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Die Erfindung betrifft einen Gewinnungshobel, insbesondere Kohlegewinnungshobel, mit einem an einem rückbaren Förderer führbaren Hobelgrundkörper, der für jede Hobelfahrtrichtung an einer geneigten Auflagerfläche einen Schwenkzapfen zur schwenkbaren Lagerung eines Meißelträgers aufweist, mit zwei Meißelträgern, die am jeweiligen Schwenkzapfen schwenkbar gelagert sind, mit Gewinnungsmeißeln bestückt sind und fahrtrichtungsabhängig verschwenkbar sind, mit wenigstens einem am Hobelgrundkörper höhenverstellbar befestigbaren Firstmeißelträger mit mit Gewinnungsmeißeln bestückten Firstmeißelsäulen, der in unterschiedlichen Höhenpositionen an einer zwischen den geneigten Auflagerflächen ausgebildeten Befestigungsfläche lösbar verankerbar ist, mit einem auf den Hobelgrundkörper aufsetzbaren Aufsatzteil, das im Montagezustand die Befestigungsfläche für den Firstmeißelträger zur Aufstockung der Arbeitshöhe des Gewinnungshobels verlängert, und mit Nebenmeißelsäulen, die mit Gewinnungsmeißeln versehen sind und am Aufsatzteil zu beiden Seiten der Befestigungsfläche befestigt sind.
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Kohlenhobel mit an schwenkbaren Meißelträgern befestigten Gewinnungsmeißeln, die fahrtrichtungsabhängig über eine Schubstange oder einen mit der Zugkette für den Gewinnungshobel verbundenen Mitnehmer verbunden sind, sind beispielsweise aus der
DE 201 18 259 U1 oder der
DE 196 37 789 A1 bekannt. Um mit demselben Hobel unterschiedliche Mächtigkeiten abbauen zu können, kann die Höhe des Gewinnungshobels an die tatsächlich gewünschte Arbeitshöhe angepasst werden, indem der Gewinnungshobel mit Aufsatzteilen aufgestockt wird. Bei der DE 196 37 789 A1 erfolgt die Aufstockung mittels eines Aufsatzteils, welches über ein Stützportal versatzseitig an einer hierzu am Förderer vorgesehenen Führungsschiene abgestützt wird, wodurch selbst bei besonders hoch aufbauenden und ggf. mit mehreren aufgesetzten Aufsatzteilen versehenen Gewinnungshobeln eine zuverlässige Stabilisierung des Hobels mit günstiger Absetzung der Kräfte auf die Hobelführung erreicht werden kann.
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Im untertägigen Bergbau besteht zunehmend ein Bedarf an Gewinnungshobeln, insbesondere Kohlegewinnungshobeln, mit denen auch geringe Flözmächtigkeiten möglichst variabel und mit kurzen Umrüstzeiten abgebaut werden können. Die Erfindung geht aus von dem aus der
DE 20 2010 000 457 U1 bekannten Gewinnungshobel mit Aufsatzteil und am Aufsatzteil anordbaren Nebenmeißelsäulen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Gewinnungshobel zu schaffen, der einen Grundkörper mit möglichst niedrigem Aufbau hat, eine hohe Variabilität für den Abbau unterschiedlicher Mächtigkeiten der hereinzugewinnenden Mineralienschicht, insbesondere Kohle, bietet, montagefreundlich ist und ein verbessertes Abbauverhalten auch im Strebendbereich sowie im Streb-Streckenübergang selbst dann hat, wenn dort beengte Platzverhältnisse aufgrund der Antriebssituation oder einer schmalen Strecke vorliegen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass jede Nebenmeißelsäule in ihrer Gewinnungsstellung für eine Hobelfahrt jeweils über einem Meißelträger positioniert ist und zwischen dem Aufsatzteil und der Nebenmeißelsäule ein Zwischenteil angeordnet ist, der klappbar am Aufsatzteil befestigt und in eine Montagestellung wegklappbar ist, in der bei montiertem Aufsatzteil und Zwischenteil der zugehörige Meißelträger demontierbar ist. Anders als beim gattungsgemäßen Gewinnungshobel nach der
DE 20 2010 000 457 U1 können bei dem erfindungsgemäßen Gewinnungshobel die Gewinnungsmeißel an der Nebenmeißelsäule oberhalb bzw. in Verlängerung der Linie der Gewinnungsmeißel des zugehörigen Meißelträgers liegen. Durch die in Fahrtrichtung erheblich weiter vorne liegenden Nebenmeißelsäulen wird insbesondere im Strebendbereich sowie im Streb-Streckenübergang ein verbessertes Abbauverhalten mit dem Gewinnungshobel erreicht und eine Oberbank oder ein Betondamm, mit welchem eine Streckenstützkonstruktion ggf. hinterfüllt ist, kann bis in die Strecke abgetragen werden. Falls einer der am Grundkörper schwenkbar gelagerten Meißelträger gewechselt werden muss, kann trotz der in Fahrtrichtung noch vorne auskragenden Positionierung der Nebenmeißelsäule der Aufsatzteil am Grundkörper verbleiben und es ist nur erforderlich, den Zwischenteil, ggf. nach Demontage der Nebenmeißelsäule sowie Lösen zugehöriger Arretierungsmittel, in eine Montagestellung wegzuklappen, in der es möglich ist, den Meißelträger vom Grundkörper abzuheben, ohne das der Zwischenteil die Montage oder Demontage der Meißelträger stört.
