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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Kraftwagens gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 sowie einen Kraftwagen gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 7.
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Ein solches Verfahren sowie ein solcher Kraftwagen sind der
DE 100 24 227 A1 als bekannt zu entnehmen. Das Verfahren dient zur elektronischen Überwachung eines Aufmerksamgrades eines Kraftfahrzeugführers durch elektronische Überwachung der Augen und/oder der Augenlidtätigkeit, wobei bei elektronischer Registrierung von Müdigkeit ein Alarmsignal generiert wird. Dabei ist vorgesehen, dass bei entsprechender Registrierung von Müdigkeit die Geschwindigkeit automatisch reduziert wird.
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Die
DE 101 35 742 A1 offenbart ein Kraftfahrzeug mit einem System für automatische Blickrichtungserkennung und einem System für automatische Hinderniserkennung und automatische Fahrzeugsteuerung und/oder mit einem System für Abstandsregelung, wobei eine Betriebsart vorgesehen ist, in der das System für automatische Hinderniserkennung und automatische Fahrzeugsteuerung und/oder das System für Abstandsregelung aktiv sind, wenn das System für automatische Blickrichtungserkennung mangelnde Aufmerksamkeit des Fahrers des Kraftfahrzeugs feststellt und inaktiv sind, wenn das System für automatische Blickrichtungserkennung Aufmerksamkeit des Fahrers feststellt.
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Schließlich offenbart die
DE 10 2004 036 119 A1 ein Fahrerassistenzsystem zur Müdigkeitserkennung und/oder Aufmerksamkeitsbeurteilung des Fahrzeugführers, insbesondere zur Erkennung des drohenden bzw. einsetzenden Sekundenschlafes, wobei das Fahrerassistenzsystem eine Auswerteeinheit umfasst. Das Fahrerassistenzsystem umfasst ferner einen Sensor und/oder eine Sensoranordnung, welche zur Erfassung der Pulsfrequenz des Fahrzeugführers geeignet ist. Darüber hinaus sind eine aktivierbare Warnvorrichtung und/oder eine zur Aktivierung zur Verfügung stehende Warnvorrichtung vorgesehen. Ferner umfasst das Fahrerassistenzsystem eine Speichervorrichtung und/oder eine zur Speicherung von Informationen zur Verfügung stehende Speichervorrichtung.
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Dabei ist vorgesehen, dass der Sensor und/oder die Sensoranordnung fahrzeugseitig mit dem Fahrzeug fest verbunden sind bzw. ein integrierter Bestandteil des Fahrzeugs oder eines Fahrzeugteils ist. Ferner wird die Pulsfrequenz des Fahrzeugführers kontinuierlich überwacht, damit bei einer plötzlichen Änderung der Pulsfrequenz um einen vorgegebenen Wert die Warnvorrichtung aktiviert werden kann und/oder um zumindest bei einem außergewöhnlichen Fahrzeugereignis, welches mit dem Zeitraum der Änderung der Pulsfrequenz in Verbindung zu bringen ist, eine Dokumentation in der Speichervorrichtung vornehmen bzw. veranlassen zu können.
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Die
DE 10 2010 044 449 A1 offenbart ein Verfahren zur Erkennung des Grades der Fahrfähigkeit des Fahrers eines Kraftfahrzeugs unter Verwendung einer Fahrerbeobachtungskamera zur Beobachtung des Fahrers und einer Innenraumkamera zur Beobachtung des Kraftfahrzeuginnenraums. Die Fahrerbeobachtungskamera erfasst den Kopf des Fahrers und stellt Bilddaten des Fahrerkopfes in zeitlicher Folge bereit. Die Innenraumkamera erfasst zumindest teilweise Körperteile des Fahrers und stellt Bilddaten der Körperteile in zeitlicher Folge bereit. Aus den Fahrerkopfbilddaten und den Körperteilbilddaten werden vorgegebene Fahrerparameter extrahiert. Ferner wird die zeitliche Abfolge der Fahrerparameter bestimmt, so dass für jeden Fahrerparameter ein Bewegungsvektor gebildet wird. Es erfolgt eine Bewertung jedes Bewegungsvektors als Funktion der zeitlichen Entwicklung. Ferner erfolgt eine Ermittlung des Grades der Fahrfähigkeit des Fahrers als Ergebnis der Bewertung.
