DE19929135A1 - Stapelbarer Einkaufswagen - Google Patents
Stapelbarer EinkaufswagenInfo
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- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
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- B62B3/00—Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor
- B62B3/14—Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by provisions for nesting or stacking, e.g. shopping trolleys
- B62B3/1408—Display devices mounted on it, e.g. advertisement displays
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Einkaufswagen (1) mit einem Kindersitz (5), der zumindest einen Sitz (6) und eine Rückenlehne (7) aufweist, wobei sich an der Rückenlehne (7) eine Informationseinrichtung (11) befindet, die zum Tragen von wenigstens einem plakatartigen Informationsträger (19) bestimmt ist und wobei die Rückenlehne (7) horizontale und vertikale Stäbe (8, 9) aufweist. DOLLAR A Es wird vorgeschlagen, daß DOLLAR A - die Rückenlehne (7) eine Öffnung (10) aufweist; DOLLAR A - die Öffnung (10) durch die Informationseinrichtung (11) zumindest teilweise bedeckt ist; DOLLAR A - die Informationseinrichtung (11) wenigstens zwei Halteelemente (12) und ein Zwischenstück (16) aufweist; DOLLAR A - die Halteelemente (12) oder das Zwischenstück (16) mit wenigstens einer Einrichtung (14) zur Aufnahme eines Informationsträgers (19) ausgestattet sind; DOLLAR A - die Halteelemente (12) zum Befestigen an wenigstens zwei Stäben (8 oder 9) bestimmt sind.
Description
Die Erfindung betrifft einen Einkaufswagen mit einem Kindersitz, der zumindest einen
Sitz und eine Rückenlehne aufweist, wobei sich an der Rückenlehne eine Informati
onseinrichtung befindet, die zum Tragen von wenigstens einem plakatartigen Informa
tionsträger bestimmt ist und wobei die Rückenlehne horizontale und vertikale Stäbe
aufweist.
Ein Einkaufswagen dieser Art ist in der US-Patentschrift 2,890,057 beschrieben. An
der Rückenlehne dieses Einkaufswagens ist wenigstens eine in Form einer simplen
Blechplatte gestaltete Informationseinrichtung angeordnet, wobei die Blechplatte an
vertikalen Stäben der Rückenlehne angeschweißt ist. Die Blechplatte kann, als Infor
mationsträger vorgesehen, beschriftet oder mit Informationen beklebt werden. Es ist
bekannt, daß zum Anschweißen einer Blechplatte an aus Draht bestehenden Stäben ein
erhöhter Fertigungsaufwand notwendig ist. Die Blechplatte muß z. B. mit mindestens
einer Sicke ausgestattet werden, damit sie überhaupt mittels Punktschweißung an den
Stäben angeschweißt werden kann.
Durch die US-Patentschrift 3,782,747 ist ein Einkaufswagen bekannt, der ebenfalls zur
Gattung der hier vorliegenden Einkaufswagen gerechnet werden kann. Die Informati
onseinrichtung dieses Einkaufswagens ist durch ein Werbeplakat gebildet, das oben
und unten mit Vorsprüngen ausgestattet ist, die um je einen horizontalen Stab der Rü
ckenlehne gebogen und anschließend zusätzlich gegen Lösen gesichert werden. Die so
gestaltete Informationseinrichtung liegt an den Stäben der Rückenlehne an. Sie ist
kompliziert in der Herstellung bzw. läßt beim Herstellvorgang relativ viel Abfall ent
stehen und ist nur in umständlicher Weise an der Rückenlehne befestigbar.
