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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Handwerkzeugmaschine mit den Merkmalen im Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs 1.
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Um die Ergonomie von Handwerkzeugmaschinen zu verbessern, sind aus dem Stand der Technik beispielsweise Systeme bekannt, die auf einen Benutzer einwirkende Vibrationen, welche durch den Arbeitsvorgang oder die Eigenvibration der Handwerkzeugmaschine verursacht werden können, reduzieren. Beispielsweise kennt die
DE 10 2009 054 283 A1 eine derartige Handwerkzeugmaschine mit Vibrationsdämpfung. Die in der DE-Patentanmeldung gezeigte Winkelschleifmaschine umfasst einen Schleifteller, der auf einem an einer Antriebswelle montierten Gelenklager dreh- und schwenkbar gehalten ist. Weiter sind Zugfedern vorhanden, welche den Schleifteller mit dem Antriebsflansch verbinden. Hierzu müssen radial um den Antriebsflansch mehrere Zugfedern angeordnet sein.
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Um den Arbeitsvorgang an unterschiedlichen Positionen zu vereinfachen, sind aus dem Stand der Technik weitere Vorrichtungen bekannt, bei welchen das Arbeitswerkzeug relativ zu einem Handgriffteil gedreht werden kann. Beispielsweise zeigt die
EP 0 569 382 B1 eine derartige Handwerkzeugmaschine. Die Handwerkzeugmaschine des EP-Patentes besitzt ein Zugband zur Arretierung zweier Gehäuseteile der Handwerkzeugmaschine in verschiedenen Drehpositionen. Durch die Arretierung mittels Zugband kann es sein, dass bei einem großen Moment die beiden Gehäuseteile nicht drehfest miteinander verbunden sind.
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Aufgabe der Erfindung ist, eine Handwerkzeugmaschine zur Verfügung zu stellen, welche die Ausrichtung des Arbeitswerkzeuges an verschiedene Positionen gewährleistet, eine Dämpfung von Vibrationen ermöglicht und sich weiterhin durch einen einfachen und unkomplizierten Aufbau auszeichnet. Auch soll die Handwerkzeugmaschine eine stabile Gesamtkonstruktion besitzen.
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Die obige Aufgabe wird durch eine Handwerkzeugmaschine mit den Merkmalen im Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen werden durch die Unteransprüche beschrieben.
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Die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine besitzt einen vorderen Körperteil mit Motor und mindestens ein durch den Motor antreibbares Arbeitswerkzeug. Beispielsweise kann es sich hierbei um einen Elektromotor handeln, welcher zum Antrieb eines Schleif-, Schneid- oder weiterer Werkzeuge vorgesehen ist.
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Der vordere Körperteil kann einen vorderen Gehäuseabschnitt besitzen, welcher den Motor aufnimmt. Weiter kann eine Antriebswelle für das Arbeitswerkzeug vorhanden sein, welche sich senkrecht zur Längsachse des vorderen Gehäuseabschnitts und/oder zu einer Längsachse der Handwerkzeugmaschine erstreckt.
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Ferner besitzt die Handwerkzeugmaschine einen hinteren Körperteil mit Handgriff und mit ein oder mehreren Betätigungsmitteln zur In- und Außerbetriebnahme des Motors der Handwerkzeugmaschine. Beispielsweise kann es sich hierbei um passende Schalter- und/oder Hebel handeln. Vorstellbar ist zudem, dass der Motor der Handwerkzeugmaschine über die ein oder mehreren Betätigungselemente stufenweise regelbar ist.
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Zur Dämpfung von Vibrationen sind der vordere Körperteil und der hintere Körperteil über ein elastisches Dämpfungselement miteinander in Verbindung gebracht. Beispielsweise kann das elastische Dämpfungselement zwischen dem vorderen Körperteil und dem hinteren Körperteil angeordnet und mit dem vorderen Körperteil und/oder dem hinteren Körperteil direkt verbunden sein. Zur Verbindung des elastischen Dämpfungselementes mit dem vorderen und/oder dem hinteren Körperteil können beispielsweise Rast- und/oder Schnapp- und/oder Klemmverbindungen vorgesehen sein.
