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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrastvorrichtung von der Art umfassend:
- – ein erstes Element, das mindestens ein erstes Einrastorgan umfasst, wobei das erste Einrastorgan mindestens eine Lasche, die mit einem Ansatz versehen ist, umfasst;
- – ein zweites Element, das mindestens ein zweites Einrastorgan umfasst, welches komplementär zum ersten Einrastorgan ist, wobei das zweite Einrastorgan mindestens einen Einrastarm umfasst, der eine Eingriffsfläche umfasst, die dazu geeignet ist, mit dem Ansatz zusammenzuwirken.
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Die Erfindung betrifft auch eine Einheit aus zwei Kraftfahrzeugelementen, die durch mindestens eine derartige Befestigungsvorrichtung aneinander befestigt sind.
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Die
WO-2006/120344 beschreibt beispielsweise eine Befestigungsvorrichtung der zuvor beschriebenen Art, die auf die Befestigung zwischen zwei Verkleidungselementen einer Kraftfahrzeuglenksäule angewendet wird. Die in dieser Druckschrift beschriebene Befestigungsvorrichtung ist angeordnet, um die Trennung der beiden Verkleidungselemente durch elastische Verformung der Befestigungsvorrichtung zu ermöglichen, damit die Verkleidungselemente leicht auszubauen sind.
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Eine derartige Befestigungsvorrichtung ermöglicht es, mühelos ein Element mit einem anderen durch einfaches Aneinanderdrücken der Elemente zu befestigen, um das erste Einrastorgan in das passende zweite Einrastorgan einzudrücken und die Zusammenwirkung zwischen dem Ansatz der Lasche des ersten Organs und der Eingriffsfläche des Einrastarms des zweiten Organs sicherzustellen. Ferner ist diese Befestigungsvorrichtung recht einfach auszubilden und ist mühelos in die zu befestigenden Elemente zu integrieren. Es ist nämlich möglich, die Befestigungslasche mit dem einen der Elemente beispielsweise durch Gießen einstückig zu machen, und die Einrastmittel mit dem anderen Element, beispielsweise durch Gießen oder Pressen, einstückig zu machen.
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Die Verwendung einer derartigen Befestigungsvorrichtung ist jedoch nicht zur Befestigung andersartiger Elemente des Kraftfahrzeugs geeignet, wie etwa für die Befestigung eines Auskleidungselements an der Karosserie des Kraftfahrzeugs, beispielsweise an einem Türblech oder auf dem Dach des Kraftfahrzeugs. Wenn nämlich eine zu große Kraft zwischen den aneinander befestigten Elementen ausgeübt wird, beispielsweise bei einem Aufprall auf das Kraftfahrzeug, kann das erste Einrastorgan aus dem zweiten Einrastorgan austreten, und die Elemente sind dann voneinander getrennt, was ein Risiko für die Insassen des Fahrzeugs darstellt, falls das Auskleidungselement in den Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs geschleudert wird.
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Die Befestigungsvorrichtungen, die vorgeschlagen werden, um den Widerstand der Befestigung bei einer derartigen Kraft zu gewährleisten, sind im Allgemeinen komplexe Formen, die kein einfaches Aus-der-Form-nehmen zulassen, wenn die Befestigungsvorrichtung mit den zu befestigenden Elementen einstückig ausgebildet ist.
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Eines der Ziele der Erfindung besteht darin, bei diesen Nachteilen Abhilfe zu schaffen, indem sie eine Befestigungsvorrichtung vorschlägt, die weiterhin einfach zu verwenden und in die zu befestigenden Elemente zu integrieren ist, und dabei eine sichere Befestigung der Elemente untereinander gewährleistet, die in der Lage ist, einer großen Trennkraft zwischen den Elementen standzuhalten.
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Dazu betrifft die Erfindung eine Befestigungsvorrichtung von der oben genannten Art, wobei das zweite Element ferner einen Schubarm umfasst, der eine Belastung auf eine Oberfläche der Lasche ausübt, die dem Ansatz gegenüber und auf der Seite der Lasche, die dem Ansatz gegenüberliegt, angeordnet ist, wobei der Ansatz und die Eingriffsfläche angeordnet sind, um sich unter der Einwirkung der Belastung des Schubarms auf die Oberfläche im eingerasteten Zustand der Einrastorgane aneinander abzustützen.
