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Die Erfindung betrifft ein handgeführtes, tragbares Arbeitsgerät mit einem Schwingungsdämpfer zwischen zwei Bauteilen des handgeführten, tragbaren Arbeitsgerätes, insbesondere zwischen einem einen Verbrennungsmotor enthaltenen Gehäuse und einem am Gehäuse festgelegten Handgriff zum Führen des Arbeitsgerätes wie einer Motorkettensäge, einem Trennschleifer, einem Blasgerät oder dgl. nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Aus der
US-A 5,368,107 ist ist eine Motorkettensäge bekannt, bei der ein aus einer Schraubenfeder bestehender Schwingungsdämpfer zwischen dem Gehäuse der Motorkettensäge und deren Handgriff angeordnet ist, wobei jedes der Enden der Schraubenfeder mittels eines radial aufweitbaren Befestigungsdomes festlegbar ist. Hierzu wird der Befestigungsdom durch Einschrauben einer Befestigungsschraube aufgeweitet, wobei bei der Montage nicht vermieden werden kann, daß sich der Befestigungsdom in Drehrichtung der Schraube mitdreht. Dadurch wird in die Schraubenfeder eine Torsionskraft eingeleitet, welche sich regelmäßig nicht abbauen kann, so daß abhängig von der Montage der Schwingungsdämpfer unterschiedliche Wirksamkeit haben kann.
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Zur Fixierung wird eine Sicherungslasche des Sicherungsblechs umgebogen. Das Sicherungsblech ist nur über die Windungen der Schraubenfeder geschoben und stellt keine formschlüssige Sicherung dar.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein handgeführtes, tragbares Arbeitsgerät der gattungsgemäßen Art derart weiterzubilden, daß eine beliebig wiederholbare, torsionsfreie Befestigung des Schwingungsdämpfers zwischen den zu dämpfenden Bauteilen möglich ist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß nach den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Die zwischen den Bauteilen des Arbeitsgeräts mögliche Montage der Schraubenfeder von nur einem ihrer Enden aus gewährleistet eine einfache Montage, wobei eventuell bei der Montage auf die Schraubenfeder einwirkende Drehkräfte abgebaut werden können, da das zweite Ende noch nicht festgelegt ist. Von diesem zweiten Ende aus wird das erste Ende der Schraubenfeder montiert. Bei der Montage an dem zweiten Ende wird die Schraubenfeder gegen eine in Umfangsrichtung wirkende Drehbewegung formschlüssig gesichert, so daß bei der Montage des zweiten Endes auftretende Drehkräfte über den Formschluß abgefangen werden; die Schraubenfeder bleibt torsionsfrei.
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Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Arbeitsgeräts und des dazugehörigen Schwingungsdämpfers ist die Schraubenfeder frei von Torsionskräften, so daß die in gleicher Weise ausgebildeten und montierten Schwingungsdämpfer gleiche schwingungsdämpfende Eigenschaften haben, die ausschließlich durch die Materialeigenschaften der gewählten Schraubenfeder bestimmt sind.
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In Weiterbildung der Erfindung wird zur Montage des ersten Endes der Schraubenfeder dieses durch das zweite Bauteil hindurchgeschraubt. Die Bauteile selbst können so in der gewünschten Montagelage ausgerichtet und durch einfaches Montieren der Schraubenfeder von einem ihrer Enden aus miteinander schwingungsdämpfend verbunden werden. Dadurch ergeben sich Vorteile bei der Herstellung wie bei der Wartung des erfindungsgemäßen Arbeitsgeräts mit Schwingungsdämpfer.
