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DE2115682A1 - In einen teilbezahnten oder unbezahnten Kiefer einsetzbares Implantat, auf das Implantat aufsetzbare Kappe, in die Kappe einsetzbarer Übertragungsstift, sowie Verfahren zur Herstellung eines Arbeitsmodells eines mit einem Implantat versehenen Kiefers unter Verwendung der Kappe und des Übertragungsstiftes - Google Patents

In einen teilbezahnten oder unbezahnten Kiefer einsetzbares Implantat, auf das Implantat aufsetzbare Kappe, in die Kappe einsetzbarer Übertragungsstift, sowie Verfahren zur Herstellung eines Arbeitsmodells eines mit einem Implantat versehenen Kiefers unter Verwendung der Kappe und des Übertragungsstiftes

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DE2115682A1 DE19712115682 DE2115682A DE2115682A1 DE 2115682 A1 DE2115682 A1 DE 2115682A1 DE 19712115682 DE19712115682 DE 19712115682 DE 2115682 A DE2115682 A DE 2115682A DE 2115682 A1 DE2115682 A1 DE 2115682A1
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Description

  • In einen teilbezahnten oder unbezahnten Kiefer einsetzbares Implantat, auf das Implantat aufsetzbare Kappe, in die Kappe einsetzbarer Übertragungsstift, sowie Verfahren zur Herstellung eines Arbeitsmodells eines mit einem Implantat versehenen Kiefers unter Verwendung der Kappe und des Übertragungsstifts.
  • Die Erfindung betrifft ein in einen teilbezahnten oder unbezahnten Kiefer einsetzbares Implantat, das der Befestigung einer prothetischen Versorgung (künstliche Suprastruktur) dient, eine auf das Implantat aufsetzbare Kappe, einen in die Kappe einsetzbaren übertragungsstift, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Arbeitsmodells eines mit zumindest einem Implantat versehenen Kiefers.uBEerARbrwEninng der Kappe und des Ubertragungsstifs. Das Arbeitsmodell dient dann zur Herstellung der auf dem Implantat zu befestigenden prothetischen Versorgung.
  • Die Erfindung betrifft demnach das Gebiet der Implantationstechnik an Kiefern. Dabei ist es bekannt, in teilbezahnte oder unbezahnte Kiefer, die einer prothtischen Versorgung bedürfen, im Wege eines chirurgischen Eingriffs Nuten einzufräsen und diese Nuten Implantate einzusetzten, die, nach Vernähung der Kieferschleimhaut über der Nut, mit einem Befestigungszapfen über die Oberfläche des Kiefers herausragen, 60 daß an ihnen die prothetische Versorgung befestigt werden kann.
  • Zur Herstellung der prothetischen Versorgung ist es notwendig, ein Arbeitsmodell des Kiefers einschließlich des eingesetzten Implantates herzustellen. Ein solches Arbeitsmodell wird herkömmlicherweise, und auch die Erfindung baut darauf auf, dadurch hergestellt, daß zunächst mit Hilfe eines hydrocolloiden (gummielastischen) Abdruckmaterials ein Abdruck des mit dem Implantat versehenen Kiefers gemacht und dieser dann mit Gips ausgegossen wird, der nach dem Erstarren und nach Entfernung des Abdruckmaterials ein Modell des Kiefers wiedergibt, das als Arbeitsmodell bei der Herstellung einer prothetischen Versorgung dient.
