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Die Erfindung betrifft ein Entriegelungswerkzeug für Steckkontakte. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Entriegelungswerkzeug, bei dem eine Werkzeugspitze verschieblich gelagert ist.
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Entriegelungswerkzeuge werden dazu verwendet, um Steckkontakte zu lösen. Hierzu ist je nach Art und Beschaffenheit des zu lösenden Steckkontaktes die jeweilige Werkzeugspitze bzw. Klinge unterschiedlich ausgebildet. Die zu lösenden Steckkontakte finden sich bspw. in Kabelbäumen der Bordverkabelung von Automobilen. Zum Lösen von miteinander verbundenen Steckkontakten wird die jeweilige Werkzeugspitze in den Steckkontakt eingesteckt, um eine mechanische Entriegelung zu bewirken. Je nach Ausbildung des Steckkontaktes und der jeweiligen Entriegelung sind die Entriegelungswerkzeuge entsprechend mit einer, zwei oder mehr Spitzen verschiedener Form ausgestattet, bspw. rund, flach, etc.
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Für die Handhabung dieser Entriegelungswerkzeuge hat es sich in einigen Fällen als günstig erwiesen, wenn die jeweilige Werkzeugspitze nicht feststehend am Griff ausgebildet ist, sondern verschieblich gelagert, nämlich in den Griff einziehbar. Die relativ dünnen Werkzeugspitzen sind im besonderen Maß gefährdet, beschädigt zu werden. In einer am Griff eingezogenen Lage können sie hingegen wirksam geschützt sein.
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Es kann als Aufgabe angesehen werden, ein Entriegelungswerkzeug vorzuschlagen, das einfach aufgebaut ist und dennoch in der Handhabung einen verlässlichen Schutz der Werkzeugspitze ermöglicht.
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Die Aufgabe wird gelöst durch ein Entriegelungswerkzeug nach Anspruch 1. Abhängige Ansprüche beziehen sich auf vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung.
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Dabei liegt der Erfindung der Gedanke zugrunde, für die Verschiebung des Werkzeug-Grundkörpers mit der daran angeordneten Werkzeugspitze in den Griff bzw. aus dem Griff hinaus kein Kraftelement wie bspw. eine Feder zu verwenden, um Verletzungsgefahren auszuschließen, wie sie beim Herausschnellen der Werkzeugspitze entstehen können.
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Erfindungsgemäß umfasst das Entriegelungswerkzeug einen Griff, bevorzugt ausgeführt als Handgriff von bspw. runder Form oder, für die bessere Griffigkeit, mit (abgerundet) rechteckigem Querschnitt.
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Weiter weist das Entriegelungswerkzeug einen Werkzeug-Grundkörper auf. Hierbei handelt es sich bevorzugt um ein längliches Teil, bevorzugt aus Metall, an dessen einem Ende die Werkzeugspitze vorgesehen ist. Die Werkzeugspitze ist dabei in Form und Länge so ausgebildet, wie es die Entriegelung des jeweiligen Steckkontaktes erfordert. Der Werkzeug-Grundkörper weist bevorzugt einen größeren Querschnitt auf als die daran angeordnete Werkzeugspitze. Er kann – bis auf spezielle Strukturen daran, die nachfolgend erläutert werden – bevorzugt im Wesentlichen kreiszylindrisch ausgebildet sein.
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Der Werkzeug-Grundkörper ist erfindungsgemäß im Griff verschieblich gelagert. Er kann, bevorzugt in Längsrichtung des Griffes und ebenso bevorzugt in Längsrichtung des länglichen Werkzeug-Grundkörpers, in den Griff eingezogen sein (Einzugslage), bevorzugt so weit, dass der Werkzeug-Grundkörper sowie weiter bevorzugt auch die daran vorgesehene Werkzeugspitze vollständig in den Griff eingefahren und so geschützt ist. Durch die verschiebliche Lagerung kann der Werkzeug-Grundkörper zur Benutzung des Entriegelungswerkzeugs aus dem Griff ausgefahren werden in eine Benutzungslage, bei der mindestens die Werkzeugspitze aus dem Griff vorsteht, so dass sie zur Entriegelung benutzbar ist.
