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Die Erfindung betrifft einen Einhängebeschlag aus einem Plattenteil und einem Paneelteil, wobei das Plattenteil eine Tragplatte aufweist, an die eine Zunge angesetzt ist, und das Paneelteil eine Anschraublasche und einen Tragzapfen aufweist.
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Die Verbindung von benachbart zueinander angeordneten Paneelen oder Brüstungsplatten (nachfolgend durchgehend „Paneele“ genannt) zur Erstellung von Wandverkleidungen oder -vertäfelungen stellt eine häufige Aufgabe dar. Vorrangiges Ziel bei der Anordnung ist die passgenaue und gleichzeitig wieder lösbare Verbindung der Paneele. Zudem ist es wünschenswert, dass die Verbindungselemente nicht sichtbar sind und gleichzeitig ein gleichbleibendes Spaltmaß zwischen benachbarten Paneelen erzielt ist.
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Zur Verbindung der Paneele finden üblicherweise Beschläge Verwendung, die in der Regel den zwischen den benachbarten Paneelen ausgebildeten Spalt überdecken. Die einfachste Art der Verbindung der benachbarten Paneele erfolgt durch Überdeckung des Spaltes mittels einer gelochten Platte, die auf den benachbarten Paneelen miteinander verschraubt wird. Zudem sind Schnappverbindungen bekannt, bei denen an den benachbarten Paneelen unterschiedliche Beschlagteile vorgesehen sind. Ein solcher Beschlag ist beispielsweise aus der
DE 81 01 727 U1 bekannt.
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Die bekannten Beschläge erfüllen die an sie gestellten Aufgaben und ermöglichen eine passgenaue und gleichzeitig optisch hochwertige Verbindung der benachbarten Paneele. Zudem ist die Verbindung wieder lösbar. Es sind jedoch Anwendungsfälle bekannt, bei denen das Einhängen der Paneele in unterschiedlichen Richtungen von Vorteil ist, also die Paneele teilweise eine senkrechte Einhängerichtung und teilweise eine horizontale Einhängerichtung haben, so dass zwei rechtwinklig zueinander ausgerichtete Einhängerichtungen zur Erstellung der Paneelwand, Verkleidung oder Vertäfelung vorliegen. Bei solchen Anwendungsfällen müssen die Einhängebeschläge bislang unterschiedlich ausgerichtet werden, was leicht zu Montagefehlern führen kann. Zudem benötigen die bekannten Beschläge regelmäßig zur Montage eine Hilfskonstruktion, beispielsweise in Form einer Holz- oder Aluminium-Unterkonstruktion.
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Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe, einen Einhängebeschlag zu schaffen, der ein Einhängen der Paneele in zwei rechtwinklig zueinander ausgerichteten Richtungen ermöglicht. Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Mit der Erfindung ist ein Einhängebeschlag geschaffen, der ein Einhängen der Paneele in zwei rechtwinklig zueinander ausgerichteten Richtungen ermöglicht. Dies ist dadurch erreicht, dass das Paneelteil einen Tragzapfen und zusätzlich einen Haltezapfen aufweist, deren Längsmittellinien rechtwinklig zueinander ausgerichtet sind. Somit ist auch bei immer gleichem Montageort an den zur Erstellung der Wandverkleidung oder -vertäfelung erforderlichen Paneelen die Möglichkeit eröffnet, unterschiedliche Einhängerichtungen für die Paneele zu wählen. Außerdem lässt sich der erfindungsgemäße Einhängebeschlag ohne Hilfskonstruktion unmittelbar auf Wand oder Decke montieren.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist die Anschraublasche an ihrer einen Längsseite durch eine Stufe begrenzt, die sich rechtwinklig von der Anschraublasche erstreckt. Durch das Vorstehen der Stufe ist an dem Paneelteil eine zweite Ebene geschaffen, die eine Änderung der Montageebenen hervorruft.
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In Weiterbildung der Erfindung weist die Stufe an ihrem der Anschraublasche abgewandten Ende eine weitere Lasche auf, die sich in die der Anschraublasche abgewandte Richtung erstreckt. Diese Gestaltung bietet die Möglichkeit, das Paneelteil alternativ auch mittels dieser weiteren Lasche an einem Paneel zu befestigen, wodurch die Flexibilität der Montage erhöht ist.
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Vorteilhaft ist an der Lasche an ihrem der Anschraublasche abgewandten Ende eine Seitenwand ausgebildet, die rechtwinklig zur Lasche ausgerichtet ist. Die Seitenwand bietet bei der Befestigung des Paneelteils mittels der Anschraublasche die Möglichkeit eines Abstützens der weiteren Laschen, wodurch die Stabilität in montiertem Zustand erhöht ist.
