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Die Erfindung betrifft eine mobile Infektionsschutzvorrichtung, bestehend aus mindestens zwei transparenten oder teiltransparenten, eine Abschirmung bildenden Schutzwänden, wobei die Schutzwände in einem, im Wesentlichen rechten, Winkel zueinander stehend verbindbar sind und jeweils einen Fußbereich sowie eine Oberkante aufweisen, gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
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Aus der
DE 20 2020 101 439 U1 ist eine Schutzschirmvorrichtung zur Aufstellung auf einer horizontalen Möbeloberfläche vorbekannt. Mit dieser Schutzvorrichtung soll einerseits Warenauslagen, andererseits aber auch Personen, welche die Warenauslagen benutzen oder miteinander kommunizieren, vor Infektionen bzw. vor Keimen geschützt werden.
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Die vorbekannte Schutzschirmvorrichtung besteht aus einer plattenartigen Schirmung sowie einer Halteeinrichtung. Die Halteeinrichtung kann mit der plattenartigen Schirmung verbunden werden.
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In diesem Sinne ist die Schutzschirmvorrichtung als Trennwand anzusehen, die zum Beispiel auf einem Tisch oder einer Theke aufgestellt werden kann.
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Die Halteeinrichtung umfasst mindestens einen Stützfuß, der mit einem Rand, insbesondere einem Unterrand, der Schirmplatte bzw. der Schirmung verbunden ist. Die Schutzschirmvorrichtung selbst ist zerlegbar, wobei die Halteeinrichtung vom eigentlichen Schirm getrennt werden kann.
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Die mobile Abschirmung zum Aufstellen auf einer Tischplatte gemäß
DE 20 2020 103 161 U1 weist ein Wandelement und Stabilisierungselement auf und ist dadurch gekennzeichnet, dass das Wandelement eine schlitzförmige erste Aussparung aufweist, mittels derer das Wandelement auf die Tischplatte aufgeschoben werden kann. In eine zweite schlitzförmige Aussparung ist ein Stabilisierungselement einschiebbar, derart, dass in einem aufgestellten Zustand der mobilen Abschirmung das Wandelement senkrecht zur Tischplatte und das Stabilisierungselement sowohl senkrecht zum Wandelement als auch senkrecht zur Tischplatte ausgerichtet ist.
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An einer vertikal angeordneten Frontscheibe sind an den seitlichen Außenkanten der Frontscheibe zur Frontscheibe abgewinkelt jeweils eine Seitenscheibe vorhanden. Die Scheiben werden von einem Rahmen gehalten, wobei zusätzlich neben einem sogenannten Grundrahmen ein Deckrahmen notwendig ist, um die notwendige Stabilität beim Einsatz der Schutzwandanordnung zu bewerkstelligen.
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Der passive Infektionsschutz nach
DE 20 2020 005 645 U1 geht von einem Tischmodul mit wenigstens einer daran anbringbaren Infektionsschutzvorrichtung aus, wobei das Tischmodul wenigstens eine Tischplatte aufweist und das Tischmodul und einem weiteren Modul zu einer Tischbaugruppe kombinierbar ist. Die Infektionsschutzvorrichtung zur Reduzierung der Gefahr des Übertragens von pathogenen Erregern von Mensch zu Mensch ist als transparente Schutzwand ausgebildet und an wenigstens einer Seite des Tischmoduls orthogonal zur Tischplatte nach oben hin erstreckend angeordnet.
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In einer Ausgestaltung der dortigen Lehre weist die aus wenigstens zwei Tischmodulen umfassende Tischbaugruppe jeweils zwischen zwei benachbarten Tischmodulen eine Infektionsschutzvorrichtung in Form der erläuterten transparenten Schutzwand auf.
