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In einen teilbezahnten oder unbezahnten Kiefer einsetzbares Implantat,
auf das Implantat aufsetzbare Kappe, in die Kappe einsetzbarer Übertragungsstift,
sowie Verfahren zur Herstellung eines Arbeitsmodells eines mit einem Implantat versehenen
Kiefers unter Verwendung der Kappe und des Übertragungsstifts.
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Die Erfindung betrifft ein in einen teilbezahnten oder unbezahnten
Kiefer einsetzbares Implantat, das der Befestigung einer prothetischen Versorgung
(künstliche Suprastruktur) dient, eine auf das Implantat aufsetzbare Kappe, einen
in die Kappe einsetzbaren übertragungsstift, sowie ein Verfahren zur Herstellung
eines Arbeitsmodells eines mit zumindest einem Implantat versehenen Kiefers.uBEerARbrwEninng
der Kappe und des Ubertragungsstifs. Das Arbeitsmodell dient dann zur Herstellung
der auf dem Implantat zu befestigenden prothetischen Versorgung.
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Die Erfindung betrifft demnach das Gebiet der Implantationstechnik
an Kiefern. Dabei ist es bekannt, in teilbezahnte oder unbezahnte Kiefer, die einer
prothtischen Versorgung bedürfen, im Wege eines chirurgischen Eingriffs Nuten einzufräsen
und diese Nuten Implantate einzusetzten, die, nach Vernähung der Kieferschleimhaut
über der Nut, mit einem Befestigungszapfen über die Oberfläche des Kiefers herausragen,
60 daß an ihnen die prothetische Versorgung befestigt werden kann.
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Zur Herstellung der prothetischen Versorgung ist es notwendig, ein
Arbeitsmodell des Kiefers einschließlich des eingesetzten Implantates herzustellen.
Ein solches Arbeitsmodell wird herkömmlicherweise, und auch die Erfindung baut darauf
auf, dadurch hergestellt, daß zunächst mit Hilfe eines hydrocolloiden (gummielastischen)
Abdruckmaterials ein Abdruck des mit dem Implantat versehenen Kiefers gemacht und
dieser dann mit Gips
ausgegossen wird, der nach dem Erstarren und
nach Entfernung des Abdruckmaterials ein Modell des Kiefers wiedergibt, das als
Arbeitsmodell bei der Herstellung einer prothetischen Versorgung dient.
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Die durch die Sprödigkeit des zur Verfügung stehenden Abdruckmaterials
begrenzte Genauigkeit derartiger Verfahren zur Herstellung von Arbeitsmodellen erlaubte
daher bis jetzt nur die Verwendung solcher Implantate, deren zur Befestigung der
prothetischen Versorugung dienender Befestigungszapfen zylindrische, bzw. leicht
konische Form aufweist. Davon ist mit den bekannten Verfahren ein relativ genauer
Abdruck möglich. Die prothetische Versorgung wurde auf diese Befestigungszapfen
aufzementiert. Die Befestigung glich also im wesentlichen der Art und Weise, in
der eine Zahnkrone auf einem dafür durch Abschleifen präparierten Zahn befestigt
wird. Es ergibt sich daraus der Nachteil, daß die prothetische Versorgung vom Befestigungszapfen
nicht ohne Zerstörung der die Verbindung beider bewirkenden Zementierung gelöst
werden konnte. Das zerstörungsfreie Abnehmen der prothetischen Versorgung ist aber
für die pflege und Reinigung derselben , sowie für die Pflege und Heilung der durch
das Einsetzen des Implantats im Kiefer entstandenen Wunde und wegen der Möglichkeit,
an der prothetischen Versorgung Änderungen vorzunehmen, ferner ganz allgemein aus
Kontrollgesichtspunkten heraus, erwünscht. Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile
der beschriebenen Implantate sowie der Verfahren zur Herstellung eines Arbeitsmodells
der mit ihnen versehenen Kiefer zu überwinden.
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Erfindungsgemäß ist ein Implantat dadurch gekennzeithnet, daß sein
nach dem Einsetzen in den Kiefer über dessen Oberfläche herausragender Befestigungszapfen
mit einer ein Gewinde aufweisenden Bohrung versehen ist. Die prothetische Versorgung,
die eine entsprechende Öffnung aufweist, kann dann auf dem Befestigungszapfen aufgeschraubt
werden.
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Die Herstellung einer derartigen prothetischen Versorgung macht es
jedoch erforderliych, daß ein Arbeitsmodell des Kiefers einschließlich des oder
ein gesetzten Befestigungszapfen zur Verfugung steht, das die Gewinde in dem oder
de Befestigungszapfen und deren Lage gegenüber der Xieferobl äche genau wiedergibt.