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Für die Gewinnungsarbeit mit dem Gewinnungshobel ist vorteilhaft, wenn die Nebenmeißelsäulen um eine Achse partiell schwenkbar am Zwischenteil befestigt sind, damit sie bei der Hobelfahrt in Gegenfahrtrichtung in eine Stellung schwenken können, in der sie keinen Kontakt mit der Abbaufront haben. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung können die Nebenmeißelsäulen um Zapfenstummel schwenkbar am Zwischenteil befestigt sein, die integral an der Nebenmeißelsäule ausgebildet sind und die vorzugsweise nur dann in randoffene Zapfenaufnahmen am Zwischenteil einschiebbar sind, wenn sich die Nebenmeißelsäule in einer definierten Schwenkstellung relativ zum Zwischenteil befindet. Durch Verschwenken der Nebenmeißelsäule in die Gewinnungsstellung kann dann erreicht werden, dass sämtliche Kräfte formschlüssig zwischen Zwischenteil und Nebenmeißelsäule aufgefangen werden. Um ein Wegbewegen aus dieser Stellung bei begrenztem Freiheitsgrad zu verhindern, können gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung die Nebenmeißelsäule und der Zwischenteil mit Hakenvorsprüngen versehen sein, die in der Gewinnungsstellung einander gegenüberliegen. Insbesondere bei entsprechenden Hakenvorsprüngen, aber auch bei anderen Ausgestaltungen, kann die Nebenmeißelsäule jeweils mittels eines kettengliedartigen Sicherungselementes am zugehörigen Zwischenteil gegen Zurückschwenken in die Schwenkstellung zur Demontage arretiert sein, wobei die Ösenlänge des Kettengleides den Freiheitsgrad zum Verschwenken bestimmt.
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Das Aufsatzteil kann an seiner Unterseite mit Riegelzapfen versehen sein, die im Montagezustand in Riegelvertiefungen am Hobelgrundkörper einfassen, und/oder das Aufsatzteil kann mittels mit Spannschrauben bewegbarer Keilklauen am Hobelgrundkörper festklemmbar oder festgeklemmt sein. Insbesondere vorteilhaft ist, wenn der Zwischenteil und die Nebenmeißelsäule um zueinander parallele Achsen bewegbar sind. Ferner kann die Befestigungsfläche am Hobelgrundkörper seitlich von Nutenführungen begrenzt sein und das Aufsatzteil kann an seiner Vorderfläche mit Nutenführungen versehen sein, wobei die Nebenmeißelsäulen zu beiden Seiten der Nutenführungen angeordnet sind. Die Achsen können dann vorzugsweise parallel zu den Nuten an der Befestigungsfläche für den Firstmeißelträger verlaufen.
