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DE102018205292A1 - Wellpappeanlage - Google Patents

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DE102018205292A1
DE102018205292A1 DE102018205292.1A DE102018205292A DE102018205292A1 DE 102018205292 A1 DE102018205292 A1 DE 102018205292A1 DE 102018205292 A DE102018205292 A DE 102018205292A DE 102018205292 A1 DE102018205292 A1 DE 102018205292A1
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DE
Germany
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web
corrugated cardboard
paper roll
path
roll
Prior art date
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Pending
Application number
DE102018205292.1A
Other languages
English (en)
Inventor
Martin Ruhland
Karl Ruhland
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BHS Intralogistics GmbH
Original Assignee
BHS Corrugated Maschinen und Anlagenbau GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Priority to PCT/EP2019/055900 priority patent/WO2019197090A1/de
Priority to US17/045,898 priority patent/US11801655B2/en
Priority to JP2020555436A priority patent/JP7481262B2/ja
Priority to EP19711529.8A priority patent/EP3774319A1/de
Priority to CN201980038638.5A priority patent/CN112236293A/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Wellpappeanlage, umfassend mindestens eine Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33) zum Abgeben von mindestens einer Zwischenbahn, mindestens eine Deckbahn-Abgabevorrichtung (29, 32) zum Abgeben von mindestens einer Deckbahn, mindestens eine der mindestens einen Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33) und Deckbahn-Abgabevorrichtung (29, 32) nachgeordnete Wellpappe-Herstellvorrichtung (28, 31) zum Herstellen von mindestens einer einseitig kaschierten Wellpappebahn aus der mindestens einen Deckbahn und Zwischenbahn, eine Kaschierbahn-Abgabevorrichtung (34) zum Abgeben einer Kaschierbahn, eine Verbindungsvorrichtung (35) zum Verbinden der mindestens einen einseitig kaschierten Wellpappebahn und der Kaschierbahn miteinander unter Bildung einer beidseitig kaschierten Wellpappebahn, mindestens einen Transportwagen (5) zum Transport von mindestens einer Materialrolle (27) entlang mindestens eines Verfahrwegs zwischen mindestens einem Materialrollenlager (36) und der mindestens einen Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33), Deckbahn-Abgabevorrichtung (29, 32) und/oder Kaschierbahn-Abgabevorrichtung (34), und eine Steuereinrichtung (65) zum Ansteuern des mindestens einen Transportwagens (5).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Wellpappeanlage und ein Verfahren zum Herstellen von Wellpappe.
  • Aus dem Stand der Technik sind bereits Wellpappeanlagen bekannt. Nachteilig bei diesen ist oftmals die Handhabung von neuen Materialrollen für die Wellpappeherstellung bzw. die Handhabung von Rest-Materialrollen, die entweder ganz leer sein oder noch Material tragen können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Missstände des Standes der Technik zu überwinden. Insbesondere soll eine Wellpappeanlage geschaffen werden, die eine besondere einfache Zuführung und/oder Abführung von (Rest-)Materialrollen zu einer Wellpappe-Herstellungslinie bzw. von dieser weg erlaubt. Ferner soll der Eingriff in eine Halle, in der die Wellpappeanlage untergebracht ist, für den Transport der Materialrollen möglichst gering sein. Ein entsprechendes Verfahren soll ebenfalls geliefert werden.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in den unabhängigen Ansprüchen 1 und 19 angegebenen Merkmale gelöst. Der Kern der Erfindung liegt in dem mindestens einen Transportwagen bzw. -trolley, der zwischen mindestens einem Materialrollenlager und der mindestens einen Zwischenbahn-Abgabevorrichtung bzw. Wellbahn-Abgabevorrichtung, Deckbahn-Abgabevorrichtung und/oder Kaschierbahn-Abgabevorrichtung insbesondere zum Antransport bzw. Abtransport der Materialrollen, wie Papierrollen oder Papperollen, für die Herstellung von Wellpappe verfahrbar ist.
  • Die Steuereinrichtung steuert den mindestens einen Transportwagen entsprechend an. Sie ist günstigerweise elektronischer Art. Eine Signalübertragung zwischen der Steuereinrichtung und dem mindestens einen Transportwagen erfolgt günstigerweise drahtlos. Die Steuereinrichtung ist vorzugsweise eine zentrale Steuereinrichtung.
  • Der mindestens eine Transportwagen hat vorzugsweise eine eigene Kommunikationseinrichtung mit einer Empfangseinheit zum Empfangen externer Informationen bzw. Signale, die beispielsweise Fahr-, Ziel- und/oder Umgebungsinformationen sind, insbesondere von der Steuereinrichtung.
  • Es ist zweckmäßig, wenn die Kommunikationseinrichtung neben einer Empfangseinheit zum Empfangen externer Informationen, beispielsweise von der Steuereinrichtung und/oder einer Hilfs-Steuerung, auch eine Sendeeinheit zum Senden von Informationen bzw. Signalen, beispielsweise von jeweiligen Positions-, Fahr-, Umgebungs- und/oder Beladungsinformationen, an die Steuereinrichtung umfasst. Durch eine zentrale Steuereinrichtung ist der Transportwagen besonders einfach ausführbar bzw. kostengünstig. Die Steuereinrichtung koordiniert vorzugsweise den mindestens einen Transportwagen, günstigerweise eine Vielzahl an Transportwagen.
  • Der mindestens eine Transportwagen hat vorzugsweise mindestens einen eigenen Verfahrantrieb zum, insbesondere direkten oder indirekten, Antreiben von mindestens einer antreibbaren Laufeinheit desselben. Der mindestens eine Verfahrantrieb ist vorzugsweise als Elektroantrieb ausgebildet. Er ist vorzugsweise direkt oder indirekt an einem Gestell des Transportwagens angeordnet. Der mindestens eine Verfahrantrieb steht günstigerweise mit der/den anzutreibenden Laufeinheit/en in direkter oder indirekter Antriebsverbindung. Er hat einen Motor. Der Transportwagen ist vorzugsweise eigenständig antreibbar. Der mindestens eine Transportwagen ist vorzugsweise eigenständig ansteuerbar. Er ist insbesondere selbstfahrend.
  • Es ist zweckmäßig, wenn der Transportwagen eine eigene Energiespeichereinheit umfasst, die beispielsweise als Batterie oder Akkumulator ausgeführt ist. Bei Entladung wird vorzugsweise gespeicherte chemische Energie durch elektrochemische Reaktion in elektrische Energie umgewandelt. Der Transportwagen ist so von einem Stromnetz bzw. einer Hausinstallation unabhängig.
  • Die Laufeinheiten des Transportwagens sind vorzugsweise als Radeinheiten ausgeführt, die beispielsweise jeweils ein Rad oder ein Doppelrad umfassen. Alternativ sind die Laufeinheiten beispielsweise Ketteneinheiten oder Gleiteinheiten. Kombinationen sind möglich. Die Laufeinheiten sind vorzugsweise direkt oder indirekt an dem Gestell angeordnet bzw. an diesem gelagert.
  • Der mindestens eine Transportwagen ist vorzugsweise horizontal auf einem Untergrund verfahrbar. Der Untergrund ist vorzugsweise aus Beton, insbesondere Faserbeton, gebildet. Er erstreckt sich vorzugsweise horizontal.
  • In einer Materialrollenaufnahme des Transportwagens ist vorzugsweise eine Materialrolle aufnehmbar, die durch eine aufgerollte Materialbahn gebildet ist und bevorzugt zur Herstellung von Wellpappe benötigt wird. Die Materialrollenaufnahme ist günstigerweise von oben zugänglich. Sie erstreckt sich vorzugsweise längs des Transportwagens. In der Materialrollenaufnahme ist aber auch eine leere innere Traghülse einer Materialrolle aufnehmbar.
  • Die Materialrollenaufnahme ist vorzugsweise in Längsrichtung unbegrenzt. Diese Ausgestaltung erlaubt eine relative Längsverlagerung zwischen dem Transportwagen und einer aufzunehmenden bzw. abzugebenden Materialrolle, die gegenüber dem Transportwagen, insbesondere geringfügig, angehoben ist. Der Transportwagen ist so einfach längs der Materialrollenaufnahme bzw. der Materialrolle unter die angehobene Materialrolle fahrbar bzw. von dieser wegfahrbar. Es erfolgt dabei einer Verlagerung in Achsrichtung der Materialrolle. Kollisionspunkte zwischen dem Transportwagen und der Materialrolle existieren nicht. Die Materialrollenaufnahme ist so in ihrer Längsrichtung vorzugsweise offen bzw. frei.
  • Die Materialrollenaufnahme weist unten günstigerweise mindestens ein Abstützelement zur Abstützung gegenüber einem Untergrund bei Kompression von mindestens einer Federeinheit auf. Der Transportwagen ist so besonders langlebig. Das mindestens eine Abstützelement ist vorzugsweise plattenförmig und formstabil. Es ist vorzugsweise gegenüber dem Gestell, insbesondere bei Überlast, verlagerbar.
  • Ein Materialrollen-Erkennungssensor des Transportwagens ist beispielsweise als Gewichtssensor oder optischer Sensor ausgeführt. Es ist zweckmäßig, wenn der Materialrollen-Erkennungssensor der Materialrollenaufnahme zugeordnet ist. Er ist insbesondere im Stande zu erkennen, ob der Transportwagen beladen oder unbeladen ist. Es ist von Vorteil, wenn eine entsprechende Information über die Kommunikationseinrichtung an die zentrale Steuereinrichtung der Wellpappeanlage schickbar ist.
  • Ferner hat die Wellpappeanlage beispielsweise eine Querschneidevorrichtung zum Schneiden der beidseitig kaschierten Wellpappebahn in Bögen.
  • Es ist zweckmäßig, wenn die Wellpappeanlage außerdem eine Stapelvorrichtung zum Stapeln der Bögen umfasst.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 2 führt zu einer besonders sicheren Führung des mindestens einen Transportwagens. Vorzugsweise ist die mindestens eine Verfahrwegvorgabeanordnung als Markierung ausgebildet und ist beispielsweise auf dem Untergrund als Anstrich oder Farbe aufgetragen. Sie ist beispielsweise sichtbar oder unsichtbar. Eine derartige Ausgestaltung erfordert nur einen besonders geringen Eingriff in die die Wellpappeanlage aufnehmende Halle.
  • Es ist zweckmäßig, wenn die Verfahrwegvorgabeanordnung gemäß einer Ausführungsform zumindest teilweise durch mindestens eine Energieversorgungsspule gebildet ist, die günstigerweise im Untergrund angeordnet ist. Alternativ ist die Verfahrwegvorgabeanordnung zumindest teilweise durch einen Draht gebildet, der auf oder in dem Untergrund angeordnet ist.
  • Eine Verfahrweg-Erkennungseinrichtung des Transportwagens erkennt die mindestens eine Verfahrwegvorgabeanordnung als Verfahrweg. Sie ist günstigerweise optischer Art. Sie ist vorzugsweise als Kamera, Sensor oder dergleichen ausgebildet. Der Transportwagen folgt der Verfahrwegvorgabeanordnung. Die Verfahrwegvorgabeanordnung ist günstigerweise linienförmig. Sie ist beispielsweise unterbrochen oder unterbrechungslos.
