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Es wird ein passiver Infektionsschutz für Tische mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 offenbart, wobei der Tisch zu einer Tischbaugruppe kombinierbar ist, die aus einzelnen Tischmodulen besteht. Die Anordnung der Tischmodule zueinander ist variabel und den Bedürfnissen der Personen am Tisch anpassbar. Zur Vorbeugung von infektiösen Ansteckungen der Personen am Tisch durch Tröpfcheninfektion wird ein passiver Infektionsschutz am Tisch vorgestellt.
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Hintergrund
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Um Infektionen, die über die Luft übertragen werden, effektiv vorzubeugen, ist Abstandhalten eine sehr gut geeignete Maßnahme. Jedoch gibt es zahlreiche Situationen, in denen es aufgrund räumlich begrenzter Situationen sehr schwierig ist, den für einen effektiven Infektionsschutz erforderlichen Abstand einzuhalten. Um dennoch eine wirksame Isolation der einzelnen Personen, trotz räumlicher Nähe, zu gewährleisten, hat es sich als besonders effektiv herausgestellt, Schutzwände zwischen die Personen aufzustellen. Solche Maßnahmen sind in Zeiten von vermehrt auftretenden Infektionen - wie bspw. während einer saisonaler Grippewelle oder während einer Pandemie - erforderlich um die Übertragung von pathogenen Erregern von Mensch zu Mensch zu minimieren. Hierbei ist die schnelle und kostengünstige Bereitstellung eines solchen passiven Infektionsschutz im Bedarfsfall für den Schutz der Personen vor gegenseitiger Infektion besonders wichtig. Insbesondere bei als Risikopatienten einzustufenden Personengruppen wie älteren Menschen, pflegebedürftigen Menschen oder Kindern ist eine Versorgung von mehreren Personen zeitgleich erforderlich, zugleich ist aber auf einen größtmöglichen Infektionsschutz zu achten.
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Stand der Technik
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Es sind bereits einfache Schutzwände bekannt, die im Wesentlichen aus einer transparenten Schutzscheibe bestehen und über entsprechende Füße senkrecht aufgestellt werden können. Sie sind dabei nicht ortsfest, was nachteilig ist, da ein Anstoßen oder ein Windstoß diese Schutzwände umwerfen und im ungünstigsten Fall in der Nähe befindliche Personen verletzen könnten.
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Es sind auch Schutzwände bekannt, die ebenfalls im Wesentlichen aus einer transparenten Schutzscheibe bestehen und an Ort und Stelle mit bspw. einem Tisch oder einer Theke fest verschraubt sind. Hierbei ist nachteilig, dass einerseits das Möbel, an dem die Schutzscheibe angebracht ist, zum Teil beschädigt wird und andererseits ein schneller Auf- oder Abbau nicht möglich ist.
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Aufgabe
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Es ist daher Aufgabe der hier beschriebenen Vorrichtung einen passiven Infektionsschutz bereitzustellen, der die Nachteile aus dem Stand der Technik überwindet und schnell sowie kostengünstig an einen Tisch anbringbar und wieder demontierbar ist, ohne den Tisch selbst zu beschädigen.
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Lösung
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich anhand der weiteren Merkmale der abhängigen Schutzansprüche der Beschreibung.
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Die Erfindung ist ein Tischmodul mit wenigstens einer daran anbringbaren Infektionsschutzvorrichtung, wobei das Tischmodul wenigstens eine Tischplatte aufweist und das Tischmodul mit wenigstens einem weiteren Tischmodul zu einer Tischbaugruppe kombinierbar ist.
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Die Tischplatte kann aus verschiedensten Materialen gefertigt sein. Sie kann aus Holz, furniertem Pressspan, Multiplex-Platten, Furnier-Sperrholzplatten, Metall oder Glas bestehen. Kombinationen der genannten Materialen sind ebenfalls möglich. Die Tischplatte weist eine Oberseite, auch als Tischoberfläche bezeichnet, und eine Unterseite auf. Die Ober- und Unterseite können aus demselben oder unterschiedlichen Materialen ausgebildet sein.
