DE20014332U1 - Hohlkörper zur Aufnahme von Schüttgütern - Google Patents
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Description
Stuttgart, 16.08.00 Gm1558H/Sz
Anmelder:
Manfred Betz
Bergstraße 39
71229 Leonberg
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Vertreter:
Kohler Schmid + Partner
Patentanwälte GbR
Ruppmannstraße 27
D-70565 Stuttgart
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Hohlkörper zur Aufnahme von Schüttgütern
Die Erfindung betrifft einen Hohlkörper zur Aufnahme von Schüttgütern oder stückigen Produkten.
Zur Befestigung von Gartenanlagen ist es bekannt, U-förmige Gartenbausteine in einer gewünschten Form anzuordnen und mit Erde zu hinterfüllen. Diese Gartenbausteine sind in der Regel aus Beton gefertigt und daher sehr schwer. Daher sind diese U-Steine unhandlich und ist die Benutzung dieser Gartenbausteine mit erheblicher körperlicher Anstrengung verbunden.
Bei Hochwasserkatastrophen werden zur Schaffung oder Befestigung von Dämmen Sandsäcke verwendet. Die Sandsäcke tragen zur Stabilisierung der Dämme im wesentlichen nur durch ihr eigenes Gewicht bei. Es ist nicht vorgesehen, sie miteinander zu verbinden und die Stabilität der Dämme dadurch zu erhöhen. Insbesondere die obe-
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ren Lagen eines Damms können deshalb leicht weggespült werden. Zumindest kann die Lage der Sandsäcke durch den Wasserdruck so geändert werden, dass ein Durchfluss für das Wasser entsteht. Weiterhin sind Sandsäcke sehr schwer und daher unhandlich zu transportieren.
Aufgabe der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein leichtes und einfach zu handhabendes Befestigungsmittel zu entwickeln.
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Gelöst wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch einen stapelbaren Hohlkörper zur Aufnahme von Schüttgütern oder stückigen Produkten, der zum Zurückhalten der Schüttgüter oder der stückigen Produkte Begrenzungselemente aufweist und der mit anderen Hohlkörpern kombinierbar und/oder verbindbar ist, wobei der Hohlkörper in Verbindung mit weiteren Hohlkörpern geeignet ist, eine Wand auszubilden.
Durch solche Hohlkörper können Materialien wie loses Gestein, Sand oder Erde in einer bestimmten Form zusammen gehalten werden. Wenn man mehrere solcher gefüllter Hohlkörper miteinander kombiniert, d.h. aneinander setzt, übereinander oder versetzt übereinander oder zueinander anordnet, so kann man auf einfache Art Mauern bzw. Wände, Wälle und Dämme herstellen. Die Hohlkörper können vor dem Aufbau eines solchen Gebilde befüllt werden, oder das Gebilde kann zunächst aus den an sich relativ leichten Hohlkörpern aufgebaut werden und anschließend können die Hohlkörper befüllt werden. Dadurch, dass die Hohlkörper miteinander verbindbar sind, können in sich stabile Mauern, Wälle und Dämme aufgebaut werden, aus denen, im Vergleich zu Dämmen aus z.B. Sandsäcken, durch Wasserdruck ein einzelner Hohlkörper nicht verschoben oder entfernt werden kann. Weiterhin eignen sich die erfindungsgemäßen Hohlkörper jeweils einzeln oder in Kombination mehrerer Hohlkörper zur Hangbefestigung, als Sichtschutz, als Trennwand, als Lärmschutz oder als Böschungselement.
In einer bevorzugten Ausbildungsform ist der Hohlkörper als Quader oder Würfel mit geraden Kanten ausgebildet. Hohlkörper von solcher Gestalt lassen sich besonders leicht kombinieren und verbinden. Es ist vorstellbar, die Höhe und Tiefe der Hohlkörper
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vorzugeben, wobei die Höhe und Tiefe gleich groß sein können, und die Länge der Hohlkörper unterschiedlich zu gestalten. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Länge der Hohlkörper ein Vielfaches der Breite oder Höhe ist, da dann ein Baukastensystem entsteht und die Hohlkörper beliebig miteinander kombinierbar sind.
Eine vorteilhafte Ausbildungsform zeichnet sich dadurch aus, dass der Hohlkörper abgewinkelte und/oder gekrümmte Kanten aufweist. Hohlkörper mit gekrümmten oder abgewinkelten Kanten können als Eckstücke oder Abschlussstücke einer Wand oder eines Walls benutzt werden. Durch.derartige Hohlkörper wird das Baukastensystem erweitert.