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Da bei der Gewinnungsfahrt erhebliche Kräfte auf die Nebenmeißelsäule und die Zwischenteile wirken, ist insbesondere vorteilhaft, wenn der Zwischenteil an seiner Rückseite mit einer Druckleiste versehen ist, die in der Gewinnungsstellung der Nebenmeißelsäulen am Aufsatzteil anliegt. Die günstigste Kraftableitung wird erzielt, wenn die Druckleiste in der Gewinnungsstellung mit einem Stirnende in Fahrtrichtung an einer Anschlagfläche am Aufsatzteil anliegt. Hierzu können das Stirnende und die Anschlagfläche schräg zur Fahrtrichtung verlaufen, um bei geringer Breite der Druckleiste eine möglichst große Auflagefläche zwischen den Teilen zu erzielen. Um auch bei beengten Raumverhältnissen Arretiermittel anbringen zu können, ist besonders vorteilhaft, wenn die Druckleiste mit einer Einziehung versehen ist. Im Aufsatzteil und im Zwischenteil können Aufnahmebohrungen für Arretierschrauben vorgesehen sein, mit denen der Zwischenteil in der Gewinnungsstellung gegen Wegklappen festsetzbar ist. Besonders günstig ist, wenn die Aufnahmebohrungen im Zwischenteil im Bereich der Einziehungen ausgebildet sind.
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Weitere Vorteile und Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen Gewinnungshobels ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiels. In der Zeichnung zeigen:
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1 einen erfindungsgemäßen Gewinnungshobel in Ansicht auf die dem Abbaustoß zugewandt liegende Vorderseite;
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2 einen erfindungsgemäßen Gewinnungshobel in Draufsicht bei demontierter linker Nebenmeißelsäule und weggeklapptem Zwischenteil;
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3 den Hobel aus 1 in Schnittansicht entlang III-III in 1;
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4 ein Aufsatzteil für den erfindungsgemäßen Gewinnungshobel in Draufsicht;
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5 das Aufsatzteil aus 4 in Seitenansicht;
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6 das Aufsatzteil aus 4 perspektivisch in Ansicht auf die Vorderseite;
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7 das Aufsatzteil aus 4 in perspektivischer Draufsicht bei demontierter linker Nebenmeißelsäule und weggeklapptem Zwischenteil; und
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8 das Aufsatzteil aus 7 in perspektivischer Ansicht auf die Rückseite.
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In den 1 bis 3 ist insgesamt mit Bezugszeichen 1 ein erfindungsgemäßer Gewinnungshobel bezeichnet, der mittels einer nur angedeuteten Hobelkette 2 in einem untertägigen Gewinnungsbetrieb entlang von Hobelführungen (nicht gezeigt) bewegt werden kann, die Bestandteil einer Fördereinrichtung sind, die entlang der Abbaufront über Längen von meist 200 m bis 400 m zum Hereingewinnen von Mineralien wie insbesondere Kohle verlegt ist und mittels geeigneter Rückeinrichtungen automatisch mit dem Abbaufortschritt vorgerückt werden kann. In 3 sind an der Rückseite eines Grundkörpers 4 des Gewinnungshobels 1 ein Führungsschuh 5 und eine Führungseinziehung 6 erkennbar, mit denen sich der Gewinnungshobel 1 an Führungsleisten führt, die Bestandteil der Hobelführung sind. Die Hobelkette 2 ist an einen Zugschlitten 6 als Mitnehmer angeschlossen, der in einer Ausnehmung an der Unterseite des Hobelgrundkörpers 4 angeordnet ist und den Gewinnungshobel 1 in Zugrichtung der Hobelkette 2 entlang der Hobelführung verschiebt, wie dies aus dem Stand der Technik bekannt ist.
