer wäßrigen Lösung von etwa 40 g/l Kupfercyanid (GuCN), etwa 70 g/l Natriumstannat (Na2Sn05«3 HgO), etwa 7,5 g/l Natriumhydroxid (NaOH) und etwa 65 g/l Natriumcyanid (NaCN) besteht. Die kathodische Stromdichte an dem als Kathode geschalteten Draht beträgt dabei etwa 7,5 A/dm . Die Badtemperatur beträgt etwa 600C. Nach Abscheidung des gewünschten Kupfer-Zinn-Mantels 3 wird der Draht aus dem Bad herausgenommen, mit Wasser gespült und dann getrocknet. Anschließend wird der Draht bei einer Temperatur von etwa 60O0C einige Stunden lang geglüht, so daß Zinn aus dem Kupfer-Zinn-Mantel 3 in die Kupfer-Hülle eindiffundiert und sich im Mantel 3 und in der Hülle 2 eine etwa gleichmäßige Zinnkonzentration einstellt. Der dann den Niobdraht 1 umgebende Kupfer-Zinn-Legierungsmantel mit gleichmäßiger Zinnkonzentration ist in Pig. 2 mit 4 bezeichnet. Anschließend wird der Draht der Wärmebehandlung zur Bildung der Nb,Sn-Schicht unterzogen. Diese Wärmebehandlung kann vorteilhaft bei einer Temperatur von etwa 75O0C durchgeführt werden und beispielsweise etwa 60 Stunden lang dauern. Bei der Wärmebehandlung wird, wie Fig. 2 zeigt, an der Überfläche des Niobdrahtes 1 eine Nb,Sn-Schicht 5 gebildet.
Wie weit der Niobdraht 1 zu Nb,Sn durchreagiert, hängt sowohl von der Dauer der Wärmebehandlung als auch von der bei der Wärmebehandlung angewandten Temperatur ab. Ferner kommt es auf den Durchmesser des Kernes 1 und auf die Jn dem diesen Kern umgebenden Legierungsmantel 4 verfügbare Zinnmenge an. Je dünner der Kern 1 und je höher der Zinngehalt im Legierungsmantel 4 ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß der gesamte Kern 1 zu Nb,3n durchreagiert. Ferner wächst die Dicke der durchreagierten Schicht auch mit der bei der Wärmebehandlung angewandten Temperatur und
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der Dauer der Wärmebehandlung. Für den jeweiligen Einzelfall lassen sich die genauen Reaktionsparameter experimentell leicht ermitteln.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Leiteraufbau sind in einer Kupfermatrix 31 eine Vielzahl von drahtförmigen Niobkernen 32 angeordnet. Ein solcher Aufbau kann beispielsweise dadurch hergestellt werden, daß man eine Kupferstange mit einer Reihe von Bohrungen versieht und in diese Bohrungen Niobdrähte hineinsteckt. Der so gewonnene Aufbau wird dann beispielsweise durch Kaltziehen querschnittsverringernd bearbeitet. Eine andere Möglichkeit besteht darin, zunächst einzelne Niobdrähte mit einer Kupferhülle zu versehen, dann eine Reihe solcher Drähte zu einem Bündel zusammenzufassen, dieses Bündel in ein Kupferrohr größeren Querschnittes zu stecken und den so gewonnenen Aufbau zu einem langen Draht mit verringertem Querschnitt kaltzuziehen. Nach dem letzten Kaltziehschritt wird dann auf der Kupfermatrix 31 der Kupfer-Zinn-Mantel 33 abgeschieden. Diese Abscheidung und die Weiterbehandlung kann dann in der Weise erfolgen, wie sie bei der Erläuterung der Figuren 1 und 2 bereits beschrieben wurde. Der nach der abschließenden Wärmebehandlung erhaltene Leiter ist in Fig. 4· dargestellt. Die an der Oberfläche der Niobkerne 32 erzeugten Nb,Sn-Schichten sind mit 34 bezeichnet. Die mit diesen Schichten versehenen Kerne sind von einer Kupfer-Zinn-Matrix 35 umschlossen, die eine etwa gleichmäßige Zinnkonzentration aufweist. Auf der Oberfläche dieser Kupfer-Zinn-Matrix 35 befindet sich eine zur elektrischen Stabilisierung dienende Silber-Schicht 36. Diese Silber-Schicht kann mittels eines üblichen Galvanisierungsbades auf der Oberfläche der Matrix 35 abgeschieden werden.