Wenn die Begrenzungselemente zumindest teilweise gitterförmig ausgebildet sind, kann loses Gestein einfach zusammen gehalten bzw. gepackt werden. Außerdem ist das Füllmaterial für den Betrachter sichtbar. Dadurch lässt sich der ästhetische Gesamteindruck eines Hohlkörpers oder einer Kombination von Hohlkörpern gestalten. Weiterhin können Kletterpflanzen an den Gittern emporklettern und die Hohlkörper dadurch verblenden.
Wenn die Begrenzungselemente zumindest teilweise in geschlossener Plattenform ausgebildet sind, lassen sich Schüttgüter, wie z.B. Sand, besonders leicht zusammen halten, so dass eine Packung entsteht. Die in geschlossener Plattenform ausgebildeten Begrenzungselemente können porös sein, so dass bei einer Befüllung des Hohlkörpers mit feuchtem Material die Feuchtigkeit ausdiffundieren kann.
Zur Stabilisierung der Hohlkörper oder auch als gestalterisches Element können die Begrenzungselemente zumindest teilweise stabförmig ausgebildet sein. Die stabförmigen Begrenzungselemente dienen aber auch dem Zurückhalten von stückigen Produkten.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform weisen die Begrenzungselemente im Querschnitt L-förmige Abschnitte auf. Insbesondere die Kanten der Hohlkörper können im Querschnitt L-förmige Abschnitte aufweisen. Dadurch wird zum einen die Stabilität des Hohlkörpers erhöht und zum anderen bilden die L-förmigen Abschnitte Auflageflächen für angrenzende Hohlkörper. Weiterhin können angrenzende Hohlkörper an den L-förmigen Abschnitten befestigt werden.
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Vorteilhafterweise ist zumindest an einer Seite des Hohlkörpers eine Öffnung zur Befüllung vorgesehen. Die Hohlkörper können daher in unbefülltem Zustand transportiert und aufgestellt werden. Die Befüllung mit Schüttgütern oder stückigen Produkten kann dann nachträglich durch die Öffnung erfolgen.
Wenn die Öffnung verschließbar ist, kann eine ungewollte Entleerung verhindert werden. Bei der Verwendung der Hohlkörper als Dammmaterial kann z.B. verhindert werden, dass der Sand aus dem Hohlkörper ausgespült wird.
In bevorzugter Ausgestaltung sind Auflageflächen für benachbarte Hohlkörper vorgesehen. Hohlkörper gleicher oder verschiedener Dimensionen lassen sich dadurch besonders leicht kombinieren. Beispielsweise können Hohlkörper für den Aufbau einer Wand aufeinander gestapelt werden.
Vorteilhafterweise sind benachbarte Hohlkörper durch Befestigungsmittel miteinander verbindbar. Dies trägt erheblich zur Stabilität einer Wand oder eines Damms bei.
Bei einer Weiterbildung sind als Befestigungsmittel Klammern oder Schrauben vorgesehen oder die Hohlkörper sind materialschlüssig, insbesondere durch Schweißnähte, miteinander verbunden. Klammern können schnell und einfach angebracht und entfernt werden und eignen sich daher besonders für den schnellen Auf- und Abbau von z.B. Dämmen. Schrauben sind dagegen geeignet, größere Druck- und Zugkräfte aufzunehmen, so dass durch die Verwendung von Schrauben stabilere Gebilde aus Hohlkörpern hergestellt werden können. Soll ein Gebilde aus Hohlkörpern auf lange Sicht erstellt werden und ist eine besonders gute Verbindung zwischen den einzelnen Hohlkörpern erwünscht, so eignen sich Schweißnähte, Schweißpunkte oder Lötverbindungen zur materialschlüssigen Verbindung.
Um die Hohlkörper gegenüber Witterungseinflüssen beständig zu machen, sind sie vorzugsweise aus korrosionsbeständigem Material. Besonders geeignet sind verzinkte oder pulverbeschichtete Metalle und Kunststoffe.
Bei einer weiteren Ausführungsform sind Befestigungselemente zur Befestigung der Hohlkörper am Untergrund vorgesehen sind. Denkbar sind z.B. Zapfen, die an den
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Hohlkörpern an einer Seite angebracht sind, die in den Erdboden gedrückt werden können. Alternativ können Ösen oder Löcher im Bereich der Unterseite des Hohlkörpers vorgesehen sein, mit denen der Hohlkörper an einem Fundament befestigt werden kann. Werden mehrere Hohlkörper mit Ösen übereinander gestapelt, so kann auch eine Stange durch die Ösen der Hohlkörper geführt werden, wodurch die Stabilität einer aus Hohlkörpern aufgebauten Wand erhöht wird.
