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Die Erfindung betrifft eine Verschlußanordnung für Taschen, Aktentaschen und Behälter mit Überschlag, die ein kastenförmiges Verschlußunterteil mit einem federbelasteten Riegelteil, einen Griffteil und ein am Überschlag befestigtes Verschlußoberteil mit einer Schließöse umfaßt, wobei ferner der Riegelteil aus dem Verschlußkasten herausgreift und einstückig mit dem Griffteil verbunden ist.
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Eine derartige Verschlußanordnung ist. z. B. aus der CH-PS 3 31 448 bekannt. Die Schließöse ist dort als Bolzen gestaltet, der einen hinterschnittenen Bereich aufweist, mit dem er in der Schließstellung den freien, oberen Rand eines Riegelteiles übergreift. Hierbei durchgreift der Bolzen einen Querschlitz in der Deckplatte des Verschlußkastens und liegt mit seinem freien Ende in einer Ausnehmung einer Grundplatte. Diese Grundplatte ist allerdings nicht die Bodenplatte des Verschlußkastens, sondern ein Gegenkasten oder Deckel deckt diese Grundplatte ab. In dem Gegenkasten ist ferner auf der dem Riegelteil abgewandten Seite der Grundplatte ein Schieber geführt, der zur Verriegelungseinrichtung gehört und mit einem Stift zusammenwirkt, welcher wiederum an dem Riegelteil befestigt ist.
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Zur Erfüllung seiner Funktion weist das aus der CH-PS bekannte Schloß somit zusätzlich zu den Merkmalen des Oberbegriffes eine Vielzahl weiterer Merkmale auf, die zwingend erforderlich sind und dazu führen, daß die Herstellung dieses Schlosses sehr aufwendig ist.
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Hinzu kommt weiter, daß die Befestigung des bekannten Schlosses an einer Tasche, einer Aktentasche od. dgl. eine formschlüssige Aussparung in der Größe des Gegenkastens notwendig macht. Dies ist mit einem erheblichen Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand verbunden.
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Aus dem DE-GM 72 04 011 ist ferner eine Verschlußanordnung zu entnehmen, deren Verschlußkasten mittels Haltelaschen an einer Tasche od. dgl. befestigt wird.
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Der Erfindung liegt gegenüber der Verschlußanordnung nach der CH-PS 3 31 448 die Aufgabe zugrunde, mit weniger Einzelteilen und mit einfacher gestalteten Teilen dieselbe Funktion wie dort zu erzielen, wobei allerdings auch die Befestigung der Verschlußanordnung an der Tasche besonders einfach und unkompliziert sein soll. Schließlich wird auch eine möglichst flache Bauform angestrebt, weil dies schöner und eleganter ist. Voluminöse und hoch über die Taschenoberfläche vorstehende Schlösser bzw. Verschlußanordnungen sind nicht zeitgemäß.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß der Verschlußkasten in seiner Deckplatte und in seiner Grundplatte fluchtende Aussparungen für die Schließöse des Verschlußoberteils aufweist, daß der Griffteil einstückig mit dem Riegelteil über einen Steg verbunden ist und diese im Querschnitt J-förmig sind und daß der Verschlußkasten in an sich bekannter Weise mit Haltelaschen unmittelbar an dem Taschenkörper befestigt wird.
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Durch die fluchtende Anordnung der beiden Aussparungen in der Deckplatte und der Grundplatte des Verschlußkastens wird die angestrebte, niedrige Bauform erzielt. Der Verschlußkasten kann hierdurch zusammen mit seiner Grundplatte sogar flacher sein als die Schließöse des Verschlußoberteils lang ist. Hierbei wird in Kauf genommen, daß die Schließöse in der Schließstellung sogar bis an die Oberfläche des Taschenmaterials herantritt oder sogar etwas in diese eindrückt. Es ist daher zweckmäßig, wenn eine innen in der Tasche angeordnete und mit den Haltelaschen zusammenwirkende Grundplatte ebenfalls eine passende Aussparung aufweist, damit sich das Taschenmaterial frei verformen kann. Im Ergebnis handelt es sich somit bei der Verschlußanordnung um ein Schloß, dessen Bauhöhe nur noch durch die Materialstärken der Deckplatte, des plattenförmigen Riegelteiles und der Grundplatte bestimmt wird.
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Eine herstellungstechnische Vereinfachung ergibt sich ferner durch die einstückige Ausbildung des plattenförmigen Riegelteiles mit dem Griffteil, wobei ferner diese beiden Teile zusammen im Querschnitt J-förmig sind.
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Weitere Merkmale der Erfindung bzw. zweckmäßige Ausgestaltungen gehen aus Unteransprüchen hervor.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher beschrieben. Dabei zeigt
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Fig. 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Verschlußanordnung für Taschen und dgl.;
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Fig. 2 in auseinandergezogener Darstellung Ansichten des Verschlußoberteiles mit der Schließöse und des Verschlußunterteiles nach Abnahme der Grundplatte;
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Fig. 3 in auseinandergezogener Darstellung Seitenansichten des Verschlußoberteiles und des Griff-Riegelteiles;
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Fig. 4 eine Draufsicht auf die Innenseite der Grundplatte mit einem eingesetzten Schließkörper und
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Fig. 5 eine Schnittansicht durch den Verschlußkasten längs der Linie V-V in Fig. 4.