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Aus der
DE 102 10 130 A1 ist ein Verfahren zur Fahrerwarnung bekannt. Die Warnung erfolgt mittels einer akustischen und/oder optischen und/oder haptischen Anzeige, wobei ein Warnsignal erzeugt wird. Die Größe des Warnsignals ist abhängig von dem Grad der Unaufmerksamkeit des Fahrers.
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Der
DE 199 21 488 A1 ist ein Verfahren zur Überwachung eines Innenraums und eines Umfelds eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, als bekannt zu entnehmen. Dabei ist es vorgesehen, dass in einem ersten Verfahrensschritt zumindest ein Teil des Umfelds des Fahrzeugs, vorzugsweise in Fahrtrichtung, und in einem zweiten Verfahrensschritt zumindest ein Teil des Innenraums des Fahrzeugs, vorzugsweise Teile der Person eines Fahrers, mit einer Kameravorrichtung erfasst wird. Der erste und der zweite Verfahrensschritt werden abwechselnd durchgeführt, wobei hierdurch gewonnene Bildinformationen an eine Recheneinheit weitergeleitet und dort verarbeitet werden.
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Die
DE 19702748 A1 offenbart ein Verfahren zum Überwachen des Zustands eines Menschen in einem Fahrzeug, insbesondere des Führers eines Fahrzeuges. Dabei ist es vorgesehen, dass dauernd und/oder in Abständen die Kopfhaltung und/oder die Hirnströme und/oder die Muskulatur und/oder die Atmung des Menschen überwacht wird.
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Es hat sich gezeigt, dass bei den Fahrzeugen bzw. bei den herkömmlichen Kraftwagen nur unzureichend auf die tatsächliche Aufmerksamkeit des Fahrers des Kraftwagens rückgeschlossen werden kann. Eine hinreichend präzise Erfassung der Müdigkeit hingegen ermöglicht das Durchführen von entsprechenden Gegenmaßnahmen, um einer erfassten, reduzierten Aufmerksamkeit des Fahrers Rechnung zu tragen.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren sowie einen Kraftwagen der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass eine besonders präzise Erfassung der Aufmerksamkeit des Fahrers des Kraftwagens realisierbar ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch einen Kraftwagen mit den Merkmalen des Patentanspruchs 7 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Kraftwagens, insbesondere eines Personenkraftwagens, bei welchem mittels einer Erfassungseinrichtung Bilder zumindest eines Teils des Fahrers des Kraftwagens erfasst werden. Bei dem Verfahren wird ferner in Abhängigkeit von den erfassten Bildern wenigstens ein die Aufmerksamkeit des Fahrers charakterisierendes Aufmerksamkeitssignal erzeugt. Beispielsweise kann anhand des Aufmerksamkeitssignals abgeschätzt werden, ob der Fahrer aufmerksam ist, d. h. ob er das Verkehrsgeschehen aufmerksam betrachtet bzw. wahrnehmen kann oder nicht.
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Des Weiteren wird bei dem Verfahren in Abhängigkeit von dem Aufmerksamkeitssignal ein Fahrzustand des Kraftwagens, insbesondere mittels wenigstens eines Stellglieds, verändert.
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Um nun die Aufmerksamkeit des Fahrers besonders präzise erfassen zu können, d. h. um einen besonders präzisen und aussagekräftigen Rückschluss auf die tatsächlich vorhandene Aufmerksamkeit des Fahrers des Kraftwagens rückschließen zu können, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass anhand der erfassten Bilder wenigstens eine Körperhaltung des Fahrers ermittelt wird, wobei das Aufmerksamkeitssignal in Abhängigkeit von der ermittelten Körperhaltung erzeugt wird, wobei beim Verändern des Fahrzustands eine Fahrtrichtung des Kraftwagens verändert wird. Die Berücksichtigung der Körperhaltung bei der Erzeugung des Aufmerksamkeitssignals ermöglicht es, besonders aussagekräftige Ergebnisse hinsichtlich der tatsächlichen Aufmerksamkeit des Fahrers zu erzielen, so dass in der Folge die Veränderung des Fahrzustands beispielsweise erst dann tatsächlich durchgeführt werden kann, wenn eine verminderte Aufmerksamkeit des Fahrers oder ein vollständiger Mangel an Aufmerksamkeit tatsächlich vorliegt. Durch das Ändern des Fahrzustands kann der verminderten Aufmerksamkeit oder der fehlenden Aufmerksamkeit Rechnung getragen werden, um in der Folge die Gefahr eines aus der verminderten oder fehlenden Aufmerksamkeit resultierenden Unfalls gering zu halten.
