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Die Erfindung betrifft einen mehrlagigen Sack für Schüttgut wie z. B. Zement, Granulat, Kakaopulver oder andere pulverförmige oder feinkörnige Lebensmittel, Baustoffe oder Chemikalien mit mindestens einem Kreuz- oder Blockboden.
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Derartige Säcke sind typischerweise aus zwei oder mehr Lagen eines flächigen bzw. bahnförmigen Materials, vorzugsweise Papier und/oder Kunststoff gebildet. Sie werden insbesondere für die Verpackung und den Vertrieb von pulverförmigem oder feinkörnigem Schüttgut eingesetzt. Übliche Größe sind 5kg, 10kg und 25kg.
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Zur Herstellung derartiger Säcke werden in bekannter Weise Materialbahnen aus flächigem Material, z. B. Papier- und/oder Folienbahnen, in einer sog. Schlauchmaschine übereinander gelegt, zu einem Endlosschlauch geformt und in Schlauchstücke geeigneter Länge vereinzelt, aus denen schließlich der Sack gebildet wird, z.B. mittels einer Kreuz- oder Blockbodenfaltung. Gegen Ende des Sackherstellungsprozesses wird die Bodenfaltung in der Regel durch eine geeignete Verklebung fixiert. Häufig wird zur besseren Abdichtung und Fixierung der Bodenverklebung zusätzlich ein Deckblatt aufgeklebt.
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Bekannt sind einerseits sog. offene Kreuz- oder Blockbodensäcke, die einen Kreuz- oder Blockboden als Standboden aufweisen und für die Befüllung des Sackes oben offen sind und erst nach der Befüllung geschlossen, z. B. vernäht und/oder zugeklebt, werden. Bekannt sind des Weiteren sogenannte Ventilsäcke, mit zwei gegenüberliegenden Kreuz- oder Blockböden, von denen einer als Standboden ausgebildet ist, und der andere als gegenüberliegender Ventilboden, in den ein Ventilschlauch zur Befüllung des Sackes eingesetzt ist, der nach der Befüllung verschlossen wird.
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Die mehrlagigen Schlauchstücke, aus denen derartige Säcke gebildet sind, umfassen mehrere einlagige Schlauchstücke, welche typischerweise die gleiche Länge aufweisen und derart ineinander gelegt sind, dass ihre Enden bündig miteinander abschließen. Ein zweilagiger Papierbahnabschnitt mit derart bündig abschließenden Enden gemäß dem Stand der Technik ist in 1a gezeigt, ein daraus gebildetes Schlauchstück in 1b. An den Enden der Schlauchstücke werden die Sackböden ausgebildet, z. B. in Form einer Kreuz- oder Blockbodenfaltung. In 1a ist eine Kreuzbodenfaltung am oben und unten befindlichen Ende des Schlauchstücks durch gestrichelte Falzlinien angedeutet. 1c zeigt das Zulegen eines Kreuzbodens gemäß Stand der Technik.
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An ihren Enden sind die einlagigen Schlauchstücke üblicherweise durch eine Querklebung mit einander verbunden, um eine gegenseitige Verschiebung der Materiallagen zu vermeiden. 2a zeigt einen dreilagigen Papierbahnabschnitt für die Herstellung eines dreilagigen Kreuzbodensacks. Am oberen und unteren Ende des Papierbahnabschnitts befindet sich jeweils zwischen der ersten und zweiten sowie der zweiten und dritten Materiallage eine Reihe von Klebepunkten als Querklebung. Die sich daraus ergebende Anordnung der Querklebung in einem noch nicht zugelegten Kreuzboden ist in 2b gezeigt. 2c zeigt den noch nicht zu gelegten Kreuzboden mit der Klebekontur für die Verklebung der Seitenklappen.
