DE19919593A1 - Transportvorrichtung - Google Patents
TransportvorrichtungInfo
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Abstract
Transportvorrichtung zum Transport von Papierrollen (28), Blechcoils oder dergleichen, umfassend mindestens ein Transportmittel (Transportplattform 1), das entlang einer Transportbahn (2) zwangsgeführt verschiebbar ist, wobei die zu transportierende Papierrolle (28), Blechcoil oder dergleichen auf das oder eines der Transportmittel (Transportplattform 1) gelegt werden kann, wobei das Transportmittel eine Transportplattform (1) ist und wobei die Transportbahn (2) eine Vielzahl drehbar gelagerter Rollen (7, 9) aufweist, auf denen die mindestens eine Transportplattform (1) verschiebbar ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung
zum Transport von Papierrollen, Blechcoils oder dergleichen
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Es sind Transportvorrichtungen der vorbezeichneten Art
bekannt, bei denen eine Vielzahl von Transportwagen, die
jeweils mit Rollen ausgestattet sind, von einem oder mehreren
Transportbändern, welche zum Beispiel aus endlosen
Gelenkketten bestehen, getrieben wird. An den
Transportbändern sind Mitnehmer angeordnet, die in die
Transportwagen einhakbar sind und diese entlang des
zurückzulegenden Weges ziehen. Die Transportvorrichtung wird
üblicherweise in eine kanalartige Grube eingebaut, so daß die
Oberseite der Transportwagen etwa ebenerdig liegt. Eine
Papierrolle wird auf einen Transportwagen aufgelegt und ohne
Umladen mit dem Transportwagen zum Ziel gebracht.
Nachteilig an Transportvorrichtungen nach Stand der Technik
ist, daß die Transportbänder aufwendig zu fertigen sind und
aufwendig vor Ort aufzubauen sind. Die Transportbänder müssen
jeweils an die örtlichen Gegebenheiten angepaßt werden und
sind daher nur schwer standardisierbar.
Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Problem ist
es, eine gattungsgemäße Transportvorrichtung zu schaffen,
die einfacher herzustellen ist.
Dieses Problem wird durch eine Transportvorrichtung nach
Patentanspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß
das Transportmittel eine Transportplattform ist und daß die
Transportbahn eine Vielzahl drehbar gelagerter Rollen
aufweist, auf denen die mindestens eine Transportplattform
verschiebbar ist. Die erfindungsgemäße Transportvorrichtung
ist kostengünstiger zu fertigen und zu betreiben als ein
Transportband nach Stand der Technik.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß je
zwei Rollen auf einer gemeinsamen Achse angeordnet sind,
wobei der Achsenabstand der Rollen zueinander kleiner als die
Breite einer Transportplattform ist. Die paarweise Anordnung
der Rollen auf einer gemeinsamen Achse ermöglicht eine
weitere Modularisierung der Bauweise.
In der bevorzugten Ausführungsform verfügt die Transportbahn
über linke Seitenteile sowie rechte Seitenteile, wobei die
Achsen in den Seitenteilen gelagert sind.
In der bevorzugten Ausführungsform der Transportvorrichtung
sind mindestens die auf einer Seite der Transportbahn
angeordneten Lager auf der den Rollen abgewandten Seite der
Seitenteile angeordnet. Die Lager sind so leicht zugänglich,
sodaß z. B. die Demontage sowie Montage einer Achse oder ein
Lagerwechsel leicht zu bewerkstelligen ist.
Vorteilhaft ist, wenn mindestens ein Teil der Achsen
angetrieben ist. Es kann so auf einen externen Antrieb oder
eine Gefällstrecke verzichtet werden.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die
Transportvorrichtung einen oberen Weg sowie einen unteren Weg
umfaßt, wobei der obere Weg unmittelbar oberhalb des unteren
Weges angeordnet ist. Diese Bauweise ermöglicht eine
besonders platzsparende Unterfluranordnung der
Transportvorrichtung. Regelmäßig wird eine gattungsgemäße
Transportvorrichtung nur in eine Richtung betrieben, so daß
die Transportplattformen in der Gegenrichtung leer sind. Die
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung
schafft eine erhebliche Platzersparnis.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Antrieb der Achsen
durch Elektromotoren erfolgt. Elektromotoren sind
kostengünstig und leicht zu regeln.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die
Antriebsmotoren unabhängig voneinander in ihrer Drehzahl
regelbar sind. Dies bietet den Vorteil, daß die
Transportplattformen unabhängig voneinander antreibbar sind
und in ihrer Geschwindigkeit beziehungsweise dem
zurückgelegten Weg einzeln beeinflusst werden können. Bei
Leerfahrten können die Transportplattformen mit höherer
Geschwindigkeit bewegt werden als unter Last.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die
Transportplattform über je mindestens zwei Führungszapfen
verfügen, die in eine Führungsschiene eingreifen können. Die
Seitenführung der Transportplattformen kann so unabhängig von
der vertikalen Abstützung beziehungsweise dem Antrieb durch
die Rollen erfolgen.