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Zum Stand der Technik sei noch auf die
CN 111306687 A aufmerksam gemacht, welche eine Infektionsschutzvorrichtung zeigt, die auf einem handelsüblichen Tisch montiert werden kann. Diese bekannte Infektionsschutzvorrichtung umfasst oberseitig Abzugshauben, um für einen Luftstrom zu sorgen, wenn sich mehrere Personen im Bereich des Tisches bzw. der Tischplatte aufhalten.
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Aus den voranstehend geschilderten Beispielen des Standes der Technik sind also unterschiedliche, mobile Infektionsschutzvorrichtungen bekannt, deren grundsätzliche Funktion darin besteht, durch Husten oder Niesen eine Tröpfcheninfektion und hierdurch das Übertragen von Krankheitskeimen oder Erregern zu vermeiden.
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Bisher bekannten Vorrichtungen ist jedoch gemeinsam, dass diese entweder aus einer Vielzahl von Teilen bestehen, wobei zur Montage Werkzeuge eingesetzt werden müssen oder es notwendig ist, die Schutzvorrichtungen mit einer Oberfläche, zum Beispiel einer Tischplatte, einer Konsole oder dergleichen mehr oder weniger lösbar zu verbinden. Letzteres jedoch erschwert die Reinigung einer solchen Konsole oder Tischplatte, da zunächst die Schutzwände umfassende Infektionsschutzvorrichtung entfernt bzw. demontiert werden muss.
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Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, eine weiterentwickelte mobile Infektionsschutzvorrichtung, bestehend aus transparenten oder teiltransparenten, eine Abschirmung bildenden Schutzwänden anzugeben, welche werkzeugfrei montier- und demontierbar ist, die im verpackten Zustand, das heißt auf dem Versandweg, ein geringes Transportvolumen erfordert und die aus wenigen Einzelteilen besteht, welche kostengünstig zu fertigen sind.
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Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt durch eine mobile Infektionsschutzvorrichtung gemäß der Merkmalskombination nach Anspruch 1, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen umfassen.
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Es wird demnach von einer mobilen Infektionsschutzvorrichtung ausgegangen, welche aus mindestens zwei transparenten oder teiltransparenten bzw. transluzenten, eine Abschirmung bildenden Schutzwänden besteht.
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Die Schutzwände stehen in einem, im Wesentlichen rechten, Winkel zueinander und sind in diesem Zustand verbindbar. Weiterhin weisen die Schutzwände jeweils einen Fußbereich sowie eine Oberkante auf.
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Erfindungsgemäß weisen die Schutzwände jeweils eine, senkrecht zu einer Aufstellfläche orientierte Schlitznut auf, wobei die Schlitznut einer ersten Schutzwand von dem Fußbereich bis im Wesentlichen zur Schutzwandmitte und die Schlitznut einer zweiten Schutzwand von der Oberkante in Richtung Schutzwandmitte verläuft und die Schlitznuten derart dimensioniert sind, dass ein eigenstabiles Zusammenstecken der Schutzwände realisierbar ist.
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Sowohl im Bereich der sich kreuzenden Schutzwände ist an deren Oberkante als auch im Fußbereich ein Kreuzverbinder aufsteckbar, welcher jeweils sich kreuzende Nuten entsprechend der Stärke der Schutzwände besitzt und welche einen Formschluss zur weiteren Stabilisierung der Infektionsschutzvorrichtung ermöglicht.
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Im Fußbereich weisen die Schutzwände einen Rücksprung oder einen Freischnitt auf, so dass im Benutzungszustand eine Art Durchreiche gebildet ist, so das beispielsweise Dokumente oder Gegenstände zwischen den die Schutzvorrichtung nutzenden Personen ausgetauscht werden können.
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Die Schutzwände weisen, dem Rücksprung oder dem Freischnitt außenseitig benachbart, einen Fuß auf bzw. gehen in einen solchen Fuß über.
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Der Fuß kann an seiner Unterseite mit einem Kantenschutz oder einem Kantenschutzprofil versehen sein, um empfindliche Oberflächen, zum Beispiel die Oberfläche eines Tisches oder einer Konsole oder dergleichen Mittel zu schützen.