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Ferner ist es möglich, durch die Änderung der Fahrtrichtung des Kraftwagens beispielsweise zu bewirken, dass der Kraftwagen einen Fahrstreifen verlässt und auf einem Seitenstreifen bzw. Standstreifen oder einem Parkplatz seitlich neben dem eigentlichen Fahrstreifen bewegt und dort beispielsweise in seiner Geschwindigkeit verringert bzw. abgebremst wird. In diesem sicheren, auf dem Seitenstreifen stehenden Zustand kann dann sicher auf Hilfe gewartet werden.
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Da die Aufmerksamkeit des Fahrers durch die Berücksichtigung der Körperhaltung besonders präzise ermittelt werden kann, können unnötige sowie unerwünschte Veränderungen des Fahrzustands vermieden werden. Mit anderen Worten ermöglicht es das erfindungsgemäße Verfahren, die Veränderung des Fahrzustands auch tatsächlich nur dann zu bewirken, wenn die Aufmerksamkeit des Fahrers tatsächlich vermindert ist oder vollständig fehlt.
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Auf eine solche verminderte oder fehlende Aufmerksamkeit kann beispielsweise dann rückgeschlossen werden, wenn das Aufmerksamkeitssignal oder wenigstens ein anhand des Aufmerksamkeitssignals ermittelter Aufmerksamkeitswert, gegebenenfalls über eine vorgebbare Zeitdauer, geringer als ein vorgebbarer Schwellenwert ist.
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Zur Erfassung der Bilder des Fahrers kann wenigstens eine Kamera verwendet werden. Die Kamera stellt beispielsweise wenigstens ein die Bilder charakterisierendes Bildsignal bereit, welches einer Auswerteeinrichtung zugeführt werden kann. Mittels der Auswerteeinheit werden die Bilder bzw. das Bildsignal einer Bildverarbeitung unterzogen, mittels welcher schließlich die Körperhaltung ermittelt werden kann.
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Anhand der Körperhaltung wird dann beispielsweise mittels einer Recheneinrichtung des Kraftwagens das Aufmerksamkeitssignal erzeugt und beispielsweise bereitgestellt und mit dem vorgebbaren Schwellenwert verglichen.
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Um in Abhängigkeit von dem Aufmerksamkeitssignal den Fahrzustand zu verändern, wird beispielsweise wenigstens ein Stellglied mittels der Recheneinrichtung derart angesteuert, dass der Fahrzustand verändert wird. Unter dem Ansteuern des Stellglieds kann dabei sowohl eine Regelung als auch eine Steuerung des wenigstens einen Stellglieds verstanden werden.
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Die fehlende oder verminderte Aufmerksamkeit des Fahrers kann beispielsweise derart ermittelt werden, dass die ermittelte Körperhaltung als Ist-Körperhaltung mit wenigstens einer vorgebbaren, kritischen Soll-Körperhaltung verglichen wird. Stimmt die erfasste Ist-Körperhaltung mit der kritischen Soll-Körperhaltung überein, so wird eine mangelnde oder verminderte Aufmerksamkeit erfasst. In der Folge kann auf einen kritischen Fahrzustand rückgeschlossen werden. Der kritische Fahrzustand muss dabei nicht bereits tatsächlich vorliegen. Es kann auch auf einen aus der mangelnden oder verminderten Aufmerksamkeit resultierenden und erst zukünftig eintretenden, kritischen Fahrzustand rückgeschlossen werden. Um dem kritischen Fahrzustand Rechnung zu tragen und beispielsweise in einen demgegenüber sichereren Fahrzustand zu überführen bzw. die Entstehung eines kritischen Fahrzustands zu vermeiden, wird dann vorzugsweise der Fahrzustand des Kraftwagens verändert.
