DE19921488A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Überwachung des Innenraums und des Umfeldes eines Fahrzeugs - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Überwachung des Innenraums und des Umfeldes eines FahrzeugsInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren und eine Vorrichtung vorgeschlagen, die zur Erfassung des Umfeldes und des Innenraumes eines Kraftfahrzeugs dienen. Die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens umfaßt eine Kameravorrichtung (10) mit einem Strahlengang in Richtung des Fahrzeugumfeldes (103), insbesondere der Fahrbahn, mit einem Strahlengang in Richtung des Fahrzeuginnenraumes (108). Eine Steuerung und eine Auswertung der ermittelten Bildinformationen erfolgt über eine Recheneinheit (110).
Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren nach der Gattung
des Hauptanspruches. In der Druckschrift Bosch-Zünder,
Ausgabe Oktober 1998, Seite 8 ist in dem Artikel "Die neuen
Augen des Autos, Limousinen lernen lesen" ein Verfahren
dargestellt, in dem der Raum vor dem Fahrer im Umfeld des
Fahrzeugs mittels zweier Videokameras überwacht wird. Das
von den Kameras ermittelte Bild wird anschließend
hinsichtlich in dem Bild erkennbarer Verkehrsschilder
ausgewertet, die dem Fahrer in einer Anzeigeeinheit
anschließend angezeigt werden. Ferner wird ein
Straßenverlauf erfaßt, um die Scheinwerferausrichtung derart
zu steuern, daß der Lichtkegel auf der Fahrbahn liegt. Für
den Fall, daß das Auto an den Straßenrand gerät, wird ein
akustischer und/oder optischer Warner ausgelöst. Aus der WO
93/21615 ist ferner ein Verfahren bekannt, die
Gehirnaktivitäten, insbesondere eines Fahrzeugführers, zu
messen und bei einer Abweichung von dem normalen Wachzustand
einen Alarm auszulösen. Die Messung erfolgt dabei über am
Kopf des Fahrers angebrachte Elektroden.
Das erfindungsgemäße Verfahren mit den Merkmalen des
Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß sowohl der
Innenraum als auch das Umfeld eines Fahrzeuges mit nur einer
Kameravorrichtung erfaßt wird. Dies ist insbesondere dadurch
möglich, daß eine Erfassung des Innenraums und des Umfeldes
abwechselnd erfolgt. Bei einem hinreichend schnellen Wechsel
zwischen der Erfassung des Innenraums und des Umfeldes kann
einerseits ein Informationsverlust durch das Wechseln
vernachlässigt werden, während andererseits nur eine einzige
Kameravorrichtung und nicht zwei für den Innenraum und das
Umfeld des Fahrzeugs erforderlich sind. Ebenso ist nur eine
Recheneinheit zur Verarbeitung der gewonnenen
Bildinformationen erforderlich.
Besonders vorteilhaft ist es ferner, daß der Innenraum des
Fahrzeuges mit einer Strahlungsquelle erhellt wird, die für
das menschliche Auge zumindest weitgehend unsichtbar ist.
Dies hat den Vorteil, daß bei einer nächtlichen Fahrt, bei
der in der Regel der Innenraum in einem Fahrzeug nicht oder
nur schwach beleuchtet ist, der Innenraum trotzdem mit einer
Kamera beobachtet werden kann, welche für die von der
Strahlungsquelle ausgesandte Strahlung empfindlich ist.
Insbesondere ist es hier vorteilhaft, eine
Infrarotstrahlungsquelle, vorzugsweise eine oder mehrere
Infrarotleuchtdioden, zu verwenden. Hierdurch wird gegenüber
einer sichtbaren Quelle eine Störung des Fahrers vermieden.
Weiterhin ist es vorteilhaft, ein Bild des Innenraums aus
einer Überlagerung eines Bildes des Umfeldes und des
Innenraums zu gewinnen, indem von dieser Überlagerung durch
eine Recheneinheit ein Bild lediglich des Außenraums
subtrahiert wird. Dadurch kann bei einer abwechselnden
Erfassung des Umfeldes und des Innenraums auf eine
Unterbrechung der Aufnahme des Außenraumes verzichtet
werden, während lediglich eine Unterbrechung der Aufnahme
des Innenraums erfolgt. Dadurch können Elemente zur
optischen Unterbrechung, insbesondere mechanische
Verschlüsse oder Spiegel eingespart werden. Insbesondere bei
einer Beleuchtung des Innenraumes mit einer
Infrarotstrahlungsquelle und einer Erfassung des Bildes des
Innenraums durch einen Infrarotfilter wird ein Bild des
Innenraumes im wesentlichen nur bei einer Aktivierung der
Infrarotstrahlungsquelle erfaßt. Eine abwechselnde
Beobachtung des Innenraumes und des Umfeldes ist somit durch
ein Aufeinanderfolgen des Aus- und Einschaltens der
Infrarotstrahlungsquelle möglich, wenn die Kameravorrichtung
über einen weiteren Strahlengang verfügt, der in das Umfeld
des Fahrzeuges führt und das Umfeld erfassen kann.
Weiterhin ist es vorteilhaft, bei einem ersten
Verfahrensschritt nur den sichtbaren Teil des Umfeldes, bei
einem zweiten Verfahrensschritt nur den sichtbaren Teil des
Innenraumes zu erfassen. Eine rechnerische Trennung von
Bildern des Innenraumes und des Umfeldes ist somit nicht
erforderlich, wodurch die Anforderungen an eine
Recheneinheit, in der die Bildinformationen ausgewertet
werden, gesenkt werden. Dabei ist es besonders vorteilhaft,
die Umschaltung zwischen der Erfassung des für die Kamera
sichtbaren Teils des Umfeldes zu der Erfassung des für die
Kamera sichtbaren Teils des Innenraums durch ein
elektrooptisches Lichtventil vorzunehmen, insbesondere durch
eine Flüssigkristallzelle, die in Abhängigkeit von einem
angelegten Signal zwischen einem transparenten und einem
absorbierenden Modus umschaltbar ist.
Weiterhin ist es vorteilhaft, bei einem Wechsel zwischen
einer Erfassung von Bildsignalen aus dem Umfeld des
Fahrzeugs und aus dem Innenraum jeweils bereits nach der
Erfassung von Teilbereichen des von der Kameravorrichtung
maximal erfaßbaren Bildes zu wechseln. Insbesondere kann ein
Wechsel nach jeweils der Erfassung von Bildspalten bzw.
Bildzeilen oder nach Gruppen von Bildpunkten erfolgen. Da
die Bildinformationen auch an die Recheneinheit übermittelt
und dort verarbeitet werden muß, hat diese Vorgehensweise
den Vorteil, daß ein schnellerer Wechsel zwischen einer
Erfassung des Innenraums und des Außenraums möglich ist, so
daß die Verschiebung zwischen zwei erfaßten Bildern z. B. des
Außenraums, die auf der Fahrzeugbewegung beruht, vermindert
wird.
