DE4126526C2 - Etikettenspendgerät - Google Patents
EtikettenspendgerätInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65C—LABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
- B65C11/00—Manually-controlled or manually-operable label dispensers, e.g. modified for the application of labels to articles
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Description
Die Erfindung betrifft ein Etikettenspendgerät gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
In der DE-OS 26 18 126 ist ein Etikettenspendgerät gattungsgemäßer
Art beschrieben, bei dem ein am Boden ein aufklappbarer Deckel
befestigt ist. Der Deckel ist mit Langlöchern an einem
gehäusefesten Stift angebracht, wobei eine Feder den Deckel in
seine Rastposition zieht, in der ein dem Lagerpunkt des Deckels
gegenüberliegender Stift in eine Nut im Gehäuse des Geräts
eingreift. Es ist eine Transportrolle vorgesehen, die mittels
eines Stiftes drehbar, aber ansonsten starr am Deckel befestigt
ist. An diesem Stift greift auch die Feder an, die an ihrem
anderen Ende an dem Stift befestigt ist, der die Lagerachse des
Deckels bildet.
In der US 23 34 458 ist ein Etikettenspendgerät offenbart
worden, bei dem ein aufklappbarer Deckel vorgesehen ist. Dieser
Deckel ist einen Endes mit Langlöchern an einem gehäusefesten
Stift drehbar gelagert, und im Abstand davon mit Sperrklinken
lösbar am Gehäuse verrastbar. Eine Feder drückt den Deckel
derart gegen den Stift, daß die Sperrklinken in ihrer
Rastposition verbleiben, und gegen die Kraft der Feder lösbar
sind.
Eine andere Verriegelung ist durch die EP 0 364 410 A1 bei einem
Etikettenspendgerät bekannt. Dort ist an der Gehäuseklappe ein
Halteelement in Form eines Hakens ausgebildet. In diesen Haken
greift eine Sperrklinke ein, die schwenkbar im Gerätegehäuse
gelagert und durch eine Feder in Richtung auf den Haken
vorgespannt ist. Von der im Inneren des Gerätes angeordneten
Sperrklinke ragt ein Betätigungsglied aus dem Gerät heraus. In
der Gehäuseklappe ist eine federnd gelagerte Andrückrolle
angeordnet, die an einer gehäusefesten Transportrolle
abgestützt ist und damit die Gehäuseklappe in Öffnungsrichtung
federnd vorspannt. Durch äußeren Druck auf das Betätigungsglied
wird die Sperrklinke vom Halteelement weggeschwenkt und damit
ausgerastet. Die Gehäuseklappe springt damit auf.
Diese Verriegelung ist recht aufwendig. Neben der Gehäuseklappe
muß auch noch die Sperrklinke schwenkbar gelagert und durch
eine Feder in Richtung auf das Halteelement vorgespannt werden,
damit ein einwandfreies Einrasten der Gehäuseklappe
gewährleistet ist. Dazu muß noch das Betätigungsglied aus dem
Gerät herausgeführt werden. Die Vielzahl der beweglichen Teile
ist als prinzipieller Nachteil zu sehen. Daneben ist aber von
besonderem Nachteil, daß auch Fehlfunktionen auftreten. Mit den
bekannten Etikettenspendgeräten wird in Praxis oft recht rauh
umgegangen. Aber ein bloßer Anstoß an das Betätigungsglied
genügt, und die Gehäuseklappe fliegt auf.
Es ist zwar auch schon bekannt, Gehäusedeckel von z. B.
Batteriefächern bei Kofferradios oder dergleichen einstückig
aus Kunststoff auszubilden und durch elastisch verformbare
Halteglieder einzurasten. Diese sind dann meist in der
Handhabung nicht besonders einfach. Die Halteglieder sind
empfindlich und brechen nach wenigen Betätigungen ab. Bei
Geräten für industriellen Einsatz mit häufiger Betätigung der
Gehäuseklappe ist eine solche Lösung nicht brauchbar.
Aufgabe der Erfindung ist es eine Verriegelung der eingangs
genannten Art derart auszubilden, daß bewegliche Teile
eingespart und die oben beschriebenen Nachteile vermieden
werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Lehre des
Anspruchs 1 gelöst.