Es ist bekannt, bei Eingangsanlagen in SB-Märkten an den Türflügeln der Türen eine
Informationseinrichtung anzubringen. Die Türflügel weisen dabei einen als "liegendes
U" gestalteten Rohrbügel auf. Am oberen und am unteren horizontalen Rohrabschnitt
des Rohrbügels ist je ein Halteprofil spiegelbildlich angeordnet. Die Halteprofile um
fassen rastschlüssig je einen Rohrabschnitt und weisen je eine zueinander gerichtete
Nut auf, in welche eine Tafel oder Platte eingesetzt ist. Auf der Platte der so gestalteten
Informationseinrichtung ist üblicherweise ein die Durchgangsrichtung anzeigender
Pfeil sowie auf der Rückseite ein "Durchgang-gesperrt"-Zeichen aufgedruckt. Diese
beiden Informationen sollen signalisieren, daß ein durch eine derartige Türe ver
schließbarer Durchgang nur in einer Richtung passiert werden kann. Ein wechselndes
Anbringen anderer Informationen ist hier nicht notwendig und auch nicht erwünscht.
Es ist Aufgabe der Erfindung, an der Rückenlehne des Kindersitzes eines Einkaufswa
gens der hier vorliegenden Art eine Informationseinrichtung so anzubringen, daß für
deren Befestigen
- - weder ein Anschweißen
- - noch ein Umbiegen und Sichern von Teilabschnitten der Informationseinrichtung erforderlich ist.
Ferner soll die Informationseinrichtung so gestaltet sein,
- - daß durch die angebrachte Informationseinrichtung auch weiterhin ein bequemes Anlehnen an die Rückenlehne ermöglicht wird.
Die Lösung der Aufgabe ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- - die Rückenlehne weist eine Öffnung auf;
- - die Öffnung ist durch die Informationseinrichtung zumindest teilweise bedeckt;
- - die Informationseinrichtung weist wenigstens zwei Halteelemente und ein Zwi schenstück auf;
- - die Halteelemente oder das Zwischenstück sind mit wenigstens einer Einrichtung zur Aufnahme eines Informationsträgers ausgestattet;
- - die Halteelemente sind zum rastschlüssigen Befestigen an wenigstens zwei Stäben bestimmt.
Die Informationseinrichtung läßt sich schnappschlüssig auf die Rückenlehne aufsetzen,
so daß keine aufwendigen Befestigungsverfahren erforderlich sind.
Das Zwischenstück der Informationseinrichtung befindet sich bevorzugt innerhalb des
von der Seite betrachteten Grundrisses der vertikalen Stäbe der Rückenlehne. Dadurch
behält die Rückenlehne ihren Charakter als solche bei. Ein Anlehnen ist auf bequeme
Weise möglich, da das so angeordnete Zwischenstück keine hinderlichen Erhöhungen,
Vorsprünge oder dergleichen entstehen läßt.
Die Einrichtung zur Aufnahme eines Informationsträgers ist bevorzugt taschenförmig
oder als Nut gestaltet. Dadurch ist ein bequemes Auswechseln von bevorzugt tafel-
oder plakatartigen Informationsträgern möglich, ohne daß die Informationseinrichtung
von der Rückenlehne abgenommen zu werden braucht.
Sowohl die Halteprofile als auch das Zwischenstück sind einfach gestaltete Gebilde,
die eine kostengünstige Herstellung der Informationseinrichtung erlauben.
Die Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen mit einem Kindersitz und einer Informationseinrichtung ausgestatteten
Einkaufswagen;
Fig. 2 einen Schnitt durch eine Rückenlehne im Bereich einer aus drei Teilen beste
henden Informationseinrichtung;
Fig. 3 den Querschnitt eines Halteprofiles;
Fig. 4 einen Schnitt durch eine einstückig gestaltete Informationseinrichtung;
Fig. 5 eine Informationseinrichtung in Anlehnung an Fig. 4 in auf die Stäbe der Rüc
kenlehne aufgesetztem Zustand sowie
Fig. 6 eine weitere Variante.
