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DE19919593A1 - Transportvorrichtung - Google Patents

Transportvorrichtung

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Publication number
DE19919593A1
DE19919593A1 DE19919593A DE19919593A DE19919593A1 DE 19919593 A1 DE19919593 A1 DE 19919593A1 DE 19919593 A DE19919593 A DE 19919593A DE 19919593 A DE19919593 A DE 19919593A DE 19919593 A1 DE19919593 A1 DE 19919593A1
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DE
Germany
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transport
path
rollers
transport device
platform
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DE19919593A
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English (en)
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Uwe Thiessen
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Thiessen Papchem & Co KG GmbH
Original Assignee
Thiessen Papchem & Co KG GmbH
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G35/00Mechanical conveyors not otherwise provided for
    • B65G35/06Mechanical conveyors not otherwise provided for comprising a load-carrier moving along a path, e.g. a closed path, and adapted to be engaged by any one of a series of traction elements spaced along the path
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65G2201/0232Coils, bobbins, rolls

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Intermediate Stations On Conveyors (AREA)

Abstract

Transportvorrichtung zum Transport von Papierrollen (28), Blechcoils oder dergleichen, umfassend mindestens ein Transportmittel (Transportplattform 1), das entlang einer Transportbahn (2) zwangsgeführt verschiebbar ist, wobei die zu transportierende Papierrolle (28), Blechcoil oder dergleichen auf das oder eines der Transportmittel (Transportplattform 1) gelegt werden kann, wobei das Transportmittel eine Transportplattform (1) ist und wobei die Transportbahn (2) eine Vielzahl drehbar gelagerter Rollen (7, 9) aufweist, auf denen die mindestens eine Transportplattform (1) verschiebbar ist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung zum Transport von Papierrollen, Blechcoils oder dergleichen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Es sind Transportvorrichtungen der vorbezeichneten Art bekannt, bei denen eine Vielzahl von Transportwagen, die jeweils mit Rollen ausgestattet sind, von einem oder mehreren Transportbändern, welche zum Beispiel aus endlosen Gelenkketten bestehen, getrieben wird. An den Transportbändern sind Mitnehmer angeordnet, die in die Transportwagen einhakbar sind und diese entlang des zurückzulegenden Weges ziehen. Die Transportvorrichtung wird üblicherweise in eine kanalartige Grube eingebaut, so daß die Oberseite der Transportwagen etwa ebenerdig liegt. Eine Papierrolle wird auf einen Transportwagen aufgelegt und ohne Umladen mit dem Transportwagen zum Ziel gebracht.
Nachteilig an Transportvorrichtungen nach Stand der Technik ist, daß die Transportbänder aufwendig zu fertigen sind und aufwendig vor Ort aufzubauen sind. Die Transportbänder müssen jeweils an die örtlichen Gegebenheiten angepaßt werden und sind daher nur schwer standardisierbar.
Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Problem ist es, eine gattungsgemäße Transportvorrichtung zu schaffen, die einfacher herzustellen ist.
Dieses Problem wird durch eine Transportvorrichtung nach Patentanspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß das Transportmittel eine Transportplattform ist und daß die Transportbahn eine Vielzahl drehbar gelagerter Rollen aufweist, auf denen die mindestens eine Transportplattform verschiebbar ist. Die erfindungsgemäße Transportvorrichtung ist kostengünstiger zu fertigen und zu betreiben als ein Transportband nach Stand der Technik.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß je zwei Rollen auf einer gemeinsamen Achse angeordnet sind, wobei der Achsenabstand der Rollen zueinander kleiner als die Breite einer Transportplattform ist. Die paarweise Anordnung der Rollen auf einer gemeinsamen Achse ermöglicht eine weitere Modularisierung der Bauweise.
In der bevorzugten Ausführungsform verfügt die Transportbahn über linke Seitenteile sowie rechte Seitenteile, wobei die Achsen in den Seitenteilen gelagert sind.
In der bevorzugten Ausführungsform der Transportvorrichtung sind mindestens die auf einer Seite der Transportbahn angeordneten Lager auf der den Rollen abgewandten Seite der Seitenteile angeordnet. Die Lager sind so leicht zugänglich, sodaß z. B. die Demontage sowie Montage einer Achse oder ein Lagerwechsel leicht zu bewerkstelligen ist.