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Weiter sind die beiden Körperteile derart aneinander angeordnet, dass mittels bzw. vorhergehender Betätigung ein oder mehrerer Verriegelungselemente eine Relativdrehung des vorderen Körperteils zum hinteren Körperteil mit anschließend wahlweiser Festsetzung in mindestens zwei unterschiedlichen Drehpositionen durchführbar ist. Hierbei kann es sein, dass die ein oder mehreren Verriegelungselemente entgegen einer Rückstellkraft betätigbar sind. Beispielsweise kann die Rückstellkraft mittels einer oder mehreren Federn hergestellt sein. Auch kann es sein, dass die ein oder mehreren Verriegelungselemente jeweils mindestens einen Vorsprung aufweisen, der bei Festsetzung in der jeweiligen Drehposition in eine Aussparung greift.
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Erfindungsgemäß umfasst die Handwerkzeugmaschine ein Funktionsbauteil, welches zwischen vorderem und hinterem Körperteil angeordnet ist. Dieses Funktionsbauteil hält den vorderen Körperteil am hinteren Körperteil drehbar und ist zur Durchführung der Relativdrehung mit den ein oder mehreren Verriegelungselementen in Wirkzusammenhang gebracht. Beispielsweise kann es sein, dass das Funktionsbauteil die zuvor erwähnten Aussparungen aufweist, in welche der mindestens eine Vorsprung des wenigstens einen Verriegelungselementes bei Festsetzung in der jeweiligen Drehposition greift.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hat der vordere Körperteil auf seiner dem hinteren Körperteil zugewandten Seite einen zapfenförmigen Abschnitt ausgebildet, auf welchem das als Hohlkörper ausgebildete und vorzugsweise eine hohlzylindrische Form aufweisende elastische Dämpfungselement zumindest abschnittsweise aufsitzt. Beispielsweise kann der vordere Körperteil einen vorderen Gehäuseabschnitt besitzen, wobei der zapfenförmige Abschnitt ein Teil des vorderen Gehäuseabschnittes ist. Hierbei können zapfenförmiger Abschnitt und vorderer Gehäuseabschnitt einstückig ausgebildet sein.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform besitzt der zapfenförmige Abschnitt ein Außengewinde und das elastische Dämpfungselement ein zu dem Außengewinde korrespondierend ausgebildetes Innengewinde. Das Außengewinde des zapfenförmigen Abschnitts und das Innengewinde des elastischen Dämpfungselementes greifen bei Aufsitzen des elastischen Dämpfungselementes auf dem zapfenförmigen Abschnitt ineinander. Das elastische Dämpfungselement kann daher mittels Drehbewegung auf dem zapfenförmigen Abschnitt angeordnet bzw. auf den zapfenförmigen Abschnitt aufgeschraubt werden. Dies bedeutet nicht zwangsweise, dass das elastische Dämpfungselement und der zapfenförmige Abschnitt bzw. der vordere Gehäuseabschnitt als separate Komponenten ausgeführt und in einem späteren Verfahrensschritt mittels Drehbewegung miteinander verbunden werden müssen. Bevorzugt kann es sein, dass der zapfenförmige Abschnitt bzw. der vordere Gehäuseabschnitt im Spritzgussverfahren herstellbar ist und anschließend der zapfenförmige Abschnitt vom elastischen Dämpfungselement umspritzt wird.
