DE19826762A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Aufdrucken eines Motivs auf eine Oberfläche, insbesondere die menschliche Haut - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Aufdrucken eines Motivs auf eine Oberfläche, insbesondere die menschliche HautInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Druckvorrichtung und ein Verfahren zum
Aufdrucken eines Motivs auf eine Oberfläche, insbesondere die menschliche
Haut.
Es ist bekannt, zu Schmuckzwecken Motive, beispielsweise Bilder,
Schriftzüge oder andere Zeichen, in die menschliche Haut einzutätowieren.
Nachteilig hierbei ist, daß der Tätowiervorgang schmerzhaft und ein späteres
Entfernen der Tätowierung nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist.
Zum vorübergehenden Aufbringen eines Motivs auf die menschliche Haut
werden daher sogenannte Aufklebetattoos verwendet. Diese Aufklebetattoos
bestehen aus einer dünnen, entsprechend dem Motiv eingefärbten Motivfolie,
die sich auf einer dickeren Trägerfolie befindet. Die der Trägerfolie
abgewandte Seite der Motivfolie ist zum Anhaften an der menschlichen Haut
ausgebildet. Zum Aufbringen des Motivs auf die menschliche Haut wird diese
Seite der Motivfolie auf die Haut aufgelegt und durch Druck- und
Reibebewegungen von der Rückseite der Trägerfolie hier auf die Haut
übertragen, wo sie an haftet. Auf diese Weise ist das Motiv vorübergehend
auf die Haut aufgebracht; es löst sich nach einiger Zeit von selbst ab.
Nachteilig bei diesen bekannten Aufklebetattoos ist es, daß die auf der
Trägerfolie aufgenommene Motivfolie nach einer bestimmten Zeit brüchig
wird, so daß das Aufklebetattoo nicht mehr verwendbar ist. Ein weiterer
Nachteil der bekannten Aufklebetattoos besteht darin, daß beim Aufbringen
auf die Haut die Gefahr besteht, daß die Motivfolie reißt. Dann muß ein auf
der Haut anhaftender Teil der Motivfolie von dieser abgelöst und ein neues
Aufklebetattoo auf die Haut aufgebracht werden. Dies ist mühsam und
kostenaufwendig.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das vorübergehende
Aufbringen von Motiven auf die menschliche Haut zu vereinfachen.
Diese Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen 1 und 8 angegebene Lehre
gelöst.
Ein Grundgedanke der erfindungsgemäßen Lehre besteht darin, eine
stempelartige Druckvorrichtung vorzusehen, mit der mit einer Stempelfarbe
oder dergleichen Motive auf die Haut aufdruckbar sind. Der Erfindung liegt
der weitere Gedanke zugrunde, eine zum Aufdrücken des Motivs auf die
Haut erforderliche Druckfläche, deren Oberflächenstruktur einer Positivform
des aufzudruckenden Motivs entspricht, an einem austauschbaren
Motivkörper vorzusehen, der durch Magnetmittel an einem Grundkörper
gehalten ist. Durch die Druckvorrichtung ist eine Voraussetzung für ein
Verfahren zum Aufdrucken von Motiven auf die Haut in einfacher und
schneller Weise gegeben. Zum Aufdrucken unterschiedlicher Motive können
Motivkörper mit unterschiedlichen Druckflächen vorgehalten werden, die
dann je nach gewünschtem Motiv an den Grundkörper angesetzt werden, wo
sie durch die Magnetmittel gehalten sind. Bei entsprechender Auswahl einer
wasser- bzw. schweißresistenten Farbe lassen sich in schneller und
einfacher Weise Aufdrucke von Motiven erzeugen, die wasser- bzw.
schweißresistent sind.
Die Motivkörper sind einfach und kostengünstig herstellbar; bei
Beschädigung eines Motivkörpers muß nur dieser und nicht die gesamte
Druckvorrichtung ausgetauscht werden. Außerdem läßt sich die
Druckvorrichtung durch Herstellung neuer Motivkörper schnell und einfach
anpassen, wenn neue Motive aufgedruckt werden sollen.