Es ist weiterhin von Vorteil, sowohl das Gesicht des
Fahrers, insbesondere die Augen, als auch die
Straßenmarkierungen bzw. die Lage des Fahrzeuges zu den
Straßenmarkierungen zu erfassen, denn aus diesen
Informationen kann ermittelt werden, ob der Fahrer
möglicherweise eingeschlafen ist, das Fahrzeug somit
unkontrolliert fährt und eine Warneinrichtung aktiviert
wird, die den Fahrer weckt. Gegenüber dem Stand der Technik,
in dem mit einer Kameravorrichtung lediglich die
Straßenmarkierungen erfaßt werden, erhält man so eine
zusätzliche Sicherheit, da auch das Gesicht des Fahrers
erfaßt wird. Zum Beispiel bei langen Geradeausstrecken kann
das Fahrzeug geraume Zeit innerhalb der Straßenmarkierungen
laufen, während der Fahrer schon mehrere Sekunden schläft.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren kann auch in solch einem
Fall ein Einschlafen des Fahrers erkannt werden.
Gegenüber dem Verfahren, Gehirnströme des Fahrers zu
überwachen, ist bei der Beobachtung durch die Kamera das
Anbringen von Elektroden am Körper des Fahrers nicht
erforderlich. Da solche Elektroden nicht nur hinderlich sein
können, da sie die Bewegungsfreiheit des Fahrers
einschränken, sondern auch vom Fahrer vor Beginn der Fahrt
das Anbringen vergessen oder aus Bequemlichkeit absichtlich
nicht durchgeführt werden kann, kann somit die Nutzung einer
Einschlafwarnung erleichtert und für den Fahrer angenehmer
gestaltet werden. Das erfindungsgemäße Verfahren hat zudem
den Vorteil, daß neben der Beobachtung des Innenraumes auch
eine Erfassung der Verkehrszeichen im Umfeld des Fahrzeugs
möglich ist und somit der Fahrer z. B. auf Warnschilder oder
auf Höchstgeschwindigkeiten durch eine optische oder
akustische Ausgabeeinheit besonders hingewiesen werden kann.
Weiterhin ist es vorteilhaft, die Anzahl der Personen in
einem Fahrzeug bzw. die Sitzplatzbelegung zu ermitteln.
Diese Information kann z. B. zur Regelung eines Fahrwerks
verwendet werden, durch das eine ungleichmäßige Belastung
des Fahrzeugs ausgeglichen werden kann, wenn z. B. nur auf
der linken Seite des Fahrzeuges Personen sitzen, der Fahrer
und eine Person hinter dem Fahrer. Weiterhin kann über diese
Information eine Sitzheizung gesteuert werden, die nur dann
aktiviert wird, wenn jemand den Sitz auch tatsächlich
benutzt. Insbesondere ist eine Ermittlung, ob ein Sitzplatz
besetzt oder mit einem Kindersitz belegt ist, dahingehend
vorteilhaft, daß die Auslösung eines Airbags gesperrt wird,
fall ein Sitz unbelegt oder mit einem Kindersitz besetzt
ist. Hierdurch kann einerseits das unnötige Auslösen eines
Airbags bei einem unbesetzten Sitzplatz sowie auch eine
Verletzung eines Kindes durch einen Airbag bei der Besetzung
eines Sitzplatzes mit einem Kindersitz vermieden werden.
Weiterhin ist es sinnvoll, auch die Lippenbewegung einer
vorgebbaren Person im Fahrzeug, vorzugsweise der Person des
Fahrers zur Unterstützung einer Spracheingabe zu erfassen.
Treten bei einer Spracheingabe z. B. in Folge von
Fahrgeräuschen Unklarheiten auf, welcher Befehl eingegeben
worden ist, so kann anhand einer Auswertung der
Lippenbewegungen des Fahrers, die von der Kameravorrichtung
erfaßt werden, eine Überprüfung einer Spracheingabe
erfolgen. Dies ist z. B. möglich, indem die Lippenbewegungen
daraufhin analysiert werden, ob in dem von der
Spracheingabeeinheit verstandenen Befehl auch die Silben
enthalten sind, die den erfaßten Lippenbewegungen
entsprechen. Kann die Spracheingabeeinheit allein aus dem
Verstandenen keine eindeutige Zuordnung treffen, so ist dies
möglicherweise durch den Vergleich mit den Lippenbewegungen
möglich.
Weiterhin ist es vorteilhaft, eine Vorrichtung derart
vorzusehen, daß eine Erfassung des Fahrzeugumfeldes und des
Fahrzeuginnenraumes möglich ist. Insbesondere ist es
vorteilhaft, eine Kameravorrichtung derartig auszuführen,
daß ein Strahlengang in Richtung des Innenraumes und ein
Strahlengang in Richtung der Fahrbahn weist, vorzugsweise in
Fahrtrichtung, da die für einen Fahrer wichtigsten
Informationen des Fahrzeugumfeldes in der Regel die Fahrbahn
bzw. der Fahrbahnrand sowie Objekte in der eigenen Fahrspur
darstellen.
Weiterhin ist es vorteilhaft, in der Kameravorrichtung einen
Umlenkspiegel vorzusehen, der halb durchlässig ist.
Hierdurch kann ein Strahlengang z. B. aus dem Innenraum durch
Reflektion und ein anderer Strahlengang durch Transmission
durch den halbdurchlässigen Spiegel in die Kameravorrichtung
eintreten. Eine mechanische Verstellung zwischen den beiden
Strahlengängen kann hierdurch entfallen.
Ferner ist es vorteilhaft, mindestens einen Umlenkspiegel
konkav oder konvex auszuführen, da hierdurch je nach
Verwendung der Vorrichtung eine Einschränkung bzw. eine
Aufweitung des durch die Kamera beobachtbaren Bereiches
möglich ist.
Es ist ferner vorteilhaft, die Kamera als eine CCD oder eine
CMOS-Kamera auszuführen. Die erfindungsgemäße
Kameravorrichtung kann hierdurch besonders günstig
ausgeführt werden. Ferner ist es vorteilhaft, die
Kameravorrichtung mit mindestens zwei Kameras auszustatten,
da so eine stereoskopische Bilderfassung möglich ist, die
auch Rückschlüsse auf Entfernungen von Objekten zu einem
Fahrzeug bzw. Entfernungen innerhalb des Innenraumes durch
die Auswertung eines entfernungsabhängigen Bildversatzes
erschließbar machen.
Es ist außerdem vorteilhaft, die Kameravorrichtung in einem
oberen Bereich der Windschutzscheibe anzubringen oder die
Kameravorrichtung in das Dach des Fahrzeuges zu integrieren.
Zu einer Position zumindest in der Nähe des Fahrzeugdaches
ist zum einen die Übersicht über das Fahrzeugumfeld, als
auch zum anderen die Übersicht über den Fahrzeuginnenraum
besonders gut gewährleistet.