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Die Seiten der Tischplatten weißen vorteilhaft senkrecht zur Tischoberfläche ausgebildete Stirnflächen auf. Die Größe der Stirnflächen ist direkt proportional zur Stärke bzw. Dicke der Tischplatte. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung können die Stirnflächen spitz- oder stumpfwinklig zur Tischoberfläche ausgebildet sein. Es ist ebenfalls denkbar die Stirnfläche wenigstens einer Seite der Tischplatte mit einem Fräsprofil auszubilden, welches eine oder mehrere Rundungen und/oder eine oder mehrere Kanten aufweist. So kann bspw. die Stirnfläche einer Seite der Tischplatte als repräsentative Seite mit einem ansprechenden Fräsprofil ausgebildet sein. Die übrigen Seiten können funktional ausgebildet sein und dementsprechend glatte, orthogonal zur Tischoberfläche ausgebildete Stirnflächen aufweisen. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn mehrere Tischmodule zu einer Tischbaugruppe angeordnet werden und die glatten Stirnflächen sich berühren. Die Tischmodule können aber auch dann miteinander kombiniert werden, wenn die Stirnflächen nicht rechtwinklig zur Tischoberfläche ausgebildet sind. Ist bspw. die Stirnfläche einer Seite eines ersten Tischmoduls stumpfwinklig bezogen auf die Tischoberfläche ausgebildet, so muss für eine Kombination mit einem zweiten Tischmodul die der ersten Stirnfläche gegenüberliegende zweite Stirnfläche von einer Seite des zweiten Tischmoduls entsprechend stumpfwinklig ausgebildet sein. Die Winkel der Stirnseiten von zwei nebeneinander angeordneten Tischmodulen müssen für eine bündige Anordnung stets in Summe 180° betragen. Bei einer Kombination von mehreren Tischmodulen ist es besonders zweckdienlich, dass die Tischmodule bzw. die Tischplatten jeweils die gleiche Höhe aufweisen. So wird vorteilhaft ein Tisch bzw. eine Tischbaugruppe mit einer ebenen Tischoberfläche ausgebildet.
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Die Bezeichnungen Tisch und Tischbaugruppe sind in diesem Dokument durchgehend synonym zu verstehen.
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Vorteilhaft nach Schutzanspruch 2 ist, dass die aus wenigstens zwei Tischmodulen umfassende Tischbaugruppe wenigstens ein Tischbein aufweist, welches unterhalb der Tischmodule angeordnet ist.
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Das wenigstens eine Tischbein ist variabel auf den Unterseiten der Tischmodule der Tischbaugruppe anordenbar. Bei einer Tischbaugruppe mit genau einem Tischbein ist es vorteilhaft, dass das Tischbein einen Fuß aufweist, der statisch bestimmt ist, so dass das Tischbein mit der darauf angeordneten Tischbaugruppe nicht umkippt, wenn es auf einer waagerechten Oberfläche angeordnet ist. Der Fuß des Tischbeins kann hierbei sternförmig ausgebildete sein, wobei sich strahlenförmig Arme am unteren Ende des Tischbeins seitlich waagerecht nach außen erstrecken.
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Es ist aber auch möglich, dass der Fuß flächig ausgebildet ist. Die vom Fuß aufgespannte Fläche kann kreisförmig, oval oder eckig - wie bspw. dreieckig oder rechteckig - ausgeführt sein. Der Fuß ist vorteilhaft orthogonal am unteren Ende des Tischbeins angeordnet. Andere Winkel sind jedoch mit entsprechender Ausgestaltung der aufgespannten Fläche des Fußes möglich, sofern insgesamt Tischbein und Fuß statisch bestimmt sind und bei der Anordnung auf einer waagerechten Fläche gemeinsam mit der Tischbaugruppe nicht umkippen.
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Bei einer Tischbaugruppe mit wenigstens zwei Tischbeinen können diese als ein L-Profil mit zwei zueinander orthogonalen Schenkeln ausgebildet sein. Der kurze Schenkel liegt hierbei flächig auf dem Boden auf und der lange Schenkel ragt nach oben hin auf und hält wenigstens ein Tischmodul der Tischbaugruppe. Es ist ebenfalls denkbar, dass das L-Profil spitzwinklig ausgebildet ist, wobei der auf dem Boden aufliegende Schenkel so lang ausgebildet ist, dass ein Umkippen der Tischbaugruppe mit diesen Tischbeinen unterbunden wird. Statt eines L-Profils können die wenigstens zwei Tischbeine ein U-Profil aufweisen. Hierbei können die U-Profile mit der offenen Seite nach unten hin oder mit der offenen Seite nach oben hin unterhalb der Tischbaugruppe an wenigstens einem Tischmodul angeordnet sein.