  • Alternativ ist der mindestens eine Transportwagen beispielsweise entlang eines imaginären Transportwegs verfahrbar, der beispielsweise in einer Software definiert ist und günstigerweise mindestens einen geraden und/oder bogenförmigen Abschnitt aufweist.
  • Gemäß dem Unteranspruch 3 ist der Verfahrweg besonders gut an die Erfordernisse der Wellpappeanlage bzw. an räumliche Gegebenheiten anpassbar. Der Transportwagen ist vorzugsweise lenkbar. Er ist im Stande, gerade zu fahren. Ferner ist eine Kurvenfahrt bzw. ein Wenden möglich. Dies macht den Transportwagen äußerst flexibel. Der Verfahrweg ist vorzugsweise beliebig vorgebbar, was die Planung der übrigen Infrastruktur vereinfacht.
  • Beispielsweise ist mindestens eine Laufeinheit auslenkbar. Dies kann zum Beispiel gezielt durch eine betätigbare Lenkeinrichtung erfolgen. Alternativ sind beispielsweise zwei Verfahrantriebe vorhanden, die getrennt bzw. unabhängig voneinander ansteuerbar sind und mit entsprechenden Laufeinheiten in Antriebsverbindung stehen. Bei identischer Ansteuerung der Verfahrantriebe fährt der Transportwagen gerade, während dieser bei unterschiedlicher Ansteuerung der Verfahrantriebe eine Kurvenfahrt bzw. ein Wendemanöver macht. Die Verfahrantriebe sind unabhängig voneinander und unterschiedlich ansteuerbar. Sie sind in gegensinnigen Drehrichtungen antreibbar.
  • Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 4 erlaubt eine besonders einfache Beladung bzw. Entladung des Transportwagens. Alternativ ist der Transportwagen im Stande, die Materiallage axial zu verlagern. Günstigerweise ist ein seitlicher Versatz des mindestens einen Transportwagens gegenüber der mindestens einen Verfahrwegvorgabeanordnung zwischen 2 cm und 15 cm, bevorzugt zwischen 3 cm und 8 cm, möglich.
  • Die Wellpappeanlage gemäß Unteranspruch 5 bis 8 ist besonders wirtschaftlich. Es ist zweckmäßig, wenn ein geschlossener, insbesondere vollautomatischer, Materialrollen- bzw. Transportwagen-Kreislauf vorliegt. Es ist von Vorteil, wenn mindestens ein Weg in gegensinnigen Richtungen von dem mindestens einen Transportwagen befahrbar ist. Vorzugsweise ist mindestens ein Weg nur in einer Richtung von dem mindestens einen Transportwagen befahrbar. Die mindestens eine Verfahrwegvorgabeanordnung umfasst günstigerweise mindestens einen Materialrollen- bzw. Transportwagen-Kreislauf. Der mindestens eine Materialrollen-Zuführ-Teil-Verfahrweg und Materialrollen-Abführ-Teil-Verfahrweg sind bei Ausführung als Einbahnstraße günstigerweise voneinander getrennt.
  • Die Wellpappeanlage gemäß Anspruch 9, 10 ist besonders wirtschaftlich. Der mindestens eine Verteilweg gemäß dem Unteranspruch 10 ist beispielsweise zumindest bereichsweise als, insbesondere endlose, Einbahnstraße und/oder Gegenverkehrstraße für den mindestens einen Transportwagen ausgeführt.
  • Es ist zweckmäßig, wenn sich an den mindestens einen Verteilweg mindestens ein Deckbahnweg, Zwischenbahnweg und/oder Kaschierbahnweg anschließt, der zu der Deckbahn-, Zwischenbahn- bzw. Kaschierbahn-Abgabevorrichtung bzw. zu deren jeweiligen Abrolleinheit führt. Es ist von Vorteil, wenn der mindestens eine Deckbahnweg, Zwischenbahnweg und/oder Kaschierbahnweg zumindest bereichsweise als, insbesondere endlose, Einbahnstraße und/oder Gegenverkehrstraße für den mindestens einen Transportwagen ausgeführt ist.
  • Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 11 ergibt eine weitere verbesserte Führung des mindestens einen Transportwagens. Insbesondere ist eine derartige Positionsmarkierung benachbart zu einer Weiche, Kreuzung und dergleichen angeordnet. Sie ist vorzugsweise wieder als Anstrich ausgeführt.
  • Auch die Wellpappeanlage gemäß Unteranspruch 12 ist besonders wirtschaftlich bzw. effizient. Wenn mehrere Transportwagen vorhanden sind, so sind diese vorzugsweise unterschiedlich ansteuerbar bzw. verfahrbar. Die Transportwagen nutzen vorzugsweise gemeinsam zumindest teilweise den mindestens einen Zuführ-Abführweg und/oder Verteilweg.
  • Die Wellpappeanlage gemäß dem Unteranspruch 13 ist ebenfalls besonders wirtschaftlich bzw. effizient. Wartezeiten zum Antransport bzw. Abtransport neuer Materialrollen sind so vermeidbar. Es ist zweckmäßig, wenn der mindestens eine Transportwagen-Pufferbereich benachbart zu der mindestens einen Zwischenbahn-Abführvorrichtung, Deckbahn-Abgabevorrichtung und/oder Kaschierbahn-Abführvorrichtung angeordnet ist.
  • Die Wellpappeanlage gemäß dem Unteranspruch 14 ist besonders sicher. Insbesondere übernimmt die Steuereinrichtung auch die Überwachung von mindestens einem Gefahren- bzw. Schutzbereich. Eine Zugangskontrolle zu dem mindestens einen Schutzbereich erfolgt beispielsweise elektronisch-optisch, insbesondere mittels mindestens einer (Laser)Lichtschranke bzw. eines Lichtvorhangs. Günstigerweise wird der mindestens eine sich in dem Schutzbereich befindende Transportwagen dann bei erkannter Gefahr sofort außer Betrieb gesetzt.
  • Eine Freigabe nach erkannter Gefahr erfolgt vorzugsweise durch eine Bedienperson, beispielsweise durch Quittieren. Alternativ ist eine Freigabe automatisch mittels eines Transponders an der Bedienperson, insbesondere an deren Kleidung, möglich. Sobald die Bedienperson den Schutzbereich verlässt, wird dieser günstigerweise wieder freigegeben und der mindestens eine außer Betrieb gesetzte Transportwagen erneut in Betrieb gesetzt. Die Steuereinrichtung steuert vorzugsweise ein zentrales Sicherheitskonzept, sodass der mindestens eine Transportwagen vergleichsweise einfach ausführbar ist.
  • Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 15 erlaubt ein im Wesentlichen unterbrechungsfreies Verfahren des mindestens einen Transportwagens. Günstigerweise erfolgt die Aufladung induktiv, insbesondere durch mindestens eine Spule.
  • Es ist zweckmäßig, wenn die Energiespeichereinheit des Transportwagens, insbesondere induktiv, aufladbar ist. Günstigerweise ist die Energiespeicherheit bei fahrendem und/oder stehendem Transportwagen aufladbar.
  • Auch die Wellpappeanlage gemäß Unteranspruch 16 ist äußerst sicher.
  • Es ist von Vorteil, wenn die mindestens eine Zwischenbahn-Abgabevorrichtung, Deckbahn-Abgabevorrichtung und/oder Kaschierbahn-Abgabevorrichtung als Spleißvorrichtung ausgebildet ist/sind.
  • Die Unteransprüche 2 bis 18 betreffen vorzugsweise auch vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens gemäß Anspruch 19.
  • Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung zwei bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft beschrieben. Dabei zeigen:
    • 1 eine perspektivische Ansicht eines Transportwagens,
    • 2 eine Explosionsansicht, die die wesentlichen Teile des in 1 gezeigten Transportwagens veranschaulicht,
    • 3 einen Querschnitt durch den in 1, 2 gezeigten Transportwagen,
    • 4 einen weiteren Querschnitt durch den in 1 bis 3 gezeigten Transportwagen, wobei sich dessen Federeinheiten in einem unbelasteten Zustand befinden,
    • 5 einen Querschnitt entsprechend 4, wobei sich dessen Federeinheiten nun in einem belasteten, komprimierten Zustand befinden,
    • 6 eine Ansicht von unten, die den in 1 bis 5 veranschaulichten Transportwagen und eine auf diesem angeordnete Materialrolle zeigt,
    • 7 eine Seitenansicht der in 6 gezeigten Anordnung aus Transportwagen und Materialrolle,
    • 8 einen Längsschnitt durch die in 6 gezeigte Anordnung aus Transportwagen und Materialrolle entsprechend der Schnittlinie VIII-VIII in 6,
    • 9 eine perspektivische Ansicht der in 6 bis 8 gezeigten Anordnung aus Transportwagen und Materialrolle,
    • 10 einen Querschnitt durch die in 6 bis 9 gezeigte Anordnung aus Transportwagen und Materialrolle,
    • 11 eine in einem Untergrund angeordnete Energieversorgungsspule,
    • 12 eine Ansicht, die die in 11 gezeigte Energieversorgungsspule und einen darüber sich befindenen Transportwagen veranschaulicht,
    • 13 eine weitere Anordnung aus einem veranschaulichten Transportwagen und einer Materialrolle, wobei die Materialrolle im Vergleich mit 6 bis 10 im Außendurchmesser reduziert ist,
    • 14 einen Längsschnitt durch die in 13 gezeigte Anordnung aus Transportwagen und Materialrolle entsprechend der Schnittlinie XIV-XIV in 13, und
    • 15 eine Teil-Draufsicht auf eine vereinfachte erfindungsgemäße Wellpappeanlage gemäß einer ersten Ausführungsform, in der auch Transportwagen und deren Verfahrwege mit dargestellt sind, und
    • 16 eine Teil-Draufsicht auf eine vereinfachte erfindungsgemäße Wellpappeanlage gemäß einer zweiten Ausführungsform, in der auch Transportwagen und deren Verfahrwege mit dargestellt sind.
  • Zunächst bezugnehmend auf die 1 bis 5 wird der Aufbau eines Papierrollen-Transportwagens 5 beschrieben. Der Papierrollen-Transportwagen 5 hat ein starres Gestell 1, das rahmenartig bzw. chassisartig ist. Das Gestell 1 trägt eine Papierrollenaufnahme 2 für eine endliche aufgerollte Papierbahn und mehrere Radeinheiten 3 zum Verfahren des Papierrollen-Transportwagens 5 auf einem Untergrund sowie eine Kommunikationseinrichtung 4.
  • In Abhängigkeit von über die Kommunikationseinrichtung 4 empfangener Signale bzw. Informationen ist der Papierrollen-Transportwagen 5 in Bewegung versetzbar. Ferner ist so beispielsweise dessen Geschwindigkeit vorgebbar. Dem Papierrollen-Transportwagen 5 sind entsprechend auch Weg- bzw. Zielinformationen übermittelbar. Der Papierrollen-Transportwagen 5 ist gerade oder kurvenförmig verfahrbar.
  • Das Gestell 1 hat zwei Längsseiten 6 und zwei Querseiten 7. Die Längsseiten 6 verlaufen parallel zueinander. Sie erstrecken sich parallel zu der Papierrollenaufnahme 2. Auch die Querseiten 7 erstrecken sich parallel zueinander. Die Längsseiten 6 und die Querseiten 7 verlaufen rechtwinklig zueinander.
  • Benachbart zu jeder Längsseite 6 ist an dem Gestell 1 ein eigenständiger Verfahrantrieb 8 angeordnet, der einen eine Antriebswelle aufweisenden Elektromotor umfasst.