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In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass als die Körperhaltung eine Haltung des Kopfes des Fahrers ermittelt wird. Durch die Berücksichtigung der Haltung des Kopfes kann besonders präzise auf die tatsächlich vorliegende Aufmerksamkeit des Fahrers und insbesondere auf eine mangelnde oder verminderte Aufmerksamkeit des Fahrers rückgeschlossen werden, da die Haltung des Kopfes ein besonders guter und aussagekräftiger Indikator für den aktuellen Aufmerksamkeitszustand des Fahrers ist.
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Als besonders vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn der Fahrzustand des Kraftwagens verändert wird, wenn als die Haltung des Kopfes eine solche Haltung ermittelt wird, bei welcher der Kopf relativ zum Oberkörper des Fahrers zu einer Körperseite des Fahrers oder zu einer Vorderseite des Körpers des Fahrers hängt. Mit anderen Worten, hängt der Kopf des Fahrers schlaff, d. h. ohne wesentliche Körperspannung zur Seite oder nach vorne, so kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit darauf rückgeschlossen werden, dass der Fahrer einen sogenannten Black-out erlitten hat und ohnmächtig geworden ist. In der Folge kann auf die fehlende Aufmerksamkeit des Fahrers rückgeschlossen werden, so dass entsprechende Gegenmaßnahmen in Form der Veränderung des Fahrzustands ergriffen werden können. Eine solche Haltung des Kopfes ist dabei ein besonders aussagekräftiger Indikator, um die fehlende Aufmerksamkeit zu ermitteln.
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Zur Realisierung einer besonders präzisen Ermittlung der tatsächlich vorliegenden Aufmerksamkeit des Fahrers ist es bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass mittels der Erfassungseinrichtung eine Blickrichtung des Fahrers erfasst wird, wobei das Aufmerksamkeitssignal in Abhängigkeit von der erfassten Blickrichtung erzeugt wird. Dies bedeutet, dass zur Ermittlung der Aufmerksamkeit bzw. des Aufmerksamkeitssignals auch die Blickrichtung des Fahrers berücksichtigt wird. Hierdurch kann eine besonders hohe Datensicherheit realisiert werden. Mit anderen Worten ist es möglich, besonders präzise und aussagekräftig auf den Aufmerksamkeitszustand des Fahrers rückschließen zu können, wenn auch eine Blickrichtungserkennung sowie eine Aufmerksamkeitskontrolle stattfinden.
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Als besonders vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn in Abhängigkeit von dem Aufmerksamkeitssignal wenigstens ein vom Kraftwagen ausgehendes Notrufsignal drahtlos, insbesondere über Funktechnik, abgesendet wird. Durch diese automatische Übermittlung des Notrufsignals kann beispielsweise bereits dann Hilfe, beispielsweise wenigstens eine zur Hilfe eilende Person, erbeten werden, bevor es tatsächlich zu einer gefährlichen Fahrsituation kommt. Ferner ist es möglich, Hilfe anzufordern bzw. zu erbeten, wenn der Fahrer ohnmächtig ist und selbst nicht imstande dazu ist, Hilfe anzufordern.
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Schließlich hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn beim Verändern des Fahrzustands eine Fahrgeschwindigkeit des Kraftwagens verringert und/oder eine Fahrtrichtung des Kraftwagens verändert wird. Hierdurch kann der Kraftwagen verlangsamt oder gar bis zum Stillstand abgebremst werden, so dass die Gefahr eines aus der fehlenden oder verminderten Aufmerksamkeit des Fahrers resultierenden Unfalls gering gehalten werden kann.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft einen Kraftwagen, insbesondere einen Personenkraftwagen, mit einer Erfassungseinrichtung zum Erfassen von Bildern zumindest eines Teils des Fahrers des Kraftwagens. Der Kraftwagen umfasst auch eine mit der Erfassungseinrichtung gekoppelte Recheneinrichtung, welche dazu ausgelegt ist, in Abhängigkeit von den erfassten Bildern wenigstens ein die Aufmerksamkeit des Fahrers charakterisierendes Aufmerksamkeitssignal zu erzeugen und in Abhängigkeit von dem Aufmerksamkeitssignal eine Veränderung eines Fahrzustands des Kraftwagens zu bewirken.
