DE2164361A1 - Reibe für Lebensmittel - Google Patents
Reibe für LebensmittelInfo
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- A47J43/25—Devices for grating
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- Mechanical Engineering (AREA)
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Description
PATENTANWÄLTE
DR. W.SCHALK. · DIPL.-ING. P. WlRTH · DI PL.-I NC. G. DAN N EN BERG
DR. V. SCHMIED-KOWARZIK · DR. P. WEI N HOLD · DR. D. GUDEL
6 FRANKFURTAM MAIN
22. Dezember 1971
Da/is Case RP-7807-M26
Dart Industries Inc. P.O.Box 3157, Terminal Annex Los Angeles, California 90051 / USA
Reibe für Lebensmittel
Die Erfindung betrifft eine Reibe für Lebensmittel, insbesondere eine aus Kunststoff herstellbare Reibe, die zur
Verbindung mit einem Gefäß geeignet ist.
Reiben für Lebensmittel wurden bisher im allgemeinen aus metallischen Materialien, insbesondere Eisenblech, hergestellt.
Solche Reiben sind jedoch insofern unbefriedigend, als das Metall Schäden durch Rost oder Korrosion ausgesetzt
ist, was einerseits zur Zerstörung der Schneidkanten und Beeinträchtigung des Aussehens führt und zum anderen Anlaß
dafür sein kann, daß korrodierte Teilchen in die Nahrungsmittel gelangen oder sich Bakterien in der korrodierten
Oberfläche einnisten. Weiter haben Metallreiben extrem scharfe Schneid- und Reibkanten, die häufig schon bei
leichter Berührung zu Verletzungen an den Fingern führen. Hinzu kommt schließlich, daß Metall eine gewisse Neigung hat,
an Lebensmitteln zu haftr.-ri, beispielsweise, an Käse, wodurch
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das Hobeln bzw. Schneiden oder Reiben ebenso erschwert wird wie hinterher das Reinigen der Reibe.
Um diese Nachteile von Metallreiben zu vermeiden, wurden schon Reiben aus Kunststoff hergestellt. Diese erwiesen sich
in mancher Hinsicht als vorteilhaft, aber es bestand der anerkannte Nachteil, daß bei einer solchen Reibe kein Hobel
mit einer .Kunststoffkante von gleicher Wirksamkeit wie ein Metallhobel vorgesehen werden konnte.
Bei den bisher bekannten Reiben, und zwar sowohl denen aus Metall als auch aus Kunststoff bestehen jedoch noch weitere
Nachteile. So fehlt es häufig an zugehörigen Gefäßen zur Aufnahme des gehobelten oder geriebenen Materials, und soweit
solche Gefäße vorgesehen sind, können sie nicht derart mit der Reibe verbunden werden, daß letztere bei der Benutzung
gegen Drehung oder eine andere Relativbewegung gesichert ist, und es ist auch nicht möglich, das Gefäß zum Schrägstellen
der darauf angebrachten Reibe zu kippen, ohne Gefahr, daß das Gefäß seinerseits auf dem Tisch oder der Arbeitsplatte
einen unsicheren Stand hat, insbesondere kippt oder abrollt.
Einige bekannte Reiben und insbesondere die mit einem zugehörigen
Gefäß sind auch für den Benutzer nicht ungefährlich, weil man sich leicht an einer Reibfläche die Pinger verletzen
kann, während man eine andere benutzt.
Eine Reibe nach der Erfindung eignet sich ganz besonders für die Herstellung aus Kunststoff. Der Reibe ist außerdem ein
Kunststoffgefäß zugeordnet, für das praktisch beliebiger
Kunststoff verwendbar ist, während die Reibe selbst vorzugsweise aus einem ABS-Kunststoff hergestellt wird und mit dem
Gefäß derart durch Einschnappen in Eingriff bringbar ist, daß eine Relativdrehung verhindert wird. Die Reibflächen, die im
wesentlichen eben sein können, haften nicht leicht an dem zu
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zerkleinernden Material und· lassen sich daher leicht
reinigen. Für das Gefäß ist mindestens ein sich auswärts erstreckender Handgriff vorgesehen, der mit mindestens einem
abgeflachten Teil des Gefäßes zusammenwirkend ein Kippen des Gefäßes mit der Reibe in eine verhältnismäßig stabile
Stellung gestattet, die jedenfalls ein Abrollen des Gefäßes auf dem Arbeitstisch verhindert. Der Handgriff kann auch auf
dem Tisch oder einer Arbeitsplatte auflagern, während das Gefäß selbst sich unterhalb der Kante dieser Platte befindet
und dadurch ein stabiles Halten des Gefäßes gegen diese Kante ermöglicht.