  • Mit jedem Verfahrantrieb 8 bzw. dessen Antriebswelle steht ein Antriebslaufrad 9 in Antriebsverbindung, das drehbar bzw. drehantreibbar gelagert ist. Die Drehachsen der Antriebslaufräder 9 fluchten miteinander. Sie erstrecken sich senkrecht zu den Längsseiten 6. Die Antriebslaufräder 9 befinden sich in Bezug auf eine Längsrichtung 10 des Papierrollen-Transportwagens 5 in der Mitte. Sie sind unlenkbar.
  • Ferner ist an jedem Eckbereich des Gestells 1 an dem Gestell 1 eine Lenkradeinheit 11 angeordnet, die jeweils ein Zwillingsrad umfasst. Die Zwillingsräder sind drehbar gelagert. Jede Lenkradeinheit 11 ist um eine vertikale Lenkachse 12 selbstständig auslenkbar. Die Lenkradeinheiten 11 sind frei auslenkbar, insbesondere um 360°. Die Lenkachsen 12 verlaufen parallel zueinander.
  • Die Papierrollenaufnahme 2 ist durch zwei beabstandet zueinander angeordnete Rinnenteile 13 gebildet, die jeweils auf dem Gestell 1 vertikal verlagerbar gelagert sind. Die Rinnenteile 13 erstrecken sich benachbart zu den Querseiten 7 zwischen den Längsseiten 6. Ihre tiefste Aufnahmestelle befindet sich mittig zwischen den Längsseiten 6. Sie sind symmetrisch ausgebildet. Die Rinnenteile 13 haben benachbart zu den Längsseiten 6 des Gestells 1 ihre höchsten Stellen. Sie sind benachbart zu den Querseiten 7 des Gestells 1 bzw. in Längsrichtung offen.
  • Die Papierrollenaufnahme 2 trägt unten mindestens eine horizontal verlaufende Abstützplatte 67.
  • Zwischen dem Gestell 1 und dem über diesem angeordneten Rinnenteil 13 sind Federeinheiten 14 angeordnet. Jede Federeinheit 14 ist durch eine Schraubendruckfeder gebildet, die vorgespannt und komprimierbar ist.
  • Schraubenachsen 15 der Federeinheiten 14 verlaufen vertikal. Die Federeinheiten 14 stützen sich oben jeweils auf dem Gestell 1 ab. Ferner liegt auf mindestens zwei Federeinheiten 14 oben jeweils eines der Rinnenteile 13. Der maximale Federweg der Federeinheiten 14 liegt günstigerweise jeweils zwischen 3 mm und 10 mm, bevorzugter zwischen 5 mm und 8 mm.
  • Zwischen dem Gestell 1 und jedem Rinnenteil 13 sind Führungen 16 angeordnet, die eine vertikale Verlagerung von jedem Rinnenteil 13 unter Veränderung der Länge der zugehörigen Federeinheiten 14 erlauben, aber eine horizontale Verlagerung von jedem Rinnenteil 13 gegenüber dem Gestell 1 verhindern bzw. reduzieren. Jede Führung 16 ist durch einen Führungsstift 17 gebildet, der sich vertikal erstreckt und in eine zugeordnete Federeinheit 14 von oben eingreift.
  • An dem Gestell 1 ist außerdem ein Akkumulator 18 angeordnet. Bei dem Akkumulator 18 handelt es sich um einen wiederaufladbaren Speicher für elektrische Energie für die Verfahrantriebe 8.
  • Ferner ist an dem Gestell 1 ein Spannungsregler 19 angeordnet. Der Spannungsregler 19 ist an den Akkumulator 18 elektrisch angeschlossen. Er ist im Stande, Schwankungen der elektrischen Eingangsspannung des Akkumulators 18 auszugleichen. Der Spannungsregler 19 ist günstigerweise elektronischer Art. Er steht außerdem mit den beiden Verfahrantrieben 8 in elektrischer Verbindung.
  • An dem Gestell 1 ist des Weiteren eine Steuerung 20 angeordnet, die im Stande ist, die beiden Verfahrantriebe 8 unabhängig voneinander anzusteuern. Die Steuerung 20 steht außerdem mit der Kommunikationseinrichtung 4 in Signalverbindung.
  • Ferner ist an dem Gestell 1 ein Klemmkasten 21 angeordnet. Über den Klemmkasten 21 sind die elektronischen bzw. elektrischen Komponenten des Papierrollen-Transportwagens 5 elektrisch miteinander verbunden.
  • An dem Gestell 1 ist des Weiteren in einem vorderen Eckbereich eine Sicherheitseinrichtung 22 angeordnet, die als Scanner, insbesondere Laserscanner, ausgebildet ist. Die Sicherheitseinrichtung 22 steht mit der Steuerung 20 in Signalverbindung. Sie ist im Stande, den Papierrollen-Transportwagen 5 bei erkannter Gefahr zu stoppen.
  • Ferner ist endseitig an dem Papierrollen-Transportwagen 5 jeweils eine Notaus-Einrichtung 23 angeordnet. Jede Notaus-Einrichtung 23 ist bei Betätigung im Stande, die Verfahrantriebe 8 sofort auszuschalten bzw. die Stromzufuhr zu diesen sofort zu unterbrechen.
  • Benachbart zu der vorderen Querseite 7 ist an dem Gestell 1 vorne mittig eine Verfahrweg-Erkennungseinrichtung 24 angeordnet, die als Sensor ausgeführt ist. Die Verfahrweg-Erkennungseinrichtung 24 ist länglich ausgebildet und erstreckt sich horizontal. Sie verläuft senkrecht zu der Längsrichtung 10 des Papierrollen-Transportwagens 5. Sie ist im Stande, einen vorgegebenen Verfahrweg zu erkennen.
  • Das Gestell 1 hält außerdem eine induktive Energieübertragungseinrichtung 25. Die Energieübertragungseinrichtung 25 steht mit dem Akkumulator 18 in elektrischer Verbindung. Sie ist in einem zentralen Bereich des Papierrollen-Transportwagens 5 angeordnet.
  • Die Energieübertragungseinrichtung 25 trägt oben einen Papierrollen-Erkennungssensor 26. Der Papierrollen-Erkennungssensor 26 ist im Stande zu erkennen, ob der Papierrollen-Transportwagen 5 beladen oder unbeladen ist. Er befindet sich in der Papierrollenaufnahme 2.
  • Der Papierrollen-Transportwagen 5 ist durch Bestromung des mindestens einen Verfahrantriebs 8 verfahrbar. Die notwendige elektrische Energie stammt aus dem Akkumulator 18. Die Verfahrantriebe 8 empfangen indirekt entsprechende Fahrsignale über die Verfahrweg-Erkennungseinrichtung 24 und/oder über die Kommunikationseinrichtung 4.
  • Wenn die beiden Antriebslaufräder 9 gegensinnig betragsgleich angetrieben werden, so dreht sich der Papierrollen-Transportwagen 5 auf der Stelle. Wenn das eine Antriebslaufrad 9 stärker als das andere Antriebslaufrad 9 angetrieben wird, so macht der Papierrollen-Transportwagen 5 eine Kurvenfahrt. Die Lenkradeinheiten 11 verstellen sich dabei automatisch um die jeweilige Lenkachse 12. Wenn die beiden Antriebslaufräder 9 identisch und gleichsinnig angetrieben werden, so fährt der Papierrollen-Transportwagen 5 gerade. Die Lenkradeinheiten 11 stellen sich automatisch entsprechend auf eine Geradeausfahrt ein.
  • Wenn der Papierrollen-Transportwagen 5 mit einer Papierrolle 27 beladen wird, werden bei Überlast die Rinnenteile 13 gegen die Federkraft der Federeinheiten 14 und gegenüber dem Gestell 1 geführt nach unten verlagert (5). Die mindestens eine Abstützplatte 67 kommt dabei mit dem Untergrund zur Anlage. Der Papierrollen-Transportwagen 5 wird so geschützt.
  • Die vorgespannten Federeinheiten 14 halten die Papierrolle 27 bzw. die Rinnenteile 13 auch bei maximalem Papierrollengewicht, wie fünf Tonnen, noch in Position. Bei einer Überlast, dynamisch oder statisch, geben die Federeinheiten 14 nach bis die Papierrollenaufnahme 2 soweit einfedert, dass die mindestens eine Abstützplatte 67 auf dem Untergrund aufschlägt und so die Überlast direkt in den Untergrund ableitet ohne dabei den Papierrollen-Transportwagen 5 zu überlasten.
  • Die in der Papierrollenaufnahme 2 angeordnete Papierrolle 27 liegt auf dem Papierrollen-Erkennungssensor 26, der so eine Beladung mit der Papierrolle 27 erkennt. Sie erstreckt sich horizontal.
  • Die Papierrolle 27 liegt auf den Rinnenteilen 13. Die Rinnenteile 13 liegen über einem Teilumfangsbereich der Papierrolle 27 an dieser unten und/oder seitlich an. Die Papierrolle 27 steht, günstigerweise gleichmäßig, gegenüber dem Papierrollen-Transportwagen 5 in der Längsrichtung 10 und/oder in der Querrichtung über. Die Papierrolle 27 überdeckt in ihrer Längsrichtung bzw. Achsrichtung und in ihrer Querrichtung, also senkrecht zu ihrer Längsrichtung, den Papierrollen-Transportwagen 5 vollständig.
  • Bei Entladung der Papierrolle 27 federn die Federeinheiten 14, sofern aufgrund Überlast eingefedert, wieder aus und verlagern die Rinnenteile 13 geführt nach oben (4).
  • Jede Abrolleinheit von jeder Spleißvorrichtung/Bahn-Abgabevorrichtung hat günstigerweise eine Abrollarmanordnung zum drehbaren Lagern der jeweiligen Papierrolle 27. Die jeweilige Abrollarmanordnung beschreibt vorzugsweise zumindest teilweise eine Kreisbogenbewegung, insbesondere beim Heben, was zu einer besonders präzisen Aufnahme der Papierrolle 27, auch bei unterschiedlichen Durchmessern, in der Papierrollenaufnahme 2 führt. Dies ergibt einen Versatz des Papierrollenzentrums gegenüber dem Dorn der jeweiligen Abrolleinheit.
  • In einer Wellpappeanlage, die nachfolgend unter Bezugnahme auf 15 erläutert wird, kommen mehrere, vorzugsweise zwischen 15 und 25, der Papierrollen-Transportwagen 5 zum Einsatz. Sie werden eingesetzt, um Papierrollen 27 einer Wellpappe-Herstellungslinie der Wellpappeanlage zur Herstellung von Wellpappe zuzuführen und auch wieder abzutransportieren.
  • Die Wellpappe-Herstellungslinie erstreckt sich längs einer Wellpappe-Herstellungsrichtung. Sie umfasst eine erste Wellpappe-Herstellvorrichtung 28 zum Herstellen einer einseitig kaschierten ersten Wellpappebahn.
  • Der ersten Wellpappe-Herstellvorrichtung 28 sind eine erste Deckbahn-Spleißvorrichtung 29 und eine erste Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 30 vorgeordnet. Die erste Deckbahn-Spleißvorrichtung 29 umfasst zum Abrollen einer endlichen ersten Deckbahn von einer ersten Deckbahnrolle eine erste Abrolleinheit und zum Abrollen einer endlichen zweiten Deckbahn von einer zweiten Deckbahnrolle eine zweite Abrolleinheit. Die endliche erste Deckbahn und zweite Deckbahn werden zum Bereitstellen einer endlosen ersten Deckbahn mittels einer Verbinde- und Schneideinheit der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 29 miteinander verbunden.
