DE19641686C2 - Stapelbarer Behälter, insbesondere Lager- und Transportbehälter sowie Behältersystem - Google Patents
Stapelbarer Behälter, insbesondere Lager- und Transportbehälter sowie BehältersystemInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen stapelbaren Behälter, insbesondere Lager- und
Transportbehälter, mit einem rechteckigen Boden und jeweils zwei Seiten- und zwei
Querwänden, welche von einem umlaufenden Rahmen begrenzt sind und bei dem der
Boden in seinem Randbereich eine umlaufende Stapelstufe besitzt, sowie ein
Behältersystem.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 41 03 333 A1 ist ein offener rechteckiger
Transportbehälter bekannt, dessen schräg nach oben verlaufende Seitenwandungen aus
zwei sich gegenüberliegenden Längsseitenwandungen und zwei entsprechenden
Querseitenwandungen bestehen. An den Unterseiten gehen die Seitenwandungen in
einen Boden über, der nach innen hochgewölbt ist. Der Boden weist längs, quer,
diagonal und gleichförmig verlaufende Kanäle auf, die miteinander in Verbindung stehen.
Die Stapelbarkeit des Behälters wird durch eine spezielle Ausgestaltung der Seiten- und
Querwandungen erreicht.
Des weiteren wird aus der deutschen Patentschrift DE 37 09 190 C2 ein als Lager- und
Transportkasten dienender stapelfähiger, kastenförmiger Behälter beschrieben. Ein
solcher Lager- und Transportkasten ist als einstückiges Spritz-Formteil aus Kunststoff
hergestellt und zwar derart, daß nicht nur der Boden, sondern auch die Längswände
sowie die Querwände innenseitige eine glatte und ebene Ausbildung haben. Der
innenseitig glatte Boden weist an seiner Unterseite einer seiner Versteifung dienende
Verrippung auf, die sich über die gesamte Bodenfläche hinweg erstreckt und dabei
jeweils von zueinander wenigstens annähernd parallel verlaufenden Längsstegen und
Querstegen gebildet ist. Die Stapelbarkeit wird über eine im Randbereich der
Behälteröffnung speziell eingeformte Stapelstufe erreicht, in die der Bodenbereich des
nächsten Behälters zum Eingriff gebracht werden kann.
Der Nachteil dieses bekannten Behälters besteht darin, daß er aufgrund seiner
Ausbildung der Versteifung nicht in Leichtbauweise aus Metall gefertigt werden kann.
Aus der europäischen Patentanmeldung EP 698 558 A2 ist weiterhin ein stapelbarer
Transportbehälter bekannt, der Führungsmittel an seinem unteren und oberen Rand
besitzt. Die Führungsmittel bestehen am unteren Außenrand des Behälters aus
Führungsvorsprüngen und am oberen Außenrand des Behälters aus
Führungsausnehmungen, wobei beim Aufeinanderstapeln die Führungsvorsprünge eines
aufgestapelten Transportbehälters bzw. sein vorstehender Boden in die
Führungsausnehmungen bzw. dem oberen Rand des darunterliegenden
Transportbehälters ineinandergreifen.
Bei allen beschriebenen Behältern besteht der Nachteil darin, daß nur Behälter gleicher
Größe säulenartig übereinander setzbar sind. Eine Stapelung unterschiedlicher Behälter
ist nicht möglich.
Ein System zum Stapeln von Transportkästen ist in der deutschen Offenlegungsschrift
DE 36 10 027 A1 mit mehreren im Grundriß rechteckigen Transportkästen verschiedener
Größe beschrieben, deren Seitenwände von oben nach unten schräg nach innen geneigt
sind, wobei die Länge eines ersten Kastens gleich der Breite eines nächstgrößeren
zweiten Kasten und die Breite des ersten Kastens gleich der Länge eines
nächstkleineren dritten Kastens ist, die Bodenkanten sowie die oberen Kastenränder so
aufeinander abgestimmt sind, daß ein Kasten jeweils auf einem gleich großen Kasten
stapelbar sowie in einer um 180 Grad um eine Vertikalachse gedrehten Stellung in
diesen schachtelbar ist und quer auf einen nächstgrößeren Kasten stapelbar sowie in
einer um 180 Grad um eine Vertikalachse gedrehten Stellung in diesen schachtelbar ist.