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Zweckmäßig ist das Befestigungselement als Befestigungsmodul aus mehreren miteinander zusammenwirkenden Montageelementen ausgeführt. Das Befestigungsmodul besteht vorteilhaft aus einem das Ende der Schraubenfeder formschlüssig fassenden Anschlußelement, welches drehfest in einer Aufnahme des Bauteils, mit dem das Ende der Schraubenfeder zu verbinden ist, gehalten und gesichert ist. Hierbei kann es vorteilhaft sein, die Schraubenfeder mit einem radial abgewinkelten Endabschnitt der Windung formschlüssig in das Befestigungselement, insbesondere in das zugeordnete Bauteil, an dem die Schraubenfeder festzulegen ist, eingreifen zu lassen.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung, in der nachfolgend im einzelnen beschriebene Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Motorkettensäge mit einem Schwingungsdämpfer,
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2 in Explosionsdarstellung den Schwingungsdämpfer nach 1,
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3 in einer Teilansicht den montierten Schwingungsdämpfer nach 2,
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4 in schematischer Explosionsdarstellung einen zwischen zwei Bauteilen zu montierenden Schwingungsdämpfer,
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5 den Schwingungsdämpfer nach 4 in montierter Stellung,
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6 einen schematischen Axialschnitt durch den Schwingungdämpfer nach 5,
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7 in Explosionsdarstellung das an einem zweiten Ende der Schraubenfeder vorgesehene Befestigungselement,
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8 in perspektivischer Darstellung das montierte Befestigungselement nach 7,
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9 in Explosionsdarstellung ein Ausführungsbeispiel eines weiteren Befestigungselementes,
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10 in perspektivischer Darstellung das an der Schraubenfeder montierte Befestigungselement nach 9,
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11 im Schnitt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Befestigungselementes in Form eines Befestigungsmoduls,
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12 im Schnitt ein das Ende der Schraubenfeder fassendes Anschlußelement des Befestigungsmoduls,
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13 eine Draufsicht auf den Boden des Anschlußelementes nach 12,
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14 eine Draufsicht auf ein mit dem Anschlußelement zusammenwirkendes Verschlußelement,
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15 in schematischer Draufsicht die zwischen dem Anschlußelement und dem Verschlußelement verriegelte Bajonettverbindung,
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16 in perspektivischer Darstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel eines an dem Ende einer Schraubenfeder angeordneten Befestigungselementes,
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17 in perspektivischer Darstellung das montierte Befestigungselement gemäß 16,
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18 in schematischer Darstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Befestigungselementes,
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19 in schematischer Darstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel eines in die Schraubenfeder eingreifenden domartigen Befestigungselementes,
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20 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Befestigungselementes mit einem Teilgewindegang,
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21 in schematischer Darstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Befestigungselementes,
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22 in schematischer Darstellung ein in das Ende einer Schraubenfeder zu montierendes Befestigungselement,
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23 in schematischer Darstellung ein domartiges Befestigungselement,
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24 in schematischer Darstellung ein weiteres, domartiges Befestigungselement,
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25 in schematischer Darstellung ein domartiges, aufweitbares Befestigungselement,
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26 in schematischer Darstellung ein manschettenartiges Befestigungselement zum Festlegen des Endes einer Schraubenfeder.
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Im Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 3 ist die Anordnung eines Schwingungsdämpfers 1 zwischen zwei Bauteilen 3 und 4 an einem handgeführten, tragbaren Arbeitsgerät 2 am Beispiel einer Motorkettensäge dargestellt. Die Motorkettensäge besteht im wesentlichen aus einem ein zweites Bauteil bildenden Gehäuse 4, in dem ein nicht näher dargestellter Verbrennungsmotor zum Antrieb des Arbeitsgerätes angeordnet ist. An dem Gehäuse 4 ist ein das erste Bauteil bildender Griff 3 befestigt, der zum Führen des Arbeitsgerätes dient. Zwischen dem Gehäuse 4 und dem Griff 3 sind Schwingungsdämpfer 1 anzuordnen, um die Vibrationen des Verbrennungsmotors von dem vom Benutzer gehaltenen Handgriff fernzuhalten.
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Die Anordnung des Schwingungsdämpfers 1 ist am Beispiel der Motorkettensäge erläutert; in gleicher Weise sind derartige erfindungsgemäße Schwingungsdämpfer an Trennschleifern, Freischneidegeräten, Blasgeräten oder dgl. verwendbar.