  • Die erste Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 30 ist entsprechend der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 29 ausgebildet. Diese umfasst zum Abrollen einer endlichen ersten Zwischenbahn von einer ersten Zwischenbahnrolle eine dritte Abrolleinheit und zum Abrollen einer endlichen zweiten Zwischenbahn von einer zweiten Zwischenbahnrolle eine vierte Abrolleinheit. Die endliche erste Zwischenbahn und zweite Zwischenbahn werden zum Bereitstellen einer endlosen ersten Zwischenbahn mittels einer Verbinde- und Schneideinheit der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 30 miteinander verbunden.
  • Die endlose erste Deckbahn und die endlose erste Zwischenbahn werden der ersten Wellpappe-Herstellvorrichtung 28 zugeführt.
  • Die erste Wellpappe-Herstellvorrichtung 28 umfasst zum Überzeugen einer eine Wellung aufweisenden, endlosen ersten Wellbahn aus der endlosen ersten Zwischenbahn eine erste Riffelwalzenanordnung mit einer ersten Riffelwalze und einer zweiten Riffelwalze. Die Riffelwalzen bilden zum Durchführen und Riffeln der endlosen ersten Zwischenbahn einen ersten Walzenspalt aus.
  • Zum Verbinden der endlosen ersten Deckbahn mit der endlosen gewellten ersten Zwischenbahn bzw. Wellbahn zu der einseitig kaschierten endlosen ersten Wellpappebahn weist die erste Wellpappe-Herstellvorrichtung 28 eine erste Leimauftragseinrichtung auf, die vorzugsweise eine Leimdosierwalze, einen Leimbehälter und eine Leimauftragswalze umfasst. Zum Durchführen und Beleimen der endlosen ersten Wellbahn bildet die Leimauftragswalze mit der ersten Riffelwalze einen Spalt aus. Der sich in dem Leimbehälter befindende Leim wird über die Leimauftragswalze auf Spitzen der Wellung der endlosen ersten Wellbahn aufgetragen. Die Leimdosierwalze liegt gegen die Leimauftragswalze an und dient zum Ausbilden einer gleichmäßigen Leimschicht auf der Leimauftragswalze.
  • Die endlose erste Deckbahn wird anschließend mit der mit Leim aus dem Leimbehälter versehenen, endlosen ersten Wellbahn in der ersten Wellpappe-Herstellvorrichtung 28 zum Herstellen der einseitig kaschierten ersten Wellpappebahn zusammengefügt.
  • Zum Anpressen der endlosen ersten Deckbahn gegen die mit Leim versehene, endlose erste Wellbahn, die wiederum bereichsweise an der ersten Riffelwalze anliegt, hat die erste Wellpappe-Herstellvorrichtung 28 ein erstes Anpressmodul. Das erste Anpressmodul ist günstigerweise als Anpressbandmodul ausgeführt. Es ist oberhalb der ersten Riffelwalze angeordnet. Das erste Anpressmodul hat zwei erste Umlenkwalzen sowie ein endloses erstes Anpressband, das um die beiden ersten Umlenkwalzen geführt ist.
  • Die erste Riffelwalze greift in einen Raum zwischen den beiden ersten Umlenkwalzen des ersten Anpressmoduls bereichsweise von unten ein, wodurch das erste Anpressband durch die erste Riffelwalze umgelenkt wird. Das erste Anpressband drückt gegen die endlose erste Deckbahn, die wiederum gegen die mit Leim versehene, an der ersten Riffelwalze anliegende, endlose erste Wellbahn gepresst wird.
  • Zum Zwischenspeichern und Puffern der einseitig kaschierten, endlosen ersten Wellpappebahn wird diese über eine erste Hochtransporteinrichtung einer ersten Speichervorrichtung zugeführt, wo diese Schleifen ausbildet.
  • Ferner hat die Wellpappe-Herstellungslinie eine zweite Wellpappe-Herstellvorrichtung 31, die entsprechend der ersten Wellpappe-Herstellvorrichtung 28 ausgebildet ist.
  • Der zweiten Wellpappe-Herstellvorrichtung 31 sind eine zweite Deckbahn-Spleißvorrichtung 32 und eine zweite Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 33 vorgeordnet, die entsprechend der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 29 bzw. der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 30 ausgebildet sind.
  • Die zweite Deckbahn-Spleißvorrichtung 32 umfasst zum Abrollen einer endlichen dritten Deckbahn von einer dritten Deckbahnrolle eine fünfte Abrolleinheit und zum Abrollen einer endlichen vierten Deckbahn von einer vierten Deckbahnrolle eine sechste Abrolleinheit. Die endliche dritte Deckbahn und vierte Deckbahn werden zum Bereitstellen einer endlosen zweiten Deckbahn mittels einer Verbinde- und Schneideinheit der zweiten Deckbahn-Spleißvorrichtung 32 miteinander verbunden.
  • Die zweite Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 33 umfasst zum Abrollen einer endlichen dritten Zwischenbahn von einer dritten Zwischenbahnrolle eine siebte Abrolleinheit und zum Abrollen einer endlichen vierten Zwischenbahn von einer vierten Zwischenbahnrolle eine achte Abrolleinheit. Die endliche dritte Zwischenbahn und vierte Zwischenbahn werden zum Bereitstellen einer endlosen zweiten Zwischenbahn mittels einer Verbinde- und Schneideinheit der zweiten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 33 miteinander verbunden.
  • Die zweite Wellpappe-Herstellvorrichtung 31 ist im Stande, eine einseitig kaschierte, endlose, zweite Wellpappebahn aus der endlosen zweiten Deckbahn und Zwischenbahn zu erzeugen.
  • Die einseitig kaschierte, zweite Wellpappebahn wird einer zweiten Speichervorrichtung zugeführt, wo diese Schleifen ausbildet.
  • Die Wellpappe-Herstellungslinie hat außerdem eine Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 34, die zum Abrollen einer endlichen ersten Kaschierbahn von einer ersten Kaschierbahnrolle eine neunte Abrolleinheit und zum Abrollen einer endlichen zweiten Kaschierbahn von einer zweiten Kaschierbahnrolle eine zehnte Abrolleinheit umfasst. Die endliche erste Kaschierbahn und die endliche zweite Kaschierban werden zum Bereitstellen einer endlosen Kaschierbahn mittels einer Verbinde- und Schneideinheit der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 34 miteinander verbunden.
  • Stromabwärts zu den Speichervorrichtungen und der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 34 hat die Wellpappe-Herstellungslinie eine Vorheizvorrichtung, die drei übereinander angeordnete Vorheizwalzen umfasst. Den Vorheizvorrichtungen werden die einseitig kaschierten, endlosen Wellpappebahnen und die endlose Kaschierbahn zugeführt.
  • Stromabwärts zu der Vorheizvorrichtung hat die Wellpappe-Herstellungslinie ein Leimwerk mit Beleimungswalzen, die teilweise in ein jeweiliges Leimbad eingetaucht sind. An jeder Beleimungswalze liegt eine Leimdosierwalze an, um eine gleichmäßige Leimschicht auf der benachbarten Beleimungswalze auszubilden. Die einseitig kaschierte, erste Wellpappebahn befindet sich mit ihrer Wellbahn mit einer ersten Beleimungswalze in Kontakt, so dass die Wellung dieser Wellbahn mit Leim aus dem Leimbad versehen wird. Die einseitig kaschierte, zweite Wellpappebahn befindet sich mit ihrer Wellbahn mit einer zweiten Beleimungswalze in Kontakt, sodass die Wellung dieser Wellbahn mit Leim aus dem zugehörigen Leimbad versehen wird.
  • Stromabwärts zu dem Leimwerk hat die Wellpappe-Herstellungslinie eine Verbindungsvorrichtung 35, die als Heiz-Andrückvorrichtung ausgebildet ist und einen horizontal verlaufenden Heiztisch umfasst. Benachbart zu dem Heiztisch ist ein um Führungswalzen geführter, endloser Andrückgurt angeordnet. Zwischen dem Andrückgurt und dem Heiztisch ist ein Andrückspalt ausgebildet, durch den die einseitig kaschierten Wellpappebahnen und die endlose Kaschierbahn unter Bildung der endlosen, hier fünflagigen, Wellpappebahn geführt sind.
  • Stromabwärts zu der Verbindungsvorrichtung 35 hat die Wellpappe-Herstellungslinie eine Kurz-Querschneidevorrichtung.
  • Stromabwärts zu der Kurz-Querschneidevorrichtung umfasst die Wellpappe-Herstellungslinie eine Längsschneide-/Rillvorrichtung.
  • Stromabwärts zu der Längsschneide-/Rillvorrichtung hat die Wellpappe-Herstellungslinie eine Querschneidevorrichtung, um aus der endlosen Wellpappebahn bzw. aus Teilbahnen derselben Bögen zu erzeugen.
  • Der Querschneidevorrichtung ist eine Förderbandeinrichtung nachgeordnet, um die Bögen weiter zu fördern. Der Förderbandeinrichtung ist eine Ablagevorrichtung nachgeordnet.
  • Benachbart zu der Wellpappe-Herstellungslinie befindet sich ein Papierrollenlager 36 der Wellpappeanlage, in der eine Vielzahl, günstigerweise unterschiedlicher, Papierrollen 27 für die Spleißvorrichtungen 29, 30, 32, 33, 34 bevorratet sind.
  • Benachbart zu dem Papierrollenlager 36 befindet sich eine Übergabestelle 36a, wo die Papierrollen 37 aus dem Papierrollenlager 36 dem jeweiligen Papierrollen-Transportwagen 5, beispielsweise händisch oder automatisiert, übergeben werden.
  • In 15 sind auch Verfahrwegmarkierungen 38 mit dargestellt, die die Verfahrwege der Papierrollen-Transportwagen 5 in der Wellpappeanlage anzeigen und vorgeben. Die Verfahrwegmarkierungen 38 sind sichtbar und als Anstrich auf einem die Wellpappeanlage tragenden ebenen Untergrund aufgebracht. Sie sind von den Verfahrweg-Erkennungseinrichtungen 24 der Papierrollen-Transportwagen 5 erkennbar. Die Papierrollen-Transportwagen 5 folgen im Normalbetrieb beim Fahren den Verfahrwegmarkierungen 38, die Kurven, Weichen, Kreuzungen und gerade Abschnitte umfassen. Die zentrale Steuereinrichtung 65 gibt vor, wie der Papierrollen-Transportwagen 5 bei Weichen, Kreuzungen oder dergleichen fahren soll. Die maximale Verfahrgeschwindigkeit der Papierrollen-Transportwagen 5 liegt vorzugsweise bei 0,4 m/s.
  • Wie 15 zeigt, schließt sich an die Übergabestelle 36a ein Zuführ-Abführweg 39 an, wo die Papierrollen-Transportwagen 5 in gegensinnigen Richtungen im Betrieb der Wellpappeanlage verfahren. Der Zuführ-Abführweg 39 hat einen sich an die Übergabestelle 36a anschließenden geraden Abschnitt und endseitig einen Bogenabschnitt.