Vorteilhaft ist, wenn mindestens ein Teil der Achsen angetrieben ist. Es kann so auf einen externen Antrieb oder eine Gefällstrecke verzichtet werden.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Transportvorrichtung einen oberen Weg sowie einen unteren Weg umfaßt, wobei der obere Weg unmittelbar oberhalb des unteren Weges angeordnet ist. Diese Bauweise ermöglicht eine besonders platzsparende Unterfluranordnung der Transportvorrichtung. Regelmäßig wird eine gattungsgemäße Transportvorrichtung nur in eine Richtung betrieben, so daß die Transportplattformen in der Gegenrichtung leer sind. Die Weiterbildung der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung schafft eine erhebliche Platzersparnis.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Antrieb der Achsen durch Elektromotoren erfolgt. Elektromotoren sind kostengünstig und leicht zu regeln.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Antriebsmotoren unabhängig voneinander in ihrer Drehzahl regelbar sind. Dies bietet den Vorteil, daß die Transportplattformen unabhängig voneinander antreibbar sind und in ihrer Geschwindigkeit beziehungsweise dem zurückgelegten Weg einzeln beeinflusst werden können. Bei Leerfahrten können die Transportplattformen mit höherer Geschwindigkeit bewegt werden als unter Last.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Transportplattform über je mindestens zwei Führungszapfen verfügen, die in eine Führungsschiene eingreifen können. Die Seitenführung der Transportplattformen kann so unabhängig von der vertikalen Abstützung beziehungsweise dem Antrieb durch die Rollen erfolgen. Alternativ können die oberen und/oder unteren Rollen über Spurkränze zur Seitenführung der Transportplattformen verfügen. In diesem Fall kann auf eine Führungsschiene verzichtet werden.
In der bevorzugten Ausführungsform verfügen die Transportplattformen in dem Bereich, der mit den Rollen in Kontakt kommen kann, über einen Kunststoffbelag. Die Rollen können so aus Metall hergestellt werden, wobei eine Berührung Metall-Metall zwischen Rollen und Transportplattform verhindert werden kann. Vorteilhaft ist weiterhin, wenn der Kunststoffbelag gegenüber der Unterfläche der Transportplattform erhaben ist. Dies ermöglicht eine Seitenführung durch die Spurkränze der Rollen, ohne daß die Spurkränze mit Metallteilen in Berührung kommen können.
In der bevorzugten Ausführungsform der Transportvorrichtung ist vorgesehen, daß die Transportbahn aus gleichartigen Bahnmodulen zusammengesetzt ist. Sowohl der logistische Aufwand als auch der Fertigungsaufwand können damit reduziert werden.
In der bevorzugten Ausführungsform ist weiterhin vorgesehen, daß die Transportbahn im wesentlich kurvenfrei ist. Dies vermindert die Abnutzung aller bewegten und beweglichen Teile und verbessert damit die Zuverlässigkeit der Transportvorrichtung.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß an beiden Enden der Transportbahn eine Reversierstation angeordnet ist. Die Reversierstation ermöglicht den Übergang der Transportplattform von der oberen Bahn auf die untere Bahn.
In der bevorzugten Ausführungsform ist weiterhin vorgesehen, daß die Transportvorrichtung über Weichen verfügt, welche als drehbare Abschnitte der Transportbahn ausgelegt sind. Trotz des im wesentlichen kurvenfreien Verlaufs der Transportbahn sind so Richtungsänderungen beziehungsweise Übergänge auf verschiedene Segmente der Transportvorrichtung möglich.
In einer zweiten Ausführungsform der Transportbahn ist vorgesehen, daß die Transportplattform über eine untere Auflage sowie eine obere Auflage verfügt, wobei untere Auflage und obere Auflage in etwa mittig miteinander mittels eines gegenüber der Breite der Transportplattform schmalen Verbindungsmittels miteinander verbunden sind. Zwischen unterer Auflage und oberer Auflage kann eine Fußbodenverkleidung eingreifen, so daß bei dieser Ausführungsform der Transportplattform die Transportvorrichtung praktisch vollständig verkleidbar gestaltet werden kann. Am Boden ist somit praktisch nur ein Schlitz zu sehen, durch den die obere Auflage hindurchragt, so daß die Transportbahn weiterhin begeh- und befahrbar ist.
Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 einen Teil einer Transportbahn in der Seitenansicht;
Fig. 2 einen Teil einer Transportbahn gemäß Fig. 1 in der Draufsicht;
Fig. 3 einen Schnitt durch eine Transportbahn gemäß I-I in Fig. 1;
Fig. 4 eine alternative Ausführungsform eines Transportplattforms;
Fig. 5 eine Reversierstation in der Seitenansicht.
Zunächst wird auf Fig. 1 in Verbindung mit Fig. 2 Bezug genommen. Eine Transportplattform 1 kann entlang einer Transportbahn 2 bewegt werden. Die Transportbahn 2 verfügt über einen oberen Weg 3 sowie einen unteren Weg 4. Sowohl oberer Weg 3 als auch unterer Weg 4 werden von der Transportplattform 1 nur unidirektional befahren, so daß sich mit der Transportbahn 2 ein geschlossener Kreislauf der Transportplattform 1 bilden läßt. Die Transportbahn 2 ist in gleichartige Bahnmodule 5 aufgeteilt, Fig. 1 zeigt zwei Bahnmodule 5. Diese verfügen über linke Seitenteile 29 sowie rechte Seitenteile 30. An ihren Enden werden die Bahnmodule 5 jeweils auf Montagestützen 6 befestigt, zwischen zwei Montagestützen 6 befindet sich somit jeweils ein Bahnmodul 5. Die einzelnen Bahnmodule 5 können miteinander verschweißt oder verschraubt sein. Der obere Weg 3 der Transportbahn 2 wird durch obere Rollen 7, die paarweise auf oberen Achsen 8 angeordnet sind, gebildet. Entsprechend wird der untere Weg 4 durch untere Rollen 9, die paarweise auf unteren Achsen 10 angeordnet sind, gebildet.
Anhand Fig. 3 wird der Aufbau der Transportbahn 2 sowie der Transportplattform 1 näher erläutert. Die Transportplattform 1 besitzt an ihrer Unterseite an beiden Seiten einen Kunststoffbelag 11, mit dem sie auf den oberen Rollen 7 beziehungsweise unteren Rollen 9 aufliegt. Der Kunststoffbelag 11 vergrößert die Haftreibung zwischen oberer Rolle 7 beziehungsweise unterer Rolle 9 und Transportplattform 1 und verhindert weitestgehend eine Abnutzung der oberen Rollen 7 beziehungsweise unteren Rollen 9, da keine Metall-Metallauflageflächen vorhanden sind. Auf die Oberseite der Transportplattform 1 kann die zu transportierende Papierrolle 28, welche in Fig. 3 durch eine strichpunktierte Kreislinie angedeutet ist, aufgelegt werden. In etwa mittig an die Transportplattform 1 und in etwa am vorderen sowie hinteren Ende ist je ein Führungszapfen 12 angeordnet. Die Führungszapfen 12 greifen in eine Führungsschiene 13 ein, die entlang des oberen Weges 3 der Transportbahn 2 verlegt sind. Die Führungszapfen 12 verfügen über je ein Gleitelement 14, welches drehbar an dem Führungszapfen 12 angeordnet ist und vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Die unteren Rollen 9 des unteren Weges 4 verfügen über Radkränze 15, die eine Seitenführung der Transportplattform 1 ermöglichen. Ebenso kann auch der untere Weg mit einer Führungsschiene versehen sein, wobei dann die Radkränze 15 der unteren Rollen 9 entfallen. In einer weiteren Variante können sowohl die oberen Rollen 7 als auch die unteren Rollen 9 mit Radkränzen 15 versehen sein, wobei dann auf Führungsschienen 13 verzichtet werden kann. Ein Teil der oberen Achsen 8 sowie der unteren Achsen 10 ist mit einem Antriebsmotor 16 versehen. Die nicht mit einem Antriebsmotor 16 versehenen Achsen 8, 10 werden durch Kettenantriebe von benachbarten Achsen 8, 10 mit angetrieben. Durch geeignete Steuerung der Antriebsmotoren 16 kann jede Transportplattform 1 einzeln bezüglich seiner Geschwindigkeit gesteuert werden. Jeder Transportplattform 1 kann daher unabhängig von den jeweils anderen Transportplattform 1 bewegt werden.