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Bevorzugt erstreckt sich der Tragzapfen zwischen der Stufe und der Seitenwand, wodurch dieser positionsgenau an dem Paneelteil angeordnet ist. Dadurch ist die Montage eines Paneels mit Hilfe des Plattenteils zuverlässig gewährleistet.
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Andere Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
- 1 die Ansicht eines Paneelteils;
- 2 die Untersicht des in 1 dargestellten Paneelteils;
- 3 die Ansicht von rechts auf das in 2 dargestellte Paneelteil;
- 4 den Schnitt entlang der Linie IV-IV in 2;
- 5 die Darstellung zweier miteinander verbundener Paneele;
- 6 die prinzipielle Darstellung eines Horizontalschnitts durch die in 5 dargestellten Paneele;
- 7 die prinzipielle Darstellung eines Vertikalschnitts durch die in 5 dargestellten Paneele;
- 8 die Ansicht eines Plattenteils;
- 9 die Ansicht von links auf das in 8 dargestellte Plattenteil;
- 10 die stirnseitige Ansicht des in 8 dargestellten Plattenteils.
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Der als Ausführungsbeispiel gewählte Einhängebeschlag besteht aus einem Plattenteil 1 und einem Paneelteil 2. Sie sind im Ausführungsbeispiel als Kunststoff-Spritzgussteil ausgebildet, vorzugsweise aus thermoplastischen Kunststoffen, wodurch eine besonders wirtschaftliche und zugleich stabile Herstellung ermöglicht ist. Plattenteil 1 und Paneelteil 2 sind zur Verbindung von Paneelen 3 und 4 vorgesehen. Der Einhängebeschlag ist bevorzugt zur Montage an einer Wand vorgesehen.
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Das im Ausführungsbeispiel dargestellte Plattenteil 1 weist eine Tragplatte 11 mit zwei Durchgängen 12 für Befestigungsschrauben auf. Im Ausführungsbeispiel handelt es sich um Holzspanplattenschrauben, die mit einem Senkkopf versehen sind. An die Tragplatte 11 ist eine Zunge 14 angesetzt, die gegenüber der Auflagefläche der Tragplatte 11 abgesetzt ist. Die Zunge 14 hat in der Draufsicht eine trapezartige Form. Die Zunge 14 ist zudem über Verstärkungsrippen 16 mit der Tragplatte 11 verbunden. Auf ihrer den Brüstungsplatten 3, 4 zugewandten Seite ist die Zunge 14 mit einer Auflagefläche 17 versehen. An ihrem freien Ende kann die Zunge 14 auf der Seite der Auflagefläche 17 mit einer Rastnase 18 versehen sein, wie dies in 7 erkennbar ist.
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Das Paneelteil 2 weist eine Anschraublasche 21 auf, in der zwei Bohrungen 22 zum Durchtritt von Schrauben angeordnet sind. Die Anschraublasche 21 ist an ihrer einen Längsseite begrenzt durch eine Stufe 24, die sich rechtwinklig von der Anschraublasche 21 erstreckt. An ihren beiden Stirnseiten ist die Anschraublasche 21 mit Wangen 27 versehen, die im Wesentlichen die Form eines Dreiecks haben. Sie enden an dem der Anschraublasche 21 abgewandten Ende der Stufe 24.
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Zwischen den Wangen 27 erstreckt sich ein Haltezapfen 211, der bereichsweise in die Anschraublasche 21 eingebettet ist. Aufgrund der eingebetteten Anordnung des Haltezapfens 211 ist auf der der der Stufe 24 zugewandten Seite eine Rastkante 212 ausgebildet, die sich in einem Abstand zur Stufe 24 befindet. Im Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Haltezapfen 211 über die gesamte Breite der Anschraublasche 21. In Abwandlung des Ausführungsbeispiels kann sich der Haltezapfen auch nur abschnittsweise über die Breite der Anschraublasche 21 erstrecken.
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An ihrem der Anschraublasche 21 abgewandten Ende weist die Stufe 24 eine weitere Lasche 25 auf, die sich in die der Anschraublasche 21 abgewandte Richtung erstreckt. Auch die Lasche 25 ist mit zwei Bohrungen 26 zum Durchtritt von Schrauben versehen. Zwischen den Bohrungen 26 ist eine im Ausführungsbeispiel viereckige Öffnung 28 ausgebildet. An ihrem der Anschraublasche 21 abgewandten Ende ist an der Lasche 25 eine Seitenwand 29 ausgebildet, die rechtwinklig zur Lasche 25 ausgerichtet ist. Die Seitenwand 29 verläuft parallel zur Stufe 24 und weist im Wesentlichen dieselbe Höhe wie die Stufe 24 auf.