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Die Schutzwände weisen in Richtung ihrer Kreuzung bzw. der Kreuzverbinder eine Erhöhung bzw. in Richtung ihrer jeweiligen Enden eine Abflachung auf.
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Die lichten Abmessungen der Schutzwände sind gemäß der Nutzung auf einen üblichen Konferenztisch oder Stehtisch für mehrere Personen ausgelegt.
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Erfindungsgemäß besteht aber auch die Möglichkeit, die Abmessungen der Schutzwände so auszugestalten, dass die Infektionsschutzvorrichtung ein selbststehendes Bauteil ist und zum Beispiel über eine Gesamthöhe von im Wesentlichen 2 m verfügt.
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Die Schutzwände können mit einem Dokumentenhalter, einem Ablagedisplay oder einer einfachen konsolenartigen Ablage kombiniert werden.
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Derartige Dokumentenhalter können über eine hakenartige Aufnahme jeweils an den Oberkanten der betreffenden Schutzwand fixiert werden.
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In einer Weiterbildung der Erfindung besteht die Möglichkeit, an den Schutzwänden, insbesondere an deren Fußbereichen, Stromversorgungsanschlüsse auszubilden, beispielsweise um ein Kommunikationsgerät, ein Laptop oder dergleichen anzuschließen.
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Auch ist das Anbringen eines Mikrofons im Bereich der Schutzwände möglich, so dass Vorteile entstehen, wenn mehrere Personen die Infektionsschutzvorrichtung nutzend sich akustisch austauschen und parallel ein Internet-gestütztes Übertragen der gesprochenen Information im Sinne eines Web-Meetings gefordert wird.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung können die Schlitznuten breitenseitig eine Keilform aufweisen, um durch ein sich ergebendes Verkeilen beim Zusammenstecken der Schutzwände eine sehr feste Verbindung im Kreuzungsbereich der Wände und damit eine hohe Stabilität der Infektionsschutzvorrichtung zu bewerkstelligen.
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Ebenso ist denkbar, dass im oder am Bereich der Schutzwände eine Aufnahme oder eine Halterung für einen Desinfektionsmittelspender vorgesehen ist.
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Erfindungsgemäß ist darüber hinaus die Maßnahme, die Schutzwände mindestens abschnittsweise aus einem elektrochromen Material zu fertigen oder eine derartige elektrochrome Folienbeschichtung vorzusehen, so dass ein Blick auf Gegenstände, Dokumente oder dergleichen vertrauliche Unterlagen, die sich hinter der jeweiligen Schutzwand befinden, erschwert oder unmöglich ist. Diesbezüglich kann auch mindestens ein fußnaher Teilbereich der Schutzwände von vornherein nicht durchscheinend realisiert werden.
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Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Schutzwände zu nutzen, um eine Dokumentenbeleuchtungseinrichtung zu installieren, insbesondere raumsparende und kostengünstige Zeilen aus lichtemittierenden Dioden.
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Ziel dieser ausgestaltenden und ergänzenden Maßnahmen ist es, den Nutzern das an sich unangenehme Gefühl zu nehmen, voneinander durch Wände getrennt zu sein, was oftmals als wenig empathisch empfunden wird. Durch die zusätzlichen Funktionen, wie zum Beispiel Dokumentenhalter, Mikrofon, Beleuchtung, usw. überwiegen die Vorteile des Einsatzes einer derartigen mobilen Infektionsschutzvorrichtung und es werden die unangenehmen Komponenten in den Hintergrund gedrängt.