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Wenn eine große Trennkraft zwischen dem ersten und dem zweiten Element ausgeübt wird, beispielsweise bei einem Aufprall auf das Kraftfahrzeug, gewährleistet der Schubarm, dass sich der Ansatz weiter an der Eingriffsfläche abstützt, während der Winkel, der zwischen dem Ansatz und der den Ansatz tragenden Lasche gebildet ist, eine Verschiebung des Ansatzes im Verhältnis zur Eingriffsfläche gegen den Schubarm verhindert. Somit wird das Zusammenwirken zwischen dem ersten und dem zweiten Einrastorgan aufrechterhalten, und zwar auch, wenn eine große Belastung zwischen dem ersten und zweiten Element ausgeübt wird. Die Form der Einrastorgane ermöglicht es, die Befestigungsvorrichtung mühelos mit den zu befestigenden Elementen zu integrieren, beispielsweise indem das erste und zweite Einrastorgan jeweils mit dem ersten und zweiten Element einstückig ausgebildet wird.
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Gemäß weiteren Kennzeichen der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung:
- – umfasst die Lasche ferner einen Arm, wobei der Arm den Ansatz trägt, wobei der Ansatz mit dem Arm einen Winkel bildet, wobei der Winkel im Wesentlichen zwischen 90° und 130 liegt;
- – ist der Einrastarm von dem Schubarm beabstandet, um eine Durchgangsöffnung des Ansatzes der Lasche zwischen den Armen zu definieren;
- – weist die Durchgangsöffnung eine Breite auf, die kleiner oder gleich der Dicke des Arms ist;
- – sind der Einrastarm und/oder der Schubarm elastisch verformbare Laschen, um beim Einführen der Lasche in die Durchgangsöffnung das Auseinanderbewegen der Arme voneinander zu ermöglichen und damit sich der Schubarm im eingerasteten Zustand der Einrastorgane an der Oberfläche der Lasche befindet;
- – umfasst die Befestigungsvorrichtung mindestens eine Rippe, die sich im Wesentlichen parallel zur Lasche erstreckt, wobei die Rippe angeordnet ist, um im eingerasteten Zustand der Einrastorgane einen Druck zwischen den beiden Elementen auszuüben, um den Ansatz gegen die Eingriffsfläche zu drücken;
- – ist bzw. sind der Einrastarm und/oder der Schubarm mit dem zweiten Element über einen abgeschwächten Abschnitt verbunden;
- – ist die Rippe über den Abschnitt hinaus angeordnet, der im Verhältnis zur Lasche abgeschwächt ist;
- – umfasst die Befestigungsvorrichtung mindestens eine Versteifungsrippe, die sich zwischen der Lasche und dem ersten Element erstreckt, wobei sich die Rippe mindestens auf einem Teil der Lasche erstreckt, der sich unter dem Ansatz erstreckt; und
- – umfasst die Befestigungsvorrichtung mindestens eine Versteifungsrippe, die sich zwischen dem Einrastarm und/oder dem Schubarm und dem zweiten Element erstreckt.
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Die Erfindung betrifft auch eine Einheit aus zwei Kraftfahrzeugelementen, die durch eine Befestigungsvorrichtung, wie sie oben beschrieben ist, aneinander befestigt sind, wobei eines der Elemente mit dem ersten Einrastorgan einstückig ausgebildet ist, und das andere Element mit dem zweiten Einrastorgan einstückig gebildet ist.
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Weitere Aspekte und Vorteile der Erfindung werden nach dem Durchlesen der folgenden Beschreibung hervorgehen, die beispielhaft und mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen angegeben wird. Es zeigen:
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1 eine perspektivische schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung, wobei das erste Einrastorgan mit dem zweiten Einrastorgan zusammenwirkt;
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2 eine schematische Darstellung der Befestigungsvorrichtung im Schnitt entlang der Achse II-II aus 1;
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3 eine perspektivische schematische Darstellung des ersten Einrastorgans der Befestigungsvorrichtung aus 1, das in eines der zu befestigenden Elemente integriert ist; und
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4 eine perspektivische schematische Darstellung des zweiten Einrastorgans der Befestigungsvorrichtung aus 1, das in das andere zu befestigende Element integriert ist.