Die Lagerachse der Gehäuseklappe wird einfach in Langlöchern
des Gehäuses aufgenommen und durch Federkraft in Richtung auf
die Zuhaltung vorgespannt. Zum Entriegeln braucht einfach nur
die ganze Gehäuseklappe mit ihrer Lagerachse entgegen der
Federkraft im Langloch verschoben werden, bis die Sperrklinke
nicht mehr im Eingriff mit der Zuhaltung ist. Eine weitere
Vereinfachung durch entfallende Teile ergibt sich dadurch, daß
die Transportelemente federnd auf der Gehäuseklappe angeordnet
sind und bei geschlossener Gehäuseklappe im Gehäuse anschlagen,
so daß ihre Federung gleichzeitig die Federkraft auf die
Gehäuseklappe bildet.
Dies ist konstruktiv besonders leicht realisierbar, wenn als
Transportelement eine Gegendruckrolle auf einer in Richtung der
Federkraft verschiebbaren Achse an der Gehäuseklappe befestigt
ist, die bei geschlossener Gehäuseklappe an einer
Transportrolle abgestützt ist, und wobei die Achse der
Gegendruckrolle durch eine Feder in Richtung auf die
Transportrolle vorgespannt ist. Bei dieser Ausgestaltung wird
die ohnehin zur Abstützung der Gegendruckrolle benötigte Feder
gleich für die Verriegelung mitgenutzt. Für die Verriegelung
sind somit keine gesonderten Teile mehr erforderlich. Es
braucht lediglich das Gehäuse und die Gehäuseklappe gemäß den
oben beschriebenen Merkmalen geformt sein. Dies stellt bei
Spritzgußteilen keinerlei Schwierigkeit dar. Eine elastische
Verformung an der Gehäuseklappe oder am Gehäuse findet beim
Verriegelungsvorgang nicht statt.
Bein Schließen der Gehäuseklappe ist es von Vorteil, wenn die
Zuhaltung und die Sperrklinke jeweils bei der Schließbewegung
aufeinandertreffende, derart abgeschrägte Abweisflächen haben,
daß die Gehäuseklappe parallel zum Gehäuse gegen die Federkraft
verschoben wird, bis die Sperrklinke hinter die Zuhaltung
einschnappt. Es braucht damit die Gehäuseklappe einfach nur
zugedrückt werden, wobei sich aber neben der Gehäuseklappe
keine zusätzlichen Teile bewegen.
Ein besonders sicherer Halt der Gehäuseklappe in der
Schließstellung ergibt sich, wenn die Federkraft die
Gehäuseklappe schräg in Richtung auf die Zuhaltung vom Gehäuse
weg beaufschlagt und gegeneinander gerichtete Auflageflächen
der Sperrklinke und der Zuhaltung hinterschnitten sind. Eine
bloße Verschiebung der Gehäuseklappe genügt dann beim Öffnen
nicht mehr, sondern die Gehäuseklappe muß vor dem Verschieben
auch mit in Schließstellung gedrückt werden, damit die
Hinterschneidung von Sperrklinke und Zuhaltung überwunden wird.
Dabei gewährleistet diese Ausgestaltung aber auch, daß die
Gehäuseklappe beim Verschließen stets sicher in die definierte
Endstellung gelangt. Dies ist dann von Bedeutung, wenn sie
gleichzeitig Funktionselemente des Gerätes trägt. Solche
Funktionselemente können z. B. bei Verwendung in einem
Etikettenspendgerät die Transportelemente für ein Trägerband
der Klebeetiketten sein.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.
Darin zeigt:
Fig. 1 ein Etikettenspendgerät mit Gehäuseklappe beim
Entriegelungsvorgang.
Fig. 2 einen Ausschnitt des Etikettenspendgerätes gemäß
Fig. 1 mit geöffneter Gehäuseklappe.
In Fig. 1 ist ein Etikettenspendgerät 1 mit einem Gehäuse 2
dargestellt, welches im Bodenbereich eine Gehäuseklappe 3 hat.