  • An den Bogenabschnitt des Zuführ-Abführwegs 39 schließt sich ein Verteilweg 40 an. Auf dem Verteilweg 40 fahren die Papierrollen-Transportwagen 5 im Betrieb der Wellpappeanlage in einander gegensinnigen Richtungen. Der Verteilweg 40 erstreckt sich parallel zu dem geraden Abschnitt des Zuführ-Abführwegs 39 und der Wellpappe-Herstellungslinie. Er verläuft zwischen dem geraden Abschnitt des Zuführ-Abführwegs 39 und der Wellpappe-Herstellungslinie. Der Zuführ-Abführweg 39 schließt sich beabstandet zu Enden des Verteilwegs 40 seitlich an den Verteilweg 40 an.
  • Zwischen dem Verteilweg 40 und dem Zuführ-Abführweg 39 befinden sich eine erste Weiche 41 und eine zweite Weiche 42. In Abhängigkeit der gewählten Weiche 41, 42 werden die Papierrollen-Transportwagen 5 entsprechend in den Verteilweg 40 geführt. Die Papierrollen-Transportwagen 5 sind so auch wieder von dem Verteilweg 40 über die jeweilige Weiche 41, 42 zurück auf den Zuführ-Abführweg 39 führbar.
  • An den Verteilweg 40 schließt sich endseitig ein erster Deckbahnweg 43 über einen 90°-Bogen an. An den Verteilweg 40 schließt sich über einen weiteren 90°-Bogen ein Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 an, der sich parallel zu dem ersten Deckbahnweg 43 erstreckt. An den Verteilweg 40 schließt sich über einen weiteren 90°-Bogen ein Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45 an, der parallel zu dem Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 verläuft. An den Verteilweg 40 schließt sich endseitig über einen weiteren 90°-Bogen ein Alternativweg 46 an. Der Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 ist zwischen dem ersten Deckbahnweg 43 und dem Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45 angeordnet. Der Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45 ist zwischen dem Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 und dem Alternativweg 46 angeordnet.
  • Der erste Deckbahnweg 43 und der Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 sind über die erste Weiche 41 von dem Zuführ-Abführweg 39 aus erreichbar. Der Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45 und der Alternativweg 46 sind über die zweite Weiche 42 von dem Zuführ-Abführweg 39 aus erreichbar. Der Alternativweg 46 dient zur Verbesserung der Verfahrwege der Papierrollen-Transportwagen 5.
  • An den ersten Deckbahnweg 43 schließt sich ein Deckbahn-Rückführweg 47 an, der gerade verläuft und mit dem ersten Deckbahnweg 43 fluchtet. An den ersten Deckbahnweg 43 schließen sich über eine Weiche und einen Bogen ein erster Deckbahn-Zuführweg 48 und über eine weitere Weiche und einen weiteren Bogen ein zweiter Deckbahnweg-Zuführweg 49 an.
  • Der Deckbahn-Rückführweg 47, der erste Deckbahn-Zuführweg 48 und der zweite Deckbahn-Zuführweg 49 verlaufen hauptsächlich jeweils gerade, parallel zueinander und erstrecken sich jeweils senkrecht zu der Wellpappe-Herstellungslinie. Sie sind jeweils Einbahnwege und durchsetzen die Wellpappe-Herstellungslinie. Die Deckbahn-Zuführwege 48, 49 fluchten mit den Abrolleinheiten der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 29.
  • Der Deckbahn-Rückführweg 47, der erste Deckbahn-Zuführweg 48 und der zweite Deckbahn-Zuführweg 49 befinden sich in einem ersten Laserscanner-Schutzbereich 50. Mittels Lichtvorhang und mitgeführtem Transponder werden beim Betreten des Laserscanner-Schutzbereichs 50 gefahrbringende Bewegungen von der zentralen Steuereinrichtung 65 gestoppt und auch wieder freigegeben, ohne dass eine Bedienperson die entsprechenden Stellen wieder freigeben muss.
  • An den Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 schließt sich ein Zwischenbahn-Deckbahn-Rückführweg 51 an, der gerade verläuft und mit dem Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 fluchtet. An den Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 schließt sich über eine Weiche und einen Bogen ein erster Zwischenbahn-Zuführweg 52 an. Ferner schließt sich an den Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 über eine weitere Weiche und einen weiteren Bogen ein zweiter Zwischenbahn-Zuführweg 53 an. Ferner schließt sich an den Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 über eine weitere Weiche und einen weiteren Bogen ein dritter Deckbahn-Zuführweg 54 an. Ferner schließt sich an den Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 über eine weitere Weiche und einen weiteren Bogen ein vierter Deckbahn-Zuführweg 55 an.
  • Der erste Zwischenbahn-Zuführweg 52, der zweite Zwischenbahn-Zuführweg 53, der dritte Deckbahn-Zuführweg 54 und der vierte Deckbahn-Zuführweg 55 sowie der Zwischenbahn-Deckbahn-Rückführweg 51 verlaufen jeweils hauptsächlich gerade, parallel zueinander und senkrecht zu der Wellpappe-Herstellungslinie. Sie sind jeweils Einbahnwege. Der erste Zwischenbahn-Zuführweg 52 und der zweite Zwischenbahn-Zuführweg 53 fluchten mit den Abrolleinheiten der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 30. Der dritte Deckbahn-Zuführweg 54 und der vierte Deckbahn-Zuführweg 55 fluchten mit den Abrolleinheiten der zweiten Deckbahn-Spleißvorrichtung 32.
  • Der erste Zwischenbahn-Zuführweg 52, der zweite Zwischenbahn-Zuführweg 53, der dritte Deckbahn-Zuführweg 54 und der vierte Deckbahn-Zuführweg 55 sowie der Zwischenbahn-Deckbahn-Rückführweg 51 durchsetzen die Wellpappe-Herstellungslinie und befinden sich in einem zweiten Laserscanner-Schutzbereich 56. Mittels Lichtvorhang und mitgeführtem Transponder werden beim Betreten des zweiten Laserscanner-Schutzbereichs 56 gefahrbringende Bewegungen gestoppt und auch wieder freigegeben, ohne dass eine Bedienperson die entsprechenden Stellen wieder freigeben muss.
  • An den Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45 schließt sich ein Zwischenbahn-Kaschierbahn-Rückführweg 57 an, der gerade verläuft und mit dem Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45 fluchtet. An den Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45 schließt sich über eine Weiche und einen Bogen ein dritter Zwischenbahn-Zuführweg 58 an. An den Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45 schließt sich über eine Weiche und einen Bogen ein vierter Zwischenbahn-Zuführweg 59 an. An den Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45 schließt sich über eine Weiche und einen Bogen ein erster Kaschierbahn-Zuführweg 60 an. An den Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45 schließt sich über eine Weiche und einen Bogen ein zweiter Kaschierbahn-Zuführweg 61 an.
  • Der dritte Zwischenbahn-Zuführweg 58, der vierte Zwischenbahn-Zuführweg 59, der erste Kaschierbahn-Zuführweg 60 und der zweite Kaschierbahn-Zuführweg 61 sowie der Zwischenbahn-Kaschierbahn-Rückführweg 57 verlaufen jeweils hauptsächlich gerade, parallel zueinander und senkrecht zu der Wellpappe-Herstellungslinie. Der dritte Zwischenbahn-Zuführweg 58 und der vierte Zwischenbahn-Zuführweg 59 fluchten mit den Abrolleinheiten der zweiten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 33. Der erste Kaschierbahn-Zuführweg 60 und der zweite Kaschierbahn-Zuführweg 61 fluchten mit den Abrolleinheiten der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 34.
  • Der dritte Zwischenbahn-Zuführweg 58, der vierte Zwischenbahn-Zuführweg 59, der erste Kaschierbahn-Zuführweg 60 und der zweite Kaschierbahn-Zuführweg 61 sowie der Zwischenbahn-Kaschierbahn-Rückführweg 57 durchsetzen die Wellpappe-Herstellungslinie und befinden sich in einem dritten Laserscanner-Schutzbereich 62. Mittels Lichtvorhang und mitgeführtem Transponder werden beim Betreten des dritten Laserscanner-Schutzbereichs 62 gefahrbringende Bewegungen gestoppt und auch wieder freigegeben, ohne dass eine Bedienperson die entsprechenden Stellen wieder freigeben muss.
  • Nachfolgend wird der Transport der Papierrollen 27 über die Papierrollen-Transportwagen 5 in der Wellpappeanlage näher erläutert. Eine zentrale Steuereinrichtung 65 der Wellpappeanlage veranlasst die Abholung einer zu verwendenden Papierrolle 27 aus dem Papierrollenlager 36 für die Wellpappeproduktion in der Wellpappe-Herstellungslinie über einen Papierrollen-Transportwagen 5. Dazu fährt ein Papierrollen-Transportwagen 5 zu der Übergabestelle 36a, falls er sich dort noch nicht befindet. Die Papierrolle 27 wird dort auf den Papierrollen-Transportwagen 5 geladen. Sie liegt zentriert in der Papierrollenaufnahme 2.
  • Die zentrale Steuereinrichtung 65 schickt anschließend den beladenen Papierrollen-Transportwagen 5 zu der die Papierrolle 27 benötigenden Spleißvorrichtung 29, 30, 32, 33 bzw. 34.
  • Die Papierrollen-Transportwagen 5 können insbesondere durch gezielte Ansteuerung seitlich versetzt zu der Verfahrwegmarkierung 38 fahren. Die Papierrollen 27 sind so entsprechend ihrem Außendurchmesser exakt nach der zu bestückenden Spleißvorrichtung 29, 30, 32, 33 bzw. 34 bzw. nach der Übergabestelle 36a ausrichtbar. Alternativ ist der Papierrollen-Transportwagen 5 ausgebildet, die Papierrolle 27 axial gegenüber diesem bzw. gegenüber dem Gestell 1 zu verlagern.
  • Der Papierrollen-Transportwagen 5 fährt zur Bestückung einer Spleißvorrichtung 29, 30, 32, 33 bzw. 34 zunächst entlang des Zuführ-Abführwegs 39 in Richtung auf den Verteilweg 40.
  • Wenn die erste Deckbahn-Spleißvorrichtung 29 neu mit der Papierrolle 27 bestückt werden soll, so fährt der Papierrollen-Transportwagen 5 über die erste Weiche 41 auf den Verteilweg 40 und passiert den Zwischenbahn-Deckbahnweg 44. Dieser gelangt dann über den ersten Deckbahnweg 43 zu dem ersten Deckbahn-Zuführweg 48 bzw. dem zweiten Deckbahn-Zuführweg 49. In Abhängigkeit der erforderlichen Bestückung der ersten oder zweiten Abrolleinheit der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 29 wird der entsprechende Zuführweg 48, 49 gewählt.
  • Wenn dieser Auftrag fertig abgearbeitet worden ist, so wird die Rest-Papierrolle 27, die vollständig leer sein oder noch Papier tragen kann, aus der entsprechenden Abrolleinheit weg von dem ersten Deckbahnweg 43 bewegt. Die Rest-Papierrolle 27 wird dann über den Deckbahn-Rückführweg 47, den ersten Deckbahnweg 43, den Verteilweg 40, die Weiche 41 und den Zuführ-Abführweg 39 zurück zu dem Papierrollenlager 36 gefahren.