  • Die durch die Sprödigkeit des zur Verfügung stehenden Abdruckmaterials begrenzte Genauigkeit derartiger Verfahren zur Herstellung von Arbeitsmodellen erlaubte daher bis jetzt nur die Verwendung solcher Implantate, deren zur Befestigung der prothetischen Versorugung dienender Befestigungszapfen zylindrische, bzw. leicht konische Form aufweist. Davon ist mit den bekannten Verfahren ein relativ genauer Abdruck möglich. Die prothetische Versorgung wurde auf diese Befestigungszapfen aufzementiert. Die Befestigung glich also im wesentlichen der Art und Weise, in der eine Zahnkrone auf einem dafür durch Abschleifen präparierten Zahn befestigt wird. Es ergibt sich daraus der Nachteil, daß die prothetische Versorgung vom Befestigungszapfen nicht ohne Zerstörung der die Verbindung beider bewirkenden Zementierung gelöst werden konnte. Das zerstörungsfreie Abnehmen der prothetischen Versorgung ist aber für die pflege und Reinigung derselben , sowie für die Pflege und Heilung der durch das Einsetzen des Implantats im Kiefer entstandenen Wunde und wegen der Möglichkeit, an der prothetischen Versorgung Änderungen vorzunehmen, ferner ganz allgemein aus Kontrollgesichtspunkten heraus, erwünscht. Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile der beschriebenen Implantate sowie der Verfahren zur Herstellung eines Arbeitsmodells der mit ihnen versehenen Kiefer zu überwinden.
  • Erfindungsgemäß ist ein Implantat dadurch gekennzeithnet, daß sein nach dem Einsetzen in den Kiefer über dessen Oberfläche herausragender Befestigungszapfen mit einer ein Gewinde aufweisenden Bohrung versehen ist. Die prothetische Versorgung, die eine entsprechende Öffnung aufweist, kann dann auf dem Befestigungszapfen aufgeschraubt werden.
  • Die Herstellung einer derartigen prothetischen Versorgung macht es jedoch erforderliych, daß ein Arbeitsmodell des Kiefers einschließlich des oder ein gesetzten Befestigungszapfen zur Verfugung steht, das die Gewinde in dem oder de Befestigungszapfen und deren Lage gegenüber der Xieferobl äche genau wiedergibt. Mit den herköimlichen Verfahren der Abdrucknahme unter Verwendung der zur Verfugung stehenden Abdruckmassen ist es Jedoch nicht möglich, von dem kleinen Innengewinde des Befestigungszapfens einen Abdruck zu bekommen, der die genaue Wiedergabe von Form und Lage des Gewindes gewährleisten kdnnte, die für die technische Arbeit bei der Herstellung der protktischen Versorgung gefordert werden muß.
  • Die Verwendung des erfindungsgemäßen Implantats bedingt daher ein neues Verfahren zur Herstellung eines Arbeitsmodells Um zu einem solchen Verfahren zu gelangen, sieht die Erfindung eine auf das Implantat aufsetzbare Rappe vor, deren Innenraum gleich der Form des Befestignngszapfen(des Implantates ist. Ferner sieht die Erfindung einen Obertragungsstift vor, der in die Kappe eingesetzt weraendcann und dessen in die Kappe eingesetztes Ende der Form des BEfestigungszapfens des Implantates entspricht, wobei dessen anderes Ende nach dem Einbringen in die im Abdruck des Kiefers eingesetzte Kappe über den Abdruck hinausragt. Das herausragende Ende dient der Halterung des Obertragungsstiftes in dem durch Ausgießen des Abdrucks entstehenden Arbeitsmodell des Kiefers.
  • Unter Verwendung eines Implantats, einer Kappe und eines Obertragunsstiftes gemäß der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung eines Arbeitsmodells eines Kiefers, in den zumindest ein Implantat eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Befestigungszapfen die Kappe aufgesetzt, danach ein Negativabdruck des Kiefers mit auf den Befestigungszapfen aufgesetzter Kappe hergestellt, danach die Kappe vom Befestigungszapfen abgenommen und in den Negativabdruck an der von ihr eingedrückten Stelle eingesetzt und danach von dem Negativabdruck mit eingesetzter Kappe und dem in diese Kappe eingebrachten Übertragungssift durch Ausgießen mit Gips ein Arbeitsmodell hergestellt wird.