Mit den herköimlichen Verfahren der Abdrucknahme unter Verwendung der zur Verfugung
stehenden Abdruckmassen ist es Jedoch nicht möglich, von dem kleinen Innengewinde
des Befestigungszapfens einen Abdruck zu bekommen, der die genaue Wiedergabe von
Form und Lage des Gewindes gewährleisten kdnnte, die für die technische Arbeit bei
der Herstellung der protktischen Versorgung gefordert werden muß.
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Die Verwendung des erfindungsgemäßen Implantats bedingt daher ein
neues Verfahren zur Herstellung eines Arbeitsmodells Um zu einem solchen Verfahren
zu gelangen, sieht die Erfindung eine auf das Implantat aufsetzbare Rappe vor, deren
Innenraum gleich der Form des Befestignngszapfen(des Implantates ist. Ferner sieht
die Erfindung einen Obertragungsstift vor, der in die Kappe eingesetzt weraendcann
und dessen in die Kappe eingesetztes Ende der Form des BEfestigungszapfens des Implantates
entspricht, wobei dessen anderes Ende nach dem Einbringen in die im Abdruck des
Kiefers eingesetzte Kappe über den Abdruck hinausragt. Das herausragende Ende dient
der Halterung des Obertragungsstiftes in dem durch Ausgießen des Abdrucks entstehenden
Arbeitsmodell des Kiefers.
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Unter Verwendung eines Implantats, einer Kappe und eines Obertragunsstiftes
gemäß der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung eines Arbeitsmodells eines
Kiefers, in den zumindest ein Implantat eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß auf den Befestigungszapfen die Kappe aufgesetzt, danach ein Negativabdruck des
Kiefers mit auf den Befestigungszapfen aufgesetzter Kappe hergestellt, danach die
Kappe vom Befestigungszapfen
abgenommen und in den Negativabdruck
an der von ihr eingedrückten Stelle eingesetzt und danach von dem Negativabdruck
mit eingesetzter Kappe und dem in diese Kappe eingebrachten Übertragungssift durch
Ausgießen mit Gips ein Arbeitsmodell hergestellt wird.
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Auf diese Weise ist es möglich, ein Arbeitsmodell eines Kiefers mit
eingesetztem Implantat herzustellen, das in Form des Übertragungsstiftes, der mit
einem Ende in dem durch zweimaligen Abdruck hergestellten Modell steckt, in exakter
Weise die Lage des Gewindes im Befestigungszapfen des Implantates zum Kiefer wiedergibt.
Mit Hilfe der Erfindung kann hier eine Genauigkeit von wenigen ,u erreicht werden.
Neben den eingangs erwähnten Vorteilen, daß auf diese Weise die Herstellung einer
abnehmbaren prothetischen Versorgung möglich ist, bringt diese hohe Genauigkeit
es mit sich, daß das Implantat keinen durch die Aufsetzung der prothetischen Versorgung
selbst bedingten mechanischen Dauerbelastungen unterworfen ist, die ein Einwachsen
des Implantates erschweren und eine Verlagerung der Implantate begünstigen und damit
die Brauchbarkeit der prothetischen Versorgung selbst in Frage stellen würden.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im folgenden anhand der beigefügten
Zeichnungen erläutert. Es bedeuten: Fig. la eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen
Implantats; Fig. ib einen Querschnitt entlang der Linie II-II in Fig. la;
Fig.
2 einen Querschnitt durch einen Kieferknochen mit eingesetztem Implantat nach Fig.
1 und 2; Fig. 3a einen-teilweisen Querschnitt einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Kappe; Fig. 3b eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kappe; Fig. 4 einen
teilweisen Querschnitt des erfindungsgemäßen Übertragungsstiftes; Fig. 5 einen teilweisen
Querschnitt durch einen Kiefer mit eingesetztem Implantat, aufgesetzter Kappe bei
der Herstellung eines Abdruckes aus hydrocolloidem Material; Fig. 6 einen Querschnitt
durch den gem. Fig. 5 hergestellten Abdruck aus hydrocolloidem Material mit eingesetzter
Kappe und in die Kappe eingebrachtem Übertr-ngsstift bei der Herstellung eines Gipsabdruckes;
Fig. 7 ein Arbeitsmodell des Kiefers mit eingesetztem Implantat.
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Die Fig. la und lb zeigen das erfindungsgemäße Implantat 1.
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Der in den kiefer eingesetzte Unterteil weist Keile 2 auf, die, wie
aus Fig. 2 zu ersehen, in eine in den Kieferknochen 7 im Wege eines chirurgischen
Eingriffes eingefräste Nut 8 leicht eingedrückt werden. Auf den Keilen 2 des Implantates
1 sitzt ein Hals 3, der einen Befestigungszapfen 4 trägt. Im Befestigungszapfen
4 ist eine mit einem Gewinde versehene Bohrung 5 vorgesehen. Außerdem kann der Befestigungszapfen
eine Kerbe 6 aufweisen, die, alternativ zur Benützung der Bohrung 5 zur Herstellung
eines Arbeitsmodelles in einer weiter unten noch zu beschreibenden Weise verwendet
werden kann.
