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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung entsprechend dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Eine
derartige Vorrichtung ist von ihrem prinzipiellen Aufbau aus der
DE 102 25 329 A1 bekannt. Diese
besteht in einem ersten Teil aus einem, durch eine Reihe sich parallel
zueinander erstreckenden, mit Mitnehmerelementen ausgerüsteten Kettenzügen gebildeten
Querförderer,
mittels welchem an beiden Stirnseiten mit Keilzinkenprofilen auszurüstende Hölzer quer
entlang einer ersten, zur Bearbeitung der einen Stirnseite und anschließend einer
zweiten, von der ersten beabstandeten, zur Bearbeitung der zweiten
Stirnseite bestimmten Frässtation
geführt
werden.
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Jede
Frässtation
ist zusätzlich
mit einer Einrichtung zum Leimauftrag auf das hergestellte Keilzinkenprofil
eingerichtet. Die Hölzer
weisen eingangsseitig unterschiedliche Längen auf und müssen mit
Hinblick auf definierte Eingriffsverhältnisse der Fräswerkzeuge
relativ zu diesen ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck ist zwischen
den beiden Frässtationen
ein Längsvorschub
der Hölzer,
d.h. in deren Längsrichtung
vorgesehen, eine Vorschubbewegung, welche der Hauptvorschubbewegung
des genannten Querförderers überlagert
ist.
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Am
Ausgang der zweiten Frässtation
liegen somit Hölzer
vor, die an beiden stirnseitigen Enden jeweils ein mit einem Leimüberzug versehenes
Keilzinkenprofil zeigen. Der weitere Vorschub des Querförderes führt in den
Eingangsbereich einer Strangpresse, welche durch einen ersten, über eine
integrierte an treibbare Rolle gleichzeitig eine Vorschubfunktion
ausübenden
spannbaren Druckschuh und einen diesem in Durchlaufrichtung gesehen
nachgeordneten zweiten, ebenfalls spannbaren Druckschuh gekennzeichnet
ist, zwischen denen ein Fügen
zweier Keilzinkenprofile von aneinander grenzenden Hölzern stattfindet.
Mittels eines Transportrollenpaares wird diese gefügte Anordnung
weiter in Richtung auf den Pressabschnitt der Strangpresse vorgeschoben, welche
mit der Maßgabe
eingerichtet ist, dass ein oder auch mehrere Hölzer zwischen zwei Spanneinrichtungen
verpresst werden, von den wenigstens eine in Vorschubrichtung sowie
in Gegenrichtung beweglich auf einem Maschinengestell angeordnet
ist.
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Die
beiden Frässtationen
dieser bekannten Vorrichtung sind für einen taktweisen Betrieb
ausgerichtet, wobei aufgrund deren Verknüpfung über den genannten Querförderer beide
Frässtationen zwangsläufig demselben
Arbeitstakt unterliegen. Dies bedeutet, dass für die Längszustellbewegung der unterschiedliche
Längen
aufweisenden Hölzer, d.h.
in deren Längsrichtung,
eine aufwändige
Steuerung erforderlich ist, um entgegen der unterschiedlichen Längen und
einem unveränderten
Vorschub des Querförderers
eine taktgerechte Ausrichtung der Hölzer im Eingangsbereich der
zweiten Frässtation erreichen
zu können.
Dies bedeutet auch, dass sich ein unvermeidbarer Zeitverlust aus
dem Umstand ergibt, dass der Querförderer während der Fräsbearbeitungszeiten
stillsteht und eine Förderung
erst nach Abschluss eines Fräsvorgangs
wieder aufgenommen werden kann.
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Der
Eingangsbereich der Strangpresse ist durch eine Trennung der Vorgänge des
Einfädelns bzw.
Fügens
zweier aneinander grenzender und zu verbindender Keilzinkenprofile
und deren Verpressens zwischen zwei Spanneinrichtungen gekennzeichnet.
Dies ergibt sich aus der Existenz eines fest angeordneten Druckschuhes
zwischen dem genannten, eine Vorschubfunktion ausübenden Druckschuh und
dem eigentlichen Pressabschnitt, welcher durch voneinander beabstandete
Spanneinrichtungen gekennzeichnet ist. Während der Zeit eines Einfädelvorgangs
besteht somit keine Möglichkeit,
den insgesamt gefügten
Strang zu pressen, und zwar aufgrund des Abstandes zwischen dem fest
angeordneten Druckschuh und dem Einwirkungsbereich des Pressabschnitts.