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Der Gewinnungshobel 1 ist für beide Hobelfahrtrichtungen, in 1 mit den Fahrtrichtungen F bzw. F' angedeutet, jeweils mit einem Meißelträger 7 versehen, der jeweils am Hobelgrundkörper 4 schwenkbar um einen in 3 erkennbaren Schwenkzapfen 8 gelagert ist und mit seinem Gewicht an einer schrägen Auflagerfläche 9 des Hobelgrundkörpers 4 aufliegt. Beide Meißelträger 7 sind, wie 1 gut erkennen lässt, mit einer Reihe übereinander angeordneter Gewinnungsmeißel 11 versehen, die sich über die gesamte Höhe des Hobelgrundkörpers 4 erstrecken und über die Höhe des Gewinnungshobels 1 Material mit demjenigen Meißelträger 7 abzubauen, der in Fahrtrichtung F oder F’ vorne liegt. Durch die Schwenkbarkeit der beiden Meißelträger 7, die hier über eine Schubstange 62 zwischen beiden Meißelträgern 7 zwangsgekoppelt ist, wird erreicht, dass der in Fahrtrichtung vorne liegende Meißelträger 7 den in Fahrtrichtung hinten liegenden Meißelträger 7 nach hinten verschiebt, dass dessen Gewinnungsmeißel 11 keinerlei Kontakt mit der Abbaufront haben. Kehrt sich die Hobelfahrtrichtung F in die Gegenfahrtrichtung F' um, wird entsprechend mit den Gewinnungsmeißeln 11 am anderen Meißelträger 7 Gewinnungsarbeit geleistet und dieser schwenkt durch die Abbaukräfte entgegen der Fahrtrichtung und schiebt den in Fahrtrichtung hinteren Meißelträger 7 entsprechend zurück. Auch dies ist dem Fachmann bekannt. Der Gewinnungshobel 1 ist ferner in an sich bekannter Weise mit einem Firstmeißelträger 12 mit zwei mit Gewinnungsmeißeln 14 bestückten Firstmeißelsäulen 13 versehen, der höhenverstellbar am Hobelgrundkörper 4 befestigt ist und entlang von Nutenführungen 15 in der Höhe, im Regelfall vertikal, verschoben und in unterschiedlichen Höhenpositionen verankert werden kann.
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Der Gewinnungshobel 1 ist ferner in an sich bekannter Weise mit einem Aufsatzteil 20 versehen, mit dem die Bauhöhe und damit die Abbauhöhe des Gewinnungshobels 1 vergrößert werden kann. Am Aufsatzteil 20 ist für jede Fahrtrichtung eine Nebenmeißelsäule 21, die mit weiteren Gewinnungsmeißeln 22 bestückt ist, angeordnet, um auch über die Höhe des Aufsatzteils 20 Mineralien oder Gestein an der Abbaufront abzubauen. Mittig des Aufsatzteils 20 sind an dessen Vorderfläche Nutenführungen 26 angeordnet, welche die Nutenführungen 15 am Hobelgrundkörper 4 verlängern, um den Firstmeißelträger 12 derart nach oben verlagern zu können, dass mit dem Firstmeißelträger 12 auch bei montiertem Aufsatzteil 20 im Firstbereich Material abgetragen werden kann. Sowohl die Firstmeißelsäulen 13 als auch die Nebenmeißelsäulen 21 sind verschwenkbar, damit immer nur die in Fahrtrichtung F bzw. F' vorne liegende Firstmeißelsäule 13 und Nebenmeißelsäule 21 Gewinnungsarbeit leistet.
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Bei dem erfindungsgemäßen Gewinnungshobel 1 sind beide Nebenmeißelsäulen 21 derart am Gewinnungshobel 1 positioniert, dass die Gewinnungsmeißel 22 der Nebenmeißelsäulen 21 sich oberhalb der Meißelträger 7 und in bogenartiger Verlängerung der Gewinnungsmeißel 11 an den Meißelträgern 7 befinden. Eine entsprechend in Fahrtrichtung weit vorne liegende Positionierung der Nebenmeißelsäule 21 wird beim erfindungsgemäßen Gewinnungshobel 1 dadurch erreicht, dass zwischen dem Aufsatzteil 20 und den Nebenmeißelsäulen 21 jeweils ein Zwischenteil 30 angeordnet ist, welcher, wie insbesondere die 2 für den linken Zwischenteil 30 zeigt, bezogen auf die Gewinnungsstellung der Nebenmeißelsäule 21, wie in der rechten Hälfte der 2 gezeigt, in eine Montagestellung weggeklappt werden kann, in der sich weder der Zwischenteil 30, noch eine ggf. am Zwischenteil 30 befestigte Nebenmeißelsäule 21 derart über dem darunter liegenden Meißelträger 7 befindet, dass eine Zugänglichkeit des Schwenkzapfens 8 behindert wäre und/oder der Meißelträger 7 nicht demontiert und vom Schwenkzapfen abgehoben werden könnte. Für die Demontage des Meißelträgers 7 reicht es mithin bei dem erfindungsgemäßen Gewinnungshobel 1 aus, Arretiermittel für den Zwischenteil 30 zu lösen und diesen, ggf. nach vorheriger Demontage der zugehörigen Nebenmeißelsäule, wie in 2 links gezeigt, in die entsprechende Montagestellung wegzuklappen. Der in der Regel sehr schwere Aufsatzteil 20 kann während Montage/Demontage der Meißelträger 7 am Hobelgrundkörper 4 verbleiben.