Dabei sind wenigstens einige der Abstützstellen durch die oberen Enden von im
wesentlichen über die Kastenhöhe durchlaufenden Rippen gebildet, wobei jeder Kasten
nur an zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden mit Abstützstellen gebildeten
Rippen versehen ist.
Zusätzlich ist aus der US-Patentschrift US 4,597,503 ein einstückig geformter Behälter
für die Aufbewahrung und den Transport von Zitrusfrüchten bekannt. Die eigens für die
Zitrusfrüchte entwickelte Kiste besteht aus Kunststoff, beispielsweise Polyethylen, und
weist zwei Seitenwände, zwei Stirnwände und einen Boden auf. Der Boden selbst besitzt
in seinem Randbereich eine umlaufende Stapelstufe. Außerdem weist der Behälter in
seinem Boden eine Anzahl von Öffnungen auf, welche in zwei Reihen parallel zu den
Seitenwänden angeordnet sind und dem Zweck dienen, daß der Saft zerquetschter
Früchte herauslaufen kann. Die Öffnungen sind von nach außen gerichteten Stegen
umgeben, die die Steifigkeit des Bodens erhöhen und den Boden beim Abstellen des
Behälters beabstanden.
Die Patentschrift CH 633 231 A5 beschreibt einen Behälter aus geschäumten Kunststoff
zum Transportieren und Lagern von losen Gütern, insbesondere von Agrarprodukten.
Dieser Behälter weist ebenfalls vier Seitenwände und eine Bodenplatte auf und besitzt
vier doppelwandige Ecken, in welche die Füße eines anderen Behälters beim Stapeln
eingreifen. Zusätzlich ist die Bodenplatte des Behälters in trapezförmigen Wellen
profiliert, welche sich diagonal erstrecken. Die Vertiefungen der Wellen sind nach unten
mit Querrippen durchzogen. Eine solche Bodenform ist auf einfache Weise nicht aus
Metall herstellbar. Außerdem ist aufgrund der diagonalen Anordnung der Wellen nur eine
säulenartige Stapelung der Behälter möglich.
Die Patentschrift AT 288 236 schlägt einen Transportbehälter vor, dessen Wände, Boden
und Deckel längliche Ausformungen aufweisen, die in Längsreihen angeordnet sind,
wodurch eine Versteifung in einer Richtung erreicht wird.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 87 13 644 U1 sind weiterhin stapelbare
Flaschenkästen aus Kunststoff bekannt, deren Boden angeformte Stapelvorsprünge
aufweist, die in die Mündung eines entsprechenden weiteren Flaschenkastens einsetzbar
sind.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, einen stapelbaren Behälter, der in Bereichen erhöhter
Brandschutzanforderungen eingesetzt werden kann, eine hohe Traglast aufnehmen
kann, in einem System im Verbund stapelbar ist, auf einfache Weise hergestellt werden
kann, und der die Möglichkeit bietet, daß sich den Behältergut anhaftende
Schmutzpartikel, Ölreste oder Flüssigkeiten absetzen können bzw. das Behältergut mit
diesen Schmutzteilen nicht in Berührung kommt, sowie ein Behältersystem, bei dem
dieser Behälter zum Einsatz kommen kann, zu schaffen.
Die Aufgabe wird durch einen stapelbaren Behälter mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 und ein Behältersystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6
gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen dargestellt.
Der erfindungsgemäße Behälter ist aus Metall hergestellt und besteht im wesentlichen
aus einem rechteckigen Boden und jeweils zwei lotrechten Seiten- und Querwänden,
welche von einem umlaufenden Rahmen begrenzt sind. Außerdem besitzt der Boden in
seinem Randbereich eine umlaufende Stapelstufe, in welche der Rahmen eines unteren
Behälters beim Stapeln eingreift. Der Boden des Behälters weist gemäß der Erfindung in
Quer- und Längsreihen angeordnete voneinander beanstandete Ausformungen auf, die
behälterinnenseitige Vertiefungen bilden, wobei die Stapelstufe durch die randseitig
angeordneten Ausformungen gebildet ist.
Durch die Anordnung der Ausformungen, die im wesentlichen senkrechte Seitenwände
und eine ebene Bodenfläche aufweisen, wird eine gute Versteifung für die Aufnahme von
hohen Traglasten erreicht.
Die Ausformungen sind vorzugsweise quadrat- oder kreisförmige ausgebildet. Jedoch
sind auch andere Ausbildungen denkbar.
