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Die
Erfindung betrifft ein Türblatt
für eine
als Abschluss eines Gebäudes
verwendbare Haustür
mit einem Türblattrahmen
und einer daran gehaltenen Sandwichplatte als Türfüllung, die aus einer Motivplatte
und einer Abschlussplatte und Dämmmaterial dazwischen
gebildet ist. Solche Türblätter sind
als Teil von auf dem Markt erhältlichen
Haustüren
bekannt.
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Im
folgenden wird anhand der hier beigefügten 3 – 5 eine
Haustür
nach einem firmeninternen Stand der Technik beschrieben. 3 stellt
einen etwa mittigen Vertikalschnitt und 4 einen
Horizontalschnitt durch die Haustür dar. 5 zeigt
einen Horizontalschnitt eines Randbereiches eines in dieser Haustür verwendeten
Türblattes.
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Die
insgesamt mit 10 gekennzeichnete Haustür hat einen Türrahmen 12 und
ein daran über Türbänder 14 schwenkbar
gehaltenes Türblatt 16. Das
Türblatt 16 ist
wiederum durch einen Türblattrahmen 18 und
eine darin eingesetzte Türfüllung 20 gebildet.
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Der
Türrahmen 12 und
der Türblattrahmen 18 sind
jeweils aus Leichtmetallprofilen, insbesondere Aluminiumprofilen
gebildet. Die einzelnen Holme der beiden Rahmen 12, 18 sind
jeweils aus zwei Hohlprofilen 22, 24, hier aus
einer Aluminiumlegierung, mit Verbindungsstegen 26 dazwischen
gebildet. Die Verbindungsstege 26 sind aus schlecht wärmeleitendem
Material (z. B. Kunststoff), um Wärmebrücken zu vermeiden. Auf diese
Weise ist die Haustür 10 als
Außenabschluss
für ein
Haus gebildet und hat einen relativ hohen k-Wert.
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Wie
am besten aus 5 ersichtlich, ist die Türfüllung als
Sandwichplatte aufgebaut. Sie weist eine Motivplatte 28,
eine zur Innenseite der Haustür gerichtete
Abschlussplatte – im
folgenden Innenplatte 30 genannt und Dämmmaterial 32 zwischen
den beiden Platten 28, 30 auf. Das Dämmmaterial 32 und die
Innenplatte 30 sind in den Türblattrahmen 18 eingesetzt.
Die Motivplatte 28 steht über das Dämmmaterial 32 und
die Innenplatte 30 hervor und ist auf den Türblattrahmen 18 diesen
zum Teil überdeckend
aufgelegt. Zur Vermeidung von Wärmebrücken ist,
wie oben erwähnt,
auch der Türblattrahmen 18 als
Verbundprofil mit den beiden Hohlprofilen 22, 24 und
den Verbindungsstegen 26 dazwischen ausgebildet. Die Befestigung
der Türfüllung 20 erfolgt
durch Verkleben der vorstehenden Motivplatte 28 mit dem
Türblattrahmen 18 und
durch eine Verschraubung 40 auf der Innenseite.
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Die
Motivplatte 28 ist bei Haustüren wichtig, da solche Haustüren in erster
Linie aufgrund ihres Designs gekauft werden. Die Motivplatte 28 trägt eine bestimmte
(Außen-)Farbe
oder ein bestimmtes Muster oder ist durch Einsätze wie Glaselemente (die sich
ggf. auch durch das Dämmmaterial
und die Innenplatte erstrecken können)
oder durch aufgesetzte Elemente wie Metallplatten u.s.w. entsprechend
optisch ausgestaltet. In industrieller Fertigung kann mit gleichgestellten
Türblattrahmen
durch eine ganz Reihe von zur Auswahl stehenden Motivplatten 28 eine Vielzahl
ganz verschieden aussehender Haustüren geschaffen werden.