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Der Schwingungsdämpfer 1 besteht aus einer Schraubenfeder 5, die im gezeigten Ausführungsbeispiel zylindrisch gewickelt ist und aus mehreren mit Abstand zueinander liegenden Windungen 6 besteht. Das erste Ende 10 der Schraubenfeder 5 ist nach 2 auf ein insbesondere aus Kunststoff bestehendes, domartiges Befestigungselement 7 des ersten Bauteils 3, nämlich des Griffes, aufgeschraubt, wozu das domartige Befestigungselement 7 ein insbesondere mehrgängiges Außengewinde 8 aufweist. Dabei ist die Schraubenfeder 5 von ihrem zweiten Ende 20 aus gemäß Pfeilrichtung 9 auf den Befestigungsdom 7 aufschraubbar. Das der Schraubenfeder 5 zugewandte Ende 11 des Befestigungsdomes 7 ist hierzu leicht angefast.
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Mit dem anderen, zweiten Ende 20 ist die Schraubenfeder 6 über ein weiteres, vorzugsweise aus Kunststoff bestehendes Befestigungselement 30 an dem zweiten Bauteil 4, nämlich dem Gehäuse des Arbeitsgerätes, festgelegt.
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Das weitere, zweite Befestigungselement 30 ist als Befestigungsmodul aus mehreren miteinander zusammenwirkenden Montageelementen ausgeführt, wobei im wesentlichen ein das Ende 20 der Schraubenfeder 5 formschlüssig fassendes Anschlußelement 31 vorgesehen ist, welches drehfest in einer Aufnahme 32 des Gehäusebauteils 4 gehalten und gesichert ist. Im Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 3 ist das Anschlußelement 31 als in das Ende 20 der Schraubenfeder 5 eingreifender Befestigungsdom 33 ausgebildet, in dessen vorzugsweise mehrgängiges Außengewinde 34 die Endwindungen des Endes 20 der Schraubenfeder 5 eingreifen und axial formschlüssig gehalten sind.
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Zur Montage der Schraubenfeder 5 zwischen den Bauteilen 3 und 4 wird somit die Schraubenfeder 5 zunächst auf das Außengewinde 8 des Befestigungsdomes 7 aufgeschraubt, bis die Stirnseite 12 des ersten Endes an dem Gewindeende 13 des Außengewindes 8 zur Anlage gelangt. Danach wird das als Befestigungsdom 33 ausgebildete Anschlußelement 31 in das zweite Ende 20 der Schraubenfeder 5 eingedreht, bis die Stirnseite 21 der Endwindung an dem Ende des Außengewindes 34 am Anschlußelement 31 anschlägt. Die Schraubenfeder 5 ist über die Gewinde 8 und 34 formschlüssig in Richtung der Längsmittelachse 25 der Schraubenfeder 5 gehalten, wobei die Befestigungselemente 7 und 30 axial mit Abstand zueinander liegen.
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Auf das in gleicher Montagerichtung 9 mit der Schraubenfeder 5 verbundene Anschlußelement 31 wird das Gehäusebauteil 4 aufgesetzt, wobei das Anschlußelement 31 in eine entsprechende Aufnahme 32 des zweiten Bauteils 4 eingreift. Das Anschlußelement 31 weist im Ausführungsbeispiel nach 4 an einer Stirnseite eine Grundplatte 35 auf, die über den Durchmesser des Befestigungsdomes 33 übersteht und deren Rand eine Zahnung 36 aufweist, wie sie zum Beispiel auch in 7 dargestellt ist. Die Zahnung 36 greift in eine innere Gegenzahnung 37 der im zweiten Bauteil 4 vorgesehenen Aufnahme 32 ein, wodurch das Anschlußelement 31 in Umfangsrichtung der Schraubenfeder 5 drehfest mit dem Gehäusebauteil 4 verbunden ist. Zur axialen Sicherung des Anschlußelementes 31 in der Aufnahme 32 wird eine Befestigungsschraube 38 eingedreht, die den Boden der Aufnahme 32 durchsetzt und zentral in den Befestigungsdom 33 eingreift. Es kann zweckmäßig sein, den Befestigungsdom durch Axialschlitze 39 radial aufweitbar zu gestalten, wodurch eine enge Anlage des Außengewindes 34 an den Endwindungen der Schraubenfeder 5 gewährleistet ist. Durch die Zahnung 36 und die Gegenzahnung 37 ist das Anschlußelement 31 und somit die mit ihr verbundene Schraubenfeder 5 gegen eine in Umfangsrichtung (z. B. Pfeilrichtung 14) der Schraubenfeder 5 wirkende Drehbewegung formschlüssig gesichert. Ein unbeabsichtigtes Lösen der den Schwingungsdämpfer bildenden Schraubenfeder ist somit sicher vermieden.