Die Vorgänge
des Pressens sowie des Einfädelns
der Keilzinkenprofile sind somit zeitlich voneinander getrennt.
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Es
ist vor diesem Hintergrund die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung
der eingangs bezeichneten Gattung in einfacher Weise mit Hinblick auf
eine Durchsatzsteigerung hin auszugestalten. Gelöst ist diese Aufgabe bei einer
solchen Vorrichtung durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des
Anspruchs 1.
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Erfindungswesentlich
ist hiernach zunächst einmal,
dass der Vorschub der Hölzer
entlang der beiden Frässstationen über Querförderer erfolgt,
zwischen den sich ein Längsförderer befindet,
wobei für die
beiden Querförderer
und den Längsförderer voneinander
getrennte Antriebe vorgesehen sind, so dass diese drei Förderkomponenten
unabhängig voneinander
steuerbar sind. Die, zu der ersten Frässtation gelangenden Hölzer weisen
regelmäßig abweichende
Längen
auf, welches dadurch bedingt ist, dass von den ursprünglichen,
der Vorrichtung zugeführten
Holzlängen
Fehlbereiche nicht vorhersehbarer Längenabschnitte abzutrennen
und zu verwerten sind. Nachdem die beiden Frässtationen nicht nur in Vorschubrichtung
sondern auch quer zu der Vorschubrichtung voneinander beabstandet
sind, kann über
den zwischen den Frässtationen
bestehenden Längsförderer eine
Pufferfunktion insoweit ausgeübt werden,
als über
dessen Ansteuerung die Längenabweichungen
zwischen den Hölzern
ausgleichbar sind. In Abweichung von dem eingangs dargelegten Stand
der Technik wird somit von einer zwangsweisen Verknüpfung der
Arbeitstakte der beiden Frässtationen
sowie der mit diesen in Wirkverbindung stehenden Querförderer Abstand
genommen, so dass beispielsweise während eines Fräsvorgangs
der zweiten Frässtation
ein Längsvorschub
des zu bearbeitenden Holzes im Bereich der so gebildeten Pufferstation
gegeben ist und trotz unterschiedlicher Längen ein gleichförmiger taktweiser
Betrieb der zweiten Frässtation
möglich
ist. Dieser Umstand kann zu einer gegenüber dem eingangs genannten Stand
der Technik nicht unbeträchtlichen
Durchsatzsteigerung benutzt werden, da jedenfalls der Taktbetrieb
der zweiten Frässtation
nicht durch abweichende Holzlängen
beeinträchtigt
wird.
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Erfindungswesentlich
nach den Merkmalen des Anspruchs 2 ist ferner, dass eine Pressstation, welche – in Durchlaufrichtung
der Hölzer
gesehen – einer
eingangsseitigen Zurichtstation nachgeordnet ist, durch einen Spannzylinder
gekennzeichnet ist, der mit Abstand von dem einen der beiden Spanntürme einer
in die Pressstation integrierten Strangpresse angeordnet ist, wobei
der Spannzylinder zum Fügen
und Spannen eines zu verarbeitenden Holzes eingerichtet und auf
einem Maschinengestell in Vorschubrichtung der Pressstation und
in deren Gegenrichtung verschiebbar angeordnet ist. Dies bedeutet, dass
die Vorgänge
eines Einführens
eines Holzes in den Bereich des Spannzylinders und des sich anschließenden Fügens aufgrund
der unmittelbaren Nähe
zu dem einen Spannturm der Strangpresse mit dem Pressvorgang zumindest
teilweise zeitlich überlagert
werden können.
Ein teilweises gleichzeitiges Fügen
und Verpressen eines Stranges bestehend aus über Keilzinkenverbindungen
untereinander stirnseitig verbundenen Hölzern kann ebenfalls im Sinn
einer Durchsatzsteigerung benutzt werden. Voraussetzung hierzu ist
lediglich eine mit dem Pressvorgang der Strangpresse koordinierte
Steuerung des Spannzylinders einschließlich dessen Vorschubbewegung
in Richtung auf die Strangpresse hin.
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Zueinander
senkrechte Vorschubrichtungen der Zurichtstation einerseits und
der Pressstation andererseits im Sinne des Anspruchs 3 haben sich
als praktisch zweckmäßig ergeben.