  • Auf diese Weise ist es möglich, ein Arbeitsmodell eines Kiefers mit eingesetztem Implantat herzustellen, das in Form des Übertragungsstiftes, der mit einem Ende in dem durch zweimaligen Abdruck hergestellten Modell steckt, in exakter Weise die Lage des Gewindes im Befestigungszapfen des Implantates zum Kiefer wiedergibt. Mit Hilfe der Erfindung kann hier eine Genauigkeit von wenigen ,u erreicht werden. Neben den eingangs erwähnten Vorteilen, daß auf diese Weise die Herstellung einer abnehmbaren prothetischen Versorgung möglich ist, bringt diese hohe Genauigkeit es mit sich, daß das Implantat keinen durch die Aufsetzung der prothetischen Versorgung selbst bedingten mechanischen Dauerbelastungen unterworfen ist, die ein Einwachsen des Implantates erschweren und eine Verlagerung der Implantate begünstigen und damit die Brauchbarkeit der prothetischen Versorgung selbst in Frage stellen würden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen erläutert. Es bedeuten: Fig. la eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Implantats; Fig. ib einen Querschnitt entlang der Linie II-II in Fig. la; Fig. 2 einen Querschnitt durch einen Kieferknochen mit eingesetztem Implantat nach Fig. 1 und 2; Fig. 3a einen-teilweisen Querschnitt einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kappe; Fig. 3b eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kappe; Fig. 4 einen teilweisen Querschnitt des erfindungsgemäßen Übertragungsstiftes; Fig. 5 einen teilweisen Querschnitt durch einen Kiefer mit eingesetztem Implantat, aufgesetzter Kappe bei der Herstellung eines Abdruckes aus hydrocolloidem Material; Fig. 6 einen Querschnitt durch den gem. Fig. 5 hergestellten Abdruck aus hydrocolloidem Material mit eingesetzter Kappe und in die Kappe eingebrachtem Übertr-ngsstift bei der Herstellung eines Gipsabdruckes; Fig. 7 ein Arbeitsmodell des Kiefers mit eingesetztem Implantat.
  • Die Fig. la und lb zeigen das erfindungsgemäße Implantat 1.
  • Der in den kiefer eingesetzte Unterteil weist Keile 2 auf, die, wie aus Fig. 2 zu ersehen, in eine in den Kieferknochen 7 im Wege eines chirurgischen Eingriffes eingefräste Nut 8 leicht eingedrückt werden. Auf den Keilen 2 des Implantates 1 sitzt ein Hals 3, der einen Befestigungszapfen 4 trägt. Im Befestigungszapfen 4 ist eine mit einem Gewinde versehene Bohrung 5 vorgesehen. Außerdem kann der Befestigungszapfen eine Kerbe 6 aufweisen, die, alternativ zur Benützung der Bohrung 5 zur Herstellung eines Arbeitsmodelles in einer weiter unten noch zu beschreibenden Weise verwendet werden kann.
  • In Fig. 2 ist das im KiefeFknochen 7 eingesetzte Implantat gezeigt. Die Knochenhaut ist it 9, die nach Einsetzung des Implan, tat es um den Hals 3 herum wieder zusammengenähte Schleimhaut mit 10 bezeichnet. Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht nun darin, ein Arbeitsmodell des in Fig. 2 gezeigten Kiefers mit eingesetztem Implantat zu schaffen, das die Lage des Befestigungszapfens 4 des Implantates 1, insbesondere aber des Gewindes 5 gegenüber der Kieferoberfläche mit höchstmöglicher Genauigkeit wiedergibt. Die Oberfläche des Befestigungszapfens 4 ist schematisch angedeutet und mit der Bezugsziffer 27 bezeichnet, ein Teil der Oberfläche des Kieferknochens (einschlieBlich Schleimhaut) trägt die Bezugsziffer 28. Es kommt also darauf an, die relative Lage dieser Flächen zueinander möglichst genau auf ein Arbeitsmodell zu übertragen.
  • Zu diesem Zweck wird vor Herstellung eines Abdruckes des Kiefers auf den Befestigungszapfen eine Kappe aufgesetzt, von der zwei Ausführungsformen in den Fig. 3a und 3b dargestellt sind. Die bevorzugte Ausführungsform ist diejenige nach Fig. 3a.