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Der zugehörige Aufbau des Aufsatzteils 20, des Zwischenteils 30 und der Nebenmeißelsäulen 22 wird nun unter zusätzlicher Bezugnahme auf die 4 bis 8 erläutert. Zur Verankerung des Aufsatzteils 20 am Hobelgrundkörper ist der Aufsatzteil 20 an seiner Unterseite mit vorzugsweise mehreren Riegelzapfen 23 versehen, die in entsprechende Riegelvertiefungen (nicht gezeigt) am Hobelgrundkörper einfassen, und hierdurch den Aufsatzteil 20 am Hobelgrundkörper parallel zur Fahrtrichtung formschlüssig festlegen. Um Vertikalbewegungen zwischen Aufsatzteil 20 und Hobelgrundkörper zu verhindern, sind Keilklauen 24 vorgesehen, die mittels Spannschrauben 25 derart gegeneinander verstellt werden können, dass die Klauen der Keilklauen 24 partiell den Aufsatzteil 20 übergreifen und den Hobelgrundkörper unterfassen und hierdurch Aufsatzteil 20 und Hobelgrundkörper (4, 4) gegeneinander verspannen. Die Keilklauen 24 sind zu beiden Seiten der Nutenführungen 26 angeordnet, die hier lösbar am Aufsatzteil 20 verankert, insbesondere angeschraubt sind. Das Aufsatzteil 20 endet an beiden Stirnenden in einer zur Vorderseite offen liegenden Gabelaufnahme 29 mit voneinander beabstandeten Bolzenaufnahmen 27, wobei in den Zwischenraum zwischen den Bolzenaufnahmen 27 der Zwischenteil 30 mit einem Bolzenauge 31 einfasst. Die Bolzenaufnahmen 27 und das Bolzenauge 31 sind mittels eines Schwenkbolzens 45 verbunden, der mit seiner Schwenkachse parallel zu den Nutenführungen 26 liegt und die Bolzenaufnahmen 27 und das Bolzenauge 31, und somit Zwischenteil 30 und Aufsatzteil 20, schwenkbar miteinander verbindet. Die Bolzenaufnahmen 27 und das Bolzenauge 31 sind entsprechend kräftig ausgelegt, damit das gesamte Gewicht des Zwischenteils 30 und der angeschlossenen Nebensäule 21 verschwenkbar gehalten wird.
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Der Zwischenteil 30 weist, integral mit dem Bolzenauge 31 verbunden, einen Mittelteil 32 auf, an dessen Rückseite eine kräftige Druckleiste 33 ausgebildet ist, die, wie vor allem 7 gut erkennen lässt, in der Gewinnungsstellung, wie beim rechten Zwischenteil gezeigt, mit Ihrer abgeschrägten hinteren Stirnseite 34 an einer ebenfalls schräg zur Fahrtrichtung verlaufenden Anschlagfläche 28 am Aufsatzteil 20 formschlüssig anliegt, um sämtliche während der Gewinnungsfahrt an den Nebenmeißelsäulen 21 entstehenden Kräfte über die Druckleiste 33 in das Aufsatzteil 20 einzuleiten. Der Mittelteil 32 ist ferner, dem Bolzenauge 31 gegenüberliegend, mit Zapfenaufnahmen 35 versehen, in die ein Tragkörper 41 der Nebenmeißelsäulen 21 vorzugsweise nur in einer bestimmten Relativstellung zwischen Nebenmeißelsäule 21 und Zwischenteil 30 einsetzbar ist. Der Tragkörper 41 der Nebenmeißelsäule 21 kann bzw. muss dann relativ zum Zwischenteil 30 in eine Position verschwenkt werden, in der der Tragkörper 41 der Nebenmeißelsäule 21 fest zwischen einem Armpaar 36 am Zwischenteil 30, welches Armpaar 35 den Zapfenaufnahmen 35 mit geringem Abstand gegenüberliegt, gehalten wird. Die Nebenmeißelsäule 21 stützt sich mithin in der Gewinnungsstellung am Zwischenteil 30 einerseits über die Zapfenaufnahmen 35 und andererseits zwischen dem Armpaar 36 ab und ein Lösen der Nebenmeißelsäule 21, wie auch die Montage, kann nur in einer bestimmten Schwenkstellung erfolgen, nicht jedoch in der Gewinnungsstellung, wie in der rechten Hälfte der 7 gezeigt. Die Schwenkzapfenverbindung zwischen der Nebenmeißelsäule 21 und dem Zwischenteil 30 kann mittels Zapfenstümpfen erfolgen, die integral am Tragkörper 41 der Nebenmeißelsäule 21 ausgebildet sind.