Falls aus elektrischen Gründen im fertj^n Leiter weniger Kupfer-Zinn-sLegierung erwünscht sein sollte, kann man ferner,
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wie bereits erwähnt, diese Kupfer-Zinn-Legierung ganz oder teilweise, beispielsweise bis zu der in Fig. 4 angedeuteten gestrichelten Linie 37, entfernen. Die Entfernung des Matrixmaterials kann dabei beispielsweise auf chemischem Wege erfolgen, indem man den Draht beispielsweise in eine Lösung aus gleichen Volumenteilen konzentrierter Salpetersäure und Wasser eintaucht. Eine andere Möglichkeit zur Entfernung des Matrixmaterials besteht darin, dieses auf elektrochemischem Wege abzutragen. Nach der Abtragung kann dann auf den im Durchmesser verringerten Leiter Stabilisierungsmetall, beispielsweise Silber, abgeschieden werden.
Ein Supraleiter des in den Figuren 3 und A dargestellten Typs wurde in der Weise hergestellt, daß zunächst ein Einkernleiter bestehend aus einem Niobdraht undjeiner.Kupferhülle hergestellt wurde. Neunzehn derartiger Einkernleiter wurden dann in ein Kupferrohr gesteckt. Der so gewonnene Aufbau wurde dann sooft kaltgezogen, bis ein Leiter der in Fig. 3 dargestellten Form erreicht war, bei dem die einzelnen Niobkerne 32 einen Durchmesser von etwa 15 /U und die Kupfermatrix 31 einen Durchmesser von etwa 150 /U hatte. Anschließend wurde die Oberfläche der Kupfermatrix 31 in warmer Salzsäure gereinigt und dann, wie bereits bei Fig. 1 erläutert, auf der Oberfläche der Matrix 31 ein etwa 40 /um starker Mantel 33 aus einer Kupfer-Zinn-Legierung mit etwa 12 Atom-96 Zinn galvanisch abgeschieden. Zur Verbesserung der Biegsamkeit des abgeschiedenen Legierungsmantels wurde dann der Draht zur Entspannung etwa 5 Minuten lang bsi einer Temperatur zwischen 600 und 65O0C getempert. Nach dem Tempern ließ sich der Draht noch mit Biegedurchmessern von weniger als 3 mm sehr gut biegen. Mehrere solcher Drähte wurden dann zu einem litzenförmigen Leiter verflochten, wie er schematisch in Fig. 5 dargestellt ist.
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Bei dem in Fig. 5 dargestellten Leiter sind der Übersichtlichkeit halber nur drei mit 51, 52 und 53 bezeichnete Drähte dargestellt. Ein solcher Leiter eignet sich wegen der häufigen Vertauschung der einzelnen supraleitenden Fäden insbesondere für Anwendungen mit Wechselstrom oder langsam veränderlichen Strömen. Vorteilhaft können auch noch die Niobkerne 32 innerhalb der Kupfermatrix 31 auf Schraubenbannen geführt sein. Dies erreicht man dadurch, daß man den aus der Matrix 31 und den Kernen 32 bestehenden Draht bei seiner Herstellung um seine Längsachse verdrillt.
Zur Fertigstellung des in Fig. 5 angedeuteten litzenföraigen Leiters wurden die miteinander verflochtenen Drähte dann einer etwa 6 Stunden dauernden Homogenisierungsglühung bei etwa 6000C zum Ausgleich der Zinnkonzentration innerhalb des Kupfer-Zinn-Mantels 33 und der Kupfermatrix 31 unterzogen. Anschließend wurde der litzenförmige Leiter bei einer Temperatur von etwa 75O0C etwa 100 Stunden lang geglüht. Die Dicke der dabei an der Oberfläche der einzelnen Niobdrähte 32 gebildeten Nb5Sn-ScM cht 34 betrug etwa 6 /um. Hit einem in dieser Weise hergestellten litzenförmigen Leiter wurde bei einer Temperatur von etwa 4,2 K und in einem äußeren Magnetfeld von etwa 5 Tesla eine effektive kritische Stromdichte von etwa 5*10 A/cm , bezogen auf den gesamten Leiterquerschnitt einschließlich des Matrixmaterials, erreicht.