Alternativ können die oberen und/oder unteren Rollen über
Spurkränze zur Seitenführung der Transportplattformen
verfügen. In diesem Fall kann auf eine Führungsschiene
verzichtet werden.
In der bevorzugten Ausführungsform verfügen die
Transportplattformen in dem Bereich, der mit den Rollen in
Kontakt kommen kann, über einen Kunststoffbelag. Die Rollen
können so aus Metall hergestellt werden, wobei eine Berührung
Metall-Metall zwischen Rollen und Transportplattform
verhindert werden kann. Vorteilhaft ist weiterhin, wenn der
Kunststoffbelag gegenüber der Unterfläche der
Transportplattform erhaben ist. Dies ermöglicht eine
Seitenführung durch die Spurkränze der Rollen, ohne daß die
Spurkränze mit Metallteilen in Berührung kommen können.
In der bevorzugten Ausführungsform der Transportvorrichtung
ist vorgesehen, daß die Transportbahn aus gleichartigen
Bahnmodulen zusammengesetzt ist. Sowohl der logistische
Aufwand als auch der Fertigungsaufwand können damit reduziert
werden.
In der bevorzugten Ausführungsform ist weiterhin vorgesehen,
daß die Transportbahn im wesentlich kurvenfrei ist. Dies
vermindert die Abnutzung aller bewegten und beweglichen Teile
und verbessert damit die Zuverlässigkeit der
Transportvorrichtung.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß an
beiden Enden der Transportbahn eine Reversierstation
angeordnet ist. Die Reversierstation ermöglicht den Übergang
der Transportplattform von der oberen Bahn auf die untere
Bahn.
In der bevorzugten Ausführungsform ist weiterhin vorgesehen,
daß die Transportvorrichtung über Weichen verfügt, welche als
drehbare Abschnitte der Transportbahn ausgelegt sind. Trotz
des im wesentlichen kurvenfreien Verlaufs der Transportbahn
sind so Richtungsänderungen beziehungsweise Übergänge auf
verschiedene Segmente der Transportvorrichtung möglich.
In einer zweiten Ausführungsform der Transportbahn ist
vorgesehen, daß die Transportplattform über eine untere
Auflage sowie eine obere Auflage verfügt, wobei untere
Auflage und obere Auflage in etwa mittig miteinander mittels
eines gegenüber der Breite der Transportplattform schmalen
Verbindungsmittels miteinander verbunden sind. Zwischen
unterer Auflage und oberer Auflage kann eine
Fußbodenverkleidung eingreifen, so daß bei dieser
Ausführungsform der Transportplattform die
Transportvorrichtung praktisch vollständig verkleidbar
gestaltet werden kann. Am Boden ist somit praktisch nur ein
Schlitz zu sehen, durch den die obere Auflage hindurchragt,
so daß die Transportbahn weiterhin begeh- und befahrbar ist.
Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand eines
Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 einen Teil einer Transportbahn in der Seitenansicht;
Fig. 2 einen Teil einer Transportbahn gemäß Fig. 1 in der
Draufsicht;
Fig. 3 einen Schnitt durch eine Transportbahn gemäß I-I in
Fig. 1;
Fig. 4 eine alternative Ausführungsform eines
Transportplattforms;
Fig. 5 eine Reversierstation in der Seitenansicht.
