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DE20122931U1 - Fahrzeugsitz, insbesondere Fluggastsitz - Google Patents

Fahrzeugsitz, insbesondere Fluggastsitz Download PDF

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DE20122931U1 DE20122931U DE20122931U DE20122931U1 DE 20122931 U1 DE20122931 U1 DE 20122931U1 DE 20122931 U DE20122931 U DE 20122931U DE 20122931 U DE20122931 U DE 20122931U DE 20122931 U1 DE20122931 U1 DE 20122931U1
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Abstract

Fahrzeugsitz, insbesondere Fluggastsitz, mit einem Sitzpolster (10), das eine Sitzfläche (11) zum Abstützen des Gesäßes (20) und der Oberschenkel (21) eines Benutzers bildet, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzpolster (10) im Bereich eines vornehmlich die Oberschenkel (21) eines Benutzers abstützenden vorderen Abschnitts (12) der Sitzfläche (11) eine höhere Elastizität als im Bereich eines das Gesäß (20) eines Benutzers abstützenden hinteren Abschnitts (13) der Sitzfläche (11) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere Fluggastsitz, mit einem Sitzpolster, das eine Sitzfläche zum Abstützen des Gesäßes und der Oberschenkel eines Benutzers bildet.
  • In letzter Zeit wird zunehmend häufiger über Todesfälle berichtet, bei denen Menschen während oder kurz nach einer länger dauernden Flugreise an einer durch eine Thrombose hervorgerufenen Embolie starben. Ursache war meistens eine Venenthrombose, bei der ein im Bein gebildetes Blutgerinnsel zu dem Herzen gelangte und Lungenarterien verstopfte. Die Bildung von Blutgerinnseln wird regelmäßig durch eingeschränkte Bewegungsfreiheit, wie sie etwa in preisgünstigeren Reiseklassen im Flugverkehr herrscht, begünstigt. Wenngleich die genauen Ursachen für das sogenannte „Touristenklasse-Syndrom” in wissenschaftlicher Hinsicht umstritten sind, besteht weitgehend Einigkeit darüber, daß stundenlanges Sitzen auf einengenden Fluggastsitzen die Bildung von Blutgerinnseln in den Beinen fördert. Zudem ist auch anerkannt, daß die Gefahr einer thrombotischen Embolie bei Risikogruppen, wie beispielsweise Rauchern und an Übergewicht oder Krampfadern leidenden Menschen, besonders hoch ist.
  • Medizinische Untersuchungen ergaben, daß die Bildung eines Blutgerinnsels von der Blutzirkulation abhängt. Eine Verringerung der Blutzirkulation, wie sie beispielsweise in den Venen der Beine beim Sitzen auftritt, unterstützt demnach die Bildung von Thrombosen. Maßgeblich dabei ist der Druck, dem die Beine ausgesetzt sind. Menschen, die aufgrund der Länge ihrer Beine keine körpergerechte Sitzhaltung einnehmen können, beispielsweise, weil sich die Füße nicht eben auf dem Boden abstellen lassen, unterliegen danach einem erhöhten Thromboserisiko. Denn die Oberschenkel dieser Menschen werden durch die Sitzfläche eines Fahrzeugsitzes mit einem verhältnismäßig hohen Druck von beispielsweise 11 kPa beaufschlagt.
  • Aus der EP 0 882 648 A1 ist ein Fahrzeugsitz bekannt, der ein aufblasbares Sitzpolster aufweist. Das Sitzpolster trägt zu einer leichtgewichtigen Ausgestaltung des Fahrzeugsitzes bei und bietet einen verhältnismäßig hohen Sitzkomfort, da sich das Sitzpolster durch eine entsprechende Verteilung der in ihm befindlichen Luft an die anatomische Form des jeweiligen Benutzers anpaßt. Die Bildung von Thrombosen läßt sich durch den bekannten Fahrzeugsitz allerdings nicht vermeiden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fahrzeugsitz der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß sich eine Abstützung des Gesäßes und der Oberschenkel eines Benutzers erzielen läßt, die einer Bildung von Thrombosen entgegenwirkt und damit das Risiko einer thrombotischen Embolie verringert.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem Fahrzeugsitz mit den eingangs genannten Merkmalen in Übereinstimmung mit Anspruch 1 erfindungsgemäß vorgesehen, daß das Sitzpolster im Bereich eines vornehmlich die Oberschenkel eines Benutzers abstützenden vorderen Abschnitts der Sitzfläche eine höhere Elastizität als im Bereich eines das Gesäß eines Benutzers abstützenden hinteren Abschnitts der Sitzfläche aufweist.