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Dabei erfolgt erfindungsgemäß die Verschiebung des Werkzeug-Grundkörpers im Griff kraftfrei, das heißt ohne von Elementen des Entriegelungswerkzeugs aufgebrachte innere Kräfte, sondern nur durch von außen aufgebrachte Kräfte. Bspw. kann der Werkzeug-Grundkörper manuell aus dem Griff herausgezogen werden. Besonders bevorzugt weist der Werkzeug-Grundkörper eine ausreichende Masse auf, insbesondere durch massive Ausführung aus Metall, so dass er durch die Gewichtskraft aus dem Griff ausgefahren wird, wenn das Entriegelungswerkzeug nach unten gehalten wird.
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Durch diese kraftfreie verschiebliche Lagerung werden Verletzungsrisiken ausgeschlossen, wie sie auftreten können, wenn ein verschieblich gelagerter Werkzeug-Grundkörper im Griff federbelastet ist und so entsprechend schnell und mit Kraft aus dem Griff ausfahren kann.
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Weiter ist erfindungsgemäß ein Eingriffskörper vorgesehen, um den Werkzeug-Grundkörper in der Einzugslage und in der Benutzungslage zu verriegeln. In der Einzugslage verriegelt der Eingriffskörper den Werkzeug-Grundkörper gegen unbeabsichtigtes Ausfahren. In der Benutzungslage ermöglicht die Verriegelung die Verwendung des Entriegelungswerkzeugs in gleicher Weise wie es mit einem fest stehenden Entriegelungswerkzeug möglich wäre, d. h. auch so, dass bspw. mit der Werkzeugspitze Druckkräfte ausgeübt werden können, ohne dass diese dabei eingefahren wird.
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Der Eingriffskörper ist dabei bevorzugt am Griff angeordnet bzw. mindestens axial an diesem fixiert und bewirkt so eine Verriegelung gegenüber dem Griff. Der Eingriffskörper kann gemäß einer Weiterbildung von außen bedienbar sein, insbesondere bevorzugt durch einen Druckknopf.
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Das erfindungsgemäß gebildete Entriegelungswerkzeug ist somit von relativ einfachem Aufbau. Auf eine komplexe Mechanik, mit der Antriebskräfte für die Verschiebung des Werkzeug-Grundkörpers bereitgestellt werden, kann verzichtet werden. Durch die Verriegelung ist dennoch die ordnungsgemäße Funktion sowohl in der Einzugslage als auch in der Benutzungslage stets gewährleistet.
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Gemäß einer wesentlichen Weiterbildung der Erfindung weist der Werkzeug-Grundkörper eine Begrenzungs-Eingriffsstruktur auf. Ein Begrenzungselement ist vorgesehen, um mit der Begrenzungs-Eingriffsstruktur so zusammenzuwirken, dass ein Auszug des Werkzeug-Grundkörpers aus dem Griff über die Benutzungslage hinaus blockiert ist. Somit ist durch die Begrenzungs-Eingriffsstruktur am Werkzeug-Grundkörper ein unbeabsichtigtes Trennen des Werkzeug-Grundkörpers vom Griff ausgeschlossen.
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Der Werkzeug-Grundkörper kann zwischen Einzugslage und Benutzungslage verschoben werden. Eine Verschiebung darüber hinaus wird bevorzugt durch das Begrenzungselement im Zusammenwirken mit der Begrenzungs-Eingriffsstruktur verhindert. Bevorzugt ist dabei die Begrenzungs-Eingriffsstruktur als Aussparung am Werkzeug-Grundkörper ausgebildet, und das Begrenzungselement ist am Griff bzw. am Eingriffskörper so vorgesehen, dass es in die Aussparung hineinragt. Ebenso kann das Zusammenwirken zwischen Begrenzungs-Eingriffsstruktur und Begrenzungselement aber auch umgekehrt gestaltet sein.