Fig. 1 zeigt einen mit einem Kindersitz 5 ausgestatteten Einkaufswagen 1. Die Form
des üblicherweise mit weiteren Wagen stapelbaren Einkaufswagens 1 ist im Grunde
unerheblich. Wichtig ist, daß der Kindersitz 5 des Einkaufswagens 1 zumindest einen
Sitz 6 und eine Rückenlehne 7 zum Transportieren eines Kindes aufweist. Die Rücken
lehne 7 weist horizontale und vertikale Stäbe 8, 9 auf. An der Rückenlehne 7 ist eine
flächige Informationseinrichtung 11 angeordnet, die dem Benutzer des Einkaufswa
gens 1 Informationen vermitteln soll. Die Rückenlehne 7 weist eine Öffnung 10 auf,
die durch die Informationseinrichtung 1 zumindest teilweise bedeckt ist. Zum Kin
dersitz 5 gehört im Beispiel auch eine Rückwand 4, welche die Rückseite 3 des Korbes
2 des Einkaufswagens 1 verschließt. Gewöhnlich sind die Rückwand 4, der Sitz 6 und
die Rückenlehne 7 in bekannter Weise gegeneinander beweglich so verbunden, daß
sich der so gestaltete Kindersitz 5 zu einem flachen, raumsparenden Paket zusammen
falten läßt.
Fig. 2 zeigt einen Teil der Rückenlehne 7 in einer Schnittdarstellung in Gebrauchslage.
Die Rückenlehne 7 ist ein flächiges Gebilde, das zum größten Teil aus sich kreuzenden
und vertikalen Stäben 8, 9 besteht. Die Öffnung 10 in der Rückenlehne 7 wird oben
durch einen oberen horizontalen Stab 8a, nach unten durch einen unteren horizontalen
Stab 8b und zu den beiden Seiten von je einem vertikalen Stab 9 begrenzt. Die Öff
nung 10 besitzt eine rechteckige oder quadratische Form. Die an der Öffnung 10 ange
ordnete Informationseinrichtung 11 weist zwei längs verlaufende Halteelemente 12
auf, die auf den oberen und auf den unteren horizontalen Stab 8a, 8b rastschlüssig auf
gesetzt sind. Zur Informationseinrichtung 11 gehört auch ein bevorzugt aus Blech ge
bildetes Zwischenstück 16. Das Zwischenstück 16 wird von den Halteprofilen 12 ge
tragen. Zu diesem Zweck weist jedes Halteelement 12 eine Nut 13 auf, in welche der
obere und der untere Rand 17, 18 des Zwischenstückes 16 eingefügt ist. Die Halteele
mente 12 und deren Nuten 13 sind so angeordnet, daß sich das Zwischenstück 16 in
nerhalb des von der Seite betrachteten Grundrisses 20 der vertikalen Stäbe 9 befndet.
Die Halteelemente 12 weisen wenigstens eine weitere Nut 14 auf, die eine Einrichtung
zur auswechselbaren Aufnahme eines flächigen, plakatartigen Informationsträgers 19
bildet. Die Halteelemente 12 sind gegeneinander gerichtet oder spiegelbildlich zuein
ander an der Rückenlehne 7 angeordnet. Die Informationseinrichtung 11 ist somit aus
drei Teilen, nämlich aus zwei Halteelementen 12 und einem Zwischenstück 16 gebil
det.
Fig. 3 zeigt den Querschnitt eines Halteelementes 12. Die Halteelemente 12 liegen in
stabartiger Form vor. Jedes Halteelement 12 weist einen gekrümmten Abschnitt 15 auf,
der zum rastschlüssigen Ergreifen eines horizontalen Stabes 8a oder 8b bestimmt ist.
An den Abschnitt 15 schließen drei Nuten 13, 14 an. Die Nut 13 ist für die Aufnahme
der Zwischenplatte 16 bestimmt, während die beiden anderen Nuten 14, rechts und
links von der Nut 13 angeordnet jeweils eine Einrichtung zur Aufnahme je eines In
formationsträgers 19 bilden. Anstelle von zwei Nuten 14 kann auch nur eine Nut 14
vorgesehen sein. Das Zwischenstück 16 und der wenigstens eine Informationsträger 19
befinden sich zwischen den beiden vertikalen Stäben 9, die die seitlichen Begrenzun
gen der Öffnung 10 bilden.
Während in den Ausführungen zu Fig. 2 und 3 eine aus drei Teilen bestehende Infor
mationseinrichtung 11 beschrieben wurde, zeigen die nachfolgenden Fig. 4 bis 6
einstückig gestaltete Informationseinrichtungen 11.