  • Ein solchermaßen ausgebildeter Fahrzeugsitz beruht auf der Erkenntnis, daß die Wahrscheinlichkeit der Bildung von Thrombosen und damit das Risiko einer thrombotischen Embolie dann verringert wird, wenn das Sitzpolster in zwei Bereiche unterschiedlicher Elastizität unterteilt ist. Dabei weist der das Gesäß eines Benutzers abstützende und damit die Hauptlast tragende hintere Abschnitt der Sitzfläche eine geringere Elastizität auf als der vornehmlich die Oberschenkel eines Benutzers abstützende vordere Abschnitt der Sitzfläche. Die geringere Elastizität des hinteren Abschnitts der Sitzfläche gewährleistet demzufolge eine hohe Tragfähigkeit des Sitzpolsters. Dagegen hat der über eine höhere Elastizität und damit über eine größere Verformbarkeit verfügende vordere Abschnitt der Sitzfläche zur Folge, daß der durch die Sitzfläche auf die Oberschenkel ausgeübte Druck verringert wird. Auf diese Weise läßt sich eine Kompression der in den Oberschenkeln befindlichen Venen verhindern, so daß die Blutzirkulation in den Beinen unbeeinträchtigt bleibt. Denn aufgrund der Elastizität des vorderen Abschnitts der Sitzfläche gibt das Sitzpolster beispielsweise so weit nach, bis die Füße eines Benutzers sicher und eben auf dem Boden stehen. Der vordere Abschnitt der Sitzfläche paßt sich somit an unterschiedliche Längen und Neigungen der Beine der jeweiligen Benutzer an. Die Bildung von Thrombosen in den Beinen eines Benutzers läßt sich damit wirksam verhindern.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes stellen die Gegenstände der abhängigen Ansprüche dar.
  • So ist es in Hinsicht auf eine praxisgerechte Ausgestaltung des Fahrzeugsitzes von besonderem Vorteil, wenn das Sitzpolster einen Kern aus einem ersten Weichschaumstoff und eine Auflage aus einem zweiten Weichschaumstoff aufweist, wobei die Auflage zumindest im Bereich des vorderen Abschnitts angeordnet ist und wobei der zweite Weichschaumstoff der Auflage eine geringere Stauchhärte als der erste Weichschaumstoff des Kerns aufweist.