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In Fig. 2 ist das im KiefeFknochen 7 eingesetzte Implantat gezeigt.
Die Knochenhaut ist it 9, die nach Einsetzung des Implan, tat es um den Hals 3 herum
wieder zusammengenähte Schleimhaut mit 10 bezeichnet. Die der Erfindung zugrunde
liegende Aufgabe besteht nun darin, ein Arbeitsmodell des in Fig. 2 gezeigten Kiefers
mit eingesetztem Implantat zu schaffen, das die Lage des Befestigungszapfens 4 des
Implantates 1, insbesondere aber des Gewindes 5 gegenüber der Kieferoberfläche mit
höchstmöglicher Genauigkeit wiedergibt. Die Oberfläche des Befestigungszapfens 4
ist schematisch angedeutet und mit der Bezugsziffer 27 bezeichnet, ein Teil der
Oberfläche des Kieferknochens (einschlieBlich Schleimhaut) trägt die Bezugsziffer
28. Es kommt also darauf an, die relative Lage dieser Flächen zueinander möglichst
genau auf ein Arbeitsmodell zu übertragen.
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Zu diesem Zweck wird vor Herstellung eines Abdruckes des Kiefers auf
den Befestigungszapfen eine Kappe aufgesetzt, von der zwei Ausführungsformen in
den Fig. 3a und 3b dargestellt sind. Die bevorzugte Ausführungsform ist diejenige
nach Fig. 3a.
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Die Kappe besteht aus einem unteren Teil 11 und einem oberen Teil
12. Der untere Teil weist eine Bohrung 14 auf, durch die sich ein mit einem Gewinde
versehener Stift 15, der mit dem oberen Teil 12 aus einem Stück gearbeitet ist,
hindurch erstreckt. Ober- und Unterteil sind miteinander verklebt. Die Trennung
in Ober- und Unterteil ist lediglich fertigungstechnisch bedingt. Sowohl der Ober--,
als auch der Unterteil haben, wie in Fig. 3a ebenfalls gezeigt, sechskantige Form.
Auf der Oberseite des Oberteils 12 ist exzentrisch eine Einbördelung 30 angebracht.
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Der innerhalb der Kappe zwischen der Innenseite des Unterteiles 11
und dem mit einem Gewinde versehenen Stift 15 verbleibende Raum 17 entspricht genau
der Form des Befestigungszapfens 4 des Implantates-1. Das Gewinde des Zapfens 15
entspricht dem Gewinde der Bohrung 5.
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Eine weitere Ausführungsforin der Übertragungskappe ist in Fig. 3b
dargestellt. Hier ist der Unterteil 11' nicht mit dem Oberteil 121 fest verbunden.
Der Unterteil 11' ist zylindrisch, der Oberteil 12' als Sechskant ausgebildet. Der
Sechskant weist ferner ßinen Hals 16' auf, an dem der Zapfen 15' angesetzt ist,
der sich durch die Bohrung 14' in der Kappe des unteren Teiles 11' hindurch erstreckt.
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Zur Herstellung eines Arbeitsmodelles eines mit einem Implantat versehenen
Kiefers ist ferner ein Übertragungsstift gemäß Fig. 4 notwendig. Sein eines Ende
19' gleicht in seiner Form genau der Form des Befestigungszapfens 4 des Implantates
1 und ist mit einer der Bohrung 5 des Implantates 1 entsprechenden Bohrung 21 versehen.
über einen Hals ist der Übertragungsstift 18 dann mit einem Haltekeil 22 verbunden,
der das andere Ende des Übertragungsstiftes bildet. Er verjüngt sich egelförmig
und ist mit zwei asymmetrischen Anschliffen 23 und 24 versehen.
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In Fig. 5 ist zunächst, ähnlich wie in Fig. 2 im Querschnitt der Kieferknochen
7 mit eingesetztem Implantat, bestehend aus den Keilen 2, dem Hals 3 und dem Befestigungszapfen
4 mit der Bohrung 5 gezeigt. Vor Herstellung eines Abdruckes wird die Kappe nach
Fig. 3a oder 3b auf den Befestigungszapfen aufgeschraubt. Danach wird mit Hilfe
eines Abdrucklöffes 25 ein Abdruck aus hydrocolloidem Abdruckmaterial hergestellt.