An der Unterseite der Bahnmodule 5 befindet sich jeweils an der Vorder- und Hinterkante ein Querträger 17, der benachbarte Bahnmodule 5 miteinander verbindet und mit dessen Hilfe die Bahnmodule 5 auf die Montagestützen 6 montiert sind. Die Montagestützen 6 werden in üblicher Weise zum Beispiel durch Schrauben, oder indem diese einbetoniert werden, auf dem Untergrund befestigt. Die Querträger 17 sind an einer Seite, vorzugsweise der mit den Antriebsmotoren 16 bestückten Seite, über die Montagestützen 6 hinaus verlängert und tragen einen Kabelkanal 18. Die Transportvorrichtung wird vorzugsweise in einen Schacht 20 eingebaut, so daß die Transportplattformen 1 beim Befahren des oberen Weges 3 in etwa ebenerdig gelegen sind. Abdeckungen 19 erstrecken sich vom Rand des Schachtes 20 bis in etwa an die Transportplattformen 1. Die Abdeckung 19 schützt die Antriebsmotoren 16 sowie den Kabelkanal 18 vor Verschmutzung und Beschädigung und verringert das Unfallrisiko bezüglich des Hineinfallens in den Schacht 20. Die Achsen 8, 10 verfügen an der dem Kabelkanal 18 zugewandten Seite über aussenliegende Lager 26a, 27a, die vom Kabelkanal 18 aus demontiert werden können. Diesen Lagern gegenüberliegende Lager 26b, 27b können ebenfalls aussenliegend oder wie in Fig. 3 dargestellt in der Transportbahn 2 innenliegend, d. h. jeweils zwischen Seitenteil 29, 30 und Rollen 7, 9, angeordnet sein.
Fig. 4 zeigt eine alternative Ausführungsform der Transportplattform 1. Eine untere Auflage 21 trägt beidseitig die Kunststoffbeläge 11 sowie jeweils am vorderen und hinteren Bereich einen Führungszapfen 12. Die Führungszapfen 12 sind nach oben hin verlängert und tragen eine obere Auflage 22. Zwischen den beiden Führungszapfen 12 können weitere Stützelemente zwischen der unteren Auflage 21 und der oberen Auflage 22 angeordnet sein. Die Abdeckungen 19 ragen in den zwischen der unteren Auflage 21 und der oberen Auflage 22 verbleibenden Spalt hinein. Der Abstand zwischen den beiden gegenüberliegenden Abdeckungen 19 ist nur geringfügig größer als der Durchmesser beziehungsweise die Breite des verlängerten Führungszapfens 12, so daß am Boden nur ein schmaler Durchbruch 23 verbleibt. Die Transportbahn 2 kann bei dieser Ausführung befahren werden, die Verletzungsgefahr beim Begehen der Transportbahn 2 ist durch den relativ schmalen Durchbruch 23 nur gering.
Fig. 5 zeigt eine Umsetzstation innerhalb der Transportbahn, die ein Umsetzen der Transportplattform 1 vom oberen Weg 3 auf den unteren Weg 4 ermöglicht. Ein zweites Bahnmodul 24 entspricht in seinem Aufbau grundsätzlich dem Bahnmodul 5. Die Länge des zweiten Bahnmoduls 24 ist so gewählt, daß diese größer ist als die der Transportplattform 1, weiterhin ist die Anzahl und Anordnung der oberen Rollen 7 beziehungsweise der oberen Achsen 8 so gewählt, daß eine sichere Abstützung an mindestens 4 Punkten erreicht wird. Eine Hebebühne 25, die zum Beispiel eine Scherenbühne sein kann oder mit hydraulischen Stempeln realisiert sein kann, ermöglicht ein vertikales Verschieben der Umsetzstation. Auf diese Weise läßt sich der obere Weg 3 der Umsetzstation von einer oberen Stellung, in der der untere Weg 4 der Umsetzstation und der obere Weg 3 der Transportbahn 2 auf gleicher Höhe liegen in eine untere Stellung, in der der obere Weg 3 der Umsetzstation und der untere Weg 4 der Transportbahn 2 auf gleicher Höhe liegen, bringen.
In einer mittleren Stellung kann die Umsetzstation sowohl auf den oberen als auch unteren Weg 3, 4 überfahren werden, durch Bewegen von der mittleren in die untere oder obere Stellung, beziehungsweise umgekehrt läßt sich eine auf der Umsetzstation befindliche Transportplattform 1 zwischen oberen und unteren Weg 3, 4 verschieben. Eine am Ende einer Transportbahn 2 angeordnete Umsetzstation kann einfacher aufgebaut sein, da diese nur unbeladene Transportplattformen heben beziehungsweise senken muß und nicht überfahrbar sein muß. Beispielsweise kann hier auf die Rollen des oberen Weges verzichtet werden.