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Gemäß einer Weiterbildung kann die Aussparung dabei eine Länge aufweisen, die mindestens dem Abstand zwischen der Einzugs- und der Benutzungslage entspricht. Die Aussparung kann sich dabei bspw. über mehr als die Hälfte der Länge des Werkzeug-Grundkörpers erstrecken.
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Besonders vorteilhaft ist die Verwendung eines Verriegelungsstücks mit dem Begrenzungselement, das durch eine Rastverbindung gehalten ist. Eine solche Rastverbindung lässt sich bei der Montage besonders leicht herstellen. So kann das Entriegelungswerkzeug zusammengesetzt werden, indem der Werkzeug-Grundkörper eingeschoben und anschließend das Verriegelungsstück eingesetzt und verrastet wird. Anschließend ist eine Verschiebung des Werkzeug-Grundkörpers nur noch zwischen Einzugs- und Benutzungslage möglich.
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Weiter bevorzugt kann das Verriegelungsstück am Eingriffskörper angebracht werden, bevorzugt rastend. Besonders bevorzugt kann das Verriegelungsstück dabei gleichzeitig als Bedienelement am Griff vorgesehen sein, bspw. als Druckknopf. So wird die Teilezahl weiter reduziert.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist der Werkzeug-Grundkörper Eingriffsstrukturen zur Verriegelung in der Benutzungslage und der Einzugslage auf. Hierfür kann am Werkzeug-Grundkörper mindestens eine erste und eine zweite Eingriffsstruktur vorgesehen sein. Die Eingriffsstrukturen sind im Abstand voneinander angeordnet, bevorzugt in einem Abstand, der mehr als der Hälfte der Länge des Werkzeug-Grundkörpers entspricht. Die Eingriffsstrukturen weisen eine zum Eingriffskörper passende Form auf, wobei bspw. entweder der Eingriffskörper als Vorsprung und die Eingriffsstrukturen als Aussparung gebildet sein können oder umgekehrt. In der Einzugslage ist der Werkzeug-Grundkörper durch Eingriff des Eingriffskörpers mit der ersten Eingriffsstruktur verriegelt. In der Benutzungslage erfolgt die Verriegelung durch den Eingriffskörper mit der zweiten Eingriffsstruktur.
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Um am Werkzeug-Grundkörper sowohl eine Begrenzungs-Eingriffsstruktur zur Verhinderung des Auszugs als auch die beiden Eingriffsstrukturen zur Verriegelung zu ermöglichen, können diese an unterschiedlichen Seiten des Werkzeug-Grundkörpers, bevorzugt einander gegenüberliegend angeordnet sein.
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Der Eingriffskörper zur Verriegelung des Werkzeug-Grundkörpers in der Einzugslage und in der Benutzungslage kann auf verschiedene Art beweglich sein. Bevorzugt ist er verschiebbar angeordnet. Gemäß einer Weiterbildung kann der Eingriffskörper quer zur Bewegungsrichtung des Werkzeug-Grundkörpers verschiebbar sein. Weiter ist bevorzugt, dass ein Federelement vorgesehen sein kann, das den Eingriffskörper beaufschlagt. Dieses kann so vorgesehen sein, dass der Eingriffskörper ohne Betätigung in einer Verriegelungsstellung bleibt. Ein Bedienelement, bspw. ein Druckknopf, kann vorgesehen sein, um den Eingriffskörper gegen die Wirkung des Federelements zu bewegen, bspw. in eine Entriegelungsstellung.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung kann der Eingriffskörper an einem Käfig vorgesehen sein, der den Werkzeug-Grundkörper umgreift. So kann bspw. auf der einen Seite des Werkzeug-Grundkörpers eine Verriegelung ermöglicht werden, während auf der gegenüberliegenden Seite mittels der Begrenzungs-Eingriffsstruktur der Auszug begrenzt wird.