  • Die Kappe besteht aus einem unteren Teil 11 und einem oberen Teil 12. Der untere Teil weist eine Bohrung 14 auf, durch die sich ein mit einem Gewinde versehener Stift 15, der mit dem oberen Teil 12 aus einem Stück gearbeitet ist, hindurch erstreckt. Ober- und Unterteil sind miteinander verklebt. Die Trennung in Ober- und Unterteil ist lediglich fertigungstechnisch bedingt. Sowohl der Ober--, als auch der Unterteil haben, wie in Fig. 3a ebenfalls gezeigt, sechskantige Form. Auf der Oberseite des Oberteils 12 ist exzentrisch eine Einbördelung 30 angebracht.
  • Der innerhalb der Kappe zwischen der Innenseite des Unterteiles 11 und dem mit einem Gewinde versehenen Stift 15 verbleibende Raum 17 entspricht genau der Form des Befestigungszapfens 4 des Implantates-1. Das Gewinde des Zapfens 15 entspricht dem Gewinde der Bohrung 5.
  • Eine weitere Ausführungsforin der Übertragungskappe ist in Fig. 3b dargestellt. Hier ist der Unterteil 11' nicht mit dem Oberteil 121 fest verbunden. Der Unterteil 11' ist zylindrisch, der Oberteil 12' als Sechskant ausgebildet. Der Sechskant weist ferner ßinen Hals 16' auf, an dem der Zapfen 15' angesetzt ist, der sich durch die Bohrung 14' in der Kappe des unteren Teiles 11' hindurch erstreckt.
  • Zur Herstellung eines Arbeitsmodelles eines mit einem Implantat versehenen Kiefers ist ferner ein Übertragungsstift gemäß Fig. 4 notwendig. Sein eines Ende 19' gleicht in seiner Form genau der Form des Befestigungszapfens 4 des Implantates 1 und ist mit einer der Bohrung 5 des Implantates 1 entsprechenden Bohrung 21 versehen. über einen Hals ist der Übertragungsstift 18 dann mit einem Haltekeil 22 verbunden, der das andere Ende des Übertragungsstiftes bildet. Er verjüngt sich egelförmig und ist mit zwei asymmetrischen Anschliffen 23 und 24 versehen.
  • In Fig. 5 ist zunächst, ähnlich wie in Fig. 2 im Querschnitt der Kieferknochen 7 mit eingesetztem Implantat, bestehend aus den Keilen 2, dem Hals 3 und dem Befestigungszapfen 4 mit der Bohrung 5 gezeigt. Vor Herstellung eines Abdruckes wird die Kappe nach Fig. 3a oder 3b auf den Befestigungszapfen aufgeschraubt. Danach wird mit Hilfe eines Abdrucklöffes 25 ein Abdruck aus hydrocolloidem Abdruckmaterial hergestellt.
  • Nach Erstarren des Abdruckmateriales wird der Abdruck 26 von der Kieferoberfläche (mit eingesetztem Implantat und aufgeschraubter Kappe) abgenommen. Die in ihm abgedrückte Fläche 27' hat aabei eine genau definierte Lage gegenüber der mit 28 symbolisierten Kieferoberfläche.
  • Daraufhin wird die Kappe vom Implantat abgeschraubt und in den Abdruck 26 eingesetzt. Mit Hilfe der Markierungen, die die sechskantige Form des oberen Teiles 12 der Kappe und die Einbördelung 30 auf der Oberfläche des oberen Teiles 12 der Kappe im Abdruck 26 hinterlassen haben, ist es möglich, daß die aus oberem Teil 12 und unterem Teil 11 bestehende Kappe in genau derselben Lage in den Abdruck 26 eingesetzt wird, in der sie sich bei Herstellen des Abdruckes befunden hat.
  • Danach wird, wie aus Fig. 6 zu ersehen, der Übertragungsstift nach Fig. 4 in den zwischen dem Stift 19 und der Innenfläche des unteren Teiles 11 verbleibenden Raum in der Kappe eingeschraubt und dann von dieser aus dem Abdruck 26, der aus unterem Teil 11 und oberem Teil 12 gebildeten Kappe und dem eingeschraubten Stift 18 gebildeten Struktur ein Gipsabdruck 29 genommen. Das beim Abnehmen des Gipsabdruckes 29 von der durch den Abdruck 26, der Kappe und dem Übertragungsstift 18 gebildeten Struktur etwas Gips an der Stelle des Halses 20 des Übertragungsstiftes abbröckelt, ist unschädlich.