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Gemäß den Merkmalen
der Ansprüche
4 und 5 ist eine zwischen dem Spannzylinder und der Strangpresse
befindliche Vorschubeinrichtung vorgesehen, welche zur Erfassung
eines solchen, aus mehreren Hölzern
bestehenden Stranges bzw. Strangendes eingerichtet ist, der sich
ausgehend von der Strangpresse bis in den Bereich des Spannzylinders
hineinerstreckt. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass eine
solche Vorschubeinrichtung mit der Maßgabe angeordnet bzw. ausgebildet
ist, dass über
diese auf sämtliche
Keilzinkenverbindungen nur eine Druck- und keine Zugkraft ausgeübt wird.
Insbesondere muss die Vorschubeinrichtung mit der Maßgabe zwischen
der Strangpresse und dem Spannzylinder angeordnet sein, dass letztgenannter
Bedingung Rechnung getragen wird.
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Besonders
vorteilhaft kann die Vorschubeinrichtung durch eine antreibbare
Rollenanordnung gebildet werden. Hierbei können beispielsweise ober- und
unterseitig des Stranges angreifende Rollen benutzt werden, und
zwar vorzugsweise in einer Doppelanordnung, nämlich vor und hinter einer
lediglich gefügten
aber noch nicht verpressten Keilzinkenverbindung. Durch einen geringfügigen Drehzahlunterschied
der vor und hinter der Keilzinkenverbindung befindlichen Rollenanordnungen
kann während
des Vorschubs die Aufrechterhaltung einer Druckbeanspruchung auch
dieser Verbindung dargestellt werden.
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Entsprechend
den Merkmalen des Anspruchs 7 sind die beiden Querförderer der
Vorrichtung durch eine Parallelanordnung mehrerer Kettenzüge dargestellt,
deren Ketten mit Mitnehmerelementen versehen sind, über welche
eine Mitnahmefunktion auf die auf einem Rost aufliegenden Hölzer ausübbar ist.
Querförderer
dieses Typs sind in nahezu beliebigen Breitenerstreckungen einfach
herstellbar und bilden ein zuverlässiges Konstruktionselement.
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Gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 8 wird der, eine Pufferfunktion ausübende Längsförderer zwischen
den beiden Frässtationen
durch eine Rollenbahn gebildet, welche aus antreibbaren Rollen besteht
und zusätzlich
mit Mitteln zum Quervorschub der auf diesen aufliegenden Hölzer in
Richtung auf den sich in Vorschubrichtung anschließenden Querförderer ausgerüstet ist.
Rollenbahnen bilden ebenfalls ein äußerst robustes und zuverlässiges Konstruktionselement.
Zur Darstellung des auf die, auf den Rollenbahnen aufliegenden Hölzer auszuübenden Quervorschubs
in Richtung auf den sich anschließenden Querförderer hin
bieten sich unterschiedliche Lösungsansätze an.
Diese Mittel sollten gleichzeitig dahingehend angelegt sein, die
auf der Rollenbahn aufliegenden Hölzer exakt in deren Längsrichtung
auszurichten und können
beispielsweise durch Leistenanordnungen gebildet werden, die in Ebenen
senkrecht zu der Transportrichtung der Rollenbahnen umlaufend angeordnet
sind. Wesentlich ist, dass letztgenannter Quervorschub an den Arbeitstakt
des nachgeordneten Querförderers
angepasst ist.
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Die
Merkmale der Ansprüche
9 und 10 sind auf eine weitere Ausgestaltung der Vorrichtung insoweit
gerichtet, als in deren Eingangsbereich eine Kappsäge angeordnet
ist, der ein beispielsweise ebenfalls als Rollenbahn ausgestalteter
Längsförderer nachgeordnet
ist. Dieser Längsförderer kann grundsätzlich in
gleicher Weise wie der zur Darstellung einer Pufferfunktion eingesetzte
Längsförderer ausgebildet
sein, d.h. mit vergleichbaren Mitteln zur Ausübung eines Quervorschubs in
Richtung auf den sich anschließenden
Querförderer
hin ausgerüstet sein.
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Die
Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf das in den Zeichnungen
wiedergegebene Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Vorrichtung in ihrer Gesamtheit;
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2 eine
perspektivische Teilansicht einer Strangpresse als Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß 1;
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3 eine
vergrößerte perspektivische
Teilansicht einer Pufferstation ebenfalls als Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß 1.
