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DE202019106120U1 - Einstellbarer Sitz - Google Patents

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DE202019106120U1
DE202019106120U1 DE202019106120.0U DE202019106120U DE202019106120U1 DE 202019106120 U1 DE202019106120 U1 DE 202019106120U1 DE 202019106120 U DE202019106120 U DE 202019106120U DE 202019106120 U1 DE202019106120 U1 DE 202019106120U1
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backrest
bracket
assembly
brackets
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Ford Global Technologies LLC
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  • Transportation (AREA)
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Abstract

Fahrzeugsitz, der durch Folgendes gekennzeichnet ist:einen Stoffmittelabschnitt;ein erstes und ein zweites Polster;eine erste Naht zwischen dem ersten Polster und dem Mittelabschnitt;eine zweite Naht zwischen dem Mittelabschnitt und dem zweiten Polster;einen Sitzrahmen; undein erstes und ein zweites Verlängerungselement, die entlang der entsprechenden ersten und zweiten Naht angeordnet und an diese gekoppelt sind, wobei das erste und das zweite Verlängerungselement zwischen einer ersten und einer zweiten Position einstellbar sind.

Description

  • GEBIET DER OFFENBARUNG
  • Die vorliegende Offenbarung betrifft im Allgemeinen eine Fahrzeugsitzbaugruppe und insbesondere eine Fahrzeugsitzbaugruppe mit einstellbaren Sitzpolstern.
  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • Sitzpolster sind im Allgemeinen dazu konfiguriert, den Schultern, dem Oberkörper und den Oberschenkeln eines Fahrzeuginsassen zusätzliche Abstützung bereitzustellen.
  • Technische Probleme des Standes der Technik werden durch das Gebrauchsmuster gelöst.
  • KURZDARSTELLUNG DER OFFENBARUNG
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Offenbarung beinhaltet ein Fahrzeugsitz einen Stoffmittelabschnitt, ein erstes und ein zweites Polster, eine erste Naht zwischen dem ersten Polster und dem Mittelabschnitt, eine zweite Naht zwischen dem Mittelabschnitt und dem zweiten Polster und einen Sitzrahmen. Ein erstes und ein zweites Verlängerungselement sind entlang der entsprechenden ersten und zweiten Naht angeordnet und daran gekoppelt. Das erste und das zweite Verlängerungselement sind zwischen einer ersten und einer zweiten Position einstellbar.
  • Ausführungsformen des ersten Aspekts der Offenbarung können ein beliebiges oder eine Kombination der folgenden Merkmale beinhalten:
    • • einen Randbereich, der innerhalb des Sitzrahmens und zwischen dem Mittelabschnitt und dem Sitzrahmen angeordnet ist;
    • • das erste und zweite Polster beinhalten eine entsprechende erste und zweite Längsbahn;
    • • die erste und die zweite Naht sind zwischen der entsprechenden ersten und zweiten Längsbahn und dem Mittelabschnitt angeordnet;
    • • die erste und die zweite Naht beinhalten jeweils eine Tasche;
    • • jede Tasche der ersten und der zweiten Naht ist entlang des entsprechenden ersten und zweiten Verlängerungselements verschiebbar positioniert;
    • • die erste Position des ersten und des zweiten Verlängerungselements beinhaltet eine ausgezogene Position;
    • • die zweite Position des ersten und des zweiten Verlängerungselements beinhaltet eine eingezogene Position;
    • • das erste und das zweite Verlängerungselement beinhalten jeweils ein entsprechendes erstes und zweites Verankerungsende und das erste und das zweite Verankerungsende sind an einer ersten Kante des Sitzrahmens angebracht;
    • • das erste und das zweite Verlängerungselement beinhalten jeweils ein entsprechendes erstes und zweites Einstellungsende und das erste und das zweite Einstellungsende sind an einer zweiten Kante des Sitzrahmens angebracht;
    • • der Sitz beinhaltet eine Rückenlehne;
    • • der Sitz beinhaltet eine Sitzfläche;
    • • die Tasche ist Teil einer genähten Haltebügeltaschenbaugruppe; und/oder
    • • die Tasche ist Teil einer umspritzten Haltebügeltaschenbaugruppe.
    Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Offenbarung beinhaltet ein Sitz eine Stoffbaugruppe, die an einem Sitzrahmen befestigt ist. Die Stoffbaugruppe beinhaltet einen Mittelabschnitt. Der erste und der zweite Bügel sind am Sitzrahmen befestigt und an gegenüberliegenden Seiten des Mittelabschnitts angebracht. Der erste und der zweite Bügel definieren ein erstes und ein zweites Polster an gegenüberliegenden Seiten des Mittelabschnitts.
  • Ausführungsformen des zweiten Aspekts der Offenbarung können ein beliebiges oder eine Kombination der folgenden Merkmale beinhalten:
    • • eine erste und eine zweite Bahn, wobei die erste und die zweite Bahn teilweise ein erstes und zweites Polster definieren;
    • • die erste Bahn ist zwischen einer ersten Seite des Randabschnitts und einer ersten Seite des Mittelabschnitts angeordnet;
    • • die zweite Bahn ist zwischen einer zweiten Seite des Randabschnitts und einer zweiten Seite des Randabschnitts angeordnet;
    • • die Stoffbaugruppe, die ein erstes und ein zweites Polster aufweist, ist an einem oder mehreren von einem Rückenlehnenrahmen und einem Sitzflächenrahmen angeordnet;
    • • der erste und der zweite Bügel beinhalten einen Einstellungsmechanismus;
    • • der Einstellungsmechanismus ist selektiv dazu betätigbar, den ersten und den zweiten Bügel zwischen mindestens einer ersten Position und einer zweiten Position zu bewegen;
    • • die erste Position ist durch eine erste Bügellänge des ersten und des zweiten Bügels definiert;
    • • die zweite Position ist durch eine zweite Bügellänge des ersten und des zweiten Bügels definiert;
    • • die zweite Bügellänge ist kleiner als die erste Bügellänge; und/oder
    • • die Stoffbaugruppe ist einer größeren Spannung ausgesetzt, wenn sich der erste und der zweite Bügel auf der zweiten Bügellänge befinden, als wenn sich der erste und der zweite Bügel auf der ersten Bügellänge befinden.
    Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Offenbarung beinhaltet eine Fahrzeugsitzbaugruppe eine Rückenlehne oder eine Sitzfläche mit einer ersten und einer zweiten Stütze und einem einstellbaren Element, das zwischen der ersten und der zweiten Stütze angeordnet ist. Das einstellbare Element ist selektiv zwischen einer ersten und einer zweiten Position einstellbar, um ein Polster zwischen dem einstellbaren Element und der ersten oder der zweiten Stütze zu bilden. Eine Stoffbaugruppe ist auf der Rückenlehne oder der Sitzfläche angeordnet und an die erste und zweite Stütze und das verstellbare Element gekoppelt.
  • Ausführungsformen des dritten Aspekts der Offenbarung können ein beliebiges oder eine Kombination der folgenden Merkmale beinhalten:
    • • das einstellbare Element umfasst einen ersten und einen zweiten Haltebügel;
    • • das Polster umfasst ein erstes und ein zweites Polster;
    • • die selektive Einstellung des ersten Haltebügels zwischen der ersten und der zweiten Position bildet ein erstes Polster in einer entsprechenden ersten oder zweiten Größe; und/oder
    • • die selektive Positionierung des zweiten Haltebügels zwischen der ersten und der zweiten Position bildet ein zweites Polster in einer entsprechenden ersten oder zweiten Größe.
    Diese und andere Aspekte, Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Offenbarung werden für den Fachmann beim Betrachten der folgenden Beschreibung, Schutzansprüche und beigefügten Zeichnungen verständlich und ersichtlich.