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Mit Bezug auf die Figuren wird eine Befestigungsvorrichtung beschrieben, die ein erstes Element 1 und ein zweites Element 2 umfasst und es ermöglicht, die Elemente aneinander zu befestigen, beispielsweise eine Befestigungsvorrichtung eines Auskleidungselements an einem Kraftfahrzeugtürplatte oder an einem anderen Element der Karosserie eines Kraftfahrzeugs. Obwohl die Beschreibung mit Bezug auf die Befestigung von Kraftfahrzeugelementen miteinander erfolgt, versteht es sich, dass die Erfindung auch auf die Befestigung andersartiger Elemente anwendbar ist, und zwar auch außerhalb der Autoindustrie.
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Die Befestigungsvorrichtung umfasst ein erstes Einrastorgan, das eine Befestigungslasche 4 umfasst, die mit dem ersten Element 1 fest verbunden ist, und ein zweites Einrastorgan 6, welches komplementär zu dem ersten Einrastorgan ist und mit dem zweiten Element 2 fest verbunden ist, wie in 3 und 4 dargestellt. Wenn die Befestigungslasche 4 mit dem zweiten Einrastorgan 6 zusammenwirkt, wie in 1 und 2 dargestellt, ist die Befestigung des ersten Elements 1 an dem zweiten Element 2 sichergestellt. Die Befestigungslasche 4 und das zweite Einrastorgan 6 sind beispielsweise aus demselben Material wie jeweils das erste Element 1 und das zweite Element 2 einstückig geformt, d. h. dass die Befestigungslasche 4 aus einem Stück mit dem ersten Element 1 ausgebildet ist, und dass das zweite Einrastorgan aus einem Stück mit dem zweiten Element 2 ausgebildet ist, wie in 2, 3 und 4 dargestellt.
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Die Befestigungslasche 4 ragt von dem ersten Element 1 im Allgemeinen in einer Befestigungsrichtung F, wie in 2 dargestellt, ab. Sie umfasst einen Arm 8, der sich in der Befestigungsrichtung F von der Vorderseite des ersten Elements 1 aus erstreckt, die dem zweiten Element 2 zugewandt ist, wobei der Arm 8 mit dieser Vorderseite über eine Basis 10 verbunden ist. Der Arm umfasst ferner einen Hauptteil 12, der sich in der Befestigungsrichtung F von der Basis 10 aus in Richtung auf das zweite Element 2 erstreckt. Gemäß der in den Figuren dargestellten Ausführungsform weist die Basis 10 eine Dicke auf, die geringer ist als die Dicke des Hauptteils 12, so dass die Befestigungslasche 4 eine im Verhältnis zu dem ersten Element 1 gewisse Flexibilität aufweist, wobei die Schwachstelle, die durch die Basis 10 geringer Dicke gebildet wird, einen geringfügigen Spielraum der Befestigungslasche 4 auf dem ersten Element 1 ermöglicht. Ferner ermöglicht es diese Reduzierung der Dicke vorteilhaft, die Risiken eines fehlerhaften Aussehens auf der Vorderseite des Elements gegenüber dem Element 2 zu reduzieren, was besonders vorteilhaft ist, wenn das erste Element 1 ein Auskleidungselement bildet und die dem Element 2 gegenüberliegende Vorderseite vom Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs aus sichtbar ist.
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Der Hauptteil 12 umfasst einen Ansatz 14, der von dem Arm 8 in einer anderen Richtung als die Befestigungsrichtung F absteht, um einen Winkel α mit dem Arm 8 zu bilden. Der Winkel α liegt im Wesentlichen zwischen 90° und 130°. Gemäß einer bestimmten Ausführungsform ist der Winkel α gleich 115°.
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Der Ansatz 14 steht von dem Hauptteil 12 an dessen freien Endteil ab, d. h. an dem Teil gegenüber der Basis 10, und erstreckt sich auf der ersten Vorderseite 16 des Arms 8. Der Ansatz 14 ist mit dem Hauptteil 12 durch einen eiförmigen Kopf 18 verbunden, der das freie Ende des Ansatzes 14 mit der ersten Vorderseite 16 des Arms 8 verbindet, wie in 1 bis 3 dargestellt, so dass die Befestigungslasche 4 ein Ende mit abgerundeter Form aufweist, das von der ersten Vorderseite 16 absteht. Die zweite Vorderseite 20 des Arms 8, gegenüber der ersten Vorderseite 16, ist von der Basis 10 bis zum Ende des Kopfes 18 im Wesentlichen eben.
