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DE4126526C2 - Etikettenspendgerät - Google Patents

Etikettenspendgerät

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Publication number
DE4126526C2
DE4126526C2 DE19914126526 DE4126526A DE4126526C2 DE 4126526 C2 DE4126526 C2 DE 4126526C2 DE 19914126526 DE19914126526 DE 19914126526 DE 4126526 A DE4126526 A DE 4126526A DE 4126526 C2 DE4126526 C2 DE 4126526C2
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DE
Germany
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housing
flap
spring
label dispenser
tumbler
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DE19914126526
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English (en)
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DE4126526A1 (de
Inventor
Renzo Romano
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Meto International GmbH
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Meto International GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C11/00Manually-controlled or manually-operable label dispensers, e.g. modified for the application of labels to articles
    • B65C11/002Manually-controlled or manually-operable label dispensers, e.g. modified for the application of labels to articles modified for the application of labels to articles

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  • Labeling Devices (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Etikettenspendgerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In der DE-OS 26 18 126 ist ein Etikettenspendgerät gattungsgemäßer Art beschrieben, bei dem ein am Boden ein aufklappbarer Deckel befestigt ist. Der Deckel ist mit Langlöchern an einem gehäusefesten Stift angebracht, wobei eine Feder den Deckel in seine Rastposition zieht, in der ein dem Lagerpunkt des Deckels gegenüberliegender Stift in eine Nut im Gehäuse des Geräts eingreift. Es ist eine Transportrolle vorgesehen, die mittels eines Stiftes drehbar, aber ansonsten starr am Deckel befestigt ist. An diesem Stift greift auch die Feder an, die an ihrem anderen Ende an dem Stift befestigt ist, der die Lagerachse des Deckels bildet.
In der US 23 34 458 ist ein Etikettenspendgerät offenbart worden, bei dem ein aufklappbarer Deckel vorgesehen ist. Dieser Deckel ist einen Endes mit Langlöchern an einem gehäusefesten Stift drehbar gelagert, und im Abstand davon mit Sperrklinken lösbar am Gehäuse verrastbar. Eine Feder drückt den Deckel derart gegen den Stift, daß die Sperrklinken in ihrer Rastposition verbleiben, und gegen die Kraft der Feder lösbar sind.
Eine andere Verriegelung ist durch die EP 0 364 410 A1 bei einem Etikettenspendgerät bekannt. Dort ist an der Gehäuseklappe ein Halteelement in Form eines Hakens ausgebildet. In diesen Haken greift eine Sperrklinke ein, die schwenkbar im Gerätegehäuse gelagert und durch eine Feder in Richtung auf den Haken vorgespannt ist. Von der im Inneren des Gerätes angeordneten Sperrklinke ragt ein Betätigungsglied aus dem Gerät heraus. In der Gehäuseklappe ist eine federnd gelagerte Andrückrolle angeordnet, die an einer gehäusefesten Transportrolle abgestützt ist und damit die Gehäuseklappe in Öffnungsrichtung federnd vorspannt. Durch äußeren Druck auf das Betätigungsglied wird die Sperrklinke vom Halteelement weggeschwenkt und damit ausgerastet. Die Gehäuseklappe springt damit auf.
Diese Verriegelung ist recht aufwendig. Neben der Gehäuseklappe muß auch noch die Sperrklinke schwenkbar gelagert und durch eine Feder in Richtung auf das Halteelement vorgespannt werden, damit ein einwandfreies Einrasten der Gehäuseklappe gewährleistet ist. Dazu muß noch das Betätigungsglied aus dem Gerät herausgeführt werden. Die Vielzahl der beweglichen Teile ist als prinzipieller Nachteil zu sehen. Daneben ist aber von besonderem Nachteil, daß auch Fehlfunktionen auftreten. Mit den bekannten Etikettenspendgeräten wird in Praxis oft recht rauh umgegangen. Aber ein bloßer Anstoß an das Betätigungsglied genügt, und die Gehäuseklappe fliegt auf.
Es ist zwar auch schon bekannt, Gehäusedeckel von z. B. Batteriefächern bei Kofferradios oder dergleichen einstückig aus Kunststoff auszubilden und durch elastisch verformbare Halteglieder einzurasten. Diese sind dann meist in der Handhabung nicht besonders einfach. Die Halteglieder sind empfindlich und brechen nach wenigen Betätigungen ab. Bei Geräten für industriellen Einsatz mit häufiger Betätigung der Gehäuseklappe ist eine solche Lösung nicht brauchbar.
Aufgabe der Erfindung ist es eine Verriegelung der eingangs genannten Art derart auszubilden, daß bewegliche Teile eingespart und die oben beschriebenen Nachteile vermieden werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
Die Lagerachse der Gehäuseklappe wird einfach in Langlöchern des Gehäuses aufgenommen und durch Federkraft in Richtung auf die Zuhaltung vorgespannt. Zum Entriegeln braucht einfach nur die ganze Gehäuseklappe mit ihrer Lagerachse entgegen der Federkraft im Langloch verschoben werden, bis die Sperrklinke nicht mehr im Eingriff mit der Zuhaltung ist. Eine weitere Vereinfachung durch entfallende Teile ergibt sich dadurch, daß die Transportelemente federnd auf der Gehäuseklappe angeordnet sind und bei geschlossener Gehäuseklappe im Gehäuse anschlagen, so daß ihre Federung gleichzeitig die Federkraft auf die Gehäuseklappe bildet.