Weiterhin ist es vorteilhaft, zumindest einen Umlenkspiegel
über eine Stellvorrichtung derart ausrichtbar auszuführen,
daß zumindest die Augen und/oder die Lippen des Fahrers von
der Kamera erfaßbar sind. Dies ist insbesondere bei
wechselnden Fahrern vorteilhaft, die einerseits eine
unterschiedliche Körpergröße aufweisen und andererseits eine
unterschiedliche Sitzeinstellung bevorzugen können. Ferner
sind auch Bewegungen des Fahrers während der Fahrt zu
beachten. Indem ein Umlenkspiegel derart ausgeführt ist, daß
der erfaßte Sichtbereich nachführbar ist, können
insbesondere die Augen und/oder die Lippen eines Fahrers
ständig im Erfassungsbereich der Kameravorrichtung gehalten
werden. Vor allem während der Fahrt ist somit sowohl eine
Funktion der Einschlafkontrolle, als auch eine Kontrolle
einer Spracheingabe gewährleistet.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen Fig. 1 eine Anordnung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem Kraftfahrzeug, Fig.
2 ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens, die
Fig. 2a und 2b Details des erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 2c ein erfindungsgemäßes Auswerteverfahren, Fig. 3
ein Ablaufdiagramm für eine weitere Ausführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens, Fig. 4 eine Ausführung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung, Fig. 5 eine andere
Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, Fig. 6 eine
andere Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, Fig. 7
eine weitere Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
und die Fig. 8a und 8b Ausführungen eines
erfindungsgemäßen Umlenkspiegels.
In der Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Kameravorrichtung
10 in einem Kraftfahrzeug an der oberen Kante 11 einer
Windschutzscheibe 12 angeordnet. Die Kameravorrichtung weist
eine erste optische Öffnung 13 auf, wobei ein erster
Strahlengang 14 zu einem Fahrer 15 des Fahrzeugs führt. Der
Mittelpunktsstrahl des Strahlengangs ist eingezeichnet.
Ferner besitzt die Kameravorrichtung 10 eine zweite optische
Öffnung 16, die auf der der ersten optischen Öffnung 13
abgewandten Seite der Kameravorrichtung 10 angeordnet und
daher aus der dargestellten Perspektive nicht sichtbar ist.
Die zweite optische Öffnung 16 ist daher nur gestrichelt
gekennzeichnet. Ferner ist ein zweiter Strahlengang 17
skizziert, der von der zweiten optischen Öffnung 16 der
Kameravorrichtung 10 durch die Windschutzscheibe 12 hindurch
in das Fahrzeugumfeld in den Bereich vor dem Fahrzeug führt.
In die gleiche Richtung führt auch der Blick des Fahrers,
der als ein dritter Strahlengang 18 skizziert ist. Ferner
ist das Cockpit 19 des Fahrzeugs mit einem Lenkrad 20 und
einer Anzeigeeinheit 21 dargestellt. Die Anzeigeeinheit 21
ist dabei vorzugsweise als ein Kombiinstrument ausgeführt,
bei dem eine Vielzahl von Anzeigen zu einer elektronischen
Einheit integriert sind. Insbesondere ist auch ein frei
programmierbares Kombiinstrument möglich, bei dem eine
Darstellung verschiedener Anzeigeinstrumente in einem
Bildschirm z. B. in Form einer Flüssigkristallanzeige
erfolgt. In der Figur nicht gesondert dargestellt ist eine
Recheneinheit, durch die die von der Kameravorrichtung 10
aufgenommenen Bildinformationen verarbeitet werden. Die
Recheneinheit kann entweder in dem dargestellten Gehäuse der
Kameravorrichtung 10, in dem Dach des Fahrzeugs jenseits der
oberen Kante 11 der Windschutzscheibe oder im Cockpit 19 des
Fahrzeuges angeordnet sein. In einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel ist die Recheneinheit in einem für den
Fahrer 15 nicht sichtbaren Bereich der Anzeigeeinheit 21
angeordnet. Da die Anzeigeeinheit 21 für die Ausgabe von
optischen Warnsignalen verwendet wird, die auf der
Auswertung der durch die Kameravorrichtung 10 aufgenommenen
Bildinformationen durch die Recheneinheit beruhen, z. B. bei
einem drohenden Einschlafen des Fahrers oder bei einer
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, können
lange Datenübertragungswege somit vermieden werden.
Die Kameravorrichtung 10 ist so nah an dem nicht
dargestellten Fahrzeugdach im oberen Bereich der
Windschutzscheibe 12 angeordnet, daß eine Überwachung des
Fahrzeuginnenraums und eine Überwachung der Fahrbahn vor dem
Fahrzeug gut möglich ist. Vorzugsweise ist die
Kameravorrichtung daher in der Fahrzeugmitte bezüglich der
Seiten des Fahrzeuges angeordnet. Möglich ist auch eine
Anordnung im linken, oberen Bereich der Windschutzscheibe 12
bei einem links gesteuerten Fahrzeug, da somit sowohl der
Fahrer, als auch die gesamte Fahrbahn für die
Kameravorrichtung gut erfaßbar ist. Bei einem rechts
gesteuerten Auto ist die Kamera dann in einem rechten,
oberen Bereich der Windschutzscheibe 12 anzuordnen.
Die erste und zweite optische Öffnung 13, 16 können auf
verschiedene Weise ausgeführt sein. Es ist eine Ausführung
als ein Filter, als eine Öffnung, als ein Objektiv oder eine
Kombination in Form einer Hintereinanderschaltung der
genannten Bauteile möglich.
In Fig. 2 ist ein Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens
dargestellt. Von einem Initialisierungsschritt 30 ausgehend
wird in einem ersten Verfahrensschritt 31 eine erste
Bildinformation 32 des Fahrzeugumfeldes erfaßt und durch die
Recheneinheit ausgewertet, wobei eine erste Ausgabe 33 über
optische und/oder akustische Ausgabemedien in Abhängigkeit
von der ersten Bildinformation 32 erfolgt. Die erste Ausgabe
erfolgt also in Abhängigkeit von dem Fahrzeugumfeld. In
einem anschließenden, zweiten Verfahrensschritt 34 wird aus
einer zweiten Bildinformation 35, bei der eine
Bildinformation des Fahrzeugumfeldes und des
Fahrzeuginnenraumes überlagert erfaßt wird, unter
Berücksichtigung der zuvor ermittelten ersten
Bildinformation 32 des Fahrzeugumfeldes durch Subtraktion
der ersten Bildinformation 32 von der zweiten
Bildinformation 35 eine Bildinformation des
Fahrzeuginnenraumes ermittelt, so daß in Abhängigkeit von
der ermittelten Bildinformation eine zweite Ausgabe 36
ebenfalls über optische und/oder akustische Ausgabemedien
erfolgt, wobei die zweite Ausgabe insbesondere von der
Bildinformation des Fahrzeuginnenraums abhängig ist. In
einem anschließenden Entscheidungsschritt 37 erfolgt ein
Abbruch des Verfahrens, falls die Kameravorrichtung
deaktiviert wird, also insbesondere wenn das Fahrzeug
abgestellt wird. Dieser Entscheidungsweg ist in der
Zeichnung mit dem Buchstaben "Y" gekennzeichnet. In diesem
Fall endet das Verfahren mit einer Deaktivierung der
Kameravorrichtung in einem abschließenden Verfahrensschritt
38. Wird das Fahrzeug nicht deaktiviert, so wird zu dem
ersten Verfahrensschritt 31 zurückverzweigt. Dieser
Entscheidungsweg ist in der Fig. 2 mit dem Buchstaben "N"
gekennzeichnet.