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Gemäß einer Ausführungsform weist die Befestigungslasche 4 eine Länge l von der Basis 10 bis zum Kopf 18 auf, die im Wesentlichen zwischen 5 mm und 25 mm liegt, beispielsweise gleich 8 mm, 12 mm oder 18 mm ist. Der Ansatz 14 weist eine Länge l' von der ersten Vorderseite 16 an seinem freien Ende auf, die im Wesentlichen zwischen 1 mm und 3 mm liegt, beispielsweise gleich 2 mm ist.
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Wie in 3 dargestellt, ist die Befestigungslasche 4 auch mit dem ersten Element 1 durch zwei Versteifungsrippen 22 auf der Seite der zweiten Vorderseite 20 und durch eine Versteifungsrippe 24 auf der Seite der ersten Vorderseite 16 verbunden. Diese Rippen 22 und 24 erstrecken sich von der Vorderseite des ersten Elements 1 aus, die dem zweiten Element 2 zugewandt ist, bis zu dem Verbindungsbereich zwischen der Basis 10 und dem Hauptteil 12 und weisen im Schnitt eine im Wesentlichen dreieckige Form auf, wie in 2 dargestellt. Diese Rippen 22, 24 ermöglichen es, die Flexibilität der Befestigungslasche 4 im Verhältnis zu dem ersten Element 1 zu steuern. Diese Rippen erstrecken sich nämlich insbesondere über die ganze Basis 10 reduzierter Dicke des Arms 8, wodurch sichergestellt werden kann, dass nur der Hauptteil 12, der sich oberhalb der Rippen 22 und 24 erstreckt, im Verhältnis zu dem ersten Element 1 flexibel ist. Es versteht sich, dass die Anzahl und die Position der Versteifungsrippen 22 und 24 nicht auf die oben beschriebene Ausführungsform beschränkt sind, sondern dass sie je nach den Bedürfnissen an Flexibilität oder Versteifung der Befestigungslasche 4 variieren können.
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Das zweite Einrastorgan 6 umfasst einen Einrastarm 26, der sich von dem zweiten Element 2 aus abstehend erstreckt, und zwar von der Vorderseite gegenüber der Vorderseite des zweiten Elements 2, die dem ersten Element 1 zugewandt ist, wie in 1, 2 und 4 dargestellt. Das zweite Element 2 seinerseits umfasst einen Schubarm 27, sich von dem zweiten Element 2 aus abstehend erstreckt, und zwar von der Vorderseite gegenüber der Vorderseite des zweiten Elements 2, die dem ersten Element 1 zugewandt ist, wie in 1, 2 und 4 dargestellt. Diese Arme 26 und 27 erstrecken sich auf beiden Seiten einer Öffnung 28, die in dem zweiten Element 2 angebracht ist, und sind angeordnet, um sich oberhalb der Öffnung 28 einander zu nähern, wie in 2 und 4 dargestellt. Die Arme 26 und 27 sind also im Verhältnis zu dem zweiten Element 2 und zu der Befestigungslasche 4 geneigt. An ihrem freien Endteil, der sich oberhalb der Öffnung 28 erstreckt, sind die Arme 26 und 27 voneinander um einen Abstand beabstandet, der im Wesentlichen gleich oder sogar etwas kleiner ist als die Dicke des Hauptteils 12 des Arms 8, um eine Durchgangsöffnung 30 des Arms 8 und des Ansatzes 14 zu bilden, wie es nachstehend beschrieben wird. Der Einrastarm 26 und der Schubarm 27 sind voneinander getrennt, d. h. dass sie an ihren freien Enden in den Richtungen, die sich rechtwinklig zur Befestigungsrichtung F erstrecken, nicht miteinander verbunden sind. Genauer gesagt sind sie an ihren Seitenenden nicht miteinander verbunden, so dass der Einrastarm 26 und der Schubarm 27 sich unabhängig voneinander bewegen können.
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Gemäß einer Ausführungsform weist die Durchgangsöffnung 30 eine Breite auf, die etwa kleiner ist als die Dicke des Hauptteils 12 des Arms 8. Beispielsweise ist die Breite um 0 bis 0,5 mm, insbesondere 0,2 mm, kleiner als die Dicke des Hauptteils 12 des Arms 8.
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Wenn die Befestigungslasche 4 mit dem zweiten Einrastorgan 6 zusammenwirkt, erstreckt sich der Einrastarm 26 gegenüber der ersten Vorderseite 16 des Arms 8, und der Schubarm 27 erstreckt sich gegenüber der zweiten Vorderseite 20 des Arms 8, wie in 1 und 2 dargestellt.