Nach einer Ausbildung der Erfindung entspricht die Breite der durch die randseitigen
Ausformungen gebildeten Stapelstufe mindestens der Breite des umlaufenden Rahmens.
Dagegen weisen die Ausformungen einen Abstand zueinander auf, der mindestens der
doppelten Breite des Rahmens entspricht. Aufgrund dieser Ausbildung sind sowohl
Behälter einer Größe säulenartig aufeinander stapelbar als auch Behälter gleicher
und/oder unterschiedlicher Größenordnung im Verbund, wobei die Rahmen der unteren
Behälter in die Stapelstufe und/oder die Abstände zwischen den Ausformungen des
Bodens mindestens eines aufliegenden Behälters eingreifen. Das Größenverhältnis der
stapelbaren Behälter ist dabei derart festgelegt, daß die Länge der Seitenwände der
Behälter einer Größenordnung der Länge der Querwände der nächstgrößeren
Größenordnung entspricht. Dadurch ist es möglich, kleinere Behälter verdreht um
180 Grad auf einen nächstgrößeren Behälter zu stapeln, wobei dabei die Rahmen der unte
ren Behälter in die Stapelstufe der oberen Behälter eingreifen. In einer weiteren
Ausbildung des Behältersystems ist die Länge der Seitenwände der Behälter einer
Größenordnung ein ganzzahlige Vielfaches der Querwände der Behälter der
nächstkleineren Größenordnung. Dies gewährleistet, daß zwei oder mehrere kleinere
Behälter genau auf einen größeren Behälter bzw. umgekehrt gestapelt werden können.
Bei einer Stapelung eines größeren Behälters auf mehreren kleineren Behältern greifen
die Rahmen der untenliegenden kleinen Behälter einerseits in Stapelstufe und
andererseits in den Abstand zwischen benachbarten Ausformungen des oberen
Behälters ein.
Der Boden des Behälters ist beispielsweise durch Tiefziehen oder Prägen auf einfache
Weise herstellbar. Die innenseitigen Vertiefungen haben den Vorteil, daß an dem
Behältergut haftende Schmutzpartikel, Ölreste oder Flüssigkeiten sich darin absetzen
können und das Behältergut mit diesen Schmutzteilen oder Flüssigkeiten nicht in
Berührung kommt.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß neben der Aufnahmefähigkeit hoher Traglasten und
der einfachen Herstellung sowohl gleiche Behälter säulenartig, als auch Behälter
unterschiedlicher Größenordnung aufeinandergestapelt werden können.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die
zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Behälter,
Fig. 2 einen Schnitt durch den Behälter,
Fig. 3a und 3b eine Möglichkeit der Stapelung von Behältern auf Behälter
in den nächstgrößeren Größenordnungen und
Fig. 4 eine Möglichkeit der Stapelung von Behältern auf Behälter
der nächstkleineren Größenordnung.
Der in Fig. 1 gezeigte Behälter 1 besteht im wesentlichen aus einem Boden 10, jeweils
zwei Seitenwänden 2a, 2b und Querwänden 3a, 3b, die abgerundet miteinander
verbunden sind. Die Seiten- und Querwände werden durch einen umlaufenden
Rahmen 4 begrenzt. In den Querwänden 3a, 3b ist jeweils eine Griffmulde 5 zum
Anheben des Behälters per Hand und mittels Hebezeug vorgesehen. In den Seiten- und
Querwänden 2a kann außerdem eine in die jeweilige Wand eingeformte Kartentaschen
vorgesehen sein. Gemäß der Erfindung weist der Boden 10 in Reihen angeordnete
Ausformungen 6 auf, die im Ausführungsbeispiel einen quadratischen Boden 6a und im
wesentlichen senkrecht zum Boden 1 stehende Seitenwände 6b besitzen. Auch hier sind
Boden 6a und Seitenwände 6b abgerundet miteinander verbunden. Neben der dar
gestellten quadratischen Grundfläche der Ausformungen 6 ist auch eine Kreis- oder
Sternform denkbar. Die randseitigen Ausformungen 6' bilden die Stapelstufe 7, in welche
der Rahmen 4 eines unteren Behälters beim Aufstapeln eingreift.