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Obwohl beispielsweise erfindungsgemäß davon ausgegangen wird, dass die Abmessungen der Schutzwände im Wesentlichen gleich groß gewählt werden, besteht die Möglichkeit je nach geplantem Aufstellungsort und Verwendungszweck die Breite aber auch die Höhe der Schlitzwände unterschiedlich zu gestalten. Bei Schutzwänden und einer Infektionsschutzvorrichtung, die unmittelbar auch im Fußboden aufstellbar ist und mindestens Mannshoch ist, kann in einem Bereich deutlich unterhalb der Kopfhöhe eines Benutzers eine Durchreiche in Form eines Durchbruches eingearbeitet bzw. vorhanden sein, um auch hier einen Austausch von Dokumenten oder sonstigen Objekten zu ermöglichen.
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Bei einer beispielhaften Konstruktion der mobilen Infektionsschutzvorrichtung, bestehend aus zwei, senkrecht zueinander stehenden, sich kreuzenden Schutzwänden kann diese von vier Personen im Maximum genutzt werden.
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Alternativ besteht auch die Möglichkeit, bei einer Schutzwand größerer Längsausdehnung zwei Schlitznuten einzubringen, die dann zwei weitere Schutzwände mit einer geringeren Längsausdehnung aufnehmen. Bei einer solchen Ausbildung können bis zu sechs Personen gleichzeitig kommunizieren. Insofern versteht sich die Lehre der Erfindung nicht einschränkend bezogen auf lediglich zwei dieser mittels Schlitznuten ineinander gesteckten Schutzwände mit entsprechenden Kreuzverbindern zur Sicherung und zum Erhalten der notwendigen Stabilität der Infektionsschutzvorrichtung.
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Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
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Hierbei zeigen:
- 1 eine perspektivische Darstellung eines beispielhaften Kreuzverbinders mit zwei sich kreuzenden Nuten, die eine Nutbreite aufweisen, die auf die Stärke bzw. Dicke der Schutzwände abgestimmt ist, sowie
- 2 eine Darstellung der Einzelteile einer beispielhaften mobilen Infektionsschutzvorrichtung, bestehend aus zwei Schutzwänden mit zwei Kreuzverbindern (am Boden liegend), um auch zu verdeutlichen, dass die plattenartigen Schutzwände nebst den Kreuzverbindern nur ein geringes Verpackungs- und damit Transportvolumen benötigen;
- 3 eine Detaildarstellung eines Fußes einer Schutzwand, wobei an der Unterseite ein Kantenschutz in Form eines Kantenschutzprofiles fixiert ist;
- 4 eine Detaildarstellung von Abschnitten der ineinandergesteckten Schutzwände mit an der Unterseite aufgestecktem Kreuzverbinder;
- 5 eine Darstellung zur Verdeutlichung des einfachen Aufsteckens des Kreuzverbinders nachdem die Schutzwände über ihre jeweiligen Schlitznuten ineinander gesteckt wurden;
- 6 eine Darstellung der zwei durch Ineinanderstecken unter Nutzung von Schlitznuten verbundenen Schutzwände mit an der Oberseite und der Unterseite im Kreuzungsbereich der Schutzwände aufgesteckten Kreuzverbindern, und
- 7 eine Darstellung der mobilen Infektionsschutzvorrichtung mit zwei Schutzwänden, den jeweils ausgebildeten Schlitznuten zum Ineinanderstecken der Schutzwände, den Kantenschutzprofilen im Bereich der Füße sowie zwei Kreuzverbindern zur Sicherung der Stabilität der Infektionsschutzvorrichtung, nachdem die Schutzwände ineinandergesteckt wurden, wodurch die Infektionsschutzvorrichtung für vier Personen gebildet ist.
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Die mobile Infektionsschutzvorrichtung gemäß Ausführungsbeispiel besteht aus einer ersten Schutzwand 1 und einer zweiten Schutzwand 2.
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Die erste Schutzwand 1 weist eine Schlitznut 3 auf, welche vom Fußbereich bis im Wesentlichen zur Schutzwandmitte reicht.
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Die zweite Schutzwand 2 weist ebenfalls eine Schlitznut 4 auf.