In dieser Weise hergestellte litzenförmige Leiter, die vorzugsweise Bandform haben können, sind auch nach der BMung der Nb,Sn-3chichten noch sehr gut bis zu den Biegeradien biegbar, die beim Wickeln von Supraleitungsspulen erforderlich sind. Zu diesem Vorteil der guten Biegbarkeit kommt der durch die Vielzahl der miteinander verflechtbaren Drähte gewährleistete große Leiterquerschnitt, der hohe effektive Ströme ermöglicht. Gleichzeitig weist der Leiter dann noch
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den Vorteil auf, daß die einzelnen supraleitenden Fäden selbst einen sehr geringen Querschnitt haben. Auf den verflochtenen Leiter kann auch noch eine Stabilisierungsschicht aufgebracht werden, indem man beispielsweise Silber galvanisch auf dem Leiter abscheidet. Die äußere Form der geflochtenen Leiter ist nicht auf eine Bandform beschränkt. Beispielsweise können die einzelnen Drähte auch zu einem schlauchförmigen Leiter miteinander verflochten werden.
Zur Herstellung eines Leiters mit der Verbindung Nb,Sn kann auf dem Matrixmaterial statt einer Kupfer-Zinn-Legierung vorteilhaft auch eine Silber-Zinn-Legierung abgeschieden werden. Ein geeignetes Bad, das eine Silber-Zinn-Legierung mit etwa 10 Gew.-% Zinn liefert, besteht beispielsweise aus einer wäßrigen Lösung von etwa 5 g/l Silbercyanid (AgCN), etwa 80 g/l Kaliumstannat (K3SnO5O H2O), etwa 50 g/l Natriumhydroxid (NaOH) und etwa 80 g/l Natriumcy.anid (NaCN). Die Abscheidung erfolgt dabei vorteilhaft mit einer Stromdichte von etwa 0,2 A/dm und bei einer Badtemperatur von etwa 500C.
Wie bereits erwähnt, eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren außer für die Herstellung von Nb,Sn-Supraleitern auch zur Herstellung von anderen Supraleitern, beispielsweise von Leitern mit V,Ga als Supraleitermaterial. Der abzuscheidende Legierungsmantel kann dabei beispielsweise etwa 5 bis 30 Atom-#, vorzugsweise bis zu 18 Atom-96, Gallium, Rest Kupfer, enthalten. Die Wärmebehandlung zur Herstellung der V^Ga-Schichten kann vorzugsweise bei Temperaturen zwischen 500 und 95O0C erfolgen. Bei der Temperaturwahl ist jedoch darauf zu achten, daß der aus der Kupfer-Gallium-Legierung bestehende Mantel nicht aufschmilzt.
Die in die Matrix eingelagerten Kerne aus wenigstens einer duktilen Komponente der herzustellenden Verbindung brauchen
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nicht unbedingt aus einem einzigen Metall zu bestehen, sondern können gegebenenfalls auch Zusätze enthalten. Beispielsweise können dem Niob oder dem Vanadium auch Titan, Zirkon oder Tantal in Mengen bis zu etwa 30 Gew.-^ beigemischt sein. Auch im abzuscheidenden Legierungsmantel können statt eines Elementes, das mit dem Kern eine intermetallische Verbindung bildet, mehrere solcher Elemente vorhanden sein. Beispielsweise können Zinn und Gallium nebenander vorliegen.
Falls sich bestimmte Legierungskombinationen nur schwer galvanisch abscheiden lassen sollten, kann die Abscheidung des das Matrixmaterial umgebenden Mantels beim erfindungsgemäßen Verfahren auch in anderer Weise, beispielsweise aus der Gasphase, erfolgen, indem gasförmige Verbindungen, welche die einzelnen Legierungskomponenten enthalten, an der Drahtoberfläche beispielsweise thermisch oder durch Reduktion mittels Wasserstoff zersetzt werden. Eine galvanische Abscheidung ist jedoch wegen ihrer einfachen Durchführbarkeit vorzuziehen. Die Abscheidung des Legierungsmantels auf der Oberfläche des Matrixmaterials bietet insbesondere den Vorteil, daß bereits bei der Abscheidung eine, gute Verbindung zwischen dem Mantel und dem Matrixmaterial hergestellt wird. Dadurch entfällt eine unerwünschte querschnittsverringernde Verformung des Legierungemantele selbst, wie sie zur Herstellung einer festen Verbindung »wischen dem Matrixmaterial und dem Legierunfemantel etwa dann erforderlioh wäre, wenn man den Mantel nioht durch Abscheidung herstellen würde, sondern beispielsweise einen aua den Kernen und der Kupfermatrix bestehenden Draht in ein lohr aus einer Kupfer-Zinn-Legierung einschieben würde.