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Auch kann es sein, dass das Funktionsbauteil form- und/oder kraftschlüssig am elastischen Dämpfungselement gehalten ist. Beispielweise kann das Funktionsbauteil über Schnapp- und/oder Rast- und/oder Klemmverbindungen am elastischen Dämpfungselement gehalten sein. Bevorzugt besitzt das elastische Dämpfungselement ein über seinen Umfang geführtes Außengewinde und das Funktionsbauteil ein zu dem Außengewinde des elastischen Dämpfungselementes korrespondierend ausgebildetes Innengewinde, wobei das Außengewinde und das Innengewinde bei Anordnung des Funktionsbauteils am elastischen Dämpfungselement ineinandergreifen. Das Funktionsbauteil kann daher ebenso mittels Drehbewegung auf dem elastischen Dämpfungselement angeordnet bzw. auf das elastische Dämpfungselement aufgeschraubt werden.
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Um das Funktionsbauteil am vorderen Körperteil fixieren zu können, kann das Funktionsbauteil ein oder mehrere Aussparungen aufweisen, durch welche ein oder mehrere Sicherungselemente und insbesondere Schraubverbindungen zur vorzugsweise drehfesten Fixierung des Funktionsbauteils am vorderen Körperteil greifen. Auch können beispielsweise Sicherungselemente vorgesehen sein, welche durch die Aussparungen greifen und über Kraftschluss und/oder Formschluss am vorderen Körperteil gehalten sind. Bevorzugt sind mehrere Aussparungen vorhanden, welche radial um einen zentralen Mittelpunkt des Funktionsbauteils und/oder radial und um einen vordefinierten Winkel versetzt um eine Längsachse der Handwerkzeugmaschine angeordnet sind.
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Um die Vibrationsdämpfung für die Handwerkzeugmaschine weiter zu optimieren, kann vorgesehen sein, dass die Sicherungselemente zumindest im Bereich der Aussparungen in einer schwingungsdämpfenden Hülse gelagert und/oder von einem schwingungsdämpfenden Material umgeben sind.
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Auch kann es sein, dass der hintere Körperteil zwei im Wesentlichen symmetrisch ausgebildete Handgriffschalen umfasst, die miteinander die ein oder mehreren Verriegelungselement tragen. Beispielsweise kann hierzu eine Symmetrieebene vorhanden sein, welche sich senkrecht zu einer Längsachse der Handwerkzeugmaschine und parallel zu einer Rotationsachse einer Antriebsspindel für das Arbeitswerkzeug erstreckt.
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Um den hinteren Körperteil mit dem Funktionsbauteil zu verbinden, kann das Funktionsbauteil eine ringförmige Nut ausgebildet haben und der hintere Körperteil einen ringförmigen Vorsprung, wobei der ringförmige Vorsprung des hinteren Körperteils von der ringförmigen Nut des Funktionsbauteils aufgenommen ist. Bei dieser Ausgestaltung wird eine stabile Halterung des hinteren Körperteils am Funktionsbauteil gewährleistet, ohne zusätzliche Verbindungsmittel zu benötigen. Steht das Funktionsbauteil weiterhin mit dem vorderen Körperteil in Verbindung, so wird hierdurch eine stabile Gesamtkonstruktion für die gesamte Handwerkzeugmaschine geschaffen.
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Für die Vibrationsdämpfung hat es sich in der Praxis bewährt, das Funktionsbauteil und das elastische Dämpfungselement durch unterschiedliche Kunststoffe auszubilden und/oder mit unterschiedlichen Additiven zu versehen, wobei das elastische Dämpfungselement eine größere Elastizität aufweist als das Funktionsbauteil. Vorstellbar ist jedoch auch, dass das Funktionsbauteil zudem dämpfende Eigenschaften besitzt.
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Insbesondere hat sich die erfindungsgemäße Ausgestaltung bei Handwerkzeugmaschinen bewährt, die als Winkelschleifer mit drehbar antreibbarem Arbeitswerkzeug ausgebildet sind. Bei eben diesen treten häufig Vibrationen auf, die zur Verbesserung der Ergonomie gedämpft bzw. vermindert werden sollen. Darüber hinaus kann bei zahlreichen Begebenheiten eine Veränderung der Relativposition des vorderen Körperteils zum hinteren Körperteil wünschenswert sein, um verschiedene Positionen einfach schleifen zu können.
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Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Weitere Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt.