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Wie in den 4 bis 6 gezeigt, kann zur Montage der Schraubenfeder 5 deren erstes Ende 10 durch das zweite Bauteil 4, nämlich das Gehäuse hindurchgeschraubt werden. In den 4 bis 6 sind die Bauteile 3 und 4 des Arbeitsgerätes nur schematisch wiedergegeben. Das Bauteil 3, nämlich der Handgriff, trägt dabei ein buchsenförmiges Befestigungselement 17, welches ausweislich 6 in Form eines Sackloches gestaltet ist und ein insbesondere mehrgängiges Innengewinde 18 aufweist, in welches das Ende 10 der Schraubenfeder 5 einschraubbar ist.
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Das dem ersten Bauteil 4 zugeordnete Befestigungselement 30 ist im Ausführungsbeispiel nach den 4 bis 6 als Durchgangsbohrung 40 mit einem durchgehenden, insbesondere mehrgängigen Innengewinde 41 ausgebildet. Zu diesem als Befestigungsmodul gestalteten Befestigungselement 30 zählt ein Drehanschlag 42, der mit einem radialen Gegenanschlag 22 der Schraubenfeder 5 zusammenwirkt. Der Drehanschlag 42 ist an dem dem ersten Befestigungselement 17 abgewandten Ende der Durchgangsbohrung 17 vorgesehen, insbesondere auf der dem ersten Befestigungselement 17 abgewandten Stirnseite 43 der Durchgangsbohrung 40. Der Gegenanschlag 22 ist durch den radial nach außen abgewinkelten Endabschnitt 23 der letzten Schraubenfederwindung gebildet.
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Zur Montage werden das erste Bauteil 3 und das zweite Bauteil 4 derart zueinander ausgerichtet, daß das Innengewinde 18 des ersten Befestigungselementes 17 und das Innengewinde 41 des zweiten Befestigungselementes 30 etwa auf einer gemeinsamen Längsmittelachse 15 liegen. Sodann wird die Schraubenfeder 5 in Pfeilrichtung 9 in die Durchgangsbohrung 40 in Einschraubdrehrichtung 14 eingeschraubt. Die Einschraubdrehrichtung 14 ist derart gewählt, daß die aufgebrachten Drehkräfte im Sinne eines Verringerns des Windungsdurchmessers wirken. Auf diese Weise ist ein einfaches Eindrehen gewährleistet, wobei die Drehkraft auf das in Pfeilrichtung 9 vorne liegende erste Ende 10 aufgebracht wird. Hierzu ist der Endabschnitt 16 der Endwindung radial nach innen abgewinkelt und kann durch ein Drehwerkzeug gefaßt werden, welches vom anderen, zweiten Ende 20 aus in die Schraubenfeder 5 eingreift. Die Schraubenfeder 5 wird durch das Innengewinde 41 des zweiten Bauteils, nämlich des Gehäusebauteils 4, hindurchgeschraubt, bis das erste Ende 10 in das Innengewinde 18 des ersten Befestigungselementes 17 eingreift, vorzugsweise – wie in 6 dargestellt – am Boden 19 des buchsenförmigen Befestigungselementes 17 anläuft. Die Länge der Schraubenfeder 5 ist derart abgestimmt, daß bei Anlaufen des ersten Endes 10 am Boden 19 des ersten Befestigungselementes 17 der Gegenanschlag 22 den Drehanschlag 42 in Drehrichtung 14 überfahren hat, wozu der Drehanschlag 42 als eine in Einschraubdrehrichtung 14 ansteigende Rampe ausgebildet ist. Der Gegenanschlag 22 liegt axial auf der Stirnseite 43 auf und stellt so sicher, daß das Ende 20 nicht durch das Innengewinde 41 der Durchgangsbohrung 40 durchgeschraubt werden kann; entgegen der Einschraubdrehrichtung 14 liegt bei montierter Schraubenfeder 5 der Gegenanschlag 22 an der senkrechten Anschlagfläche der Rampe 42 an, so daß ein Lösen der Schraubenfeder entgegen Einschraubdrehrichtung 14 sicher verhindert ist. Die Schraubenfeder ist an ihrem zweiten Ende 20 am Befestigungselement 30 gegen eine in Umfangsrichtung wirkende Drehbewegung formschlüssig gesichert, und zwar in Einschraubdrehrichtung 14 durch axiale Anlage an der Stirnseite 43 und entgegen der Einschraubdrehrichtung 14 durch den sperrenden Drehanschlag 42.