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Es ist denkbar, dass bspw. bei einer Kombination aus zwei Tischmodulen das erste Tischmodul zwei und das zweite Tischmodul ein Tischbein aufweist. Es ist ebenfalls denkbar, dass ein Tischbein derart angeordnet ist, dass ein Teil auf der Unterseite des ersten Tischmoduls und der andere Teil auf der Unterseite des zweiten Tischmoduls angeordnet ist.
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Es ist ebenfalls denkbar, dass zwischen Tischbein und Tischplatte eine Flanschplatte angeordnet ist, die Tischbein und Tischplatte miteinander verbindet. Hierbei ist die Flanschplatte vorteilhaft so angeordnet, dass sie über den seitlichen Rand der ersten Tischplatte hinausragt, sodass eine benachbart angeordnete zweite Tischplatte auf diesen Überstand der Flanschplatte aufliegt. So bilden erste und zweite Tischplatte eine Ebene aus.
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Für eine erhöhte Stabilität der Tischbaugruppe ist es vorteilhaft, dass diese vier Tischbeine aufweist. Es ist weiterhin denkbar, dass bei einer Kombination aus mehr als zwei Tischmodulen die Tischbeine derart angeordnet sind, dass die Tischbaugruppe ein oder mehrere Tischmodule mit und ein oder mehrere Tischmodule ohne Tischbeine aufweist. So kann bspw. ein Tischmodul ohne Tischbeine zwischen zwei Tischmodulen mit Tischbeinen angeordnet sein, sodass dieses von den beiden benachbarten Tischmodulen mit Tischbeinen getragen wird.
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Vorteilhaft nach Schutzanspruch 3 ist, dass die Infektionsschutzvorrichtung als eine transparente Schutzwand ausgebildet ist. Die transparente Schutzwand besteht vorteilhaft aus Glas oder transparentem Kunststoff.
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Die Infektionsschutzvorrichtung kann statt als eine transparente Schutzwand auch als eine opake Schutzwand ausgebildet sein. Hierbei kann die Schutzwand aus den gleichen Materialen wie bei der transparenten Schutzwand bestehen. Die opaken Eigenschaften können durch entsprechende Oberflächenbehandlung, Additive in den Materialien oder Folierung der Oberfläche der Schutzwand hergestellt werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist die Infektionsschutzvorrichtung eine lichtundurchlässige Schutzwand. Sie ist vorteilhaft aus Holz, Metall, Kunststoff, Filz bzw. Stoff oder aus einer Kombination der genannten Materialen ausgebildet. Insbesondere bei einer Schutzwand aus Filz weist die Infektionsschutzvorrichtung neben Infektionsschutzeigenschaften auch Schallschutzeigenschaften auf und ist in der Lage Geräusche zu schlucken und/oder effektiv zu dämpfen.
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Vorteilhaft nach Schutzanspruch 4 ist, dass die Infektionsschutzvorrichtung an wenigstens einer Seite des Tischmoduls orthogonal zur Tischplatte sich nach oben hin erstreckend angeordnet ist.
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Weiterhin ist in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Infektionsschutzvorrichtung die Schutzwand von einem Rahmen wenigstens teilweise umschlossen. Hierbei ist der Rahmen vorteilhaft aus Holz, Metall, Kunststoff oder aus einer Kombination dieser Materialien ausgebildet.
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Vorteilhaft nach Schutzanspruch 5 ist, dass die Infektionsschutzvorrichtung mit einer Befestigungsschiene, die auf der Oberseite und/oder auf der Unterseite wenigstens eines Tischmoduls und/oder zwischen zwei nebeneinander angeordneten Tischmodulen einer Tischbaugruppe angeordnet ist, anordenbar ist.
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Die Befestigungsschiene ist vorteilhaft aus Metall, Holz, Kunststoff oder aus einer Kombination dieser Materialen ausgebildet. Sie weist einen Grundkörper auf, der als längliches Band, Doppel-T-Profil oder einfaches T-Profil ausgebildet ist. Weiterhin weist die Befestigungsschiene wenigstens ein Befestigungsmittel auf, um an wenigstens einem Tischmodul befestigt werden zu können.