  • Figurenliste
  • In den Zeichnungen gilt:
    • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Fahrzeugsitzbaugruppe gemäß einem Aspekt der vorliegenden Offenbarung;
    • 2 ist eine perspektivische Vorderansicht der Sitzbaugruppe der vorliegenden Offenbarung;
    • 3 ist eine schematische Vorderansicht der Rückenlehnenstoffbaugruppe;
    • 4 ist eine perspektivische Vorderansicht der Sitzbaugruppe der vorliegenden Offenbarung;
    • 4A ist eine schematische Ansicht eines Rückenlehnenverlängerungselements in einer ersten Position;
    • 4B ist eine schematische Ansicht eines Rückenlehnenverlängerungselements in einer ersten Position;
    • 5 ist eine Draufsicht von unten der Sitzfläche der vorliegenden Offenbarung;
    • 5A ist eine schematische Ansicht eines Sitzflächenverlängerungselements in einer ersten Position;
    • 5B ist eine schematische Ansicht eines Sitzflächenverlängerungselements in einer zweiten Position;
    • 6 ist eine Querschnittsansicht der Rückenlehne aus 4 entlang der Linie VI-VI;
    • 6A ist eine schematische Ansicht, die einen Rückenlehnenpolsterwinkel in einer ersten Position eines Rückenlehnenverlängerungselements zeigt;
    • 6B ist eine schematische Ansicht, die einen Rückenlehnenpolsterwinkel in einer zweiten Position eines Rückenlehnenverlängerungselements zeigt;
    • 7 ist eine Querschnittsansicht der Sitzfläche aus 5 entlang der Linie VII-VII aus 5;
    • 7A ist eine schematische Ansicht, die einen Sitzflächenpolsterwinkel in einer ersten Position eines Sitzflächenverlängerungselements zeigt;
    • 7B ist eine schematische Ansicht, die einen Sitzflächenpolsterwinkel in einer zweiten Position eines Sitzflächenverlängerungselements zeigt;
    • 8 ist eine erste perspektivische Ansicht einer genähten Haltebügeltaschenbaugruppe;
    • 9 ist eine zweite perspektivische Ansicht einer genähten Haltebügeltaschenbaugruppe;
    • 10 ist eine Seitenansicht einer genähten Haltebügeltaschenbaugruppe nach 8;
    • 11 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie XI-XI aus 10 einer genähten Haltebügeltaschenbaugruppe;
    • 12 ist eine erste perspektivische Ansicht einer überspritzten Haltebügeltaschenbaugruppe;
    • 13 ist eine zweite perspektivische Ansicht einer überspritzten Haltebügeltaschenbaugruppe aus 12;
    • 14 ist eine Seitenansicht einer geformten Haltebügeltaschenbaugruppe aus 12;
    • 15 ist eine Querschnittsansicht einer überspritzten Haltebügeltaschenbaugruppe entlang der Linie XV-XV aus 14;
    • 16 ist eine schematische Draufsicht von vorne einer Ausführungsform einer Rückenlehnenstoffbaugruppe;
    • 17 ist eine schematische Draufsicht von vorne einer Ausführungsform einer Rückenlehnenstoffbaugruppe;
    • 18 ist eine perspektivische Rückansicht einer Ausführungsform der Rückenlehne mit verankerten Haltebügeln;
    • 19 ist eine Draufsicht von unten einer Ausführungsform der Sitzfläche mit verankerten Haltebügeln;
    • 20 ist eine perspektivische Ansicht eines Gartenstuhls mit Verlängerungselementen; und
    • 21 ist eine perspektivische Ansicht eines Bürostuhls mit verankerten Haltebügeln.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Für die Zwecke der Beschreibung in dieser Schrift beziehen sich die Ausdrücke „oberes“, „unteres“, „rechtes“, „linkes“, „hinteres“ , „vorderes“ , „vertikales“, „horizontales“, „inneres“, „äußeres“ und Ableitungen davon auf die Offenbarung in ihrer Ausrichtung in 1. Es versteht sich jedoch, dass die Offenbarung verschiedene alternative Ausrichtungen annehmen kann, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil vorgegeben ist. Zudem versteht es sich, dass die in den beigefügten Zeichnungen veranschaulichten und in der nachstehenden Beschreibung beschriebenen konkreten Vorrichtungen und Prozesse lediglich beispielhafte Ausführungsformen der in den beigefügten Schutzansprüchen definierten Konzepte gemäß dem Gebrauchsmuster sind. Somit sind konkrete Abmessungen und andere physische Eigenschaften bezüglich der in dieser Schrift offenbarten Ausführungsformen nicht als einschränkend zu betrachten, es sei denn, in den Schutzansprüchen ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.
  • Unter Bezugnahme auf 1 ist eine Fahrzeugsitzbaugruppe 10 oder ein Fahrzeugsitz gezeigt, die bzw. der in einer Kabine 14 eines Fahrzeugs 18 angeordnet ist. Die Fahrzeugsitzbaugruppe 10 kann wahlweise einstellbare Polster 22, 26, 30, 34 beinhalten, die den individuellen Komfort während der Fahrt verbessern. Zusätzlich kann die Fahrzeugsitzbaugruppe 10 eine Sitzoberfläche 38 aufweisen, die aus einem atmungsaktiven elastomeren Material hergestellt ist. Die Sitzbaugruppe 10 oder der Sitz können eine Rückenlehne 42 und eine Sitzfläche 46 beinhalten. Die Rückenlehne 42 kann einen Mittelabschnitt 50 beinhalten, der zwischen einem ersten Polster 22 und einem zweiten Polster 26 angeordnet ist. Die Sitzfläche 46 kann einen Mittelabschnitt 54 beinhalten, der zwischen einem ersten Polster 30 und einem zweiten Polster 34 angeordnet ist. Verlängerungselemente (nicht gezeigt) können auf der Rückseite der Rückenlehne 42 und der Unterseite der Sitzfläche 46 angeordnet sein. Die Verlängerungselemente (nicht gezeigt) können einstellbar sein, um die Größe des ersten und des zweiten Rückenlehnenpolsters 22, 26 und des ersten und des zweiten Sitzflächenpolsters 30, 34 zu variieren. Die Rückenlehne 42 kann drehbar an die Sitzfläche 46 gekoppelt sein. Die Sitzbaugruppe 10 kann auf Schienen 58 angeordnet sein, die entlang eines Bodens 62 der Kabine 14 montiert sind. Als solches kann die Fahrzeugsitzbaugruppe 10 eine einstellbare seitliche Abstützung für die Bereiche Schulter 66, Oberkörper 70 und Oberschenkel 74 einer Person 78 bereitstellen.
  • Unter Bezugnahme auf 2 ist die Sitzbaugruppe 10 außerhalb des Fahrzeugs 18 gezeigt. Die Rückenlehne 42 kann einen Rückenlehnenrahmen 90 und eine Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 beinhalten. Die Sitzfläche 46 kann einen Sitzflächenrahmen 98 und eine Sitzflächenstoffbaugruppe 102 beinhalten. Erste und zweite Rückenlehnenverlängerungselemente sind hinter der Rückenlehne 42 gezeigt. In der abgebildeten Ausführungsform sind die ersten und zweiten Rückenlehnenverlängerungselemente als erste und zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 gezeigt. Erste und zweite Sitzflächenverlängerungselemente sind unterhalb der Sitzfläche 46 gezeigt. In der abgebildeten Ausführungsform sind die ersten und zweiten Sitzflächenverlängerungselemente als erste und zweite Sitzflächenbügel 114, 118 gezeigt. Der erste Rückenlehnenbügel 106 kann als der rechte Rückenlehnenbügel bezeichnet werden, da er sich auf der rechten Seite einer sitzenden Person befindet. Der zweite Rückenlehnenbügel 110 kann als der linke Rückenlehnenbügel bezeichnet werden, da er sich auf der linken Seite einer sitzenden Person befindet. Gleichermaßen kann der erste Sitzflächenbügel 114 als der rechte Sitzflächenbügel bezeichnet werden, da er sich auf der rechten Seite einer sitzenden Person befindet. Der zweite Sitzflächenbügel 118 kann als der linke Sitzflächenbügel bezeichnet werden, da er sich auf der linken Seite einer sitzenden Person befindet.