  • Unter einem Weichschaumstoff im Sinne der vorliegenden Erfindung werden alle aus Polyurethan (PUR) bestehenden Schäume verstanden, die reversibel verformbar sind und über eine offenzellige Struktur verfügen. Ein solcher weichelastischer Polyurethan-Schaumstoff, der beispielsweise als Polyester-, Polyäther- oder auch Verbundschaumstoff ausgebildet sein kann, zeichnet sich durch ein geringes Gewicht und eine hohe Luftdurchlässigkeit, die einen guten Wärme- und Feuchtigkeitsaustausch gewährleistet, aus. Zudem lassen sich Weichschaumstoffe in den verschiedensten Härtegraden fertigen. Dies ermöglicht, für den zweiten Weichschaumstoff der Auflage eine geringere Stauchhärte als für den ersten Weichschaumstoff des Kerns vorzusehen. Die geringere Stauchhärte des zweiten Weichschaumstoffs der Auflage geht mit einer höheren Elastizität einher, so daß die zumindest im Bereich des vorderen Abschnitts der Sitzfläche angeordnete Auflage eine Abstützung der Oberschenkel eines Benutzers bei reduzierter Druckbeaufschlagung sicherstellt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes erstreckt sich die Auflage vollständig entlang der Sitzfläche, wobei die Höhe der Auflage im Bereich des vorderen Abschnitts größer ist als die Höhe der Auflage im Bereich des hinteren Abschnitts der Sitzfläche. Durch die unterschiedlichen Höhen der Auflage im Bereich des vor deren Abschnitts und des hinteren Abschnitts der Sitzfläche ist gewährleistet, daß das Sitzpolster im Bereich des vorderen Abschnitts der Sitzfläche eine höhere Elastizität und die damit verbundenen Vorteile einer Reduzierung des die Oberschenkel eines Benutzers beaufschlagenden Drucks aufweist. Die durchgehende Ausgestaltung der Auflage entlang der Sitzfläche trägt zu einem verbesserten Sitzkomfort bei.
  • Von Vorteil ist ferner, wenn der erste Weichschaumstoff des Kerns ein weichelastischer Blockschaumstoff oder ein weichelastischer Formschaumstoff ist. Sowohl ein Blockschaumstoff als auch ein Formschaumstoff verfügen über eine vergleichsweise hohe Tragfähigkeit und eignen sich daher in besonderem Maße für den eine in der Regel hohe Traglast aufnehmenden Kern des Sitzpolsters. Vor allem Blockschaumstoffe sind darüber hinaus einfach und kostengünstig in den verschiedensten Rohdichten zu fertigen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Verwendung können die Rohdichten von Blockschaumstoffen zum Beispiel zwischen 12 kg/m3 und 130 kg/m3 liegen. Je höher die Rohdichte ist, desto geringer ist die Ermüdung des Blockschaumstoffs im Dauergebrauch. Dagegen ist die Verwendung eines Formschaumstoffes dann zweckmäßig, wenn beispielsweise das Sitzpolster über eine vergleichsweise komplexe Geometrie verfügen oder durch Einschäumen von Metalleinlagen befestigt werden soll.
  • Um dem Sitzpolster im Bereich des die Oberschenkel eines Benutzers abstützenden vorderen Abschnitts der Sitzfläche eine hohe Elastizität zu verleihen, ist vorteilhafterweise der zweite Weichschaumstoff der Auflage viskoelastisch. Viskoelastisch im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet eine verzögerte, aber noch reversible Elastizität des Weichschaumstoffs. Der viskoelastische Weichschaumstoff zeichnet sich dadurch aus, daß er den Druck auf die Oberschenkel eines Benutzers zum einen wirksam reduziert und zum anderen gleichmäßig verteilt.
  • Bevorzugt ist die Auflage mit dem Kern verklebt, so daß sich eine einfache und kostengünstige Fertigung erreichen läßt.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes ist ferner dann gegeben, wenn der Kern und/oder die Auflage zumindest teilweise mit einer flammhemmenden Schicht, vorzugsweise aus Weichschaumstoff, versehen sind. Durch eine solche flammhemmende Schicht werden den hohen Anforderungen an einen Brandschutz, wie sie beispielsweise im Automobil- und Flugzeugbau vorzufinden sind, Rechnung getragen. Ein über entsprechende flammhemmende Eigenschaften verfügender Polyurethan-Verbundschaumstoff ist beispielsweise aus der DE 38 25 251 C2 bekannt.
  • Schließlich wird in Weiterbildung des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes vorgeschlagen, den ersten Weichschaumstoff des Kerns und/oder den zweiten Weichschaumstoff der Auflage flammhemmend auszubilden. Auf diese Weise ist es möglich, daß das gesamte Sitzpolster flammgeschützt ist.