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Bei der Ausbildung des Grundkörpers als längliches Band kann dieses an das wenigstens eine Tischmodul mithilfe wenigstens mit einem Befestigungsmittel in Form einer Klemmeinheit geklemmt werden. Dabei wird der Grundkörper flach auf die Tischoberfläche aufgelegt. Die Klemmeinheit ist an einem Ende der Längserstreckung des Grundkörpers angeordnet. Sie ist als Fortsetzung des Bands ausgebildet, die c-förmig im Profil ausgebildet ist und um die Seiten der Tischplatte des Tischmoduls greift. Vorteilhaft weist die Klemmeinheit wenigstens eine Feststellschraube auf, die von unten eingeschraubt wird und gegen die Unterseite der Tischplatte drückt und somit den Grundkörper in seiner Position mit der Tischplatte verspannt. Besonders vorteilhaft weist der Grundkörper an jedem Ende seiner Längserstreckung eine solche Klemmeinheit auf.
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Bei der Ausbildung des Grundkörpers als längliches T-Profil kann dieses an einer Seite der Tischplatte eines Tischmoduls auf die Tischoberfläche aufgesetzt werden. In diesem Fall schlägt das T-Profil an die obere Kante zwischen Tischoberfläche und Stirnfläche der Seite an. Es kann jedoch auch der Grundkörper gleichermaßen von unten an das Tischmodul angebracht werden. Hierbei setzt das T-Profil von unten auf die Unterseite der Tischplatte auf.
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Für die Befestigung des Grundkörpers in Form eines länglichen T-Profils können verschieden Befestigungsarten gewählt sein. Es können in die Tischoberfläche und/oder an den Stirnflächen der Seiten Sacklöcher vorgesehen sein, in die Zentrierstifte, die sich von dem Grundkörper aus erstrecken, einschiebbar sind. Es ist auch denkbar, lediglich eine Zentrierstift-Sacklochpaarung vorzusehen. Weiterhin können Löcher im Grundkörper vorgesehen sein, durch die Schrauben und/oder Nägel und/oder Nieten geführt werden können. Der Grundkörper kann entsprechend an der Tischplatte verschraubt und/oder vernagelt und/oder genietet sein. Darüber hinaus ist es denkbar an wenigstens einem Ende der Längserstreckung des Grundkörpers eine Klemmeinheit, wie sie bereits weiter oben für den Grundkörpers als längliches Band beschrieben ist, vorzusehen.
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Bei der Ausbildung als des Grundkörpers in Form eines länglichen Doppel-T-Profils können die gleichen Befestigungsarten wie bei der Ausbildung des Grundkörpers in Form eines länglichen T-Profils vorgesehen sein.
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Vorteilhaft ist zur Befestigung der Infektionsschutzvorrichtung auf dem Grundkörper eine Halteschiene in Form eines aufgesetzten U-Profils angeordnet.
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Das U-Profil ist mit seiner offenen Seite nach oben hin ausgerichtet. Die Infektionsschutzvorrichtung wird in das U-Profil eingesetzt und wird so senkrecht zur Tischoberfläche gehalten.
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Statt eines aufgesetzten U-Profils kann auch bei entsprechender Dicke des Grundkörpers in diesen eine Nut eingelassen sein. Diese Nut ist nach oben hin offen, sodass darin die Infektionsschutzvorrichtung senkrecht zur Tischoberfläche eingelassen werden kann.
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Bei der Anordnung der Infektionsschutzvorrichtung in dem aufgesetzten U-Profil oder in der in den Grundkörper eingelassenen Nut ist diese eingeklebt und/oder eingeklemmt und/oder mit Schrauben fixiert.