  • Unter weiterer Bezugnahme auf 2 können die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 und die Sitzflächenstoffbaugruppe 102 Stoffstücke einbinden, die Sitzkonturen definieren können. Die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 kann einen Rückenlehnenrandbereich 122 in der Nähe eines Innenumfangs 126 des Rückenlehnenrahmens 90, des Rückenlehnenmittelabschnitts 50, einer ersten Rückenlehnenlängsbahn 130 und einer zweiten Rückenlehnenlängsbahn 134 beinhalten. Das erste Rückenlehnenpolster 22 kann die erste Rückenlehnenlängsbahn 130 und einen ersten Abschnitt 138 des Rückenlehnenrandbereichs 122 benachbart zu der ersten Rückenlehnenlängsbahn 130 beinhalten. Das zweite Rückenlehnenpolster 26 kann die zweite Rückenlehnenlängsbahn 134 und einen zweiten Abschnitt 142 des Rückenlehnenrandbereichs 122 benachbart zu der zweiten Rückenlehnenlängsbahn 134 beinhalten.
  • Die Sitzflächenstoffbaugruppe 102 kann einen Sitzflächenrandbereich 146 in der Nähe eines Innenumfangs 150 des Sitzflächenrahmens 98, den Sitzflächenmittelabschnitt 54, eine erste Sitzflächenlängsbahn 154 und eine zweite Sitzflächenlängsbahn 158 beinhalten. Das erste Sitzflächenpolster 30 kann die erste Sitzflächenlängsbahn 154 und einen ersten Abschnitt 162 des Sitzflächenrandbereichs 146 benachbart zu der ersten Sitzflächenlängsbahn 154 beinhalten. Das zweite Sitzflächenpolster 34 kann die zweite Sitzflächenlängsbahn 158 und einen zweiten Abschnitt 166 des Sitzflächenrandbereichs 146 benachbart zu der zweiten Sitzflächenlängsbahn 158 beinhalten.
  • Unter weiterer Bezugnahme auf 2 können die Bereiche der Rückenlehne 42 durch ihre Positionen relativ zu einer sitzenden Person bezeichnet werden. Das erste Rückenlehnenpolster 22 kann als das rechte Rückenlehnenpolster bezeichnet werden, da es sich auf der rechten Seite einer sitzenden Person befindet. Das zweite Rückenlehnenpolster 26 kann als das linke Rückenlehnenpolster bezeichnet werden, da es sich auf der linken Seite einer sitzenden Person befindet. Das erste Sitzflächenpolster 30 kann als das rechte Sitzflächenpolster bezeichnet werden, da es sich auf der rechten Seite einer sitzenden Person befindet. Das zweite Sitzflächenpolster 34 kann als das linke Sitzflächenpolster bezeichnet werden, da es sich auf der linken Seite einer sitzenden Person befindet. Gleichermaßen kann die erste Rückenlehnenlängsbahn 130 als rechte Rückenlehnenlängsbahn bezeichnet werden, da sie sich auf der rechten Seite einer sitzenden Person befindet. Die zweite Rückenlehnenlängsbahn 134 kann als linke Rückenlehnenlängsbahn bezeichnet werden, da sie sich auf der linken Seite einer sitzenden Person befindet. Die erste Sitzflächenlängsbahn 154 kann als rechte Sitzflächenlängsbahn bezeichnet werden, da sie sich auf der rechten Seite einer sitzenden Person befindet. Die zweite Sitzflächenlängsbahn 158 kann als linke Sitzflächenlängsbahn bezeichnet werden, da sie sich auf der linken Seite einer sitzenden Person befindet. Somit können die Bereiche der Rückenlehne 42 und der Sitzfläche 46 relativ zu einer sitzenden Person beschrieben werden.
  • Unter Bezugnahme auf 3 können sich die Rückenlehnenstoffstücke in verschiedene Richtungen dehnen, um zu ermöglichen, dass sich die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 während der Einstellung des ersten und zweiten Rückenlehnenbügels 106, 110 und während der Belegung verformt. 3 zeigt die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94. Die Pfeile 174, 178 stellen die Richtungen dar, in denen sich die erste und zweite Rückenlehnenlängsbahn 130, 134 strecken können, wenn das erste und das zweite Rückenlehnenverlängerungselement zwischen einer ersten Position 182 (ausgezogene Position) und einer zweiten Position 186 (eingezogene Position) eingestellt werden, um die erste und das zweite Rückenlehnenlängsbahn 130, 134 zu spannen (siehe die 4A, 4B). Die erste und die zweite Rückenlehnenlängsbahn 130, 134 können einer Spannung durch das Einziehen des ersten und des zweiten Rückenlehnenbügels 106, 110 ausgesetzt sein (siehe die 4A und 4B). Der Pfeil 190 zeigt die Richtung, in der sich der Rückenlehnenmittelabschnitt 50 verformen kann. Die Pfeile 194 zeigen die Richtung, in der sich der Rückenlehnenrandbereich 122 verformen kann. Als solches kann in verschiedenen Ausführungsformen die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 einen unidirektionalen und/oder einen multidirektionalen Stoff beinhalten.
  • Der Rückenlehnenstoff kann ein dehnbarer Stoff sein, der elastomere Fasern einbindet. Der Rückenlehnenstoff kann auch ein Netz oder ein anderes atmungsaktives Material sein. Der Rückenlehnenstoff kann konturierte Elastomerfasern beinhalten. Gleichermaßen kann die Sitzflächenstoffbaugruppe 102 unidirektionalen und/oder multidirektionalen Stoff beinhalten. Der Sitzflächenstoff kann ein dehnbarer Stoff sein, der elastomere Fasern einbindet. Der Sitzflächenstoff kann auch ein Netz oder ein anderes atmungsaktives Material sein. Der Sitzflächenstoff kann konturierte Elastomerfasern beinhalten. Somit können die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 und die Sitzflächenstoffbaugruppe 102 derart ausgestaltet sein, dass sie sich an auf die Sitzbaugruppe 10 ausgeübten Kräfte anpassen.
  • Unter Bezugnahme auf 4 ist eine perspektivische Rückansicht der Sitzbaugruppe 10 gezeigt. Die perspektivische Rückansicht zeigt die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 und den ersten und den zweiten Rückenlehnenbügel 106, 110. Der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 können an die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 gekoppelt sein. Der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 sind an gegenüberliegenden Seiten des Rückenlehnenrahmens 90 angeordnet gezeigt. Der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 können zu beiden Seiten des Rückenlehnenmittelabschnitts 50 angeordnet sein. Eine erste Naht 200 kann die erste Rückenlehnenlängsbahn 130 mit einer ersten Seite 204 des Rückenlehnenmittelabschnitts 50 verbinden. Eine zweite Naht 208 kann die zweite Rückenlehnenlängsbahn 134 (nicht gezeigt) mit einer zweiten Seite 212 des Rückenlehnenmittelabschnitts 50 verbinden. Taschen 216 können an der ersten Naht 200 und der zweiten Naht 208 befestigt sein. Die Taschen 216 können verschiebbar mit dem ersten und dem zweiten Rückenlehnenbügel 106, 110 verbunden sein.
  • Unter weiterer Bezugnahme auf 4 kann jeder des ersten und zweiten Rückenlehnenbügels 106, 110 ein Verankerungsende 220 oder ein festes Ende beinhalten, das an einer ersten Kante 224 des Rückenlehnenrahmens 90 angebracht sein kann. Jeder der ersten und zweiten Rückenlehnenbügels 106, 110 kann ein Einstellungsende 228 oder ein einstellbares Ende beinhalten, das an einer zweiten Kante 230 des Rückenlehnenrahmens 90 angebracht sein kann. Der Rückenlehnenrahmen 90 kann auch eine dritte Kante 233 und eine vierte Kante 234 beinhalten. Einstellungsmechanismen 232 können an den Einstellungsenden 228 angeordnet sein. Die Einstellungsmechanismen 232 können eine beliebige von zahlreichen Arten von manuellen oder motorisierten Einstellungsmechanismen beinhalten, die die Krümmungen des ersten und zweiten Rückenlehnenbügels 106, 110 vergrößern oder verkleinern und dadurch die Form des ersten und des zweiten Rückenlehnenpolsters 22, 26 und des Rückenlehnenmittelabschnitts 50 benachbart zu dem ersten und dem zweiten Rückenlehnenbügel 106, 110 einstellen können. Die Krümmungen des ersten und des zweiten Rückenlehnenbügels 106, 110 können durch Einstellen ihrer Länge eingestellt werden (siehe zum Beispiel Länge L1 von einem Bügel in der ersten Position 182 (ausgezogene Position) in 4A und Länge L2 eines Bügels in der zweiten Position 186 (eingezogene Position) in 4B). Somit kann eine Verringerung der Rückenlehnenbügellänge L zwischen dem Verankerungsende 220 und dem Einstellungsende 228 von L1 (4A, erste oder ausgezogene Position 182) auf L2 (4B, zweite oder eingezogene Position 186) die Krümmungshöhe des Rückenlehnenbügels von H1 (4A, erste oder ausgezogene Position 182) auf H2 (4B, zweite oder eingezogene Position 186) verringern.