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Der Einrastarm 26, der sich gegenüber der ersten Vorderseite 16 der Befestigungslasche 4 erstreckt, trägt an seinem freien Ende eine Eingriffsfläche 32 des Ansatzes 14. Diese Eingriffsfläche erstreckt sich im Wesentlichen parallel zum Ansatz 14, d. h. sie bildet mit der Befestigungsrichtung F ebenfalls einen Winkel α. Der Ansatz 14 und die Eingriffsfläche 32 bilden zueinander parallele ebene Oberflächen. Wenn die Befestigungslasche 4 mit dem zweiten Einrastorgan 6 zusammenwirkt, stützen sich der Ansatz 14 und die Eingriffsfläche 32 aneinander ab, wie in 2 dargestellt, so dass die Befestigungslasche 4 in der Durchgangsöffnung 30 durch der Ansatz 14 und die Eingriffsfläche 32 in einer Auseinanderbewegungsrichtung des ersten und des zweiten Elements (entgegengesetzte Richtung zu dem Pfeil F aus 2) festgehalten werden. Da sich der Ansatz 14 und die Eingriffsfläche 32 parallel zueinander erstrecken, ermöglichen sie, das Spiel zwischen dem ersten und dem zweiten Einrastorgan in der Längsrichtung dieser Oberfläche (Länge l' des Ansatzes 14), jedoch auch in einer Richtung, die zu dieser Länge rechtwinklig ist, nämlich in der Richtung der Breite dieser Oberflächen, zu absorbieren.
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Der Schubarm 27, der sich gegenüber der zweiten Vorderseite 20 der Befestigungslasche erstreckt, trägt an seinem freien Ende eine Schubfläche 33 des Ansatzes 14 gegen die Eingriffsfläche 32. Die Schubfläche 33 erstreckt sich im Wesentlichen parallel zur zweiten Vorderseite 20 der Befestigungslasche 4, d. h. dass sie sich in der Befestigungsrichtung F erstreckt und angeordnet ist, um einen Druck auf eine Oberfläche 34 der Lasche auszuüben, die durch einen Teil der zweiten Vorderseite 20 der Lasche 4 gebildet wird, um den Ansatz 14 gegen die Eingriffsfläche 32 zu pressen. Die Oberfläche 34 der Lasche erstreckt sich gegenüber dem freien Ende des Einrastarms 26, der die Fläche des Eingriffs 32, des Ansatzes 14 und eines Teils des Kopfes 18 trägt, und die Schubfläche 33 wird an die Oberfläche 34 der zweiten Vorderseite 20 gegenüber der ersten Vorderseite 16 des Arms 8 angelegt, so dass sie einen Druck ausübt, der auf einen Teil des Hauptteils 12 des Arms 8, insbesondere gegenüber dem Ansatz 14, verteilt ist.
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Die Schubfläche 33 kann eine Belastung auf die Oberfläche 34 der zweiten Vorderseite 20 des Arms 8 ausüben, da sie von dem Schubarm 27 getragen wird, der durch eine Federlasche gebildet ist, ebenso wie der Einrastarm 26, der die Eingriffsfläche 32 trägt. Unter einer Federlasche ist eine elastisch verformbare Lasche zu verstehen. Diese Flexibilität der Arme 26 und 27 wird durch einen abgeschwächten Abschnitt 36 verliehen, der sich von der Basis jedes Arms 26 und 27 aus bis zu der Stelle erstreckt, wo er mit dem zweiten Element 2 fest verbunden ist. Dieser abgeschwächte Abschnitt 36 wird beispielsweise durch eine Materialabschwächung gebildet. Gemäß einer anderen Ausführungsform ist nur der Einrastarm 26 mit dem zweiten Element 2 durch einen abgeschwächten Abschnitt 36 verbunden. Die Flexibilität wird somit nur diesem Einrastarm 26 und nicht dem Schubarm 27 verliehen.
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Ähnlich wie bei dem ersten Element 1 ermöglichen es (nicht dargestellte) Versteifungsrippen, die sich von der Vorderseite der Arme 26 und/oder 27 aus erstrecken, die dem ersten Element 1 gegenüberliegt, und die diese Arme 26 und/oder 27 mit dem Rest des zweiten Elements 2 verbinden, die Flexibilität dieser Arme 26 und/oder 27 und die Kraft, die durch den Schubarm 27 auf die Befestigungslasche 4 und die Eingriffsfläche 32 ausgeübt wird, zu kontrollieren. Die Anzahl und die Position dieser Versteifungsrippen können je nach den Bedürfnissen an Flexibilität oder Versteifung des Einrastarms 26 und/oder des Schubarms 27 variieren.