In der Fig. 2a ist der erste Verfahrensschritt 31
detailliert dargestellt. In einem ersten Teilschritt 40 wird
die Kameravorrichtung aktiviert und die erste
Bildinformation 32 aufgenommen. In einem zweiten Teilschritt
41 wird die erste Bildinformation 32 an die Recheneinheit
zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
In der Fig. 2b ist der zweite Verfahrensschritt 34 in
Teilschritte untergliedert. In einem ersten Teilschritt 42
wird die für das menschliche Auge nicht sichtbare
Strahlungsquelle aktiviert, indem sie mit einer elektrischen
Spannung versorgt wird. In einem zweiten Teilschritt 43 wird
die Kameravorrichtung 10 aktiviert und ein überlagertes Bild
des Innenraums und des Fahrzeugumfelds wird als eine zweite
Bildinformation 35 erfaßt. Hierzu muß in Abhängigkeit von
den Lichtverhältnissen eine Belichtungsregulierung erfolgen,
z. B. eine veränderliche Blendenöffnung oder eine Regulierung
des an die lichtempfindlichen Sensoren der Kameravorrichtung
anliegenden Stromes. In einem dritten Teilschritt 44 wird
nach erfolgreicher Bildaufnahme die zweite Bildinformation
35 gespeichert und an die Recheneinheit zur weiteren
Verarbeitung übermittelt. In einem vierten Teilschritt 45
wird die für das menschliche Auge nicht sichtbare
Strahlungsquelle deaktiviert. Eine Ermittlung des Bildes des
Innenraumes erfolgt anschließend in einem in der Fig. 2b
nicht dargestellten Berechnungsschritt in der Recheneinheit.
In der Fig. 2c ist ein Auswerteverfahren durch die
Recheneinheit dargestellt, das aus einer Verarbeitung der
durch die Kameravorrichtung aufgenommenen Bildinformationen
und der ersten Ausgabe 33 bzw. der zweiten Ausgabe 36
besteht. Als Beispiel für ein Auswerteverfahren wird eine
Einschlafwarnung mittels Beobachtung des Fahrers 15
angeführt, wobei eine Beobachtung des Fahrzeuginnenraums
erforderlich ist und wobei folglich die zweite Ausgabe 36
erfolgt. Vergleichbar ist auch ein Verfahren zur
Fahrzeugumfelderkennung ausführbar, z. B. zur Erkennung von
Verkehrszeichen und/oder von Straßenmarkierungen, wobei die
erste Ausgabe 33 erfolgt.
In einem ersten Initialisierungsschritt 50 wird aus der
ersten und der zweiten Bildinformation 32 und 35 ein Bild
der Augenpartie des Fahrers durch die Recheneinheit
ermittelt. In einem ersten Entscheidungsschritt 52 wird das
aufgenommene Bild mit einer zuvor gespeicherten
Bildinformation 51 der Augenpartie des Fahrers verglichen.
Die Bildinformation 51 ist dabei ein leeres Bild, falls das
Fahrzeug gerade erst gestartet und noch keine
Bildinformation gespeichert wurde. Wird dabei festgestellt,
daß die Augen des Fahrers offen sind, der Fahrer also nicht
schläft, oder ist die Bildinformation 51 das leere Bild, so
wird der Entscheidungsweg N verfolgt und in einem
Verfahrensschritt 53 wird das neu aufgenommene Teilbild
abgespeichert. In einem anderen Speicher wird ferner
abgelegt, daß der Fahrer zum Zeitpunkt der Aufnahme wach
ist. In einem Abschlußschritt 54 wird das Auswerteverfahren
beendet. Bei der nächsten Übermittlung der ersten und
zweiten Bildinformation 32 bzw. 35 an die Recheneinheit wird
das Auswerteverfahren erneut gestartet. Der Neustart erfolgt
im übrigen bei jeder Beendigung des Auswerteverfahrens,
falls das Fahrzeug oder die Kameravorrichtung nicht
deaktiviert wird.
Wird von der Recheneinheit festgestellt, daß die Augen des
Fahrers geschlossen sind, so wird der Entscheidungsweg Y von
dem ersten Entscheidungsschritt 52 aus zu einem zweiten
Entscheidungsschritt 55 verfolgt. Hier wird nun geprüft, ob
die Augen des Fahrers bereits bei der letzten Aufnahme
geschlossen waren. Ist dies nicht der Fall, so wird zu einem
Teilschritt 56 verzweigt, in dem abgespeichert wird, daß die
Augen des Fahrers zu dem Zeitpunkt der momentanen Aufnahme
geschlossen sind. In einem Abschlußschritt 57 wird das
Auswerteverfahren beendet. Waren die Augen des Fahrers
bereits bei der letzten Aufnahme geschlossen so wird der
Entscheidungsweg Y von dem zweiten Entscheidungsschritt 55
aus zu einem ersten Warnschritt 58 weiterverfolgt. Diese
Warnung ist eine akustische Warnung bzw. eine optische
Warnung, vorzugsweise über die Anzeigeeinheit 21. Dadurch,
daß erst eine Warnung nach einer zweiten Aufnahme und damit
nach dem zweiten Entscheidungsschritt 55 erfolgt, wird
vermieden, daß eine Warnung bereits durch zufällige
Zeitgleichheit von einem Blinzeln des Fahrers und einer
Aufnahme der deshalb geschlossenen Augen des Fahrers durch
die Kameravorrichtung 10 weitgehend vermieden wird.
Nach dem ersten Warnschritt 58 erfolgt ein dritter
Entscheidungsschritt 59, bei dem eine Bildinformation 67
einer weiteren Aufnahme der Gesichtspartie des Fahrers
berücksichtigt wird. Sind die Augen des Fahrers nun wieder
geöffnet, so wird in den Entscheidungsweg Y zu einem
Verfahrensschritt 60 verzweigt, indem die neu aufgenommene
Bildinformation 67 gespeichert wird. Ferner wird in einem
Speicher abgelegt, daß die Augen des Fahrers geöffnet sind.