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Um die tatsächlich vorliegende Aufmerksamkeit des Fahrers besonders präzise und aussagekräftig zu ermitteln, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Recheneinrichtung dazu ausgelegt ist, anhand der erfassten Bilder wenigstens eine Körperhaltung des Fahrers zu ermitteln und das Aufmerksamkeitssignal in Abhängigkeit von der ermittelten Körperhaltung zu erzeugen und beim Verändern des Fahrzustands eine Veränderung einer Fahrtrichtung des Kraftwagens zu bewirken. Vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Aspekts der Erfindung sind als vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten Aspekts der Erfindung anzusehen und umgekehrt.
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Bei der Erzeugung des Aufmerksamkeitssignals und somit bei der Ermittlung der tatsächlichen Aufmerksamkeit des Fahrers wird somit dessen Körperhaltung berücksichtigt, welche besonders präzise Rückschlüsse über den Aufmerksamkeitszustand des Fahrers zulässt. Dadurch kann auch die Gefahr von unerwünschten und nicht erforderlichen Änderungen des Fahrzustands des Kraftwagens gering gehalten werden.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in der Figur alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Die Zeichnung zeigt in der einzigen Figur eine schematische Vorderansicht eines menschlichen Fahrers eines Personenkraftwagens, wobei ein die Aufmerksamkeit des Fahrers charakterisierendes Aufmerksamkeitssignal in Abhängigkeit einer ermittelten Körperhaltung des Fahrers erzeugt wird.
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Die Figur zeigt in einer schematischen Vorderansicht ausschnittsweise einen im Ganzen mit 10 bezeichneten Fahrer eines Kraftwagens in Form eines Personenkraftwagens, wobei sich der Fahrer 10 im Innenraum 12 des Personenkraftwagens aufhält.
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Der Personenkraftwagen umfasst eine in der Figur sehr schematisch dargestellte Erfassungseinrichtung 14, welche wenigstens ein Erfassungselement in Form einer Kamera 16 aufweist. Die Kamera 16 ist dabei derart relativ zum Innenraum 12 ausgerichtet, dass sie Bilder zumindest eines Teils des Fahrers 10 erfasst. Wie aus der Figur erkennbar ist, erfasst die Kamera 16 Bilder des Kopfes 18 sowie eines Teils des Oberkörpers 20 des Fahrers 10, welcher in einem Fahrersitz im Innenraum 12 sitzt.
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Die Kamera 16 ist beispielsweise als Videokamera, Infrarotkamera oder PMD-Kamera ausgebildet. Eine solche PMD-Kamera umfasst wenigstens einen sogenannten Photomischdetektor (PMD – Photonic Mixing Device).
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Die Kamera 16 stellt ein die erfassten Bilder charakterisierendes Bildsignal bereit, welches an eine mit der Erfassungseinrichtung 14 gekoppelte Recheneinrichtung 22 des Personenkraftwagens übertragen wird. Die Recheneinrichtung 22 kann dabei in die Erfassungseinrichtung 14 integriert sein bzw. umgekehrt. Mittels der Recheneinrichtung 22 werden die mittels der Kamera 16 erfassten Bilder bzw. das Bildsignal einer Bildverarbeitung unterzogen. Mittels der Bildverarbeitung wird eine Körperhaltung des Fahrers 10 ermittelt. Dies bedeutet, dass die Körperhaltung anhand der mittels der Kamera 16 erfassten Bilder ermittelt wird.
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Während einer Fahrt kann sich die Körperhaltung des Fahrers 10 ändern. Mit anderen Worten kann der Fahrer 10 während einer Fahrt mit dem Personenkraftwagen unterschiedliche Körperhaltungen einnehmen, welche mittels der Bildverarbeitung anhand der erfassten Bilder ermittelt werden.