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Vorteilhaft ist die Befestigungsschiene als ein länglicher quaderförmiger Grundkörper ausgebildet, wobei der Grundkörper aus Holz, Metall, Kunststoff oder aus einer Kombination dieser Materialien ausgebildet ist. Des Weiteren weist der Grundkörper eine Nut auf, die sich längs der Längserstreckung des Grundkörpers erstreckt und mittig auf einer Seitenfläche des Grundkörpers angeordnet ist. In die Nut ist die Infektionsschutzvorrichtung eingeklebt und/oder eingeschraubt, wobei die Infektionsschutzvorrichtung senkrecht nach oben hin ausgerichtet ist. Darüber hinaus ist an einer Stirnseite des Grundkörpers ein Befestigungsmittel angeordnet, wobei das Befestigungsmittel als ein Klemmblech ausgebildet ist, welches sich von der Stirnseite des Grundkörpers ausgehend nach unten hin erstreckt und um die Tischplatte, auf der der Grundkörper angeordnet ist, umgreift. Vorteilhaft ist die Befestigungsschiene über das umgreifende Klemmblech mit einer Schraube an der Tischplatte befestigbar. Die Schraube greift hierbei in ein entsprechend auf der Unterseite der Tischplatte angeordnetes Loch ein. Gleichzeitig liegt der Teil des Klemmbleches, welcher sich von der Stirnfläche aus nach unten hin erstreckt auf der senkrechten Tischkante der Tischplatte auf.
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Bei einer Anordnung der Befestigungsschiene an einer geraden Tischkante ist das Klemmblech vorteilhaft ebenfalls gerade ausgebildet. Bei einer Anordnung über Eck, wobei die Ecke von zwei aneinander angeordneten Tischplatten ausgebildet wird, ist das Klemmblech entsprechend gewinkelt ausgebildet, wobei der Falz bzw. der Winkel senkrecht verläuft und bündig auf der Ecke aufliegt. Durch das formschlüssige Aufliegen des Klemmbleches wird ein seitliches Verrutschen der Befestigungsschiene vorteilhaft verhindert.
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Vorteilhaft nach Schutzanspruch 6 ist, dass die Tischplatte des Tischmoduls eine symmetrische Trapezform mit einer kurzen und einer langen Grundseite, die parallel zueinander angeordnet sind, sowie zwei gleichlange Schenkel, die achsensymmetrisch zueinander angeordnet sind, aufweist, wodurch mehrere Tischmodule wenigstens halbkreisförmig zu einer polygonen Tischbaugruppe anordenbar sind.
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Hierbei stoßen die Tischmodule mit den Schenkel ausbildenden Seiten jeweils aneinander. Es können aber auch sämtliche anderen Seiten in beliebiger Weise aneinander stoßen und so verschiedenste Kombinationen an Tischmodulen ausgebildet sein. Vorteilhaft werden stets gleichlange Seiten der Tischmodule aneinander angeordnet, um keinen Überstand zu erzeugen.
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Vorteilhaft nach Schutzanspruch 7 ist, dass die aus wenigstens zwei Tischmodulen umfassende Tischbaugruppe jeweils zwischen zwei benachbarten Tischmodulen eine Infektionsschutzvorrichtung aufweist.
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Die Infektionsschutzvorrichtung ist dabei mit einer Befestigungsschiene zwischen wenigstens zwei Tischmodulen angeordnet. Die Befestigungsschiene ist zwischen den Stirnflächen zweiter sich gegenüberliegenden Seiten zweier Tischmodule angeordnet und mit entsprechenden Befestigungsmitteln an diesem befestigt.
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Es ist aber auch denkbar, dass die Befestigungsschiene auf der Tischoberfläche von zwei benachbart angeordneten, aneinanderstoßenden Tischplatten angeordnet ist.
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Vorteilhaft nach Schutzanspruch 8 ist, dass das wenigstens eine Tischbein der aus wenigstens zwei Tischmodulen umfassenden Tischbaugruppe höhenverstellbar ausgebildet ist.
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Die Höhenverstellung kann durch Schraubgewinde verstellbar sein, in dem das wenigstens eine Tischbein aus mindestens zwei ineinander schiebbare Zylinder ausgebildet ist, wobei der innere Zylinder ein Außengewinde und der Außenzylinder ein entsprechendes Innengewinde aufweist.
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Es sind jedoch auch andere Arten der Höhenverstellung denkbar. So kann das wenigstens eine Tischbein aus mindestens zwei ineinander schiebbare Hohlkörper mit einer Längserstreckung sein. Die Höhenverstellung kann durch eine in den Hohlkörpern angeordnete Gasdruckfeder bewirkt werden. Alternativ können an der Mantelfläche des inneren Hohlkörpers und/oder an der Innenfläche des äußeren Hohlkörpers Rastelemente angeordnet sein, die auf bestimmten Höhenniveaus in den Rastelementen entsprechende Aussparungen und/oder ineinander greifen.