  • Einzelheiten und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von drei bevorzugten Ausführungsbeispielen. In den zugehörigen, die Ausführungsbeispiele schematisch zeigenden Zeichnungen veranschaulichen im einzelnen:
  • 1a eine schematische Darstellung der Druckbeaufschlagung der Oberschenkel eines Benutzers bei einem herkömmlichen Fahrzeugsitz;
  • 1b eine schematische Darstellung gemäß 1a bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeugsitz;
  • 2a ein Diagramm, das die Verteilung des von der Sitzfläche auf einen Benutzer ausgeübten Drucks bei einem herkömmlichen Fahrzeugsitz zeigt;
  • 2b ein Diagramm gemäß 2a, das die Verteilung des Drucks bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeugsitz zeigt;
  • 3a eine perspektivische Darstellung des Sitzpolsters eines Fahrzeugsitzes gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegender Erfindung;
  • 3b eine perspektivische Darstellung des Sitzpolsters eines Fahrzeugsitzes gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung und
  • 3c eine perspektivische Darstellung des Sitzpolsters eines Fahrzeugsitzes gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • In den 1a und 1b ist ein Fahrzeugsitz dargestellt, der ein Sitzpolster 10 aufweist. Das Sitzpolster 10 bildet eine Sitzfläche 11, die das Gesäß 20 und die Oberschenkel 21 eines Benutzers abstützt.
  • Wie in 1a zu erkennen ist, weist das Sitzpolster 10 des herkömmlichen Fahrzeugsitzes eine durchgehende Elastizität auf. Dies hat zur Folge, daß die Oberschenkel 21 des Benutzers durch einen vergleichsweise hohen Druck p1 beaufschlagt werden. Untersuchungen ergaben, daß der maximale Druck im Bereich des Gesäßes 20 des Sitzpolsters 10 durch schnittlich etwa 13 kPa beträgt. Wie in 2a zu erkennen, ist der die Oberschenkel 21 beaufschlagende Druck p1 bei einem Benutzer, der auf einem herkömmlichen Fluggastsitz in Flugrichtung F sitzt, im Maximum zwischen 10 kPa und 12 kPa und damit nur geringfügig niedriger als im Bereich des Gesäßes 20.
  • 2a zeigt die Druckverteilung nach 10 Minuten Sitzen bei einem Benutzer, dessen linkes Bein schräg nach vorne gestreckt ist. Eine solche Haltung, die Passagiere erfahrungsgemäß vor allem auf Langstreckenflügen häufig einnehmen, führt ebenso wie die in 1a gezeigte Haltung, bei der aufgrund der Länge der Beine eines Benutzers die Füße nicht vollständig und eben auf dem Boden abgestellt werden können, zu einer Druckbeaufschlagung der Oberschenkel 21, die eine Kompression der Venen verursacht. Die auf diese Weise verringerte Blutzirkulation in den Oberschenkel 21 des Benutzers fördert die Bildung von Thrombosen und steigert demzufolge das Risiko einer nicht selten tödlich endenden thrombotischen Embolie.
  • Bei dem in 1b dargestellten Fahrzeugsitz weist das Sitzpolster 10 im Bereich eines die Oberschenkel 21 des Benutzers abstützenden vorderen Abschnitts 12 der Sitzfläche 11 eine höhere Elastizität als im Bereich eines das Gesäß 20 des Benutzers abstützenden hinteren Abschnitts 13 der Sitzfläche 11 auf. Die mit der höheren Elastizität einhergehende größere Verformbarkeit des vorderen Abschnitts 12 der Sitzfläche 11 bewirkt eine Verringerung des die Oberschenkel 21 beaufschlagenden Druckes p2. Wie in 2b zu erkennen ist, liegt der maximale Druck p2, der auf die Oberschenkel 21 wirkt, in diesem Fall zwischen 2 kPa und 4 kPa. Der Druck p2 beträgt damit weniger als ein Drittel des sich bei herkömmlichen Fahrzeugsitzen ergebender Druckes p1.