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Bei der im Stand der Technik bekannten Kreuz- oder Blockbodenfaltung ist es möglich, dass Füllgut im Bodenbereich mit der Außenseite der äußersten Materiallage in Kontakt kommt, oder mit anderen Flächen als der Innenseite der innersten Materiallage, z. B. weil die Klebekontur für die Verklebung der Seitenklappen nicht durchgängig ausgebildet und/oder nicht direkt am Rand der Außenseite der äußersten Materialanlage platziert werden kann. Dies ist unter anderem dann unerwünscht, wenn die Innenseite der innersten Materiallage zum Zweck des Schutzes des Füllguts speziell behandelt, z. B. beschichtet ist. So gibt es beispielsweise Füllgüter, die durch die im Papier stets vorhandene Restfeuchte geschädigt werden können. Bei aggressiven Füllgütern dient eine Beschichtung der Innenwand des Sackes auch dem Schutz der übrigen Sackstruktur. Z. B. können säurehaltige Füllgüter Papierlagen des Sackes zerfressen.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen mehrlagigen Sack vorzuschlagen, bei dem im Bereich einer Kreuz- oder Blockbodenfaltung besser vermieden werden kann, dass das Füllgut mit der Außenseite der äußersten Materiallage und/oder mit anderen Flächen als der Innenseite der innersten Sackwandung in Kontakt tritt.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe gelöst durch einen Sack mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die erfindungsgemäßen Säcke weisen eine Vorder- und eine Rückseite auf, sowie mindestens einen in Kreuz- oder Blockbodenfaltweise gebildeten Boden. Die vorderseitige Seitenwand des Sackes bildet die Vorderwand, und die rückseitige Seitenwand die Rückwand des Sackes. Der Kreuz- oder Blockboden wird von einer Bodenlängsachse in eine an die Vorderseite des Sackes angrenzende vorderseitige Bodenhälfte und eine an die Rückseite des Sackes angrenzende rückseitige Bodenhälfte geteilt. An den beiden Enden der Bodenlängsachse befinden sich die Eckeinschläge der Bodenfaltung, und im Wesentlichen parallel zur Bodenlängsachse verlaufen die Seitenklappen der Bodenfaltung, die beim Zulegen des Bodens um die Seitenfalzlinien der Bodenfaltung zugeklappt werden. Die vorderseitige Seitenklappe ist an der vorderseitigen Seitenfalzlinie angelenkt und der vorderseitigen Bodenhälfte zugeordnet. Die rückseitige Seitenklappe ist an der rückseitigen Seitenfalzlinie angelenkt und der rückseitigen Bodenhälfte zugeordnet. Zwei Materiallagen des erfindungsgemäßen Sackes sind aus ineinander eingesetzten Schlauchstücken gebildet, von denen ein erstes Schlauchstück eine weiter außen liegende und ein zweites Schlauchstück eine weiter innen liegende Materiallage des Sackes bildet. Erstes und zweites Schlauchstück sind im Bereich der Bodenfaltung durch eine erste Querklebung mit einander verbunden. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die erste Querklebung im Bereich der rückseitigen Bodenhälfte, vorzugsweise im Bereich der rückseitigen Seitenklappe, angeordnet ist, und erstes und zweites Schlauchstück im Bereich der vorderseitigen Bodenhälfte nicht miteinander verklebt sind. Dies bedeutet, dass die Rückseite des Sackes bzw. die rückseitige Bodenhälfte im Sinne der Erfindung stets diejenige ist, in deren Bereich erstes und zweites Schlauchstück durch die erste Querklebung miteinander verbunden sind, während die Vorderseite bzw. die vorderseitige Bodenhälfte diejenige ist, in der erstes und zweites Schlauchstück nicht miteinander verklebt sind. Des Weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass Vorder- und Rückwand des zweiten Schlauchstücks im Bereich der Bodenfaltung, vorzugsweise im Bereich der Seitenklappen, auf ihrer Innenseite miteinander verbunden sind.
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Mit der erfindungsgemäßen Gestaltung der ersten Querklebung und der innenseitigen Verbindung des zweiten Schlauchstücks kann erreicht werden, dass der Bodenbereich des zweiten Schlauchstücks bei der Herstellung der Bodenfaltung vollständig auf die rückseitige Bodenhälfte geklappt wird, so dass das zweite Schlauchstück entlang der Bodenlängsachse abgeknickt und flach auf die rückseitige Bodenhälfte aufgelegt wird. An diesem Knick wird das Füllgut zurückgehalten, und ein Kontakt von Füllgut mit weiter außen liegenden Materiallagen, insbesondere der Außenseite der äußersten Materiallage, wird dadurch vermieden.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das zweite Schlauchstück auf seiner Innenseite im Bereich der Bodenfaltung, vorzugsweise im Bereich der Seitenklappen, mit einer zweiten Querklebung versehen. Mit dieser zweiten Querklebung kann eine Verbindung zu einem noch weiter innen liegenden dritten Schlauchstück hergestellt werden. Bevorzugt sorgt die zweite Querklebung für die Verbindung von Vorder- und Rückwand des zweiten Schlauchstücks. Wenn die zweite Querklebung in weiter vorteilhafter Ausgestaltung durchgehend ausgebildet ist, kann eine zusätzliche Abdichtung durch eine durchgängige Klebelinie erreicht werden. Damit kann noch besser vermieden werden, dass Füllgut mit weiter außen liegenden Materiallagen, insbesondere mit der Außenseite der äußersten Materiallage, in Kontakt kommt.