Die Reibe selbst kann mehrere Reib- oder Schneidflächen aufweisen, die in unterschiedlichen Ebenen liegen oder in
entgegengesetzten Richtungen wirksam sein können. Die Verwendung solcher Arbeitsflächen in unterschiedlichen Ebenen
oder auf einander gegenüberliegenden Seiten ergibt eine klare Trennung der einzelnen Bereiche, wodurch die Gefahr von
Kratzern und Verletzungen durch versehentliches Berühren der einen Fläche, während auf der anderen gearbeitet wird, weitgehend
ausgeschaltet werden kann.
Die Reibe ist vorzugsweise mit einem Hobel und Reibelementen versehen, die vollständig aus Kunststoff, und zwar vorzugsweise
ABS-Kunststoff, bestehen. Der Hobel hat eine in besonderer
Weise in Form einer Sinuslinie ausgebildete Schneidkante, die ausgezeichnet schneidet und sehr verschleißfest
ist.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert, und zwar zeigen
Fig. 1 perspektivisch, in auseinandergezogener
Darstellung eine Reibe mit einem zugehörigen Gefäß;
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Fig. 2 perspektivisch eine Draufsicht auf die mit dem Gefäß verbundene Reibe;
Fig. 3 das Gefäß von unten gesehen;
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie 4-4 der Fig. 2;
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie 5-5 der Fig. 2;
Fig. 6 perspektivisch Reibe und Gefäß in einer möglichen
Gebrauchsstellung;
Fig. 7 eine Teilansicht, die den Hobel von unten zeigt;
Fig. 8 einen Schnitt nach der Linie 8-8 der Fig. 7; und
Fig. 9 eine Ansicht der Kante des Hobels in Richtung der Linie 9-9 der Fig. 7 gesehen.
Gemäß der Zeichnung, insbesondere Fig. 1, 2, 3, 4 und 5, weist die allgemein mit 9 bezeichnete Kombination aus Gefäß und
Reibe ein allgemein mit 15 bezeichnetes Gefäß und eine allge- w mein mit 10 bezeichnete umkehrbare Reibe auf. Mit Hilfe der
Reibe 10 zerkleinertes Material wird im Gefäß 15 gesammelt.
Die Reibe 10 weist mindestens zwei, vorzugsweise jedoch drei gesonderte Reibflächen bzw. Reibplatten 11, 12 und 13 auf. Die
Reibplatte 11 befindet sich in einer anderen Ebene als die beiden anderen Platten 12 und 13. Die Platten 11 und 12 sind
durch wenigstens eine Stützwand 18a verbunden und die Platten 11 und 13 durch mindestens eine weitere Stützwand 18b. Die
Reibflächen der Reibplatten 11, 12 und 13 sind mit 62, 63 und 64 bezeichnet.
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Die Reibelemente 14 sind an allen Reibflächen nach außen gerichtet, und wenn die Elemente 14 an der Reibfläche 62
der Platte 11 nach oben weisen, so weisen gleichzeitig die Elemente 14 der Platten 12 und 13 nach unten; wird die
Reibe 10 umgekehrt, so liegt die Ebene der Platten 12 und höher als die der Platte 11 und die Elemente 14 der Platten
12 und 13 sind nach oben gerichtet. Dabei ergeben sich zwei Eigenschaften zum Schütze der Finger gegen versehentliches
Schneiden oder Aufreiben an benachbarten Arbeitsflächen. Da die Arbeitsflächen in unterschiedlichen Ebenen liegen,
kommen die Finger beim Arbeiten auf einer der Reibplatten nicht leicht in Berührung mit einer anderen, und selbst
wenn eine solche Berührung stattfinden sollte, ist die Gefahr von Verletzungen minimal, weil die Reibelemente auf der
gegenüberliegenden Seite der Reibe vorspringen, so daß der Benutzer höchstens mit einer relativ glatten Oberfläche der
anderen Reibplatte in Berührung kommen kann und nicht mit den Reib- oder Schneidelementen dieser Platte.
Die umkehrbare Reibe 10 ist vorzugsweise durch einen ringförmigen,
nach außen gerichteten Flansch 19 begrenzt sowie eine Seitenwand 20, die sich von der Innenkante 58 des
Flansches 19 nach unten erstreckt. Vorzugsweise sind die Reibplatten 12 und 13 einstückig mit der Seitenwand 20
ausgebildet und im übrigen, mit Ausnahme der Reibelemente 14, im wesentlichen eben und in der Form von Kreisabschnitten.