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Die jeweilige, anhand der erfassten Bilder ermittelt und somit tatsächlich vorliegende Körperhaltung des Fahrers 10 wird als Ist-Körperhaltung mit wenigstens einer vorgegebenen, kritischen Soll-Körperhaltung verglichen. Diese wenigstens eine kritische Soll-Körperhaltung ist beispielsweise in einer Speichereinrichtung 24 der Recheneinrichtung 22 gespeichert. Vorzugsweise ist eine Mehrzahl von vorgegebenen, kritischen Soll-Körperhaltungen vorgesehen und in der Speichereinrichtung 24 gespeichert.
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Die Soll-Körperhaltungen sind dabei solche Körperhaltungen des Fahrers 10, welche auf eine verminderte oder vollständig fehlende Aufmerksamkeit des Fahrers 10 hindeuten. Stimmt nun die ermittelte Ist-Körperhaltung mit wenigstens einer der kritischen Soll-Körperhaltungen überein, so kann besonders präzise und aussagekräftig darauf rückgeschlossen werden, dass die Aufmerksamkeit des Fahrers 10 vermindert ist oder vollständig fehlt.
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Ergibt der Vergleich, dass die ermittelte Ist-Körperhaltung nicht mit einer der kritischen Soll-Körperhaltungen übereinstimmt, so kann besonders präzise und aussagekräftig darauf rückgeschlossen werden, dass der Fahrer 10 hinreichend aufmerksam ist und den Personenkraftwagen sicher fahren kann.
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Der Vergleich der ermittelten Ist-Körperhaltung mit den Soll-Körperhaltungen bzw. das Ergebnis dieses Vergleichs wird überführt in ein sogenanntes Aufmerksamkeitssignal, welches die tatsächlich vorliegende Aufmerksamkeit des Fahrers 10 charakterisiert. Durch die Berücksichtigung der Körperhaltung des Fahrers 10 kann somit anhand des Aufmerksamkeitssignals besonders präzise ermittelt werden, ob der Fahrer 10 hinreichend aufmerksam ist oder nicht. Ist er hinreichend aufmerksam, so kann die Gefahr, dass eine gefährliche Fahrsituation entsteht und gegebenenfalls ein Unfall geschieht, als gering bewertet werden. Ist die Aufmerksamkeit des Fahrers 10 jedoch vermindert oder fehlt diese, so kann die Gefahr, dass es zu einer gefährlichen Fahrsituation kommt oder dass ein Unfall entsteht, als demgegenüber höher bewertet werden.
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Wie aus der Figur erkennbar ist, wird vorliegend als die Ist-Körperhaltung des Fahrers eine solche ermittelt, bei welcher der Kopf 18 relativ zum Oberkörper 20 schlaff, d. h. im Wesentlichen ohne Körperspannung zur linken Körperseite 26 sowie zur Vorderseite 28 des Fahrers 10 hängt. Diese Ist-Körperhaltung ist dabei einer der kritischen Soll-Körperhaltungen. Anhand dieser Körperhaltung kann darauf rückgeschlossen werden, dass der Fahrer 10 ohnmächtig geworden ist. Mit anderen Worten hat der Fahrer 10 einen sogenannten Black-out erlitten. Somit ist die Aufmerksamkeit des Fahrers 10 nicht nur vermindert, sondern die Aufmerksamkeit fehlt vollständig.
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In der Folge wird mittels der Recheneinrichtung 22 wenigstens ein Stellglied des Personenkraftwagens angesteuert, so dass mittels des Stellglieds ein Fahrzustand des Personenkraftwagens verändert wird. Mit anderen Worten wird in Abhängigkeit von dem Aufmerksamkeitssignal und somit in Abhängigkeit von der erfassten Körperhaltung des Fahrers 10 der Fahrzustand des Personenkraftwagens automatisch geändert. Im Rahmen der Veränderung des Fahrzustands wird der sich zunächst bewegende Personenkraftwagen beispielsweise mittels seiner Betriebsbremse verlangsamt und gegebenenfalls bis zum vollständigen Stillstand abgebremst. Das wenigstens eine Stellglied dient hierbei also dazu, die Betriebsbremse des Personenkraftwagens zu betätigen.