Die Gehäuseklappe 3 ist um eine Lagerachse 4 schwenkbar. Die
Lagerachse 4 ist in einem Langloch 7 des Gehäuses 2
verschiebbar befestigt, welches paralell zur Unterseite des
Gehäuses 3 verläuft. Auf der gegenüberliegenden Seite des
Gehäuses 3 ist eine gehäusefeste Zuhaltung 6 ausgebildet. Auf
der dem Geräteinneren zugewandten Seite der Gehäuseklappe 3 ist
in einem schräg von oben rechts nach unten links verlaufendem
Langloch 8 eine Achse 9 einer Gegendruckrolle 10 angeordnet. Die
Gegendruckrolle 10 wird im geschlossenen Zustand der Gehäusek
lappe 3 gegen eine Antriebsrolle 12 von einer Feder 11
gedrückt. Dadurch ist gleichzeitig die gesamte
Gehäuseklappe schräg nach unten links federbelastet und wird
so in Richtung auf die Zuhaltung 6 vom Gehäuse 2
weggedrückt.
In Fig. 2 ist der untere Bereich des Gerätes 1 mit
geöffneter Gehäuseklappe 3 als Ausschnitt dargestellt. Dort
kann man besonders gut die Form der Zuhaltung 6 und der
Sperrklinke 5 erkennen. Die Zuhaltung 6 hat eine
Abweisfläche 14 und eine hinterschnittene Auflagefläche 15.
Ebenso hat die Gehäuseklappe 3 eine jeweils
entgegengerichtete Abweisfläche 16 und hinterschnittene
Auflagefläche 17.
Es ergibt sich durch den erfindungsgemäßen Aufbau folgende
Funktion: In Fig. 1 ist durch einen abgeknickten Pfeil 20
die zum Lösen der Verriegelung notwendige Bewegung
angedeutet. Im verriegelten Zustand befindet sich die
Gehäuseklappe 3 mit Ihrer Unterseite bündig zum Gehäuse, was
durch eine gestrichelte Linie 19 gezeigt ist. Bei einer
Verschiebung der Gehäuseklappe 3 entsprechend einem
Abschnitt 20a des Pfeiles 20 schräg nach oben, entgegen der
Federkraft 19, kommt die Sperrklinke 5 von der Zuhaltung 6
frei, wie dies in Fig. 1 gezeigt ist. Anschließend kann die
Gehäuseklappe 3 entsprechend dem Abschnitt 20b des Pfeiles
20 nach rechts verschoben werden. Die Sperrklinke 5 und die
Zuhaltung 6 kommen damit vollständig außer Eingriff, so daß
die Gehäuseklappe 3 um die Achse 4 nach unten aufgeklappt
werden kann. Dieses Aufklappen wird noch durch die
Federkraft 19 unterstüzt.
Beim Zuklappen braucht die Gehäuseklappe 3 nur gegen das
Gehäuse geschwenkt werden. Die Abweisflächen 14 und 16
treffen dabei aufeinander, so daß die Gehäuseklappe 3 nach
rechts verschoben wird. Gleichzeitig ist jedoch die
Gegendruckrolle 10 zur Anlage an die Transportrolle 12
gelangt, wodurch eine schräg nach unten links gerichtete
Federkraft durch die Feder 19 aufbaut wird. Dadurch schnappt
die Gehäuseklappe 3 nach rechts, sobald die Sperrklinke 5
über die Zuhaltung 6 gelangt. Danach gleitet die
Gehäuseklappe 3 über die Auflageflächen 15 und 17 in die
nicht dargestellte Endposition, wo sie entsprechend der
gestrichelten Linie 19 mit dem Gehäuse 2 fluchtet. Durch die
Hinterschneidungen der Auflageflächen 15 und 17 ist ein
besonders sicherer Sitz in genau definierter Position der
Gehäuseklappe 3 gewährleistet, wodurch problemlos auch
Funktionselemente, wie die Gegendruckrolle 10 an der
Gehäuseklappe 3 angeordnet werden können.