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Erstes und zweites Schlauchstück können an ihrem bodenseitigen Ende bündig miteinander abschließen. In einer anderen Ausgestaltung können erstes und zweites Schlauchstück gestaffelt zueinander angeordnet sein, wobei das erste Schlauchstück an seinem bodenseitigen Ende einen Überstand gegenüber dem zweiten Schlauchstück aufweist, so dass das zweite Schlauchstück im Bodenbereich gegenüber dem ersten Schlauchstück eingekürzt ist. Vorteilhafterweise reicht das eingekürzte zweite Schlauchstück bis in den Bodenbereich hinein, weiter bevorzugt bis in den Bereich der Seitenklappen. Wenn das zweite Schlauchstück bis in den Bereich der Seitenklappe hineinreicht, ist es an der Seitenfalzlinie ein weiteres Mal abgeknickt, was eine noch bessere Abdichtung bewirkt, weil das Füllgut zum Austreten eine labyrinthartige Struktur durchwandern müsste, nämlich einen ersten Knick entlang der Bodenlängsachse, dann die flach aneinander gepresste Vorder- und Rückwand des zweiten Schlauchstücks im Bereich der rückseitigen Bodenhälfte und schließlich den weiteren Knick an der Seitenfalzlinie, der bei zugelegtem Sackboden einen 180°-Knick bildet. Eine solche labyrinthartige Struktur mit einer durchgehenden zweiten Querklebung im Bereich der Seitenklappe bewirkt eine besonders gute Abdichtung.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung befindet sich innerhalb des zweiten Schlauchstücks eine weitere Materiallage, die aus einem dritten Schlauchstück gebildet ist. Dieses dritte Schlauchstück kann an seinem bodenseitigen Ende bündig mit dem ersten und/oder zweiten Schlauchstück abschließen, oder es kann relativ zu dem ersten und/oder zweiten Schlauchstück derart gestaffelt angeordnet sein, dass das erste und/oder zweite Schlauchstück gegenüber dem dritten Schlauchstück einen Überstand oder eine Einkürzung aufweist.
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Mit geeigneten Staffelungen kann einerseits eine zu große Materialstärke im Bodenbereich vermieden, und andererseits eine gute Abdichtung erreicht werden.
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Besonders vorteilhaft weist das zweite Schlauchstück einen Überstand gegenüber dem dritten Schlauchstück auf, und die zweite Querklebung befindet sich im Bereich dieses Überstandes. Wenn die zweite Querklebung bevorzugt durchgehend und bevorzugt ringsum laufend um den Schlauchumfang ausgebildet ist, kann mit dieser Querklebung eine besonders gute Abdichtung des zweiten Schlauchstücks erreicht werden. Alternativ oder gleichzeitig kann die zweite Querklebung zwischen dem zweiten und dem dritten Schlauchstück im Bereich des Bodens angeordnet sein und auf diese Weise eine gegenseitige Verschiebung des zweiten und dritten Schlauchstücks verhindern. Besonders bevorzugt ist die zweite Querklebung sowohl im Bereich des Überstandes als auch zwischen dem zweiten und dritten Schlauchstück angeordnet, so dass sie sich axialer Richtung des Schlauchstücks beidseitig des Endes des dritten Schlauchstücks erstreckt. In dieser Ausgestaltung bewirkt die zweite Querklebung sowohl die Abdichtung des zweiten Schlauchstücks als auch eine Verhinderung der gegenseitigen Verschiebung von zweitem und drittem Schlauchstück.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das dritte Schlauchstück aus Kunststoff oder kunststoffbeschichtetem Papier, besonders bevorzugt aus einem nahtlosen Kunststoff-, insbesondere Polyethylen(PE)-Schlauch gebildet. Dies erlaubt einen besonders wirksamen Schutz von restfeuchteempfindlichen Füllgütern, oder einen besonders guten Schutz der Sackstruktur vor aggressiven Füllgütern.