  • Unter weiterer Bezugnahme auf 4 können die Taschen 216 in verschiedenen Ausführungsformen Haltebügeltaschen sein, und der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 können Haltebügel sein. Somit können die Einstellungsmechanismen 232 eine vertikale Bewegung (Pfeil 236) oder eine Drehbewegung (Pfeil 240) vorsehen, die die Krümmungshöhe H oder die Länge L in den ersten und zweiten Rückenlehnenhaltebügeln 106, 110 erhöhen oder verringern und somit erste und das zweite Rückenlehnenpolster 22, 26 jeweils weniger oder stärker hervorheben.
  • Unter weiterer Bezugnahme auf 4 können der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 durch die Haltebügeltaschen 216 spannen und die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 von der Rückenlehnensitzoberfläche 38 weg und in die Rückenlehne 42 ziehen, um die gewünschte Kontur in der Rückenlehnensitzoberfläche 38 bereitzustellen. Die Spannung, die der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 auf die Haltebügeltaschen 216 und die erste und zweite Naht 200, 208 ausüben können, kann mit den Einstellungsmechanismen 232 geändert werden, wodurch die Kontur der Rückenlehnensitzoberfläche 38 geändert wird. In einer Ausführungsform können der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 runde Glasfaser-Haltebügel sein. Es können jedoch auch andere Profile und Baumaterialien verwendet werden. Zum Beispiel können flache oder U-förmige Rückenlehnenverlängerungselementprofile aus Kohlefaser und Epoxidharz hergestellt sein. Somit können der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 eine bequeme Änderung der Kontur der Rückenlehnensitzoberfläche 38 ermöglichen, um individuelle Bedürfnisse zu erfüllen.
  • Unter Bezugnahme auf 5 ist eine Draufsicht von unten der Sitzfläche 46 gezeigt. Die Draufsicht von unten zeigt die Sitzflächenstoffbaugruppe 102 der Sitzfläche 46 und den ersten und den zweiten Sitzflächenbügel 114, 118, die an die Sitzflächenstoffbaugruppe 102 gekoppelt sind. Der erste und der zweite Sitzflächenbügel 114, 118 können unterhalb der Sitzfläche 46 angeordnet sein. Eine erste Naht 250 kann die erste Sitzflächenlängsbahn 154 mit einer ersten Seite 254 des Sitzflächenmittelabschnitts 54 verbinden. Eine zweite Naht 258 kann die zweite Sitzflächenlängsbahn 158 mit einer zweiten Seite 262 des Sitzflächenmittelabschnitts 54 verbinden. Der erste und der zweite Sitzflächenbügel 114, 118 sind an gegenüberliegenden Seiten des Sitzflächenrahmens 98 angeordnet gezeigt. Der einstellbare erste und zweite Sitzflächenbügel 114, 118 können auf beiden Seiten des Sitzflächenmittelabschnitts 54 der Sitzflächenstoffbaugruppe 102 angeordnet sein. Die Taschen 216 können an der ersten Naht 250 und der zweiten Naht 258 befestigt sein. Die Taschen 216 können verschiebbar mit dem ersten und dem zweiten Sitzflächenbügel 114, 118 verbunden sein.
  • Unter fortgesetzter Bezugnahme auf 5 können jeweils der erste und der zweite Sitzflächenbügels 114, 118 ein Verankerungsende 270 oder ein festes Ende beinhalten, das an einer ersten Kante 274 des Sitzflächenrahmens 98 angebracht sein kann. In der abgebildeten Ausführungsform befinden sich die Knie einer sitzenden Person an der ersten Kante 274. Der erste und der zweite Sitzflächenbügel 114, 118 können jeweils ein Einstellungsende 278 oder ein einstellbares Ende beinhalten, das an einer zweiten Kante 280 des Sitzflächenrahmens 98 angebracht sein kann. In der abgebildeten Ausführungsform befindet sich das Gesäß einer sitzenden Person an der zweiten Kante 280. Der Sitzflächenrahmen 98 kann auch eine dritte Kante 283 und eine vierte Kante 284 beinhalten. Einstellungsmechanismen 282 können an den Einstellungsenden 278 angeordnet sein. Die Einstellungsmechanismen 282 können eine beliebige von zahlreichen Arten von manuellen oder motorisierten Einstellungsmechanismen beinhalten, die die Krümmungen des ersten und des zweiten Sitzflächenbügels 114, 118 vergrößern oder verkleinern und dadurch die Form des ersten und des zweiten Sitzflächenpolsters 30, 34 und des Sitzflächenmittelabschnitts 54 benachbart zu dem ersten und dem zweiten Sitzflächenbügel 114, 118 einstellen können. Die Krümmungen des ersten und zweiten Sitzflächenbügels 114, 118 können durch Einstellen ihrer Länge eingestellt werden (siehe zum Beispiel Länge L1 des Sitzflächenbügels 114 in der ersten oder ausgezogenen Position 286 in 5A und Länge L2 des Sitzflächenbügels 114 in der zweiten oder eingezogenen Position 290 in 5B). Somit kann eine Verringerung der Sitzflächenbügellänge 1 zwischen dem Verankerungsende 270 und dem Einstellungsende 278 von l1 (5A) auf l2 (5B) die Krümmungshöhe h des Rückenlehnenbügels von h1 (5A) auf h2 (5B) verringern.
  • Unter fortgesetzter Bezugnahme auf 5 können in verschiedenen Ausführungsformen die Taschen 216 Haltebügeltaschen sein und der erste und zweite Sitzflächenbügel 114, 118 können Haltebügel sein. Als solches können die Einstellungsmechanismen 282 eine horizontale Bewegung (Pfeil 294) oder eine Drehbewegung (Pfeil 298) bereitstellen, die die Bogenhöhe h oder Länge 1 in dem ersten und zweiten Haltebügel 114, 118 erhöhen und/oder verringern kann und somit das erste und das zweite Sitzflächenpolster 30, 34 jeweils weniger oder stärker hervorheben kann.
  • Unter fortgesetzter Bezugnahme auf 5, können der erste und der zweite Sitzflächenbügel 114, 118 die Sitzflächenstoffbaugruppe 102 durch die Haltebügeltaschen 216 spannen und die Sitzflächenstoffbaugruppe 102 von der Sitzflächensitzoberfläche 40 weg und in die Sitzfläche 46 hinein ziehen, um die gewünschte Kontur in der Sitzflächenoberfläche 40 bereitzustellen. Die Spannung, die der erste und der zweite Sitzflächenbügel 114, 118 auf die Haltebügeltaschen 216 und die erste und die zweite Naht 250, 258 ausüben können, kann mit den Einstellungsmechanismen 282 geändert werden, wodurch die Kontur der Sitzflächenoberfläche 40 geändert wird. In einer Ausführungsform können der erste und der zweite Sitzflächenbügel 114, 118 runde Glasfaserhaltebügel sein. Es können jedoch auch andere Profile und Baumaterialien verwendet werden. Zum Beispiel können flache oder U-förmige Sitzflächenverlängerungsprofile aus Kohlefaser und Epoxidharz hergestellt sein. Somit können der erste und der zweite Sitzflächenbügel 114, 118 eine bequeme Änderung der Kontur der Sitzflächenoberfläche 40 ermöglichen, um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Mit Bezug auf 6 ist eine Querschnittsansicht der Rückenlehne 42 gezeigt, wobei sich der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 in der ersten Position 182 (ausgezogene Position) und der zweiten Position 186 (eingezogene Position) befinden. Der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 können eingezogen werden, um die Spannung in der Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 zu erhöhen und die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 in der durch den Pfeil 310 gezeigten Richtung in die Rückenlehne 42 zu ziehen, um das erste und das zweite Rückenlehnenpolster 22, 26 zu definieren.