Claims (5)
1. Etikettenspendgerät (1), mit einem Gehäuse (2) mit einem
Boden, sowie einer im Boden angeordneten, an einer Lagerachse
(4) gelagerten Gehäuseklappe (3), die um die Lagerachse (4)
aufklappbar ist und die auf ihrer der Lagerachse (4) gegenüber
liegenden Seite in Schließstellung verrastbar ist,
wobei die Gehäuseklappe (3) auf der der Lagerachse (4) gegen
überliegenden Seite durch die Kraft einer Feder (11) mit min
destens einer starr an der Gehäuseklappe ausgebildeten
Sperrklinke (5) hinter eine gehäusefeste Zuhaltung (6) gedrückt
ist,
und die Gehäuseklappe (3) Transportelemente (10) für ein
Trägerband mit Klebeetiketten enthält,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerachse (4) gegen die Kraft der Feder (11) parallel zum Gehäuse (2) verschiebbar ist, und daß die Transportelemente (10) mit der Feder (11) auf der Gehäuseklappe (3), zum Inneren des Etikettenspendgerätes (1) hin, federnd angeordnet sind und bei geschlossener Gehäuse klappe (3) im Etikettenspendgerät (1) anschlagen, so daß ihre Feder (11) gleichzeitig die Kraft der Feder (11) auf die Gehäuseklappe (3) bildet.
daß die Lagerachse (4) gegen die Kraft der Feder (11) parallel zum Gehäuse (2) verschiebbar ist, und daß die Transportelemente (10) mit der Feder (11) auf der Gehäuseklappe (3), zum Inneren des Etikettenspendgerätes (1) hin, federnd angeordnet sind und bei geschlossener Gehäuse klappe (3) im Etikettenspendgerät (1) anschlagen, so daß ihre Feder (11) gleichzeitig die Kraft der Feder (11) auf die Gehäuseklappe (3) bildet.
2. Etikettenspendgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuhaltung (6) und die Sperrklinke (5) jeweils bei der
Schließbewegung aufeinandertreffende, derart abgeschrägte
Abweisflächen (14, 16) haben, daß die Gehäuseklappe (3)
parallel zum Gehäuse (2) gegen die Federkraft (11) verschoben
wird, bis die Sperrklinke (5) hinter die Zuhaltung (6)
einschnappt.
3. Etikettenspendgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kraft der Feder (11) die Gehäuseklappe
(3) schräg in Richtung auf die Zuhaltung (6) vom Gehäuse (2)
weg beaufschlagt.
4. Etikettenspendgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß gegeneinander gerichtete Auflageflächen (15, 17) der
Sperrklinke (5) und der Zuhaltung (6) hinterschnitten
sind.
5. Etikettenspendgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß als Transportelement (10) eine
Gegendruckrolle (10) auf einer in Richtung der Federkraft (11)
verschiebbaren Achse (9) an der Gehäuseklappe (3) befestigt
ist, die bei geschlossener Gehäuseklappe (3) an einer
Transportrolle (12) abgestützt ist, und daß die Achse (9) der
Gegendruckrolle (10) durch die Feder (11) in Richtung auf die
Transportrolle (12) vorgespannt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19914126526 DE4126526C2 (de) | 1991-08-10 | 1991-08-10 | Etikettenspendgerät |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19914126526 DE4126526C2 (de) | 1991-08-10 | 1991-08-10 | Etikettenspendgerät |
Publications (2)
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---|---|
DE4126526A1 DE4126526A1 (de) | 1993-02-11 |
DE4126526C2 true DE4126526C2 (de) | 1999-02-25 |
Family
ID=6438083
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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Country Status (1)
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DE (1) | DE4126526C2 (de) |
Families Citing this family (3)
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DE4447562C2 (de) * | 1994-10-04 | 2001-11-08 | Hermann Klaus D | Gerät zum Ausgeben von Etiketten |
DE20017674U1 (de) | 2000-10-14 | 2000-12-28 | Schwarz Verbindungs-Systeme GmbH, 75382 Althengstett | Lösbare mechanische Verriegelungsanordnung zwischen einem schwenkbaren Deckel und einem Behälter, vorzugsweise einem Gepäckfach |
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DE3927380A1 (de) * | 1989-08-19 | 1991-02-21 | Philips & Du Pont Optical | Aufbewahrungskassette fuer eine ein mittelloch aufweisende platte |
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1991
- 1991-08-10 DE DE19914126526 patent/DE4126526C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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Legal Events
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