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1 zeigt eine schematische Explosionsdarstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine;
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2 zeigt eine schematische Detaildarstellung einer Ausführungsform des bereits in 1 gezeigten Funktionsbauteils mit Sicherungselementen;
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3 zeigt eine schematische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine in zusammengesetzter Form;
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4 zeigt eine schematische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine, bei welcher der hintere Körperteil von dem Funktionsbauteil abgenommen wurde;
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Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele da, wie die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine ausgestaltet sein kann und stellen keine abschließende Begrenzung dar.
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1 zeigt eine schematische Explosionsdarstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine 1. Die Handwerkzeugmaschine 1 besitzt einen vorderen Körperteil 3 mit einem Motor und einem Arbeitswerkzeug. Das Arbeitswerkzeug ist in 1 als Schleifscheibe ausgebildet und durch die Schutzhaube H verdeckt. Der vordere Körperteil 3 umfasst einen zapfenförmigen Abschnitt 7, welcher sich in Richtung des hinteren Körperteils 5 erstreckt und ein Außengewinde 4 ausgebildet hat. Zu erkennen ist weiterhin ein elastisches Dämpfungselement 9, welches als Hohlzylinder 10 ausgebildet ist und ein Innengewinde 11 aufweist. Bei Fertigung der Handwerkzeugmaschine 1 wird der zapfenförmige Abschnitt 7 mit dem elastischen Dämpfungselement 9 umspritzt. Darüber hinaus kann es sein, dass über das Innengewinde 11 des elastischen Dämpfungselementes 9 und das Außengewinde 4 des zapfenförmigen Abschnittes 7 das elastische Dämpfungselement 9 auf den zapfenförmigen Abschnitt 7 auf- und abschraubbar ist.
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Auch das elastische Dämpfungselement 9 besitzt ein Außengewinde 13. Über das Außengewinde 13 des elastischen Dämpfungselementes 9 und ein Innengewinde (nicht dargestellt) des Funktionsbauteils 15 ist das Funktionsbauteil 15 auf das elastische Dämpfungselement 9 bei Zusammensetzung der Handwerkzeugmaschine 1 auf schraubbar.
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Um ein nichterwünschtes Lösen des elastischen Dämpfungselementes 9 von dem zapfenförmigen Abschnitt 7 und ein nichterwünschtes Lösen des Funktionsbauteils 15 vom elastischen Dämpfungselement 9 zu verhindern, besitzt das Funktionsbauteil 15 Aussparungen 20 (vgl. 2), in welche Sicherungselement 8, 8', 8'' und 8''' (detailiert in 2) greifen. Die Sicherungselement 8, 8', 8'' und 8''' können beispielsweise durch Schrauben ausgebildet sein und befestigen das Funktionsbauteil 15 drehfest am zapfenförmigen Abschnitt 7 bzw. am vorderen Körperteil 3.
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Wie zudem in 1 zu erkennen, umfasst der hintere Körperteil 5 zwei spiegelsymmetrisch ausgebildete Handgriffhälften 17 und 17', die ein Verriegelungselement 18 tragen. Die Funktionsweise des Verriegelungselementes 18 ist in nachfolgender 2 dargestellt und beschrieben. Die Symmetrieebene für die Handgriffhälften wird durch die Längsachse L der Handwerkzeugmaschine 1 und einer parallel zur Rotationsachse des Arbeitswerkzeuges verlaufenden Achse A aufgespannt. Das elastische Dämpfungselement 9 ist als Hohlzylinder 10 ausgebildet, wobei die Längsachse L der Hand Werkzeugmaschine 1 durch einen zentralen Mittelpunkt des Hohlzylinders 10 verläuft.