  • Unter Bezugnahme auf die 6A und 6B kann einen Rückenlehnenpolsterwinkel α den Definitionsgrad eines ersten oder zweiten Rückenlehnenpolsters 22, 26 angeben. Der Rückenlehnenpolsterwinkel α kann als der Winkel zwischen einer Linie 314 im Allgemeinen parallel zum Rückenlehnenmittelabschnitt 50 und einer Linie 318 im Allgemeinen parallel zum ersten Rückenlehnenpolster 22 definiert werden. 6A zeigt einen Abschnitt der Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 in der ersten Position 182 (zweiter Rückenlehnenbügel 110 in ausgezogener Position). 6B zeigt einen Abschnitt der Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 in der zweiten Position 186 (zweiter Rückenlehnenbügel 110 in eingezogener Position). Ein erster Rückenlehnenpolsterwinkel α1 zeigt die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 in der ersten Position 182 (zweiter Rückenlehnenbügel 110 in ausgezogener Position). Ein zweiter Rückenlehnenpolsterwinkel α2 zeigt die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 in der zweiten Position 186 (zweiter Rückenlehnenbügel 110 in eingezogener Position). Als solches sind unterschiedliche Konfigurationen der Rückenlehnenoberfläche 38 gezeigt.
  • Unter Bezugnahme auf 7 ist eine Querschnittsansicht der Sitzfläche 46 gezeigt, wobei sich der erste und der zweite Sitzflächenbügel 114, 118 in der ersten Position 286 (ausgezogene Position) und der zweiten Position 290 (eingezogene Position) befinden. Der erste und der zweite Sitzflächenbügel 114, 118 können in einer durch den Pfeil 330 gezeigten Sitzflächenrichtung bewegt werden, um die Spannung in der Sitzflächenstoffbaugruppe 102 zu erhöhen und die Sitzflächenstoffbaugruppe 102 in die Sitzfläche 46 zu ziehen, um das erste und das zweite Sitzflächenpolster 30, 34 zu definieren.
  • Unter Bezugnahme auf die 7A und 7B kann ein Sitzflächenpolsterwinkel β den Definitionsgrad eines ersten oder zweiten Sitzflächenpolsters 30, 34 angeben. Der Sitzflächenpolsterwinkel β kann als der Winkel zwischen einer Linie 334, die im Allgemeinen parallel zum Sitzflächenmittelabschnitt 54 verläuft, und einer Linie, die im Allgemeinen parallel zum zweiten Sitzflächenpolster 34 verläuft, definiert werden. 7A zeigt einen Abschnitt der Sitzflächenstoffbaugruppe 102 in der ersten Position 286 (zweiter Sitzflächenbügel 118 in ausgezogener Position). 7B zeigt einen Abschnitt der Sitzflächenstoffbaugruppe 102 in der zweiten Position 290 (zweiter Sitzflächenbügel 118 in eingezogener Position). Ein erster Sitzflächenpolsterwinkel β1 zeigt die Sitzflächenstoffbaugruppe 102 in der ersten Position 286 (zweiter Sitzflächenbügel 118 in einer ausgezogenen Position). Ein zweiter Sitzflächenpolsterwinkel β2 zeigt die Sitzflächenstoffbaugruppe 102 in der zweiten Position 290 (zweiter Sitzflächenbügel 118 in einer eingezogenen Position). Als solches sind unterschiedliche Konfigurationen der Sitzflächenoberfläche 40 gezeigt.
  • Unter Bezugnahme nun auf die Befestigung der Rückenlehnen- und Sitzflächenstoffbaugruppen 94, 98 an den Rückenlehnen- und Sitzflächenbügeln 106, 110 bzw. 114, 118 können die Haltebügeltaschen 216 verschiedene Konfigurationen aufweisen. Unter Bezugnahme auf die 8-11 ist eine Ausführungsform einer genähten Haltebügeltaschenbaugruppe 350 gezeigt. Die Haltebügeltaschen 216a in der genähten Haltebügeltaschenbaugruppe 350 können aus einer genähten Konstruktion hergestellt sein. Unter Bezugnahme auf die 8 und 9 sind die Haltebügeltaschen 216a in der Nähe der ersten Rückenlehnenlängsbahn 130 und des Rückenlehnenmittelabschnitts 50 gezeigt. Obwohl die 8-11 zeigen, dass die genähte Haltebügeltaschenbaugruppe 350 die erste Rückenlehnenlängsbahn 130 und den Rückenlehnenmittelabschnitt 50 verbindet, kann die genähte Haltebügeltaschenbaugruppe 350 beliebige Stoffstücke der Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 und/oder der Sitzflächenstoffbaugruppe 102 verbinden. In der abgebildeten Ausführungsform kann die genähte Haltebügeltaschenbaugruppe 350 die erste Rückenlehnenlängsbahn 130, den Rückenlehnenmittelabschnitt 50 und eine Nahtstütze 354, die zwischen der ersten Rückenlehnenlängsbahn 130 und dem Rückenlehnenmittelabschnitt 50 angeordnet ist, und die Haltebügeltasche 216a beinhalten. Die Haltebügeltasche 216a kann eine Schlaufe 358 mit einer ersten Taschenkante 362, die an der ersten Rückenlehnenlängsbahn 130 angeordnet ist, und einer zweiten Taschenkante 366 beinhalten, die an dem Rückenlehnenmittelabschnitt 50 angeordnet ist. Die Nahtunterstützung 354 kann aus einem Vliesstoff hergestellt sein. Die Haltebügeltasche 216a kann aus einem Vliesstoff hergestellt sein.
  • Unter Bezugnahme auf 10 ist eine Seitenansicht der genähten Haltebügeltaschenbaugruppe 350 gezeigt. Die Seitenansicht beinhaltet die erste Rückenlehnenlängsbahn 130, die Nahtstütze 354 und die Haltebügeltasche 216a. Der erste Rückenlehnenhaltebügel 106 erstreckt sich durch die Haltebügeltasche 216a. Wie zuvor angegeben, kann der erste Rückenlehnenhaltebügel 106 Glasfaser sein.
  • Unter Bezugnahme auf 11 zeigt eine Querschnittsansicht der genähten Haltebügeltaschenbaugruppe 350 entlang der Linie XI-XI aus 10 geheftete Verbindungsnähte 370. Die gehefteten Verbindungsnähte 370 können genäht sein. Die genähten Verbindungsnähte 370 können die genähte Haltebügeltaschenbaugruppe 350 mit der ersten und zweiten Taschenkante 362, 366 an der Außenseite, der ersten Rückenlehnenlängsbahn 130 und dem Rückenlehnenmittelabschnitt 50 und der Stoffnahtstütze 354 an Ort und Stelle halten. Der erste Rückenlehnenhaltebügel 106 ist in der Haltebügeltasche 216a gezeigt. Dementsprechend kann eine genähte Konstruktion für die genähte Haltebügeltaschenbaugruppe 350 erreicht werden.
  • Unter Bezugnahme auf die 12-15 ist eine Ausführungsform einer umspritzten Haltebügeltaschenbaugruppe 380 gezeigt. Die umspritzte Haltebügeltaschenbaugruppe 380 kann die erste Rückenlehnenlängsbahn 130, den Rückenlehnenmittelabschnitt 50, das Rückhalteteil 184, das die erste Rückenlehnenlängsbahn 130 und den Rückenlehnenmittelabschnitt 50 hält, und eine geformte Haltebügeltasche 216b beinhalten. Das Rückhalteteil 184 kann aus Kunststoff bestehen. Die geformte Haltebügeltasche 216b kann spritzgeformt sein. Unter Bezugnahme auf die 12 und 13, können die erste Rückenlehnenlängsbahn 130 und der Rückenlehnenmittelabschnitt 50 auf beiden Seiten eines Rückhalteteils 184 angeordnet sein. Obwohl die 12-13 eine überspritzte Haltebügeltaschenbaugruppe 380 zeigt, die die erste Rückenlehnenlängsbahn 130 und den Rückenlehnenmittelabschnitt 50 verbindet, kann eine umspritzte Haltebügeltaschenbaugruppe 380 beliebige Stoffstücke in der Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 und/oder der Sitzflächenstoffbaugruppe 102 verbinden. Eine umspritzte Haltebügeltasche 216b kann sich von dem Rückhalteteil 184 erstrecken. Der erste Rückenlehnenhaltebügel 106 kann sich durch eine umspritzte Haltebügeltasche 216b erstrecken. Wie zuvor angegeben, kann der erste Rückenlehnenhaltebügel 106 Glasfaser sein.