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Es
wird zunächst
Bezug genommen auf die Darstellung gemäß 1, welche
die Vorrichtung in ihrer Gesamtheit zeigt, bei der die zu verarbeitenden Hölzer zunächst an
der Stelle 1 in Richtung des Pfeiles 2 einer Kappsäge 3 zugeführt werden,
der ausgangsseitig ein als Rollenbahn ausgebildeter Längsförderer 4 nachgeordnet
ist. Auf diesem Längsförderer 4 werden
die Hölzer 5 in
ihrer Längsrichtung,
somit parallel zu dem Pfeil 6 gefördert.
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Mit 7 ist
ein erster Querförderer
bezeichnet, dessen Förderrichtung
in Richtung einer Vorschubrichtung 8, somit senkrecht zu
dem Pfeil 6 orientiert ist.
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Der
Längsförderer 4 ist
mit Mitteln versehen, die dazu bestimmt sind, die auf diesem aufliegenden Hölzer 5 quer
zu der Vorschubrichtung 8 auszurichten und diese in Richtung
auf den ersten Querförderer 7 zu überführen. Diese
Mittel werden durch Leisten 4' gebildet, die beispielhaft in
Längsrichtung
mit Abstand voneinander parallel zu dem Pfeil 6 angeordnet
und in dieser linienhaften Anordnung in der Vorschubrichtung 8,
eine Mitnahmewirkung auf die auf dem Längsförderer 4 aufliegenden
Hölzer 5 ausübend verschiebbar
sind. Diese Verschiebbarkeit der Leisten 4' kann konstruktiv derart dargestellt
werden, dass die Leisten 5 auf Ketten angeordnet sind,
die in Ebenen senkrecht zu dem Pfeil 6, um Gruppen einzelner
Rollen des Längsförderers 4 herum
umlaufend geführt
sind.
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Auf
dem Querförderer 7 aufliegend
gelangen die Hölzer 5 in
eine erste Frässtation 9,
in der nach Ausrichtung und Einspannen das erste stirnseitige Keilzinkenprofil
in einem Fräsvorgang
hergestellt wird.
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Der
Querförderer 7 ist
mit der Maßgabe
angelegt, dass er eine weitere Förderwirkung
in Vorschubrichtung 8 bis in den Wirkungsbereich eines zweiten
ebenfalls als Rollenbahn ausgebildeten Längsförderers 10 entwickelt,
dessen Förderrichtung parallel
zu, jedoch in Gegenrichtung zu dem Pfeil 6 in Richtung
auf eine zweite Frässtation 11 hin
gerichtet ist. Wesentlich ist, dass die Fördergeschwindigkeit dieses
zweiten Längsförderers 10 veränderbar
und insbesondere unabhängig
von der Fördergeschwindigkeit
des Querförderers 7 steuerbar
ist.
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In
der, einen der Frässtation 9 ähnlichen
Aufbau aufweisenden Frässtation 11 werden
die dieser zugekehrten Enden der Hölzer nach Einspannung stirnseitig
nach Einspannung durch Fräsung
mit einem solchen Keilzinkenprofil versehen, welches gegenüber demjenigen
der Frässtation 9 seitlich
mit der Maßgabe
versetzt ist, dass – aus
der Blickrichtung der 1 gesehen – ein jeweils rechtsseitiges
Keilzinkenprofil eines Holzes in ein linksseitiges Keilzinkenprofil
eines angrenzenden Holzes zwecks Bildung eines durchgängigen versatzfreien
Stranges bestehend aus mehreren Hölzern fügbar ist.
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Mit 12 ist
ein zweiter Querförderer
bezeichnet, durch welchen die den Längsförderer 10 verlassenden,
sich in einer bezogen auf die Zeichnungsfigur 1 linksseitig
ausgerichteten Position befindlichen Hölzer in die Frässtation 11 eingeführt werden.
Die sich in einer linksseitigen Anlageposition auf dem Querförderer 12 befindlichen
Hölzer
werden im Verlauf des weiteren Vorschubs nach Verlassen der Frässtation 11 an
einer vorzugsweise berührungslos wirkenden
Beleimungsstation 13 vorbeigeführt, die dazu eingerichtet
ist, das Keilzinkenprofil mit einem Leimauftrag zu versehen.
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Das
Gesamtsystem bestehend aus der Kappsäge 3, den Frässtationen 9, 11 und
den sich zwischen diesen befindlichen Fördereinrichtungen bildet eine
Zurichtstation.