  • Die Druckverteilung gemäß 2b wurde bei einem in Flugrichtung F auf einem Fluggastsitz sitzenden Benutzer, dessen beide Beine schräg nach vorne gesteckt sind, nach zehnminütigem Sitzen ermittelt. Der vergleichsweise geringe, auf die Oberschenkel 21 wirkende Druck p2 stellt sich allerdings unverzüglich ein. Der Druck p2 reicht nicht aus, um die Venen in den Oberschenkeln 21 eines Benutzers merklich zu komprimieren. Die Blutzirkulation in den Oberschenkeln 21 bleibt demzufolge unbeeinträchtigt. Insofern wird auch der Bildung von Venenthrombosen entgegengewirkt. Das Risiko einer thrombotischen Embolie ist daher bei dem Fahrzeugsitz gemäß 1b deutlich geringer als bei dem Fahrzeugsitz gemäß 1a.
  • In den 3a bis 3c sind drei verschiedene Ausführungsformen eines Sitzpolsters 10 dargestellt, das die zuvor beschriebenen Eigenschaften des Fahrzeugsitzes gemäß 1b in Hinsicht auf eine Verringerung der Wahrscheinlichkeit der Bildung von Venenthrombosen und damit des Risikos einer thrombotischen Embolie bewirkt.
  • Das Sitzpolster 10 gemäß 3a weist einen Kern 14 aus einem ersten Weichschaumstoff und eine Auflage 15 aus einem zweiten Weichschaumstoff auf. Die mit dem Kern 14 verklebte Auflage 15 ist im Bereich des vorderen Abschnitts 12 der Sitzfläche 11 angeordnet und stützt danach vornehmlich die Oberschenkel 21 eines Benutzers ab. Der Kern 14 befindet sich im hinteren Abschnitt 13 der Sitzfläche 11 und nimmt demzufolge die Hauptlast auf. Um eine höhere Elastizität im Bereich des vorderen Abschnitts 12 der Sitzfläche 11 zu erreichen, weist der zweite Weichschaumstoff der Auflage 15 eine geringere Stauchhärte als der erste Weichschaumstoff des Kerns 14 auf. Der erste Weichschaumstoff des Kerns 14 ist ein herkömmlicher Blockschaumstoff, wie er für Fahrzeugsitze häufig verwendet wird. Der Blockschaumstoff kann in an sich bekannter Weise flammhemmend ausgebildet sein. Der zweite Weichschaumstoff der Auflage 15 ist viskoelastisch ausgebildet, das heißt, er verfügt über eine zwar reversible, aber verzögerte Elastizität. Ein solcher viskoelastischer Weichschaumstoff bewirkt eine gleichmäßige Druckverteilung. Der viskoelastische Weichschaumstoff kann beispielsweise ein Polyesterschaumstoff, ein Polyätherschaumstoff oder ein Verbundschaumstoff sein. Je nach Anforderung kann der viskoelastische Weichschaumstoff der Auflage 15 zudem flammhemmend ausgebildet sein.
  • Bei dem in 3b gezeigten Sitzpolster 10 erstreckt sich die Auflage 15 vollständig entlang der Sitzfläche 11. Die Höhe h1 der Auflage 15 ist dabei im Bereich des vorderen Abschnitts 12 größer als die Höhe h2 der Auflage 15 im Bereich des hinteren Abschnitts 13 der Sitzfläche 11. Dies gewährleistet, daß die Elastizität des Sitzpolsters 10 im Bereich des vorderen Abschnitts 12 höher ist als im Bereich des hinteren Abschnitts 13 der Sitzfläche 11.
  • Das in 3c dargestellte Sitzpolster 10 unterscheidet sich von der Ausführungsform gemäß 3b darin, daß der Kern 14 und die Auflage 15 an ihren Außenflächen mit flammhemmenden Schichten 16, 17 versehen sind. Die flammhemmenden Schichten 16, 17 bestehen beispielsweise aus einem schwer entflammbaren Polyurethan-Verbundschaumstoff, wie er in der DE 38 25 251 C2 beschrieben ist. Die Schichten 16, 17 sind mit dem Kern 14 und der Auflage 15 verklebt.