In einem anschließenden Abschlußschritt 61 wird das
Auswerteverfahren beendet. Sind die Augen des Fahrers jedoch
weiter geschlossen, so wird in dem dritten
Entscheidungsschritt 59 ein Entscheidungsweg N zu einem
zweiten Warnschritt 62 verfolgt. In dem zweiten Warnschritt
62 erfolgt eine akustische Warnung deutlich lauter als in
dem ersten Warnschritt 58. In einem vierten
Entscheidungsschritt 63 wird nochmals eine Bildinformation
68 der Gesichtspartie des Fahrers erfaßt sowie der Zustand
69 eines Schalters abgefragt. Wird entweder festgestellt,
daß die Augen des Fahrers nunmehr geöffnet sind, oder wird
von dem Fahrer der Schalter betätigt, so wird der
Entscheidungsweg Y weiterverfolgt. In einem ersten
Teilschritt 64 wird nun gespeichert, daß die Augen des
Fahrers geöffnet sind, und das Auswerteverfahren wird in
einem Abschlußschritt 65 beendet. Wird weder festgestellt,
daß die Augen des Fahrers geöffnet sind, noch daß der
Schalter ausgelöst ist, so wird in den Entscheidungsweg N zu
einem dritten Warnschritt 66 verzweigt. Es folgt nun
nochmals eine laute, akustische Warnung, und das Fahrzeug
wird unter Einschaltung der Warnblinkanlage und der
Bremsleuchten verzögert, so daß eine führerlose Fahrt
vermieden wird. Da Möglichkeiten bestehen, bei denen eine
Identifikation der Augen des Fahrers über die
Kameravorrichtung nicht möglich ist, so zum Beispiel wenn
der Fahrer eine Sonnenbrille trägt, ist eine Deaktivierung
des in der Fig. 2c dargestellten Ablaufes möglich.
Weiterhin ist es möglich, die Anzahl der Abfragen der
Bildinformation von der Augenpartie des Fahrers bis zu der
Durchführung eines jeweiligen Warnschritts zu erhöhen, um
versehentliche Warnungen zu vermeiden. Die Anzahl der
Abfragen ist dabei von der Frequenz der Erfassung einer
Bildinformation des Innenraums abhängig.
Das in der Fig. 2c dargestellte Verfahren kann ferner auf
die Überwachungslage des Fahrzeugs zu einer
Straßenmarkierung übertragen werden, wenn die Erfassung der
Bildinformation in der Gesichtspartie des Fahrers durch eine
Erfassung der Bildinformation der Straßenmarkierung ersetzt
und die Lage des Fahrzeugs zu den Straßenmarkierungen
ausgewertet wird.
In der Fig. 3 ist ein weiteres erfindungsgemäßes Verfahren
zur Überwachung des Umfeldes des Innenraumes eines
Kraftfahrzeuges dargestellt. Gleiche Bezugszeichen stehen
für gleiche Verfahrenselemente wie in der Fig. 2. Nach
einem Initialisierungsschritt 30 wird in einem ersten
Verfahrensschritt 80 eine erste Bildinformation 81 des
Fahrzeugumfeldes ermittelt, an die Recheneinheit
weitergeleitet und in Abhängigkeit von der ersten
Bildinformation 81 kommt es zu der ersten Ausgabe 33. In
einem zweiten Verfahrensschritt 82 wird eine zweite
Bildinformation 83 des Innenraumes von der Kameravorrichtung
erfaßt und an die Recheneinheit weitergeleitet. Es kommt zu
der zweiten Ausgabe 36 in Abhängigkeit von der erfaßten
Bildinformation. Während des ersten Verfahrensschrittes 80
ist ein elektrooptisches Lichtventil in Richtung des
Fahrzeugumfeldes geöffnet. In dem zweiten Verfahrensschritt
82 ist ein elektronisches Lichtventil zum Fahrzeuginnenraum
geöffnet. Nach dem zweiten Verfahrensschritt 82 kommt es zu
einem Entscheidungsschritt 37. Wird die Kameravorrichtung
deaktiviert, so wird der Entscheidungsweg Y verfolgt und in
einem abschließenden Verfahrensschritt 38 wird die
Kameravorrichtung deaktiviert. Ansonsten wird der mit N
bezeichnete Entscheidungsweg zu dem ersten Verfahrensschritt
80 zurückverzweigt. Sowohl während des ersten als auch
während des zweiten Verfahrensschrittes 80, 82 ist dabei in
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel das jeweilige
Lichtventil nur für 90% der Dauer des jeweiligen
Verfahrensschrittes geöffnet. Hierdurch wird eine
Überschneidung der beiden aufzunehmenden Bildinformationen
vermieden. Denn insbesondere bei niedrigen Temperaturen,
durch die das Schaltverhalten des Flüssigkristalls träge
werden kann, wird somit eine Überschneidung der
aufzunehmenden Bildinformationen vermieden.
Das in der Fig. 2c beschriebene Auswerteverfahren ist
direkt auf die Erste Ausgabe bzw. die zweite Ausgabe 36 in
der Fig. 3 übertragbar.
In der Fig. 4 ist eine erfindungsgemäße Ausführung einer
Kameravorrichtung 10 mit einer Recheneinheit 110
dargestellt. Die Kameravorrichtung 10 befindet sich in einem
Gehäuse, in dem eine Kamera 100, die als eine CCD- oder eine
CMOS-Kamera ausgeführt ist, mit einem ersten Objektiv 101
angeordnet ist. In das erste Objektiv 101 trifft Licht von
einem ersten Umlenkspiegel 102. Der erste Umlenkspiegel 102
ist halb transparent ausgeführt, so daß einerseits ein
erster Strahlengang 103 aus dem Fahrzeugumfeld durch eine
Öffnung 109 in dem Gehäuse der Kameravorrichtung 10 durch
den ersten Umlenkspiegel 102 und das erste Objektiv 101 zur
Kamera 100 verläuft. Ferner verläuft andererseits ein
zweiter Strahlengang 108 von einem zweiten Umlenkspiegel 104
zu dem ersten Umlenkspiegel 102. Der zweite Strahlengang 108
wird durch den ersten Umlenkspiegel 102 zu der Kamera 100
umgelenkt. Der zweite Strahlengang 108 geht von dem
Fahrzeuginnenraum aus und tritt durch ein zweites Objektiv
107 in die Kameravorrichtung 10 ein. Bevor er den zweiten
Umlenkspiegel 104 erreicht, durchquert er einen
Infrarotfilter 106. Die Kamera 100 ist über eine erste
Datenverbindung 111 mit der Recheneinheit 110 verbunden. Die
Recheneinheit 110 besteht aus einer Steuereinheit 112 und
einer Auswerteeinheit 113, die über eine zweite
Datenverbindung 114 miteinander verbunden sind. Die
Auswerteeinheit 113 ist über eine dritte Datenverbindung 117
mit Sensoren 116 und über eine vierte Datenverbindung 118
zumindest mit akustischen und/oder optischen
Anzeigeelementen 119 verbunden. Die Steuereinheit 112 ist
ferner über eine fünfte Datenverbindung 120 mit der Kamera
100 und über eine sechste Datenverbindung 122 mit einer
Strahlungsquelle 121 verbunden, die für das menschliche Auge
nicht sichtbare Strahlung emittiert. Die Strahlungsquelle
121 ist in einem Gehäuse angeordnet, das vorzugsweise als
ein Reflektor 123 ausgeführt ist.