  • In den Gipsabdruck wird nun, wie aus Fig. 7 ersichtlich, der Übertragungsstift eingesteckt, wobei es die asymmetrischen Anschliffe 22 und 24 des sich verjüngenden keilförmigen Endes desselben ermöglichen, ihn wiederum genau in der Lage einzustecken, in der er sich bei Herstellung des Gipsabdruckes 29 befand.
  • Der in Fig. 7 dargestellte Gipsabdruck 29 stellt nun ein exaktes Modell des Kiefers mit eingesetztem Implantat nach Fig. 2 aar, wobei insbesondere die relative Position der Fläche 27 des Befestigungszapfens 4 des Implantates 1 gegenüber der mit 28 symbolisierten Kieferoberfläche genau der Lage der Fläche 27' des Übertragungsstiftes 18 gegenüber der mit 28" symbolisierten, der Kieferoberfläche entsprechenden Oberfläche des Arbeitsmodelles entspricht. Dasselbe gilt für das Gewinde 21 im Ende 19 des Übertragungsstiftes 18-, das ebenfalls in seiner Lage gegenüber der Oberfläche des das Arbeitsmodell bildenden Gipsabdruckes 29 dieselbe Lage einnimmt, wie die Bohrung 5 des Implantates 1 gegenüber der Kieferoberfläche 28 nach Fig. 2.
  • Da die Herstellung einer mit einem Gewinde versehenen Bohrung 5 im Befestigungszapfen 4 eines Implantates 1 im Hinblick auf das besonders harte Material, aus dem das Implantat hergestellt ist (z.B. Titanium) einige Schwierigkeiten bereitet, ist alternativ die Kerbe 6, wie bereits erwähnt, vorgesehen. Es muß dann eine der Form des Befestigungszapfens mit der Kerbe 6 entsprechende Kappe angefertigt werden, die auf den Befestis gungszapfen aufgesetzt wird. Danach wird - wie oben beschrieben -der Abdruck aus hydrocolloidem Material hergestellt; die Kappe wird vom Befestigungszapfen abgenommen und in den Abdruck aus hydrocolloidem Material eingesetzt. Danach erfolgt ein Gipsabguß, der - ohne ,- aber auch ggf. mit Verwendung eines Übertragungsstiftes 18 - die Form des Kiefers mit eingesetztem Implantat wiedergibt, so daß auch hier ein Arbeitsmodell erhalten wird, dessen der Form des Befestigungszapfens 4 des Implantates 1 entsprechender Teil durch die Verwendung einer Kappe erheblich präziser als bisher gestaltet wird. Bei Verwendung dieser Ausführungsform ist jedoch die Verschraubung der auf dem Arbeitsmodell hergestellten prothetischen Versorgung mit dem Befestigungszapfen im Kiefer nicht möglich. Die Befestigung der prothetischen Versorgung auf dem Befestigungszapfen muß dann - wie herkömmlich - durch Zementierung unter Inkaufnahme aller damit verbundenen Nachteile, die in der Zerstörung dieser Verbindung bei einem Abnehmen der prothetischen Versorgung zu sehen sind, vorgenommen werden.
  • Patentansprüche:

Claims (15)

  1. P a t e n t a n s p r ü. c h e 1. In einen Kiefer zur Befestigung einer prothetischen Versorgung einsetzbares, mit einem nach dem Einsetzen über die Kieferoberfläche hervorragenden Befestigungszapfen versehenes Implantat, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungszapfen (4) mit einer ein Gewinde aufweisenden Bohrung (5) versehen ist.
  2. 2. Imweinen Kiefer zur Befestigung einer prothetischen Versorgung einsetzbares, mit einem nach dem Einsetzen über die Kieferoberfläche hervorragenden Befestigungszapfen versehenes Implantat, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungszapfen (4) in im Kiefer eingesetztem Zustand (vgl. Fig. 2> eine senkrecht verlaufende Kerbe (6) aufweist.