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Zur
Herstellung des in 5 gezeigten Türblattes
wird zunächst
der Türblattrahmen 18 angefertigt.
Die lagermäßig bevorratete
Motivplatte wird auf das entsprechende Maß zugeschnitten. Dabei wird das
Dämmmaterial 32 und
die Innenplatte 30 entsprechend dem Innenmaß des Türblattrahmens 18 zugeschnitten.
Dies erfolgt spielbehaftet, damit die Innenplatte 30 und
das Dämmmaterial 32 leicht
in den Türblattrahmen 18 eingefügt werden
können
und Kosten, die bei geringeren Toleranzen anfallen würden, eingespart
werden können.
Die Schnittkante der Motivplatte 28 wird nach dem Zuschnitt
oberflächenbehandelt.
Dies erfolgt je nach dem verwendeten Material unterschiedlich. Gemeinsam
ist, dass die Schnittkanten zur Vermeidung von Verletzungsgefahren
entschärft
werden und optisch hochwertiger gestaltet werden. Oft erfolgt auch
eine Nachlackierung.
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Der
in 5 gezeigte Türblattrahmen 18 ist mit
einer nach innen vorstehenden Kante 34 versehen, um anstelle
der gezeigten Sandwichplatte auch andere Türfüllungen aufnehmen zu können. Diese Flügelkante 34 wird
vor dem Einsetzen der hier gezeigten Türfüllung 20 mit der Motivplatte 28 gekürzt. Die
nach dem Befestigen der Sandwichplatte 36 entstehenden
Fugen zwischen der Motivplatte 28 und dem Türblattrahmen 16 werden
mit Silikon 33 abgedichtet. Die Fuge zwischen der Innenplatte 30 und dem
Dämmmaterial 32 einerseits
und dem Türblattrahmen
andererseits wird durch ein 1,5 mm dickes Stahlblech 38 mit
Z-Profil abgedeckt, woran die Innenverschraubung der Sandwichplatte 36 mittels selbstschneidender
Schrauben 40 erfolgt.
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Ausgehend
von dem voranstehend beschriebenen Stand der Technik ist es Aufgabe
der Erfindung, ein Türblatt
und eine damit versehene Haustür optisch
hochwertiger und dennoch kostengünstiger und
schneller mit geringerem Aufwand herstellen zu können.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Türblatt
mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Eine
mit dem erfindungsgemäßen Türblatt versehene
Haustür
ist Gegenstand des Nebenanspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß wird die
Sandwichplatte nicht wie im voranstehenden Stand der Technik teilweise
in den Türblattrahmen
eingeführt,
vielmehr liegt bei einer Ausführung
der Erfindung die Sandwichplatte insgesamt auf dem Türblattrahmen
auf.
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Dies
hat folgende Vorteile:
- • Die Motivplatte steht nicht über, es
entstehen keine Fugen und Versätze.
- • Da
zwischen der als Außenabschluss
der Haustür
geeigneten Motivplatte und dem Türblattrahmen
noch das Dämmmaterial
und ggf. die Innenplatte eingefügt
ist, gibt es keine Kältebrücken zwischen
der Innenseite des Türblattrahmens
und der Türblattaußenseite.
Man kann somit auf ein Verbundprofil für den Türblattrahmen verzichten. Der
Türblattrahmen
kann aus einfachen (Metall-)Hohlprofilen hergestellt werden.
- • Es
werden keine Glasleisten oder inneren Leisten wie z. B. das oben
genannte Stahlblech benötigt;
- • Das
Zuschneiden der Sandwichplatte ist wesentlich vereinfacht, da die
Motivplatte kein eigenes Zuschneidemaß und keine Sonderbearbeitung mehr
benötigt.
- • Dadurch
kann die Herstellung kostengünstiger und
wesentlich schneller erfolgen.
- • Bisher
musste man im Türblattrahmen
stets einen unteren Sockel vorsehen, um genügend Stabilität zu haben.