Ähnlich der in Fig. 5 dargestellten Umsetzstation können Abzweigungen innerhalb der Transportbahn 2 realisiert werden. Statt einer vertikalen Verschiebbarkeit der Umsetzstation mit Hilfe der Hebebühne 25 zu ermöglichen, ist ein der Umsetzstation vergleichbares Teilstück der Transportbahn 2 drehbar ausgelegt, und bildet so eine Weiche. Ein vollständig auf die Weiche aufgefahrener Transportplattform 1 kann durch Drehen der Weiche in eine andere Transportbahn 2 übergeleitet werden. Die Transportbahn 2 ist so frei von Kurven, Richtungsänderungen innerhalb der Transportbahn 2 beziehungsweise Übergänge von einer Transportbahn 2 in eine andere Transportbahn 2 werden nur mit Hilfe der Weichen realisiert.

Claims (18)

1. Transportvorrichtung zum Transport von Papierrollen (28), Blechcoils oder dergleichen, umfassend mindestens ein Transportmittel (Transportplattform 1), das entlang einer Transportbahn (2) zwangsgeführt verschiebbar ist, wobei die zu transportierende Papierrolle (28), Blechcoil oder dergleichen auf das oder eines der Transportmittel (Transportplattform 1) gelegt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportmittel eine Transportplattform (1) ist und daß die Transportbahn (2) eine Vielzahl drehbar gelagerter Rollen (7, 9) aufweist, auf denen die mindestens eine Transportplattform (1) verschiebbar ist.
2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß je zwei Rollen (7, 9) auf einer gemeinsamen Achse (8, 10) angeordnet sind, wobei der Achsabstand der Rollen (7, 9) zueinander geringfügig kleiner als die Breite der Transportplattform (1) ist.
3. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn (2) über linke Seitenteile (29) sowie rechte Seitenteile (30) verfügt, und daß die Achsen (8, 10) in den Seitenteilen (29, 30) gelagert sind.
4. Transportvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die auf einer Seite der Transportbahn (2) angeordneten Lager (26a, 27a) auf der den Rollen (7, 9) abgewandten Seite der Seitenteile (29, 30) angeordnet sind.
5. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil der Achsen (8, 10) angetrieben ist (Antriebsmotor 16).
6. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß dieser einen oberen Weg (3) sowie einen unteren Weg (4) umfaßt, wobei der obere Weg (3) unmittelbar oberhalb des unteren Weges (4) angeordnet ist.
7. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb der Achsen (8, 10) durch Antriebsmotoren (16) erfolgt.
8. Transportvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmotoren (16) unabhängig voneinander in ihrer Drehzahl regelbar sind.
9. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportplattform 1 über je mindestens einen Führungszapfen (12) verfügen, der in eine Führungsschiene (13) eingreifen kann.
10. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Rollen (7) und/oder die unteren Rollen (9) über Spurkränze (15) verfügen, die eine Seitenführung der Transportplattform (1) ermöglichen.
11. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportplattformen (1) in dem Bereich, der mit den Rollen (7, 9) in Kontakt kommen kann, über einen Kunststoffbelag (11) verfügen.
12. Transportvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffbelag (11) gegenüber der Unterfläche der Transportplattformen (1) erhaben ist.
13. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn (2) aus gleichartigen Bahnmodulen (5) zusammengesetzt ist.
14. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn (2) im wesentlichen kurvenfrei ist.
15. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Enden der Transportbahn (2) eine Umsetzstation angeordnet ist.
16. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß im Zuge der Transportbahn mindestens eine Umsetzstation (24) angeordnet ist.
17. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß diese über Weichen verfügt, welche als drehbarer Abschnitt der Transportbahn (2) ausgelegt sind.
18. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportplattform (1) über eine untere Auflage (21) sowie eine obere Auflage (22) verfügt, wobei untere Auflage (21) und obere Auflage (22) in etwa mittig miteinander mittels eines gegenüber der Breite der Transportplattform (1) schmalen Verbindungsmittels (12) verbunden sind.
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