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Es ist ebenfalls denkbar, dass die Höhenverstellung elektrisch und/oder elektromotorisch erfolgt. Vorteilhaft sind sämtliche elektrisch höhenverstellbare Tischbeine miteinander gekoppelt, sodass eine elektrische bzw. elektromotorische Höhenverstellung synchron erfolgt.
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Vorteilhaft nach Schutzanspruch 9 ist, dass das wenigstens eine Tischbein der aus wenigstens zwei Tischmodulen umfassenden Tischbaugruppe am unteren Ende seiner Längserstreckung der Tischplatte gegenüber rollbar ausgebildet ist.
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Dadurch ist die Tischbaugruppe vorteilhaft leicht transportabel ausgebildet. Der Tisch kann so mühelos bewegt werden. Hierbei ist an den unteren Enden des wenigstens einen Tischbeins eine oder sind mehrere Rollen angeordnet. Besonders vorteilhaft ist die wenigstens eine Rolle um die Längsachse des jeweiligen Tischbeins rotierbar ausgebildet und in ihrem Nachlauf gelagert. Weiterhin ist an der wenigstens einen Rolle besonders vorteilhaft wenigstens eine Bremse angeordnet, so dass nach Verlagerung des Tisches durch Rollen die wenigstens eine Rolle des wenigstens einen Tischbeins durch die Bremsen blockiert werden kann und der Tisch nicht mehr verlagert werden kann.
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Vorteilhaft nach Schutzanspruch 10 ist, dass eine Einlegplatte bei der Tischbaugruppe mit der wenigstens halbkreisförmigen Anordnung der Tischmodule in die von den kurzen Grundseiten der trapezförmigen Tischplatten aufgespannte polygone Freifläche bündig zur Tischoberfläche der Tischplatten formschlüssig einsetzbar ist. Dadurch wird die aufgespannte Freifläche geschlossen und es wird eine durchgehende Tischoberfläche für die Tischbaugruppe geschaffen, auf die bspw. Gegenstände abgelegt werden können.
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Die Einlegplatte wird vorteilhaft von Bolzen oder Stiften gehalten, die an den kurzen Grundseiten der trapezförmigen Tischplatten angeordnet sind und zur Mitte der Tischbaugruppe hin ausgerichtet sind. Die Einlegplatte wird auf die nach innen ausgerichteten Bolzen oder Stifte aufgelegt. Vorteilhaft sind an den kurzen Grundseiten der trapezförmigen Tischplatten mehrere Sacklöcher für die Bolzen oder Stifte in unterschiedlichen Höhen angeordnet. So kann je nach Anordnung der Bolzen oder Stifte in den Sacklöchern die Höhe der Einlegplatte eingestellt werden, sodass die Einlegplatte nicht bündig zur Tischoberfläche der Tischbaugruppe ist.
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Weiterhin sind in einer vorteilhaften Ausgestaltung auf der Einlegplatte Einschraubmuffen angeordnet. Bei einer Anordnung von Infektionsschutzvorrichtungen über Befestigungsschienen auf der Tischbaugruppe, können die Befestigungsschienen jeweils an ihrem zur Mitte der Tischbaugruppe zeigenden Ende mithilfe einer Schraube gegen Verrutschen befestigt werden. Hierzu wird vorteilhaft eine Schraube senkrecht von oben durch die Befestigungsschiene durchgeführt und in die Einschraubmuffe eingeschraubt. Werden die Infektionsschutzvorrichtungen mit Befestigungsschienen weggelassen, kann die Einlegplatte umgedreht werden, sodass die Einschraubmuffen nach unten zeigen und auf der Oberseite eine ebene, nicht von Löchern durchbrochene Tischoberfläche ausgebildet wird.
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Vorteilhaft nach Schutzanspruch 11 ist, dass an den Seiten der Tischplatte, die die gleichlangen Schenkel der Trapezform ausbilden, jeweils wenigstens eine Befestigungseinheit zum Verbinden von wenigstens zwei Tischmodulen und/oder einer Befestigungsschiene angeordnet ist.