Mit der Erfindung kann der Türblattrahmen
als durchgängiger
Rohrrahmen ausgeführt
werden. Der Türblattrahmen
kann vierseitig umlaufend gleichgestaltet sein.
- • Aufgrund
der besonderen Konstruktion können die
Motivplatte 28 und die Deckplatte 30 gleichgestaltet
sein. Dies verringert die Herstellkosten für die Sandwichplatte.
- • Durch
die Möglichkeit
der Gleichgestaltung der Motivplatte und der Deckplatte können beide
Seiten wahlweise als Motivplatte benutzt werden. Man kann so mit
ein und derselben Sandwichplatte und verschiedene Muster tragenden
Oberflächen
auf beiden Seiten einfach durch wahlweises Verwenden einer der Platten
als Motivplatte ein unterschiedliches Aussehen erzeugen.
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Vorzugsweise
wird die Sandwichplatte so auf den Türblattrahmen aufgelegt, dass
sie insgesamt mit allen ihren Bestandteilen einen Großteil (vorzugsweise
mehr als 80 %, insbesondere 95 % – 100 %) der im bestimmungsgemäßen Gebrauch
nach außen gerichteten
Fläche
des Türblattrahmens überdeckt.
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Vorzugsweise
wird bei einem Türblatt
mit den eingangs genannten und im Oberbegriff des beigefügten Anspruches
1 aufgeführten
Merkmalen eine schnellere und kostengünstigere Herstellung dadurch
erreicht, dass eine an dem Türblattrahmen
angeformte oder befestigte Abdeckleiste eine Schnittkante der Motivplatte
oder/und eine gesamte Stirnseite der Sandwichplatte abdeckt. Auf
diese Weise kann man sich Nachbearbeitung der Schnittkanten einsparen.
Solche Nachbearbeitungsvorgänge
können
einige Arbeitstage beanspruchen, man denke nur an die Zeit zum Aushärten von
Lacken oder dergleichen. Auf diese Weise könnten die erfindungsgemäßen Haustüren um einige
Tage schneller als bisher individuell nach Bekanntwerden der vom
Kunden gewünschten
Maße für die Haustür maßgefertigt
und geliefert werden.
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Besonders
bevorzugt ist eine Kombination dieser beiden Maßnahmen, wobei die Sandwichplatte
nur noch insgesamt, ohne besonders für die Motivplatte maßnehmen
zu müssen,
zugeschnitten werden muss und direkt auf den Türblattrahmen aufgelegt und
befestigt wird, wobei dann die Schnittkanten durch die Abdeckleiste
abgedeckt wird. Eine sichere Befestigung der Motivplatte und/oder
der gesamten Sandwichplatte ist dadurch erzielbar, dass zusätzlich zu
der Verklebung noch ein Profilelement vorgesehen ist, das wenigstens
einen (Seiten-)Rand, vorzugsweise mehrere oder alle Ränder auf
allen vier Seiten der Sandwichplatte umgreift. Dadurch lässt sich
die Motivplatte auch dann festlegen, wenn das Dammmäterial etwas
weicher ausgeführt
ist.