Zweckmäßigerweise sind die Magnetmittel durch wenigstens einen
Permanentmagneten gebildet, der an dem Motivkörper oder dem
Grundkörper angeordnet ist, wobei das jeweils andere Teil ein Element aus
einem ferromagnetischen Material, vorzugsweise Eisen, aufweist, mit dem
der Permanentmagnet in Haltelage des Motivkörpers zusammenwirkt. Bei
dieser Ausführungsform haftet der Motivkörper permanentmagnetisch an
dem Grundkörper an, so daß er sicher gehalten ist. Außerdem ist diese
Ausführungsform einfach und kostengünstig herstellbar.
Gemäß einer Weiterbildung dieser Aufführungsform weisen der Motivkörper
und der Grundkörper jeweils wenigstens einen Permanentmagneten auf, die
derart an dem Motivkörper bzw. dem Grundkörper angeordnet sind, daß in
Haltelage des Motivkörpers ihre ungleichnamigen Pole einander zugewandt
sind, und die in Haltelage des Motivkörpers zusammenwirken.
Eine andere Weiterbildung der Ausführungsform mit dem
Permanentmagneten sieht vor, daß dieser durch eine Magnetfolie gebildet
ist, die an dem Motivkörper oder dem Grundkörper im Bereich einer dem
jeweils anderen Teil zugewandten Fläche angeordnet ist. Magnetfolien
stehen in verschiedenen Stärken und Konfektionierungen zur Verfügung und
sind kostengünstig. Auf diese Weise sind die Herstellungskosten der
erfindungsgemäßen Druckvorrichtung verringert.
Grundsätzlich kann der Motivkörper aus Metall, beispielsweise einem
ferromagnetischen Material, insbesondere Eisen, bestehen. Die
erfindungsgemäße Lehre sieht jedoch vor, daß der Motivkörper sowie die
Magnetmittel, z. B. eine Magnetfolie, wenigstens im Bereich seiner
Druckfläche aus einem biegsamen Material bestehen. Da bei dieser
Ausführungsform die Druckfläche bzw. der Motivkörper beim Aufdrucken des
Motivs in gewissen Grenzen nachgibt, ist das Aufdrucken eines Motivs auf
die Haut einer Person für diese Person angenehmer gestaltet als bei einer
harten, nicht nachgiebigen Druckfläche. Damit ist es auch einfach, z. B. den
Rundungen eines Armes zu folgen, wenn Motivplatte und Magnetfolie der
Körperrundung angeschmiegt werden können.
Die Anwendung der Druckvorrichtung bzw. der Verfahrensablauf für das
Bedrucken der Haut ist einfach. Zunächst wird die Haut mit
schnellreinigenden Substanzen, z. B. Aceton abgewischt und
erforderlichenfalls getrocknet. Die Druckfläche wird durch Aufbringen von
spezieller Farbe mittels Rolle oder Pinsel vorbereitet. Bei sich stets
wiederholenden Motiven kann auch ein Stempelkissen vorbereitet sein,
welches dem Motiv angepaßt ist und mehrere Abschnitte mit
unterschiedlichen Farben haben kann. Dadurch sind mehrfarbige Motive in
einem Arbeitsgang auf die Haut aufbringbar. Eine solche Anwendung ist z. B.
bei dem Vorführen von Bademoden oder dergleichen sinnvoll, wenn die
Mannequins rasch wechselnd Kleidung mit variabler Körperbedeckung
zeigen und die werbende Firma daher ihr Logo wechselweise plazieren
müssen. Mit der Erfindung ist binnen weniger Minuten möglich.
In einer Weiterbildung des Verfahrens wird die auf die Haut gebrachte Farbe
zunächst getrocknet, z. B. mit einem haushaltsüblichen Warmluftgebläse, z. B.
einem Haartrockner und anschließend ein konservierender Film, z. B. ein
durch Sprühen aufbringbares Flüssigpflaster, oder ein in der Hautchirurgie
üblicher Gewebekleber aufgebracht. Trocknen und Konservieren verhindern
ein Zerreißen der Motive an Hautfalten oder durch Hautspannung. Derartige
Filme können problemlos appliziert werden; falls versehentlich die
Schleimhäute oder Augen benetzt werden, können die Filme durch
reichliches Spülen mit Wasser entfernt werden. Dies gilt gleichfalls, wenn das
Motiv selbst zu entfernen oder durch ein neues Motiv zu ersetzen ist.