Der erste Strahlengang 103 und der zweite Strahlengang 108
werden jeweils durch die optische Achse des
Strahlenverlaufes gekennzeichnet. Hier und in den folgenden
Fig. 5-7 ist jeweils nur dieser Mittelpunktsstrahl
stellvertretend für den gesamten Strahlengang eingezeichnet.
Vor dem ersten Objektiv 101 verläuft die optische Achse für
beide Strahlengänge gleich. Der besseren Übersichtlichkeit
der Zeichnung halber sind die beiden Strahlengänge in der
Fig. 4 und in den folgenden Figuren an dieser Stele jedoch
parallel eingezeichnet.
Die Recheneinheit 110 und die Kameravorrichtung 10 können
auch in einem einzigen Gehäuse nahe des Fahrzeugdaches bzw.
der oberen Grenze der Windschutzscheibe 12 angeordnet sein.
Es ist jedoch auch möglich, die Recheneinheit 110 und die
Kameravorrichtung 10 an verschiedenen Stellen des Fahrzeugs
anzuordnen. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die
Recheneinheit 110 in die Anzeigeeinheit 21 integriert.
In dem ersten Verfahrensschritt 31 in Fig. 2 wird ein Bild
des Fahrzeugumfelds über den ersten Strahlengang 103 durch
die Kamera 100 erfaßt. Das erfaßte Bild ist dabei sowohl von
der Anordnung der Kameravorrichtung 10 im Fahrzeug, als auch
von der Größe der Öffnung 109 des Gehäuses der
Kameravorrichtung 10 wie auch von der Einstellung des ersten
Objektives 101 abhängig. Die Öffnung 109 ist dabei
vorzugsweise mit einer transparenten Abdeckung, z. B. einer
transparenten Kunststoffscheibe versehen. Ferner ist es
möglich, hier ein drittes Objektiv anzuordnen. Wird der
zweite Verfahrensschritt 34 ausgeführt, so ist in dem ersten
Teilschritt 42 durch die Steuereinheit 112 über die sechste
Datenverbindung 122 die Strahlungsquelle 121 für den
Zeitraum der Erfassung des. Bildes des Innenraumes aktiviert,
indem eine Spannung an die Strahlungsquelle 121 angelegt
wird. Eine Spannungsquelle ist in der Fig. 4 nicht
dargestellt. Durch den Reflektor 123 gebündelt, wird die
Strahlung in den Innenraum des Fahrzeugs abgestrahlt. Die
abgestrahlte Strahlung ist für einen Menschen nicht
sichtbar. Vorzugsweise ist die Strahlungsquelle als eine
Infrarotstrahlungsdiode bzw. als ein
Infrarotstrahlungsdiodenarray aus einer Vielzahl von
Infrarotstrahlungsdioden ausgeführt. Wird der Innenraum des
Fahrzeuges folglich durch die Strahlungsquelle 121 erhellt,
so tritt die im Fahrzeuginnern reflektierte
Infrarotstrahlung durch das zweite Objektiv 107 entlang des
zweiten Strahlenganges 108 in die Kameravorrichtung 10 ein
und erreicht das Infrarotfilter 106. Durch diesen Filter
kann nur Infrarotstrahlung hindurchtreten, so daß sichtbares
Licht aus dem Fahrzeuginnern nicht zur Kamera 100 gelangen
kann. Somit ist es insbesondere möglich, daß eine Erfassung
des Fahrzeuginnenraums unabhängig von sichtbarem Licht
möglich ist. Die Erhellung des Innenraumes ist vielmehr nur
von der Helligkeit der Strahlungsquelle 121 abhängig.
Weiterhin trifft die gefilterte Infrarotstrahlung auf den
zweiten Umlenkspiegel 104, den ersten Umlenkspiegel 102, das
erste Objektiv 101 und die Kamera 100. Der zweite
Umlenkspiegel 104 ist mit einer Stellvorrichtung 30
versehen. Von dieser Stellvorrichtung ist nur eine Halterung
130 in der Figur dargestellt. Ein Elektromotor und eine
Steuerung sowie eine Stromversorgung sind nicht
eingezeichnet. Mit der Stellvorrichtung ist der zweite
Umlenkspiegel 104 um eine Drehachse 131 in einem gewissen
Winkelbereich drehbar. Hierdurch kann der Bereich des
Innenraums verändert werden, der durch das zweite Objektiv
107 und über den zweiten Umlenkspiegel in die Kamera 100
abgebildet wird. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn ein
Fahrer während der Fahrt seine Sitzposition ändert und
trotzdem seine Gesichtspartie von der Kameravorrichtung 10
erfaßt werden soll.
Als Sensoren 116 sind z. B. Sitzplatzsensoren anzuführen, die
eine Information darüber liefern, ob ein Sitzplatz besetzt
ist. Meldet ein Sitzplatzsensor, daß ein Sitzplatz unbesetzt
ist, kann über die Kamera überprüft werden, ob dies wirklich
der Fall ist oder ob auf dem Sitzplatz z. B. eine Bewegung
stattfindet und aus diesem Grunde der Sitzplatz doch besetzt
ist. In diesem Fall unterbleibt eine Deaktivierung eines
Airbags und/oder eine Deaktivierung der Sitzplatzheizung.
Ferner sind unter den Sensoren auch Eingabeelemente zu
verstehen, mit denen z. B. eine Einschlafwarnung deaktiviert
werden kann, wenn der Fahrer eine Sonnenbrille trägt, die
seine Augen für die Kamera 100 nicht sichtbar werden läßt.
Unter den Ausgabeeinheiten sind akustische und/oder optische
Warnelemente zu verstehen, die als Lautsprecher, Warnlampe
oder Flüssigkristalldisplay ausgeführt sein können. Die
Auswerteeinheit 113 und die Steuereinheit 112 können auch in
einer Vorrichtung integriert ausgeführt sein. Ferner steuert
die Steuereinheit 112 über eine nicht eingezeichnete
Verbindung die Stellung des zweiten Umlenkspiegels 104 in
Abhängigkeit von über die zweite Datenverbindung 114 von der
Auswerteeinheit 113 übermittelte Anweisungen. Droht ein
Objekt, daß durch die Kameravorrichtung 10 beobachtet wird,
sich aus dem sichtbaren Bereich zu bewegen, so kann die
Recheneinheit auf diese Weise über die Regelung des zweiten
Umlenkspiegels den sichtbaren Bereich anpassen. Eine
Verbindung zwischen der Kameravorrichtung 10 und der
Recheneinheit 110 erfolgt über die erste Datenverbindung 111
und die fünfte Datenverbindung 120. Dabei dient die erste
Datenverbindung 111 zur Übermittlung von Bildinformationen
von der Kamera 100 zu der Recheneinheit 110, insbesondere zu
der Auswerteeinheit 113. Die fünfte Datenverbindung 120
dient der Steuerung der Kamera 100 durch die Recheneinheit
110, insbesondere durch die Steuereinheit 112. Die erste
Datenverbindung 111 und die fünfte Datenverbindung 120 kann
auch in einer Datenleitung zusammengefaßt sein.