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Eine Befestigungseinheit weist vorteilhaft wenigstens zwei Komponenten auf, die komplementär zueinander ausgebildet sind. So ist denkbar, dass die Befestigungseinheit aus Magneten ausgebildet ist, die sich in einer anziehenden Ausrichtung gegenüber stehen. So ist denkbar, einen Magneten mit Nordausrichtung in die Stirnfläche einer Seite eines Tischmoduls und einen weiteren Magneten mit Südausrichtung in die Stirnfläche einer Seite eines weiteren Tischmoduls einzulassen, sodass sich die jeweiligen Seiten der Tischmodule anziehen. Hierbei sind die Magneten besonders vorteilhaft als sog. Super-Magneten bzw. Neodym-Eisen-Bor-Magneten ausgebildet.
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Es ist auch denkbar, dass die Befestigungseinheit als eine Kombination aus Riegel und Falle ausgebildet ist. So ist die Falle in der Stirnfläche einer Seite eines Tischmoduls eingelassen. Komplementär dazu ist in der Stirnfläche einer Seite eines weiteren Tischmoduls eine Falle eingelassen, die bei entsprechender gegenüberliegender Anordnung ineinander greifen und verriegeln. So kann bspw. der Riegel hakenförmig ausgebildet sein, der in eine Falle in Form einer Aussparung eingreift und durch Verlagerung in der Falle formschlüssig gehalten wird. Vorteilhaft ist hierbei der Riegel mit einem Schlüssel verriegelbar ausgebildet.
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Es ist auch möglich, dass der Riegel als Stift mit einer Verdickung am nach außen zeigenden Ende ausgebildet ist und die Falle als längliche Aussparung ausgebildet ist, wobei die Aussparung in der Breite dem Durchmesser des Stifts entspricht. An einem Ende der Aussparung ist eine Öffnung angeordnet, die dem größten Außendurchmesser der Verdickung entspricht, sodass diese durch diese Öffnung durchführbar und im Weiteren entlang der Aussparung verlagerbar ist. Riegel und Falle werden so von einer Offenposition in eine Verriegelposition bewegt. Hierbei kann die Aussparung längs einer Seite eines Tischmoduls angeordnet sein. So können zwei Tischmodule miteinander verbunden werden, indem Riegel und Falle ineinandergreifen und entlang der Aussparung, also längs der Seite mit der Aussparung, verschoben und so verriegelt werden. Es ist aber auch denkbar, dass die Aussparung orthogonal zur vorgenannten Ausrichtung, also senkrecht, ausgebildet ist. So kann der Riegel eines Tischmoduls in die entsprechende Falle eines weiteren Tischmoduls eingreifen und nach unten bewegt werden, sodass sich Riegel und Falle in einer Verriegelposition befinden, während die Tischplatten der Tischmodule bündig zueinander angeordnet sind. Die Aussparung der Falle muss nicht unbedingt geradlinig, sondern kann auch gewinkelt oder gekurvt verlaufen.
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Es ist ebenfalls denkbar, dass Riegel und Falle wie ein Bajonettverschluss ausgebildet sind, wobei die Falle als L-förmige Aussparung ausgebildet ist. Der Riegel ist vorteilhaft als Flachdübel ausgebildet und kann formschlüssig in die L-förmige Aussparung eingreifen und entlangbewegt werden.
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Weiterhin ist denkbar, dass die aneinanderstoßenden Seiten der Tischplatten bei der Anordnung zu einer Tischbaugruppe jeweils eine Nut-Feder-Verbindung ausbilden.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Ausgestaltungsmöglichkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen.
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Figurenliste
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In den Zeichnungen zeigt:
- 1 einen Ausschnitt einer Tischbaugruppe bestehend aus mehreren Tischmodulen mit mehreren Infektionsschutzvorrichtungen und
- 2 eine perspektivische Ansicht einer Tischplatte von der kurzen Grundseite der Trapezform aus.
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Es wird darauf verzichtet, Bestandteile zu zeigen und zu beschreiben, welche nicht wesentlich zum Verständnis der hierin offenbarten technischen Lehre sind. Im Weiteren werden nicht für alle bereits eingeführten und dargestellten Elemente die Bezugszeichen wiederholt, sofern die Elemente selbst und deren Funktion bereits beschrieben wurden oder für einen Fachmann bekannt sind.