  • Wenn die erste Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 30 neu mit der Papierrolle 27 bestückt werden soll, so fährt der Papierrollen-Transportwagen 5 über die erste Weiche 41 und den Verteilweg 40 in den Zwischenbahn-Deckbahnweg 44. In Abhängigkeit der erforderlichen Bestückung der dritten oder vierten Abrolleinheit der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 30 wird der entsprechende Zuführweg 52, 53 gewählt.
  • Wenn dieser Auftrag fertig abgearbeitet worden ist, so wird die Rest-Papierrolle 27, die vollständig leer sein oder noch Papier tragen kann, aus der entsprechenden Abrolleinheit weg von dem ersten Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 bewegt. Die Rest-Papierrolle 27 wird dann über den Zwischenbahn-Deckbahn-Rückführweg 51, den ersten Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 , den Verteilweg 40, die Weiche 41 und den Zuführ-Abführweg 39 zurück zu dem Papierrollenlager 36 gefahren.
  • Wenn die zweite Deckbahn-Spleißvorrichtung 32 neu mit der Papierrolle 27 bestückt werden soll, so fährt der Papierrollen-Transportwagen 5 über die erste Weiche 41 und den Verteilweg 40 in den Zwischenbahn-Deckbahnweg 44. In Abhängigkeit der erforderlichen Bestückung der fünften oder sechsten Abrolleinheit der zweiten Deckbahn-Spleißvorrichtung 29 wird der entsprechende Zuführweg 54, 55 gewählt.
  • Wenn dieser Auftrag fertig abgearbeitet worden ist, so wird die Rest-Papierrolle 27, die vollständig leer sein oder noch Papier tragen kann, aus der entsprechenden Abrolleinheit weg von dem Zwischenbahn-Deckbahnweg 44 bewegt. Die Rest-Papierrolle 27 wird dann über den Zwischenbahn-Deckbahn-Rückführweg 51, den Zwischenbahn-Deckbahnweg 44, den Verteilweg 40, die Weiche 41 und den Zuführ-Abführweg 39 zurück zu dem Papierrollenlager 36 gefahren.
  • Wenn die zweite Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 33 neu mit der Papierrolle 27 bestückt werden soll, so fährt der Papierrollen-Transportwagen 5 über die zweite Weiche 42 und den Verteilweg 40 in den Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45. In Abhängigkeit der erforderlichen Bestückung der siebten oder achten Abrolleinheit der zweiten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 33 wird der entsprechende Zuführweg 58, 59 gewählt.
  • Wenn dieser Auftrag fertig abgearbeitet worden ist, so wird die Rest-Papierrolle 27, die vollständig leer sein oder noch Papier tragen kann, aus der entsprechenden Abrolleinheit weg von dem Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45 bewegt. Die Rest-Papierrolle 27 wird dann über den Zwischenbahn-Kaschierbahn-Rückführweg 57, den Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45, den Verteilweg 40, die zweite Weiche 42 und den Zuführ-Abführweg 39 zurück zu dem Papierrollenlager 36 gefahren.
  • Wenn die Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 34 neu mit der Papierrolle 27 bestückt werden soll, so fährt der Papierrollen-Transportwagen 5 über die zweite Weiche 42 und den Verteilweg 40 in den Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45. In Abhängigkeit der erforderlichen Bestückung der neunten oder zehnten Abrolleinheit der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 34 wird der entsprechende Zuführweg 60, 61 gewählt.
  • Wenn dieser Auftrag fertig abgearbeitet worden ist, so wird die Rest-Papierrolle 27, die vollständig leer sein oder noch Papier tragen kann, aus der entsprechenden Abrolleinheit weg von dem Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45 bewegt. Die Rest-Papierrolle 27 wird dann über den Zwischenbahn-Kaschierbahn-Rückführweg 57, den Zwischenbahn-Kaschierbahnweg 45, den Verteilweg 40, die zweite Weiche 42 und den Zuführ-Abführweg 39 zurück zu dem Papierrollenlager 36 gefahren.
  • Die Papierrollen-Transportwagen 5 verfahren sicher auf ihrem Verfahrweg, der durch die einzelnen Wege gebildet ist. Dabei werden sie in Aufladezonen aufgeladen, die durch Spulen 66 im Untergrund entlang des Verfahrswegs gebildet sind. Die Spulen 66 sind vorzugsweise mittig bezüglich der Verfahrwegmarkierung verlegt und erstrecken sich über einen Großteil des Verfahrwegs. Die elektrische Energie der Spulen 66 wird auf die Papierrollen-Transportwagen 5 über deren Energieübertragungseinrichtung 25 übertragen. Die Aufladezonen fallen günstigerweise mit Wartezonen zusammen.
  • Durch die Papierrollen-Transportwagen 5 ist in der Wellpappeanlage ein Kreislauf geschaffen, der insbesondere durch den Antransport der Papierrollen 27 und den Abtransport der Rest-Papierrollen 27 gebildet ist. Der Antransport der Papierrollen 27 und/oder der Abtransport der Rest-Papierrollen 27 erfolgt jeweils zumindest teilweise, bevorzugter zumindest größtenteils, im Einbahnstraßenbetrieb beziehungsweise unidirektional. Der Abtransport bzw. Rücktransport der Rest-Papierrollen 27 erfolgt zumindest teilweise, bevorzugter zumindest größtenteils, auf einem gesonderten Weg. Ein Kreislauf von Papierrollen 27 und Rest-Papierrollen 27 mit Einbahnstraßenbetrieb ist so ermöglicht.
  • Der Zuführ-Abführweg 39 wird sowohl für die Zuführung als auch für die Abführung der Papierrollen-Transportwagen 5 in Bezug auf das Papierrollenlager 36 genutzt, unabhängig davon für welche Spleißvorrichtung 29, 32, 30, 33, 34 die Papierrollen-Transportwagen 5 vorgesehen sind bzw. von welcher diese kommen.
  • Auch der Verteilweg 40 wird zumindest teilweise von sämtlichen Papierrollen-Transportwagen 5 genutzt. Die Papierrollen-Transportwagen 5 nutzen diesen zumindest teilweise, um zu der geplanten Spleißvorrichtung 29, 32, 30, 33, 34 zu kommen und/oder von dieser bzw. zu dem Zuführ-Abführweg 39 zurückzukommen.
  • Insbesondere sind bei der Wellpappeanlage mehrere, bevorzugter alle, der für einen Auftrag zu verlagernden Papierrollen 27 mit den Papierrollen-Transportwagen 5 parallel bzw. gleichzeitig verlagerbar, was sehr wirtschaftlich ist und zu schnellen Papierrollen-Wechseln führt. Der Verfahrweg der Papierrollen-Transportwagen 5 ist gerichtet.
  • Es ist von Vorteil, wenn sich die Papierrollen-Transportwagen 5 gemäß einer alternativen Ausführungsform nur in Bewegung versetzen, wenn über Induktion ein Schalter am Papierrollen-Transportwagen 5 mit Energie versorgt wird. Ohne Energie aus den Spulen 66 bremst der Papierrollen-Transportwagen 5 kontrolliert bis zum Stillstand.
  • Die Sicherheitseinrichtung 22 der Papierrollen-Transportwagen 5 verhindert Kollisionen.
  • Es ist zweckmäßig, wenn die jeweilige Position des Papierrollen-Transportwagens 5, beispielsweise durch Sensoren, bestimmbar ist. Günstigerweise sind durch Kodierungen entlang des Verfahrwegs genaue Positionen des jeweiligen Papierrollen-Transportwagens 5 bestimmbar.
  • Jeder Papierrollen-Transportwagen 5 ist auch manuell steuerbar. Dazu hat jeder Papierrollen-Transportwagen 5 eine Hilfs-Steuereinrichtung 63 zur Verbindung mit einer externen tragbaren Hilfs-Steuerung 64.
  • Alternativ ist eine Wellpappe-Herstellungslinie zur Bildung einer dreilagigen oder siebenlagigen Wellpappebahn vorgesehen.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf 16 eine zweite Ausführungsform einer Wellpappeanlage beschrieben. Identische Teile bzw. Elemente erhalten dieselben Bezugszeichen wie bei der ersten Ausführungsform, auf deren Beschreibung hiermit explizit verwiesen wird. Konstruktiv unterschiedliche, jedoch funktionell gleichartige Teile erhalten dieselben Bezugszeichen mit einem nachgeordneten „a“.
  • Im Vergleich mit der ersten Ausführungsform ist bei der Wellpappeanlage gemäß 16 der Verteilweg 40a als Einbahnstraße und Kreislauf ausgeführt. Der Verteilweg 40a, der somit endlos ist, umfasst ein sich an die erste Weiche 41 und zweite Weiche 42 anschließenden im Wesentlichen geraden ersten Verteilwegabschnitt 68 und einen zweiten Verteilwegabschnitt 69, der parallel zu dem ersten Verteilwegabschnitt 68 verläuft. Der erste und zweite Verteilwegabschnitt 68, 69 erstrecken sich parallel zu dem geraden Abschnitt des Zuführ-Abführwegs 39 und der Wellpappe-Herstellungslinie und sind miteinander verbunden.
  • Auf dem ersten Verteilwegabschnitt 68 werden die Papierrollen-Transportwagen 5 im Betrieb der Wellpappeanlage gegebenenfalls in einer ersten Richtung verfahren, während die Papierrollen-Transportwagen 5 auf dem zweiten Verteilwegabschnitt 69 in einer zweiten, zu der ersten Richtung gegensinnigen Richtung verfahren werden.
    An den Verteilweg 40a schließt sich ein erster Deckbahnweg 43a an. An den ersten Verteilwegabschnitt 68 und zweiten Verteilwegabschnitt 69 schließt sich der erste Deckbahnweg 43a an, der quasi endlos ist und einen ersten Deckbahnwegabschnitt 70 und einen zweiten Deckbahnwegabschnitt 71 umfasst. Die Deckbahnwegabschnitte 70, 71 erstrecken sich parallel zueinander und fluchten mit den Abrolleinheiten der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 29. Der erste Deckbahnwegabschnitt 70 schließt sich über ein Anschlussstück 72 an den ersten Verteilwegabschnitt 68 und über einen Bogen 73 an den zweiten Verteilwegabschnitt 69 an. Der zweite Deckbahnwegabschnitt 71 schließt sich über einen Bogen 74 an den ersten Verteilwegabschnitt 68 und über einen Bogen 75 an den zweiten Verteilwegabschnitt 69 an. Der erste und zweite Deckbahnwegabschnitt 70, 71 durchsetzen die Wellpappe-Herstellungslinie bei der jeweiligen Abrolleinheit und sind jenseits der Wellpappe-Herstellungslinie miteinander verbunden.
  • Die Papierrollen-Transportwagen 5 sind sowohl auf dem ersten Deckbahnwegabschnitt 70 als auch auf dem zweiten Deckbahnwegabschnitt 71 in gegensinnigen Richtungen zur Bestückung der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 29 und Entfernung von Rest-Papierrollen 27 verfahrbar. Ein umlaufender Transport der Papierrollen-Transportwagen 5 in einer Richtung zur Bestückung der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 29 und Entfernung einer Rest-Papierrolle 27 entlang des ersten Deckbahnwegs 43a ist auch möglich.