Der Grundkörper kann beispielsweise aus Metall, insbesondere Eisen,
bestehen, wobei dann der Motivkörper den Permanentmagneten aufweist
und mit diesem an dem Grundkörper anhaftet. Eine zweckmäßige
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht jedoch vor, daß der
Grundkörper aus Holz oder Kunststoff besteht und daß im Bereich seiner
dem Motivkörper zugewandten Seite das aus einem ferromagnetischen
Material bestehende Element oder der Permanentmagnet angeordnet ist. Bei
dieser Ausführungsform ist der Grundkörper und damit die gesamte
Vorrichtung einfacher und kostengünstiger herstellbar und weist ein geringes
Gewicht auf, so daß die Handhabung der Druckvorrichtung vereinfacht ist.
Die Magnethaftung zwischen Grundkörper und Motivkörper ist hierbei durch
das aus einem ferromagnetischen Material bestehende Element oder den
Permanentmagneten erzielt, das bzw. der in Haltelage des Motivkörpers mit
einem an dem Motivkörper angeordneten Permanentmagneten bzw. einem
aus ferromagnetischem Material bestehenden Teil zusammenwirkt.
Bei entsprechender Dimensionierung der Magnetmittel ist eine rutschsichere
Halterung des Motivkörpers an dem Grundkörper allein durch die
Magnethaftung sichergestellt. Gemäß einer anderen Weiterbildung der
erfindungsgemäßen Lehre weist jedoch der Motivkörper oder der
Grundkörper im Bereich seiner dem jeweils anderen Teil zugewandten Seite
wenigstens einen Vorsprung auf, der in Haltelage des Motivkörpers in eine
an dem jeweils anderen Teil gebildete, zu dem Vorsprung im wesentlichen
komplementär geformte Ausnehmung eingreift. Auf diese Weise ist zwischen
dem Motivkörper und dem Grundkörper ein Formschluß hergestellt, so daß
die Gefahr eines Verrutschens des Motivkörpers weiter verringert ist.
Gemäß einer anderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre ist der
Motivkörper mehrteilig ausgebildet. Bei dieser Ausführungsform weisen die
Teile des Motivkörpers jeweils Teildruckflächen auf, die in Haltelage des
Motivkörpers zusammen die Druckfläche bilden. Durch Austausch einzelner
Teile gegen andere Teile mit anderen Teildruckflächen läßt sich das
aufzudruckende Motiv in einfacher und präziser Weise verändern.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung, in der
Ausführungsbeispiele dargestellt sind, näher erläutert werden. Es zeigen
Fig. 1 in schematischer Seitenansicht ein erstes Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Druckvorrichtung, wobei Motivkörper
und Grundkörper voneinander getrennt sind,
Fig. 2 die Druckvorrichtung gemäß Fig. 1, wobei der Motivkörper
permanentmagnetisch an dem Grundkörper an haftet,
Fig. 3 in gleicher Darstellung wie Fig. 1 ein zweites
Ausführungsbeispiel,
Fig. 4 in gleicher Darstellung wie Fig. 1 ein drittes
Ausführungsbeispiel und
Fig. 5 in gleicher Darstellung wie Fig. 1 ein viertes
Ausführungsbeispiel und
Fig. 6 in gleicher Weise wie Fig. 1 ein fünftes Ausführungsbeispiel.
In den Figuren der Zeichnung sind gleiche oder entsprechende Bauteile mit
den gleichen Bezugszeichen versehen.
In Fig. 1 ist eine Druckvorrichtung 1 dargestellt, die aus einem Grundkörper 2
und einem austauschbaren, mit dem Grundkörper 2 lösbar verbundenen
Motivkörper 3 besteht. Der Grundkörper 2 besteht bei diesem
Ausführungsbeispiel aus Holz und weist an seiner dem Motivkörper 3
abgewandten Seite einen Handgriff 4 auf. An seiner dem Motivkörper 3
zugewandten Seite weist der Grundkörper 2 einen Permanentmagneten 5
auf, der an seiner dem Motivkörper 3 zugewandten Fläche mit
Ausnehmungen 6, 7 versehen ist. Die Ausnehmungen 6, 7 sind zu
Vorsprüngen 8, 9, die an der dem Grundkörper 2 zugewandten Seite des
Motivkörpers 3 gebildet sind, im wesentlichen komplementär geformt.