16 Patentansprüche 5 Figuren.
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Claims (16)

VPA 73/7575 Patentansprüche
1. Verfahren zum Herstellen eines Supraleiters mit einer aus wenigstens zwei Elementen bestehenden supraleitenden intermetallischen Verbindung, wobei wenigstens ein Kern aus wenigstens einem duktilen Element der Verbindung mit einer Hülle aus einem duktilen Matrixmaterial umgeben, dann der so gewonnene Aufbau einer querschnittsverringernden Bearbeitung unterzogen wird, anschließend auf die Hülle aus dem Matrixmaterial die restlichen Elemente der Verbindung aufgebracht werden und schließlich eine Wärmebehandlung derart durchgeführt wird, daß die Verbindung durch Reaktion ihrer durch das Matrixmaterial hindurchdiffundierenden restlichen Elemente mit dem Kern gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem letzten querschnittsverringernden Bearbeitungsschritt auf der Hülle (2) aus dem Matrixmaterial ein Mantel (3) aus einer die restlichen Elemente der herzustellenden Verbindung und ein Trägermetall enthaltenden Legierung abgeschieden und dann die Wärmebehandlung zur Bildung der Verbindung vorgenommen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel aus der die restlichen Elemente der herzustellenden Verbindung und ein Trägermetall enthaltenden Legierung galvanisch abgeschieden wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die abschließende Wärmebehandlung in zwei Stufen vorgenommen wird, wobei in der ersten Stufe bei niedrigerer Temperatur die restlichen Elemente der Verbindung aus dem Mantel in das Matrixmaterial eindiffundiert werden und in der zweiten Stufe bei höherer Temperatur die Verbindung gebildet wird.
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4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die supraleitende Verbindung eine aus zwei Elementen bestehende intermetallische Verbindungdes Typs A,B mit A 15-Kristallstruktur ist und der Kern aus dem höher schmelzenden Element der Verbindung besteht, während der abzuscheidende Mantel neben dem Trägermetall das niedriger schmelzende Element der Verbindung enthält.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4·, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrixmaterial aus einem der Metalle Kupfer, Silber, Nickel oder einer duktilen Legierung aus wenigstens zweien dieser Metalle besteht.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die als Mantel abzuscheidende Legierung als Trägermetall eines der Metalle Kupfer, Silber, Nickel oder eine Legierung aus wenigstens zweien dieser Metalle enthält.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrixmaterial aus dem gleichen Metall besteht, das in der den Mantel bildenden Legierung als Trägermetall enthalten ist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung Nb,Sn gebildet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Niobkern (1) mit einer Kupferhülle (2) umgeben und nach dem letzten querschnittsverringernden Bearbeitungsschritt auf dieser ein Mantel (3) aus einer Kupfer-Zinn-Legierung galvanisch abgeschieden wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel aus einer Kupfer-Zinn-Legierung mit 3 bis 15 Atom-#, vorzugsweise etwa 12 Atom-#,Zinn, Rest Kupfer, besteht.
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11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Kerne (32) aus wenigstens einem duktilen Element der Verbindung in das duktile Matrixmaterial (31) eingebettet und zusammen mit diesem querschnittsverringernd bearbeitet werden.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß durch die querschnittsverringernde Bearbeitung ein drahtförmiger Leiter hergestellt wird, nach der Abscheidung des das Trägermetall und die restlichen Elemente enthaltenden Legierungsmantels mehrere solcher Drähte (51» 52, 53) zu einem Leiter größeren Querschnittes verflochten werden und anschließend dieser Leiter wärmebehandelt wird.
13· Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Drähtenach der Abscheidung des Legierungsmantels aber vor dem Verflechten einer mehrminütigen Glühbehandlung zur Entspannung des Legierungsmantels unterzogen werden, bei der sich die herzustellende Verbindung noch nicht bildet.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13» dadurch gekennzeichnet, daß nach der abschließenden Wärmebehandlung auf der Leiteroberfläche ein Überzug (36) aus elektrisch und thermisch gut leitendem, bei der Betriebstemperatur des Supraleiters elektrisch normalleitendem Metall abgeschieden wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß nach der abschließenden Wärmebehandlung die verbliebene, den oder die Kerne mit der gebildeten supraleitenden intermetallischen Verbindung umgebende, aus den restlichen Elementen der Verbindung und dem Matrixmaterial bzw. dem Trägermetall bestehende Legierung wenigstens teilweise abgelöst und auf der dann verbleibenden
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Leiterobefläche ein Überzug aus elektrisch und thermisch gut leitendem, bei der Betriebstemperatur des Supraleiters elektrisch normalleitendem Metall abgeschieden wird.
16. Verfahren nach Anspruch H oder 15» dadurch gekennzeichnet, daß auf der Leiteroberfläche ein Überzug aus einem der Metalle Kupfer, Silber und Aluminium abgeschieden wird.
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