  • Unter Bezugnahme auf 14 ist das Rückhalteteil 184 gezeigt, wobei die erste Rückenlehnenlängsbahn 130 gezeigt ist, wie sie aus dem Rückhalteteil 184 herausragt. Die geformte Haltebügeltasche 216b ist an dem Rückhalteteil 184 angebracht gezeigt. Der erste Rückenlehnenhaltebügel 106 ist in der spritzgegossenen Haltebügeltasche 216b angeordnet.
  • Unter Bezugnahme auf 15 ist eine Querschnittsansicht der umspritzten Haltebügeltaschenbaugruppe 380 entlang der Linie XV-XV aus 14 gezeigt. In einigen Ausführungsformen können die Haltebügeltasche 216b und das Rückhalteteil 184 über die erste Rückenlehnenlängsbahn 130 und den Rückenlehnenmittelabschnitt 50 umspritzt sein. Eine geheftete französische Naht 392 kann durch die geformten Abschnitte, die erste Rückenlehnenlängsbahn 130 und den Rückenlehnenmittelabschnitt 50 angeordnet sein. Somit kann die umspritzte Haltebügeltaschenbaugruppe 380 erreicht werden.
  • 16 zeigt eine alternative Ausführungsform der in 3 gezeigten Rückenlehnenstoffbaugruppe 94. Die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94a beinhaltet zusätzliche Stoffabschnitte in dem Randbereich 122 oder Abschnitt. Die zusätzlichen Stoffabschnitte können einen oberen Abschnitt 122a, einen unteren Abschnitt 122b, einen ersten Seitenabschnitt 122c und einen zweiten Seitenabschnitt 122d beinhalten. Der obere Abschnitt 122a kann eine Dehnungsrichtung aufweisen, die durch den Pfeil 194a abgebildet ist. Der untere Abschnitt 122b kann eine Dehnungsrichtung aufweisen, die durch den Pfeil 194b abgebildet ist. Der erste Seitenabschnitt 122c kann eine durch den Pfeil 194c abgebildete Dehnungsrichtung aufweisen, und der zweite Seitenabschnitt 122d kann eine durch den Pfeil 194d abgebildete Dehnungsrichtung aufweisen. Der obere Abschnitt 122a kann ein nach oben gewandtes Muster beinhalten. Der untere Abschnitt 122b kann ein nach unten gewandtes Muster beinhalten. Der erste Seitenabschnitt 122c kann ein erstes zur Seite gewandtes Muster beinhalten. Der zweite Seitenabschnitt 122d kann ein zweites zur Seite gewandtes Muster beinhalten.
  • Unter Bezugnahme auf 17 ist eine zusätzliche alternative Ausführungsform der Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 aus 3 gezeigt. Die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94b von 17 kann einen zusätzlichen Stoffabschnitt beinhalten. Der Rückenlehnenmittelabschnitt 50 der zweiten Rückenlehnenstoffbaugruppe 94b kann in einen oberen Mittelabschnitt 50a und einen unteren Mittelabschnitt 50b unterteilt sein. Der obere Mittelabschnitt 50a kann eine Dehnungsrichtung aufweisen, die durch den Pfeil 190a abgebildet ist. Der untere Mittelabschnitt 50b kann eine durch den Pfeil 190b abgebildete Dehnungsrichtung aufweisen. Der obere Mittelabschnitt 50a kann ein Einsatzmuster beinhalten. Der untere Mittelabschnitt 50b kann ein Lumbalbereichsmuster beinhalten. Als solches veranschaulichen die verschiedenen Rückenlehnenstoffbaugruppen 94, 94a, 94b, die in den entsprechenden 3, 16 und 17 gezeigt sind, unterschiedliche Dehnungseigenschaften und äußeres Erscheinungsbilder verschiedener Bereiche einer konturierten Rückenlehnenoberfläche 38.
  • Unter Bezugnahme nun auf 1-17 können der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 als erstes und zweites einstellbares Element 106, 110 bezeichnet sein. Die dritte Kante 233 des Rückenlehnenrahmens 90 kann als eine erste Stütze 233 bezeichnet sein, und die vierte Kante 234 des Rückenlehnenrahmens 90 kann als eine zweite Stütze 234 bezeichnet sein. Gleichermaßen können der erste und zweite Sitzflächenbügel 114, 118 als erstes und zweites einstellbares Element 114, 118 bezeichnet werden. Die dritte Kante 283 des Sitzflächenrahmens 98 kann als eine erste Stütze 283 bezeichnet sein, und die vierte Kante 284 des Sitzflächenrahmens 98 kann als eine zweite Stütze 284 bezeichnet sein.
  • Unter weiterer Bezugnahme auf die 1-17, kann eine Fahrzeugsitzbaugruppe 10 eine Rückenlehne 42 mit einer ersten und einer zweiten Stütze 233, 234 und einem entsprechenden einstellbaren Element 106 oder 110 beinhalten, das zwischen der ersten und der zweiten Stütze 233, 234 angeordnet ist. Das einstellbare Element 106 oder 110 kann zwischen einer ersten Position 182 und einer zweiten Position 186 beweglich sein, um ein entsprechendes Polster 22 oder 26 zwischen dem einstellbaren Element 106 oder 110 und der ersten oder zweiten Stütze 233, 234 zu bilden. Eine Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 kann an der Rückenlehne 42 angeordnet und mit der ersten und der zweiten Stütze 233, 234 und dem einstellbaren Element 106 oder 110 gekoppelt sein.
  • Unter weiterer Bezugnahme auf die 1-17 kann eine Fahrzeugsitzbaugruppe 10 eine Sitzfläche 46 mit einer ersten und einer zweiten Stütze 283, 284 und einem entsprechenden einstellbaren Element 114 oder 118 beinhalten, das zwischen der ersten und der zweiten Stütze 283, 284 angeordnet ist. Das einstellbare Element 114 oder 118 kann zwischen einer ersten Position 286 und einer zweiten Position 290 beweglich sein, um ein entsprechendes Polster 30 oder 34 zwischen dem einstellbaren Element 114 oder 118 und der ersten oder zweiten Stütze 283, 284 zu bilden. Eine Sitzflächenstoffbaugruppe 102 kann auf der Sitzfläche 46 angeordnet und mit der ersten und der zweiten Stütze 283, 284 und dem einstellbaren Element 114 oder 118 verbunden sein.
  • Es wird in Betracht gezogen, dass der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 ausgezogen oder eingezogen werden können, um das erste und zweite Rückenlehnenpolster 22, 26 zu bilden, die unterschiedliche Größen aufweisen (d. h. unterschiedliche Rückenlehnenwinkel α aufweisen). Zum Beispiel kann eine Person 78 eine stärkere Abstützung der rechten Schulter 66 und des Oberkörpers 70 als der linken Schulter 66 und des Oberkörpers 70 wünschen. Um eine stärkere Abstützung auf der rechten Seite der Rückenlehne 42 bereitzustellen, kann die Rückenlehne 42 dazu konfiguriert sein, ein größeres Rückenlehnenpolster 22 auf der rechten Seite und ein kleineres Rückenlehnenpolster 26 auf der linken Seite aufzuweisen. Dementsprechend können der rechte und/oder der linke Rückenlehnenbügel 106, 110 eingestellt werden, um ein größeres Rückenlehnenpolster 22 auf der rechten Seite als ein Rückenlehnenpolster 26 auf der linken Seite zu erzielen.