Der Motivkörper 3 besteht bei diesem Ausführungsbeispiel aus Eisen. Seine
dem Grundkörper 2 abgewandte Fläche bildet eine Druckfläche 10, die mit
Vertiefungen versehen ist, von denen in Fig. 1 nur eine Vertiefung mit dem
Bezugszeichen 11 versehen ist und deren Oberflächenstruktur einer
Positivform des aufzudruckenden Motivs entspricht.
Der Permanentmagnet 5 bildet Magnetmittel zum Halten des Motivkörpers 3
an dem Grundkörper 2. Zur Benutzung der Druckvorrichtung 1 wird der
Motivkörper 3 in den magnetischen Einflußbereich des Permanentmagneten
5 gebracht, bis er an diesem an haftet und so an dem Grundkörper 2 gehalten
ist. In dieser Haltelage greifen die Vorsprünge 8, 9 des Motivkörpers 3 in die
Ausnehmungen 6, 7 des Grundkörpers 2 ein, so daß eine Verschiebung des
Motivkörpers 3 relativ zum Grundkörper 2 nach rechts und links in Fig. 1
vermieden ist.
In Fig. 1 ist der Motivkörper 2 in seiner Haltelage an dem Grundkörper 2
dargestellt. Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Druckvorrichtung 1
ist wie folgt:
Zum Aufdrucken eines Motivs auf die Haut einer Person wird eine geeignete Druckfarbe auf die Druckfläche 10 der Druckvorrichtung 1 aufgebracht, beispielsweise durch Ausfetzen der Druckfläche 10 nach Art eines Stempels auf ein Stempelkissen. Dann greift ein Benutzer die Druckvorrichtung 1 an dem Handgriff 4 und drückt die Druckfläche 10 gegen diejenige Stelle der Haut, an der das Motiv aufgebracht werden soll. Hierbei wird die Druckfarbe entsprechend der Oberflächenstruktur der Druckfläche 10 auf die Haut übertragen, so daß das Motiv aufgedruckt ist. Nach Trocknung der Druckfarbe auf der Haut der Person kann ggf. noch ein Film aus einem durchsichtigen Material, beispielsweise ein flüssiges Pflaster, aufgetragen werden, um die Haltbarkeit des Druckmotivs auf der Haut weiter zu verbessern.
Zum Aufdrucken eines Motivs auf die Haut einer Person wird eine geeignete Druckfarbe auf die Druckfläche 10 der Druckvorrichtung 1 aufgebracht, beispielsweise durch Ausfetzen der Druckfläche 10 nach Art eines Stempels auf ein Stempelkissen. Dann greift ein Benutzer die Druckvorrichtung 1 an dem Handgriff 4 und drückt die Druckfläche 10 gegen diejenige Stelle der Haut, an der das Motiv aufgebracht werden soll. Hierbei wird die Druckfarbe entsprechend der Oberflächenstruktur der Druckfläche 10 auf die Haut übertragen, so daß das Motiv aufgedruckt ist. Nach Trocknung der Druckfarbe auf der Haut der Person kann ggf. noch ein Film aus einem durchsichtigen Material, beispielsweise ein flüssiges Pflaster, aufgetragen werden, um die Haltbarkeit des Druckmotivs auf der Haut weiter zu verbessern.
Die erfindungsgemäße Druckvorrichtung 1 ermöglicht somit ein einfaches,
kostengünstiges und schnelles Aufdrucken von Motiven unterschiedlichster
Art auf die Haut.
In Fig. 3 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Druckvorrichtung 1
dargestellt, das sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 dadurch
unterscheidet, daß der Motivkörper einen Permanentmagneten 12 und der
Grundkörper 2 ein Element 13 aus Eisen aufweist, die an einander
zugewandten Seiten des Motivkörpers 3 bzw. des Grundkörpers 2
angeordnet sind. Die Druckfläche 10 ist bei diesem Ausführungsbeispiel an
einem aus einem biegsamen Material, beispielsweise Gummi,
bestehenden Element 14 gebildet, das an der dem Grundkörper 2
abgewandten Seite des Motivkörpers 3 angeordnet ist.