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Besonders
bevorzugt ist, wenn die zuvor erwähnte Abdeckleiste als solches
Profilelement ausgebildet ist. Die Abdeckleiste hat dann sowohl
eine Abdeckfunktion als auch eine Befestigungsfunktion. Das Abdecken
dient einerseits optischen Gründen zum
Verdecken der eventuell unregelmäßig wirkenden
Schnittkanten und des Dämmmaterials;
andererseits wird durch das Abdecken ein Zugriff auf die eventuell
scharfkantigen Schnittränder
mit den dadurch bedingten Verletzungsgefahren vermieden. Als besonders
einfach herstellbare und montierbare Befestigung der Abdeckleiste
und/oder des Profilelements ist eine Klemmverbindung und insbesondere eine
Rastverbindung oder Klipsverbindung bevorzugt. Die Abdeckleiste
oder Profilleiste hat vorzugsweise ein U-Profil. Ein erster Schenkel
des Profils kann zur Befestigung der Leiste an dem Türblattrahmen
genutzt werden. Der zweite Schenkel umgreift die Sandwichplatte
und sichert diese. Der erste Schenkel kann beispielsweise in eine
Nut am Türblattrahmen
eingeklipst sein. Der zweite Schenkel dient vorteilhafterweise als
Auflage für
eine Türdichtung, die
an dem Türrahmen
der mit dem erfindungsgemäßen Türblatt versehenen
Haustür
befestigt ist.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Die
beigefügten
Zeichnungen zeigen in
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1 einen
Seitenbereich einer erfindungsgemäßen Haustür im Horizontalschnitt entlang
der Linie I-I von 2;
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2 eine
Innenansicht der erfindungsgemäßen Haustür;
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3 einen
Vertikalschnitt durch eine bisher nach einem firmeninternen Stand
der Technik bekannte Haustür;
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4 einen
Horizontalschnitt durch die bekannte Haustür von 3; und
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5 einen
Randbereich eines in der bekannten Haustür der 3 und 4 nach
dem Stand der Technik verwendeten Türblattes im Horizontalschnitt;
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6 einen
unteren Bereich einer erfindungsgemäßen Haustür im Vertikalschnitt entlang der
Linie IV-IV von 2.
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Eine
erfindungsgemäße Haustür 10 mit
Türrahmen 12 und
Türblatt 16 ist
in den 1 und 2 dargestellt. Dabei sind für vergleichbare
Teile wie bei der zuvor beschriebenen Haustür nach dem Stand der Technik
gleiche Bezugszahlen verwendet. Für die grundsätzlichen
Eigenschaften dieser Teile und hiernach nicht weiter angesprochenen
Merkmale der Haustür
wird auch auf die zuvor stehenden Erläuterungen und die zeichnerische
Darstellung des in den 3 – 5 gezeigten
Standes der Technik verwiesen.
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Der
Türrahmen 12 ist
auch bei der erfindungsgemäßen Haustür 10 wie
im Stand der Technik nach den 3 – 5 aufgebaut.
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Der
Aufbau des Türblattes 16 unterscheidet sich
jedoch wesentlich. Der Türblattrahmen 18 ist nicht
aus Verbundprofilen, sondern in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
durch Holme aus einem einstückigen
Hohlprofil 42 aus stranggepresstem Leichtmetall, insbesondere
einer Aluminiumlegierung, gebildet. Die Sandwichplatte 36 hat
mit der Innenplatte 30, der außenseitigen Motivplatte 28 und dem
Dämmmaterial 32 ein
einheitliches Außenmaß. Motivplatte 28,
Dämmmaterial 32 und
Innenplatte 30 sind in einem Zuschneideschnitt auf die
Außenmaße des Hohlprofiles 42 des
Türblattrahmens 18 zugeschnitten.
Die nach innen weisende Fläche
der Innenplatte 30, genauer die weg von der Motivplatte 28 gerichtete
oder der Motivplatte 28 entgegengesetzten Flächen 44 im
Bereich der Ränder
der Sandwichplatte 36 sind auf die nach außen gerichtete
Fläche 46 des
Türblattrahmen 18 aufgesetzt
und aufgeklebt (Kleber 72). Die im wesentlichen stufenlos
begrenzten Stirnseiten 70 der Sandwichplatte 36 sind
mit einer Abdeckleiste 48 abgedeckt.
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Die
Abdeckleiste 48 ist als Profilelement ausgebildet und hat
im wesentlichen ein U-Profil mit einem ersten Schenkel 50,
einem zweiten Schenkel 52 und einem Steg 54 dazwischen.