In der Fig. 5 ist ein weiteres erfindungsgemäßes
Ausführungsbeispiel der Vorrichtung zur Überwachung des
Fahrzeugumfeldes und des Fahrzeuginnenraumes dargestellt.
Hier und in den folgenden Abbildungen bezeichnen gleiche
Bezugszeichen auch gleiche Bauteile. In der Fig. 5 verläßt
der zweite Strahlengang 108 das Gehäuse der
Kameravorrichtung 10 bereits nach dem Infrarotfilter 106.
Zur Unterscheidung von dem Infrarotfilter 106 ist das
Gehäuse der Kameravorrichtung 10 in der Fig. 5 lediglich
gestrichelt dargestellt. Die in der Fig. 5 dargestellte
Ausführung erlaubt es, einerseits die Kameravorrichtung mit
der Schnittebene parallel, aber auch senkrecht zum
Fahrzeugdach im Fahrzeug anzuordnen. In einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel ist damit bei einer zum Fahrzeugdach
senkrechten Anordnung der Kameravorrichtung 10 der Bereich
der Kamera bis auf die Öffnung 109 völlig im Fahrzeugdach
untergebracht, während der Bereich des zweiten
Umlenkspiegels in den Fahrzeuginnenraum hineinragt, also die
Schnittebene der Zeichnung senkrecht zum Fahrzeugdach
angeordnet ist. Abgesehen von der Einstellung des zweiten
Umlenkspiegels 104 werden für die Erzeugung einer Abbildung
in der Kamera 100 im wesentlichen die optischen
Eigenschaften des ersten Objektivs 101 genutzt.
In Fig. 6 ist eine weitere erfindungsgemäße Ausführung der
Vorrichtung zur Überwachung des Umfeldes eines
Fahrzeuginnenraums dargestellt. Die Kamera 100 ist in diesem
Ausführungsbeispiel auf einer anderen Seite des ersten
Umlenkspiegels 102 angeordnet als in den Fig. 4 und 5. In
diesem Fall wird das dem ersten Strahlengang 103 folgende
Licht durch den ersten Umlenkspiegel 102 zur Kamera 100
reflektiert. Dagegen wird die dem zweiten Strahlengang 108
folgende Strahlung durch den zweiten Umlenkspiegel 104
derartig umgelenkt, daß die Strahlung den ersten
Umlenkspiegel 102, der als ein halbdurchlässiger Spiegel
ausgeführt ist, durchquert und schließlich die Kamera 100
erreicht. Ferner ist in diesem Ausführungsbeispiel der
Reflektor 123 in das Gehäuse der Kameravorrichtung 10
integriert, wodurch Platz gespart werden kann. Die
Strahlungsquelle 121 jedoch ebenfalls an einem günstigen
Platz weit entfernt von der Kameravorrichtung 10 im
Kraftfahrzeug anordbar. Außerdem sind mehrere
Strahlungsquellen im Fahrzeug möglich, um eine optimale
Ausleuchtung des Fahrzeuginnern zu gewährleisten.
In der Fig. 7 ist eine Vorrichtung zur Durchführung des in
der Fig. 3 beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens
dargestellt. Anstelle der Öffnung 109 ist in den ersten
Strahlengang 103 ein elektrooptisches Lichtventil in der
Ausführung einer ersten Flüssigkristallzelle 151 eingefügt.
Die erste Flüssigkristallzelle 151 ist über eine
Ansteuerleitung 150 von der Steuereinheit 112 in der Weise
ansteuerbar, daß zwischen einem transmissiven und
absorbierenden Zustand der ersten Flüssigkristallzelle 151
umgeschaltet werden kann. Eine Detailstruktur der
Flüssigkristallzelle sowie eine Spannungsversorgung sind in
der Zeichnung nicht dargestellt. Die erste
Flüssigkristallzelle 151 kann dabei derartig ausgeführt
sein, daß zwischen zwei transparenten Elektroden ein
Flüssigkristall zwischen zwei Glassubstraten angeordnet ist,
der in Abhängigkeit von einem angelegten elektrischen Feld
die Polarisationsrichtung des Lichtes unterschiedlich
beeinflußt. Durch eine Anordnung von Polarisationsfolien auf
den Glassubstraten ist damit in Abhängigkeit von der an die
transparenten Elektroden angelegten Spannung eine Absorption
bzw. eine durch das Glassubstrat, die Polarisatoren und den
Flüssigkristall vorgegebene maximale Transmission des
Lichtes möglich. Ebenso ist eine zweite Flüssigkristallzelle
153 ausgeführt, die über eine Steuerleitung 152 von der
Steuereinheit 112 schaltbar ist und die in dem zweiten
Strahlengang 108 angeordnet ist. In dem ersten
Verfahrensschritt 31 ist nun die erste Flüssigkristallzelle
151 transparent und die zweite Flüssigkristallzelle 153
absorbierend geschaltet. In diesem Fall tritt nur das aus
dem Fahrzeugumfeld entlang des ersten Strahlenganges 103
verlaufende Licht in die Kamera 100 ein. Im zweiten
Verfahrensschritt 34 ist nun die erste Flüssigkristallzelle
151 absorbierend und die zweite Flüssigkristallzelle 153
transmissiv geschaltet. Entlang des zweiten Strahlengangs
108 tritt nun Licht durch ein drittes Objektiv 154 über den
zweiten Umlenkspiegel 104 und den ersten Umlenkspiegel 102
in die Kamera 100 ein. Um Überschneidungen zu vermeiden,
kann zwischen den beiden Verfahrensschritten ein
Zwischenschritt eingefügt werden, bei dem beide
Flüssigkristallzellen 151 und 153 absorbierend geschaltet
sind. Dies ist insbesondere bei niedrigen Temperaturen
empfehlenswert, da in diesem Fall eine Schaltung des
Flüssigkristalls verzögert sein kann und eine maximale
Absorption bzw. Transmission erst erreicht wird, nachdem das
elektrische Feld für einige Zeit anliegt. Im Gegensatz zu
den in den Fig. 4 bis 6 dargestellten
Ausführungsbeispielen tritt bei der Vorrichtung in Fig. 7
auch entlang des zweiten Strahlengangs 108 sichtbares Licht
in die Kamera 100 ein.
Weiterhin ist es bei allen genannten Ausführungsbeispielen
möglich, anstelle der einen Kamera 100 zwei eng
beieinanderliegende Kameras anzuordnen, deren erste und
zweite Strahlengänge jeweils leicht versetzt gegeneinander
verschoben sind. Hierdurch ist eine stereoskopische
Erfassung des Bildes möglich. Durch eine geeignete
Berechnung durch die Auswerteeinheit 113 kann aus der
stereoskopischen Bilderfassung ein Rückschluß auf
Entfernungen einzelner Objekte ermöglicht werden. Dies ist
z. B. bei der Erkennung von Objekten, z. B. von
Verkehrsschildern, von Vorteil.