  • An den Verteilweg 40a schließt sich ein erster Zwischenbahnweg 76 an. An den ersten Verteilwegabschnitt 68 und zweiten Verteilwegabschnitt 69 schließt sich der erste Zwischenbahnweg 76 an, der quasi endlos ist und einen ersten Zwischenbahnwegabschnitt 77 und einen zweiten Zwischenbahnwegabschnitt 78 umfasst. Die Zwischenbahnwegabschnitte 77, 78 erstrecken sich parallel zueinander und zu den Deckbahnwegabschnitten 70, 71. Sie fluchten mit den Abrolleinheiten der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 30. Der erste Zwischenbahnwegabschnitt 77 ist über einen Doppelbogen 79 an den ersten Verteilwegabschnitt 68 und einen Doppelbogen 80 an den zweiten Verteilwegabschnitt 69 angeschlossen. Der zweite Zwischenbahnwegabschnitt 78 ist über einen Doppelbogen 81 an den ersten Verteilwegabschnitt 68 und über einen zweiten Doppelbogen 82 an den zweiten Verteilwegabschnitt 69 angeschlossen. Der erste und zweite Zwischenbahnwegabschnitt 77, 78 durchsetzen die Wellpappe-Herstellungslinie bei der jeweiligen Abrolleinheit und sind jenseits der Wellpappe-Herstellungslinie miteinander verbunden.
  • Die Papierrollen-Transportwagen 5 sind sowohl auf dem ersten Zwischenbahnwegabschnitt 77 als auch auf dem zweiten Zwischenbahnwegabschnitt 78 in gegensinnigen Richtungen zur Bestückung der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 30 und Entfernung von Rest-Papierrollen 27 verfahrbar. Ein umlaufender Transport der Papierrollen-Transportwagen 5 in einer Richtung zur Bestückung der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 30 und Entfernung einer Rest-Papierrolle 27 entlang des ersten Zwischenbahnwegs 76 ist auch möglich.
  • An Verteilweg 40a schließt sich ein zweiter Deckbahnweg 83 an. An den ersten Verteilwegabschnitt 68 und den zweiten Verteilwegabschnitt 69 schließt sich der zweite Deckbahnweg 83 an, der quasi endlos ist und einen ersten Deckbahnwegabschnitt 84 und einen zweiten Deckbahnwegabschnitt 85 umfasst. Die Deckbahnwegabschnitte 84, 85 erstrecken sich parallel zueinander und zu den Deckbahnwegabschnitten 70, 71. Sie fluchten mit den Abrolleinheiten der zweiten Deckbahn-Spleißvorrichtung 32. Der erste Deckbahnwegabschnitt 84 schließt sich über einen Doppelbogen 86 an den ersten Verteilwegabschnitt 68 und über einen Doppelbogen 87 an den zweiten Verteilwegabschnitt 69 an. Der zweite Deckbahnwegabschnitt 85 schließt sich über einen Doppelbogen 88 an den ersten Verteilwegabschnitt 68 und über einen Doppelbogen 89 an den zweiten Verteilwegabschnitt 69 an. Der erste und zweite Deckbahnwegabschnitt 84, 85 durchsetzen die Wellpappe-Herstellungslinie bei der jeweiligen Abrolleinheit und sind jenseits der Wellpappe-Herstellungslinie miteinander verbunden.
  • Die Papierrollen-Transportwagen 5 sind sowohl auf dem ersten Deckbahnwegabschnitt 84 als auch auf dem zweiten Deckbahnwegabschnitt 85 in gegensinnigen Richtungen zur Bestückung der zweiten Deckbahn-Spleißvorrichtung 32 und Entfernung von Rest-Papierrollen 27 verfahrbar.
  • Ein umlaufender Transport der Papierrollen-Transportwagen 5 in einer Richtung zur Bestückung der zweiten Deckbahn-Spleißvorrichtung 32 und Entfernung einer Rest-Papierrolle 27 entlang des zweiten Deckbahnwegs 83 ist auch möglich.
  • An den Verteilweg 40a schließt sich ein zweiter Zwischenbahnweg 90 an. An den ersten Verteilwegabschnitt 68 und zweiten Verteilwegabschnitt 69 schließt sich der zweite Zwischenbahnweg 90 an, der quasi endlos ist und einen ersten Zwischenbahnwegabschnitt 91 und einen zweiten Zwischenbahnwegabschnitt 92 umfasst. Die Zwischenbahnwegabschnitte 91, 92 erstrecken sich parallel zueinander und zu den Deckbahnwegabschnitten 70, 71. Sie fluchten mit den Abrolleinheiten der zweiten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 33. Der erste Zwischenbahnwegabschnitt 91 schließt sich über einen Doppelbogen 93 an den ersten Verteilwegabschnitt 68 und über einen Doppelbogen 94 an den zweiten Verteilwegabschnitt 69 an. Der zweite Zwischenbahnwegabschnitt 92 schließt sich über einen Doppelbogen 95 an den ersten Verteilwegabschnitt 68 und über einen Doppelbogen 96 an den zweiten Verteilwegabschnitt 69 an. Der erste und zweite Zwischenbahnwegabschnitt 91, 92 durchsetzen die Wellpappe-Herstellungslinie bei der jeweiligen Abrolleinheit und sind jenseits der Wellpappe-Herstellungslinie miteinander verbunden.
  • Die Papierrollen-Transportwagen 5 sind sowohl auf dem ersten Zwischenbahnwegabschnitt 91 als auch auf dem zweiten Zwischenbahnwegabschnitt 92 in gegensinnigen Richtungen zur Bestückung der zweiten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 33 und Entfernung von Rest-Papierrollen 27 verfahrbar. Ein umlaufender Transport der Papierrollen-Transportwagen 5 in einer Richtung zur Bestückung der zweiten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 33 und Entfernung einer Rest-Papierrolle 27 entlang des zweiten Zwischenbahnwegs 90 ist auch möglich.
  • An den Verteilweg 40a schließt sich ein Kaschierbahnweg 97 an. An den ersten Verteilwegabschnitt 68 und zweiten Verteilwegabschnitt 69 schließt sich der Kaschierbahnweg 97 an, der quasi endlos ist und einen ersten Kaschierbahnwegabschnitt 98 und einen zweiten Kaschierbahnwegabschnitt 99 umfasst. Die Kaschierbahnwegabschnitte 98, 99 erstrecken sich parallel zueinander und zu den Deckbahnwegabschnitten 70, 71. Sie fluchten mit den Abrolleinheiten der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 34. Der erste Kaschierbahnwegabschnitt 98 schließt sich über einen Doppelbogen 100 an den ersten Verteilwegabschnitt 68 und über einen Doppelbogen 101 an den zweiten Verteilwegabschnitt 69 an. Der zweite Kaschierbahnwegabschnitt 99 schließt sich über einen Doppelbogen 102 an den ersten Verteilwegabschnitt 68 und über einen Doppelbogen 103 an den zweiten Verteilwegabschnitt 69 an. Der erste und zweite Kaschierbahnwegabschnitt 98, 99 durchsetzen die Wellpappe-Herstellungslinie bei der jeweiligen Abrolleinheit und sind jenseits der Wellpappe-Herstellungslinie miteinander verbunden.
  • Die Papierrollen-Transportwagen 5 sind sowohl auf dem ersten Kaschierbahnwegabschnitt 98 als auch auf dem zweiten Kaschierbahnwegabschnitt 99 in gegensinniggen Richtungen zur Bestückung der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 34 und Entfernung von Rest-Papierrollen 27 verfahrbar. Ein umlaufender Transport der Papierrollen-Transportwagen 5 in einer Richtung zur Bestückung der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 34 und Entfernung einer Rest-Papierrolle 27 entlang des Kaschierbahnwegs 97 ist auch möglich.
  • Die Deckbahnwege 43a, 83, Zwischenbahnwege 76, 90 und der Kaschierbahnweg 97 sind beabstandet zueinander an den Verteilweg 40a angeschlossen und verlaufen beabstandet zueinander. Sie befinden sich in einem Laserscanner-Schutzbereich 50.
    Nachfolgend wird der Transport der Papierrollen 27 über die Papierrollen-Transportwagen 5 in der Wellpappeanlage näher erläutert. Im Vergleich mit der vorherigen Ausführungsform fährt jeder Papierrollen-Transportwagen 5 im Betrieb von dem Zuführ-Abführweg 39 stets über die zweite Weiche 42 auf den Verteilweg 40a. Jeder Papierrollen-Transportwagen 5 fährt über den ersten Verteilwegabschnitt 68 auf den zweiten Verteilwegabschnitt 69. Die zentrale Steuereinrichtung 65 schickt den beladenen Papierrollen-Transportwagen 5 zu der die Papierrolle 27 benötigenden Spleißvorrichtung 29, 30, 32, 33, 34 über den entsprechenden Weg 70, 71, 77, 78, 84, 85, 91, 92, 98 bzw. 99.
  • Wenn die erste Deckbahn-Spleißvorrichtung 29 neu mit der Papierrolle 27 bestückt werden soll, so fährt der Papierrollen-Transportwagen 5 über den Bogen 73 oder den Bogen 75 von dem zweiten Verteilwegabschnitt 69 auf den Deckbahnwegabschnitt 70 bzw. 71. In Abhängigkeit der erforderlichen Bestückung der ersten oder zweiten Abrolleinheit der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 29 wird der entsprechende Deckbahnwegabschnitt 70, 71 gewählt.
  • Über den Bogen 72 bzw. den Bogen 74 ist der Papierrollen-Transportwagen 5 mit einer Rest-Papierrolle 27 von dem jeweiligen Deckbahnabschnitt 70, 71 auf den ersten Verteilwegabschnitt 68 rückführbar und ist von dort über die erste Weiche 41 und den Zuführ-Abführweg 39 zurück zu dem Papierrollenlager 36 fahrbar. Der Papierrollen-Transportwagen 5 fährt dabei im Vergleich mit der Bestückung in einer gegensinnigen Richtung.
  • Wenn die erste Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 30 neu mit der Papierrolle 27 bestückt werden soll, so fährt der Papierrollen-Transportwagen 5 über den Doppelbogen 80 oder den Doppelbogen 82 von dem zweiten Verteilwegabschnitt 69 auf den Zwischenbahnwegabschnitt 77 bzw. 78. In Abhängigkeit der erforderlichen Bestückung der ersten oder zweiten Abrolleinheit der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 30 wird der entsprechende Zwischenbahnwegabschnitt 77, 78 gewählt. Der Papierrollen-Transportwagen 5 kann auch über den Doppelbogen 79 oder den Doppelbogen 81 von dem ersten Verteilwegabschnitt 68 auf den Zwischenbahnwegabschnitt 77 bzw. 78 gelangen.
  • Über den Doppelbogen 79 bzw. den Doppelbogen 81 ist der Papierrollen-Transportwagen 5 mit einer Rest-Papierrolle 27 von dem jeweiligen Zwischenbahnwegabschnitt 77, 78 auf den ersten Verteilwegabschnitt 68 rückführbar. Über den Doppelbogen 80 bzw. den Doppelbogen 82 ist der Papierrollen-Transportwagen 5 mit einer Rest-Papierrolle 27 auf den zweiten Verteilwegabschnitt 69 rückführbar. Der Papierrollen-Transportwagen 5 fährt dabei im Vergleich mit der Bestückung in einer gegensinnigen Richtung. Er ist über die erste Weiche 41 und den Zuführ-Abführweg 39 zurück zu dem Papierrollenlager 36 fahrbar.