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Im Ausführungsbeispiel nach den 7 und 8 ist das erste Ende 10 der Schraubenfeder 5 mit einem radial in den Durchmesser der Schraubenfeder abgewinkelten Endabschnitt 16 versehen, um die Schraubenfeder – wie in 6 dargestellt – in ein buchsenförmiges Befestigungselement 17 einzuschrauben. Das andere, zweite Ende 20 der Schraubenfeder wird zur drehfest formschlüssigen Verbindung mit dem Gehäusebauteil 4 auf ein Anschlußelement 31 entsprechend 2 aufgeschraubt, welches als Befestigungsdom 33 mit Außengewinde 34 ausgebildet ist. Die stirnseitig ausgebildete Grundplatte 35 steht mit ihrem Rand über den Durchmesser des Befestigungsdomes 33 über und weist eine über den Rand gleichmäßig ausgebildete Zahnung 36 auf, die in eine entsprechende Gegenzahnung 37 einer becherförmigen Aufnahme 32 eingreift. Die Aufnahme 32 ist vorzugsweise einteilig mit dem Gehäusebauteil 4 ausgebildet, so daß das drehfest in die Zahnung 37 eingreifende Anschlußelement 31 drehfest mit dem Gehäusebauteil 4 verbunden ist.
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Wie 8 zeigt, entspricht die Höhe H der becherförmigen Aufnahme 32 etwa der Höhe h des Außengewindes 34 des Befestigungsdomes 31, so daß in der montierten Lage gemäß 8 auch das Ende 20 der Schraubenfeder von der Aufnahme 32 umgriffen ist. Bevorzugt erfolgt dies mit nur geringem Spiel, wodurch das Ende 20 der Schraubenfeder 5 gegen Aufweiten durch die Wandung der Aufnahme 32 gesichert ist. Das Ende 20 der Schraubenfeder 5 liegt zwischen dem Außengewinde 34 des Befestigungsdomes 33 und der inneren Zahnung 37 der Aufnahme 32. Bevorzugt ist die Zahnung 37 über den Umfang endlos und über die gesamte Höhe H der Aufnahme 32 ausgebildet.
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Zur axialen Sicherung des Anschlußelementes 31 in der Aufnahme 32 wird in den Befestigungsdom 33 eine Befestigungsschraube 38 eingeschraubt. Da das Befestigungselement 30 bevorzugt aus Kunststoff besteht, kann die Schraube 38 eine selbstschneidende Gewindeschraube sein, die in eine Zentralbohrung 24 des Befestigungsdomes 33 einzuschrauben ist.