Die in Fig. 4 im Schnitt dargestellte Informationseinrichtung 11 weist ein an die beiden
Halteelemente 12 angeformtes Zwischenstück 16 auf. Die Informationseinrichtung 11
ist als einstückiges Kunststoffteil gestaltet. Die Informationseinrichtung 11 besitzt
wenigstens eine Einrichtung 14 zur Aufnahme eines Informationsträgers 19, wie dies
in Fig. 3 beschrieben ist. Wird die Informationseinrichtung 11 im Bereich der Öffnung
10 der Rückenlehne 7 mit Hilfe der Halteelemente 12 auf Stäbe aufgesetzt, befinden
sich Teile der Halteelemente 12 sowie das Zwischenstück 16 innerhalb des von der
Seite betrachteten Grundrisses der vertikalen Stäbe 9. Die Öffnung 10 der Rückenlehne
7 ist durch die Informationseinrichtung 11 zumindest teilweise bedeckt.
Fig. 5 zeigt in einer Vorderansicht eine Informationseinrichtung 11, wie sie größten
teils in Fig. 4 beschrieben ist. Allerdings befindet sich hier die wenigstens eine Ein
richtung 14 zur Aufnahme eines Informationsträgers 19 nicht an den Halteelementen
12, sondern am Zwischenstück 16. Die in der Zeichnung dargestellten gestrichelten
Linien 21 zeigen eine von wenigstens einer Seite des Zwischenstückes 16 aus zugäng
liche Nut 22, die zur Aufnahme eines plakatartigen Informationsträgers 19 bestimmt
ist. Die so gestaltete taschenartige Einrichtung 14 kann zu beiden Seiten einer Zwi
schenwand 23 vorgesehen sein, die zur Bildung des Zwischenstückes 16 beiträgt.
Ebenfalls auf mindestens einer der beiden Seiten (Vorder- und Rückseite) ist am Zwi
schenstück 16 eine Umrandung 24 vorgesehen, die wie ein Fenster oder wie ein Bilder
rahmen wirkt, um so den Blick auf einen von der Einrichtung 14 getragenen Informati
onsträger 19 freizugeben. Die am Zwischenstück 16 angeformten Halteelemente 12
umgreifen rastschlüssig die beiden horizontalen Stäbe 8a und 8b, welche einen Teil der
Umrandung der Öffnung 10 bilden. Im Beispiel ist die Breite A der Halteelemente 12
größer als die Breite B des Zwischenstückes 16. In der Zeichnung ist ein plakatartiger
Informationsträger 19 dargestellt, wobei der eingezeichnete Pfeil verdeutlichen soll,
daß der Informationsträger 19 von der Seite aus in die taschenartige Einrichtung 14
einschiebbar ist. Am Zwischenstück 16 können horizontal angeordnete Durchbrüche
25 vorgesehen sein, die dazu dienen, geeignete Sicherungsmittel aufzunehmen, mit
deren Hilfe sich ein Informationsträger 19 an der Informationseinrichtung 11 unver
lierbar befestigen läßt.
Bei der in Fig. 6 dargestellten Informationseinrichtung 11 sind die Halteelemente 12
senkrecht angeordnet und umgreifen rastschlüssig zwei vertikale Stäbe 9, die wie
derum einen Teil der Öffnung 10 bilden. Die Öffnung 10 der Rückenlehne 7 ist durch
die Informationseinrichtung 11 zumindest teilweise bedeckt. Bei allen hier beschriebe
nen Ausführungsbeispielen ist es jedoch durchaus möglich, die Informationseinrich
tung 11 so groß zu gestalten, daß die Öffnung 10 vollständig bedeckt ist. Der einge
zeichnete Pfeil verdeutlicht, daß ein Informationsträger 19 von oben her in die ta
schenartige Einrichtung 14 einsetzbar ist.