Weiterhin können Mittel zur Verkleidung bzw. Verblendung der Begrenzungselemente der Hohlkörper vorgesehen sein. Die Hohlkörper bzw. die daraus aufgebauten Gebilde können somit ästhetisch gestaltet werden. Es ist beispielsweise denkbar, bunte Platten an den Begrenzungselementen anzubringen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Hohlkörper in zwei gleiche Teile zerlegbar ist. Die einzelnen Teile können platzsparend gestapelt, gelagert und transportiert werden. Der Zusammenbau kann vor Ort erfolgen.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform bilden mehrere miteinander verbundene Hohlkörper einen schlauchartigen Hohlkörper. Ein solcher Hohlkörper kann über wenige Öffnungen in den einzelnen Hohlkörpern befüllt werden. Dadurch, dass mehrere Hohlkörper einen schlauchartigen Hohlkörper bilden, ist das Füllmaterial in dem schlauchartigen Hohlkörper durchgehend vorhanden, so dass beispielsweise bei einer Befüllung mit Sand eine bessere Dichtung als mit einzelnen Sandsäcken erzielt wird. Die Befüllung kann mit geeigneten Vorrichtungen wie Schläuchen und die Verdichtung des Füllmaterials kann z.B. mittels Innen-Rüttlern erfolgen, so dass innerhalb des Füllmaterials keine Hohlräume oder Kammern auftreten.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, anhand den Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigen, und aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei einer Variante der Erfindung verwirklicht sein.
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Zeichnung
Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Hohlkörpers sind in der schematischen Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Hohlkörpers; und
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Hohlkörpers.
Fig. 1 zeigt einen Hohlkörper 1 zur Aufnahme von losem Gestein. Durch den Hohlkörper wird ein quaderförmiger Raum begrenzt. Der Hohlkörper weist quadratische Begrenzungselemente 2,3 an gegenüberliegenden Seiten auf, wobei die Begrenzungselemente 2,3 einen L-förmigen Querschnitt aufweisen. An die jeweils hintere Innenseite 4,5 der Begrenzungselemente 2,3 sind stabförmige Begrenzungselemente 6-8 angeschweißt. Diese Begrenzungselemente 6-8 verhindern ein Herausfallen des losen Gesteins nach hinten. Zudem erhöhen sie die Stabilität des Hohlkörpers 1 und legen die Länge des Hohlkörpers 1 fest. An der Vorderseite weist der Hohlkörper lein gitterförmiges Begrenzungselement 9 auf, wobei das gitterförmige Begrenzungselement 9 im wesentlichen aus stabförmigen Begrenzungselementen 10-12, die an die jeweils vordere Innenseite 13,14 der Begrenzungselemente 2,3 angeschweißt sind, und dazu rechtwinklig verlaufenden Begrenzungselemente 15-19 besteht, wobei die Begrenzungselemente 15-19 an den stabförmigen Begrenzungselementen 10-12 angeschweißt sind. Die Außenseiten 20-23 der Begrenzungselemente 2,3, sowie die jeweils gegenüberliegenden Außenseiten, bilden Auflageflächen für angrenzende Hohlkörper 1. Die Begrenzungselemente 2,3 weisen Öffnungen 24,25 auf, so dass bei aneinander anliegenden Hohlkörpern 1 keine Materiallücke des Füllmaterials im Übergangsbereich zwischen den Hohlkörpern 1 entsteht. Auch an der Ober- und Unterseite des Hohlkörpers 1 sind Öffnungen 26,27 vorgesehen, die auch zur Befüllung verwendet werden können. Die Enden 28-37 der Begrenzungselemente 15-19 sind abgewinkelt, um eine bessere Packung zu erzielen.
Fig. 2 zeigt einen Hohlkörper 40 zur Aufnahme von losem Gestein oder von Schüttgütern. Der Hohlkörper 40 ist zweiteilig aufgebaut, wobei die beiden Teile 41, 42 gleich
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sind. Die Teile 41,42 weisen Stege 43,44 auf, mit denen die Teile 41,42 flächig aneinander anliegen. Mit die Stege 43,44 durchgreifenden Schrauben 45 sind die Teile 41,42 miteinander verbunden. Die Begrenzungselemente 46-51 sind plattenförmig ausgebildet, so dass auch pulverisierte Materialien durch den Hohlkörper 1 als Packung gehalten werden können. Zum einen können die Begrenzungselemente 46-51 als Auflageflächen für benachbarte Hohlkörper 40 dienen, zum anderen können Flächen 52-57 der im Querschnitt L-förmig ausgebildeten Kanten 58-63 als Auflageflächen dienen. In den Flächen 52-57 sind Löcher 64 vorgesehen, die zur Befestigung der Hohlkörper 40 aneinander oder zur Befestigung am Untergrund dienen können.