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Im Ausführungsbeispiel nach den 9 und 10 ist ein weiteres Befestigungselement 30 bevorzugt für das zweite Ende 20 der Schraubenfeder 5 vorgesehen. Die Schraubenfeder 5 wird – wie zum Ausführungsbeispiel nach 6 beschrieben – mit dem ersten Ende 10 voraus in ein erstes buchsenförmiges Befestigungselement eingeschraubt, wonach dann am zweiten Ende 20 das weitere Befestigungselement 30 montiert wird. Im Ausführungsbeispiel nach den 9 und 10 besteht das weitere Befestigungselement 30 aus einem buchsenförmigen Anschlußelement 31, welches das zu haltende Ende 20 der Schraubenfeder übergreift und ein entsprechendes Innengewinde 41 aufweist. Das Anschlußelement 31 besteht aus zwei Buchsenhälften 44 und 45, die radial zu einer Buchse zusammengefügt werden. Beide Buchsenhälften 44, 45 weisen einander übergreifende Bodenflächen 46 auf, auf denen ein in das Ende 20 der Schraubenfeder 5 einragender Schraubdom 47 aufsitzt, insbesondere drehfest gehalten ist. Zur Montage des Befestigungselementes werden zunächst der Schraubdom 47 axial in das Ende 20 der Schraubenfeder 5 eingesetzt und danach die beiden Buchsenhälften 44 und 45 radial auf das Ende 20 aufgesetzt, wobei die Federwindungen in das Innengewinde 41 der Buchsenhälften 45 und 46 zu liegen kommen. Zur drehfesten Verbindung der Schraubenfeder 5 mit dem Anschlußelement 31 des Befestigungselementes 30 ist der Endabschnitt 22 der Endwindung radial nach außen abgewinkelt und greift in eine entsprechende Öffnung 26 der einen Buchsenhälfte 44 ein. Die Öffnung liegt bevorzugt in einer äußeren Axialrippe 48, die radial über die Außenwandung der Buchsenhälfte 44 vorsteht. Bevorzugt endet der Endabschnitt 23 in der Öffnung 26, so daß der Endabschnitt 23 nicht aus der Rippe 48 vorsteht. Das so auf dem Ende 20 festgelegte Anschlußelement 31 wird axial in die Aufnahme 32 eingesetzt, welche eine der Rippe 48 entsprechende innere Axialnut 49 aufweist, über welche das Anschlußelement 31 drehfest in der Aufnahme 32 gehalten ist. Eine in den Befestigungsdom 47 eingreifende Befestigungsschraube 38 sichert das Anschlußelement 31 axial in der Aufnahme 32, wodurch das Federende 20 an dem Gehäusebauteil 4 des Arbeitsgerätes sowohl axial unverlierbar als auch formschlüssig drehfest festgelegt ist. Die Befestigungsschraube 38 durchgreift den Boden der Aufnahme 32 ebenso wie die Bodenflächen 46 der Buchsenhälften 44 und 45 und greift in den Schraubdom 47 ein, der zweckmäßig als radial aufweitbares Bauteil vorgesehen sein kann. Mit dem Einschrauben der Befestigungsschraube 38 wird dann der Schraubdom 47 radial aufgeweitet und sichert so die Windungen des Endes 20 im Innengewinde 41 der Buchsenhälften 44 und 45. Die montierte Stellung des Befestigungselementes 30 am Ende 20 der Schraubenfeder 5 ist in 10 gezeigt.
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Das Ausführungsbeispiel nach den 11 bis 15 entspricht dem Prinzip des Ausführungsbeispieles nach den 9 und 10. Ausgehend von dem Ende 20 der Schraubenfeder 5 wird das Ende 10 in einem buchsenförmigen Befestigungselement 17 fixiert, wobei das buchsenförmige Befestigungselement 17 in diesem gezeigten Ausführungsbeispiel über eine Befestigungsschraube 50 an dem ersten Bauteil 3 festgelegt sein kann.
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Über das Ende 20 der Schraubenfeder 5 wird dann ein buchsenförmiges Anschlußelement 31 montiert, welches aus zwei Buchsenhälften 44 und 45 besteht, deren Bodenflächen 46 über ein Filmscharnier 29 miteinander verbunden sind. In den Bodenflächen 46 ist – wie 13 zeigt – ein Querschlitz 28 vorgesehen, der zum Eingriff eines bajonettartigen Verschlußgliedes 51 eines Verschlußdeckels 52 dient.