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In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weist das erste Schlauchstück einen Überstand gegenüber dem zweiten Schlauchstück und das zweite Schlauchstück einen Überstand gegenüber dem dritten Schlauchstück auf, wobei das dritte Schlauchstück bei der Bodenfaltung mit dem zweiten Schlauchstück auf die rückseitige Bodenhälfte geklappt wird, und wobei das dritte Schlauchstück vorteilhafterweise von der Bodenlängsachse über die rückseitige Seitenfalzlinie in den Bereich der rückseitigen Seitenklappe hineinreicht. In dieser Ausgestaltung weist das dritte Schlauchstück zwei Knicke auf, nämlich einen 90°-Knick an der Bodenlängsachse und einen 180°-Knick an der rückseitigen Seitenfalzlinie, wodurch eine besonders gute Abdichtung erreicht werden kann bzw. in besonders wirksam vermieden werden kann, dass Füllgut mit weiter außen liegenden Materiallagen, insbesondere dem ersten und zweiten Schlauchstück in Kontakt kommt.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist in dem offenen Boden ein Innenriegel eingelegt oder eingeklebt. Der Innenriegel kann beispielsweise aus einem Blatt Papier oder papierartigem Material oder einem Stück Kunststofffolie bestehen. Mit dem Innenriegel kann die Steifigkeit und/oder Stabilität des Bodens erhöht werden, insbesondere im Bereich der vorderseitigen Bodenhälfte, wodurch eine bessere Maschinengängigkeit erreicht werden kann.
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In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung sind das erste und das zweite Schlauchstück gleich lang. In der bevorzugten Ausgestaltung mit einem dritten Schlauchstück sind vorteilhafterweise erstes und/oder zweites und/oder drittes Schlauchstück gleich lang, besonders bevorzugt sind erstes und zweites und drittes Schlauchstück gleich lang. Dies erlaubt eine besonders einfache Herstellung des erfindungsgemäßen Sackes. Die gleich langen Schlauchstücke können durch Abschneiden von gleich schnell laufenden Materialbahnen nach gleichen Zeitintervallen erzeugt werden. Die gestaffelte Anordnung einzelner Schlauchstücke kann in diesem Fall dadurch erreicht werden, dass die Schnittlinien bzw. Trennlinien bei den einzelnen Materialbahnen versetzt zueinander angeordnet sind, also bei den einzelnen Materialbahnen in Förderrichtung nach vorne oder nach hinten verschoben sind, so dass bei den mehrlagigen Schlauchstücken Überstände bzw. Einkürzungen einzelner Schlauchstücke entstehen.
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Die einzelnen Materiallagen der erfindungsgemäßen Säcke können aus Papier und/oder papierartigem Material und/oder anderen flächigen Materialien gebildet sein. Als papierartige Materialien kommen z. B. beschichtete oder kaschierte Papiere in Betracht, oder andere faserhaltige Flachmaterialien mit vergleichbaren Eigenschatten wie Papier. Ebenso können einzelne oder alle Materiallagen aus anderen flächigen Materialien gebildet sein, die in vergleichbarer Weise für die Sackherstellung geeignet sind, wie z. B. Kunststofffolien.
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Neben dem ersten, zweiten und dritten Schlauchstück können weitere Materiallagen vorhanden sein, z. B. außerhalb des ersten Schlauchstücks oder innerhalb des zweiten bzw. dritten Schlauchstücks. Auch zwischen dem ersten und dem zweiten Schlauchstück können weitere Materiallagen angeordnet sein, solange die Verbindung von erstem und zweitem Schlauchstück erfindungsgemäß ausgestaltet ist, also die Verbindung von erstem und zweiten Schlauchstück auf die rückseitige Bodenhälfte beschränkt ist und Vorder- und Rückwand des zweiten Schlauchstück auf ihrer Innenseite miteinander verbunden sind, so dass der Bodenbereich des zweiten Schlauchstücks bei der Bodenfaltung auf die rückseitige Bodenhälfte geklappt werden kann.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der nachstehenden Figuren näher erläutert. Dabei zeigen:
- 1a: Einen zweilagigen Papierbahnabschnitt für die Sackherstellung gemäß Stand der Technik
- 1b: Ein zweilagiges Schlauchstück für die Sackherstellung gemäß Stand der Technik
- 1c: Das Zulegen eines aus dem Stand der Technik bekannten Kreuzbodens
- 2a: Einen dreilagigen Papierbahnabschnitt mit Querklebung gemäß Stand der Technik
- 2b: Die Querklebung in einem offenen Kreuzboden gemäß Stand der Technik
- 2c: Die Klebekontur für das Zukleben eines Kreuzbodens gemäß Stand der Technik
- 3: Die erste Querklebung in einem dreilagigen Papierbahnabschnitt zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Sackes
- 4: Die zweite Querklebung in einem dreilagigen Papierbahnabschnitt zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Sackes
- 5: Eine Variante der zweiten Querklebung in einem erfindungsgemäßen dreilagigen Papierbahnabschnitt
- 6: Die erste Querklebung im offenen Kreuzboden eines erfindungsgemäßen Sackes
- 6a: Einen vergrößerten Ausschnitt aus 6
- 7: Die zweite Querklebung im offenen Kreuzboden eines erfindungsgemäßen Sackes
- 8: Eine Variante der zweiten Querklebung im offenen Kreuzboden eines erfindungsgemäßen Sackes
- 9: Einen ersten Schritt des Zulegens des offenen Kreuzbodens eines erfindungsgemäßen Sackes
- 10: Einen zweiten Schritt des Zulegens des offenen Kreuzbodens eines erfindungsgemäßen Sackes
- 11: Den zugelegten Kreuzboden eines erfindungsgemäßen Sackes
- 12: Den offenen Kreuzboden eines erfindungsgemäßen Sackes mit Innenriegel
- 13: Eine Variante der Materiallagen eines erfindungsgemäßen Sackes
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1a zeigt einen zweilagigen Papierbahnabschnitt 1 zur Herstellung eines zweilagigen Papiersacks gemäß Stand der Technik. Die obere Papierlage 3 bildet die Außenlage des fertigen Sackes, die darunter liegende Papierlage 4 die innere Lage der Sackwandung. Die rechten und linken Ränder 5 und 6 der Materiallagen 3 und 4 werden jeweils zur Bildung eines Schlauches verbunden, welcher in 1b gezeigt ist. In 1a ist der linke Rand 6 von beiden Materiallagen 3 und 4 zu sehen, während der rechte Rand 5 nur von der Materiallage 3 zu sehen ist. Zu einem Schlauch geformt bildet der zweilagige Papierabschnitt gemäß 1 b ein zweilagiges Schlauchstück 1 mit dem Außenschlauchstück 3 und Innenschlauchstück 4, wobei an den Enden 7 und 8 die beiden Papier- bzw. Schlauchstücklagen 3 und 4 bündig miteinander abschließen. In den Bereichen der beiden Enden 7 und 8 wird die Bodenfaltung des Sackes ausgebildet, wobei in 1a in gestrichelten Linien eine Kreuzbodenfaltung angedeutet ist. Der von einem Ende 7 zum anderen Ende 8 verlaufende Teilabschnitt R des Papierbahnabschnitts 1 aus 1a bildet die Rückseite R bzw. die Rückwand des fertigen Sackes. 1c zeigt das Zulegen des Bodens 9, wenn aus dem Papierbahnabschnitt bzw. Schlauchstück 1 gemäß 1a/b ein Kreuzbodensack gemäß Stand der Technik gebildet wird. In 1c ist die Rückwand bzw. Rückseite des Sackes von der Vorderseite bzw. Vorderwand V des Sackes verdeckt.
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2a zeigt einen dreilagigen Papierbahnabschnitt 10 mit der Breite B zur Herstellung eines dreilagigen Papiersacks gemäß Stand der Technik. Die obere Papierlage 12 bildet die Außenlage des fertigen Sackes, die darunter liegende Papierlage 13 eine Zwischenlage, und die unterste Papierlage 14 die innere Lage der Sackwandung, wobei der Teilabschnitt R die rückseitige Sackwandung bzw. Rückwand des Sackes und die Teilabschnitte V die vorderseitige Sackwandung bzw. Vorderwand des fertigen Sackes ausbilden. An den oberen und unteren Enden 16 und 17 sind die Materiallagen 12 und 13 sowie die Materiallagen 13 und 14 jeweils durch eine Querklebung 18 verbunden, die durch eine entlang der Enden 16 und 17 verlaufende Reihe von Klebepunkten gebildet ist. Aus dem dreilagigen Papierbahnabschnitt 10 wird im Zuge der Sackherstellung ähnlich wie in 1b ein dreilagiges Schlauchstück mit einem ersten, äußeren Schlauchstück 12, einem zweiten, mittleren Schlauchstück 13 und einem dritten, innersten Schlauchstück 14 gebildet, wobei diese Schlauchstücke im Sack jeweils eine Vorderwand und eine Rückwand ausbilden. 2b zeigt die Lage der Querklebung 18 in einem offenen Kreuzboden eines aus dem Papierbahnabschnitt 10 gemäß 2a gebildeten Sackes. Wie ersichtlich, ist die Querklebung 18 umlaufend ausgebildet. 2c zeigt die Klebekontur 19, mit der ein offener Kreuzboden im Stand der Technik zugeklebt wird. Die Innenseite der innersten Materiallage 14 bzw. des innersten Schlauchstücks 14 ist in 2c in waagrechter Schraffur dargestellt, die Außenseite der äußersten Papierlage bzw. des äußersten Schlauchstücks 12 in waagrechter Schraffur. Wie in 2c ersichtlich, verbleibt ein Abstand 11 zwischen der Klebekontur 19 und dem Rand 15 des dreilagigen Schlauchstücks 12, 13, 14, der dazu führt, dass im gefüllten Sack Füllgut mit der Außenseite der äußeren Papierlage 12 in Kontakt kommen kann. Dies kann bei feuchtigkeitsempfindlichen Füllgütern aufgrund der in Papier stets vorhandenen Restfeuchte zu Beeinträchtigungen bzw. Schäden führen.
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3 zeigt einen dreilagigen Papierbahnabschnitt 30 zur Herstellung eines erfindungsgemäßen dreilagigen Sackes. Aus der oberen Papierlage 32 wird die Außenlage des Sackes, aus der mittleren Papierlage 33 die Zwischenlage, und aus der unteren Papierlage 34 die Innenlage des Sackes gebildet, wobei der Teilabschnitt R die rückseitige Sackwandung und die Teilabschnitte V die vorderseitige Sackwandung ausbilden. Die untere Papierlage 34 ist vorteilhafterweise auf ihrer Innenseite beschichtet, bevorzugt kunststoffbeschichtet und besonders bevorzugt Polyethylen (PE)-beschichtet. Durch Verbindung der jeweiligen linken und rechten Seitenränder der Papierlagen 32, 33 und 34 wird ein dreilagiges Schlauchstück gebildet, wobei die obere Materiallage 32 ein erstes, äußeres Schlauchstück 32, die mittlere Materiallage 33 ein zum ersten Schlauchstück benachbartes, weiter innen liegendes zweites Schlauchstück 33, und die untere Materiallage 34 ein zum zweiten Schlauchstück benachbartes, innerstes drittes Schlauchstück 34 bildet, wie in 6a näher bezeichnet. Wie in 3 veranschaulicht, weist das erste Schlauchstück einen Überstand U1 gegenüber dem zweiten Schlauchstück, und das zweite Schlauchstück einen Überstand U2 gegenüber dem dritten Schlauchstück auf. Der erfindungsgemäße Boden wird am oberen Ende 36 des Papierbahnabschnitts 30 bzw. Schlauchstücks gemäß 3 ausgebildet. Obere und mittlere Papierlage 32 und 33 bzw. erstes und zweites Schlauchstück 32 und 33 sind durch die erste Querklebung 38 miteinander verbunden, die durch eine quer zur Sacklängsachse ausgerichtete Reihe von Klebepunkten gebildet ist. Wie in 3 veranschaulicht, befindet sich die erste Querklebung 38 nur im Bereich der Rückseite R des Sackes. Im Bereich der Vorderseite V des Sackes sind erstes und zweites Schlauchstück nicht miteinander verbunden.
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4 zeigt die zweite Querklebung 39 in dem erfindungsgemäßen dreilagigen Papierbahnabschnitt 15 aus 3. Die zweite Querklebung 39 ist auf der Innenseite der mittleren Papierlage 33 bzw. des zweiten Schlauchstücks 33 angebracht, und zwar als um den Schlauchumfang ringsum laufende Reihe von Klebepunkten im oberen Endbereich 36 des Papierbahnabschnitts 15. Die zweite Querklebung 39 ist im Bereich des Überstandes U2 angebracht und sorgt dafür, dass Vorder- und Rückwand des zweiten Schlauchstücks 33, also der vorderseitige Teil V und der rückseitige Teil R des zweiten Schlauchstücks 33, im Bodenbereich 36 miteinander verbunden werden.
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5 zeigt eine alternative Ausgestaltung der zweiten Querklebung 39. Auch bei dieser Ausgestaltung ist die zweite Querklebung 39 auf der Innenseite der zweiten Papierlage 33 bzw. des zweiten Schlauchstücks angebracht. Allerdings reicht die zweite Querklebung 39 in axialer Richtung des Schlauches nunmehr bis in den Bereich der untersten Papierlage 34. So ist die zweite Querklebung 38 nicht auf den Bereich des Überstandes U2 begrenzt, sondern erstreckt sich darüber hinaus in den Endbereich 37 des dritten Schlauchstücks 34. Damit sorgt die zweite Querklebung 39 nicht nur für die Verbindung von Vorder- und Rückwand des zweiten Schlauchstücks, sondern auch für eine Verbindung von zweitem und drittem Schlauchstück.
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Die 6, 6a, 7 und 8 zeigen die erste und zweite Querklebung 38, 39 in dem offenen Kreuzboden 50 eines erfindungsgemäßen Sackes, welcher aus dem in den 3 und 4 bzw. 5 gezeigten dreilagigen Papierbahnabschnitt 15 bzw. Schlauchstück gebildet ist. Der Kreuzboden 50 ist in dem Endbereich bzw. Bodenbereich 36 des Papierbahnabschnitts 15 ausgebildet. Charakteristisch für die Kreuzbodenfaltung sind die Eckeinschläge 52 und 53 sowie die Seitenklappen 55 und 56, die zum Zulegen des Bodens 50 um die Seitenfalzlinien 58 und 59 zugeklappt werden. Durch die Bodenlängsachse 51 wird der Boden 50 in eine vorderseitige Bodenhälfte 61 und eine rückseitige Bodenhälfte 62 geteilt. Wie in 6 veranschaulicht, befindet sich die erste Querklebung 38 nur im Bereich der rückseitigen Bodenhälfte 62. 6a zeigt einen vergrößerten Ausschnitt A aus 6. Im Bereich des Eckeinschlags 53 ist der Rand des ersten Schlauchstücks 32 mit durchgezogener Linie, der Rand des zweiten Schlauchstücks 33 mit gestrichelter Linie und der Rand des dritten Schlauchstücks 34 mit strichpunktierter Linie gezeichnet. Da Vorder- und Rückwand des zweiten Schlauchstücks 33 auf ihrer Innenseite durch die zweite Querklebung 39 zusammen geklebt sind, ist der Bodenbereich des zweiten Schlauchstücks 33 vollständig auf die rückseitige Bodenhälfte 62 geklappt. Da sich das dritte Schlauchstück 34 innerhalb des zweiten Schlauchstücks befindet, ist dieses ebenfalls vollständig auf die rückseitige Bodenhälfte 62 geklappt. Dadurch entsteht an der Bodenlängsachse 51 ein Knick im zweiten und dritten Schlauchstück 33 und 34, der eine Barriere für den Durchtritt von Füllgut bildet.
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Die in den 7 und 8 gezeigte zweite Querklebung 39 ist als umlaufende Reihe von Klebepunkten ausgebildet. 7 veranschaulicht die in 4 gezeigte Platzierung der zweiten Querklebung 39 lediglich im Bereich des Überstandes U2 des zweiten Schlauchstücks 33 gegenüber dem dritten Schlauchstück 34. 8 veranschaulicht die in 5 gezeigte Variante der Platzierung der zweiten Querklebung 39 im Bereich des Überstandes U2 und auch im Endbereich des dritten Schlauchstücks 34.
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In einer alternativen Ausgestaltung kann die zweite Querklebung 39 auch als umlaufend durchgehende Klebelinie ausgebildet werden. Dann trägt die zweite Querklebung zusätzlich zur Abdichtung des Bodens gegen Füllgutdurchtritt bei.
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9 zeigt den ersten Schritt des Zulegens des offenen Kreuzbodens 50 eines erfindungsgemäßen Sackes. Im ersten Schritt wird die rückseitige Seitenklappe 56 wie mit dem Pfeil a angedeutet um die rückseitige Seitenfalzlinie 59 zugeklappt. Die gestrichelte Linie im Bereich der Eckeinschläge 52 und 53 veranschaulicht den Rand des zweiten Schlauchstücks 33, die strichpunktierte Linie den Rand des dritten Schlauchstücks 34, deren Bodenabschnitt jeweils vollständig im Bereich der rückseitigen Bodenhälfte 62 liegen. Wie ersichtlich, ist der Überstand U1 des ersten Schlauchstücks 32 gegenüber dem zweiten Schlauchstück 33 und der Überstand U2 des zweiten Schlauchstücks 33 gegenüber dem dritten Schlauchstück 34 derart ausgebildet, dass zweites und drittes Schlauchstück 33 und 34 in den Bereich der rückseitigen Seitenklappen 56 hineinreichen. Dadurch werden zweites und drittes Schlauchstück beim Zuklappen der rückseitigen Seitenklappe 56 mit einem 180°-Knick abgeknickt.
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10 zeigt die zugeklappte rückseitige Seitenklappe 56 und veranschaulicht den zweiten Schritt der Bodenzulegung, bei dem die vorderseitige Seitenklappe 55 um die vorderseitige Seitenfalzlinie 58 wie mit dem Pfeil b angedeutet zugeklappt wird. Im Bereich der rückseitigen Seitenklappe 56 sind das abgeknickte zweite und dritte Schlauchstück 33 und 34 erkennbar.
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11 zeigt den vollständig zugelegten Kreuzboden 50 mit der zuerst zugelegten rückseitigen Seitenklappe 56 und der danach zugelegten vorderseitigen Seitenklappe 55. Der Rand des dritten Schlauchstücks 34 ist strichpunktiert dargestellt, der Rand des zweiten Schlauchstücks 33 gestrichelt. Der Bodenabschnitt des zweiten und dritten Schlauchstücks, 33 und 34 befinden sich vollständig im rückseitigen Bodenbereich und sind an der Bodenlängsachse 51 und der rückseitigen Seitenfalzlinie 59 abgeknickt.
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12 zeigt den offenen Kreuzboden 50 eines erfindungsgemäßen Sackes in den ein Innenriegel 71 eingelegt ist. Bei dem Innenriegel 71 kann es sich um ein Blatt Papier oder auch um einen geeigneten Zuschnitt aus Kunststoff- oder PE-Folie handeln.
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13 zeigt eine alternative Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Papierbahnabschnitts 15 zur Herstellung eines erfindungsgemäßen dreilagigen Sackes, bei dem erste und zweite Materiallage 32 und 33 aus Papier und die dritte Materiallage nicht aus Papier sondern durch einen nahtlosen PE-Schlauch 34 gebildet ist. Das nahtlose PE-Schlauchstück 34 ist als Endlosschlauch vorgefertigt und muss nicht in der Schlauchmaschine aus einer flachen Materialbahn zu einem Endlosschlauch geformt werden. Das nahtlose Schlauchstück 34 wird im rückseitigen Teilabschnitt des Papierbahnabschnitts 15 aufgelegt. Auf die Darstellung der Querkiebungen 38 und 39 wurde in der 13 verzichtet. Sie können wie in den 4, 5 und 6 ausgebildet werden. Wie ersichtlich erstreckt sich das nahtlose PE-Schlauchstück 34 im Bodenbereich 36 des dreilagigen Schlauchstücks über die rückseitige Seitenfalzlinie 59 und wird daher beim Zulegen des Bodens an der Seitenfalzlinie 59 um 180° abgeknickt. Mit einem PE-Schlauch als innersten Schlauchstück 34 kann ein besonders wirksamer Schutz gegen empfindlichen, insbesondere feuchtigkeitsempfindlichen Füllgütern erreicht werden, oder auch ein besonders wirksamer Schutz der übrigen Sackstruktur vor aggressiveren Füllgütern.