  • Wenn die zweite Deckbahn-Spleißvorrichtung 32 neu mit der Papierrolle 27 bestückt werden soll, so fährt der Papierrollen-Transportwagen 5 über den Doppelbogen 87 oder den Doppelbogen 89 von dem zweiten Verteilwegabschnitt 69 auf den Deckbahnwegabschnitt 84 bzw. 85. In Abhängigkeit der erforderlichen Bestückung der ersten oder zweiten Abrolleinheit der zweiten Deckbahn-Spleißvorrichtung 32 wird der entsprechende Deckbahnwegabschnitt 84, 85 gewählt. Der Papierrollen-Transportwagen 5 kann auch über den Doppelbogen 86 oder den Doppelbogen 88 von dem ersten Verteilwegabschnitt 68 auf den Deckbahnwegabschnitt 84 bzw. 85 gelangen.
  • Über den Doppelbogen 86 bzw. den Doppelbogen 88 ist der Papierrollen-Transportwagen 5 mit einer Rest-Papierrolle 27 von dem jeweiligen Deckbahnwegabschnitt 84, 85 auf den ersten Verteilwegabschnitt 68 rückführbar. Über den Doppelbogen 87 bzw. den Doppelbogen 89 ist der Papierrollen-Transportwagen 5 mit einer Rest-Papierrolle 27 auf den zweiten Verteilwegabschnitt 69 rückführbar. Der Papierrollen-Transportwagen 5 fährt dabei im Vergleich mit der Bestückung in einer gegensinnigen Richtung. Er ist über die erste Weiche 41 und den Zuführ-Abführweg 39 zurück zu dem Papierrollenlager 36 fahrbar.
  • Wenn die zweite Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 33 neu mit der Papierrolle 27 bestückt werden soll, so fährt der Papierrollen-Transportwagen 5 über den Doppelbogen 94 oder den Doppelbogen 96 von dem zweiten Verteilwegabschnitt 69 auf den Zwischenbahnwegabschnitt 91 bzw. 92. In Abhängigkeit der erforderlichen Bestückung der ersten oder zweiten Abrolleinheit der zweiten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 33 wird der entsprechende Zwischenbahnwegabschnitt 91, 92 gewählt. Der Papierrollen-Transportwagen 5 kann auch über den Doppelbogen 93 oder den Doppelbogen 95 von dem ersten Verteilwegabschnitt 68 auf den Zwischenbahnwegabschnitt 91 bzw. 92 gelangen.
  • Über den Doppelbogen 93 bzw. den Doppelbogen 95 ist der Papierrollen-Transportwagen 5 mit einer Rest-Papierrolle 27 von dem jeweiligen Zwischenbahnwegabschnitt 91, 92 auf den ersten Verteilwegabschnitt 68 rückführbar. Über den Doppelbogen 94 bzw. den Doppelbogen 96 ist der Papierrollen-Transportwagen 5 mit einer Rest-Papierrolle 27 auf den zweiten Verteilwegabschnitt 69 rückführbar. Der Papierrollen-Transportwagen 5 fährt dabei im Vergleich mit der Bestückung in einer gegensinnigen Richtung. Er ist über die erste Weiche 41 und den Zuführ-Abführweg 39 zurück zu dem Papierrollenlager 36 fahrbar.
  • Wenn die Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 34 neu mit der Papierrolle 27 bestückt werden soll, so fährt der Papierrollen-Transportwagen 5 über den Doppelbogen 101 oder den Doppelbogen 103 von dem zweiten Verteilwegabschnitt 69 auf den Kaschierbahnwegabschnitt 98 bzw. 99. In Abhängigkeit der erforderlichen Bestückung der ersten oder zweiten Abrolleinheit der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 34 wird der entsprechende Kaschierbahnwegabschnitt 98, 99 gewählt. Der Papierrollen-Transportwagen 5 kann auch über den Doppelbogen 100 oder den Doppelbogen 102 von dem ersten Verteilwegabschnitt 68 auf den Kaschierbahnwegabschnitt 77 bzw. 78 gelangen.
  • Über den Doppelbogen 100 bzw. den Doppelbogen 101 ist der Papierrollen-Transportwagen 5 mit einer Rest-Papierrolle 27 von dem jeweiligen Kaschierbahnwegabschnitt 98, 99 auf den ersten Verteilwegabschnitt 68 rückführbar. Über den Doppelbogen 101 bzw. den Doppelbogen 103 ist der Papierrollen-Transportwagen 5 mit einer Rest-Papierrolle 27 auf den zweiten Verteilwegabschnitt 69 rückführbar. Der Papierrollen-Transportwagen 5 fährt dabei im Vergleich mit der Bestückung in einer gegensinnigen Richtung. Er ist über die erste Weiche 41 und den Zuführ-Abführweg 39 zurück zu dem Papierrollenlager 36 fahrbar.

Claims (19)

  1. Wellpappeanlage, umfassend a) mindestens eine Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33) zum Abgeben von mindestens einer Zwischenbahn, b) mindestens eine Deckbahn-Abgabevorrichtung (29, 32) zum Abgeben von mindestens einer Deckbahn, c) mindestens eine der mindestens einen Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33) und Deckbahn-Abgabevorrichtung (29, 32) nachgeordnete Wellpappe-Herstellvorrichtung (28, 31) zum Herstellen von mindestens einer einseitig kaschierten Wellpappebahn aus der mindestens einen Deckbahn und Zwischenbahn, d) eine Kaschierbahn-Abgabevorrichtung (34) zum Abgeben einer Kaschierbahn, e) eine Verbindungsvorrichtung (35) zum Verbinden der mindestens einen einseitig kaschierten Wellpappebahn und der Kaschierbahn miteinander unter Bildung einer beidseitig kaschierten Wellpappebahn, f) mindestens einen Transportwagen (5) zum Transport von mindestens einer Materialrolle (27) entlang mindestens eines Verfahrwegs zwischen mindestens einem Materialrollenlager (36) und der mindestens einen Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33), Deckbahn-Abgabevorrichtung (29, 32) und/oder Kaschierbahn-Abgabevorrichtung (34), und g) eine Steuereinrichtung (65) zum Ansteuern des mindestens einen Transportwagens (5).
  2. Wellpappeanlage gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch mindestens eine, insbesondere gebäudeseitige, Verfahrwegvorgabeanordnung (38) zum Vorgeben des mindestens einen Verfahrwegs für den mindestens einen Transportwagen (5).
  3. Wellpappeanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verfahrwegvorgabeanordnung (38) mindestens einen geraden und/oder bogenförmigen Abschnitt aufweist.
  4. Wellpappeanlage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Transportwagen (5) zumindest bereichsweise seitlich versetzt gegenüber der mindestens einen Verfahrwegvorgabeanordnung (38) verfahrbar ist.
  5. Wellpappeanlage nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verfahrwegvorgabeanordnung (38) zumindest bereichsweise als Kreislauf geschlossen ist.
  6. Wellpappeanlage nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verfahrwegvorgabeanordnung (38) mindestens einen Materialrollen-Zuführ-Teil-Verfahrweg und mindestens einen Materialrollen-Abführ-Teil-Verfahrweg aufweist.
  7. Wellpappeanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Materialrollen-Zuführ-Teil-Verfahrweg zumindest bereichsweise als Einbahnstraße ausgeführt ist.
  8. Wellpappeanlage nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Materialrollen-Abführ-Teil-Verfahrweg zumindest bereichsweise als Einbahnstraße ausgeführt ist.
  9. Wellpappeanlage nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen zwischen dem mindestens einen Materialrollenlager (36) und der mindestens einen Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33), Deckbahn-Abgabevorrichtung (29, 32) und/oder Kaschierbahn-Abgabevorrichtung (34) verlaufenden Zuführ-Abführweg (39), der zumindest bereichsweise als Gegenverkehrweg zum Verfahren des mindestens einen Transportwagens (5) in gegensinnigen Richtungen ausgebildet ist.
  10. Wellpappeanlage nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen zwischen dem mindestens einen Materialrollenlager (36) und der mindestens einen Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33), Deckbahn-Abgabevorrichtung (29, 32) und/oder Kaschierbahn-Abgabevorrichtung (34) angeordneten Verteilweg (40; 40a) zum Führen des mindestens einen Transportwagens (5) zu der vorgesehenen Abgabevorrichtung (30, 33, 29, 32, 34) und günstigerweise zum Rückführen des mindestens einen Transportwagens (5).
  11. Wellpappeanlage nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine, insbesondere gebäudeseitige, Positionsmarkierung zur Bestimmung der Position des mindestens einen Transportwagens (5) bei benachbarter Anordnung zwischen der mindestens einen Positionsmarkierung und dem mindestens einen Transportwagen (5).
  12. Wellpappeanlage nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Transportwagen (5).
  13. Wellpappeanlage nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen der mindestens einen Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33), Deckbahn-Abgabevorrichtung (29, 32) und/oder Kaschierbahn-Abgabevorrichtung (34) vorgeordneten Transportwagen-Pufferbereich.
  14. Wellpappeanlage nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Sicherheitsanordnung (50, 56, 62) zum mindestens bereichsweisen Sichern des mindestens einen Verfahrwegs.
  15. Wellpappeanlage nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine, insbesondere gebäudeseitige, elektrische Ladestelle (66) entlang des mindestens einen Verfahrwegs zum Versorgen des mindestens einen Transportwagens (5) mit elektrischer Energie auf dem mindestens einen Verfahrweg.
  16. Wellpappeanlage nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (65) eine zentrale Zugangskontrolle steuert.
  17. Wellpappeanlage nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Transportwagen (5) selbstfahrend ist.
  18. Wellpappeanlage nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine Übergabevorrichtung zum Übergeben mindestens einer Materialrolle (27) an die mindestens eine Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33), Deckbahn-Abgabevorrichtung (29, 32) und/oder Kaschierbahn-Abgabevorrichtung (34), wobei günstigerweise die Wellpappeanlage mindestens eine der mindestens einen Übergabevorrichtung zugeordnete Materialrollen-Positionserfassungsanordnung umfasst.
  19. Verfahren zum Herstellen von Wellpappe, umfassend die Schritte a) Abgeben von mindestens einer Zwischenbahn mittels mindestens einer Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33), b) Abgeben von mindestens einer Deckbahn mittels mindestens einer Deckbahn-Abgabevorrichtung (29, 32), c) Herstellen von mindestens einer einseitig kaschierten Wellpappebahn aus der mindestens einen Deckbahn und Zwischenbahn mittels mindestens einer der mindestens einen Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33) und Deckbahn-Abdeckvorrichtung (29, 32) nachgeordneten Wellpappe-Herstellvorrichtung (28, 31), d) Abgeben einer Kaschierbahn mittels einer Kaschierbahn-Abgabevorrichtung (34), e) Verbinden der mindestens einen einseitig kaschierten Wellpappebahn mit der Kaschierbahn unter Bildung einer beidseitig kaschierten Wellpappebahn mittels einer Verbindungsvorrichtung (35), f) Transportieren von mindestens einer Materialrolle (27) entlang mindestens eines Verfahrwegs zwischen mindestens einem Materialrollenlager (36) und der mindestens einen Zwischenbahn-Abgabevorrichtung (30, 33), Deckbahn-Abgabevorrichtung (29, 32) und/oder Kaschierbahn-Abgabevorrichtung (34) mittels mindestens eines Transportwagens (5), und g) Ansteuern des mindestens einen Transportwagens (5) mittels einer Steuereinrichtung (65).
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