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Der Zwischenteil 30 ist ferner, wie insbesondere 8 zeigt, an seiner Rückseite, hier unmittelbar anschließend an das Bolzenauge 31, mit einem Stützvorsprung 37 versehen, der seitlich über das Bolzenauge 31 vorkragt und an der Rückseite des Aufsatzteils 20 in der Gewinnungsstellung in einer stufenförmigen Vertiefung 42 eine Anschlagfläche findet. Am Boden der stufenförmigen Vertiefung 42 und auch am Stützvorsprung 37 sind Aufnahmebohrungen 38 bzw. 43 ausgebildet, in die Arretierschrauben 44 eingeschraubt werden können, um den Zwischenteil 30 in der Gewinnungsstellung gegen unbeabsichtigtes Wegschwenken zu sichern. Die im Gewinnungsbetrieb entstehenden Kräfte drücken die Druckleiste 33 mit der Stirnseite 34 gegen die Anschlagfläche 28, weswegen die Arretierschrauben 44 keine Querkräfte aufnehmen müssen. Um die Arretierschrauben 44 gut erreichen zu können, ist die Druckleiste 33 mit einer Einziehung 39 versehen. Die mittels der Zapfenvorsprünge und Zapfenaufnahmen 35 erzielte Schwenkachse und die mittels der Schwenkbolzen 45 erzielte Schwenkachse liegen parallel zueinander und parallel zu den Nutenführungen 26.
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Der Tragkörper 41 der Nebenmeißelsäulen 21 und der Zwischenteil 30 sind jeweils an der Vorderseite mit Hakenvorsprüngen 48, 49 versehen, die in der Gewinnungsstellung einander gegenüberliegen und von einem Kettenglied umgeben sind, das eine begrenzte Verschwenkung des Tragkörpers 41 der Nebenmeißelsäule 21 relativ zum bewegungsfest am Aufsatzteil 20 befestigten Zwischenteil 30 zulässt und mittels eines Steckbolzens od.dgl. gegen Herabfallen gesichert ist.
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Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt und für den Fachmann sind zahlreiche Modifikationen ersichtlich, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche fallen sollen. Die Arretierung des Firstmeißelträgers am Grundkörper kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen. Der Firstmeißelträger ließe sich unter Umständen auch in eine Position bewegen, in der die Nebenmeißelsäulen an den Zwischenteilen verbleiben können, wenn dieser für eine Montate/Demontage der Meißelträger ausgeschwenkt wird. Das gleiche könnte auch durch eine andere Gestaltung des Tragkörpers für die Nebenmeißelsäulen erreicht werden. Anstelle von Zapfenvorsprüngen könnten auch Schwenkbolzen u.dgl. zum Einsatz kommen, die auf unterschiedlichste Weisen gesichert werden können. Durch die Wahl unterschiedlicher Zwischenteile könnten unterschiedliche Abbaulinien zwischen den Gewinnungsmeißeln an den Meißelträgern und den Gewinnungsmeißel an den Nebenmeißelsäulen erreicht werden. Die Höhenverstellung und Verlagerung des Firstmeißelträgers könnte auch anders als über Führungsnuten erfolgen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20118259 U1 [0002]
- DE 19637789 A1 [0002]
- DE 202010000457 U1 [0003, 0005]