  • Gleichermaßen können der erste und der zweite Sitzflächenbügel 114, 118 ausgezogen oder eingezogen sein, um das erste und das zweite Sitzflächenpolster 30, 34 zu bilden, die unterschiedliche Größen aufweisen (d. h. unterschiedliche Sitzflächenpolsterwinkel β aufweisen). Zum Beispiel kann eine Person eine stärkere Abstützung des rechten Oberschenkels 74 als des linken Oberschenkels 74 wünschen. Um eine stärkere Abstützung auf der rechten Seite der Sitzfläche 46 bereitzustellen, kann die Sitzfläche 46 dazu konfiguriert sein, ein größeres Sitzflächenpolster 30 auf der rechten Seite und ein kleineres Sitzflächenpolster 34 auf der linken Seite aufzuweisen. Dementsprechend können der rechte und/oder linke Sitzflächenbügel 114, 118 dazu eingestellt sein, ein größeres Sitzflächenpolster 22 auf der rechten Seite als ein Sitzflächenpolster 26 auf der linken Seite zu erzielen.
  • Es versteht sich, dass jedes der vier Polster (erstes und zweites Rückenlehnenpolster 22, 26 und erstes und zweites Sitzflächenpolster 30, 34) unterschiedliche Größen aufweisen kann (d. h. unterschiedliche entsprechende Polsterwinkel α und β aufweisen kann) und in einer Vielzahl von Konfigurationen angeordnet sein kann, um individuellen Präferenzen zu entsprechen.
  • Es versteht sich ebenfalls, dass in verschiedenen Ausführungsformen die Ausgestaltungen der Rückenlehnenverlängerungselemente und der Sitzflächenverlängerungselemente die Befestigung an den entsprechenden Rückenlehnen- oder Sitzflächenrahmen 90, 98 und/oder zusätzlichen Fahrzeugkomponenten beinhalten können. Zum Beispiel können das Sitzflächenverlängerungselement-Verankerungsende 270 und/oder -Einstellungsende 278 an einem Fahrzeugboden 62 befestigt sein.
  • Es versteht sich ferner, dass in verschiedenen Ausführungen die Rückenlehnenverlängerungselemente und die Sitzflächenverlängerungselemente an den entsprechenden Rückenlehnen- oder Sitzflächenrahmen 90, 98 oder einer anderen Fahrzeugstruktur angebracht sein können, um Polster zu bilden, die sich quer zu (im Gegensatz zu in Längsrichtung zu, wie in 1 gezeigt) den Schultern 66, dem Oberkörper 70 und/oder den Oberschenkeln 74 einer Person 78 erstrecken. Zusätzlich können in verschiedenen Ausgestaltungen die Rückenlehnenverlängerungselemente und die Sitzflächenverlängerungselemente in Positionen zusätzlich zu einer Längsausrichtung oder einer Querausrichtung relativ zu einer sitzenden Person 78 positioniert sein. Zum Beispiel können die Rückenlehnenverlängerungselemente und die Sitzflächenverlängerungselemente diagonal zu dem Oberkörper 70 und/oder den Oberschenkeln 74 einer sitzenden Person positioniert sein.
  • In verschiedenen Ausführungsformen und unter Bezugnahme auf 18 können die Längen des ersten und des zweiten Rückenlehnenbügels 106, 110 festgelegt sein. Halter 410 können an den Enden 220a, 228a des ersten und zweiten Rückenlehnenbügels 106, 110 angeordnet sein. Im Betrieb können der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 gebogen und in die Halter 410 eingesetzt sein, um das entsprechende erste und zweite Rückenlehnenpolster 22, 26 zu bilden. Als solches können das erste und zweite Rückenlehnenpolster 22, 26 dauerhafte Polster sein.
  • Gleichermaßen können in verschiedenen Ausführungsformen und unter Bezugnahme auf 19 die Längen des ersten und des zweiten Sitzflächenbügels 114, 118 festgelegt sein. Halter 418 können an den Enden 270a, 278a des ersten und zweiten Sitzflächenbügels 114, 118 angeordnet sein. Im Betrieb können der erste und zweite Sitzflächenbügel 114, 118 gebogen und in die Halter 418 eingesetzt werden, um das entsprechende erste und zweite Sitzflächenpolster 30, 34 zu bilden. Als solches können das erste und zweite Sitzflächenpolster 30, 34 dauerhafte Polster sein.
  • Nun ist unter Bezugnahme auf 20 eine Ausführungsform der Offenbarung in einem Gartenstuhl 422 gezeigt. Die Rückenlehne 42 beinhaltet einen ersten und einen zweiten Bügel 106, 110. In der gezeigten Ausführungsform beinhalten die Rückenlehnenbügel 106, 110 Verankerungsenden 220 und Einstellungsenden 228. In verschiedenen Ausführungsformen können der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 festgelegt sein, wie in 18 gezeigt. Der Sitzfläche 46 beinhaltet einen ersten und einen zweite Sitzflächenbügel 114, 118. Der Sitzflächenbügel 114, 118 beinhalten Verankerungsenden 220 und Einstellungsenden 228. In verschiedenen Ausführungsformen können der erste und der zweite Sitzflächenbügel 114, 118 festgelegt sein, wie in 19. Somit können in dem Gartenstuhl 422 die Größe des ersten und zweiten Rückenlehnenpolsters 22, 26 und die Größe des ersten und zweiten Sitzflächenpolsters 30, 34 festgelegt oder einstellbar sein.
  • Nun ist unter Bezugnahme auf 21 eine Ausführungsform der Offenbarung in einem Bürostuhl 430 gezeigt. Die Rückenlehne 42 beinhaltet einen ersten und einen zweiten Bügel 106, 110. In der gezeigten Ausführungsform beinhalten den ersten und den zweiten Rückenlehnenbügel 106, 110 Halter 410. In verschiedenen Ausführungsformen können der erste und der zweite Rückenlehnenbügel 106, 110 des Bürostuhls 430 einstellbar sein, wie in 4 gezeigt. Der Sitzfläche 46 kann erste und zweite Sitzflächenbügel 114, 118 beinhalten. Die Sitzflächenbügel 114, 118 können Halter 418 beinhalten. In verschiedenen Ausführungsformen können der erste und der zweite Sitzflächenbügel 114, 118 des Bürostuhls 430 einstellbar sein, wie in 5 gezeigt. Somit können in dem Bürostuhl 430 die Größe des ersten und zweiten Rückenlehnenpolsters 22, 26 und die Größe des ersten und zweiten Sitzflächenpolsters 30, 34 fest oder einstellbar sein.
  • Es wird in Betracht gezogen, dass die in der vorliegenden Anmeldung offenbarte Sitzbaugruppe 10 in Einzelsitzen an verschiedenen Orten in einem Fahrzeug beinhaltet sein kann. Es wird in Betracht gezogen, dass die in der vorliegenden Anmeldung offenbarte Sitzbaugruppe in Bank- und anderen Sitztypen in einem Fahrzeug beinhaltet sein kann.
  • Es wird in Betracht gezogen, dass die Sitzbaugruppe 10 eine schlingenartige oder hängemattenartige Konfiguration beinhalten kann, wobei die Rückenlehnenstoffbaugruppe 94 und die Rückenlehnenstoffbaugruppe 102 an mindestens einem Abschnitt eines entsprechenden Rückenlehnenrahmens 90 und Rückenlehnenstoffrahmens aufgehängt sein können 98.
  • Von der Verwendung der vorliegenden Offenbarung können vielfältige Vorteile abgeleitet werden. Eine Person kann die Rückenlehnenkonturen und die Sitzflächenkonturen regulieren, um sie den Vorlieben der Person anzupassen. Eine Person kann in einer Sitzbaugruppe mit einer atmungsaktiven Elastomerfaser bequem sitzen.
  • Es versteht sich, dass Variationen und Modifikationen an der vorstehend erwähnten Struktur vorgenommen werden können, ohne von den Konzepten der vorliegenden Offenbarung abzuweichen, und es versteht sich ferner, dass derartige Konzepte durch die folgenden Schutzansprüche abgedeckt sein sollen, sofern diese Schutzansprüche durch ihren Wortlaut nicht ausdrücklich etwas anderes festlegen.