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Diese Schlitznut 4 ist von der Oberkante der Schutzwand 2 bis im Wesentlichen zur Mitte der Schutzwand 2 ausgeführt und derart dimensioniert, dass ein eigenstabiles Zusammenstecken der Schutzwände 1 und 2 realisierbar ist.
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Kreuzverbinder 5 dienen der Stabilisierung der ineinander gesteckten Schutzwände 1 und 2, wie dies beispielsweise anhand der 4, 5 und 6 für den Fachmann nachvollziehbar ist.
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Die Kreuzverbinder 5, welche bevorzugt als Kunststoffspritz- oder -pressteil ausgeführt sind, weisen zwei sich kreuzende Nuten 6 auf.
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Die Nutbreite ist hier auf die Stärke der Schutzwände 1; 2 abgestellt.
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Die Nuttiefe ist soweit ausreichend ausgeführt, dass ein guter Halt nach dem Aufstecken auf den entsprechenden Schutzwandabschnitt gegeben ist.
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Aus den 6 und 7 ist ersichtlich, dass die Schutzwände 1; 2 in ihrem Fußbereich einen Rücksprung oder einen Freischnitt 7 aufweisen, so dass im Benutzungszustand eine Durchreiche gebildet ist.
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An dem Freischnitt 7 in Außenrichtung benachbart gehen die Schutzwände 1; 2 jeweils in einen Fuß 8 über.
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Der Fuß 8 kann an seiner Unterseite mit einem Kantenschutz oder einem Kantenschutzprofil 9 versehen sein, um einen Oberflächenschutz, zum Beispiel für eine Tischplatte, zu bilden.
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Darüber hinaus weisen die Schutzwände 1; 2 in Richtung Kreuzung oder Kreuzverbinder 5 eine Erhöhung 10 und in Richtung ihrer jeweiligen Enden eine Abflachung 11 auf.
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Die lichten Abmessungen der Schutzwände 1; 2 sind im Hinblick auf die geplante Nutzung in Höhe und Breite ausgelegt. Für eine Nutzung zum Beispiel auf einem üblichen Konferenztisch oder Stehtisch ist die Höhe der Schutzwände auf am Tisch sitzende Personen ausgelegt. Bei einem Stehtisch sind die höhenseitigen Abmessungen entsprechend angepasst.
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Bei einer freistehenden Infektionsschutzvorrichtung wird üblicherweise auf eine Höhe von im Wesentlichen 2 m orientiert. Die Oberfläche der Schutzwände 1; 2 kann mindestens abschnittsweise mit einem elektrochromen Material in Form einer elektrochromen Folienbeschichtung versehen sein, so dass ein Blick auf Gegenstände, Dokumente oder dergleichen, die sich im Bereich eines gegenüberliegenden Aufenthaltsraumes eines Nutzers befinden, nicht oder nur erschwert erkennbar sind. Hierdurch ist ein Einblick in vertrauliche Dokumente trotz der Nähe der Nutzer der Schutzvorrichtung verhinderbar.
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Die 5 illustriert, wie nach dem Zusammenstecken der Schutzwände 1; 2 unter Nutzung der Schlitznuten 3 und 4 ein Kreuzverbinder 5 leicht im Kreuzungspunkt der Schutzwände aufgesteckt werden kann. Dieses Aufstecken erfolgt sowohl oberseitig als auch unterseitig, wie dies die 6 deutlich macht.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- erste Schutzwand
- 2
- zweite Schutzwand
- 3
- erste Schlitznut
- 4
- zweite Schlitznut
- 5
- Kreuzverbinder
- 6
- Nut
- 7
- Freischnitt
- 8
- Fuß
- 9
- Kantenschutz
- 10
- Erhöhung
- 11
- Abflachung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202020101439 U1 [0002]
- DE 202020103161 U1 [0006]
- DE 202020101855 U1 [0007]
- DE 202020005645 U1 [0009]
- CN 111306687 A [0011]