Dies ist konstruktiv besonders leicht realisierbar, wenn als Transportelement eine Gegendruckrolle auf einer in Richtung der Federkraft verschiebbaren Achse an der Gehäuseklappe befestigt ist, die bei geschlossener Gehäuseklappe an einer Transportrolle abgestützt ist, und wobei die Achse der Gegendruckrolle durch eine Feder in Richtung auf die Transportrolle vorgespannt ist. Bei dieser Ausgestaltung wird die ohnehin zur Abstützung der Gegendruckrolle benötigte Feder gleich für die Verriegelung mitgenutzt. Für die Verriegelung sind somit keine gesonderten Teile mehr erforderlich. Es braucht lediglich das Gehäuse und die Gehäuseklappe gemäß den oben beschriebenen Merkmalen geformt sein. Dies stellt bei Spritzgußteilen keinerlei Schwierigkeit dar. Eine elastische Verformung an der Gehäuseklappe oder am Gehäuse findet beim Verriegelungsvorgang nicht statt.
Bein Schließen der Gehäuseklappe ist es von Vorteil, wenn die Zuhaltung und die Sperrklinke jeweils bei der Schließbewegung aufeinandertreffende, derart abgeschrägte Abweisflächen haben, daß die Gehäuseklappe parallel zum Gehäuse gegen die Federkraft verschoben wird, bis die Sperrklinke hinter die Zuhaltung einschnappt. Es braucht damit die Gehäuseklappe einfach nur zugedrückt werden, wobei sich aber neben der Gehäuseklappe keine zusätzlichen Teile bewegen.
Ein besonders sicherer Halt der Gehäuseklappe in der Schließstellung ergibt sich, wenn die Federkraft die Gehäuseklappe schräg in Richtung auf die Zuhaltung vom Gehäuse weg beaufschlagt und gegeneinander gerichtete Auflageflächen der Sperrklinke und der Zuhaltung hinterschnitten sind. Eine bloße Verschiebung der Gehäuseklappe genügt dann beim Öffnen nicht mehr, sondern die Gehäuseklappe muß vor dem Verschieben auch mit in Schließstellung gedrückt werden, damit die Hinterschneidung von Sperrklinke und Zuhaltung überwunden wird. Dabei gewährleistet diese Ausgestaltung aber auch, daß die Gehäuseklappe beim Verschließen stets sicher in die definierte Endstellung gelangt. Dies ist dann von Bedeutung, wenn sie gleichzeitig Funktionselemente des Gerätes trägt. Solche Funktionselemente können z. B. bei Verwendung in einem Etikettenspendgerät die Transportelemente für ein Trägerband der Klebeetiketten sein.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Darin zeigt:
Fig. 1 ein Etikettenspendgerät mit Gehäuseklappe beim Entriegelungsvorgang.
Fig. 2 einen Ausschnitt des Etikettenspendgerätes gemäß Fig. 1 mit geöffneter Gehäuseklappe.
In Fig. 1 ist ein Etikettenspendgerät 1 mit einem Gehäuse 2 dargestellt, welches im Bodenbereich eine Gehäuseklappe 3 hat. Die Gehäuseklappe 3 ist um eine Lagerachse 4 schwenkbar. Die Lagerachse 4 ist in einem Langloch 7 des Gehäuses 2 verschiebbar befestigt, welches paralell zur Unterseite des Gehäuses 3 verläuft. Auf der gegenüberliegenden Seite des Gehäuses 3 ist eine gehäusefeste Zuhaltung 6 ausgebildet. Auf der dem Geräteinneren zugewandten Seite der Gehäuseklappe 3 ist in einem schräg von oben rechts nach unten links verlaufendem Langloch 8 eine Achse 9 einer Gegendruckrolle 10 angeordnet. Die Gegendruckrolle 10 wird im geschlossenen Zustand der Gehäusek­ lappe 3 gegen eine Antriebsrolle 12 von einer Feder 11 gedrückt. Dadurch ist gleichzeitig die gesamte Gehäuseklappe schräg nach unten links federbelastet und wird so in Richtung auf die Zuhaltung 6 vom Gehäuse 2 weggedrückt.
In Fig. 2 ist der untere Bereich des Gerätes 1 mit geöffneter Gehäuseklappe 3 als Ausschnitt dargestellt. Dort kann man besonders gut die Form der Zuhaltung 6 und der Sperrklinke 5 erkennen. Die Zuhaltung 6 hat eine Abweisfläche 14 und eine hinterschnittene Auflagefläche 15. Ebenso hat die Gehäuseklappe 3 eine jeweils entgegengerichtete Abweisfläche 16 und hinterschnittene Auflagefläche 17.
Es ergibt sich durch den erfindungsgemäßen Aufbau folgende Funktion: In Fig. 1 ist durch einen abgeknickten Pfeil 20 die zum Lösen der Verriegelung notwendige Bewegung angedeutet. Im verriegelten Zustand befindet sich die Gehäuseklappe 3 mit Ihrer Unterseite bündig zum Gehäuse, was durch eine gestrichelte Linie 19 gezeigt ist. Bei einer Verschiebung der Gehäuseklappe 3 entsprechend einem Abschnitt 20a des Pfeiles 20 schräg nach oben, entgegen der Federkraft 19, kommt die Sperrklinke 5 von der Zuhaltung 6 frei, wie dies in Fig. 1 gezeigt ist. Anschließend kann die Gehäuseklappe 3 entsprechend dem Abschnitt 20b des Pfeiles 20 nach rechts verschoben werden. Die Sperrklinke 5 und die Zuhaltung 6 kommen damit vollständig außer Eingriff, so daß die Gehäuseklappe 3 um die Achse 4 nach unten aufgeklappt werden kann. Dieses Aufklappen wird noch durch die Federkraft 19 unterstüzt.
Beim Zuklappen braucht die Gehäuseklappe 3 nur gegen das Gehäuse geschwenkt werden. Die Abweisflächen 14 und 16 treffen dabei aufeinander, so daß die Gehäuseklappe 3 nach rechts verschoben wird. Gleichzeitig ist jedoch die Gegendruckrolle 10 zur Anlage an die Transportrolle 12 gelangt, wodurch eine schräg nach unten links gerichtete Federkraft durch die Feder 19 aufbaut wird. Dadurch schnappt die Gehäuseklappe 3 nach rechts, sobald die Sperrklinke 5 über die Zuhaltung 6 gelangt. Danach gleitet die Gehäuseklappe 3 über die Auflageflächen 15 und 17 in die nicht dargestellte Endposition, wo sie entsprechend der gestrichelten Linie 19 mit dem Gehäuse 2 fluchtet. Durch die Hinterschneidungen der Auflageflächen 15 und 17 ist ein besonders sicherer Sitz in genau definierter Position der Gehäuseklappe 3 gewährleistet, wodurch problemlos auch Funktionselemente, wie die Gegendruckrolle 10 an der Gehäuseklappe 3 angeordnet werden können.

