DE20000604U1 - Verschließbarer Behälter für Hygienetücher - Google Patents
Verschließbarer Behälter für HygienetücherInfo
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Description
F 541 HO
FHW FEUCHT-HYGIENE-WERK GMBH
Am Langenhorster Bahnhof
D-48607 Ochtrup
Am Langenhorster Bahnhof
D-48607 Ochtrup
Verschließbarer Behälter für Hygienetücher
Die vorliegende Erfindung betrifft einen verschließbaren Behälter für Hygienetücher.
Hygienetücher werden in vielen Bereichen der Hygiene eingesetzt. So sind z.B. in der Deutschen Patentanmeldung P 44 45 003.6 Feuchttücher zur Desinfektion von Wunden offenbart, die in einer Verpackungsfolie vakuumverpackt sind und etwa in einem Verbandskasten mitgeführt werden können. Bekannt ist auch die gemeinsame Aufbewahrung von Hygienetüchern in einem Kunststoffbeutel, der ein kleine Öffnung in Form eines Schlitzes enthält, durch den die Hygiene-tücher entnommen werden können. Die Öffnung ist verschließbar durch einen darüber angebrachten Kunststoffstreifen, der mit einem Klebestreifen versehen ist.
Der Nachteil der Vewendung eines mit Klebestreifen versehenen Kunststoffstreifens als Verschluß besteht darin, daß die Klebewirkung des Klebe-
Streifens mit dem Gebrauch erheblich nachläßt und im Laufe der Zeit keinen sicheren Verschluß mehr gewährleistet. Das kann nicht nur dazu führen, daß einzelne Tücher auf diese Weise verlorengehen, sondern vor allem auch dazu, daß die im Kunststoffbeutel befindlichen Hygienetücher einer ungewollten Verschmutzung ausgesetzt sind und/oder allmählich austrocknen können, soweit es sich um feuchte Tücher handelt.
Das am 25.2.1997 angemeldete Gebrauchsmuster 297 03 355.7 der gleichen Anmelderin/Inhaberin schlägt daher vor, einen sicheren Verschluß des Behälters dadurch vorzusehen, daß der Entnahmeschlitz des Behälters von einem Rahmen aus Hartplastik eingefaßt wird, an dem einen Klappe aus dem gleichen Material angeschlagen ist, die den Schlitz bzw. die Entnahmeöffnung des Behälters in der geschlossenen Stellung vollständig abdeckt.
Ein Vorteil eines derartigen Rahmens mit angelenkter Klappe aus Hartplastik besteht darin, daß ein verschleißarmer Verschluß bereitgestellt wird, der eine sichere Aufbewahrung der Hygienetücher über die ganze Zeit hinweg gewährleistet und somit einen Verlust einzelner Tücher ausschließt. Auch kann eine Verschmutzung der Hygienetücher bei oftmaliger Bedienung des Verschlußes weitgehend ausgeschlossen werden, was eine sichere Verriegelung der Klappe am Rahmen voraussetzt; dies geschieht durch ein Verriegeln oder Verklemmen der Klappe am oder im Rahmen.
Bei diesem Stand der Technik ist aber nachteilig, daß das Öffnen des Behälters zur Entnahme der Hygienetücher relativ schwierig ist, d.h. man muß die Klappe zunächst aus der Verriegelung in dem Rahmen lösen und die Klappe dann in die Offenstellung verschwenken, wobei nicht gewährleistet ist daß sie in der Offenstellung verbleibt für den Fall, daß mehrere Hygienetücher nacheinander entnommen werden sollen.
Hiernach ist es die der vorliegenden Neuerung zugrunde liegende Aufgabe, einen Rahmen aus Hartplastik mit angelenkter Verschlußkappe für verschließbare Behälter von Hygienetüchern derart weiterzubilden, daß er sich ohne jede manuelle Geschicklichkeit öffnen läßt, und zwar derart, daß auch mehrere Hygienetücher nacheinander entnommen werden können.
Die Erfindung wird nachstehend erläutert anhand der beigefügten Zeichnungen, die eine derzeit bevorzugte Ausführungsform anhand der Prinzipien der Erfindung zeigen. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Rahmenanordnung mit der Entnahmeklappe in einer weit geöffneten Stellung
Fig. 2 eine Schnittansicht der Rahmenanordnung mit der Entnahmeklappe in einer geöffneten Stellung, die durch die Länge des Federelementes bestimmt wird.
Die Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf die Rahmenanordnung mit der Entnahmeklappe in weit geöffneter Stellung, so zu sagen in der Endlage der Klappe 4. Die Verbindung zwischen der Klappe 4 und dem Rahmen 3 wird durch beispielsweise zwei Scharnierbänder ausgebildet, die aus dem gleichen Hartplastik wie die gesamte Rahmenanordnung bestehen. Auf der von diesen Scharnieren gegenüberliegenden Seite des Rahmens ist eine hakenförmige federnde Zuhaltung 8 vorgesehen, die bei zugeklapptem Deckel den entsprechenden Ansatz am Rand des Deckels hintergreift und so denselben in der geschlossenen Lage verriegelt. Auch diese hakenförmige federnde Zuhaltung ist einstückig mit dem übrigen Rahmenteil ausgebildet, allerdings ist die Zuhaltung nur im Bereich ihrer Fußleiste mit dem Rahmen verbunden und im
Bereich ihrer beiden seitlichen Enden (in Fig. 2 nicht sichtbar) vom übrigen Rahmen leicht beabstandet, um die federnde Auslenkung der Zuhaltung zu ermöglichen.