  3. 3. Auf ein Implantat nach Anspruch 1 oder 2 aufsetzbare Kappe, dadurch gekennzeichnet, daß der innerhalb der Kappe verbleibende Raum (17) gleich der Form des Befestigungszapfens (4) des Implantates (1) nach Anspruch 1 oder 2 ist.
  4. 4. Kappe nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb derselben ein mit einem Gewinde versehener Zapfen (15) angeordnet ist.
  5. 5. Kappe nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Form des oberen Teiles (12) derselben so ausgebildet ist, daß sie die Lage der Kappe (11, 12) in einem Negatisabdruck (26) eines mit dem Implantat (1) mit aufgesetzter Kappe (11, 12) versehenen Kiefers markiert.
  6. 6. Kappe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß deren oberer Teil (12) eine sechskantige Form aufweist.
  7. 7. Kappe nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß deren oberer Teil (12) eine exzentrisch angeordnete Vertiefung (30) aufweist.
  8. Ubertragungsstift zur Herstellung eines Arbeitsmodells eines mit einem Implantat nach Anspruch 1 oder 2 versehenen Kiefers, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Ende tal9) desselben der Form des Befestigungszapfens (4) des Implantates entspricht und das andere Ende (22) nach dem Einbringen in die im Negativabdruck (26) des Kiefers eingesetzte Kappe (11, 12) nach Anspruch 4 oder einem der folgenden über den Negativabdruck (26) hinausragt.
  9. 9. Übertragungsstift nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Übertragungsstift eine der Bohrung (5) im Befestigungszapfen (4) des Implantates (1) entsprechende Bohrung (21) aufweist.
  10. 10. Übertragungsstift nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß sich dessen anderes Ende (22) kegelförmig verjüngt.
  11. 1. Übertragungsstift nach Anspruch 8 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Ende (22) desselben asymmetrisch ausgebildet ist.
  12. 12. Übertragungsstift nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Ende (22) desselben zumindest eine asymmetrische Abflachung (22, 24) aufweist.
  13. 13. Verfahren zur Herstellung eines,ArbeitsFodelles eines Kiefers, in den zumindest ein Implantat-eingesetzt ist, das zur Befestigung einer prothetischen Versorgung einen über die Kieferoberfliehe hervorragenden Befestigungszapfen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Befestigungszapfen eine Kappe (11, 12 , 11; 12') aufgesetzt, danach ein Negativabdruck (26) des Kiefers mit auf dem Befestigungszapfen (4) aufgesetzter Kappe (11, 12, 11', 12') hergestellt, danach die Kappe (11, 12, 11', 12') vom Befestigungszapfen (47 abgenommen und in den Negativabdruck (26) an der von ihr eingedrückten Stelle eingesetzt und danach von dem Negativabdruck mit eingesetzter Kappe und einem in die Kappe eingebrachten Übertragungsstift (18), dessen in die Kappe eingebrachtes Ende (19) dieselbe Form wie der Befestigungszapfen (4) hat, durch Ausgießen ein ARbeitsmodell hergestellt wird.
  14. 14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (11, 12, 11, 12') auf dem B>festigungszapfen(4) aufgeschraubt wird.
  15. 15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Übertragungsstift in die Kappe (11, 12, 11,12) eingeschraubt wird.
DE19712115682 1971-03-31 1971-03-31 Verfahren zur Herstellung eines Arbeitsmodells eines Kiefers, in den zumindest ein Kieferimplantat eingesetzt ist, sowie Kieferimplantat, Kappe und Übertragungsstift zur Durchführung des Verfahrens Expired DE2115682C3 (de)

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DE2115682B2 DE2115682B2 (de) 1974-11-28
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2350090A1 (fr) * 1976-05-04 1977-12-02 Friedrichsfeld Gmbh Implant dentaire endo-osseux servant d'element d'ancrage a une prothese dentaire et possedant une surface favorisant l'integration de l'implant dans le maxillaire
WO2014197807A3 (en) * 2013-06-06 2015-01-29 Trustees Of Boston University Non-cylindrical dental implant system

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