Zunächst wird auf Fig. 1 in Verbindung mit Fig. 2 Bezug
genommen. Eine Transportplattform 1 kann entlang einer
Transportbahn 2 bewegt werden. Die Transportbahn 2 verfügt
über einen oberen Weg 3 sowie einen unteren Weg 4. Sowohl
oberer Weg 3 als auch unterer Weg 4 werden von der
Transportplattform 1 nur unidirektional befahren, so daß sich
mit der Transportbahn 2 ein geschlossener Kreislauf der
Transportplattform 1 bilden läßt. Die Transportbahn 2 ist in
gleichartige Bahnmodule 5 aufgeteilt, Fig. 1 zeigt zwei
Bahnmodule 5. Diese verfügen über linke Seitenteile 29 sowie
rechte Seitenteile 30. An ihren Enden werden die Bahnmodule 5
jeweils auf Montagestützen 6 befestigt, zwischen zwei
Montagestützen 6 befindet sich somit jeweils ein Bahnmodul 5.
Die einzelnen Bahnmodule 5 können miteinander verschweißt
oder verschraubt sein. Der obere Weg 3 der Transportbahn 2
wird durch obere Rollen 7, die paarweise auf oberen Achsen 8
angeordnet sind, gebildet. Entsprechend wird der untere Weg 4
durch untere Rollen 9, die paarweise auf unteren Achsen 10
angeordnet sind, gebildet.
Anhand Fig. 3 wird der Aufbau der Transportbahn 2 sowie der
Transportplattform 1 näher erläutert. Die Transportplattform
1 besitzt an ihrer Unterseite an beiden Seiten einen
Kunststoffbelag 11, mit dem sie auf den oberen Rollen 7
beziehungsweise unteren Rollen 9 aufliegt. Der
Kunststoffbelag 11 vergrößert die Haftreibung zwischen oberer
Rolle 7 beziehungsweise unterer Rolle 9 und
Transportplattform 1 und verhindert weitestgehend eine
Abnutzung der oberen Rollen 7 beziehungsweise unteren Rollen
9, da keine Metall-Metallauflageflächen vorhanden sind. Auf
die Oberseite der Transportplattform 1 kann die zu
transportierende Papierrolle 28, welche in Fig. 3 durch eine
strichpunktierte Kreislinie angedeutet ist, aufgelegt werden.
In etwa mittig an die Transportplattform 1 und in etwa am
vorderen sowie hinteren Ende ist je ein Führungszapfen 12
angeordnet. Die Führungszapfen 12 greifen in eine
Führungsschiene 13 ein, die entlang des oberen Weges 3 der
Transportbahn 2 verlegt sind. Die Führungszapfen 12 verfügen
über je ein Gleitelement 14, welches drehbar an dem
Führungszapfen 12 angeordnet ist und vorzugsweise aus
Kunststoff besteht. Die unteren Rollen 9 des unteren Weges 4
verfügen über Radkränze 15, die eine Seitenführung der
Transportplattform 1 ermöglichen. Ebenso kann auch der untere
Weg mit einer Führungsschiene versehen sein, wobei dann die
Radkränze 15 der unteren Rollen 9 entfallen. In einer
weiteren Variante können sowohl die oberen Rollen 7 als auch
die unteren Rollen 9 mit Radkränzen 15 versehen sein, wobei
dann auf Führungsschienen 13 verzichtet werden kann. Ein Teil
der oberen Achsen 8 sowie der unteren Achsen 10 ist mit einem
Antriebsmotor 16 versehen. Die nicht mit einem Antriebsmotor
16 versehenen Achsen 8, 10 werden durch Kettenantriebe von
benachbarten Achsen 8, 10 mit angetrieben. Durch geeignete
Steuerung der Antriebsmotoren 16 kann jede Transportplattform
1 einzeln bezüglich seiner Geschwindigkeit gesteuert werden.
Jeder Transportplattform 1 kann daher unabhängig von den
jeweils anderen Transportplattform 1 bewegt werden.
An der Unterseite der Bahnmodule 5 befindet sich jeweils an
der Vorder- und Hinterkante ein Querträger 17, der
benachbarte Bahnmodule 5 miteinander verbindet und mit dessen
Hilfe die Bahnmodule 5 auf die Montagestützen 6 montiert
sind. Die Montagestützen 6 werden in üblicher Weise zum
Beispiel durch Schrauben, oder indem diese einbetoniert
werden, auf dem Untergrund befestigt. Die Querträger 17 sind
an einer Seite, vorzugsweise der mit den Antriebsmotoren 16
bestückten Seite, über die Montagestützen 6 hinaus verlängert
und tragen einen Kabelkanal 18. Die Transportvorrichtung wird
vorzugsweise in einen Schacht 20 eingebaut, so daß die
Transportplattformen 1 beim Befahren des oberen Weges 3 in
etwa ebenerdig gelegen sind. Abdeckungen 19 erstrecken sich
vom Rand des Schachtes 20 bis in etwa an die
Transportplattformen 1. Die Abdeckung 19 schützt die
Antriebsmotoren 16 sowie den Kabelkanal 18 vor Verschmutzung
und Beschädigung und verringert das Unfallrisiko bezüglich
des Hineinfallens in den Schacht 20. Die Achsen 8, 10
verfügen an der dem Kabelkanal 18 zugewandten Seite über
aussenliegende Lager 26a, 27a, die vom Kabelkanal 18 aus
demontiert werden können. Diesen Lagern gegenüberliegende
Lager 26b, 27b können ebenfalls aussenliegend oder wie in
Fig. 3 dargestellt in der Transportbahn 2 innenliegend, d. h.