Mit dem ersten Schenkel 50 ist die Abdeckleiste 48 in
eine Nut 56 am Türblattrahmen 18 angeklipst.
Hierzu hat die Nut 56 eine sich an einen engeren Einführkanal 58 anschließenden erweiterten
Bereich 60. Der erste Schenkel 50 ist mit einer
Rastnase versehen, die die Stufe zwischen dem Einführkanal 58 und
dem erweiterten Bereich 60 einrastend hintergreifen kann.
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Der
Steg 54 deckt die Schnittkanten der Motivplatte 28 und
der Innenplatte 30 ab. Der Steg 54 deckt auch
eventuelle Fugen zwischen der Sandwichplatte 36 und dem
Türblattrahmen 18 ab.
Außerdem
deckt der Steg 54 das Dämmmaterial 32 ab.
Die stirnseitige Breitfläche 62 des
Steges 54 ist als Sichtfläche entsprechend optisch hochwertig
gestal tet. Die Abdeckleiste 48 oder deren Sichtfläche ist
bevorzugt optisch an die jeweilige Motivplatte 28 angepasst.
Hierfür
gibt es ein Sortiment von Motivplatten 28 oder fertiger
Sandwichplatten 36 und ein entsprechendes Sortiment farblich
angepasster Abdeckleisten 48.
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Mit
dem zweiten Schenkel 52 umgreift die Abdeckleiste 48 die
Motivplatte 28. Dadurch, dass an allen vier Seiten eine
entsprechende Form des Türblattrahmens 18 mit
Abdeckleiste 48 vorhanden ist, ist die Sandwichplatte 36 allseitig
eingefasst. Die nach außen
gerichtete Seite des zweiten Schenkels 52 dient außerdem als
Auflage für
eine Dichtung 64, welche an dem Türrahmen 12 an einem
entsprechenden Vorsprung 66 des außenseitigen Hohlprofils 22 befestigt
ist.
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Zur
Herstellung des in 1 dargestellten Türblatts 16 wird
so vorgegangen, dass die lagermäßig vorhandene
Sandwichplatte 36 mit Motivplatte 28 auf das Außenmaß des Hohlprofils 42 des
Türblattrahmens 18 in
einem Schritt durch Zuschneiden von Motivplatte 28, Innenplatte 30 und
Dämmmaterial 32 zugeschnitten
wird. Die Motivplatte 28 wird dann auf den vorher fertiggestellten
Türblattrahmen 18 so
aufgelegt und aufgeklebt, dass die nach außen gerichtete Fläche 46 des
Türblattrahmens 18 im
wesentlichen vollständig überdeckt
wird – flügeldeckende
Ausstattung –.
Anschließend
werden die Schnittkanten 68 durch das als Abdeckleiste 48 dienende
Klipsprofil abdeckt. Dadurch werden Nachbearbeitungen der Motivplatte
vermieden und somit viele Arbeitstage eingespart.
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Das
in 1 dargestellte Türblatt 16 schafft eine
optische Verbesserung, da die Motivplatte 28 nicht über den
Flügelrahmen 18 steht
und keine Fugen und Versätze
entstehen. Bei dem Stand der Technik gibt es an der Außeneckkante
noch eine Stufe für
die Dichtung 64. Diese wird erfindungsgemäß vermieden.
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Das
in 1 dargestellte Türblatt 16 ist kostengünstiger
herstellbar, denn es genügt
ein einfaches Hohlprofil 42 anstelle des aus den Hohlprofilen 22, 24 und
den Stegen 26 gebildeten Verbundprofils. Es werden keine
Glasleisten benötigt
und man braucht keine Sonderbearbeitung der Motivplatte 28. Einfaches
Zuschneiden genügt.
Durch die einfachere Herstellung kann man die nach Design- und Maßvorgaben
individuell gefertigte Haustür 10 schneller
ausliefern. Eine schnellere Auslieferung wird auch dadurch bedingt,
dass die Schnittkanten 68 nicht mehr oberflächenbehandelt
werden müssen.