Claims (11)
1. Einkaufswagen (1) mit einem Kindersitz (5), der zumindest einen Sitz (6) und eine
Rückenlehne (7) aufweist, wobei sich an der Rückenlehne (7) eine Informationsein
richtung (11) befindet, die zum Tragen von wenigstens einem plakatartigen Infor
mationsträger (19) bestimmt ist und wobei die Rückenlehne (7) horizontale und
vertikale Stäbe (8, 9) aufweist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- - die Rückenlehne (7) weist eine Öffnung (10) auf;
- - die Öffnung (10) ist durch die Informationseinrichtung (11) zumindest teilweise bedeckt;
- - die Informationseinrichtung (11) weist wenigstens zwei Halteelemente (12) und ein Zwischenstück (16) auf;
- - die Halteelemente (12) oder das Zwischenstück (16) sind mit wenigstens einer Einrichtung (14) zur Aufnahme eines Informationsträgers (19) ausgestattet;
- - die Halteelemente (12) sind zum Befestigen an wenigstens zwei Stäben (8 oder 9) bestimmt.
2. Einkaufswagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischen
stück (16) an den Halteelementen (12) lösbar befestigt ist.
3. Einkaufswagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischen
stück (16) an den Halteelementen (12) angeformt ist.
4. Einkaufswagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltee
lemente (12) stabartig ausgebildet sind.
5. Einkaufswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
sich das Zwischenstück (16) innerhalb des von der Seite betrachteten Grundrisses
der vertikalen Stäbe (9) befindet.
6. Einkaufswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Einrichtung (14) zur Aufnahme eines Informationsträgers (19) am Zwi
schenstück (16) befindet.
7. Einkaufswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung (14) zu beiden Seiten einer Zwischenwand (23) angeordnet ist, die
zur Bildung des Zwischenstückes (16) beiträgt.
8. Einkaufswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
auf mindestens einer der beiden Seiten des Zwischenstückes (16) eine fenster- oder
bilderrahmenartige Umrandung (24) vorgesehen ist.
9. Einkaufswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Breite der Halteelemente (12) größer ist als die Breite des Zwischenstückes (16).
10. Einkaufswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Informationseinrichtung (11) so gestaltet ist, daß wenigstens ein Informations
träger (19) entweder von oben oder von der Seite aus in die Einrichtung (14) ein
setzbar ist.
11. Einkaufswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
am Zwischenstück (16) horizontale Durchbrüche (25) zur Aufnahme von Siche
rungsmitteln vorgesehen sind, mit deren Hilfe ein Informationsträger (19) unverlier
bar an der Informationseinrichtung (11) befestigbar ist.
Priority Applications (5)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1999129135 DE19929135A1 (de) | 1999-06-25 | 1999-06-25 | Stapelbarer Einkaufswagen |
PCT/DE1999/003335 WO2000023311A1 (de) | 1998-10-20 | 1999-10-14 | Einkaufswagen |
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DE59903826T DE59903826D1 (de) | 1998-10-20 | 1999-10-14 | Einkaufswagen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1999129135 DE19929135A1 (de) | 1999-06-25 | 1999-06-25 | Stapelbarer Einkaufswagen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19929135A1 true DE19929135A1 (de) | 2000-12-28 |
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ID=7912511
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Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1999129135 Withdrawn DE19929135A1 (de) | 1998-10-20 | 1999-06-25 | Stapelbarer Einkaufswagen |
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Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19929135A1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
FR2847223A1 (fr) * | 2002-11-14 | 2004-05-21 | Meddeb Jean Pierre El | Dispositif en kit modulable avec glissieres semi-cylindriques permettant de recouvrir les chariots libre service de publicite ou d'information |
USD923276S1 (en) | 2018-04-05 | 2021-06-22 | Safran Cabin Netherlands N.v. | Trolley |
-
1999
- 1999-06-25 DE DE1999129135 patent/DE19929135A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
FR2847223A1 (fr) * | 2002-11-14 | 2004-05-21 | Meddeb Jean Pierre El | Dispositif en kit modulable avec glissieres semi-cylindriques permettant de recouvrir les chariots libre service de publicite ou d'information |
USD923276S1 (en) | 2018-04-05 | 2021-06-22 | Safran Cabin Netherlands N.v. | Trolley |
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Legal Events
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