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Zwischen der Stufe 24 und der Seitenwand 29 erstreckt sich ein Tragzapfen 20, der im Ausführungsbeispiel auf der Längsmittellinie des Paneelteils 2 angeordnet ist. Die Längsmittellinie des Tragzapfens 20 ist rechtwinklig zur Längsmittellinie des Haltezapfens 211 ausgerichtet. Der Tragzapfen 20 ist beabstandet zur Lasche 25 positioniert, so dass zwischen der Lasche 25 und dem Tragzapfen 20 ein Spalt ausgebildet ist. Darüber hinaus überdeckt der Tragzapfen 20 die Öffnung 28. Auf seiner der Lasche 25 abgewandten Seite schließt der Tragzapfen 20 bündig mit der Anschraublasche 21 sowie der Seitenwand 29 ab.
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Bei Verwendung des erfindungsgemäßen Einhängebeschlags wird zunächst ein Paneelteil 2 an einer Wand 5 befestigt. Dies erfolgt üblicherweise durch Bohren von Löchern in die Wand und Einführen von Dübeln in diese. Sodann wird das Paneelteil 2 mit Hilfe von Schrauben 6, welche durch die Bohrungen 26 ragen, an der Wand 5 befestigt. Im Anschluss wird ein zweites Paneelteil 2 in gleicher Weise an der Wand befestigt.
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Danach wird ein Paneel 3, an dem zwei Plattenteile 1 und zwei Paneelteile 2 mittels Schrauben 7 befestigt sind, an die an der Wand 5 befestigten Paneelteile 2 herangeführt. Sobald sich das Paneel 3 in einer Position befindet, in der die Plattenteile 1 sich in derselben Höhe befinden, wie die Paneelteile 2. Das Paneel 3 wird dann horizontal in die mit „X“ in 5 gekennzeichnete Richtung bewegt, so dass die Zunge 14 einschließlich der Rastnase 18 der Plattenteile 1 über den Haltezapfen 211 der Paneelteile 2 gleiten, bis die Rastnase 18 hinter den jeweiligen Haltezapfen 211 fasst. Die Rastnase 18 liegt dann in der Rastkante 212 ein.
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In dieser Position liegen die an dem Paneel 3 angebrachten Paneelteile 2 mit ihren Laschen 25 an der Wand 5 an. Die Paneelteile 2 sind mit Hilfe von Schrauben 7, die durch die Bohrungen 22 in der Anschraublasche 21 hindurchtreten, an dem Paneel 3 befestigt. Durch die Bohrungen 26 werden dann Schrauben 6 in die Wand 5 eingeschraubt. In der Regel finden auch hier Dübel Anwendung, die in die in die Wand gebohrte Löcher eingeführt sind. Auf diese Weise ist das Paneel 3 fest mit der Wand verbunden.
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Im Anschluss wird ein weiteres Paneel 4 an das Paneel 3 herangeführt. An diesem Paneel 4 sind ebenfalls zwei Plattenteile 1 und zwei Paneelteile 2 mit Schrauben 7 befestigt (vgl. 5). Anders als an dem Paneel 3 sind an dem Paneel 4 die Plattenteile 1 vertikal ausgerichtet. Die Paneelteile 2 sind dagegen ebenso ausgerichtet wie an dem Paneel 3.
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Das Paneel 4 wird dann derart ausgerichtet, dass die Plattenteile 1 über den Paneelteilen 2 positioniert sind. Das Paneel 4 wird dann vertikal in die mit „Y“ in 5 gekennzeichnete Richtung bewegt, so dass die Zunge 14 einschließlich der Rastnase 18 der Plattenteile 1 über den Tragzapfen 20 der Paneelteile 2 gleiten, bis die Rastnase 18 hinter den jeweiligen Tragzapfen 20 fasst. In dieser Position liegen die an dem Paneel 4 angebrachten Paneelteile 2 mit ihren Laschen 25 an der Wand 5 an. Durch die Bohrungen 26 werden auch bei diesem Paneel Schrauben 6 in die Wand 5 eingeschraubt, wodurch das Paneel 4 ebenfalls zuverlässig befestigt ist.
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Im Anschluss werden zur Herstellung der Paneelwand weitere Paneele 4 in der oben beschriebenen Weise an den bereits montierten Paneelen 4 und der Wand 5 befestigt. Erst bei dem letzten Paneel der zu erstellenden Paneelwand kommt wieder ein Paneel 3 zur Anwendung, bei dem eine horizontale Bewegung in Richtung „X“ zur Befestigung führt.
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Mit der Erfindung ist ein Einhängebeschlag geschaffen, bei dem mit einem Paneelteil sowohl eine horizontale als auch eine vertikale Montagerichtung möglich ist. Dies ist durch die rechtwinklig zueinander ausgerichtete Längsmittellinie des Tragzapfens 20 und des Haltezapfens 211 erreicht. Zudem ist eine Montage unmittelbar auf einer Wand ohne zusätzliche Unterkonstruktion möglich.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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