In Fig. 4 ist ein drittes Ausführungsbeispiel der Druckvorrichtung 1
dargestellt, das sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 dadurch
unterscheidet, daß sowohl der Grundkörper 2 einen Permanentmagneten 5
als auch der Motivkörper 3 einen Permanentmagneten 12 aufweist. Die
Permanentmagneten 5, 12 sind derart an dem Motivkörper 3 bzw. dem
Grundkörper 2 angeordnet, daß in Haltelage des Motivkörpers 3 ihre
ungleichnamigen Pole einander zugewandt sind, derart, daß die
Permanentmagneten 5, 12 einander anziehen und in Haltelage des
Motivkörpers 3 zusammenwirken.
In Fig. 5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Druckvorrichtung
dargestellt, das sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 dadurch
unterscheidet, daß der Motivkörper 3 durch zwei Teilkörper 3' und 3'' gebildet
ist, deren dem Grundkörper 2 angewandte Seiten jeweils Teildruckflächen
bilden, die in Haltelage des Motivkörpers 3 zusammen die Druckfläche 10
bilden. Zum Fixieren der Lage der Teilkörper 3, 3' an dem Grundkörper 2
weisen diese zu den Vorsprüngen 8, 9 parallele, also in die Zeichenebene
hinein verlaufende, weitere Vorsprünge 15, 16 auf, die in Haltelage des
Motivkörpers 3 in im wesentlichen komplementär geformte Ausnehmungen
17, 18 des Grundkörpers eingreifen. Ferner weist der Motivkörper 3 zu den
Vorsprüngen 8, 15 bzw. 9, 16 im wesentlichen quer verlaufende weitere
Vorsprünge 19, 20 auf, die in Haltelage ebenfalls in im wesentlichen
komplementär geformte Ausnehmungen 21, 22 des Grundkörpers 2
eingreifen. Durch Austausch eines der Teilkörper 3' bzw. 3'' gegen einen
anderen Teilkörper mit einer anderen Teildruckfläche ist das aufzudruckende
Motiv schnell und einfach veränderbar.
In Fig. 6 ist ein fünftes Ausführungsbeispiel dargestellt, das sich von dem
Ausführungsbeispiel in Fig. 1 dadurch unterscheidet, daß der Motivkörper 3
insgesamt durch eine dünne Magnetfolie 23 gebildet ist, die derart polarisiert
ist, daß in Haltelage des Motivkörpers 3 ungleichnamige Pole der
Magnetfolie 23 und des Permanentmagneten 5 einander zugewandt sind,
derart, daß sich die Magnetfolie 23 und der Permanentmagnet 5 anziehen,
so daß der Motivkörper 3 an dem Grundkörper 2 anhaftet.
Claims (11)
1. Druckvorrichtung (1) zum Aufdrucken eines Motivs auf eine
Oberfläche, insbesondere die menschliche Haut, mit einem
Grundkörper (2), der einen Handgriff (4) aufweist, mit einem lösbar mit
dem Grundkörper (2) verbundenen Motivkörper (3), dessen dem
Grundkörper (2) abgewandte Seite eine Druckfläche (10) bildet, deren
Oberflächenstruktur einer spiegelbildlichen Positivform des
aufzudruckenden Motivs entspricht, und mit Magnetmitteln zum Halten
des Motivkörpers (3) an dem Grundkörper (2) und wobei der
Motivkörper (3) sowie die Magnetmittel (2, 3) wenigstens im Bereich
der Druckfläche (19) aus einem biegsamen Material bestehen.
2. Druckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Magnetmittel durch wenigstens einen Permanentmagneten (5)
gebildet sind, der an dem Motivkörper (3) oder dem Grundkörper (2)
angeordnet ist, und daß das jeweils andere Teil (2, 3) ein Element
(13) aus einem ferromagnetischen Material, vorzugsweise Eisen,
aufweist, mit dem der Permanentmagnet (5) in Haltlage des
Motivkörpers (3) zusammenwirkt.
3. Druckvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Motivkörper (3) und der Grundkörper (2) jeweils wenigsten einen
Permanentmagneten (5, 12) aufweisen, die derart an dem Motivkörper
(3) bzw. dem Grundkörper (2) angeordnet sind, daß in Haltelage
des Motivkörpers (3) ihre ungleichmäßigen Pole einander zugewandt
sind, und die in Haltelage des Motivkörpers (3) zusammenwirken.
4. Druckvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Permanentmagnet durch eine Magnetfolie (23) gebildet ist, die an dem
Motivkörper (3) bzw. dem Grundkörper (2) im Bereich einer den
jeweils anderen Teil (2, 3) zugewandten Fläche angeordnet ist.
5. Druckvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Grundkörper (2) aus Holz oder Kunststoff besteht und daß im Bereich
seiner dem Motivkörper (3) zugewandten Seite das aus einem
ferromagnetischen Material bestehende Element (13) oder der
Permanentmagnet (5) zugeordnet ist.
6. Druckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Motivkörper (3) oder der Grundkörper (2) im Bereich seiner dem
jeweils anderen Teil zugewandten Seite wenigstens einen Vorsprung
(8, 9) aufweist, der in Haltelage des Motivkörpers (3) in eine an dem
jeweils anderen Teil (2, 3) gebildete, zu dem Vorsprung (8, 9) im
wesentlichen komplementär geformte Ausnehmung (6, 7) eingreift.
7. Druckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Motivkörper (3) mehrteilig ausgebildet ist.
8. Verfahren zum temporären Aufbringen eines Motivs auf menschliche
Haut, vorzugsweise unter Verwendung einer Vorrichtung nach einem
der vorhergehenden Ansprüche, mit folgenden Verfahrensschritten:
- - Vorbereitung der Motivfläche durch Säubern und Trocknen der Haut,
- - Vorbereiten der Druckfläche durch Aufstreichen oder Aufrollen einer schweiß- und/oder wasserresistenten Farbe,
- - Aufdrucken des Motivs auf die Haut,
- - Konservieren des aufgedruckten Motivs durch Abdecken mit einem flüssig aufbringbaren Film.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbe
alternativ mittels eines ein- oder mehrteiligen Stempelkissens auf die
Druckfläche aufgebracht wird, wobei das Stempelkissen nach Größe
und/oder Form und/oder Farbe an das Motiv angepaßt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß vor
dem Konservieren die auf die Haut aufgebrachte Farbe kurzzeitig mit
einem Lufttrockner behandelt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß als Film Flüssig-Pflaster oder Hautge
webe-Kleber verwendet wird.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19826762A DE19826762A1 (de) | 1997-08-12 | 1998-06-12 | Vorrichtung und Verfahren zum Aufdrucken eines Motivs auf eine Oberfläche, insbesondere die menschliche Haut |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29714420U DE29714420U1 (de) | 1997-03-05 | 1997-08-12 | Druckvorrichtung zum Aufdrucken eines Motivs auf eine Oberfläche, insbesondere die menschliche Haut |
DE19826762A DE19826762A1 (de) | 1997-08-12 | 1998-06-12 | Vorrichtung und Verfahren zum Aufdrucken eines Motivs auf eine Oberfläche, insbesondere die menschliche Haut |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19826762A1 true DE19826762A1 (de) | 1998-12-17 |
Family
ID=8044505
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19826762A Withdrawn DE19826762A1 (de) | 1997-08-12 | 1998-06-12 | Vorrichtung und Verfahren zum Aufdrucken eines Motivs auf eine Oberfläche, insbesondere die menschliche Haut |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19826762A1 (de) |
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WO2004030915A1 (de) | 2002-10-04 | 2004-04-15 | Colop Stempelerzeugung Skopek Gmbh. & Co. Kg. | Handstempel mit auswechselbaren stempelplatten und stempelplatte für einen handstempel |
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-
1998
- 1998-06-12 DE DE19826762A patent/DE19826762A1/de not_active Withdrawn
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Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8141 | Disposal/no request for examination |