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2 zeigt eine Detaildarstellung einer Ausführungsform des bereits in 1 gezeigten Funktionsbauteils 15 mit Sicherungselementen 8, 8', 8'' und 8'''. Das Funktionsbauteil 15 besitzt eine ringförmige Nut N. der Hintere Körperteil 5 (vgl. 1) hat einen ringförmigen Vorsprung ausgebildet, welcher von der ringförmigen Nut N des Funktionsbauteils 15 aufgenommen wird, so dass der hintere Körperteil 3 mit dem Funktionsbauteil 15 formschlüssig verbunden ist. Wie weiterhin dargestellt, besitzt das Funktionsbauteil 3 um 90º radial um die Längsachse L der Handwerkzeugmaschine 1 versetzt angeordnete Aussparungen 19, 19' und 19''. Die Aussparungen 19, 19' und 19'' sind vorgesehen zur Aufnahme eines Vorsprungs V des Verriegelungselementes 18. Greift der Vorsprung V in eine der Aussparungen 19, 19' oder 19'', so können der vordere Körperteil 3 und der hintere Körperteil 5 in einer festgesetzten Drehposition fixiert werden. Der Vorsprung V ist formschlüssig zu den Aussparungen 19, 19' und 19'' ausgebildet. Vorliegend sind demnach 3 festgesetzte Drehpositionen einnehmbar, wobei bei Übergang von einer ersten Drehposition in eine weitere Drehposition der vordere Körperteil 3 zum hinteren Körperteil 5 eine relative Rotationsbewegung von 120º um die Längsachse L der Handwerkzeugmaschine 1 durchführen kann. Für den Fachmann ist klar, dass die Aussparungen 19, 19' und 19'' in weiteren Winkeln radial versetzt um die Längsachse L angeordnet sein können. Auch können lediglich zwei, jedoch auch vier oder mehrere Aussparungen 19, 19' bzw. 19'' vorhanden sein.
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Das Funktionsbauteil 15 besitzt zudem ebenso radial um die Längsachse der Handwerkzeugmaschine 1 angeordnete Bohrungen 20. Im Ausführungsbeispiel der 2 sind vier Bohrungen 20 erkennbar, wobei in jede der Bohrungen 20 jeweils ein Sicherungselement 8, 8', 8'' oder 8''' greift. Im Bereich der Bohrungen 20 ist jedes der Sicherungselemente 8, 8*, 8'' und 8''' von einer schwingungsdämpfenden Hülse 6 umgeben. Die Schwingungsdämpfende Hülse 6 liegt hierbei an der Innenmantelfläche der jeweiligen Bohrung 20 an.
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3 zeigt eine schematische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine 1 in zusammengesetzter Form. Der hintere Körperteil 5 besitzt einen Handgriff 21 und ein Bestätigungselement 23 zur In- und Außerbetriebnahme eines im vorderen Körperteil 3 angeordneten Motors. Das elastische Dämpfungselement 9 und das Funktionsbauteil 15 sind zwischen vorderem Körperteil 3 und dem hinteren Körperteil 5 angeordnet.
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4 zeigt eine schematische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine 1, bei welcher der hintere Körperteil 5 vom Funktionsbauteil 15 abgenommen wurde. Das Funktionsbauteil ist durch die in 2 näher beschriebenen Sicherungselemente 8, 8' 8'' und 8''' fest mit dem vorderen Körperteil 3 verbunden.
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Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Handwerkzeugmaschine
- 3
- Vorderer Körperteil
- 4
- Außengewinde
- 5
- Hinterer Körperteil
- 6
- Schwingungsdämpfende Hülse
- 7
- Zapfenförmiger Abschnitt
- 8
- Sicherungselement
- 9
- Elastisches Dämpfungselement
- 10
- Hohlzylinder
- 11
- Innengewinde
- 13
- Außengewinde
- 15
- Funktionsbauteil
- 17
- Handgriffhälfte
- 18
- Verriegelungselement
- 19
- Aussparung
- 20
- Bohrung
- 21
- Handgriff
- 23
- Betätigungselement
- A
- Achse
- H
- Schutzhaube
- L
- Längsachse
- N
- Nut
- V
- Vorsprung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009054283 A1 [0002]
- EP 0569382 B1 [0003]