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Nachfolgend wird eine Ausführungsform der Erfindung anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung einer Explosionsansicht eines Entriegelungswerkzeugs;
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2 eine Draufsicht auf das Verriegelungswerkzeug aus 1;
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3–6 Ansichten des Entriegelungswerkzeugs aus 1, 2 im Querschnitt entlang der Linie A..A in 2, wobei verschiedene Lagen und Betätigungszustände dargestellt sind.
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Wie in 1, 2 gezeigt weist ein Entriegelungswerkzeug 10 einen Handgriff 12 auf, aus dem eine Werkzeugspitze 14 hervorsteht. Diese ist zur Entriegelung einer Steckerverbindung vorgesehen und weist eine hierfür geeignete Klingenform auf, bspw. als Einzel- oder Doppelspitze geeigneter Länge und Querschnittsform. Dabei ist die in den Zeichnungen gezeigte Form einer Werkzeugspitze lediglich beispielhaft zu verstehen.
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Dabei ist die Werkzeugspitze 14 am Griff 12 in einer Längsrichtung verschieblich gelagert. Die Werkzeugspitze 14 ist fest angebracht an einem längs verschiebbaren Werkzeug-Grundkörper 16, der im gezeigten Beispiel als massives, längliches Stahlteil ausgebildet ist mit einer frontseitigen Bohrung 18, in der die Werkzeugspitze 14 fest aufgenommen ist.
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Der Griff 12 weist eine Längsbohrung 20 auf, in der der Werkzeug-Grundkörper 16 verschieblich aufgenommen ist, wie insbesondere aus den Schnittdarstellungen 3–6 ersichtlich. In der in 3, 4 gezeigten Einzugslage sind der Werkzeug-Grundkörper 16 und die daran angebrachte Werkzeugspitze 14 vollständig im Inneren des Griffs 12 aufgenommen und so vor äußeren Einflüssen und Beschädigungen geschützt, während in der in 5, 6 gezeigten Benutzungslage der Werkzeug-Grundkörper 16 so weit vorgeschoben ist, dass die Werkzeugspitze 14 aus dem Griff 12 hervorsteht.
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Zur Bedienung weist der Griff 12 einen Druckknopf-Mechanismus 22 auf, der wie nachfolgend erläutert einerseits die Verschiebung des Werkzeug-Grundkörpers 16 in der Bohrung 20 begrenzt und andererseits eine Verriegelung in der Einzugslage sowie der Benutzungslage ebenso ermöglicht wie durch Betätigung des Druckknopf-Mechanismus 22 eine Entriegelung, um den Werkzeug-Grundkörper 16 zwischen den beiden Lagen zu verschieben.
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Dabei ist der Werkzeug-Grundkörper 16 innerhalb der Bohrung kraftfrei gelagert, d. h. ohne Einfluss eines Kraftelements, wie bspw. eines Federelements. Ohne Wirkung der nachfolgend beschriebenen Verriegelungen lässt sich der Werkzeug-Grundkörper frei innerhalb der Bohrung 20 in Längsrichtung verschieben.
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Zur Verriegelung des Werkzeugs-Grundkörpers 16 weist dieser an der in 3–6 unten dargestellten Seite eine erste Aussparung 24 nahe dem vorderen Ende und eine zweite Aussparung 26 nahe dem hinteren Ende auf. Die Aussparungen 24, 26 bilden jeweils eine Eingriffsstruktur und wirken zusammen mit einem passend geformten Eingriffskörper 28, der an einem den Werkzeug-Grundkörper 16 umgreifenden Käfigkörper 30 vorgesehen ist. Der Käfigkörper 30 ist dabei in Querrichtung innerhalb des Griffs 12 verschiebbar, wie insbesondere im Vergleich der Darstellungen 3, 4 bzw. 5, 6 ersichtlich ist. Durch ein darunter angeordnetes Federelement 32 wird der Käfigkörper 30 nach oben, d. h. in eine Verriegelungsposition beaufschlagt, so dass er an der Unterseite des Werkzeug-Grundkörpers 16 anliegt.