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Die
Förderung
mittels des Querförderers 12 wird
anschließend
fortgesetzt, und zwar bis zu einem Anschlag 14 des Eingangsbereichs
einer im Folgenden unter Bezugnahme insbesondere auf 2 zu beschreibenden,
eine Strangpresse 15 umfassenden Pressstation.
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Die,
den Querförderern 7, 12 zugeordneten Antriebe
sind für
einen taktweisen Betrieb eingerichtet, so dass der Vorschub nach
erfolgtem Einspannen eines Holzes zwecks Durchführung des Fräsvorgangs
angehalten wird. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass die
Antriebe der Querförderer 7, 12 unabhängig voneinander
sind und insbesondere mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten betrieben werden
können.
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Die
aus der Kappsäge 3 austretenden
Hölzer weisen
regelmäßig unterschiedliche
Längen
auf und werden über
den Längsförderer 4 in
Richtung des Pfeiles 6 zunächst bis zu einem Endanschlag
geführt. Die
unterschiedlichen Längen
der Hölzer
sind dadurch bedingt, dass durch die Kappsäge 3 aus den ursprünglichen
Holzlängen
Fehlstellen wie z.B. Astbereiche, die in dem nach folgenden Arbeitsprozess nicht
verwertbar sind, abgetrennt und verworfen werden.
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Durch
eine den Längen
angepasste Aussteuerung der Fördergeschwindigkeit
des Längsförderers 10 kann
erreicht werden, dass trotz variierender Längen ein gleichmäßiger taktweiser
Betrieb der Frässtation 11,
insbesondere ein gleichförmiger
Taktbetrieb des Querförderers 12 aufrechterhalten
werden kann.
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Die
Antriebe der Längsförderer 4, 10 sowie diejenigen
der Querförderer 7, 12 werden über eine zeichnerisch
nicht dargestellte Steuerung dahingehend koordiniert, dass ein weitestgehend
gleichförmiger
Taktbetrieb der beiden Frässtationen 9, 11 möglich ist,
wobei unterschiedliche Längen
der Hölzer über den
Längsförderer 10,
welcher insoweit eine Pufferfunktion erfüllt, ausgleichbar sind.
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Die
u.a. eine Strangpresse 15 umfassende Pressstation ist eingangsseitig
durch einen Querförderer 16 gekennzeichnet,
der die einzelnen Hölzer von
dem in deren Vorschubrichtung 18 gesehen vorgeordneten
Querförderer 12 übernimmt
und bis in eine Anlage an dem Anschlag 14 überführt.
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Mit 17 ist
ein, im Eingangsbereich der Pressstation befindlicher Spannzylinder
bezeichnet, der zum Einspannen des sich in einer Anlageposition
an dem Anschlag 14 befindlichen Holzes bestimmt ist und
der in der Vorschubrichtung 18 der Pressstation und in
deren Gegenrichtung verfahrbar auf deren Maschinengestell 19 angeordnet
ist.
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Mit 20, 21 sind
Spanntürme
bezeichnet, die zum Einspannen der von diesen erfassbaren Hölzer bestimmt
sind, wobei ein eingangsseitiger Spannturm 20 wiederum
in Vorschubrichtung 18 bzw. in deren Gegenrichtung verfahrbar
angeordnet ist, wohingegen der ausgangsseitige Spannturm 21 fest
angeordnet ist. Eine Trenneinrichtung 22 wie z.B. eine Säge bildet
den ausgangsseitigen Abschluss der Pressstation 15.
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Der
Abstand der beiden Spanntürme 20, 21 ist
mit der Maßgabe
angelegt, dass zwischen diesen – durch
eine oberseitige Schiene 23 gestützt – mehrere, stirnseitig profilierte
und mit einem Leimauftrag überzogene
Hölzer
verpresst werden können,
und zwar durch eine Bewegung des Spannturms 20 in Richtung
auf den fest angeordneten Spannturm 21 hin.
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Während des
Pressvorgangs ragt das aus der Blickrichtung gemäß 2 rechtsseitige
Ende 24 eines aus einer Mehrzahl von Hölzern bestehenden Stranges
aus dem geschlossenen Spannturm 20 heraus, so dass in dieser
Betriebsphase, nämlich
des Pressvorgangs der Hölzer
zwischen den Spanntürmen 20, 21 ein
weiteres Holz 25 in Anlage an den Anschlag 14 mittels
des Querförderers 16 verbracht werden
kann, so dass nach Schließung
des Spannzylinders 17 mittels dessen Vorschub in Richtung
auf Spannturm 20 hin ein Fügen der zugekehrten stirnseitigen
Keilzinkenprofile des Endes 24 und des neu eingeführten Holzes 25 durchführbar ist,
somit nahezu zeitgleich mit dem Pressvorgang des Stranges zwischen
den Spanntürmen 20, 21.