Jede der Reibplatten 12 und 13 hat eine innere Begrenzungskante 21 bzw. 22, die den Verlauf der Sehne eines Kreises
haben kann und kürzer ist als der Durchmesser der Reibe 10, falls die Reibe 10 kreisförmig ausgebildet ist, wobei die
Begrenzungskanten 21 und 22 im wesentlichen parallel und mit Abstand voneinander verlaufen.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform ist der Flansch 19 mit hinterschnittenen, nach oben gerichteten VorSprüngen 45 und
46 und weiteren hinterschnittenen Vorsprüngen 55 und 56
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versehen, die sich entgegengesetzt zu den VorSprüngen 45
und 46 erstrecken. Die Vorsprünge 55 und 56 sind so ausgebildet, daß sie über einen Umfangsrand 40 des Gefäßes 15
einschnappen können, und zwar in je einen der hierfür vorgesehenen und später noch beschriebenen Zwischenräume 51, 52,
53 und 54 an dem Gefäß, während die Vorsprünge 45 und 46 in gleicher Weise über den Rand 40 einschnappen können, wenn
die Reibe 10 als Ganzes sich in umgekehrter Lage auf dem Gefäß befindet. Der Vorteil dieser Ausbildung liegt darin,
daß die Reibe 10 solchermaßen fest mit dem Gefäß 15 verbunden werden kann und eine Drehung der Reibe relativ zu dem
Gefäß verhindert wird. Außerdem kann die' Reibe 10 leicht abgenommen, umgedreht und in neuer Stellung durch Einschnappen
der VorSprünge in andere der Zwischenräume 51-54 befestigt werden, um einen günstigeren Reibwinkel gegenüber
dem Gefäß für ein bestimmtes, zu zerkleinerndes Material zu erhalten sowie auch für die besondere Arbeitsfläche,auf
der das Gefäß sich befindet.
Das Gefäß 15 weist vorzugsweise einen Boden 24 und einstückig mit diesem eine Seitenwand 23 auf, die geradlinig
oder gebogen verlaufen kann und vorzugsweise von in sich geschlossener Kreisform ist. Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
hat die Seitenwand 23 einen nach oben sich erweiternden Rand 40 nahe ihrer Oberkante 26. Weiter kann
die Seitenwand 23 einstückig einen nach außen gerichteten, umlaufenden Flansch 25 nahe der Oberkante 26 aufweisen, der
jedoch zweckmäßig unterhalb des Ranges 40 liegt, um dessen Eingriff mit der Reibe 10 zu erleichtern. Der Flansch 25
weist einstückig eine Anzahl mit Abstand in Umfangsrichtung voneinander vorgesehener Ringsegmente 41, 42, 43 und 44 auf,
die auch mit dem Rand 40 einstückig verbunden sind. Durch die Enden benachbarter Ringsegmente werden die oben genannten
Zwischenräume 51, 52, 53 und 54 begrenzt. Der Flansch 25 des Gefäßes 15 kann mindestens einen, vorzugsweise jedoch zwei
Handgriffe 27 und 28, vorzugsweise einander gegenüberliegend,
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bilden. Jeder der beiden Handgriffe 27 und 28 weist einen äußersten Endteil 29 bzw. 30 auf, von dem mindestens zwei
Stellen bzw. Punkte gleichen Abstand von der Seitenwand 23 haben. Die Seitenwand 23 ist mit mindestens einer, vorzugsweise
jedoch mit zwei ebenen Flächenteilen 31 und 32 ausgebildet, wobei jeweils, einer der äußersten Endteile
bzw. 30 eines der Handgriffe in der gleichen Ebene liegt wie die ebenen Oberflächen 31 bzw. 32. Eine dieser Ebenen,
nämlich 31, ist in Fig. 6 dargestellt, wie sie als Stützfläche beim Arbeiten in geneigter Stellung Verwendung findet,
wobei diese Ebene dann mit der Oberfläche des Arbeitstisches bzw. der Arbeitsfläche zusammenfällt.
Da die äußersten Stellen eines Handgriffs in der gleichen Ebene liegen wie eine der ebenen Oberflächen 31 oder 32,
kann die Reibe beim Arbeiten unter einem Winkel, wie in Fig. 6 gezeigt, gehalten werden, wobei das Gefäß und die
damit verbundene Reibe nicht auf der Arbeitsfläche abrollen können, sondern durch die Stützpunkte am Handgriff und an
dem Gefäß eine stabile Auflage haben.