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Nach Erstarren des Abdruckmateriales wird der Abdruck 26 von der Kieferoberfläche
(mit eingesetztem Implantat und aufgeschraubter Kappe) abgenommen. Die in ihm abgedrückte
Fläche 27' hat aabei eine genau definierte Lage gegenüber der mit 28 symbolisierten
Kieferoberfläche.
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Daraufhin wird die Kappe vom Implantat abgeschraubt und in den Abdruck
26 eingesetzt. Mit Hilfe der Markierungen, die die sechskantige Form des oberen
Teiles 12 der Kappe und die Einbördelung
30 auf der Oberfläche
des oberen Teiles 12 der Kappe im Abdruck 26 hinterlassen haben, ist es möglich,
daß die aus oberem Teil 12 und unterem Teil 11 bestehende Kappe in genau derselben
Lage in den Abdruck 26 eingesetzt wird, in der sie sich bei Herstellen des Abdruckes
befunden hat.
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Danach wird, wie aus Fig. 6 zu ersehen, der Übertragungsstift nach
Fig. 4 in den zwischen dem Stift 19 und der Innenfläche des unteren Teiles 11 verbleibenden
Raum in der Kappe eingeschraubt und dann von dieser aus dem Abdruck 26, der aus
unterem Teil 11 und oberem Teil 12 gebildeten Kappe und dem eingeschraubten Stift
18 gebildeten Struktur ein Gipsabdruck 29 genommen. Das beim Abnehmen des Gipsabdruckes
29 von der durch den Abdruck 26, der Kappe und dem Übertragungsstift 18 gebildeten
Struktur etwas Gips an der Stelle des Halses 20 des Übertragungsstiftes abbröckelt,
ist unschädlich.
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In den Gipsabdruck wird nun, wie aus Fig. 7 ersichtlich, der Übertragungsstift
eingesteckt, wobei es die asymmetrischen Anschliffe 22 und 24 des sich verjüngenden
keilförmigen Endes desselben ermöglichen, ihn wiederum genau in der Lage einzustecken,
in der er sich bei Herstellung des Gipsabdruckes 29 befand.
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Der in Fig. 7 dargestellte Gipsabdruck 29 stellt nun ein exaktes Modell
des Kiefers mit eingesetztem Implantat nach Fig. 2 aar, wobei insbesondere die relative
Position der Fläche 27 des Befestigungszapfens 4 des Implantates 1 gegenüber der
mit 28 symbolisierten Kieferoberfläche genau der Lage der Fläche 27' des Übertragungsstiftes
18 gegenüber der mit 28" symbolisierten, der Kieferoberfläche entsprechenden Oberfläche
des Arbeitsmodelles entspricht. Dasselbe gilt für das Gewinde 21 im Ende 19 des
Übertragungsstiftes 18-, das ebenfalls in seiner Lage gegenüber der Oberfläche des
das Arbeitsmodell bildenden Gipsabdruckes 29 dieselbe Lage einnimmt, wie die Bohrung
5 des Implantates 1 gegenüber der Kieferoberfläche 28 nach Fig. 2.
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Da die Herstellung einer mit einem Gewinde versehenen Bohrung 5 im
Befestigungszapfen 4 eines Implantates 1 im Hinblick auf das besonders harte Material,
aus dem das Implantat hergestellt ist (z.B. Titanium) einige Schwierigkeiten bereitet,
ist alternativ die Kerbe 6, wie bereits erwähnt, vorgesehen. Es muß dann eine der
Form des Befestigungszapfens mit der Kerbe 6 entsprechende Kappe angefertigt werden,
die auf den Befestis gungszapfen aufgesetzt wird. Danach wird - wie oben beschrieben
-der Abdruck aus hydrocolloidem Material hergestellt; die Kappe wird vom Befestigungszapfen
abgenommen und in den Abdruck aus hydrocolloidem Material eingesetzt. Danach erfolgt
ein Gipsabguß, der - ohne ,- aber auch ggf. mit Verwendung eines Übertragungsstiftes
18 - die Form des Kiefers mit eingesetztem Implantat wiedergibt, so daß auch hier
ein Arbeitsmodell erhalten wird, dessen der Form des Befestigungszapfens 4 des Implantates
1 entsprechender Teil durch die Verwendung einer Kappe erheblich präziser als bisher
gestaltet wird. Bei Verwendung dieser Ausführungsform ist jedoch die Verschraubung
der auf dem Arbeitsmodell hergestellten prothetischen Versorgung mit dem Befestigungszapfen
im Kiefer nicht möglich. Die Befestigung der prothetischen Versorgung auf dem Befestigungszapfen
muß dann - wie herkömmlich - durch Zementierung unter Inkaufnahme aller damit verbundenen
Nachteile, die in der Zerstörung dieser Verbindung bei einem Abnehmen der prothetischen
Versorgung zu sehen sind, vorgenommen werden.
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Patentansprüche: