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DE202015100475U1 - Rasierer - Google Patents

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DE202015100475U1
DE202015100475U1 DE201520100475 DE202015100475U DE202015100475U1 DE 202015100475 U1 DE202015100475 U1 DE 202015100475U1 DE 201520100475 DE201520100475 DE 201520100475 DE 202015100475 U DE202015100475 U DE 202015100475U DE 202015100475 U1 DE202015100475 U1 DE 202015100475U1
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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
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    • B26B19/14Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers of the rotary-cutter type; Cutting heads therefor; Cutters therefor
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Abstract

Rasierer, mit einem Gehäuse (1), ferner mit einem im Gehäuse (1) angeordneten Antrieb (2), und mit einem Träger (8) zur Lagerung rotativ angetriebener Scherköpfe (9), wobei der Träger (8) schwenkbar mit dem Gehäuse (1) über ein zentrales Wellenelement (7) mit darin befindlicher Antriebsachse (4) vorzugsweise lösbar verbunden ist, und wobei die Scherköpfe (9) mit der Antriebsachse (4) koppelbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (8) unter Zwischenschaltung eines das Wellenelement (7) umgebenden Schutzkragens (13) an das Gehäuse (1) angeschlossen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Rasierer, mit einem Gehäuse, ferner mit einem im Gehäuse angeordneten Antrieb, und mit einem Träger zur Lagerung rotativ angetriebener Scherköpfe, wobei der Träger schwenkbar mit dem Gehäuse über ein zentrales Wellenelement mit darin befindlicher Antriebsachse vorzugsweise lösbar verbunden ist, und wobei die Scherköpfe mit der Antriebsachse gekoppelt sind bzw. koppelbar sind und folglich durch die Antriebsachse in die gewünschte Rotation versetzt werden.
  • Rasierer mit rotativ angetriebenen Scherköpfen, die dreieckförmig angeordnet sind, sind seit langem unter anderem durch die DE 38 43 936 C1 bekannt. Im Rahmen dieser Vorveröffentlichung wird auch schon die Möglichkeit angesprochen, den Träger zur Lagerung der rotativ angetriebenen Scherköpfe schwenkbeweglich mit dem zugehörigen Gehäuse zu koppeln. Zu diesem Zweck ist der Träger bzw. das dortige Scherkopfgehäuse wenigstens teilweise als Kugelschale ausgebildet, die in einer im Gehäuse des Rasierers vorgesehenen kugelkalottenartig ausgelegten Lagerschale schwenkbar gelagert ist.
  • Daneben beschreibt die EP 2 043 827 B1 einen derartigen Rasierer, welcher mit einem zentralen Wellenelement zwischen dem Träger und dem Gehäuse arbeitet. Im Innern des Wellenelementes ist die Antriebsachse angeordnet. Eine solche Ausführungsform hat sich prinzipiell bewährt, weil der gleichsam vom Gehäuse durch das zwischengeschaltete Wellenelement separierte Träger ausgeprägte Schwenkbewegungen gegenüber dem Gehäuse vollführen kann.
  • Eine ähnliche Ausführungsform wird in der EP 0 176 128 B1 vorgestellt. Auch in diesem Fall ist der Scherkopf derart mit dem Gehäuse verbunden, dass er sich zwischen Positionen drehen lässt, in welchen die einzelnen Scherköpfe unterschiedliche Lagen gegenüber dem Gehäuse einnehmen.
  • Ganz abgesehen davon beschreibt die DE 60 2004 010 269 T2 ein Rasiergerät, welches mit drei Scherköpfen und zusätzlich einem Trimmer ausgerüstet ist. Mit Hilfe des Trimmers lassen sich beispielsweise Backenbart-, Vollbart- oder Oberlippenbarthaare trimmen, d. h., in die gewünschte Form und Länge bringen.
  • Die bekannten Rasierer haben sich grundsätzlich bewährt, wobei in der Praxis zunehmend variable Rasierer eingesetzt und benutzt werden, um nicht nur eine Trockenrasur vorzunehmen, sondern beispielsweise auch eine Nassrasur. Außerdem wird oftmals mit ergänzenden flüssigen Pflegemitteln, Schaum etc. gearbeitet. Aus diesem Grund sind solche Rasierer typischerweise netzungebunden ausgelegt, verfügen also über wenigstens einen Akkumulator im Gehäuse, mit dessen Hilfe der Antrieb mit der erforderlichen elektrischen Energie versorgt wird. Dadurch können Gefährdungen des Bedieners durch die Netzspannung ausgeschlossen werden, weil der Antrieb im Regelfall mit einer ungefährlichen und niedrigen Gleichspannung von beispielsweise 12 Volt bis 20 Volt gespeist wird.
  • Allerdings besteht bei solchen Rasierern das generelle Problem, dass einerseits insbesondere der Einsatz beim Nassrasieren besondere Abdichtungsmaßnahmen erfordert und andererseits die Schwenkbeweglichkeit des Trägers zu unkontrollierten Bewegungen gegenüber dem Gehäuse führen kann. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
  • Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen derartigen Rasierer so weiterzuentwickeln, dass das Gehäuse, das Wellenelement und ggf. auch der Träger zuverlässig gegenüber eindringender Feuchtigkeit, Verschmutzungen etc. geschützt wird. Außerdem sollen unkontrollierte Schwenkbewegungen des Trägers gegenüber dem Gehäuse verhindert oder doch zumindest minimiert werden.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßer Rasierer im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass der Träger unter Zwischenschaltung eines das Wellenelement umgebenden Schutzkragens an das Gehäuse angeschlossen ist.
  • Dabei wird regelmäßig so vorgegangen, dass der Schutzkragen das zentrale Wellenelement mit Abstand umgibt. Außerdem ist die Auslegung meistens so getroffen, dass der Schutzkragen außenumfangsseitig bis an den Rand des meistens tellerförmigen oder scheibenartigen Trägers heranreicht. Auf diese Weise stellt sich ein Außenumfang bzw. Außendurchmesser des Schutzkragens ein, der regelmäßig wenigstens 1,5-mal so groß wie der Durchmesser des zentralen Wellenelementes ausgelegt ist. Meistens ist der Außendurchmesser des Schutzkragens sogar größer als das Zweifache des Durchmessers des Wellenelementes ausgelegt.
  • Darüber hinaus geht die Erfindung meistens so vor, dass der Schutzkragen als ringartige Manschette ausgebildet ist. Die Manschette bzw. der Schutzkragen ist typischerweise aus Kunststoff und insbesondere einem gummiartigen Kunststoff gefertigt. Außerdem handelt es sich bei dem Schutzkragen vorteilhaft um eine einen Zwischenraum zwischen einem Gehäusekopf und dem Träger vorzugsweise vollständig verschließende Ringmanschette.
  • Die Ringmanschette liegt in diesem Zusammenhang größtenteils jeweils dichtend an einer Unterseite des Trägers und an einer Oberseite des Gehäusekopfes an. Tatsächlich ist der Schutzkragen besonders bevorzugt als einstückige und den Zwischenraum vollständig abdichtende Kunststoffringmanschette ausgebildet. Da die Kunststoffringmanschette darüber hinaus aus einem gummiartigen Kunststoff hergestellt wird, kann der Schutzkragen insgesamt die Funktion einer Art Rückstellfeder für den Träger mit den darin gelagerten rotativ angetriebenen Scherköpfen übernehmen. Dabei baut die Rückstellfeder umso größere Rückstellkräfte auf, je stärker der Träger gegenüber dem Gehäuse verschwenkt wird, d. h., je größer etwaige Schwenkwinkel des Trägers gegenüber dem Gehäuse gewünscht werden. Auf diese Weise werden zunächst einmal übermäßige und möglicherweise den Rasierer beschädigende Schwenkbewegungen des Trägers gegenüber dem Gehäuse wirksam verhindert respektive mit Hilfe des gummiartigen Schutzkragens gedämpft.
  • Darüber hinaus übernimmt der Schutzkragen eine dichtende Funktion, weil der Zwischenraum zwischen dem Gehäusekopf und dem Träger vollständig verschlossen wird. Es besteht also erfindungsgemäß nicht (mehr) die Gefahr, dass in den besagten Zwischenraum Wasser oder Schmutz eindringen kann. Außerdem werden etwaige Beschädigungen des zentralen Wellenelementes durch andere Gegenstände zuverlässig vermieden. Dadurch kann insgesamt die Funktionssicherheit gesteigert werden. Außerdem eignet sich der erfindungsgemäße Rasierer nicht nur als Trockenrasierer, sondern auch als Nassrasierer.
  • Dies umso mehr, als zusätzlich zum Antrieb wenigstens ein Akkumulator im Gehäuse angeordnet ist. Bei diesem Akkumulator handelt es sich vorteilhaft um einen Lithium-Ionen-Akkumulator, also einen solchen, der über eine hohe Speicherkapazität verfügt und nur selten aufgeladen zu werden braucht.
  • Wie einleitend bereits erläutert, ist der Träger schwenkbar mit dem Gehäuse über das zentrale Wellenelement mit darin befindlicher Antriebsachse vorzugsweise lösbar verbunden. D. h., auch der Träger ist vorteilhaft lösbar an die Antriebsachse angeschlossen. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, dass einerseits der Träger mit den Scherköpfen und andererseits eine hiervon unabhängige Trimmereinheit wahlweise mit der Antriebsachse und folglich dem Gehäuse lösbar gekoppelt werden können. Dabei wird man meistens so vorgehen, dass der Träger und die Trimmereinheit zur lösbaren Kopplung auf die Antriebsachse jeweils aufgesteckt sind.
  • Beim Austausch des Trägers durch den Trimmer wird der Schutzkragen entfernt und beispielsweise bei Wiederanbringung des Trägers zwischen dem Träger und dem Gehäuse positioniert. Damit diese Positionierung besonders einfach und intuitiv gelingt, verfügt der Schutzkragen vorteilhaft über einen innenseitigen Positionierring. Dieser innenseitige Positionierring übergreift im Allgemeinen und in montiertem Zustand eine Ringerhebung am Gehäusekopf. Die Antriebsachse für den Antrieb der Scherköpfe ist dabei vorteilhaft im Zentrum der Ringerhebung angeordnet.
  • Das zentrale Wellenelement ist demgegenüber typischerweise an den Träger angeschlossen. Bei der Kopplung des Trägers mit der Antriebsachse wird der Träger mit dem daran angeschlossenen zentralen Wellenelement auf die Antriebsachse aufgesteckt. Die Antriebsachse wird auf diese Weise mit einem im Innern des Wellenelementes befindlichen Fortsatz gekoppelt, der über ein Kugelgelenk oder dergleichen verfügen mag, damit die patentgemäß beobachtete Schwenkbeweglichkeit erreicht wird. Dieses Kugelelement bzw. ein vergleichbares Lager ist regelmäßig am Kopf des zentralen Wellenelementes im Übergang zum Träger vorgesehen. Eine zusätzliche Gummimanschette zwischen dem Wellenelement und dem Träger mag hier für eine zusätzliche Abdichtung sorgen, ist jedoch aufgrund des erfindungsgemäß zwischengeschalteten und das Wellenelement umgebenden Schutzkragens grundsätzlich entbehrlich.
  • Schlussendlich verfügt das Gehäuse frontseitig über einen Ein-/Ausschalter für den Antrieb sowie eine Anzeigeeinheit. Mit Hilfe der Anzeigeeinheit kann beispielsweise der Ladezustand des im Innern befindlichen Akkumulators für einen Bediener sichtbar gemacht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Ein-/Ausschalter in eine den Antrieb nicht beaufschlagende Sperrposition verlagerbar ist. Die Einnahme der Sperrposition empfiehlt sich regelmäßig für den Fall, dass der Rasierer beispielsweise zu Reisezwecken transportiert wird und in diesem Zusammenhang durch Erschütterungen unbeabsichtigte Betätigungen des Ein-/Ausschalters verhindert werden sollen bzw. nicht dazu führen, dass der Antrieb beaufschlagt wird. Es ist also selbst nach einer solchen Reise damit zu rechnen, dass der Akkumulator seine Ladung beibehalten hat und funktionsgemäß arbeitet.
  • Im Ergebnis wird ein Rasierer zur Verfügung gestellt, der besonders funktionssicher gestaltet ist. Hierfür sorgt primär der erfindungsgemäß vorgesehene Schutzkragen, welcher das zentrale Wellenelement mit der darin befindlichen Antriebsachse umgibt und den Träger mit dem Gehäuse verbindet. Da der Schutzkragen darüber hinaus den zwischen dem Träger und dem Gehäusekopf beobachteten Zwischenraum dichtend verschließt, wird das Eindringen etwaiger Feuchtigkeit oder von Schmutz oder dergleichen zuverlässig verhindert.
  • Zugleich fungiert der Schutzkragen als gleichsam Rückstellfeder oder gummiartiger Anschlag für den Träger. D. h., mit Hilfe des Schutzkragens werden übermäßige oder möglicherweise den Rasierer schädigende Schwenkbewegungen wirksam gedämpft. Außerdem beobachtet ein Bediener hierdurch eine bessere Rasur, weil die Schwenkbewegung des Trägers gegen die Federkraft des Schutzkragens erfolgt, so dass insgesamt die Bedienung erleichtert ist und zugleich eine erhöhte Funktionssicherheit beobachtet wird. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Figur näher erläutert; es zeigen:
  • 1 den erfindungsgemäßen Rasierer in einer schematischen Übersicht,
  • 2 den Rasierer in seiner tatsächlichen Ausprägung,
  • 3 Einzelteile des Rasierers,
  • 4 weitere Details eines Sets mit dem Rasierer und
  • 5 den Träger mit den darin gelagerten rotativ angetriebenen Scherköpfen im Detail.
  • In den Figuren ist ein Rasierer dargestellt, bei dem es sich um einen Trockenrasierer oder auch einen Nassrasierer handeln kann. Insbesondere bei letztgenannter Variante besteht die Gefahr, dass Feuchtigkeit in ein Gehäuse 1 eindringt. Zu diesem Zweck wird der dargestellte Rasierer meistens mit Niederspannung betrieben.
  • Im Detail verfügt der Rasierer über das bereits angesprochene Gehäuse 1, ferner einen im Gehäuse 1 angeordneten Antrieb 2 und zusätzlich einen lediglich in der 1 angedeuteten Akkumulator 3. Mit Hilfe des Akkumulators 3 wird der Antrieb 2 mit Niederspannung (Gleichspannung) von beispielsweise 12 V bis 20 V beaufschlagt. Bei dem Akkumulator 3 handelt es sich nicht einschränkend um einen Lithium-Ionen-Akkumulator 3.
  • Der Antrieb 2 arbeitet auf eine Antriebsachse bzw. Antriebswelle 4, welche eine Öffnung 5 in einem Gehäusekopf 6 zumindest teilweise durchgreift. Im Bereich der Öffnung 5 am Gehäusekopf 6 erkennt man noch ein zentrales Wellenelement 7, in welchem sich die Antriebsachse bzw. Antriebswelle 4 befindet.
  • Im Ausführungsbeispiel und nicht einschränkend ist das zentrale Wellenelement 7 an einen Träger 8 zur Lagerung rotativ angetriebener Scherköpfe 9 angeschlossen. Der Träger 8 ist mit dem Gehäuse 1 über das zentrale Wellenelement 7 mit der darin befindlichen Antriebsachse 4 vorzugsweise lösbar verbunden, wie man anhand der Explosionsdarstellungen in den 3 und 4 erkennen kann.
  • Wie bereits erläutert, reicht die Antriebsachse bzw. Antriebswelle 4 bis in den Bereich der Öffnung 5. Das machen die 1 und 4 deutlich. Hier erkennt man auch, dass die Öffnung 5 im Gehäusekopf 6 von einer Ringerhebung 10 umschlossen wird, deren Funktion nachfolgend noch näher erläutert wird.
  • Der Träger 8 mit den darin gelagerten Scherköpfen 9 lässt sich zusammen mit dem daran angeschlossenen zentralen Wellenelement 7 steckbar mit dem Gehäuse 1 verbinden. Bei diesem Vorgang wird die rotativ von dem Antrieb 2 beaufschlagte Antriebsachse bzw. Antriebswelle 4 steckbar mit einem im Innern des zentralen Wellenelementes 7 befindlichen Fortsatz 4', drehfest gekoppelt.
  • Der Fortsatz 4' bzw. die Antriebsachse 4 treibt über ein beispielsweise Kugelelement oder allgemein Schwenkelement 11 einzelne Übertragungsglieder 12 an, bei denen es sich im Ausführungsbeispiel um Zahnräder 12 handelt. Mit Hilfe der Übertragungsglieder bzw. Zahnräder 12 lassen sich die im Ausführungsbeispiel insgesamt drei Scherköpfe 9 in Rotationen versetzen. Man erkennt, dass die Scherköpfe 9 im dargestellten Beispielfall und nicht einschränkend jeweils ein Dreieck und insbesondere gleichseitiges Dreieck beschreiben.
  • Das Schwenkelement 11 stellt sicher, dass der Träger 8 mit den darin gelagerten Scherköpfen 9 gegenüber dem zentralen Wellenelement 7 respektive dem Gehäuse 1 sowohl in der Zeichenebene gemäß 1 wie auch senkrecht hierzu schwenkbar gelagert ist, also insgesamt eine dreidimensionale Bewegung ausführen kann, um eine optimale Rasur zu gewährleisten. Eine solche Schwenkbeweglichkeit ist seit langem bekannt, wozu nur beispielhaft auf die gleichsam den Ausgangspunkt darstellende DE 38 43 936 C1 der Firma Braun hingewiesen sei. Entsprechende vergleichbare Vorbilder sind Gegenstand der einleitend bereits genannten EP 0 176 128 B1 und schließlich der EP 2 043 827 B1 . In jedem Fall sorgt die steckbare und drehfeste Kopplung der Scherköpfe 9 mit der Antriebsachse 4 dafür, dass bei eingeschaltetem Antrieb 2 die Scherköpfe 9 in Rotation versetzt werden und zugleich der die Scherköpfe 9 lagernde Träger 8 den Gesichtskonturen eines Benutzers folgen kann.
  • Von besonderer Bedeutung für die Erfindung ist nun der Umstand, dass der Träger 8 unter Zwischenschaltung eines das Wellenelement 7 umgebenden Schutzkragens 13 an das Gehäuse 1 angeschlossen ist. Anhand der Übersichtsdarstellung in der 1 wie auch mit Blick auf die konkrete Ausführungsform nach den 2ff . erkennt man, dass der Schutzkragen 13 außenumfangsseitig bis an den Rand des Trägers 8 reicht. Der Träger 8 ist im Ausführungsbeispiel und nicht einschränkend tellerförmig oder scheibenartig gestaltet. Außerdem erkennt man bei einer vergleichenden Betrachtung der Figuren, dass der Schutzkragen 13 das Wellenelement 7 mit Abstand umgibt. Tatsächlich werden im Ausführungsbeispiel und der Darstellung nach 1 folgende Verhältnisse beobachtet, wonach der Außendurchmesser d1 des Schutzkragens 13 größer als der Außendurchmesser bzw. Durchmesser d2 des zentralen Wellenelementes 7 gestaltet ist. Tatsächlich werden hier Verhältnisse von d1 ≥ 1,5d2 beobachtet. Das gilt selbstverständlich nur beispielhaft und ist nicht zwingend.
  • Man erkennt, dass der Schutzkragen 13 als ringartige Manschette 13 ausgebildet ist. Der Schutzkragen bzw. die ringartige Manschette 13 ist vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt. Tatsächlich ist der Schutzkragen 13 insgesamt so gestaltet, dass er einen Zwischenraum 14 zwischen dem Gehäusekopf 6 und dem Träger 8 verschließt, und zwar vollständig und dichtend.
  • Zu diesem Zweck ist der Schutzkragen bzw. die Manschette 13 insgesamt als den besagten Zwischenraum 14 verschließende Ringmanschette 13 ausgebildet. Außerdem liegt die Manschette bzw. Ringmanschette 13 jeweils dichtend an einer Unterseite des Trägers 8 und einer Oberseite des Gehäusekopfes 6 an. Das gilt sowohl für den in der 2 dargestellten Ruhezustand als auch dann, wenn der Träger 8 gegenüber dem Gehäuse 1 mit Hilfe des Schwenkelementes 11 verschwenkt wird.
  • Im Detail handelt es sich bei dem Schutzkragen 13 um eine einstückige und den fraglichen Zwischenraum 14 vollständige abdichtende Kunststoffringmanschette. Damit die Kunststoffringmanschette 13 die zuvor bereits beschriebenen Schwenkbewegungen des Trägers 8 zulässt und auch zulassen kann, ist die Kunststoffringmanschette bzw. der Schutzkragen 13 aus einem gummiartigen Kunststoff hergestellt. Hier haben sich übliche Elastomere wie Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR), Ethylen-Propylen-Kautschuk (EPDM), Naturkautschuk (NR), Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR) usw. als besonders günstig erwiesen, um nur einige beispielhaft zu nennen.
  • Wie bereits erläutert, ist der Träger 8 nicht nur schwenkbar mit dem Gehäuse 1 verbunden, sondern findet insgesamt eine lösbare Kopplung statt, so dass sich der Träger 8 von dem Gehäuse 1 entfernen lässt, wie dies beispielhaft in den 3 und 4 dargestellt ist. Hierbei wird dann auch der Schutzkragen 13 gelöst und kann entfernt werden. Um den Zusammenbau und insbesondere die richtige Positionierung des Schutzkragens 13 zu erleichtern, verfügt der Schutzkragen 13 über einen innenseitigen Positionierring 15, den man am besten in der 3 erkennt.
  • Zum Zusammenbau wird zunächst der Schutzkragen 13 auf den Gehäusekopf 6 aufgesetzt. Dabei sorgt der Positionierring 15 im Innern des Schutzkragens 13 dafür, dass der Schutzkragen 13 seine richtige und bestimmungsgemäße Position einnimmt. Denn bei diesem Vorgang wechselwirkt der innenseitige Positionierring 15 im Innern des Schutzkragens 13 mit der Ringerhebung 10 am Gehäusekopf 6, die einleitend beschrieben wurde. Als Folge hiervon wird der Schutzkragen 13 einwandfrei gegenüber der Öffnung 5 im Gehäusekopf 6 positioniert. Anschließend kann der Träger 8 mit dem zentralen Wellenelement 7 unschwer auf die Antriebsachse 4 aufgesteckt werden. Das ist möglich, weil die Antriebsachse 4 die Öffnung 5 wenigstens Teilweise durchgreift. Bei diesem wird die Antriebsachse 4 mit dem Fortsatz 4', lösbar gekoppelt. Dieser Vorgang wird noch dadurch erleichtert, dass die Antriebsachse 4 im Zentrum der Ringerhebung 10 und folglich auch im Zentrum der Öffnung 5 angeordnet ist.
  • Nach dem Zusammenbau durch Zusammenstecken lässt sich der Träger 8 mit den darin gelagerten Scherköpfen 9 wie beschrieben verschwenken. Die Schwenkbewegung des Trägers 8 gegenüber dem Gehäuse 1 wird dabei durch den Schutzkragen 13 elastisch gedämpft. Je größer der Schwenkwinkel des Trägers 8 gegenüber dem Gehäuse 1 eingestellt wird, desto größer sind etwaige von dem gummiartigen Schutzkragen 13 aufgebaute Rückstellkräfte. Zugleich sorgt der Schutzkragen 13 dafür, dass der Zwischenraum 14 zwischen dem Träger 8 und dem Gehäusekopf 6 unter allen Umständen dicht verschlossen ist, so dass weder Schmutz noch Feuchtigkeit über die Öffnung 5 ins Innere des Gehäuses 1 gelangen können. Daraus resultiert eine besonders lange Lebensdauer und hohe Funktionssicherheit des beschriebenen und erfindungsgemäßen Rasierers.
  • Anhand der 4 erkennt man noch, dass das Gehäuse 1 frontseitig mit einem Ein-/Ausschalter 16 sowie einer Anzeigeeinheit 17 ausgerüstet ist. Zusätzlich ist noch eine Steckbuchse 18 realisiert, über welche der im Innern des Gehäuses 1 befindliche Akkumulator 3 mit Hilfe eines in der 4 dargestellten Netzteiles 19 geladen werden kann.
  • Die 4 zeigt ferner eine Trimmereinheit 20, die wahlweise mit der Antriebsachse 4 lösbar gekoppelt werden kann, und zwar anstelle des ansonsten zum Einsatz kommenden Trägers 8 mit den darin gelagerten Scherköpfen 9. Die Kopplung der Trimmereinheit 20 mit der Antriebsachse 4 erfolgt wiederum durch Aufstecken. Dabei mag zusätzlich der Schutzkragen 13 zwischengeschaltet werden, was jedoch in diesem Fall nicht zwingend ist. Denn die Trimmereinheit 20 fungiert hauptsächlich dazu, dass beispielsweise Barthaare gestutzt werden. Bei diesem Vorgang tritt üblicherweise keine Feuchtigkeit ins Innere des Gehäuses 1 ein bzw. besteht eine solche Gefahr nicht.
  • Die Anzeigeeinheit 17 dient dazu, die einzelnen Funktionszustände des Rasierers wiederzugeben. Beispielsweise kann mit Hilfe der Anzeigeeinheit 17 der Ladezustand des Akkumulators 3 angegeben werden. Nicht explizit dargestellt ist die weitere Möglichkeit, dass der Ein-/Ausschalter 16 in eine Sperrposition verlagert werden kann. In dieser Sperrposition lässt sich mit Hilfe des Ein-/Ausschalters 16 der Antrieb 2 nicht beaufschlagen. Selbst dann nicht, wenn der Ein-/Ausschalter 16 ungewollt betätigt wird. Diese Sperrposition kann beispielsweise für Transportzwecke, bei einer Reise etc. gewählt werden.
  • Die 5 zeigt schließlich die Scherköpfe 9 im Detail. Diese lassen sich beispielsweise zu Reinigungszwecken vom Träger 8 entfernen. Dazu ist lediglich eine zentrale Verriegelung zu lösen wie ein entsprechender Pfeil andeutet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 3843936 C1 [0002, 0034]
    • EP 2043827 B1 [0003, 0034]
    • EP 0176128 B1 [0004, 0034]
    • DE 602004010269 T2 [0005]

Claims (16)

  1. Rasierer, mit einem Gehäuse (1), ferner mit einem im Gehäuse (1) angeordneten Antrieb (2), und mit einem Träger (8) zur Lagerung rotativ angetriebener Scherköpfe (9), wobei der Träger (8) schwenkbar mit dem Gehäuse (1) über ein zentrales Wellenelement (7) mit darin befindlicher Antriebsachse (4) vorzugsweise lösbar verbunden ist, und wobei die Scherköpfe (9) mit der Antriebsachse (4) koppelbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (8) unter Zwischenschaltung eines das Wellenelement (7) umgebenden Schutzkragens (13) an das Gehäuse (1) angeschlossen ist.
  2. Rasierer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzkragen (13) das Wellenelement (7) mit Abstand umgibt.
  3. Rasierer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzkragen (13) außenumfangsseitig bis an den Rand des Trägers (8) reicht.
  4. Rasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzkragen (13) als ringartige Manschette (13), vorzugsweise aus Kunststoff, ausgebildet ist.
  5. Rasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzkragen (13) als einen Zwischenraum (14) zwischen einem Gehäusekopf (6) und dem Träger (8) verschließende Ringmanschette (13) ausgebildet ist.
  6. Rasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzkragen (13) jeweils dichtend an einer Unterseite des Trägers (8) und einer Oberseite des Gehäusekopfes (6) anliegt.
  7. Rasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzkragen (13) als einstückige und den Zwischenraum (14) vollständig abdichtende Kunststoffringmanschette (13) ausgebildet ist.
  8. Rasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzkragen (13) aus einem gummiartigen Kunststoff hergestellt ist.
  9. Rasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzkragen (13) einen innenseitigen Positionierring (15) aufweist, welcher eine Ringerhebung (10) am Gehäusekopf (6) übergreift.
  10. Rasierer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsachse (4) im Zentrum der Ringerhebung (10) angeordnet ist.
  11. Rasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (8) lösbar an die Antriebsachse (4) angeschlossen ist.
  12. Rasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (8) mit den Scherköpfen (9) und eine Trimmereinheit (20) wahlweise mit der Antriebsachse (4) lösbar gekoppelt sind.
  13. Rasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu dem Antrieb (2) wenigstens ein Akkumulator (3) im Gehäuse (1) angeordnet ist.
  14. Rasierer nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Akkumulator (3) als Lithium-Ionen-Akkumulator (3) ausgebildet ist.
  15. Rasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass frontseitig des Gehäuses (1) ein Ein-/Ausschalter (16) für den Antrieb (2) sowie eine Anzeigeeinheit (17) vorgesehen sind.
  16. Rasierer nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Ein-/Ausschalter (16) in eine den Antrieb (2) nicht beaufschlagende Sperrposition verlagerbar ist.
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