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Der
in 1 dargestellte Schnitt ist repräsentativ
für die
beiden vertikalen und die obere horizontale Seite. Unten ist, wie
im Stand der Technik entsprechend kein Verbundprofil für den Türrahmen 12 und
ein Holm für
den Türblattrahmen
vorgesehen, bei entsprechender Auflage der Sandwichplatte und Abdeckung
durch die Abdeckleiste 48.
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Der
untere Bereich ist in der 6 zu entnehmen.
Wenngleich für
den unteren Bereich des Türblattrahmens
auch ein gesonderter, größerer, d. h.
im bestimmungsgemäßen Gebrauch
höherer Holm
verwendet werden kann, ist bei dem dargestellten Beispiel der gleiche
Türblattrahmenholm
wie an den Seiten und oben verwendet. Dies erspart durch Gleichteilestrategie
Herstellkosten und Lagerkosten. Ein in 1 dargestellter
vorstehender Bereich 74 für eine Türdichtung 76 zum Abdichten
der seitlichen und oberen Fuge ist am unteren Hohlprofil 42 einfach entfernt
worden. Eine stirnseitig vorgesehene C-profilförmige Nut 78 dient
zur Aufnahme der unteren Türdichtung 80,
die hier nur beispielhaft und sehr schematisch dargestellt ist.
Die untere Türdichtung 80 könnte auch
bedeutend breiter ausgeführt
sein und zusätzlich
an entsprechenden Halterungen an der Breitfläche 62 des Steges
befestigt sein. Sie könnte dort
auch festgeklebt sein. Ansonsten ist der untere Türblattbereich
gleich ausgeführt
wie die seitlichen und der obere Türblattbereich.
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Wie
aus den 1 und 6 ersichtlich, sind
die Motivplatte 28 und die Deckplatte 30 bei der dargestellten
Ausführungsform
jeweils gleich dargestellt. Die Sandwichplatte ist so auch um eine
parallel zu ihrer Ebene verlaufende Achse um 180° verdreht verwendbar, so dass
die Deckplatte als Motivplatte und die Motivplatte 28 als
Deckplatte verwendet wird. Die sichtbare Oberfläche der Motivplatte 28 hat
ein anderes Design als die sichtbare Oberfläche der Deckplatte 30.
So kann man mit ein und derselben Sandwichplatte 36 einfach
durch wahlweise Orientierung verschieden aussehende Haustüren erzeugen.
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- 10
- Haustür
- 12
- Türrahmen
- 14
- Türbänder
- 16
- Türblatt
- 18
- Türblattrahmen
- 20
- Türfüllung
- 22
- inneres
Hohlprofil
- 24
- äußeres Hohlprofil
- 26
- Verbindungsstege
- 28
- Motivplatte
- 30
- Innenplatte
(Abschlussplatte)
- 32
- Dämmmaterial
- 33
- Silikonverfugung
- 34
- Flügelkante
- 36
- Sandwichplatte
- 38
- Stahlblech
- 40
- Schrauben
- 42
- Hohlprofil
- 44
- nach
innen gerichtete Fläche
der Sandwichplatte
- 46
- nach
außen
gerichtete Fläche
des Türblattrahmens
- 48
- Abdeckleiste
(Profilelement)
- 50
- erster
Schenkel
- 52
- zweiter
Schenkel
- 54
- Steg
- 56
- Nut
- 58
- Einführkanal
- 60
- erweiterter
Bereich
- 62
- Breitfläche Steg
- 64
- Dichtung
- 66
- Vorsprung
mit Dichtung am Türrahmen
- 68
- Schnittkante
Motivplatte
- 70
- Stirnseite
- 72
- Klebstoff
(PU-Kleber)
- 74
- vorstehender
Bereich
- 76
- Türdichtung
- 78
- Nut
- 80
- Türdichtung