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Die Einführung der Befestigungslasche 4 in die Durchgangsöffnung 30 erfolgt gegen die Rückstellkraft der Arme 26 und 27 bei der Befestigung des ersten Elements 1 an dem zweiten Element 2. Wenn somit die Befestigungslasche 4 mit dem zweiten Einrastorgan 6 zusammenwirkt, übt der Schubarm 27 eine Belastung gegen die Befestigungslasche 4 aus, und die Eingriffsfläche 32 wird durch die Rückstellkraft des Einrastarms 26 gegen den Ansatz 14 gedrückt. Ferner wird auf Grund der Flexibilität der Befestigungslasche 4 diese unter der Einwirkung der Belastung des Schubarms 27 gegen die Eingriffsfläche 32 gedrückt. Somit wird eine spiellose Zusammenwirkung zwischen dem ersten und dem zweiten Einrastorgan und eine sichere Befestigung des ersten und zweiten Elements miteinander sichergestellt. Wenn eine Auseinanderbewegungskraft zwischen den beiden Elementen angelegt wird, beispielsweise unter der Einwirkung eines Aufpralls an dem Kraftfahrzeug, versteht es sich, dass der Kopf 18 der Befestigungslasche 4 auf Grund der Belastungen, die zwischen dem Schubarm 27, dem Ansatz 14 und der Eingriffsfläche 32 ausgeübt werden, und auf Grund des Winkels α, der zwischen dem Ansatz 14 und dem Arm 8 der Lasche 4 gebildet wird, nicht aus der Durchgangsöffnung 30 austreten kann. Somit kann sich das erste Element 1 in einer Auseinanderbewegungsrichtung entgegen der Richtung des Pfeils F aus 2 nicht von dem zweiten Element 2 trennen.
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Es sei zu beachten, dass die Einführung der Befestigungslasche 4 in die Durchgangsöffnung 30, indem sie durch die Öffnung 28 geht, durch die abgerundete Form des Kopfes 18 erleichtert wird, der die Arme 26 und 27 elastisch voneinander auseinanderbewegt, bis der Kopf 18 und der Ansatz 14 durch die Durchgangsöffnung 30 gehen. Somit verringert sich der Montageaufwand. Nach dem Durchgang des Kopfes 18 durch die Öffnung 30 werden die Arme 26 und 27 gegen den Hauptteil 12 des Arms 8 umgeklappt, wobei auf Grund ihrer Elastizität die Eingriffsfläche 32 an dem Ansatz 14 gleitet.
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Die Befestigungsvorrichtung umfasst ferner zwei Rippen 38, die sich im Wesentlichen parallel zur Befestigungslasche 4 auf beiden Seiten derselben zwischen dem ersten und dem zweiten Element erstrecken, wie in 2 und 3 dargestellt. Diese Rippen 38 sind von der Befestigungslasche 4 beabstandet und sind mit dem ersten Element 1 fest verbunden, gemäß der Ausführungsform, die in den Figuren dargestellt ist. Gemäß dieser Ausführungsform erstrecken sie sich also abstehend von der Vorderseite des ersten Elements 1, die dem zweiten Element 2 zugewandt ist, aus. Die Rippen 38 sind angeordnet, um sich an dem zweiten Element 2 über den im Verhältnis zur Lasche 4 abgeschwächten Abschnitt 36 abzustützen, bzw. diesen geringfügig zu belasten, d. h. auf beiden Seiten der Arme 26 und 27, wenn die Befestigungslasche 4 mit dem zweiten Einrastorgan 6 zusammenwirkt, wie in 2 dargestellt. Die Rippen 38 üben somit einen Druck zwischen den beiden zu befestigenden Elementen aus und drücken den Ansatz 14 gegen die Eingriffsfläche 32. Somit ermöglichen es diese Rippen 38 in Zusammenwirkung mit dem Ansatz 14 und der Eingriffsfläche 32 eine Bewegung des einen der Elemente im Verhältnis zum anderen in der Befestigungsrichtung F oder der Trennrichtung zu verhindern. Gemäß einer anderen Ausführungsform sind diese Rippen 38 mit dem zweiten Element 2 fest verbunden und erstrecken sich abstehend von der Vorderseite des zweiten Elements 2, die dem ersten Element 1 zugewandt ist, auf beiden Seiten der Arme 26 und 27 aus, wobei sie von den abgeschwächten Abschnitten 36 beabstandet sind. Die Rippen 38 sind dann derart angeordnet, dass sie sich an dem ersten Element 1 abstützen oder dieses geringfügig belasten, wenn die Befestigungslasche 4 mit dem zweiten Einrastorgan 6 zusammenwirkt. Diese Rippen 38, die im Verhältnis zu den Materialschwachstellen 36 versetzt angeordnet sind, ermöglichen es vorteilhaft, die Flexibilität der Arme 26 und 27 zu verbessern, indem sie zwischen dem ersten und dem zweiten Element als Widerlager dienen.