  • Gemäß dem vorliegenden Gebrauchsmuster ist ein Fahrzeugsitz bereitgestellt, der Folgendes aufweist: einen Stoffmittelabschnitt; ein erstes und ein zweites Polster; eine erste Naht zwischen dem ersten Polster und dem Mittelabschnitt; eine zweite Naht zwischen dem Mittelabschnitt und dem zweiten Polster; einen Sitzrahmen; und ein erstes und ein zweites Verlängerungselement, die entlang der entsprechenden ersten und zweiten Naht angeordnet und an diese gekoppelt sind, wobei das erste und das zweite Verlängerungselement zwischen einer ersten und einer zweiten Position einstellbar sind.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist das Gebrauchsmuster ferner gekennzeichnet durch einen Randbereich, der innerhalb des Sitzrahmens und zwischen dem Mittelabschnitt und dem Sitzrahmen angeordnet ist, wobei das erste und das zweite Polster Folgendes umfassen: eine entsprechende erste und zweite Längsbahn.
  • Gemäß einer Ausführungsform sind die erste und die zweite Naht zwischen der entsprechenden ersten und zweiten Längsbahn und dem Mittelabschnitt angeordnet.
  • Gemäß einer Ausführungsform beinhalten die erste und die zweite Naht jeweils eine Tasche und wobei die Tasche der ersten und der zweiten Naht jeweils gleitbar entlang des entsprechenden ersten und zweiten Verlängerungselements positionierbar ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst die erste Position des ersten und des zweiten Verlängerungselements eine ausgezogene Position.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst die zweite Position des ersten und zweiten Verlängerungselements eine eingezogene Position.
  • Gemäß einer Ausführungsform beinhalten das erste und das zweite Verlängerungselement jeweils ein entsprechendes erstes und zweites Verankerungsende und wobei das erste und das zweite Verankerungsende an einer ersten Kante des Sitzrahmens angebracht sind.
  • Gemäß einer Ausführungsform beinhalten das erste und das zweite Verlängerungselement jeweils ein entsprechendes erstes und zweites Einstellungsende und wobei das erste und das zweite Einstellungsende an einer zweiten Kante des Sitzrahmens angebracht sind.
  • Gemäß einer Ausführungsform beinhaltet der Sitz eine Rückenlehne.
  • Gemäß einer Ausführungsform beinhaltet der Sitz eine Sitzfläche.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Tasche Teil einer genähten Haltebügeltaschenbaugruppe.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Tasche Teil einer umspritzten Haltebügeltaschenbaugruppe.
  • Gemäß dem vorliegenden Gebrauchsmuster ist ein Sitz bereitgestellt, der Folgendes aufweist: eine Stoffbaugruppe, die an einem Sitzrahmen befestigt ist und einen Mittelabschnitt, einen ersten und einen zweiten Bügel beinhaltet, die an dem Sitzrahmen gesichert sind und an gegenüberliegenden Seiten des Mittelabschnitts angebracht sind, wobei der erste und der zweite Bügel ein erstes und ein zweites Polster auf gegenüberliegenden Seiten des Mittelabschnitts definieren.
  • Gemäß einer Ausführungsform beinhaltet die Stoffbaugruppe Folgendes: eine erste und eine zweite Bahn, wobei die erste und die zweite Bahn das erste und das zweite Polster teilweise definieren, wobei die erste und die zweite Bahn zwischen einer ersten Seite des Randabschnitts und einer ersten Seite des Mittelabschnitts bzw. einer zweiten Seite des Randabschnitts und einer zweiten Seite des Mittelabschnitts angeordnet sind.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Stoffbaugruppe mit einem ersten und einem zweiten Polster an einem oder mehreren von einem Rückenlehnenrahmen und einem Sitzflächenrahmen angeordnet.
  • Gemäß einer Ausführungsform beinhalten der erste und der zweite Bügel einen Einstellungsmechanismus, wobei der Einstellungsmechanismus selektiv dazu betätigbar ist, den ersten und den zweiten Bügel zwischen mindestens einer ersten Position und einer zweiten Position zu bewegen.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die erste Position durch eine erste Bügellänge des ersten und des zweiten Bügels definiert, wobei die zweite Position durch eine zweite Bügellänge des ersten und des zweiten Bügels definiert ist und wobei die zweite Bügellänge kleiner als die erste Bügellänge ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Stoffbaugruppe einer größeren Spannung ausgesetzt, wenn sich der erste und der zweite Bügel auf der zweiten Bügellänge befinden, als wenn sich der erste und der zweite Bügel auf der ersten Bügellänge befinden.
  • Gemäß dem vorliegenden Gebrauchsmuster ist eine Fahrzeugsitzbaugruppe bereitgestellt, die Folgendes aufweist: eine Rückenlehne oder eine Sitzfläche, die eine erste und eine zweite Stütze aufweisen; ein einstellbares Element, das zwischen der ersten und der zweiten Stütze angeordnet ist und selektiv zwischen einer ersten und zweiten Position einstellbar ist, um ein Polster zwischen dem einstellbaren Element und der ersten oder der zweiten Stütze zu bilden; und eine Stoffbaugruppe, die an der Rückenlehne oder der Sitzfläche angeordnet ist und an die erste und zweite Stütze und das einstellbare Element gekoppelt ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst das einstellbare Element einen ersten und einen zweiten Haltebügel, wobei das Polster ein erstes und ein zweites Polster umfasst, wobei die selektive Einstellung des ersten Haltebügels zwischen der ersten und der zweiten Position ein erstes Polster in einer entsprechenden ersten oder zweiten Größe bildet und wobei die selektive Positionierung des zweiten Haltebügels zwischen der ersten und der zweiten Position ein zweites Polster in einer entsprechenden ersten oder zweiten Größe bildet.

Claims (13)

  1. Fahrzeugsitz, der durch Folgendes gekennzeichnet ist: einen Stoffmittelabschnitt; ein erstes und ein zweites Polster; eine erste Naht zwischen dem ersten Polster und dem Mittelabschnitt; eine zweite Naht zwischen dem Mittelabschnitt und dem zweiten Polster; einen Sitzrahmen; und ein erstes und ein zweites Verlängerungselement, die entlang der entsprechenden ersten und zweiten Naht angeordnet und an diese gekoppelt sind, wobei das erste und das zweite Verlängerungselement zwischen einer ersten und einer zweiten Position einstellbar sind.
  2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, der ferner durch Folgendes gekennzeichnet ist: einen Randbereich, der innerhalb des Sitzrahmens und zwischen dem Mittelabschnitt und dem Sitzrahmen angeordnet ist, wobei das erste und das zweite Polster durch Folgendes gekennzeichnet sind: eine entsprechende erste und zweite Längsbahn.
  3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 2, wobei die erste und die zweite Naht zwischen der entsprechenden ersten und zweiten Längsbahn und dem Mittelabschnitt angeordnet sind.
  4. Fahrzeugsitz nach Anspruch 3, wobei die erste und die zweite Naht jeweils eine Tasche beinhalten und wobei jede Tasche der ersten und der zweiten Naht gleitbar entlang dem entsprechenden ersten und zweiten Verlängerungselement positionierbar ist.
  5. Fahrzeugsitz nach Anspruch 4, wobei die erste Position des ersten und des zweiten Verlängerungselements durch eine ausgezogene Position gekennzeichnet ist.
  6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 5, wobei die zweite Position des ersten und zweiten Verlängerungselements durch eine eingezogene Position gekennzeichnet ist.
  7. Fahrzeugsitz nach Anspruch 6, wobei das erste und das zweite Verlängerungselement jeweils ein entsprechendes erstes und zweites Verankerungsende beinhalten und wobei das erste und das zweite Verankerungsende an einer ersten Kante des Sitzrahmens angebracht sind.
  8. Fahrzeugsitz nach Anspruch 7, wobei das erste und das zweite Verlängerungselement jeweils ein entsprechendes erstes und zweites Einstellungsende beinhalten und wobei das erste und das zweite Einstellungsende an einer zweiten Kante des Sitzrahmens angebracht sind.
  9. Fahrzeugsitz nach Anspruch 8, wobei der Sitz eine Rückenlehne beinhaltet.
  10. Fahrzeugsitz nach Anspruch 9, wobei der Sitz eine Sitzfläche beinhaltet.
  11. Fahrzeugsitz nach Anspruch 4, wobei die Tasche Teil einer genähten Haltebügeltaschenbaugruppe ist.
  12. Fahrzeugsitz nach Anspruch 4, wobei die Tasche Teil einer umspritzten Haltebügeltaschenbaugruppe ist.
  13. Fahrzeug, das den Fahrzeugsitz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-12 einbezieht.
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