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Darüber hinaus kann alternativ oder zusätzlich vorgesehen sein, dass mittels wenigstens eines weiteren Stellglieds, welches von der Recheneinrichtung 22 angesteuert wird, eine Lenkung des Personenkraftwagens automatisch betätigt wird, so dass eine Richtungsänderung bzw. eine Fahrkursänderung des Personenkraftwagens bewirkt wird. Im Rahmen dieser Fahrkursänderung kann der Personenkraftwagen in Abhängigkeit von dem Aufmerksamkeitssignal automatisch beispielsweise auf einen seitlich neben einem Fahrstreifen angeordneten Seitenstreifen bewegt werden, wo er dann mittels des ersten Stellglieds abgebremst wird.
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Durch diese Veränderung des Fahrzustands des Personenkraftwagens kann eine kritische Fahrsituation in eine demgegenüber sicherere Fahrsituation überführt werden. Ferner kann die Entstehung einer kritischen bzw. gefährlichen Fahrsituation vermieden werden. Auf dem Seitenstreifen kann der Fahrer 10 dann auf Hilfe warten.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass in Abhängigkeit von dem Aufmerksamkeitssignal wenigstens ein von dem Personenkraftwagen ausgehendes Notrufsignal abgesendet wird. Mittels dieses Notrufsignals kann automatisch Hilfe angefordert werden, da dies der ohnmächtige Fahrer 10 nicht mehr durchführen kann.
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Um besonders präzise die Aufmerksamkeit des Fahrers 10 ermitteln zu können, kann die Erfassungseinrichtung 14 eine Blickrichtungserfassungseinheit 30 umfassen. Anhand der mittels der Kamera 16 erfassten Bilder bzw. anhand des Bildsignals kann die Blickrichtungserfassungseinheit 30 wenigstens eine Blickrichtung des Fahrers 10 bzw. von Augen des Fahrers 10 ermitteln. Dabei ist es vorzugsweise vorgesehen, dass das Aufmerksamkeitssignal auch in Abhängigkeit von der ermittelten Blickrichtung erzeugt wird. Mit anderen Worten wird sowohl die Körperhaltung als auch die Blickrichtung bei der Ermittlung der Aufmerksamkeit des Fahrers 10 berücksichtigt.
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Wie aus der Figur erkennbar ist, sind die Augäpfel des Fahrers 10 durch die Augenlider 32 der Augen 34 überdeckt. Mit anderen Worten sind die Augen 34 des Fahrers 10 geschlossen, da dieser ohnmächtig ist. Dieser geschlossene Zustand der Augen 34 kann mittels der Blickrichtungserfassungseinheit 30 ermittelt werden. Dabei ist es beispielsweise vorgesehen, dass mittels der Blickrichtungserfassungseinheit 30 keine Blickrichtung erfasst wird bzw. erfasst werden kann, so dass auf den geschlossenen Zustand der Augen 34 rückgeschlossen werden kann.
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Wird somit beispielsweise anhand der erfassten Bilder ermittelt, dass die Augen 34 des Fahrers 10 über eine erste Zeitspanne ununterbrochen geschlossen sind, und ist diese erste Zeitspanne größer bzw. länger als eine vorgebbare, zweite Zeitspanne, so kann in Kombination mit der ermittelten Körperhaltung besonders präzise darauf rückgeschlossen werden, dass der Fahrer ohnmächtig oder eingeschlafen ist. In der Folge kann besonders präzise darauf rückgeschlossen werden, dass die Aufmerksamkeit des Fahrers 10 vermindert ist oder vollständig fehlt, so dass schließlich die geschilderte Veränderung des Fahrzustands des Personenkraftwagens bewirkt werden kann.
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Unter der Ermittlung der Körperhaltung des Fahrers 10 kann auch die Ermittlung einer Sitzposition des Fahrers 10 im Fahrersitz verstanden werden. Mit anderen Worten ist es anhand der ermittelten Körperhaltung möglich, auf eine Sitzposition rückzuschließen bzw. eine solche Sitzposition zu ermitteln, welche der Fahrer 10 im Fahrersitz einnimmt, so dass anhand der ermittelten Sitzposition das Aufmerksamkeitssignal erzeugt und gegebenenfalls der Fahrzustand des Personenkraftwagens geändert werden kann.