jeweils zwischen Seitenteil 29, 30 und Rollen 7, 9,
angeordnet sein.
Fig. 4 zeigt eine alternative Ausführungsform der
Transportplattform 1. Eine untere Auflage 21 trägt beidseitig
die Kunststoffbeläge 11 sowie jeweils am vorderen und
hinteren Bereich einen Führungszapfen 12. Die Führungszapfen
12 sind nach oben hin verlängert und tragen eine obere
Auflage 22. Zwischen den beiden Führungszapfen 12 können
weitere Stützelemente zwischen der unteren Auflage 21 und der
oberen Auflage 22 angeordnet sein. Die Abdeckungen 19 ragen
in den zwischen der unteren Auflage 21 und der oberen Auflage
22 verbleibenden Spalt hinein. Der Abstand zwischen den
beiden gegenüberliegenden Abdeckungen 19 ist nur geringfügig
größer als der Durchmesser beziehungsweise die Breite des
verlängerten Führungszapfens 12, so daß am Boden nur ein
schmaler Durchbruch 23 verbleibt. Die Transportbahn 2 kann
bei dieser Ausführung befahren werden, die Verletzungsgefahr
beim Begehen der Transportbahn 2 ist durch den relativ
schmalen Durchbruch 23 nur gering.
Fig. 5 zeigt eine Umsetzstation innerhalb der Transportbahn,
die ein Umsetzen der Transportplattform 1 vom oberen Weg 3
auf den unteren Weg 4 ermöglicht. Ein zweites Bahnmodul 24
entspricht in seinem Aufbau grundsätzlich dem Bahnmodul 5.
Die Länge des zweiten Bahnmoduls 24 ist so gewählt, daß diese
größer ist als die der Transportplattform 1, weiterhin ist
die Anzahl und Anordnung der oberen Rollen 7 beziehungsweise
der oberen Achsen 8 so gewählt, daß eine sichere Abstützung
an mindestens 4 Punkten erreicht wird. Eine Hebebühne 25, die
zum Beispiel eine Scherenbühne sein kann oder mit
hydraulischen Stempeln realisiert sein kann, ermöglicht ein
vertikales Verschieben der Umsetzstation. Auf diese Weise
läßt sich der obere Weg 3 der Umsetzstation von einer oberen
Stellung, in der der untere Weg 4 der Umsetzstation und der
obere Weg 3 der Transportbahn 2 auf gleicher Höhe liegen in
eine untere Stellung, in der der obere Weg 3 der
Umsetzstation und der untere Weg 4 der Transportbahn 2 auf
gleicher Höhe liegen, bringen.
In einer mittleren Stellung kann die Umsetzstation sowohl auf
den oberen als auch unteren Weg 3, 4 überfahren werden, durch
Bewegen von der mittleren in die untere oder obere Stellung,
beziehungsweise umgekehrt läßt sich eine auf der
Umsetzstation befindliche Transportplattform 1 zwischen
oberen und unteren Weg 3, 4 verschieben. Eine am Ende einer
Transportbahn 2 angeordnete Umsetzstation kann einfacher
aufgebaut sein, da diese nur unbeladene Transportplattformen
heben beziehungsweise senken muß und nicht überfahrbar sein
muß. Beispielsweise kann hier auf die Rollen des oberen Weges
verzichtet werden.
Ähnlich der in Fig. 5 dargestellten Umsetzstation können
Abzweigungen innerhalb der Transportbahn 2 realisiert werden.