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Der zuvor beschriebene Befestigungsvorrichtung ermöglicht somit einen mühelosen Zusammenbau und eine sichere Befestigung der ersten und zweiten Elemente miteinander, wobei diese Befestigung ohne Spiel zwischen dem Ansatz 14 und der Eingriffsfläche 32, zwischen der Schubfläche 33 und der Oberfläche 34 der zweiten Vorderseite 20 der Befestigungslasche 4 erfolgt. Selbst eine große Auseinanderbewegungskraft zwischen den beiden Elementen, von beispielsweise 15 daN durch die Befestigungsvorrichtung, führt nicht zum Austritt der Befestigungslasche 4 aus der Öffnung 30, wie es bereits beschrieben wurde. Unter Auseinanderbewegungskraft sind alle Kräfte zu verstehen, die in der Lage sind, das erste Element von dem zweiten Element zu trennen, beispielsweise eine Kraft auf Grund eines Aufpralls auf die Einheit, die aus dem ersten und dem zweiten Element gebildet wird. Der Ansatz 14 wird durch die Schubfläche 33 und die Rippen 38 fest an der Eingriffsfläche 32 gehalten. Somit werden die Vibrationen zwischen der Befestigungslasche 4 und den Armen 26 und 27 absorbiert, und die Kräfte zwischen der Befestigungslasche 4 und den Armen 26 und 27 werden gut aufgenommen. Die Befestigungsvorrichtung macht somit beim Fahren des Kraftfahrzeugs keine durch Vibrationen verursachte Geräusche. Zum Lösen der Befestigung zwischen dem ersten und dem zweiten Element muss nur eine Kraft ausgeübt werden, die darauf abzielt, die Arme 26 und 27 voneinander zu trennen, beispielsweise indem man per Hand oder mit einem Werkzeug oder dergleichen an einem der Arme zieht.
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Ein weiterer Vorteil dieser Vorrichtung besteht darin, dass sie es ermöglicht, das Spiel und/oder die Toleranzen zwischen dem ersten und dem zweiten Element in den drei Richtungen zu absorbieren, dank der Ebenen, die durch den Ansatz 14 und die Eingriffsfläche 32 gebildet werden und zueinander parallel sind, und dank der Flexibilität des Einrastarms 26 und des Schubarms 27.
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Es können mehrere Befestigungsvorrichtungen zwischen dem ersten und dem zweiten Element bereitgestellt werden. Diese Befestigungsvorrichtungen sind mühelos in die ersten und zweiten Elemente zu integrieren.
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Wenn insbesondere das erste Element 1 durch Spritzgießen ausgebildet ist, kann die Befestigungslasche 4 in der Spritzform ohne besondere Schwierigkeiten beim Ausder-Form-nehmen des ersten Elements 1 ausgebildet sein. Der Winkel α zwischen dem Ansatz 14 und dem Arm 8 ist nämlich ein offener Winkel und bildet einen geringfügigen Hinterschnitt, so dass es möglich ist, diese Schulter anhand eines einfachen beweglichen Schubfachs im Spritznest auszubilden. Das Werkzeug, das verwendet wird, um das erste Element 1 auszubilden, benötigt somit weniger Platz und benötigt weniger Elemente als bei einer Befestigungsvorrichtung, die eine komplexe Form aufweist. Es ist auch nicht besonders schwierig, die Arme 26 und 27 auszubilden, egal ob sie durch Spritzgießen oder Pressen ausgebildet werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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