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Eine Verschlußanordnung 1 weist ein kastenförmiges Verschlußunterteil 2 und ein Verschlußoberteil 3 auf, das am Überschlag einer Tasche od. dgl. befestigt wird und eine Schließöse 4 trägt, die beispielsweise eine Auflaufschräge 5 besitzt.
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Das Verschlußunterteil 2 besteht aus einem Verschlußkasten 6, der von einer Deckplatte 7 mit an den vier Rändern umgebogenen Seitenteilen sowie einer Grundplatte 8 gebildet ist. Im Inneren des Verschlußkastens 6 befindet sich, wie vor allem aus Fig. 2 hervorgeht, ein von einer Druckfeder 9 beaufschlagter Riegelteil 10. Zur Befestigung der Grundplatte 8 an der Deckplatte 7 dienen Aussparungen 11 in der Grundplatte 8, durch die umbiegbare Haltelaschen 12 von den Rändern der Seitenteile 13 der Deckplatte 7 greifen.
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Ein zum Öffnen der Verschlußanordnung dienender Griffteil 14 ist mit dem Riegelteil 10 über einen Steg 15 einstückig verbunden, wie vor allem aus der Seitenansicht gemäß Fig. 3 hervorgeht. Der Riegelteil 10, der Griffteil 14 und der Steg 15 besitzen zusammen eine etwa J-förmige Gestalt.
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Der Riegel-Griffteil 10, 14 weist in dem plattenförmigen Riegelteil 10 unmittelbar neben dem Steg 15 eine Ausnehmung 16 auf, durch die zwei weitere, parallel zueinander verlaufende Stege 17 und 18 gebildet sind, die unmittelbar den Riegelteil 10 mit dem Griffteil 14 verbinden. Die Stege 17 und 18 liegen in Ausnehmungen 19 und 20 eines Seitenteiles 13und verbinden den außerhalb des Verschlußkastens 6 befindlichen Griffteil 14 mit dem im Inneren des Verschlußkastens befindlichen Riegelteil 10.
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Die Druckfeder 9 liegt in der Ausnehmung 16 bzw. einer Vertiefung dieser Ausnehmung 16 und stützt sich auf der Innenseite des Seitenteiles 13 ab.
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Schließlich weisen die Deckplatte 7 und die Grundplatte 8 fluchtende Aussparungen 21 bzw. 22 auf, in die die Schließöse 4 des Verschlußoberteiles 3 eingreift. Ein Vorsprung 23 am Riegelteil 10 überdeckt die Aussparungen 21 und 22 und vermag in die Öffnung der Schließöse 4 einzurasten. Um die Schließöse 4 freizugeben, wird der Riegelteil 10 gegen die Kraft der Druckfeder 9 etwas verschoben. Zur Führung des Riegelteiles 10 dienen im Abstand voneinander angeordnete Nasen 24 und 25, zwischen die eine von der Deckplatte 7 vorstehende Rippe 26 ragt, die zugleich die Aussparung 21 auf ihrer einen Seite begrenzt.
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Die Verschlußanordnung 1 kann, wie dies in den Figuren dargestellt ist, mit einem im Verschlußkasten 6 drehbar gelagerten Schließkörper 27 für den Riegelteil 10 versehen sein. Der Schließkörper 27 befindet sich in einer Aussparung 28 des Riegelteiles 10 und ist in diesem grundsätzlich frei drehbar.
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Um den Schließkörper 27 in seinen beiden Endstellungen "Auf" bzw. "Zu" zu fixieren, sind Erhebungen 29 und 30 vorgesehen, die in die Bewegungsbahn des drehbaren Schließkörpers 27 ragen. Diese beiden Erhebungen 29 und 30 besitzen die Gestalt von Halbkugeln und ragen vorzugsweise von der Grundplatte 8 derart in das Innere des Verschlußkastens 6, daß sie entweder den Schließkörper 27 gemäß Fig. 4 zwischen sich aufnehmen oder nach Drehung des Schließkörpers 27 um 90° gemeinsam auf dessen einen Seite liegen. Mit Hilfe der beiden Erhebungen 29 und 30 wird erreicht, daß der Schließkörper 27 sich nicht selbsttätig, d. h. ohne Einsatz des zugehörigen Schlüssels aus seiner jeweiligen Endstellung verdreht und dadurch den Riegelteil 10 entweder freigibt oder sperrt. Bei einer beabsichtigten, mit dem zugehörigen Schlüssel ausgeübten Drehung des Schließkörpers 27 gleitet dieser über die Erhebungen 29 bzw. 30, wobei er ferner an der etwas elastisch nachgebenden Deckplatte 7 anliegt, die den Schließkörper 27 ständig gegen die Erhebungen 29 und 30 drückt.
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Eine derartige Lagensicherung läßt sich vor allem bei solchen drehbaren Schließkörpern 27 einsetzen, die selbst eine im Querschnitt längliche Gestalt besitzen, wie dies bei dem in Fig. 4 dargestellten Schließkörper 27 der Fall ist.
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Die Verschlußanordnung 1 bzw. der Verschlußkasten 6 werden mit Hilfe der Haltelaschen 12 unmittelbar an dem Taschenkörper befestigt. Hierzu werden die Haltelaschen 12 durch das Taschenmaterial gesteckt und nach dem Aufsetzen einer weiteren Halteplatte zur Sicherung und Befestigung umgebogen.
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Zur unmittelbaren Befestigung der Grundplatte 8 an der Deckplatte 7 dienen dabei lediglich beide Haltelaschen 12 a, die daher auch kürzer sind als die anderen Haltelaschen 12.