Gemäß der in Fig. 5 gezeigten bevorzugten Ausführungsform ist die mittlere Reibplatte 11 mit einem leichten Knick
ausgebildet, der sie in zwei Abschnitte 59 und 60 teilt. Durch den Knick 16 wird die Gefahr einer Berührung der
Finger mit dem nichtbenutzten Abschnitt vermindert. Unterhalb des Knicks 16 ist einstückig mit den Abschnitten 59 und
60 eine Verstärkung 57 vorgesehen.
Weiter ist aus Fig. 1 und 5 ersichtlich, daß die Reibe 10 •einen gleichfalls aus Kunststoff bestehenden Hobel 34 aufweist,
der vorzugsweise an einem der beiden Abschnitte 59 oder 60 vorgesehen ist und vorzugsweise nicht einfach quer,
sondern unter einem Winkel von 60 - 85° zur Längsachse des betreffenden Abschnitts verläuft. Durch diese Schräglage
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sowie weiter durch den leicht ansteigenden Winkel des Elements von etwa 5 - 20° gegenüber der Oberfläche des
betreffenden Abschnitts wird die Schneidwirkung verbessert. Der Hobel 34 hat eine Schneidkante 17 und eine Abstützung
35. Wie Fig. 7 am deutlichsten zeigt, ist die Schneidkante 17 vorzugsweise mit im wesentlichen sinusförmigem Verlauf
mit Maxima 36 und Minima 37 ausgebildet. Weiter weist gemäß Fig. 8 die Abstützung 35 eine obere Oberfläche 38 und eine
untere Oberfläche 39 auf, die durch die Schneidkante 17 verbunden sind. Die obere Oberfläche 38 ist im wesentlichen
eben, während die untere Oberfläche 39 sich der Oberfläche 38 allmählich nähert. Diese Annäherung der unteren Oberfläche
39 beginnt mit einer im wesentlichen geraden Strecke 61 (Fig. 7) und endet an der sinusförmigen Schneidkante 17,
wie am besten aus Fig. 7, 8 und 9 ersichtlich ist. Die untere Oberfläche 39 verläuft von der Linie 61 aus gegen die
obere Oberfläche 38 mit kleinerem Winkel gegenüber der Oberfläche 38, wo die untere Oberfläche 39 gegen einen Teil
der Schneidkante 17 mit größerer Amplitude gerichtet ist, während die untere Oberfläche 39 unter einem größeren Winkel
gegen die Oberfläche 38 von der Linie 61 aus gerichtet ist, wo die untere Oberfläche 39 gegen einen Teil der Schneidkante
17 mit kleinerer Amplitude gerichtet ist. Die resultierende untere Oberfläche 39 hat ein ausgekerbtes,
welliges Aussehen bei ihrem Verlauf gegen die sinusförmige Schneidkante 17 hin.
Die so ausgebildete Schneidkante ist äußerst wirksam in ihrer Arbeitsweise und von längerer Lebensdauer als manche
Metallkanten. Bekannte Metallkanten von derartigen Hobeleinrichtungen scheinen tatsächlich in kürzerer Zeit stumpf
zu werden,- als die Kunststoff kante der oben beschriebenen Art. Diese Kunststoffkante schneidet einwandfrei rote Rüben,
Käse, Kartoffeln und andere Lebensmittel. Es wurde gefunden, daß für eine lange Lebensdauer bei guter Brauchbarkeit der
erfindungsgemäßen Kunststoff-Schneidkante eine Dicke der
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Kante 17 von etwa 0,127 - 0,5 mm (0,005 - 0,02 Zoll) zu
guten Ergebnissen führt. Als bevorzugte Ausführungsform v/ird eine Dicke der Kante von etwa 0,254 mm (0,01 Zoll)
angesehen.
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Claims (10)
- 22. Dezember 1971 ^a Dart Industries Inc. Da/is Case RP-7807-M26PatentansprücheZum Anbringen auf einem Gefäß geeignete Reibe für Lebensmittel od. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Reibplatten (11, 12, 13) in unterschiedlichen Ebenen vorgesehen und durch mindestens eine Stützwand (18a) verbunden sind, wobei,je nachdem welche Seite der Reibe nach oben gekehrt ist, mindestens eine (11) der Reibplatten höher liegt als die andere bzw. die anderen.