Statt einer vertikalen Verschiebbarkeit der Umsetzstation mit
Hilfe der Hebebühne 25 zu ermöglichen, ist ein der
Umsetzstation vergleichbares Teilstück der Transportbahn 2
drehbar ausgelegt, und bildet so eine Weiche. Ein vollständig
auf die Weiche aufgefahrener Transportplattform 1 kann durch
Drehen der Weiche in eine andere Transportbahn 2 übergeleitet
werden. Die Transportbahn 2 ist so frei von Kurven,
Richtungsänderungen innerhalb der Transportbahn 2
beziehungsweise Übergänge von einer Transportbahn 2 in eine
andere Transportbahn 2 werden nur mit Hilfe der Weichen
realisiert.
Claims (18)
1. Transportvorrichtung zum Transport von Papierrollen (28),
Blechcoils oder dergleichen, umfassend mindestens ein
Transportmittel (Transportplattform 1), das entlang einer
Transportbahn (2) zwangsgeführt verschiebbar ist, wobei
die zu transportierende Papierrolle (28), Blechcoil oder
dergleichen auf das oder eines der Transportmittel
(Transportplattform 1) gelegt werden kann, dadurch
gekennzeichnet, daß das Transportmittel eine
Transportplattform (1) ist und daß die Transportbahn (2)
eine Vielzahl drehbar gelagerter Rollen (7, 9) aufweist,
auf denen die mindestens eine Transportplattform (1)
verschiebbar ist.
2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß je zwei Rollen (7, 9) auf einer
gemeinsamen Achse (8, 10) angeordnet sind, wobei der
Achsabstand der Rollen (7, 9) zueinander geringfügig
kleiner als die Breite der Transportplattform (1) ist.
3. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn (2) über
linke Seitenteile (29) sowie rechte Seitenteile (30)
verfügt, und daß die Achsen (8, 10) in den Seitenteilen
(29, 30) gelagert sind.
4. Transportvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens die auf einer Seite der
Transportbahn (2) angeordneten Lager (26a, 27a) auf der
den Rollen (7, 9) abgewandten Seite der Seitenteile (29,
30) angeordnet sind.
5. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil der
Achsen (8, 10) angetrieben ist (Antriebsmotor 16).
6. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß dieser einen oberen Weg (3)
sowie einen unteren Weg (4) umfaßt, wobei der obere Weg
(3) unmittelbar oberhalb des unteren Weges (4) angeordnet
ist.
7. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb der Achsen (8,
10) durch Antriebsmotoren (16) erfolgt.
8. Transportvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebsmotoren (16) unabhängig
voneinander in ihrer Drehzahl regelbar sind.
9. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportplattform 1 über
je mindestens einen Führungszapfen (12) verfügen, der in
eine Führungsschiene (13) eingreifen kann.
10. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Rollen (7)
und/oder die unteren Rollen (9) über Spurkränze (15)
verfügen, die eine Seitenführung der Transportplattform
(1) ermöglichen.
11. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportplattformen (1)
in dem Bereich, der mit den Rollen (7, 9) in Kontakt
kommen kann, über einen Kunststoffbelag (11) verfügen.
12. Transportvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kunststoffbelag (11) gegenüber
der Unterfläche der Transportplattformen (1) erhaben ist.
13. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn (2) aus
gleichartigen Bahnmodulen (5) zusammengesetzt ist.
14. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn (2) im
wesentlichen kurvenfrei ist.
15. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Enden der
Transportbahn (2) eine Umsetzstation angeordnet ist.
16. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß im Zuge der Transportbahn
mindestens eine Umsetzstation (24) angeordnet ist.
17. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß diese über Weichen verfügt,
welche als drehbarer Abschnitt der Transportbahn (2)
ausgelegt sind.
18. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportplattform (1)
über eine untere Auflage (21) sowie eine obere Auflage
(22) verfügt, wobei untere Auflage (21) und obere Auflage
(22) in etwa mittig miteinander mittels eines gegenüber
der Breite der Transportplattform (1) schmalen
Verbindungsmittels (12) verbunden sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19919593A DE19919593A1 (de) | 1999-02-12 | 1999-04-29 | Transportvorrichtung |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19905943 | 1999-02-12 | ||
DE19919593A DE19919593A1 (de) | 1999-02-12 | 1999-04-29 | Transportvorrichtung |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19919593A1 true DE19919593A1 (de) | 2000-08-31 |
Family
ID=7897335
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19919593A Ceased DE19919593A1 (de) | 1999-02-12 | 1999-04-29 | Transportvorrichtung |
Country Status (1)
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8131 | Rejection |