  • Die zuvor beschriebenen Ausführungsformen eines Sitzpolsters 10 bewirken eine Abstützung des Gesäßes 20 und der Oberschenkel 21 eines Be nutzers, bei der die Wahrscheinlichkeit der Bildung von Thrombosen und damit das Risiko einer thrombotischen Embolie verringert ist. Ursächlich hierfür ist in erster Linie die aus viskoelastischem Weichschaumstoff bestehende Auflage 15, die zumindest im Bereich des die Oberschenkel 21 eines Benutzers abstützenden vorderen Abschnitts 12 der Sitzfläche 11 angeordnet ist. Aufgrund der durch die Auflage 15 hervorgerufenen höheren Elastizität des Sitzpolsters 10 im Bereich des vorderen Abschnitts 12 der Sitzfläche 11 ergibt sich ein vergleichsweise geringer Druck von ca. 2 kPa bis 4 kPa, der auf die Oberschenkel 21 wirkt. Die Wahrscheinlichkeit der Bildung von Venenthrombosen und damit das Risiko einer thrombotischen Embolie wird insofern merklich verringert. Nicht zuletzt verfügt das Sitzpolster 10 aufgrund seiner elastischen Eigenschaften zudem über ein gutes Dämpfungsverhalten, das die bei Fahrzeugsitzen in der Regel auftretenden Schwingungen wirksam absorbiert.
  • 10
    Sitzpolster
    11
    Sitzfläche
    12
    vorderer Abschnitt
    13
    hinterer Abschnitt
    14
    Kern
    15
    Auflage
    16
    Schicht
    17
    Schicht
    20
    Gesäß
    21
    Oberschenkel
    h1
    Höhe
    h2
    Höhe
    p1
    Druck
    p2
    Druck
    F
    Flugrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0882648 A1 [0004]
    • - DE 3825251 C2 [0015, 0033]

Claims (8)

  1. Fahrzeugsitz, insbesondere Fluggastsitz, mit einem Sitzpolster (10), das eine Sitzfläche (11) zum Abstützen des Gesäßes (20) und der Oberschenkel (21) eines Benutzers bildet, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzpolster (10) im Bereich eines vornehmlich die Oberschenkel (21) eines Benutzers abstützenden vorderen Abschnitts (12) der Sitzfläche (11) eine höhere Elastizität als im Bereich eines das Gesäß (20) eines Benutzers abstützenden hinteren Abschnitts (13) der Sitzfläche (11) aufweist.
  2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzpolster (10) einen Kern (14) aus einem ersten Weichschaumstoff und eine Auflage (15) aus einem zweiten Weichschaumstoff aufweist, wobei die Auflage (15) zumindest im Bereich des vorderen Abschnitts (12) der Sitzfläche (11) angeordnet ist und wobei der zweite Weichschaumstoff der Auflage (15) eine geringere Stauchhärte als der erste Weichschaumstoff des Kerns (14) aufweist.
  3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Auflage (15) vollständig entlang der Sitzfläche (11) erstreckt, wobei die Höhe (h1) der Auflage (15) im Bereich des vorderen Abschnitts (12) größer ist als die Höhe (h2) der Auflage (15) im Bereich des hinteren Abschnitts (13) der Sitzfläche (11).
  4. Fahrzeugsitz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Weichschaumstoff des Kerns (14) ein weichelastischer Blockschaumstoff oder ein weichelastischer Formschaumstoff ist.
  5. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Weichschaumstoff der Auflage (15) viskoelastisch ist.
  6. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (15) mit dem Kern (14) verklebt ist.
  7. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (14) und/oder die Auflage (15) zumindest teilweise mit einer flammhemmend ausgebildeten Schicht (16, 17), vorzugsweise aus Weichschaumstoff, versehen sind.
  8. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Weichschaumstoff des Kerns (14) und/oder der zweite Weichschaumstoff der Auflage (15) flammhemmend ausgebildet sind.
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