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Ausführliche Beschreibung von Ausführungsbeispielen
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In der 1 ist ein Ausschnitt einer Tischbaugruppe 2 bestehend aus mehreren Tischmodulen 1 mit mehreren Infektionsschutzvorrichtungen 3 dargestellt. Der Ausschnitt ist als nach links hin offen dargestellt. Es sind in der Figur nach links hin verlaufend Tischmodule 1 lediglich angedeutet. Die 1 zeigt außerdem die Tischbaugruppe 2 in einer perspektivischen Ansicht von schräg oben.
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Die Tischmodule 1 der gezeigten Tischbaugruppe 2 weisen jeweils wenigstens eine waagerecht angeordnete Tischplatte 4 auf, wobei die Tischplatten 4 jeweils trapezförmig ausgebildet sind. Die Trapezform entspricht hierbei einem gleichschenkligen Trapez. Die Tischbaugruppe 2 ist so aufgebaut, dass bei zwei benachbart angeordneten Tischmodulen 1 sich die Seiten der Tischplatten 4 berühren bzw. aneinanderstoßen, die die Schenkel der gleichschenkligen Trapezform ausbilden. Gleichzeitig stoßen die Ecken der jeweils langen Seiten und die Ecken der jeweils kurzen Seiten der trapezförmigen Tischplatten 4 aneinander, sodass bei der Anordnung mehrerer Tischmodule eine im Wesentlichen kreisförmige Anordnung ausgebildet wird. In 1 sind fünf Tischmodule 1 gezeigt, deren Tischplatten 4 derart angeordnet sind, dass eine im Wesentlichen halbkreisförmige Tischbaugruppe 2 ausgebildet wird.
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In der Mitte der Tischbaugruppe 2 ist eine Einlegplatte 8 angeordnet, die bündig zur halbkreisförmigen Anordnung der Tischmodule 4 angeordnet ist. Die Mitte der Tischbaugruppe 2 wird von der aufgespannte polygone Freifläche, die von den kurzen Grundseiten der trapezförmigen Tischplatten 4 der Tischmodule 1 geformt wird, ausgebildet. Mit der Einlegplatte 8 wird die aufgespannte Freifläche in der Mitte der Tischbaugruppe 2 geschlossen und es wird eine durchgehende Tischoberfläche für die Tischbaugruppe 2 geschaffen, auf die bspw. Gegenstände abgelegt werden können.
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Die Infektionsschutzvorrichtung 3 ist vorzugsweise als eine transparente Schutzwand 6 ausgebildet. Damit wird bei installierter Infektionsschutzvorrichtung für eine am Tisch sitzende Person ein luftiger und freier Eindruck erweckt, da er durch die transparente Schutzwand 6 hindurch sehen kann.
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Die Infektionsschutzvorrichtung 3 ist in der Ausführung nach 1 an wenigstens einer Seite des Tischmoduls 1 orthogonal zur Tischplatte 4, sich nach oben hin erstreckend, angeordnet.
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Außerdem ist die Infektionsschutzvorrichtung 3 mit einer Befestigungsschiene 7, die auf der Oberseite und/oder auf der Unterseite wenigstens eines Tischmoduls 1 und/oder zwischen zwei nebeneinander angeordneten Tischmodulen 1 einer Tischbaugruppe 2 angeordnet ist, befestigbar.
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In der Ausgestaltung nach 1 weist die aus wenigstens zwei Tischmodulen 1 bestehende Tischbaugruppe 2 jeweils zwischen zwei benachbarten Tischmodulen 1 eine Infektionsschutzvorrichtung 3 auf, die mittels der Befestigungsschiene 7 am Tischmodul 1 gehalten ist.
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2 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Tischplatte 4 von der kurzen Grundseite aus, wobei die Tischplatte 4 eine Trapezform aufweist. Auf der gezeigten kurzen Grundseite sind drei Sacklöcher in unterschiedlichen Höhen angeordnet. In die Sacklöcher können Bolzen oder Stifte eingesteckt werden, auf die eine Einlegeplatte 8, die hier nicht gezeigt ist, aufgesetzt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Tischmodul
- 2
- Tischbaugruppe
- 3
- Infektionsschutzvorrichtung
- 4
- Tischplatte
- 5
- Tischbein
- 6
- transparente Schutzwand
- 7
- Befestigungsschiene
- 8
- Einlegplatte