Im Bereich der Ausformungen 6 weist der Boden 10 behälterinnenseitig Vertiefungen 8
auf, in welche sich am Behältergut haftende Schmutzpartikel, Ölreste und Flüssigkeit
sammeln können. Damit wird verhindert, daß das Behältergut in den
Schmutzablagerungen liegt. (Fig. 2). Für eine gute Stapelbarkeit Behälter gleicher aber
auch unterschiedlicher Größe entspricht die Breite b der Stapelstufe mindestens der
Breite c des umlaufenden Rahmens 4 und der Abstand a zwischen zwei benachbarten
Ausformungen 6 mindestens der doppelten Breite c des Rahmens.
Die Fig. 3a und 3b zeigen eine Aufstapelung von kleineren Behältern 1a auf
größeren Behältern 1b. In diesem Fall greifen die Rahmen 4 der Behälter 1b nur in die
Stapelstufe 7 der Behälter 1a ein. Die Abmaße der Behälter sind dabei so gewählt, daß
die Länge der Seitenwände 2a, 2b der kleineren Behälter 1a der Länge der
Querwände 3a, 3b der Behälter 1b der nächstgrößeren Größenordnung entspricht. Des
weiteren beträgt die Länge der Seitenwände 2a, 2b der Behälter 1b einer
Größenordnung ein ganzzahliges Vielfaches der Länge der Querwände 3a, 3b der
Behälter 1a der nächstkleineren Größenordnung.
Eine andere Möglichkeit der Stapelung ist in Fig. 4 gezeigt. Hier ist ein größerer
Behälter 1b auf zwei Behälter 1a der nächstkleineren Größenordnung abgesetzt. Dabei
greifen die Rahmen 4 der Behälter 1a sowohl in die Stapelstufe 7 als auch in den
Abstand 9 zwischen zwei Ausformungen 6 ein.
1
,
1
a,
1
b Behälter
2
a,
2
b Seitenwände
3
a,
3
b Querwände
4
Rahmen
5
Griffmulde
6
,
6
' Ausformungen
6
a Boden
6
b Seitenwände
7
Stapelstufe
8
innenseitige Ausnehmungen
9
Abstand zwischen den Ausnehmungen
10
Boden
a Breite des Abstands
b Breite der Stapelstufe
c Breite des Rahmens
a Breite des Abstands
b Breite der Stapelstufe
c Breite des Rahmens
Claims (8)
1. Stapelbarer Behälter, insbesondere Lager- und Transportbehälter, mit einem
rechteckigen Boden (10) und jeweils zwei Seiten- und zwei Querwänden (2a, 26,
3a, 36), welche von einem umlaufenden Rahmen (4) begrenzt sind und bei dem
der Boden (10) in seinem Randbereich eine umlaufende Stapelstufe (7) besitzt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter aus Metall hergestellt ist, der
Boden (10) behälteraußenseitig in Quer- und Längsreihen angeordnete,
beabstandete Ausformungen (6, 6') aufweist, die behälterinnenseitige
Vertiefungen bilden, wobei die Stapelstufe (7) durch die randseitig angeordneten
Ausformungen (6') gebildet ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (b) der
Stapelstufe (7) mindestens der Breite (c) des umlaufenden Rahmens (4)
entspricht.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausformungen (6, 6') einen Abstand (9) der Breite (a) zueinander aufweisen, der
mindestens der doppelten Breite (c) des umlaufenden Rahmens (4) entspricht.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausformungen (6, 6') kreis- oder quadratförmig sind.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Behälter (1) aus verzinkten Blech besteht.
6. Behältersystem mit mehreren aufeinander stapelbaren Behältern (1a, 1b) gleicher
und/oder unterschiedlicher Größenordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmen (4) der unteren Behälter (1a, 1b) in die
Stapelstufe (7) und/oder die Abstände (9) zwischen den Ausformungen (6)
mindestens eines aufliegenden Behälters (1a, 1b) eingreifen.
7. Behältersystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der
Seitenwände (2a, 2b) der Behälter (1a) einer Größenordnung der Länge der
Querwände (3a, 3b) der Behälter (1b) der nächstgrößeren Größenordnung
entspricht.
8. Behältersystem nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge
der Seitenwände (2a, 2b) der Behälter (1b) einer Größenordnung ein
ganzzahliges Vielfaches der Länge der Querwände (3a, 3b) der Behälter (1a) der
nächstkleineren Größenordnung ist.
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