Claims (5)

1. Etikettenspendgerät (1), mit einem Gehäuse (2) mit einem Boden, sowie einer im Boden angeordneten, an einer Lagerachse (4) gelagerten Gehäuseklappe (3), die um die Lagerachse (4) aufklappbar ist und die auf ihrer der Lagerachse (4) gegenüber­ liegenden Seite in Schließstellung verrastbar ist, wobei die Gehäuseklappe (3) auf der der Lagerachse (4) gegen­ überliegenden Seite durch die Kraft einer Feder (11) mit min­ destens einer starr an der Gehäuseklappe ausgebildeten Sperrklinke (5) hinter eine gehäusefeste Zuhaltung (6) gedrückt ist, und die Gehäuseklappe (3) Transportelemente (10) für ein Trägerband mit Klebeetiketten enthält, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerachse (4) gegen die Kraft der Feder (11) parallel zum Gehäuse (2) verschiebbar ist, und daß die Transportelemente (10) mit der Feder (11) auf der Gehäuseklappe (3), zum Inneren des Etikettenspendgerätes (1) hin, federnd angeordnet sind und bei geschlossener Gehäuse­ klappe (3) im Etikettenspendgerät (1) anschlagen, so daß ihre Feder (11) gleichzeitig die Kraft der Feder (11) auf die Gehäuseklappe (3) bildet.
2. Etikettenspendgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuhaltung (6) und die Sperrklinke (5) jeweils bei der Schließbewegung aufeinandertreffende, derart abgeschrägte Abweisflächen (14, 16) haben, daß die Gehäuseklappe (3) parallel zum Gehäuse (2) gegen die Federkraft (11) verschoben wird, bis die Sperrklinke (5) hinter die Zuhaltung (6) einschnappt.
3. Etikettenspendgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kraft der Feder (11) die Gehäuseklappe (3) schräg in Richtung auf die Zuhaltung (6) vom Gehäuse (2) weg beaufschlagt.
4. Etikettenspendgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß gegeneinander gerichtete Auflageflächen (15, 17) der Sperrklinke (5) und der Zuhaltung (6) hinterschnitten sind.
5. Etikettenspendgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Transportelement (10) eine Gegendruckrolle (10) auf einer in Richtung der Federkraft (11) verschiebbaren Achse (9) an der Gehäuseklappe (3) befestigt ist, die bei geschlossener Gehäuseklappe (3) an einer Transportrolle (12) abgestützt ist, und daß die Achse (9) der Gegendruckrolle (10) durch die Feder (11) in Richtung auf die Transportrolle (12) vorgespannt ist.
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