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Jede Buchsenhälfte 44, 45 weist einen äußeren, zapfenartigen Rippenansatz 27 auf, dem entsprechende Axialnuten 49 in der gehäusefesten Aufnahme 32 zugeordnet sind. Die gehäusefeste Aufnahme ist als Durchgangsöffnung mit einer inneren Ringschulter 53 ausgebildet, auf der der Boden des Anschlußelementes 31 aufliegt. Von dem dem ersten Ende 10 abgewandten Ende der Durchgangsöffnung der Aufnahme 32 ist der Verschlußdeckel 52 aufgesetzt, der sich ebenfalls an der Ringschulter 53 abstützt und mit seinem Verschlußglied 51 den Schlitz 28 im Boden 46 des Anschlußelementes 31 durchgreift. Wie aus der Draufsicht nach 15 ersichtlich, wird der Verschlußdeckel 52 mit seinem im Querschlitz 28 liegenden Verschlußglied 51 um 90° relativ zum buchsenförmigen Anschlußelement 31 gedreht, welches über die Rippenansätze 27 drehfest in der Aufnahme 32 liegt. Das Verschlußglied 51 übergreift in der in 15 gezeigten Verriegelungsstellung die Längsränder des Querschlitzes 28, wodurch axial eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Verschlußdeckel 52 und dem buchsenförmigen Anschlußelement 31 gegeben ist. Durch diese Bajonettverbindung ist das buchsenförmige Anschlußelement 31 in der Aufnahme 32 des Bauteils 4 festgelegt.
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Im Ausführungsbeispiel nach den 16 bis 18 ergänzt das halbzylindrisch ausgeführte Anschlußelement 31' die gehäusefeste Aufnahme 32' radial zu einer das Ende 20 der Schraubenfeder 5 vollständig umgreifenden Buchse, über die die Schraubenfeder 5 fest mit dem Bauteil 4 des Arbeitsgerätes verbunden ist. Zur drehfesten Fixierung des Endes 20 ist der Endabschnitt 23 der Windung radial nach außen abgewinkelt und durchgreift eine Öffnung 26 in der Aufnahme 32'. Wie 17 zeigt, ragt in der montierten Stellung der Endabschnitt 23 aus der teilzylindrischen Aufnahme 32' heraus. Die teilzylindrische Aufnahme 31' ist mittels einer Befestigungsschraube 38 am Bauteil 4 des Arbeitsgerätes festgelegt.
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Im Ausführungsbeispiel nach den 16 und 17 ergänzen sich das teilzylindrische Anschlußelement 31' mit der teilzylindrischen Aufnahme 32' zu dem Befestigungselement 30.
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Im Ausführungsbeispiel nach 18 ist die Aufnahme 32' U-förmig gestaltet, wobei zwischen den Schenkeln 60 der Aufnahme 32' ein Querstück 61 gehalten ist, welches die teilzylindrische Aufnahme 31' hält. Das Querstück 61 ist mittels einer Befestigungsschraube 38 festgelegt, die das Querstück und entsprechende Öffnungen in den Schenkeln 60 durchgreift.
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Im Ausführungsbeispiel nach 19 ist ein Befestigungselement 70 gezeigt, welches aus einem Zapfen 71 besteht, der zum Beispiel in das Ende 20 einer Schraubenfeder 5 eingreift. Der Zapfen 71 zeigt eine Umfangsnut 72, die zur Halterung eines Sicherungsringes 73 dient. Nach Aufsetzen der Schraubenfeder 5 auf den Zapfen 21 wird zwischen die mit Abstand zueinander liegenden Windungen 6 der Schraubenfeder der Sicherungsring 73 in der Umfangsnut 72 fixiert, wodurch die Schraubenfeder 5 axial unverlierbar auf dem Zapfen 71 gehalten ist. Der Zapfen 71 kann am Bauteil 4 des Arbeitsgerätes festgeschraubt oder einteilig mit dem Bauteil 4 ausgeführt sein.
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Alternativ zum Sicherungsring 73 ist ein Sicherungsstift 73' einsetzbar, der unverlierbar in eine entsprechende Querbohrung 72' des Zapfens 71 einsetzbar ist und dessen Enden zwischen den Windungen 6 der Schraubenfeder 5 liegen.