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1 | Hohlkörper | 35 | 33 | Ende | |
2 | Begrenzungselement | 34 | Ende | ||
5 | 3 | Begrenzungselement | 35 | Ende | |
4 | Innenseite | 36 | Ende | ||
5 | Innenseite | 37 | Ende | ||
6 | Begrenzungselement | 40 | |||
7 | Begrenzungselement | 40 | Hohlkörper | ||
10 | 8 | Begrenzungselement | 41 | Teil | |
9 | Begrenzungselement | 42 | Teil | ||
10 | Begrenzungselement | 43 | Steg | ||
11 | Begrenzungselement | 45 | 44 | Steg | |
12 | Begrenzungselement | 45 | Schraube | ||
15 | 13 | Innenseite | 46 | Begrenzungselement | |
14 | Innenseite | 47 | Begrenzungselement | ||
15 | Begrenzungselement | 48 | Begrenzungselement | ||
16 | Begrenzungselement | 50 | 49 | Begrenzungselement | |
17 | Begrenzungselement | 50 | Begrenzungselement | ||
20 | 18 | Begrenzungselement | 51 | Begrenzungselement | |
19 | Begrenzungselement | 52 | Fläche | ||
20 | Außenseite | 53 | Fläche | ||
21 | Außenseite | 55 | 54 | Fläche | |
22 | Außenseite | 55 | Fläche | ||
25 | 23 | Außenseite | 56 | Fläche | |
24 | Öffnung | 57 | Fläche | ||
25 | Öffnung | 58 | Kante | ||
26 | Öffnung | 60 | 59 | Kante | |
27 | Öffnung | 60 | Kante | ||
30 | 28 | Ende | 61 | Kante | |
29 | Ende | 62 | Kante | ||
30 | Ende | 63 | Kante | ||
31 | Ende | 65 | 64 | Loch | |
32 | Ende |
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Claims (17)
1. Stapelbarer Hohlkörper (1, 40) zur Aufnahme von Schüttgütern oder stückigen Produkten, der zum Zurückhalten der Schüttgüter oder der stückigen Produkte Begrenzungselemente (2, 3, 6-12, 15-19, 46-51) aufweist und der mit anderen Hohlkörpern (1, 40) kombinierbar und/oder verbindbar ist, wobei der Hohlkörper (1, 40) in Verbindung mit weiteren Hohlkörpern (1, 40) geeignet ist, eine Wand auszubilden.
2. Hohlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (1, 40) als Quader oder Würfel mit geraden Kanten (58-63) ausgebildet ist.
3. Hohlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (1, 40) abgewinkelte und/oder gekrümmte Kanten aufweist.
4. Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungselemente (2, 3, 6-12, 15-19, 46-51) zumindest teilweise gitterförmig ausgebildet sind.
5. Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungselemente (2, 3, 6-12, 15-19, 46-51) zumindest teilweise in geschlossener Plattenform ausgebildet sind.
6. Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungselemente (2, 3, 6-12, 15-19, 46-51) zumindest teilweise stabförmig ausgebildet sind.
7. Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungselemente (2, 3, 6-12, 15-19, 46-51) im Querschnitt L- förmige Abschnitte aufweisen.
8. Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an einer Seite des Hohlkörpers (1, 40) eine Öffnung (24-27) zur Befüllung vorgesehen ist.
9. Hohlkörper nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (24- 27) verschließbar ist.
10. Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Auflageflächen (52-57) für benachbarte Hohlkörper (1, 40) vorgesehen sind.
11. Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass benachbarte Hohlkörper (1, 40) durch Befestigungsmittel miteinander verbindbar sind.
12. Hohlkörper nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass als Befestigungsmittel Klammern oder Schrauben vorgesehen sind oder dass die Hohlkörper (1, 40) materialschlüssig, insbesondere durch Schweißnähte, miteinander verbunden sind.
13. Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (1, 40) aus korrosionsbeständigem Material ist.
14. Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Befestigungselemente zur Befestigung der Hohlkörper (1, 40) am Untergrund vorgesehen sind.
15. Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Verkleidung bzw. Verblendung der Begrenzungselemente (2, 3, 6-12, 15-19, 46-51) vorgesehen sind.
16. Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (1, 40) in zwei gleiche Teile (41, 42) zerlegbar ist.
17. Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere miteinander verbundene Hohlkörper (1, 40) einen schlauchartigen Hohlkörper bilden.
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