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In der Einzugslage (3) wird so der Eingriffskörper 28 in die Aussparung (Eingriffsstruktur) 24 gedrückt und der Werkzeug-Grundkörper 16 gegen eine Verschiebung in axialer Richtung verriegelt.
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Um den Werkzeug-Grundkörper 16 und die daran vorgesehene Werkzeugspitze 14 auszufahren, wird – wie in 4 durch einen Pfeil angedeutet – ein auf dem Käfigkörper 30 angebrachter Druckknopf 34 heruntergedrückt, um so den Käfigkörper 30 gegen die Wirkung der Feder 32 nach unten in eine Freigabeposition zu verschieben. So wird die Verriegelung gelöst. Aufgrund der kraftfreien Lagerung kann der Werkzeug-Grundkörper 16 nun aus dem Griff 12 ausgefahren werden, bspw. indem das Entriegelungswerkzeug 10 nach unten geneigt wird, so dass der Werkzeug-Grundkörper 16 aufgrund seiner Gewichtskraft herausfährt.
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In der in 5 gezeigten Benutzungslage ergibt sich ohne Kraftwirkung auf den Druckknopf 34 eine Verriegelung durch Eingriff des Eingriffelements 28 an der hinteren Aussparung (Eingriffsstruktur) 26 des Werkzeug-Grundkörpers 16. Durch Herunterdrücken (6) des Druckknopfes 34 und damit des Käfigkörpers 30 gegen die Wirkung der Feder 32 wird die Verriegelung gelöst, so dass der Werkzeug-Grundkörper 16 eingeschoben werden kann.
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Dabei ist die Bewegung des Werkzeug-Grundkörpers 16 bei der Verschiebung in Längsrichtung begrenzt durch eine Begrenzungs-Eingriffsstruktur am Werkzeug-Grundkörper 16, im vorliegenden Beispiel ausgeführt als längliche Aussparung 36. Die Begrenzungs-Eingriffsstruktur 36 wirkt zusammen mit einem am Druckknopf 34 gebildeten Begrenzungselement 38, das in die Aussparung 36 hineinragt und so die Längsbewegung begrenzt.
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Durch das Zusammenwirken des Begrenzungselements 38 mit der Aussparung 36 wird insbesondere ein Auszug des Werkzeug-Grundkörpers 16 über die Benutzungslage (5, 6) hinaus verhindert. Das Begrenzungselement 38 liegt dann an der hinteren Kante der Aussparung 36 an.
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Dabei ist das Begrenzungselement 38 einstückig ausgebildet mit dem Druckknopf 34 und wird durch eine Rastverbindung am Käfigkörper 30 befestigt. Dies ermöglicht eine besonders einfache Montage des Entriegelungswerkzeugs 10. Bei der Montage werden zunächst die Feder 32 und der Käfigkörper 30 in die hierfür vorgesehene Öffnung am Griff 12 eingesetzt. Dann wird der Werkzeug-Grundkörper 16 mit der Werkzeugspitze 14 in die Längsbohrung 20 des Griffs eingeschoben, so dass er vom Käfigkörper 30 umgriffen wird. In der eingeschobenen Position wird nun der Druckknopf 34 am Käfigkörper 30 angebracht, indem er auf diesen aufgedrückt wird, so dass Rastverbindung einrastet. Dabei greift gleichzeitig das Begrenzungselement 38 in die Aussparung 36 des Werkzeug-Grundkörpers 16 ein und verhindert, dass der Werkzeug-Grundkörper 16 wieder vollständig aus dem Griff 12 herausgezogen wird.
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Das Entriegelungswerkzeug 10 weist wie insbesondere aus 1 ersichtlich eine geringe Zahl an Teilen auf und ist wie erläutert besonders einfach montierbar. Durch die kraftfreie Lagerung sind Verletzungsgefahren weitgehend ausgeschlossen.