Der Rahmen 8 umgrenzt die Zugangsöffnung 7 zu dem darunter angeordneten Kunststoffbehälter 1 mit den Hygienetüchern 2 darin. Die Form der Entnahmeöffnung kann eine beliebige Gestalt annehmen - sie kann beispielsweise rechteckig langgestreckt oder auch wie gezeichnet in besonderer Weise ausgebildet sein, worauf aber im Rahmen der vorliegenden Neuerung nicht eingegangen zu werden braucht. Die Entnahmeöffnung ist in der Bodenplatte 6 des Rahmens ausgebildet, die mit dem eigentlichen Kunststoffbehälter 1 verklebt oder sonstwie damit verbunden ist.
In der Nähe der scharnierartigen Anlenkung der Klappe 4 am Rahmen ist eine Federanordnung 5 vorgesehen, die in der dargestellten bevorzugten Ausführungsform die Form einer von der Bodenplatte 6 des Rahmens senkrecht aufragenden geraden Blattfeder hat, die mit ihrer Fußleiste in eine kanalartige verdickte Blattfederhalterung 9 eingerastet ist. In der geschlossenen und von der Zuhaltung verriegelten Stellung der Klappe 4 ist diese Blattfeder in die durch das Bezugszeichen 5' angedeutete Lage umgebogen, in der sie auf die Klappe eine federnde Vorspannung ausübt. Diese umgebogene Lage der Feder ist auch (der besseren Sichtbarkeit wegen) in der Draufsicht der Fig. 1 gezeigt, auch wenn sie bei geöffnetem Deckel tatsächlich die in Fig. 2 bei 5 gezeigte senkrechte Lage einnehmen würde: Beim Entriegeln der geschlossenen Klappe durch Niederdrücken bzw. Wegschwenken der Zuhaltung 8 wird die in der Feder gespeicherte Energie freigegeben und die Klappe 4 schnellt in die in Fig. 1 gezeichnete Lage oder nimmt zumindest die in der Fig. 1 gezeichnete Position ein. In dieser Stellung kann der Benutzer ohne weiteres mehrere Hygienetücher nacheinander entnehmen, ohne daß weitere Handgriffe am
Deckel oder Rahmen erforderlich sind. Zum anschließenden Verschließen der Entnahmeöffnung braucht die Klappe nur niedergedrückt werden, wonach sie dann durch erneutes Niederdrücken oder Wegschwenken der Zuhaltung ausgelöst bzw. geöffnet werden kann.
Die beigefügten Schutzansprüche definieren den von der Anmelderin beanspruchten Schutzumfang. Die voranstehend beschriebene und gezeichnete Ausführungsform ist lediglich eine Möglichkeit zur Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Rahmenanordnung.
1 Kunststoffbehälter
2 Hygienetücher
3 Rahmen aus Hartplastik
4 Entnahmeklappe/Deckel
5 Federelement
6 Bodenplatte des Rahmens
7 Zugangsöffhung in 6
8 Federnde Zuhaltung, hakenförmig
9 Blattfederhalterung in 6
Claims (5)
1. Rahmenanordnung mit scharnierartig angelenkter, türartiger Entnahmeklappe (4) zum Verschließen der Entnahmeöffnung an einem Behälter für Hygienetücher und dgl., bei der die Entnahmeklappe in der geschlossenen Stellung derselben im allseits der Klappe umlaufenden Rahmen verklemmbar und manuell in die geöffnete Stellung verschwenkbar ist, in der die Klappe den Zugriff zu der vom Rahmen umschlossenen Entnahmeöffnung des Behälters für Hygienetücher freigibt, dadurch gekennzeichnet, daß
a) zwischen Rahmen und Entnahmeklappe ein Federelement (5) angeordnet ist, welches die Klappe in Öffnungsrichtung beaufschlagt, und daß
b) der Rahmen mit einer federnd auslenkbaren hakenförmigen Zuhaltung (8) versehen ist, die im nicht ausgelenkten Zustand die Klappe (4) in der den Rahmen und damit die Entnahmeöffnung des Behälters für Hygienetücher abschließenden Stellung verriegelt, und zwar entgegen der Kraft des Federelementes.
2. Rahmenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Behälter für Hygienetücher zugewandte und damit der Entnahmeklappe (4) abgewandte Fläche des Rahmens mit einer Bodenplatte (6) versehen ist, die den von Rahmen umschlossenen Bereich teilweise abdeckt und darin eine kleinere Zugangsöffnung (7) zur Entnahmeöffnung des Behälters für Hygienetücher ausbildet.
3. Rahmenanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (5) in der Bodenplatte (6) in der Nähe der Schwenkachse der Entnahmeklappe verankert (4) ist.
4. Rahmenanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (5) nach Art einer geraden Blattfeder senkrecht zur Bodenplatte (6) in dieser verankert ist, und zwar derart, daß ihr auskragendes oberes Ende beim Schließen der Klappe entgegen der Federsteife der Blattfeder in eine parallel zur Bodenplatte verlaufende, federnd vorgespannte Stellung verbogen wird, die beim Auslenken der Zuhaltung aus der Verriegelungsstellung der Klappe (4) diese aufspringen läßt.
5. Rahmenanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement aus einem dauerelastischen blattförmigen Kunststoffmaterial mit einem verdickten Fußabschnitt ausgebildet ist, der in einer kanalförmigen Blattfederhalterung (9) in der Bodenplatte (6) angeordnet ist und mindestens eine quer zur Längserstreckung des Federelementes (5) verlaufende Rastnute aufweist, die in mindestens eine entsprechend gestaltete Rastleiste eingreift, die in der kanalförmigen Blattfederhalterung (9) in der Bodenplatte (6) vorgesehen ist.
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Legal Events
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