- 2. Reibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens drei Reibplatten (11, 12, 13) nebeneinander vorgesehen sind, von denen die mittlere (11) die beiden anderen über je eine, mit je einer der beiden anderen Reibplatten (12,13) verbundene Stützwand (18a, 18b) verbindet und höher, bzw. bei umgekehrter Lage der Reibe tiefer,liegt als die beiden anderen Reibplatten.
- 3· Reibe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Reibe einen auswärtsgerichteten Flansch (19) aufweist, von dessen Innenkante sich eine Seitenwand (20) abwärts erstreckt und einstückig mit den beiden äußeren Reibplatten (12, 13) verbunden ist, deren innere Kanten (21, 22) sich mit Abstand im wesentlichen parallel zueinander gegenüberliegen und in die Stützwände (18a, 18b) übergehen, welche durch die mittlere Reibplatte (11) verbunden sind, welche nach oben gerichtete Reibelemente (14) aufweist, während Reibelemente (14) der äußeren Reibplatten (12, 13) abwärtsgerichtet sind, wobei sich bei umgekehrter Lage der Reibe auch die Richtung der Reibelemente (14) umkehrt.- Anspruch 4 20983Q/0624
- 4. Reibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die unterschiedlichen Ebenen der Reibplatten (11, 12, 13) im wesentlichen parallel zueinander liegen.
- 5. Reibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Reibplatten (11) durch einen leichten Knick (16) in zwei Abschnitte (59,60) unterteilt ist, von denen einer (59) mit einer Schneidkante (17) versehen ist und der andere mit Reibelementen (14).
- 6. Reibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese im wesentlichen kreisförmig mit einem nach außen sich erstreckenden Ringflansch (19) und drei Reibplatten (11, 12, 13) ausgebildet ist, daß sich von der Innenkante des Flansches (19) eine kreisförmige Seitenwand (20) abwärts erstreckt,und daß die beiden äußeren Reibplaten (12, 13) die Form von Kreisabschnitten haben, deren innere Begrenzungskanten (21, 22) von Sehnen gebildet werden, die kürzer als der Durchmesser der Seitenwand (20) sind.
- 7. Für eine Reibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche geeignetes Gefäß mit Boden und Seitenwand, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (23) nahe ihrer Oberkante (26) einen nach oben sich erweiternden Rand (40) und einen nach außen gerichteten Umfangsflansch (25) aufweist, welch letzterer einstückig mit einer Anzahl von Ringsegmenten (41, 42, 43, 44) mit gegenseitigem Winkelabstand versehen ist.
- 8. Für eine Reibe nach einem der Ansprüche 1-6 geeignetes Gefäß mit Boden und Seitenwand, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (23) mindestens einen nach außen209830/062Λgerichteten Handgriff (27 bzw. 28) nahe ihrer Oberkante (26) aufweist, dessen äußeres Ende (29 bzw. 30) mindestens zwei Stellen mit gleichem Abstand von der Seitenwand (23) enthält, daß weiter die Seitenwand (23) mit mindestens einer ebenen Oberfläche (31 bzw. 32) ausgebildet ist, in deren Ebene die beiden Stellen des betreffenden Handgriffs liegen.
- 9· Gefäß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (27 bzw. 28) ein einstückiges Teil eines nach außen gerichteten Umfangsflansches (25) ist.
- 10. Reibe, insbesondere nach einem der Ansprüche 1-6, mit einem Hobel aus Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, daß der Hobel (34) eine Abstützung (35) und eine Schneidkante (17) aufweist, die etwa nach einer Sinuslinie mit Maxima (36) und Minima (37) verläuft, daß weiter die Abstützung (35) eine obere und eine untere Oberfläche (38) bzw. (39) hat, die beide durch die Schneidkante (17) verbunden sind, wobei die obere Oberfläche (38) im wesentlichen eben verläuft, während die untere Oberfläche (39) in Richtung auf die obere Oberfläche (38) hin geneigt ist, mit der sie an einer im wesentlichen geraden Linie (61) beginnend die Schneidkante (17) bildet, wobei die untere Oberfläche (39) mit der oberen Oberfläche (38) einen kleineren Winkel bildet, wo die untere Oberfläche gegen einen Teil der Schneidkante (17) mit größerer Amplitude gerichtet ist und umgekehrt einen größeren Winkel, wo die untere Oberfläche gegen einen Teil der Schneidkante (17) mit kleinerer Amplitude gerichtet ist.PatentanwaJJc: J209830/0624Leerseite
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C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 | ||
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