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Nach
erfolgtem Pressvorgang werden die Spanntürme 20, 21 sowie
der Spannzylinder 17 geöffnet,
so dass durch Vorschub des Stranges mittels einer dessen Ober- und
Unterseite erfassenden Rollenanordnung 26 der gepresste
Strang in der Vorschubrichtung 18 vorschiebbar ist. Wesentlich
ist in diesem Zusammenhang, dass die Rollenanordnung mit der Maßgabe angelegt
ist, dass diese sowohl den gepressten Strang als auch das Holz erfasst,
welches mittels des Spannturms 17 gerade durch "Einfädeln" mit dem zugekehrten
Ende 24 des Stranges verbunden worden ist. Dies bedeutet,
dass auch diese noch nicht verpresste, mechanisch instabile Verbindung
mit dem Holz 25 während
dieses Vorschubs keiner Zugbeanspruchung ausgesetzt ist.
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3 zeigt
u.a. Einzelheiten der Frässtation 11,
welche in gleicher Weise wie die Frässtation 9 mit einer
Spannzylinderanordnung 27 versehen ist, mittels welcher
eine Einspannung des in seiner Bearbeitungsposition durch eine Ausrichtplatte 29 ausgerichteten
Holzes 28 unmittelbar im Einwirkungsbereich des zeichnerisch
im Einzelnen nicht wiedergegebenen Fräswerkzeugs gegeben ist.
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Der
Querförderer 12 und
in gleicher Weise der Querförderer 7 werden
durch eine Anordnung von über
Kettenräder 30, 30' zueinander
parallel geführten
Kettenzügen 31 gebildet,
die mit hakenartigen, zeichnerisch nicht wiedergegebenen Mitnehmerelementen
versehen sind, die zur Anlage an den einzelnen Hölzern und somit zur Ausübung einer
auf diese auszuübenden
Förderfunktion
eingerichtet sind.
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Der
Querförderer 7 ist
mit ferner der Maßgabe
eingerichtet, dass von diesem eine Förderfunktion bis in den einen
Randbereich des Längsförderers 10 ausgeübt wird,
wohingegen der Einwirkungsbereich des sich anschließenden Querförderers 12 an
dem gegenüberliegenden
Randbereich des Längsförderers 10 einsetzt.
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Mit 32 sind
eine Reihe voneinander beabstandeter, sich in Längsrichtung des Längsförderers 10 erstreckende,
Linien bildende, aus dessen oberseitiger Ebene herausragende, voneinander
beabstandete Leisten bezeichnet, deren Funktion und Anordnung derjenigen
der Leisten 4' des
Längsförderers 4 entspricht.
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Die
an dieser Leistenanordnung anliegenden Hölzer erfahren eine Ausrichtung
in Förderrichtung des
Längsförderes 10,
wobei mit den Leisten 32 zusätzlich eine Förderfunktion
Richtung des Pfeiles 8 ausübbar ist, so dass ein Holz
quer zu dem Längsförderer in
den Einwirkungsbereich des sich anschließenden Querförderers 12 überführbar ist.
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Der über die
Leisten 32 ausübbare
Vorschub in Richtung des Pfeiles 8 ist an den taktweisen
Betrieb des Querförderers 12 sowie
der Frässtation 11 angepasst.
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Mit 33 ist
ein Anschlag bezeichnet, an dem die Hölzer am Ende ihres Transportweges
auf dem Längsförderer 10 anliegen
und anschließend
in Richtung des Pfeiles 8 mittels des Querförderers 12 in den
Bereich der Spannzylinderanordnung 27 der Pressstation überführt werden.
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Man
erkennt anhand der vorstehenden Ausführungen, dass die erfindungsgemäße, zur
Herstellung von durch verleimte Keilzinkenverbindungen gekennzeichneten
Holzsträngen
bestimmte Vorrichtung infolge des eine Pufferfunktion ausübenden Längsförderers 10 sowie
des, auf ein gleichzeitiges Einfädeln
und Verpressen ausgerichteten Einführungsbereichs der nachgeordneten
Pressstation im Vergleich zu dem eingangs dargelegten Stand der
Technik höhere
Durchsatzraten ermöglicht.