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Im Ausführungsbeispiel nach 20 ist der Zapfen 71 mit einem Teilgewindegang 74 von weniger als 360° versehen. Die Schraubenfeder 5 wird mit ihrem Ende 20 auf den Zapfen 71 aufgeschraubt, wonach der Zapfen 71 in eine hülsenförmige Aufnahme 32 eingesetzt wird, so daß die Windungen 6 der Schraubenfeder zwischen dem Zapfen 71 und der Wand der Aufnahme 32 gehalten sind. über den Teilgewindegang 74 ist die Schraubenfeder 5 axial unverlierbar gesichert, wobei eine drehfeste Fixierung der Schraubenfeder 5 durch die vorstehend beschriebenen Mittel erfolgen kann.
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In Abweichung vom Ausführungsbeispiel nach 20 kann der Zapfen 71 an seinem der Schraubenfeder 5 zugewandten Ende tellerartig erweitert sein, wobei der Abschlußteller 75 einen Durchmesser D aufweist, der größer als der Innendurchmesser d des Endes 20 der Schraubenfeder ist. Zur unverlierbaren Verbindung der Schraubenfeder 5 mit dem Zapfen 71 des Bauteils 4 wird die Schraubenfeder entweder auf den Abschlußteller 75 aufgeschraubt oder durch Aufweitung der Windungen 6 axial auf den Teller 75 aufgeschoben. Die drehfeste Fixierung der Schraubenfeder 5 erfolgt durch die vorstehend beschriebenen Mittel.
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Im Ausführungsbeispiel nach den 22 bis 25 sind unterschiedlich gestaltete Befestigungsdome 33 gezeigt, wie sie zur Festlegung der Schraubenfeder 5 an einem Bauteil 4 des Arbeitsgerätes verwendet werden können. Im Ausführungsbeispiel nach 22 ist der Befestigungsdom 33 einteilig mit dem Bauteil 4 ausgeführt und weist ein Außengewinde 34 auf, auf das das Ende 20 der Schraubenfeder 5 aufgeschraubt wird. Mittels einer Befestigungsschraube 38, durch deren Einschrauben der Befestigungsdom 33 radial erweitert werden kann, wird eine sichere Fixierung des Endes 20 auf dem Befestigungsdom 33 erreicht.
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Es kann zweckmäßig sein, den Befestigungsdom 33 als vom Bauteil 4 getrenntes Element auszuführen, wie dies in 23 dargestellt ist. Mittels der Befestigungsschraube 38, die das Bauteil 4 durchgreift, wird der Befestigungsdom 33 dann mit dem Bauteil 4 verbunden.
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Es kann zweckmäßig sein, den Befestigungsdom gemäß 24 mit einem Haltezapfen 55 zu versehen, der eine entsprechende Öffnung im Bauteil 4 durchgreift und mittels einer Querschraube 56 am Bauteil 4 zumindest axial unverlierbar gesichert wird.
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Ein dübelartiger Befestigungsdom 33 ist nach 25 mittels Axialschlitzen 39 in vier Segmente unterteilt, welche durch axiales Eintreiben eines Spreizgliedes 57 radial verdrängt werden, wodurch sich der Befestigungsdom 33 radial aufweitet und eine feste Anlage an die im Außengewinde 34 liegenden Windungen der Schraubenfeder 5 gewährleisten. Anstelle des Spreizgliedes 57 kann auch eine Befestigungsschraube 38 eingeschraubt werden, die gleichzeitig zur Halterung des spreizbaren Befestigungsdomes 33 am Bauteil 4 dienen kann.
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Im Ausführungsbeispiel nach 26 wird das eine Ende 10 der Schraubenfeder mittels einer Befestigungsschraube an einem Bauteil festgelegt; das andere Ende 20 ist durch eine Windung, insbesondere eine Spiralwindung größeren Durchmessers gebildet, die von einer auf die Schraubenfeder 5 auffädelbaren Blende 66 übergriffen wird. Der Innendurchmesser I der Blendenöffnung entspricht dem Außendurchmesser i der Schraubenfeder, ist aber kleiner als der maximale Außendurchmesser des erweiterten Endes 20. Mittels im Rand der Blende eingreifender Schrauben ist die Blende 66 ohne Ausüben einer Drehkraft auf die Schraubenfeder 5 am Bauteil festzulegen, welches mit dem Ende 20 der Schraubenfeder 5 zu verbinden ist.