In den Fig. 8a und 8b sind Ausführungsbeispiele für den
zweiten Umlenkspiegel 104 dargestellt. In der Fig. 8a ist
ein zweiter Umlenkspiegel 1041 konkav und in der Fig. 8b
ist ein zweiter Umlenkspiegel 1042 konvex ausgeführt. Sowohl
der Umlenkspiegel 1041 als auch der Umlenkspiegel 1042 kann
als ein zweiter Umlenkspiegel 104 verwendet werden. Durch
eine derartige Ausführung ist es möglich, den für die Kamera
sichtbaren Bereich zu verändern. In Fig. 8b erreicht man
eine Aufweitung, in Fig. 8a eine Einschränkung des
Strahlenbereiches durch die unterschiedliche Krümmung des
Spiegels.
Claims (25)
1. Verfahren zur Überwachung eines Innenraums und eines
Umfelds eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs,
dadurch gekennzeichnet, daß in einem ersten
Verfahrensschritt zumindest ein Teil des Umfelds des
Fahrzeugs, vorzugsweise in Fahrtrichtung, und in einem
zweiten Verfahrensschritt zumindest ein Teil des Innenraums
des Fahrzeugs, vorzugsweise Teile der Person eines Fahrers,
mit einer Kameravorrichtung (10) erfaßt wird, daß der erste
und der zweite Verfahrensschritt abwechselnd durchgeführt
werden, und daß hierdurch gewonnene Bildinformationen an
eine Recheneinheit (110) weitergeleitet und dort verarbeitet
werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei
dem zweiten Verfahrensschritt der Innenraum des Fahrzeugs
mit einer Strahlungsquelle (121) erhellt wird, die für das
menschliche Auge zumindest weitgehend unsichtbar ist,
vorzugsweise eine Infrarot-Strahlungsquelle.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
bei dem zweiten Verfahrensschritt der für die
Kameravorrichtung (10) sichtbare Teil des Innenraums dem für
die Kameravorrichtung (10) sichtbaren Teil des Umfelds des
Fahrzeugs überlagert wird und das Bild des Innenraums durch
eine Subtraktion des Bildes des Außenraums aus dem ersten
Verfahrensschritt ermittelt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
bei dem ersten Verfahrensschritt nur der für die
Kameravorrichtung (10) sichtbare Teil des Umfelds und bei
dem zweiten Verfahrensschritt nur der für die
Kameravorrichtung (10) sichtbare Teil des Innenraums erfaßt
wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
über mindestens ein Lichtventil, das vorzugsweise ein
elektrooptisches Lichtventil (151, 153) ist, zwischen einer
Erfassung des Innenraums und des Umfelds umgeschaltet wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein erfaßtes Bild jeweils nur
ein Teilbereich des von der Kamera maximal erfaßbaren Bildes
ist, insbesondere Bildzeilen, Bildspalten oder Bildpunkte,
daß zwischen der Erfassung des Innenraums und des Umfelds
für diese Teilbereiche umgeschaltet wird, daß die erfaßten
Teilbereiche durch die Recheneinheit (110) verarbeitet
werden und daß anschließend ein nächster Teilbereich erfaßt
wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gesicht des Fahrers,
insbesondere die Augen, erfaßt werden.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Straßenmarkierungen und/oder die
Lage des Fahrzeugs zu den Straßenmarkierungen erfaßt werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 7-8, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Auswertung des Gesichts des Fahrers
und/oder der Lage des Fahrzeugs zu den Straßenmarkierungen
jeweils dahingehend durchgeführt wird, ob die Augen des
Fahrers geöffnet sind und/oder das Fahrzeug einen
vorgegebenen Bereich der Markierungen verläßt, und daß in
Abhängigkeit von der Auswertung eine optische und/oder
akustische Warnung erfolgt.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Verkehrszeichen erfaßt werden.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Personen im
Fahrzeug und/oder die Sitzplatzbelegung ermittelt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
bei einem leeren Sitzplatz und bei einer Sitzplatzbelegung
mit einem Kindersitz eine Auslösung eines zugehörigen
Airbags und/oder eine Sitzplatzheizung gesperrt wird.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Lippenbewegungen einer
vorgebbaren Person im Fahrzeug, vorzugsweise des Fahrers,
zur Unterstützung einer Spracheingabe erfaßt werden.
14. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem
der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Fahrzeug, vorzugsweise ein Kraftfahrzeug, über eine
Kameravorrichtung (10) und eine Recheneinheit (110, 112,
113) verfügt, wobei zumindest ein Teil des Innenraums und
zumindest ein Teil des Umfeldes eines Fahrzeugs über die
Kameravorrichtung (10) erfaßbar sind, daß die
Kameravorrichtung (10) mit der Recheneinheit (110, 112)
verbunden ist, und daß die erfaßten Bilder an die
Recheneinheit (110, 113) übertragbar sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß ein erster Strahlengang (103) der Kameravorrichtung in
Richtung der vor dem Fahrzeug liegenden Fahrbahn und ein
zweiter Strahlengang (108) in Richtung des Innenraums,
vorzugsweise des Fahrers weist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14-15, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Beleuchtungseinheit (121) vorhanden
ist, die für das Auge zumindest weitgehend unsichtbare
Strahlung emittiert, insbesondere Infrarotstrahlung, und die
durch die Recheneinheit (110, 112) steuerbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14-16, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Kameravorrichtung (10),
vorzugsweise in dem zweiten Strahlengang (108) in Richtung
des Innenraums des Fahrzeugs, ein Infrarotfilter (106)
angeordnet ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14-15, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest ein Lichtventil (151, 153),
vorzugsweise eine Flüssigkristallzelle, in der
Kameravorrichtung (10) angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14-18, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Kameravorrichtung (10) mindestens
ein Umlenkspiegel (102) angeordnet ist, der vorzugsweise
halbdurchlässig ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14-19, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Umlenkspiegel (104) als
konkav (1041) oder konvex (1042) ausgeführt ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14-20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kameravorrichtung über eine einzige
Kamera (100) verfügt, die vorzugsweise als eine CCD- oder
eine CMOS-Kamera ausgeführt ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14-20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kameravorrichtung (10) über
mindestens zwei Kameras zur stereoskopischen Bilderfassung
verfügt.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14-22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Recheneinheit (110, 113) mit
optischen Ausgabeeinheiten und/oder akustischen
Ausgabeeinheiten (119, 21) verbunden ist zur Warnung des
Fahrers, insbesondere bei geschlossenen Augen des Fahrers
bzw. einem drohenden Verlassen eines markierten
Straßenverlaufs.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14-23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kameravorrichtung (10) in einem
oberen Bereich der Windschutzscheibe (12) angeordnet ist
oder in das Dach des Fahrzeugs integriert ist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14-24, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest ein Umlenkspiegel (104, 1041,
1042) über eine Stellvorrichtung (130) derart ausrichtbar
ist, daß in einem von dem Innenraum des Fahrzeugs durch die
Kameravorrichtung (10) erfaßten Bild zumindest die Augen
und/oder die Lippen des Fahrers erkennbar sind.
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